Patientenf. KH Meran A5 dt
Übersicht
Vorwort
29.05.2001
Aufenthalt
18:45 Uhr
Personal
Seite 18
Rechte & Pflichten
Von A bis Z
Pflicht zur Abmeldung
Pflicht zur Diskretion
Pflicht zur Sorgfalt
Jeder Verzicht auf eine stationäre Aufnahme, auf Behandlungen oder sonstige medizinische Leistungen ist zur Vermeidung unnötiger Kosten und Einsatzvorbereitungen umgehend dem behandelnden Arzt mitzuteilen.
Der Patient und seine Angehörigen benehmen sich im gesamten Krankenhausareal korrekt und mit Diskretion zum Schutz der Mitpatienten und im Respekt vor ihrem Leiden. Mit den Ärzten, Krankenpflegern und sonstigen Angestellten arbeiten die Patienten zusammen und tragen so ihrerseits zur Erhaltung eines gesundheitsförderlichen Klimas im Hause bei. Sie kommen gewissenhaft den ärztlichen und krankenpflegerischen Anweisungen in der angegebenen Form und Zeit nach.
Die gesamte Einrichtung des Krankenhauses wird vom Patienten schonungsvoll genutzt. Dabei befolgt er die Hausordnung und hält sich strikt an die in ihr vorgegebenen Verhaltensregeln. Besuche werden zur Schonung und Ruhe der Mitpatienten von gehfähigen Patienten in erster Linie in den dafür vorgesehenen Besucherzimmern der Abteilungen empfangen.
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