SCHWERPUNKT 49
DER MITTELSTAND.â5 | 2020
STEUERN AUF DEN PUNKT
Mobiles Arbeiten leicht gemacht
D
ie Corona-Pandemie beweist ein auf das andere Mal, wie flexibel mittelstĂ€ndische Unternehmen auf Krisensituationen reagieren. Mobiles Arbeiten hat sich dabei als effizientes Mittel im Umgang mit den InfektionsschutzmaĂnahmen bewĂ€hrt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten das kleine steuerliche Einmaleins beachten.
von zuhause aus. Die mit dem hĂ€uslichen Arbeitszimmer in Zusammenhang stehenden Kosten â zum Beispiel fĂŒr EinrichtungsgegenstĂ€nde oder Miete â können in Höhe von bis zu 1.250 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, sofern der Raum ĂŒberwiegend beruflich genutzt wird. Eine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer ist nicht ausreichend. Stellt das hĂ€usliche Arbeitszimmer gar den Mittelpunkt der beruflichen TĂ€tigkeit dar, ist ein Kostenabzug in Firmenfahrzeug unbegrenzter Höhe möglich. Damit sich das Finanzamt nicht querStellt der Arbeitgeber seinen Angestellten einen Firmenwagen zur stellt, sollten sich Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber schriftlich VerfĂŒgung und gestattet er auch dessen Nutzung zu privaten Zwe- bestĂ€tigen lassen, fĂŒr welchen Zeitraum kein Arbeitsplatz im Untercken, so hat der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil zu versteuern. nehmen zur VerfĂŒgung stand. DarĂŒber hinaus ist es fĂŒr NachweisDieser betrĂ€gt in der Regel ein Prozent des Bruttolistenpreises. Wird zwecke ratsam, das hĂ€usliche Arbeitszimmer mit Fotos festzuhalten, der Firmenwagen erst ab 2019 angeschafft und verfĂŒgt er ĂŒber einen die NutzungszeitrĂ€ume zu dokumentieren und alle Kostenbelege, die Elektro- oder Hybridelektroantrieb, ist der Bruttolistenpreis â je nach mit dem hĂ€uslichen Arbeitszimmer in Verbindung stehen, zu archiKohlendioxidemission und Anschaffungskosten â nur zu 25 Prozent vieren. FĂŒr den Zeitraum, den der Arbeitnehmer von zuhause aus aroder 50 Prozent anzusetzen. FirmenfahrrĂ€der, die zur privaten Nut- beitet, darf die Pendlerpauschale nicht in Abzug gebracht werden. zung ĂŒberlassen werden, sind sogar komplett steuerfrei. Dies gilt auch fĂŒr E-Bikes. E-Scooter sind hingegen der Ein-Prozent-Regelung zu unterwerfen. Kann der Arbeitnehmer den Firmenwagen auch fĂŒr die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nutzen, erhöht sich der zuvor bestimmte Wert um 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises Gut zu wissen fĂŒr jeden Entfernungskilometer. Dieser Zuschlag fĂ€llt auch an, wenn dem Arbeitnehmer zwar eine erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte beim Arbeitgeber nâ Die skizzierten GrundsĂ€tze gelten nicht nur fĂŒr Arbeitnehmer, zugeordnet, diese aber gar nicht aufgesucht wird, weil der Arbeitnehsondern auch fĂŒr den GmbH-GeschĂ€ftsfĂŒhrer, Einzelunternehmer mer im Homeoffice arbeitet. Nur wenn dem Arbeitnehmer auf Basis oder Gesellschafter einer Personengesellschaft des Arbeitsvertrags keine erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte zugeordnet wurde, nâ Firmenwagen mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb werden ist der Zuschlag verzichtbar. Nutzt der Arbeitnehmer den Firmensteuerlich gefördert. Noch gĂŒnstiger fĂ€hrt man mit dem wagen fĂŒr den Arbeitsweg, kann er fĂŒr jeden Entfernungskilometer Betriebsfahrrad und Arbeitstag, an dem er die erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte aufgesucht hat, nâ Das Finanzamt prĂŒft die Voraussetzungen fĂŒr die Anerkennung eines 30 Cent als Werbungskosten ansetzen. Durch den Ansatz der PendhĂ€uslichen Arbeitszimmers extensiv, darum ist eine umfassende lerpauschale gelten alle fahrtbezogenen Kosten als abgegolten. KosBelegvorsorge sinnvoll ten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall werden hiervon aber nicht erfasst und können neben der Entfernungspauschale abDr. Sebastian KrauĂ setzbar sein. Steuerberater,
Homeoffice Viele Arbeitnehmer können wÀhrend der Corona-Pandemie ihren Arbeitsplatz aufgrund des Infektionsschutzes oder behördlicher Anweisung nicht nutzen und arbeiten auf Anweisung ihres Arbeitgebers
Fachberater fĂŒr Internationales Steuerrecht concepta Steuerberatungsgesellschaft mbH BVMW-Mitglied www.concepta-steuern.de