Handwerk vor ort 6:2016

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6/2016 15. Jahrgang

Robert, Fahrzeuglackierer

Träume unter Akten begraben? Ich hab was Besseres vor. Finde den passenden Beruf für Dich auf handwerk.de

Das offizielle Magazin der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg EDItORIAl: Staus werden zur Dauerbelastung HAnDwERK AKtuEll: Handwerksbetriebe und Persönlichkeiten geehrt REcHt & fInAnzEn: Steuererklärung in Papier nicht mehr anerkannt KH & InnungEn: Wild- und Geflügelwurstqualitätsprüfung 2016 4,– 

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Inhaltsverzeichnis

Handwerk – vor Ort 6.2016

Offizielle Zeitschrift der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Grantham-Allee 2–8 53757 St. Augustin Tel.: (02241)990-0 Fax: (02241)990-100 eMail: postfach@khs-handwerk.de www.khs-handwerk.de

Editorial Staus werden zur Dauerbelastung . . . . . 4

Versorgungswerk Drohnen auch im Handwerk immer beliebter . . . . . . . . . . . . . . . .

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Aus KH und Innungen 2. Nacht der Ausbildung im Gewerbegebiet Mondorf. . . . . . . . . .

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Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks 2016 . . . . . .

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Karnevalssitzung: Närrische Zunftmeister . . . . . . . . . .

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Wild- und Geflügelwurstqualitätsprüfung 2016 . . . . . . . . . . .

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Jugend in Arbeit + . . . . . . . . . . . . . .

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Betriebsbörse . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Handwerk Aktuell Handwerksbetriebe und Persönlichkeiten geehrt. . . . . . . . . . . . . 6

Verantwortlich für den Inhalt: Thomas Radermacher Alois Blum Erscheinungsweise: Zweimonatlich, beginnend im Januar eines jeden Jahres. Verlag: Image Text Verlagsgesellschaft mbH Deelener Straße 21 – 23 41569 Rommerskirchen (Widdeshoven) Tel.: (02183)334 Fax: (02183)417797 eMail: mailbox@image-text.de www.image-text.de Verleger: Lutz Stickel stickel@image-text.de Redaktion: Georg Maria Balsen Tel.: (02183)334 | balsen@image-text.de Vertriebsleitung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigenberatung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigendisposition: Monika Schütz Tel.: (02183)334 | schuetz@image-text.de Grafik: Tim Szalinski Tel.: (02183)334 | szalinski@image-text.de Jan Wosnitza Tel.: (02183)334 | wosnitza@image-text.de Controlling: Gaby Stickel Tel.: (02183)334 | gaby.stickel@image-text.de Fotos: Lore von der Linde Tel.: (02183)334 | von.der.linde@image-text.de Druck: van Acken Druckerei & Verlag GmbH, Krefeld Abschriften und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages. Mit Namen oder Signum gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung des Verfassers, nicht unbedingt auch die der Redaktion oder des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht, sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

Die SHK-Innung informiert: Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich . . . . . . . . . . . . 8 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – neue Pflichten für Handwerker? . .

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Einsatz manipulationssicherer Kassensysteme sowie Registrierkassen . . . . . . . . . . . . . . . .

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Studienberechtigte entdecken zunehmend die duale Berufsausbildung . . . . . . . . . .

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Recht + Finanzen Steuererklärung in Papier nicht mehr anerkannt . . . . . . . . . . . .

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Fortsetzungserkrankung: Nachweispflicht der Arbeitnehmer (insbesondere bei Minijobs) . . . . . . .

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Die Inkassostelle informiert: Verjährung von Forderungen zum Jahresende 2016 . . . . . . . . . . . .

Spezial Unfall – trotzdem kühlen Kopf bewahren: Gut informiert, wenn‘s gekracht hat! . . . . . . . . . . . . .

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Autolack braucht Pflege auch im Winter . . . . . . . . . . . . . . . .

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Umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen . . . . . . .

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Wichtige Tipps für die Auto-Fitness im Winter . . . . . . . . . .

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Herbst-Zeit bringt Stress für Autofahrer . . . . . . . . . . . . .

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Deutscher Nutzfahrzeugmarkt legt deutlich zu . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Top-Noten für Autowerkstätten . . . .

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Bezugspreis: Einzelpreis pro Heft € 4,– Jahresbezugspreis € 24,– Der Bezugspreis wird mit dem Mitgliedsbeitrag der Kreishandwerkerschaft erhoben. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt.

Alle Jahre wieder... Weihnachtsgeld . . . . . . . . . . . . . . . .

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Staus werden zur Dauerbelastung „Ein Jahrzehnt der Baustellen“, „Zeit für Sanierungen wird knapp“, Drei neue Baustellen auf der Autobahn“, „Staus auf der Reuterstraße, Staus am Kreisel“ das sind nur einige Zeitungsschlagzeilen, die wir an vier Tagen zum Novemberanfang lesen mussten. Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht auf den Straßen und Autobahnen rund um Bonn bis weit in den RheinSieg-Kreis ein Verkehrschaos entsteht. In der ersten Woche nach den Herbstferien war es dann wieder soweit, pünktlich zum Schulbeginn wurde auf der Nordbrücke unangekündigt eine Baustelle eingerichtet, die über den gesamten Tag hinweg und am Folgetag zu langen Rückstaus auf den Autobahnen und bis in die Stadt Bonn führte. Wir alle kennen die Konsequenzen: Frustrierte Autofahrer, wegen Unpünktlichkeit genervte Handwerkerkunden, Ausfall oder Verspätung der Belieferungen von Filialen, Luftverschmutzung durch Abgase des „ruhenden“ Verkehrs, Einnahmeverluste der Unternehmen. Müssen wir das alles klaglos hinnehmen? Warum wurde die Baustelle auf der A 565 völlig unangekündigt einge-

richtet? Sind die Verantwortlichen überfordert oder rücksichtslos? Zehn Baustellen alleine auf den Autobahnen rund um Bonn plant der Landesbetrieb Straßenbau in diesem und im kommenden Jahr. Für die nächsten zehn Jahre wird es auf den Autobahnen rund um Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis permanent Großbaustellen geben, um die marode Substanz zu beseitigen. Die größte Baustelle ist auf der A 565 durch Bonn zu erwarten. Der „Tausendfüßler“ muss bis zum Jahr 2022 abgerissen und durch einen Ersatzbau vollständig erneuert werden. Bis heute ist nicht geklärt, welche Variante eines Neubaus zum Zuge kommt. Danach erfolgt das langwierige Planfeststellungsverfahren. Wie lange dauern Abriss und Neubau? Können während der Bauphase zwei Fahrspuren je Richtung erhalten bleiben? Der Landesbetrieb Straßenbau kündigt an, dass da auf die Bürger „richtig was“ zukomme und man nicht sicher sein könne, ob der Tausendfüßler zwischen Endenich

und Nordbrücke planmäßig bis 2022 durch einen Neubau ersetzt werden könne. Was heißt das? Müssen wir eventuell mit einer Sperrung bzw. Umleitung des Verkehrs rechnen? Es ist absolut wichtig und auch richtig, dass das Straßenverkehrsnetz saniert und unterhalten wird. Warum konzentrieren sich plötzlich alle Arbeiten auf ein einheitliches Zeitfenster? Hätten nicht frühzeitiger die Arbeiten beginnen können, um so eine Streckung und Entlastung zu erzielen? Nicht ganz unwesentlich ist die Feststellung, dass alle Betroffenen etwas mehr Verständnis aufbringen würden, wenn die Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger und der Wirtschaft verbessert würden. Wo bleibt ein Verkehrskonzept für die nächsten 10 Jahre? Fragen über Fragen, die das Handwerk sehr stark bewegen und den Wirtschaftsstandort Bonn-Rhein-Sieg nicht gerade stärken. Wir werden die Interessen des Handwerks einbringen und uns für tragfähige Lösungen aussprechen.

Ihre

Alois Blum

Thomas Radermacher

Hauptgeschäftsführer

Kreishandwerksmeister



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d n u e b ie tr e b s rk e w d n a H rt h e e g n e it e k h c li n ö rs e P

Im Rahmen einer Festveranstaltung im Stadtmuseum Siegburg anlässlich des deutschlandweiten „Tag des Handwerks“ ehrte die Kreishandwerkerschaft auch in diesem Jahr wieder herausragende Betriebe und Persönlichkeiten aus dem Handwerk. Zur Unterhaltung und zur Gewinnung neuer Erkenntnisse trug Jose Flume bei. Sie zeigte auf, wie man einen Betrieb für Auszubildende interessant macht. Kreishandwerksmeister Thomas Radermacher ging vor 140 Gästen auf die vielen leistungsfähigen Handwerksbetriebe ein, die engagierten Ausbilder und die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer aus den diesjährigen Gesellenprüfungen der Region Bonn/Rhein-Sieg, für die exemplarisch die Preisträger stehen. „Das Engagement der Handwerksbetriebe ist wirklich vorbildlich und verdient große Anerkennung“, so Radermacher. „Sie machen das Handwerk zu einem starken Wirtschaftsbereich und halten unsere Region am Laufen.“

Stellvertretend für viele Handwerksunternehmen wurde die Josef Klein GmbH & Co.KG aus Niederkassel geehrt und als Handwerksbetrieb des Jahres 2016 ausgezeichnet. Die herausragende Unternehmensstrategie und die besondere Ausbildungsleistung sind kennzeichnend für das Unternehmen. Außerdem wurden die 11 Prüfungsbesten aus den Gesellen- und Abschlussprüfungen 2016 ausgezeichnet. Als Innung des Jahres 2016 wurde die Goldund Silberschmiede-Innung besonders herausgestellt. Sie zeigt ein besonderes Engagement in der Ausbildung und der Präsentation ihres Berufsstandes. Die Obermeisterin der Innung, Frau Brigitte Knebel-Patzelt, gab einen Überblick über die aktuell im Museum ausgestellten Exponate und die Aktivitäten der Innung. Alois Blum, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Bonn • RheinSieg, hob das vorbildliche Verhalten des Handwerks hervor, was die enorme Ausbildungsleistung und den Einsatz der Be-

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triebe für die Jugend betrifft. „Das Handwerk erreicht durchschnittlich eine Ausbildungsquote von 8 % und bildet über seinen Bedarf aus. Viele Betriebe liegen auch deutlich darüber und verfolgen konsequent und mit Erfolg die Strategie, dem Facharbeitermangel im eigenen Betrieb entgegenzuwirken“, so Blum. Thomas Radermacher wies abschließend nochmals auf die große Wirtschaftskraft des Handwerks hin. Die Handwerksbetriebe vor Ort sieht er für die Herausforderungen der Zukunft sehr gut aufgestellt. „Das Handwerk ist mit seinen Produkten und Dienstleistungen in allen Lebensbereichen anzutreffen und reagiert sehr schnell auf die Marktbedürfnisse. Ohne die Handwerker wären wir nicht da, wo wir heute sind“. Nach der Veranstaltung im Stadtmuseum Siegburg waren alle Preisträger stolz, Teil des Handwerks, der Wirtschaftsmacht von nebenan, zu sein.


