Einvernehmliche Scheidung

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Einvernehmliche Scheidung Für eine einvernehmliche Scheidung ist es für Ehepartner ganz ausschlaggebend, sich einträchtig auf die Folgeregelungen nach der Scheidung auszutauschen. In dem Scheidungsantrag muss der antragstellende Ehepartner verdeutlichen, dass die Ehegatten eine Regelung über das Sorgerecht, den Unterhalt für die gemeinschaftlichen Kinder und die Rechtsansprüche der Wohnung und für die Aufteilung des Hausrats umgesetzt haben. Allerdings eignet sich jene Weise der Scheidungsvereinbarung bloß, falls sich die Ehegatten wirklich rundum einig sind. Der Vorteil bei einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass die Ehe kostengünstig beendet werden kann. Einvernehmliche Scheidung und die Vorgaben des Gesetzes Die Voraussetzung für eine Scheidung ist zunächst nach Verstreichen des sogenannten Trennungsjahres gegeben. Man muss örtlich mindestens ein Jahr lang getrennt voneinander leben, um die Scheidung gar vorlegen zu können. Erst dann geht das Familiengericht hiervon aus, eine Ehe als gescheitert zu deklarieren und keinesfalls damit zu rechnen, dass die Lebenspartnerschaft fortgeführt wird. Einvernehmliche Scheidung sowie ihre Vorteile Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht der Vorteil darin, dass nur einer der Ehepartner einen persönlichen Rechtsanwalt beauftragen muss, der für beide Parteien zuständig ist. Es genügt, einen Rechtsanwalt zu betrauen, um den Scheidungsantrag zu stellen. Das Ehepaar muss dadurch nur einen Anwalt bezahlen, was die Ausgaben der Scheidung selbstverständlich erheblich verringert. Wenn nur ein Ehepartner die Scheidung anfordert und der andere vorbehaltlos einverstanden ist, wird dieser vom Familiengericht zum verbalen Scheidungstermin bestellt. Da muss er bescheinigen, ob er dem eingereichten Scheidungsantrag auch wirklich in allen Punkten zustimmt. Trifft das zu, kann vor dem Familiengericht die geforderte Scheidung ausgesprochen werden. Einvernehmliche Scheidung "online" Eine online Scheidung ist für Päärchen angebracht, die sich in sämtlichen Punkten betreffend der Scheidung einstimmig sind. Bei der heutigen Technologie ist es überhaupt kein Problem, per Videokonferenz mit dem Rechtsanwalt seiner Wahl in Kontakt zu treten. Beim persönlichen Dialog zum Beispiel über Skype können sämtliche Sachfragen, Unstimmigkeiten und die Strategie für die Scheidung abgeklärt werden. Der Anwalt kann ganz losgelöst von Bürozeiten auch abends beziehungsweise an Wochenenden kontaktiert werden und man wird umfangreich und ausführlich beraten. Einvernehmliche Scheidung und der Prozess des Verfahrens Nachdem ein Scheidungsantrag eingereicht worden ist, bestimmt das Familiengericht den Termin für die mündliche Verhandlung beider Parteien. Jeder Ehepartner kann seinen Scheidungsantrag bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Verlauf des Termins zurücknehmen, wenn er es sich andersartig überlegt hat. Ebenso der andere Ehegatte hat die Option, die Zustimmung zur Scheidung zu widerrufen. Um eine einvernehmliche Scheidung tunlichst ohne Streit und Irrtümer zum Erfolg zu bringen, ist es auf jeden Fall ratsam, wenn einer der Parteien sich umfassend von einem Anwalt beraten lässt. Einvernehmliche Scheidung senkt nicht nur Kosten, sie schont auch die Nerven sämtlicher Beteiligten.


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