NEWS+ 4. JUNI 2016

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SAMSTAG, 4. JUNI 2016

Alles, was Recht ist!

Trennungskrieg verhindern Trennungsmeditation - der kostengünstige Weg zur einvernehmlichen Scheidung

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ine Scheidung kann teuer werden und Menschen im Innersten zerrütten. Vordergründig wird ein „Ehekrieg“ immer zur Behauptung eigener Positionen geführt, er dient der Verteidigung von Vermögenswerten, des bisherigen Lebensmodells, des Einflusses auf die Kindererziehung. Hinter dem Streit stecken aber auch Wut über erlittene Kränkungen, Enttäuschung über vermeintlich eigenes Versagen und Unverständnis über die Entscheidung des vormalig geliebten Ehepartners. Eine Mediation kann helfen, diese Hintergründe des Streites offenzulegen und zu verstehen. So besteht die Möglichkeit, auf die guten Seiten der Ehe zurückblikken zu können. Schließlich ist es nicht ungewöhnlich, das selbst eine gute Ehe für einen Partner durch veränderte An- und Einsichten ihre Berechtigung verliert. Schon Heraklit wusste zu berichten:“ Nichts ist beständiger als der Wandel“. Mit dieser in einer Trennungsmediation gewonnenen Erkenntnis lassen sich für beide Partner tragfähige Kompromisse finden. Ein oft über die Kinder ausgetragener Streit kann vermieden werden. In Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt&Mediator und einem Notar wird eine Tren-

ANWALT FÜR IMMOBILIENRECHT FACHANWALT FÜR MIET- UND WE-RECHT Ein Beitrag von Hendrik Meyer Rechtsanwalt & Mediator Magdeburg nungsvereinbarung erstellt, welche einvernehmliche und verbindliche Regelungen zu allen Ehefragen enthält. Ist sodann nach dem Trennungsjahr die Scheidung gewünscht, kann diese kostengünstig und schnell durch den Rechtsanwalt&Mediator auf Grundlage dieser Vereinbarung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Die Beauftragung eines zweiten Anwaltes ist dann für die Zustimmung zur Scheidung gem. § 114 Abs.4 FamFG nicht notwendig. Die Scheidung wird somit kostengünstiger und zudem deutlich schneller vollzogen. Eine vorherige Trennungsmediation kann also helfen, die Nerven und den Geldbeutel zu schonen.

Sie können sich informieren unter: mediator-magdeburg.de Mobil: +49 170 5476500 Birkenweg 16•39120 Magdeburg•Tel./Fax: +49 391 99 094 883/884

Elternunterhalt – Wann müssen Kinder für Ihre Eltern Unterhalt zahlen? Dieses Thema wird mit der immer höheren Lebenserwartung und der damit verbundenen höheren Wahrscheinlichkeit eintretender Pflegbedürftigkeit immer häufiger zum Problem, wenn die Rente der Eltern nicht reicht, um einen Pflegeheimplatz bestreiten zu können. In Deutschland sind Kinder zur Leistung von Elternunterhalt verpflichtet. Bei der Unterbringung der Eltern oder eines Elternteils in einem Alten- oder Pflegeheim sind die monatlichen Entgelte inzwischen so hoch geworden, dass das eigene Einkommen oder Vermögen der Eltern für den Ausgleich der Kosten nicht mehr ausreicht. Wenn die zusätzlichen Kosten von der Pflegeversicherung nicht gedeckt werden, springt zwar das Sozialamt zunächst zur Deckung ein, jedoch kann dieser Mehrbedarf bei den Kindern eingefordert werden. Die Leistungspflicht besteht allerdings nur für Kinder in einem direkten Verwandtschaftsverhältnis, also nicht für Schwiegerkinder. Indirekt sind Schwiegerkinder aber über den Versorgungsanspruch der Ehegatten trotzdem beteiligt. Es gibt zwar sehr hohe Freibeträge sowohl für das Einkommen der Kinder und auch für das Vermögen, dennoch ist immer eine Einzelfallprüfung anhand der konkreten Verhältnisse erforderlich. Hier ist anwaltlich Hilfe empfehlenswert. Tobias Rösemeier, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Otto-von-Guericke-Str. 53, 39110 Magdeburg, Tel. 0391/6223910

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Alles, was Recht ist: Rechtzeitig vorsorgen mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Jeden von uns kann es treffen: ein Verkehrsunfall, eine schwere Krankheit oder schlichtweg mit zunehmendem Alter- mit einem Mal ist man auf andere angewiesen. Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin? Wer regelt meine Bankangelegenheiten? Wer bestimmt, wie ich bei Krankheit behandelt werde? Wo kann ich leben, wenn ich in meiner Wohnung nicht mehr ausreichend versorgt werden kann? Schwierige Fragen, mit denen Sie sich rechtzeitig, also in gesunden Tagen, befassen sollten, damit die Dinge so geregelt werden, wie Sie es sich selbst wünschen. Wenn Sie keine Vorsorge getroffen haben, dann legen Dritte fest, was und insbesondere wer für Sie „gut“ ist. Durch die Vorsorgevollmacht können Sie selbst eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen, für Sie zu handeln, das heißt, an Ihrer Stelle verbindliche Entscheidungen zu treffen. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen können Sie dieser Person auch Anweisungen erteilen, wie diese für Sie in bestimmten Situationen entscheiden soll. In jedem Fall gilt: eine Vollmacht ist Vertrauenssache. Die Person sollten Sie daher sehr sorgfältig aussuchen. Zusätzlich können Sie in einer Patientenverfügung regeln, welche Behandlungen Sie im Krankheitsfall in Bezug auf Ihre ärztliche Versorgung wünschen und welche Behandlungen unterbleiben sollen. Bei dem Aufsetzen von Patientenverfügungen sollten aber unbedingt die Formvorschriften und auch die inhaltlichen Anforderungen an eine rechtswirksame Verfügung beachtet werden. Für die Anwalts- und Steuerkanzlei GHB – Göttinger Höwing Buchweitz Brachvogel Rechtsanwältin Katja Söchtig-Höwing, Harnackstr. 5 • 39104 Magdeburg • Tel. 03 91/53 20 00 • www.ghb-kanzlei.de


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