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Die Innung Sanitär-Heizung-Klima informiert

Heizungsoptimierung mit hydraulischem Abgleich So profitieren Sie vom hydraulischen Abgleich:

Wie funktioniert ein hydraulischer Abgleich ? Durch Voreinstellung der Thermostatventile an jedem Heizkörper wird bei einem hydraulischen Abgleich der Durchfluss an Heizungswasser so begrenzt, dass zu jedem Heizkörper genug Wärme transportiert wird – aber nicht mehr als nötig. So wird sichergestellt, dass in der Heizungsanlage stets die richtige Wassermenge mit der richtigen Temperatur zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist – und sich die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt. Hier wird der hydraulische Abgleich im Video (2:44 min) erklärt: https://youtu.be/Gs1oVm4U1b4 Ihre Vorteile: Weil in einer hydraulisch abgeglichenen Heizungsanlage alle Komponenten effizi-

enter arbeiten, werden die Heizkosten reduziert. Die Einsparung liegt zwischen ca. 5 % bei alten, unsanierten Gebäuden und ca. 10 % bei neueren und energetisch sanierten Gebäuden. Ein hydraulischer Abgleich steigert auch den Wohnkomfort. Die Heizkörper „pfeifen“ und „rauschen“ nicht mehr, und nach einer Nachtabsenkung sind die Räume zur erwarteten Zeit schnell wieder warm. Die eingesparte Heizenergie senkt die CO2-Emmissionen – das ist Ihr aktiver Beitrag zum Umweltschutz. Staatliche Förderung sichern: Seit dem 1. August 2016 werden der Ersatz von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Ab-

gleich mit bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten am Heizsystem gefördert. Siehe http://www.bafa.de/bafa/de/energie/heizungsoptimierung/index.html 50,- €-Tankgutschein gewinnen: Teilnehmen können Privatpersonen, die vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 einen hydraulischen Abgleich durch einen Mitgliedsbetrieb der Innung Sanitär-Heizung-Klima Bonn/Rhein-Sieg durchführen lassen und unter dem Betreff „Heizungsoptimierung“ eine Kopie der Handwerkerrechnung an die Innung Sanitär-Heizung-Klima Bonn/ Rhein-Sieg, Grantham-Allee 2 – 8, 53757 Sankt Augustin senden. Zum Ende eines jeden Quartals werden zwei Tankgutscheine verlost. Berücksichtigt werden Eingänge bis zum 28.02.2018.


Ansprechpartner im Überblick zentrale: telefon: (02241) 990-0 · telefax: (02241) 990-100 eMail: postfach@khs-handwerk.de · Internet: www.khs-handwerk.de HAUPTGESCHÄFTSFÜHRUNG Alois Blum, Dipl. Kfm. _____________________ blum@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -122 SEKRETARIAT Birgit Seifert _____________________________ postfach@khs-handwerk.de _________ (02241) 990 -124 ZENTRALE, AUSKÜNFTE, ABGASUNTERSUCHUNGEN Astrid Efferoth (nur Abgasuntersuchungen) _____ efferoth@khs-handwerk.de__________ (02241) 990 -129 Michaela Kuppert _________________________ kuppert@khs-handwerk.de __________ (02241) 990 -110 Madeleine Rösgen ________________________ roesgen@khs-handwerk.de__________ (02241) 990 -199 JURISTISCHE BERATUNG UND VERTRETUNG Oliver Krämer, Assessor ____________________ kraemer@khs-handwerk.de _________ Janin Krause, Assessorin ___________________ krause@khs-handwerk.de __________ Wolfgang Schmeil, Assessor ________________ schmeil@khs-handwerk.de __________ Elke Siewert, Assessorin ___________________ siewert@khs-handwerk.de __________

(02241) 990 -120 (02241) 990 -108 (02241) 990 -123 (02241) 990 -105

INKASSOSTELLE Tanja Wex _______________________________ wex@khs-handwerk.de ____________ (02241) 990 -111 STEUERBERATUNGS- UND BUCHFÜHRUNGSSTELLE Andreas Arens, Steuerberater, Dipl. Kfm.______ arens@kh-brs-steuerberatung.de ______ (02241) 990 -147 Christina Offergeld, Steuerberaterin _________ offergeld@kh-brs-steuerberatung.de ___ (02241) 990 -132 ÜBERBETRIEBLICHE UNTERWEISUNG Andreas Maybaum, Leitung ________________ maybaum@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -116 Manuela Eberz, Organisation _______________ eberz@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -177 AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSWESEN Dagmar Brast ____________________________ brast@khs-handwerk.de ____________ (02241) 990 -113 Astrid Efferoth ___________________________ efferoth@khs-handwerk.de__________ (02241) 990 -129 LEHRVERTRÄGE Carola Decrouppe _________________________ decrouppe@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -126 Astrid Efferoth ___________________________ efferoth@khs-handwerk.de__________ (02241) 990 -129 TARIFAUSKÜNFTE Carola Decrouppe _________________________ decrouppe@khs-handwerk.de ________ (02241) 990 -126 JOB TICKET, SCHIEDSSTELLE-KFZ Eva Fleischhacker _________________________ fleischhacker@khs-handwerk.de ______ (02241) 990 -104 MITGLIEDERVERWALTUNG, BEITRAGSWESEN Marita Hiller _____________________________ hiller@khs-handwerk.de____________ (02241) 990 -121 JUGEND IN ARBEIT PLUS Mark Ditges _____________________________ ditges@khs-handwerk.de _________ (02241) 969040-290 SCHWEISSKURSE Ralf Busse _______________________________ busse@khs-handwerk.de ___________ (02241) 990 -311


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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – neue Pflichten für Handwerker? trägen – von Onlinehandel bis Handwerkervertrag. Ausgenommen sind lediglich der Gesundheitssektor und einige staatliche Dienstleistungen. Ausgenommen sind immer auch Arbeitsverträge.

Für die außergerichtliche Streitbeilegung mit der Kundschaft von beispielsweise Handwerkern und Einzelhändlern gibt es seit Kurzem ein neues gesetzlich geregeltes Verfahren. Grundlage ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Es ist seit 1. April 2016 in Kraft und setzt europarechtliche Vorgaben um. Genauer: die Anforderungen der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.

Das neue Verfahren dürfen nur zugelassene „Verbraucherschlichtungsstellen“ durchführen. Die Zulassung erteilt das Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de). Derzeit ist ein flächendeckendes Netz solcher teils auch branchenbezogener Einrichtungen im Aufbau. Darunter sind auch einige, die bisher schon Streitigkeiten mit Verbrauchern geregelt haben und jetzt auch die Anforderungen des neuen Gesetzes erfüllen.

Das neue Verfahren soll niedrigschwellige Möglichkeiten der Konfliktbeilegung schaffen und da, wo möglich, den Gerichtsweg durch ein Schlichtungsverfahren entbehrlich machen. Der Gesetzgeber sieht darin auch einen Beitrag zur Kundenzufriedenheit und Kundenbindung sowie zum Erhalt von Geschäftsbeziehungen.

Für welche Streitigkeiten sind die neuen Schlichtungsstellen zuständig? Das geht im Grunde schon aus dem Namen des Gesetzes hervor. Sie schlichten Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen insbesondere über Mängel von Produkten und Dienstleistungen. Das betrifft fast alle Arten von Verbraucherver-

Sind andere Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung im Handwerk damit hinfällig? Das neue Netz von Schlichtungsstellen ergänzt bereits bestehende und bewährte Möglichkeiten der alternativen Streitbeilegung wie etwa die Mediation oder auch das „Güteverfahren im Handwerk“, das Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände ihren Auftraggebern anbieten. Handwerker können Konflikte mit Kunden natürlich auch da weiterhin regeln lassen. Es gelten dort aber andere Grundlagen und Verfahrensregeln. Müssen Unternehmer mitmachen? Die Teilnahme an der Schlichtung ist für beide Seiten freiwillig. Ob sie daran teilnehmen oder nicht, darüber müssen Unternehmen jedoch ab 2017 ab einer bestimmten Betriebsgröße informieren. Welche allgemeinen Informationspflichten haben Handwerksbetriebe aufgrund des neuen Gesetzes? Ab 1. Februar 2017 müssen sie wie auch alle anderen Unternehmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf ihrer Firmenhomepage informieren, ob

