Strafanzeige gegen Regierungssprecher Seibert (§ 130 StGB)

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Dr. Marius Ebert, Am See 35, 19069 Seehof

An die Bundesanwaltschaft Brauerstraße 30 76135 Karlsruhe Telefax 0721/819159-0

Hiermit erstatte ich Anzeige gegen: Steffen Seibert, Regierungssprecher, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin wegen: Verdacht der Volksverhetzung nach § 130 StGB Zu Grunde liegender Vorfall: Auf dem Stadtfest in Chemnitz war es Ende August 2018 – ich weiß nicht zum wievielten Male – zu sexuellen Belästigungen deutscher Frauen durch Migranten gekommen. Drei unbewaffnete Deutsche schritten ein, um den Frauen zu helfen und wurden – von zwei offensichtlich bewaffneten – Migranten so brutal niedergestochen, dass einer von den dreien - Daniel Hillig - starb und zwei Weitere schwer verletzt ins Krankenhaus mussten. Daraufhin kam es in Chemnitz durch Chemnitzer Bürger zu Spontandemonstrationen. Dies ist durch viele im Netz verfügbare Videos belegt. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte daraufhin nicht etwa schwerpunktmäßig das Bedauern der Regierung gegenüber der Familie des Ermordeten, sondern sagte zum Vorfall: "Solche Zusammenrottungen, Hetzjagden auf Menschen anderen Aussehens, anderer Herkunft, oder der Versuch, Hass auf den Straßen zu verbreiten, das nehmen wir nicht hin." Die Bundesregierung verurteile dies "auf das Schärfste". Es dürfe keine "Selbstjustiz" geben, sagte Seibert weiter.

§ 130 Volksverhetzung sagt dazu (Auszug Strafgesetzbuch):

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder


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