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sie bei dem neuen Schlichtungsverfahren mitmachen oder nicht. Dabei können sie ihre Teilnahme auch einschränken – zum Beispiel nur für bestimmte Arten von Ansprüchen: für eine strittige Zahlungsforderung ja, aber nicht für Gewährleistungsfragen. Oder Teilnahme beispielsweise erst, wenn der Streitwert bei 300 Euro liegt und 5.000 Euro nicht überschreitet. Wer sich generell für die Teilnahme entscheidet, ist dann allerdings auch daran gebunden und kann im Einzelfall keinen Rückzieher machen, sondern muss die Verfahrenskosten tragen. Es sei denn, der Antrag des Verbrauchers ist mutwillig oder offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg. Wer mitmacht, muss außerdem die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle angeben. Bei Handwerkern ist das derzeit die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, Fax: 07851/ 79579 41, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Die Mitarbeiteranzahl bestimmt die gesetzlichen Informationspflichten? Teilnahme am Schlichtungsverfahren ja oder nein: Darüber müssen zwingend nur Betriebe informieren, die mehr als zehn Personen beschäftigen. Kleinere Betriebe bis einschließlich zehn Beschäftigten müssen sich hierzu nicht erklären. Maßgebend hierfür ist tatsächliche Zahl der Beschäftigten im Unternehmen am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres – unabhängig ob Voll- oder Teilzeitbeschäftigung vorliegt. Tipp: Unternehmer sollten das jährlich zum genannten Stichtag überprüfen. Kleinere Betriebe können folglich von Fall zu Fall flexibel entscheiden, ob sie beim Schlichtungsverfahren mitmachen. Diese Option steht auch den Unternehmen offen, die zuvor ihre Nichtteilnahme erklärt haben. Welche besonderen Informationspflichten hat der Unternehmer im konkreten Streitfall? Unabhängig davon, wie sich der Unternehmer im Vorfeld zum Streitschlich-

tungsverfahren stellt und was er dabei bereits erklärt hat: Sofern er eine Kundenbeschwerde bekommt und selbst keine Abhilfe schafft, muss er immer den Beschwerdeführer schriftlich auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen, mit Anschrift und Website. Außerdem muss er angeben, ob er bereit oder verpflichtet ist, am Schlichtungsverfahren dieser Stelle mitzuwirken. Diese zusätzliche gesetzliche Informationspflicht greift unabhängig von der Mitarbeiterzahl ebenfalls ab 1. Februar 2017.

Die Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg ist die Interessenvertretung des selbstständigen Handwerks in der Bundesstadt Bonn und dem Rhein-SiegKreis und betreibt in den Handwerksbildungszentren Bonn und Siegburg zahlreiche überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende (ÜBL) sowie spezielle Weiterbildungskurse für Erwachsene.

Welche Informationspflichten gelten für Handwerker, die auf ihrer Website Dienstleistungen und Produkte anbieten und vertreiben? Unternehmer, die ihr Dienstleistungsoder Warenangebot auch über das Internet vertreiben, müssen auf ihrer Homepage außerdem auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU hinweisen oder verlinken (https://webgate.ec.europa.eu/ odr/). Hinweis und Link müssen zudem leicht auffindbar sein, typischerweise im Impressum.

Metallbaumeister (m/w)

Ein Bäcker zum Beispiel, der über seine Website Online-Bestellung von Brot und Brötchen ermöglicht, ist hier in der Pflicht. Anders, wenn seine Homepage einzig Werbezwecken dient und er seine Produkte und Dienstleistungen dort lediglich präsentiert, jedoch nur direkt im Geschäft verkauft und nicht online. Warum sollten Handwerker, die eine Website kommerziell betreiben, hier schnellstens handeln? Die Pflicht zu Hinweis und Verlinkung auf die EU-Plattform gilt schon seit Anfang 2016 und unabhängig davon, wie viele Mitarbeiter der Betrieb hat und ob er am Verbraucherschlichtungsverfahren teilnehmen möchte. Sie geht auf eine neue EU-Verordnung zurück (ODR-Verordnung= Online Dispute Resolution Plattform). Ihre Wirkung entfaltet die Plattform vor allem bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Insbesondere sorgt sie dafür, dass Verbraucher automatisch zur richtigen Streitschlichtungsstelle finden und räumt zumindest teilweise das Sprachhindernis aus, weil die Beschwerden bereits übersetzt ankommen.

Zur Erfüllung der anspruchsvollen Aufgaben suchen wir einen

möglichst ab dem 01.01.2017 für unsere Lehrschweißer- und Metallbauwerkstatt.

Voraussetzungen: Meisterprüfung, möglichst Lehrschweißerbefähigungen mit Nachweisen in den Bereichen Elektrohandschweißen, Gasschweißen, WIG, MIG, MAG, hohe Zuverlässigkeit und eigenständiges Arbeiten, gute organisatorische Fähigkeiten und Kommunikationseigenschaften, pädagogisches Geschick, vertrauter Umgang mit den Microsoft-Office Produkten.

Aufgaben und Verantwortungsbereich: Praktische Durchführung von Schweißkursen und ÜBL Lehrgängen im Metallbereich, Begleitung von Prüfungen, Umsetzung und Unterstützung der DIN EN ISO Zertifizierung, Ausbau der Kontakte zu Arbeitgebern und Behörden.

Unser Angebot: Herausfordernde und vielseitige Tätigkeiten, weitestgehend eigenverantwortliches Arbeiten, Weiterbildungsmöglichkeiten, leistungsgerechte Vergütung, Vollzeitstelle mit einer Befristung von zunächst zwei Jahren oder als Honorartätigkeit.

Ausführliche Bewerbungen mit Gehaltsvorstellung ausschließlich per E-Mail an: Kreishandwerkerschaft Bonn·Rhein-Sieg Grantham-Allee 2-8 53757 Sankt Augustin Mail: maybaum@khs-handwerk.de


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Einsatz manipulationssicherer Kassensysteme sowie Registrierkassen sprechen vor allem das Gebot der Verhältnismäßigkeit sowie die Schwierigkeiten, zielgenau und sachgerechte Ausnahmen zu formulieren. Erfahrungen aus Österreich zeigen, dass hiermit immense Abgrenzungsschwierigkeiten einhergehen. Keinesfalls sollte eine Verknüpfung von Ausnahmen mit der 17.500 Euro-Grenze aus dem Umsatzsteuerrecht erfolgen, da hierdurch Wettbewerbsver-zerrungen sowie weitere gesamtwirtschaftlich unerwünschte Nebeneffekte vertieft würden.

Um den Missbrauch von Kassensystemen und Registrierkassen einzudämmen, hat die Bundesregierungim Juli 2016 einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen erschwert sowie der Finanzverwaltung neue Möglichkeiten der Prüfung durch die Einführung einer KassenNachschau eröffnet werden. Dieser wurde nun im Bundestag und Bundesrat beraten. Sowohl die Länderkammer als auch Teile des Bundestages mahnen weitere Verschärfungen an. Dazu zählen insbesondere » die Streichung der besonderer Anwendungsregelung zum Schutz von Kasseninvestitionen, » die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht, welche an die Umsatzgrenze von 17.500 Euro geknüpft werden soll, » die Zulassung des sog. INSIKA-Verfahrens in der jetzt vorliegenden Form als zusätzlichen Manipulationsschutz, » die Belegausgabepflicht sowie » die zentrale Registrierung der technischen Sicherheitseinrichtung. Der ZDH unterstützt Pläne, durch verhältnismäßige Instrumente gegen Steuerbetrug durch Manipulationen von elektronischen und computergestützten Kassen vorzugehen. Das im Entwurf vorgesehene technolo-

gieoffene Verfahren, der Verzicht auf die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht sowie die besondere Anwendungsregelung und die zukünftig erhöhte Rechtssicherheit werden begrüßt. Für zahlreiche betroffene Betriebe bedeuten die Pläne gleichwohl Investitionen, die über die im Entwurf bezifferten Kosten sicher hinausgehen werden. Der Entwurf stellt aus Sicht des ZDH einen ausgewogenen Kompromiss dar. Weitergehende Verschärfungen müssen jedoch unbedingt vermieden werden. Anwendungsregelung zum Investitionsschutz erforderlich Die besondere Anwendungsregelung zum Schutz von Kasseninvestitionen, die aufgrund der sog. Kassenrichtlinie 2010 angeschafft wurden und nicht aufgerüstet werden können, muss unbedingt erhalten bleiben. Keineswegs kann aktuell sicher davon ausgegangen werden, dass in der Regel die heutigen Kassen nachrüstbar sein dürften. Es fehlen detaillierte Kenntnisse über die technischen Anforderungen, die erst durch die zu entwickelnden technischen Sicherheits-richtlinien und Schutzprofile präzisiert werden. Keine Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht Von der Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht sollte unbedingt Abstand genommen werden. Gegen diese

Keine Einführung einer Belegausgabepflicht Mit der Einführung einer Belegausgabepflicht geht keine bessere Nachprüfbarkeit der ordnungsgemäßen Erfassung der Geschäftsvorfälle durch die Finanzverwaltung einher. Vielmehr führt eine solche zu erhöhten Bürokratiekosten bei den Unternehmen. Gleichzeitig kommt in der Begründung durch die Vertreter der Forderungen ein Generalverdacht gegenüber den Unternehmen zum Ausdruck sowie, dass eine Verlagerung der Wirksamkeitsprüfung auf die Kundenbeziehung erfolgen soll. Einführung INSIKA-Verfahren Es wird einhellig davon ausgegangen, dass die sog. INSIKA-Technik nach einer erforderlichen Weiterentwicklung eine Zertifizierung als technische Sicherheitseinrichtung erhält, sodass diese durch den Regierungsentwurf umfasst sein wird. Daher erschließt sich das Erfordernis eines zusätzlichen Verfahrens nicht. Ferner ist das INSIKA-Verfahren in der jetzt vorliegenden Form sowohl für die Betriebe als auch für die Finanzverwaltung mit erhöhten Bürokratiekosten verbunden. Sollte dennoch das INSIKA-Verfahren als weitere Möglichkeit zugelassen werden, ist diese unbedingt mit dem Erfordernis der Zertifizierung zu versehen. Auch sollte es keinesfalls zu einer anderweitigen Bevorzugung dieses Verfahrens, wie z. B. durch einen früheren Zeitpunkt des Inkrafttretens kommen. ZDH Kompakt (Stand: Oktober 2016 Verantwortlich: Carsten Rothbart, Leiter der Abt. Steuer-und Finanzpolitik)


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Studienberechtigte entdecken zunehmend die duale Berufsausbildung Erstmalig mehr Ausbildungsinteressierte mit Studienberechtigung als mit Hauptschulabschluss Lange Zeit war die duale Berufsausbildung eine Domäne der Hauptschulabsolventen. Dies hat sich inzwischen grundlegend geändert. 2016 registrierte die Bundesagentur für Arbeit erstmals in ihrer Geschichte mehr Ausbildungsstellenbewerber mit Studienberechtigung als mit Hauptschulabschluss, und bereits 2015 schlossen die Betriebe mehr Ausbildungsverträge mit Studienberechtigten als mit Hauptschulabsolventen ab. Dies belegt eine neue Analyse des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Steigende Anteile von Studienberechtigten unter den Auszubildenden sind in allen Zuständigkeitsbereichen der dualen Berufsausbildung zu finden. Verfügte beispielsweise 2010 im Handwerk noch mehr als jede zweite Person mit neuem Ausbildungsvertrag über einen Hauptschulabschluss (53,4 %), lag 2015 der Anteil von Auszubildenden mit mittlerem Abschluss oder mit einer Studienberechtigung mit 52,6 % bereits um fast zehn Prozentpunkte über dem Anteil der Personen mit Hauptschulabschluss (43,1 %). Von der deutlich größeren Zahl an Ausbildungsinteressierten mit Studienberechtigung profitieren nicht nur bislang schon typische „Studienberechtigtenberufe“ wie zum Beispiel Bankkaufmann/frau, Steuerfachangestellte/-r, Industriekaufmann/-frau, Medien­ gestalter/-in Digital und Print oder Chemielaborant/-in. Auch in bislang typischen „Hauptschülerberufen“ wie zum Beispiel Dachdecker/-in, Maurer/-in, Koch/Köchin oder Zimmerer/-in werden im Vergleich zu 2010 spürbar mehr Studienberechtigte unter den Personen mit neuem Ausbildungsvertrag gezählt. Die Zahl der „Hauptschülerberufe“ ist zwischen 2010 und 2015 von 56 auf 48 gesunken, die Zahl der „Studienberechtigtenberufe“ dagegen von 32 auf 45 gestiegen. Von einem „Hauptschüler-“ beziehungsweise „Studienberechtigtenberuf“ spricht man dann, wenn der Anteil der jeweiligen Schülergruppe in dem Ausbildungsberuf über 50 % liegt. BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser wertet die aktuelle Entwicklung als positives Zeichen für eine Steigerung der Attraktivität der dualen Berufsausbildung. „Wenn es immer weniger Hauptschulabsolventen gibt, muss die duale Berufsausbildung mehr Interessenten unter den schulisch höher Qualifizierten finden. Dies scheint zu gelingen. Für die Zukunft kommt es allerdings darauf an, Studienberechtigte noch stärker für die für sie eher untypischen Berufe zu interessieren. Nur so kann verhindert werden, dass sie untereinander vermehrt in einen Wettbewerb eintreten und ein wachsender Teil von ihnen bei der Ausbildungsplatzsuche leer ausgeht.“

Tatsächlich ist die Zahl der erfolglosen Ausbildungsstellenbewerber mit Studienberechtigung zwischen 2010 und 2016 von 14.000 auf 22.300 gestiegen. „Wir müssen deshalb die Berufsorientierung in den Gymnasien deutlich stärken“, so Esser weiter. „Zudem dürfen wir die Jugendlichen mit Hauptschulabschluss keineswegs aus dem Auge verlieren. Auch wenn deren Zahl kleiner wird, darf ihr Ausbildungsinteresse und -vermögen nicht außer Acht gelassen werden. Angesichts des drohenden Fachkräftemangels brauchen wir jede und jeden.“ Differenzierte Ergebnisse finden sich in der BIBB-Analyse „Wachsendes Interesse von Studienberechtigten an dualer Berufsausbildung. Erstmalig mehr Ausbildungsinteressierte mit Studienberechtigung als mit Hauptschulabschluss“. Die Sonderauswertung kann im Internetangebot des BIBB unter www.bibb.de/beitrag_studienberechtigte-interessiert-an-berufsausbildung kostenlos heruntergeladen werden. Quelle: Pressemitteilung 46/2016 des Bundesinstituts für Berufsbildung

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Steuererklärung in Papier nicht mehr anerkannt Verspätungszuschlag fällig In einer Pressemitteilung informiert das Landesamt für Steuern in Rheinland-Pfalz, dass ab diesem Jahr die Finanzverwaltung konsequent in Papierform abgegebene Steuererklärungen ablehnt. Grund: Die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Abgabe besteht für Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Privathaushalte mit Photovoltaikanlagen oder Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410,- EUR, wie z.B. Nebenerwerbslandwirten, bereits seit 2011. Liegt kein Härtefall vor, so wird eine in Papierform eingereichte Erklärung als

rechnet werden. Der Verspätungszuschlag kann bis zu 10 % der festgesetzten Steuer betragen und wird nach Ablauf der Abgabefrist erhoben. Anmerkung: Als Härtefall gilt, wer beispielsweise die erforderliche technische Ausstattung mit PC und Internetanschluss nur mit erheblichem finanziellen Aufwand anschaffen kann oder dessen Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten zum Umgang damit nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sind. nicht abgegeben gewertet. Entsprechend muss mit Verspätungszuschlägen ge-

Quelle: Informationen aus dem Steuerrecht Oktober 2016

Fortsetzungserkrankung: Nachweispflicht der Arbeitnehmer (insbesondere bei Minijobs) Arbeitnehmer haben außer in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Wird der Arbeitnehmer danach erneut arbeitsunfähig, kommt es für den Entgeltfortzahlungsanspruch darauf an, ob er aufgrund derselben Erkrankung oder einer anderen Erkrankung arbeitsunfähig geworden ist.

Was gilt aber, wenn der Arbeitgeber Zweifel daran hat, dass eine neue Erkrankung vorliegt? Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sehen zwar für den Arzt eine Option zum Ankreuzen von „Fortsetzungsbescheinigung“ oder „Erstbescheinigung“ vor. Diese „Bescheinigung“ reicht aber nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 25.05.2016, Az. 5 AZR 318/15 nicht aus.

Bei medizinisch gesehen neuen Krankheiten hintereinander, die jeweils die Arbeitsunfähigkeit auslösen, entsteht jeweils ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sofern der Arbeitnehmer zwischenzeitlich zumindest für wenige Stunden arbeitsfähig war (hierfür reicht auch das Wochenende). Keine neue Erkrankung liegt vor, wenn dasselbe „Grundleiden“ zur erneuten Erkrankung geführt hat und damit die neue Erkrankung nur eine Fortsetzung der früheren Erkrankung ist.

Das Bundesarbeitsgericht erkennt die Schwierigkeiten des Arbeitgebers bei der Darlegung einer Fortsetzungserkrankung an. Zwar könne der Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse nachfragen, ob eine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Diese Möglichkeit bestehe aber z.B. bei geringfügig Beschäftigten nicht. Der Arbeitgeber habe jedenfalls keine Möglichkeit, die wertende Mitteilung der Krankheit zu überprüfen. Der Arbeitnehmer müsse deshalb darlegen, dass keine Fort-

setzungserkrankung vorliegt. Hierzu kann er eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bestreitet der Arbeitgeber das Vorliegen einer neuen Krankheit, obliegt dem Arbeitnehmer die Darlegung der Tatsachen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen. Der Arbeitnehmer hat dabei den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Tipp: Insbesondere bei geringfügig Beschäftigten, bei denen die Krankenkasse keine Auskünfte zu Fortsetzungserkrankungen erteilt, sollte bei Zweifeln an einer neuen Erkrankung der Arbeitnehmer zum Beweis einer Neuerkrankung aufgefordert werden. Hierzu muss der Arbeitnehmer seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Unterlässt er dies, hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, das Vorliegen einer neuen Erkrankung näher zu prüfen und kann daher die Entgeltfortzahlung bis zum Beweis der Neuerkrankung verweigern.


Die Steuerberatungsund Buchführungsstelle der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg steht allen Handwerksbetrieben für deren betriebliche Belange zur Verfügung.

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Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Steuerberatungs- und Buchführungsstelle Grantham-Allee 2–8 53757 St. Augustin Ansprechpartner: Steuerberater Dipl.-Kfm. Andreas Arens Telefon: (0 22 41) 990-147 Steuerberaterin Christina Offergeld Telefon: (0 22 41) 990-132


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Die Inkassostelle der Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg informiert:

Verjährung von Forderungen zum Jahresende 2016 Jeder Gewerbetreibende sollte vor Ablauf des Jahres die ausstehenden Forderungen daraufhin überprüfen, ob ihnen eine Verjährung droht!

besondere durch Einschreiben ausgesprochene – Mahnung die Verjährung unterbreche oder hemme. Diese Auffassung ist nicht richtig!

Zivilrechtliche Ansprüche wie Werklohnforderungen verjähren regelmäßig in 3 Jahren (§ 195 BGB). Nach § 199 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist. Dies bedeutet, dass mit dem Ablauf des 31.Dezember 2016 grundsätzlich sämtliche Forderungen, die vor dem 1.1.2014 fällig geworden sind, der Verjährung unterliegen.

Durch Eintritt eines Hemmungsgrundes kommt die Verjährung zum Stillstand, nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die Verjährung weiter. Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird nicht in die Verjährung eingerechnet.

Dringend gewarnt werden muss vor der oft vertretenen Auffassung, dass eine – ins-

Die Verjährung ist u. a. gehemmt bei » vereinbartem Leistungsverweigerungsrecht » schwebenden Verhandlungen bis zur

Verweigerung der Fortsetzung der Verhandlungen. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende

der Hemmung ein.

» Rechtsverfolgungsmaßnahmen (vor al-

lem durch Klageerhebung oder Zustellung des Mahnbescheides im Mahnverfahren). Die Hemmung endet 6 Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitiger Erledigung des streitigen Verfahrens.

Ferner beginnt die volle Verjährungsfrist neu, » wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in sonstiger Weise anerkennt, » oder wenn Vollstreckungshandlungen vorgenommen oder beantragt werden.

Umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen Die gesetzlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen, insbesondere die Ersetzung der ehemaligen lohnsteuerlichen Freigrenze durch einen Freibetrag, haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen. Ob eine Betriebsveranstaltung vorliegt und wie die Kosten, die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallen, zu berechnen

sind, bestimmt sich nach den lohnsteuerrechtlichen Grundsätzen. » Von einer überwiegend durch das unter-

nehmerische Interesse des Arbeitgebers veranlassten üblichen Zuwendung ist umsatzsteuerrechtlich im Regelfall auszugehen, wenn der Betrag je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung 110,– EUR einschließlich Umsatzsteuer nicht über-

schreitet. Der Vorsteuerabzug ist in vollem Umfang möglich. » Übersteigt dagegen der Betrag, der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfällt, pro Veranstaltung die Grenze von 110,– EUR einschließlich Umsatzsteuer, ist von einer überwiegend durch den privaten Bedarf des Arbeitnehmers veranlassten unentgeltlichen Zuwendung auszugehen. Ein Vorsteuerabzug ist (insgesamt) nicht möglich. Anmerkung: Das Bundesfinanzministerium stellt in einem Schreiben vom 19.04.2016 fest, dass Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen im Ergebnis nicht zum Teil unternehmerisch und zum Teil nicht unternehmerisch wie bei einer gemischten Verwendung veranlasst sein können. Diese Sichtweise des Ministeriums ist jedoch gerichtlich nicht überprüft. Quelle: Informationen aus dem Steuerrecht Oktober 2016



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Alle Jahre wieder... Weihnachtsgeld Das Weihnachtsgeld ist eine Einmalzahlung, die der Arbeitgeber aus Anlass des Weihnachtsfestes bzw. Ablauf des Kalenderjahres erbringt. Über den Wortsinn hinaus werden mit „Weihnachtsgeld“ auch (anteilige) 13. Monatsgehälter, Sonderzuwendungen und Jahressonderzahlungen bezeichnet. Anspruchsvoraussetzungen: Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder aus betrieblicher Übung ergeben. Tarifvertrag: In einigen Gewerken existieren tarifvertragliche Regelungen zum Weihnachtsgeld. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf das tarifvertragliche Weihnachtsgeld besteht unmittelbar bei Tarifbindung oder Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages.

Tarifbindung: Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht entsteht eine Tarifbindung nicht

bereits mit der Mitgliedschaft in einer Innung. Vielmehr müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechte aus dem Tarifvertrag herleiten können. Zur Innungsmitgliedschaft muss also hinzukommen, dass der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist.

Allgemeinverbindlicherklärung: Die Tarifbindung kann bei nichtgebundenen Arbeits-

vertragsparteien dadurch hergestellt werden, dass der Tarifvertrag durch den Bundesminister für Arbeit oder die entsprechenden obersten Landesbehörden für allgemeinverbindlich erklärt wird. Dann gilt der Tarifvertrag für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Gewerks unmittelbar und zwingend. Zurzeit existiert im Bäckerhandwerk sowie im Dachdeckerhandwerk eine allgemeinverbindliche Regelung zum Weihnachtsgeld.

Bei bestehender Tarifbindung oder Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages ist ein Verzicht des Arbeitnehmers auf den tariflichen Anspruch unwirksam. Betriebsvereinbarung: Durch Betriebsvereinbarung können Arbeitgeber und Betriebsrat tarifvertragliche Regelungen auf alle Arbeitnehmer ausweiten. Arbeitsvertrag: Tarifverträge können auch durch den Einzelarbeitsvertrag einbezogen werden.

Betriebliche Übung: Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Weihnachtsgeld kann durch gleichartige und wiederholte Zahlungen entstehen. Zahlt der Arbeitgeber über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ein Weihnachtsgeld gleichförmig in bestimmter Höhe oder nach einem bestimmten Schema (z. B. in Anlehnung an den Tarifvertrag), kann der Arbeitnehmer annehmen, dass das Weihnachtsgeld auch künftig auf Dauer gewährt werden soll. Beachte: Die betriebliche Übung entsteht nicht, wenn der Arbeitgeber die Bindungswirkung im Arbeitsvertrag folgendermaßen ausdrücklich ausschließt: Vom Arbeitgeber gezahlte Gratifikationen/Sondervergütungen gelten nur als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, auch wenn sie wiederholt und ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Freiwilligkeit erfolgen, und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft.

Einmal aus einer betrieblichen Übung entstandene Ansprüche können nur noch durch eine einvernehmliche Vertragsänderung beseitigt werden. D.h. durch eine gegenläufige betriebliche Übung (sog. negative betriebliche Übung) wie z. B. die dreimalige Nichtzahlung eines Weihnachtsgeldes kann eine in Gang gesetzte betriebliche Übung nicht mehr beseitigt werden!


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Drohnen auch im Handwerk immer beliebter Separate Luftfahrt-Haftpflicht obligatorisch schlossenen Ortschaften arbeitet, muss darüber hinaus jeden geplanten Drohnenstart bei der Polizei anmelden. Übrigens: Besonders strenge Regeln gelten im kontrollierten Luftraum, was insbesondere für größere Städte mit Flughafen relevant ist, wie zum Beispiel Berlin, Dortmund oder Hamburg. In den betreffenden Teilen des Stadtgebiets darf man eine Drohne bis zu fünf Kilo ohne eine zusätzliche Genehmigung durch den zuständigen Flughafentower nicht höher als 30 Meter fliegen lassen. Ferngesteuerte Quadrokopter, sogenannte Drohnen, erfreuen sich auch im professionellen Bereich steigender Beliebtheit. So wissen auch Handwerksbetriebe die Dienste der fliegenden Helfer für ihre Arbeit zu schätzen. Doch ohne die richtige Versicherung geht nichts, so die SIGNAL IDUNA. Vor allem im Dachdeckerhandwerk und im Bereich des Denkmalschutzes befinden sich jetzt bereits Drohnen im praktischen Einsatz. Sie erleichtern beispielsweise die Dachinspektion und sparen eine Menge Zeit. Wird ein Dach beispielsweise mit Hilfe von Gerüst und Leiter untersucht, kann dies schon mal ein paar Tage dauern. Eine Drohne verkürzt diese Zeit auf einige Stunden, wenngleich sie das fachmännische Auge nicht ganz ersetzen kann. Die Videoaufnahmen lassen sich dann am Rechner in Ruhe und wetterunabhängig auf eventuelle Beschädigungen des Daches analysieren. Doch aufgepasst: ohne eine separate Luftfahrt-Haftpflichtpolice läuft nichts. Diese bietet die SIGNAL IDUNA auch für Handwerksbetriebe an. Die Deckungssumme ist wählbar in Stufen von einer, drei und fünf Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Versicherbar sind Drohnen bis zu einem Gesamtgewicht von 25 Kilo. Eine solche Versicherung ist obligatorisch, um bei der zuständigen Luftfahrtbehörde,

beispielsweise der Bezirksregierung, die bei gewerblicher Nutzung zwingend geforderte Aufstiegserlaubnis zu beantragen. Allgemeine Genehmigungen für elektrisch betriebene Drohnen mit einem Gesamtgewicht unter fünf Kilo stellen viele Bundesländer für ein bis zwei Jahre aus. Eine solche Aufstiegserlaubnis gilt aber immer nur im ausstellenden Bundesland. Will man länderübergreifend arbeiten, muss man sich die Genehmigung in den betreffenden Bundesländern anerkennen lassen, was zumeist kein Problem ist. Für schwerere Fluggeräte ist die Erlaubnis für jeden Aufstieg erneut einzuholen. Wer innerhalb von ge-

Für weitere Informationen wie auch eine ganzheitliche Überprüfung Ihrer Firmenversicherung über das Versorgungswerk der Kreishandwerkerschaft Bonn-RheinSieg, steht Ihnen unser Versorgungswerksrepräsentant Manuel Attig gerne zur Verfügung. Generalagentur Attig Godesberger Allee 105-107, 53175 Bonn, Tel. 0228 3698750, Mail: ga-attig@signal-iduna.net Büro in der Kreishandwerkerschaft: Grantham Allee 2-8, 53757 St. Augustin, Tel. 02241 990127

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2. Nacht der Ausbildung im Gewerbegebiet Mondorf In diesem Jahr haben sich 7 Betriebe mit Unterstützung von der Kreishandwerkerschaft Bonn-RheinSieg / Innung für Metalltechnik Bonn · Rhein-Sieg, der Industrie- und Handelskammer Bonn und der SEG Niederkassel zusammen getan, um über ihre Ausbildungsangebote und -berufe zu informieren.

Vor Ort - persönlich - in Aktion.... Was macht ein Verfahrensmechaniker? Wie sieht die Arbeit in einem Bauzentrum aus? Welche Aufgaben hat eine Bürokauffrau? Mit welchen Maschinen arbeitet man in der mechanischen Fertigung? Die Mondorfer Unternehmen (Karp Maschinenbau, Holzbau Stocksiefen, Mobau Klein, Lemo, Karsten Elter, Actgruppe und United Brands) stellten sich den Fragen interessierter Schüler und Eltern in ihren eigenen Räumen und Werkstätten, sodass ein persönlicher Eindruck der Berufe vermittelt werden konnte. Die Veranstaltung begann pünktlich um 16 Uhr bei der Firma Maschinenbau Karp mit einer Ansprache des Bürgermeisters der Stadt Niederkassel Herrn Stephan Vehreschild. Hier wurden vor Ort zusätzlich von der Agentur für Arbeit, der Innung für Metalltechnik Bonn · Rhein-Sieg und dem Deutschen Museum Bonn Infostände und Workshops angeboten, die Tipps und Anregungen rund um die Ausbildungsplatzsuche gaben.

Es gab viel zu sehen und wer mochte, auch tatkräftig mit zu gestalten. So konnte bei dem Infostand des Deutschen Museum Bonn die Saugfähigkeit von verschiedenen Materialien / Kunststoffen getestet werden. Bei Innung für Metalltechnik Bonn · Rhein-Sieg konnten unter Anleitung von Metallgestaltern Metallrosen selber geformt und geschlagen werden. Ein kostenloser Shuttle-Bus verband alle teilnehmenden Betriebe. Eine Anmeldung war nicht erforderlich.

Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks 2016 Beim Kammerwettbewerb der HWK Köln konnten wieder einige unserer Neugesellinnen und Gesellen als Kammersieger glänzen.

Fahrzeuglackierer Viktor Laukart, Königswinter Betrieb: Ulrich Kaschub, Bonn

Im Einzelnen waren dies: Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Robin Werner, Niederkassel Betrieb: Frank Spijkerman, Swisttal

Fleischer Patrick Gollasch, Ruppichteroth Betrieb: Dirk Löbach, Ruppichteroth

Bäcker Christian Dirkmann, Bonn Betrieb: Nikolaus Knipp, Bonn Dachdecker David Bach, Neunkirchen-Seelscheid Betrieb: Andreas Rosauer, NeunkirchenSeelscheid

Friseurin Anastasia Zerva, Bonn Betrieb: K & S Hairteam, 53129 Bonn Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker (FR: Karosseriebautechnik) Lennard Martin, Much Betrieb: Ralph Carnott, Troisdorf

Maurer Filipe Soares-Gomes, Niederkassel Betrieb: Josef Klein Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Niederkassel Metallbauer (FR: Konstruktionstechnik) Tobias Noest, Troisdorf Betrieb: Yakup Öztürk Metallbau, Bonn Metallbauer (FR: Metallgestaltung) Alexander Blaschke, Ruppichteroth Betrieb: Herbert Köchner, NeunkirchenSeelscheid Parkettleger Leon Preuß, Bonn Betrieb: Parkett-Manfred Preuß, Bonn


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Handwerk – vor Ort 6.2016

NÄRRISCHE ZUNFTMEISTER Sonntag, 12. Februar 2017 Motto: „Mer losse et Auto stonn, wenn mer Karneval fiere jonn“

mit: Höhner | Räuber | Marc Metzger Kuhl un de Gäng | Guido Cantz | Luftflotte | u. v. a. Musik: Kapelle Markus Quodt Preise: Reihe 1 - 4: 35  · Reihe 5 + 6: 32  IM SAAL BIER VOM FASS!! Einlass: 16.15 Uhr · Beginn: 17.00 Uhr Kartenvorverkauf: Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Grantham-Allee 2-8 · 53757 Sankt Augustin Telefon 02241/990-126 · Telefax 02241/990-155 · decrouppe@khs-handwerk.de

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Wild- und Geflügelwurst­ qualitätsprüfung 2016 Bereits zum 11. Mal führte die FleischerInnung Bonn • Rhein-Sieg in Zusammenarbeit mit der Kreisjägerschaft Bonn/ Rhein-Sieg e.V. eine Wildwurstqualitätsprüfung durch. Zum 7. Mal fand parallel dazu eine Geflügelwurstqualitätsprüfung statt. Dabei hatten Metzgereien aus ganz Deutschland die Möglichkeit, ihre Wildund Geflügelprodukte in insgesamt 6 verschiedenen Kategorien testen zu lassen. So beteiligten sich nicht nur Metzgereien aus dem Innungsgebiet Bonn und dem RheinSieg-Kreis, sondern auch aus Regionen wie Bad Hindelang, Tauberbischofsheim oder Dresden. Es wurden Produkte wie Wildsaumagen mit Maronen, Wildschweinschinken, Wildschweinleberwurst mit

Steinpilzen oder auch Geflügelfleischwurst mit Pfeffer von einer fachkundigen Jury auf Aussehen, Konsistenz, Geruch und Geschmack getestet. Geprüft wurde im Sit-

zungssaal der Kreishandwerkerschaft Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin. Die Jury bestand jeweils aus einem Metzger, einem Jäger und einem Verbraucher.


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Die einzelnen Pokalsieger: Wildwurst Qualitätsprüfung 2016 Gesamtsieger (Clemens August Pokal) und Sieger Kategorie Rohwurst: Metzgerei Die Wildkammer OHG aus Bad Sobernheim mit „Hirsch-Paprikasalami“ Sieger Kategorie Brühwurst: Metzgerei Die Wildkammer OHG aus Bad Sobernheim mit „Wildsaumagen“

Die Qualität und Vielfalt der Produkte war beeindruckend. Nach insgesamt 3 Stunden standen die Sieger fest. Die Metzgerei „Die Wildkammer OHG“ von Klaus und Petra Nieding aus Bad Sobernheim

Wildwurstqualitätsprüfung. Zudem gewann Die Wildkammer OHG auch noch die Siegerpokale in den Kategorien „Brühwurst“ und „Koch/Rohpökelware“. Über den Beethoven Pokal und somit den Gesamtsieg bei der 7. Deutschen Geflügelwurstqualitätsprüfung kann sich die Metzgerei Haupt aus Bonn freuen. Ihre „Geflügelfleischwurst“ überzeugte die Jury in besonderem Maße. Die Teilnehmer erhalten dekorative Urkunden für die mit Gold, Silber und Bronzemedaillen ausgezeichneten Produkte. Darüber hinaus wurde auch noch jeweils ein Kategoriesieger ermittelt, der sich ebenfalls über einen Siegerpokal freuen konnte

gewann mit ihrem Produkt „Hirsch-Paprikasalami“ den begehrten Clemens-August-Pokal der Fleischer-Innung Bonn • Rhein-Sieg und somit die 11. Deutsche

Insgesamt beteiligten sich 19 Metzgereien aus ganz Deutschland mit 103 Wildprodukten und 17 Geflügelprodukten an der Qualitätsprüfung.

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Sieger Kategorie Koch/Rohpökelware: Metzgerei Die Wildkammer OHG aus Bad Sobernheim mit „Reh-Nußschinken“ Sieger Kategorie Kochwurst: Metzgerei Gunther Hornung aus Lautertal mit „Wildschweinleberwurst mit Steinpilzen“ Sieger Kategorie Küchenfertiges Erzeugnis: Metzgerei Koller-Allgäuer Fleischwerke GmbH aus Bad Hindelang mit „Hirsch-Bratengulasch in Rotweinsauce“ und Metzgerei Gunther Hornung mit „Die wilden Kugeln mit Kastanien“

Geflügelwurst Qualitätsprüfung 2016 Gesamtsieger (Beethoven Pokal) und Sieger Kategorie Brühwurst: Metzgerei Haupt aus Bonn mit „Geflügelfleischwurst“ Bruno, Fleischer


34 Jugend in Arbeit + Handwerk – vor Ort 5.2014

Sie suchen junge Leute, die Ihr Unternehmen verstärken??? Sprechen Sie uns an!!! Max. 2 wochen Probearbeiten! Einarbeitungszuschüsse bis 6 Monate mit bis zu 50 % sind möglich!

Ziel:

Unsere Erfahrungen:

Sinnvolle Vermittlung zur Verstärkung Ihres Teams durch junge Menschen (u25).

Der Großteil der Vermittlungen funktioniert nachhaltig. Die meisten Rückmeldungen der Unternehmen sind positiv. (Viele sparen sich aufwendige, zeitraubende Ausschreibungen für die Personalsuche).

Ihre Vorteile: Ausschöpfung der Möglichkeit, junge Menschen gemäß Ihrer betrieblichen Belange einzuarbeiten. Durch Einarbeitung (mit Unterstützung durch den Einarbeitungszuschuss) sichern Sie den internen Fachkräftebedarf (nicht für alle Tätigkeiten muss man studiert haben). Wahrheitsgemäße Mitteilung der Stärken/Schwächen/ Einschätzung der jungen Menschen durch uns. Unterstützung bei der organisatorischen Abwicklung im Kontakt zur Arbeitsagentur/Jobcenter durch uns. Und nicht zuletzt: Wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Integration junger Menschen - durch den alle Beteiligten profitieren.

Chancengeber bekommen in der Regel Ihren Einsatz zurück. Gerade bei den „vermeintlich“ schwächeren Arbeitssuchenden ist häufig ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Einsatzbereitschaft feststellbar. Die meisten jungen Leute überzeugen durch eine gute Motivationslage (die Altersstruktur bewegt sich zw. 19 und 25 Jahren). Unterm Strich: Wenn Sie an einer Verstärkung durch junge Menschen interessiert sind, melden Sie uns Ihren Mitarbeiterbedarf. Melden Sie uns Helferstellen aber auch Positionen, die einen Berufsabschluss erfordern und bei denen eine (meistens erforderliche) Einarbeitungsmöglichkeit realistisch gegeben ist. Durch die Vorschaltung eines Probearbeitens weiß man immer auf wen man sich einlässt. Für weitere Rückfragen und Informationsbedarf steht ein Zeitbudget von 20 Stunden in der Woche zur Verfügung. Wenn Sie mich einmal nicht erreichen sollten, melde ich mich so schnell wie möglich zurück.

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Betriebsbörse Ansprechpartner: Kreishandwerkerschaft Bonn · Rhein-Sieg Frank Jäger, Tel. (02241)990-109, Fax (02241)990-154 · eMail: jaeger@khs-handwerk.de

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Bauunternehmen (Hochbau) in der Region Bonn.Rhein-Sieg aus Altersgründen zu veräußern. Der Betrieb beschäftigt 4 Gesellen. 20165001 Büroetage im Hause der Kreishandwerkerschaft in Bonn zu vermieten. Es handelt sich um eine komplette Büroetage mit 7 großzügigen Räumen, Flur, WC-Anlage, Keller und Parkfläche 20155003 Sicherheitsfachbetrieb im südlichen Bonn mit kompletter Ladeneinrichtung, Musteranlagen sowie Maschinen und Warenbestand zu veräußern. Inkl. Schlüsseldienst, Tresorausstellung, Laser-Gravieranlage, etc. Sehr moderne Maschinen. Günstige Miete, direkt an Hauptstraße. Der Betrieb wird ohne Mitarbeiter übergeben. Einarbeitung möglich. Guter Kundenstamm in einem wachsenden Marktsegment. 20155003A Gewerbeobjekt in Bonn incl. Wohnhaus Ende 2016 zu veräußern. Gesamtfläche: 4652 qm; Hallenfläche: 530 qm; Büro: 250 qm; Wohnhaus: 215 qm 20150206 In Vorbereitung der Unternehmensnachfolge sucht ein gut eingeführter Stuckateurbetrieb mit 8 gewerblichen Mitarbeitern und Bürokraft, einen Stuckateurmeister mit Unternehmergeist, der in den kommenden 5 Jahren auf die Übernahme der Geschäftsführung in einem gut positionierten Betrieb im Raum Köln/Bonn eingearbeitet wird. Eine spätere Beteiligung am Betrieb ist möglich und gewünscht. Der Betrieb ist auf die Ausführung höherwertiger Arbeiten sowie auf Wärmedämmverbundsysteme, Stuck- und Restaurationsarbeiten ausgerichtet. 20160506 Dachdeckerbetrieb in Bonn ab Juni 2017 zur Übernahme anzubieten. Der jetzige Inhaber beabsichtigt noch bis 2019 weiter mitzuarbeiten. 20160502 Dachdeckerbetrieb im Rhein-Sieg-Kreis/Bonn zum Jahres­ende 2016 zu veräußern. Guter Kundenstamm – 3 Gesellen. 20160605 Werkstatt/Atelier, 120 qm auf zwei Ebenen, geeignet für Tischler/Restauratoren/ Fotografen/Kunstmaler, bisher genutzt zur Möbelrestauration, nahe Kennedybrücke / Brückenforum zu vermieten. Miete: 250,- Euro plus Nebenkosten. Inventar (Hochwertige Werkzeuge, kleinere Maschinen und Arbeitsmaterial) kann für 2.000,- Euro VB übernommen werden. 20160606 Erfolgreich etablierte Tischlerei (GmbH) mit Schwerpunkt Einbau moderner Bauelemente im östlichen Rhein-Sieg Kreis zu veräußern. 20140804 Malerbetrieb im Rhein-Sieg-Kreis sucht Nachfolger. 3 Gesellen – 1 Bürokraft. 20160902 Büro-/Praxisräume in Swisttal-Heimerzheim, Zentrum, zu vermieten ab 1.4.2016, 100 qm wenn gewünscht 40 qm Lagerraum dazu. Parkplätze vorhanden 20161105 Ehemaliger Metallbaubetrieb in Sankt Augustin zu vermieten. Fläche der Werkstatt und Büroräume insgesamt 1395 qm. (Aufteilbar in kleinere Einheiten ab 275 qm) Auch interessant für bestehende Betriebe die ihre Räumlichkeiten vergrößern möchten. Verkehrstechnisch günstige Lage der Immobilie (Nähe Autobahn)

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Metallbauwerkstatt in Wachtberg mit 240 qm Werkstattfläche zzgl. Büro und Lager zu vermieten. Auch für andere Gewerke nutzbar. 20161305 Sanitär-Heizungsunternehmen rechtsrheinisch / Großraum Bonn mit 6 Mitarbeitern zur Übernahme anzubieten. 20161406 Alteingesessenes, kleines Autohaus im Raum Siegburg, Vertragshändler mit großem Kundenstamm, Reparaturen aller Fabrikate zur Übernahme angeboten. Die Übernahme soll 2018 stattfinden, im Vorfeld wird eine einjährige Einarbeitungszeit angeboten und gewünscht. 20141401 Renommiertes Autohaus in bester Lage zwischen Köln und Bonn zu veräußern. Auch interessant als Zweitstandort für größere KFZ-Unternehmen. Details: Werkstatt mit 4 Hebebühnen, Ausstellungsraum, Empfang, 2 Büros, Lagerräume, Sozialräume, Waschanlage, großes Außengelände 20151504 Elektrofachbetrieb in Bonn (7 Mitarbeiter) zu veräußern. 20151501 Elektrofachfirma mit Schwerpunkt Gebäudeund Systemtechnik zu verkaufen. Eine Teilhaberschaft kann als Übergangslösung angeboten werden. Der Betrieb ist im Rhein-Sieg Kreis tätig. Er beschäftigt derzeit 9 Mitarbeiter. 20162201 Ladenlokal in Troisdorf (Rotter See) zum Jahresende 2016 zu verpachten. 70 qm, zentrale Lage, zurzeit als Bäckereifiliale genutzt. Großzügige Sitzmöglichkeiten auch für den Außenbereich. Auch für Büroräume gut geeignet. 20162205 Ladeneinrichtung einer Bäckerei zu verkaufen. Auch Verkauf einzelner Geräte möglich. 20162205A Renault Backverkaufswagen mit Sonderaufbau (Borco-Höhns) zu verkaufen. Der Wagen ist 3 Jahre alt und sehr gut gepflegt. Bei Interesse kann die bisherige Tour weitergeführt werden. 20163006 Friseursalon im linksrheinischen Rhein-Sieg Kreis (Vorgebirge) sucht qualifizierte Mitarbeiterin zwecks Geschäftsübernahme in 2-3 Jahren 20163004 Gut eingerichtetes Friseurgeschäft im Rhein-Sieg Kreis zu veräußern. 3 Bedienerplätz (auf 6 Plätze aufstockbar) Die Einrichtung ist neuwertig. 20153006 Friseursalon, ca. 50m², 5 Plätze, zeitgemäße Einrichtung, in zentraler Bonner Lage, zur Übernahme angeboten.

Nachfrage: 20161106N Metallbaubetrieb sucht dringend eine Halle (ca.

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unfall – trotzdem kühlen Kopf bewahren

Gut informiert, wenn‘s gekracht hat! Am Unfallort sind Schädiger und Geschädigter nicht selten schockiert vom Unfallereignis. Eine gewisse Hilflosigkeit über all das, was auf den Einzelnen zukommt, ist gegeben. Diese besondere Situation nutzen gerne so genannte Unfallhelfer aus. Seien Sie misstrauisch gegenüber allen, die Ihnen schon an der Unfallstelle scheinbar kostenlos alle Sorgen um die Schadensregulierung und angeblichen Streit mit Versicherung, Werkstatt, Gutachter usw. abnehmen wollen. Unterschreiben Sie nicht voreilig irgendwelche Verträge oder Vollmachten. Unter Umständen müssen Sie Kosten,

die diese Unfallhelfer zu Ihrem angeblichen Vorteil verursachen, selbst tragen. Bewahren Sie kühlen Kopf. Verlangen Sie, dass Ihr Fahrzeug in eine Werkstatt Ihrer Wahl geschleppt wird. Lassen Sie Ihr Fahrzeug, wann immer es möglich ist, in eine seriöse Fachwerkstatt bringen. Diese muss nicht eine Reparaturwerkstatt Ihrer Automarke sein, sondern gerade die freien KarosserieInnungsfachbetriebe sind aufgrund ihrer meisterlichen Befähigung für den Bereich der Unfallinstandsetzung die richtige Adresse. Achten Sie auf das blau-weiße Fachbetriebszeichen

HARDY UND BREUER

Freie Wahl der Fachwerkstatt Im Haftpflichtschaden haben Sie stets das Recht der freien Werkstattwahl. Suchen Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens auf. Auch im Kaskoschadenfall haben Sie die freie Werkstattwahl, sofern Sie sich nicht im Versicherungsvertrag gebunden haben, in einer „Vertrauens-Werkstatt“ des Versicherers reparieren zu lassen. Dann lenkt der Versicherer Ihr Fahrzeug in eine Ihnen womöglich unbekannte Werkstatt und entscheidet über den Reparaturweg.


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Autolack braucht Pflege auch im Winter Der Lack, die „Haut“ unserer Fahrzeuge, soll das Blech bei Wind und Wetter vor Umwelteinflüssen und Korrosion schützen. Momentan genügen schon kurze Fahrten über feucht-schmutzige und gestreute Straßen, damit die Karosserie blickdicht unter einer dichten Salz- und Schmutzschicht verschwindet. Das sieht unschön aus und kann auch dem Lack schaden. Daher gilt: Die Kruste muss runter! Vielfahrer sollten ihr Auto mindestens einmal pro Woche waschen, Gelegenheitsfahrer ein- bis zweimal im Monat. Die Experten des Karosseriebau- und Kraftfahrzeug-Gewerbes empfehlen, den groben Schmutz zunächst mit dem Dampfstrahler zu entfernen. Dabei auch an Radkästen und Felgen denken, hier fängt sich der meiste Schmutz. Nach der Hauptwäsche empfiehlt es sich, die Gummidichtungen der Türen und des Kofferraums auf mögliche Risse und poröse Stellen zu untersuchen. Tür- und Heckklappendichtungen vertragen jetzt Silikonspray, damit sie später nicht zufrieren. Zum Abschluss bekommt die gewaschene und getrocknete Lackierung eine Pflegekur mit einem Konservierungsmittel. Das schützt die Oberfläche durch eine die Poren schließende und das Wasser abweisende Wachsschicht. Außerdem sollte mindestens zweimal im Jahr Hartwachs als zusätzlicher Schutz aufgetragen werden.

Offenbaren sich nach der Wäsche leichte, optische Schäden an der obersten Lackschicht, hilft ein Lackstift, um die Kratzer vorübergehend auszubessern. Dennoch kann an dieser Stelle Wasser eindringen und der Rost lässt dann nicht mehr lange auf sich warten.

Daher ist es am besten, die Fachleute eines Innungsfachbetriebs zu Rate zu ziehen. Denn der Profi weiß, dass der Autolack stets aus mehreren Schichten besteht, die von der Grundierung bis zum Decklack reicht. Er stellt den Original-Aufbau wieder her, und der Rost hat keine Chance.

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Wichtige Tipps für die Auto-Fitness im Winter Winterreifen mit Profil, ausreichender Frostschutz, kraftvolle Batterien, sinnvolle Hilfsmittel gegen Schnee und Eis sowie nicht zuletzt regelmäßige Pflege halten das Auto auch im Winter fit.

schloss gehört in die Manteltasche! Ein Starthilfekabel bringt schlappe Batterien wieder auf Touren. Für die Fahrt in den Winterurlaub gehören Schneeketten, Handschuhe, Abschleppseil, warme Decken und Warnwesten ins Auto.

Die Meisterbetriebe der Kfz-Innung Wuppertal geben wichtige Tipps, um mit dem Auto sicher und warm durch die frostige Jahreszeit zu kommen. Winterreifen: Zu prüfen ist der Zustand der Reifen. Gibt es Beschädigungen? Reicht das Profil? Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Die Kfz-Betriebe empfehlen jedoch vier Millimeter. Das gibt mehr Sicherheit. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Nach zirka sechs Jahren härten die Sohlen aus und verlieren ihre Haftung. Daher rechtzeitig für neue Reifen sorgen. Frostschutz: Unverzichtbar für Kühler und Scheibenwaschanlage, hält bei knackiger Kälte alles im Fluss. Im Kühlwasser sorgt er dafür, dass Motor und Kühler bis etwa minus 25 Grad Celsius reibungslos funktionieren. Rost und Kalkablagerungen haben im Kühlsystem keine Chance. Tipp für die Scheibenwaschanlage: Nachdem der Cocktail ins Wischwasser gefüllt ist, die Anlage einmal betätigen – so fließt der Mix in alle Leitungen bis zu den Düsen.

Wagenpflege: Ganz klar: Der Dreck muss weg, und zwar schnell. Sonst frisst sich der Cocktail aus Dreck, Salz, Lauge und Rollsplitt ruckzuck in die Autohaut. Ein sauberes Fahrzeug wird außerdem entscheidende Sekunden eher gesehen.

Batterie: Sie hat im Winter den meisten Stress. Schwächelnde Akkus werden mit Ladegeräten auf Trab gebracht, Batteriewächter halten die Fahrer über den Ladezustand auf dem Laufenden. Die größte Herausforderung lautet jedoch: Strom sparen. Kurzstrecken möglichst vermeiden und Energiefresser wie Sitzheizung, Hifi-Anlage, Gebläse oder heizbare Heckscheibe sparsam einsetzen oder auf dem Weg in den Supermarkt um die Ecke gänzlich auf sie verzichten. Nützliches Zubehör: Sinnvoll sind Abdeckplane, Handfeger mit weichen Borsten, Eiskratzer und Defrosterspray für freie Sicht. Der Enteiser für das Tür-

Die Kfz-Meisterbetriebe raten wöchentlich zur Fahrt in die Waschanlage. Vor der Normalwäsche mit Trocknung Schnee mit weichem Handfeger und groben Schmutz besonders in den Radkästen mit Hochdruckreiniger entfernen. Einmal im Monat vertragen die Schmuddelautos eine Wellnesskur mit Heißwachs und Unterbodenpflege Quelle: Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen e.V.


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Herbst-Zeit bringt Stress für Autofahrer Der Herbst hat seine Tücken: Regen, Nebel und frühe Dunkelheit fordern volle Konzentration. Nasses Laub und „Bauernglatteis“ verwandeln viele Straßen in Rutschbahnen. Kreuzendes Wild gefährdet die Fahrten auf den Landstraßen. Daher der Tipp: Fahrweise und Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen, bei trübem Wetter das Abblendlicht einschalten, damit auch die Rücklichter brennen. Auf dunkel gekleidete Fußgänger achten, Aquaplaning, morgendlichen Frost und überfrierende Nässe einkalkulieren. „Bauernglatteis“ Auch auf herbstlichen Straßen kann das Auto ins Schlingern kommen. So wirkt das Fahren auf feuchtem Laub wie eine Glatteis-Rutschpartie. Ähnliches gilt für Erdreich, dass durch landwirtschaftliche Fahrzeuge auf die Straße gebracht wird, das so genannte „Bauernglatteis“. Bei feuchtem Herbstwetter bildet sich ein Schmierfilm. Der erhöht die Schleudergefahr und verlängert den Bremsweg. Daher die Geschwindigkeit anpassen und den Abstand zum Vorausfahrenden vergrößern! Wildunfälle Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle. Meist morgens und in der Dämmerung kreuzen Tiere die Straßen, weil sie Nahrung oder Unterschlupf suchen. Dort, wo Schilder vor Wildwechsel warnen, gilt besondere Vorsicht: Ein Tier am Straßenrand bedeutet, das meist noch weitere folgen! Dann gilt: Tempo verringern, Fernlicht ausschalten und hupen! Ist eine Kollision nicht zu vermeiden: Vollbremsung einleiten und Kollision in Kauf nehmen. Das geht meist glimpflicher ab als durch Ausweichen den Gegenverkehr oder einen Baum zu treffen. Nebelschlussleuchte Achtung: Die Nebelschlussleuchte darf nur brennen, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel unter 50 Meter beträgt – der Abstand zwischen zwei Leitpfosten. Dann darf man auch nur mit 50 Kilometern pro Stunde fahren. Nicht selten sieht man eingeschaltete Nebelschlussleuchten auf der Autobahn bei Regen und starker Gischt, das ist verboten! Verstöße kosten ab 20 Euro. Winterreifen Von Oktober bis Ostern sind Winterreifen ein Muss. Die weiche Gummimischung ist optimal auf niedrige Temperaturen abgestimmt. Die Profiltiefe muss stimmen. Gesetzlich sind mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Die Kfz-Betriebe empfehlen jedoch vier Millimeter. Das gibt mehr Sicherheit. Auch das Reifenalter spielt eine Rolle. Nach zirka sechs Jahren härten die Sohlen aus und verlieren ihre Haftung. Daher rechtzeitig für neue Reifen sorgen.

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Deutscher Nutzfahrzeugmarkt legt deutlich zu

Die Neuzulassungen von Nutzfahrzeugen in Deutschland verzeichneten im August diesen Jahres einen deutlich zweistelligen Zuwachs. Mit 30.600 Fahrzeugen wurden 43 Prozent mehr Nutzfahrzeuge abgesetzt als im Vorjahresmonat. Zudem ist dies das höchste Absatzniveau, das jemals in einem August erreicht wurde. Ein wesentlicher Grund für dieses Wachstum ist – neben der guten Konjunktur – der Vorzieheffekt durch die neue Abgasnorm Euro 6, die ab September 2016 für leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 Tonnen) verpflichtend ist. Im bisherigen Jahresverlauf (Januar bis August) liegt der Markt mit 236.100 abgesetzten Einheiten 12 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Das Wachstum war im August in allen Nutzfahrzeugsegmenten zu beobachten. So legte das volumenstarke Transportersegment (bis 6 Tonnen) um mehr als die Hälfte (+53 Prozent) auf 23.600 Einheiten zu. Der Absatz von schweren Nutzfahrzeugen (über 6 Tonnen) stieg um 17 Prozent auf 6.500 Fahrzeuge. Darüber hinaus erreichten die Neuzulassungen von Bussen ein Niveau von knapp 500 Einheiten (+7 Prozent). Im bisherigen Jahresverlauf entwickelten sich alle Bereiche des deutschen Nutzfahrzeugmarktes deutlich positiv. Der Markt für leichte Nutzfahrzeuge wuchs um 14 Prozent auf 173.700 Transporter; die Neuzulassungen schwerer Lkw übertrafen mit das Vorjahresniveau mit 58.300 Einheiten um 7 Prozent. Mit plus 15 Prozent auf 4.100 Fahrzeuge wies der Absatz von Bussen im bisherigen Jahresverlauf die höchste Wachstumsrate auf. Die Neuzulassungen von Anhängern legten im August ebenfalls zweistellig zu. Es wurden 25.000 Trailer zugelassen (+18 Prozent). Im bisherigen Jahresverlauf (Januar bis August) erhöhte sich ihr Absatz um 6 Prozent auf 211.700 Anhänger. Darunter sind 24.000 Sattelanhänger (+11 Prozent). Quelle: VDA


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Ford Schiffmann: 90 Jahre Qualität und Service „Service Premium Partner“ feiert Jubiläum Von der KFZ-Werkstatt zum renommierten Autohaus: Ford Schiffmann hat in den 90 Jahren seines Bestehens Erfolgsgeschichte geschrieben. Gegründet wurde das traditionsreiche Unternehmen im Apri11926. Zusammen mit einem Partner eröffnete Bernhard Schiffmann die Schiffmann & Kurlbaum KG eine KFZ-Werkstatt, gelegen in der Endenicher Straße. Neben dem Reparaturgeschäft und einem Automobilhandel betrieb die junge Firma zunächst auch eine Fahrschule. Nach dem Ausscheiden Kurlbaums im Jahre 1930 führte Bernhard Schiffmann das Unternehmen fort. Bald kam es zu einer Kooperation mit der Firma Jean Riehm. Diese übernahm 1932 den Verkauf von Ford-Fahrzeugen. Der Grundstein für eine überaus erfolgreiche Zusammenarbeit war damit gelegt. Die Firma Schiffmann war zunächst für Reparaturen und die Ersatzteil-Abteilung verantwortlich. Während der Kriegsjahre stagnierte der FahrzeugVerkauf. Es folgten schwere Zeiten für das Unternehmen. Der Betrieb wurde im Krieg mehrfach zerstört. Immer wieder erfolgte ein provisorischer Wiederaufbau. Nach den Kriegsjahren wuchs das Unternehmen. Zwischen 1945 und 1970 zog es in die Kölnstraße 120 um. Später bezog es seinen Sitz in der Kölnstraße 333, wo es bis heute seinen Standort hat. Hier entstanden zunächst eine große KFZ-Werkstatt mit einem Ersatzteillager und Büroflächen. Die Firma wuchs stetig. Nachdem im Jahre 1956 die Bernhard Schiffmann OHG gegründet worden war, wurden weitere Grundstücke hinzugepachtet, das Firmengelände erreichte eine Größe von 8000 Quadratmetern. Auch nach dem Tod des Firmengründers Bernhard Schiffmann am 11. Oktober 1982 entwickelte sich das Unternehmen weiter. Kontinuierlich wurden Werkstatt und Firmengebäude vergrößert und modernisiert. Durch den Zukauf der bisher gepachteten Flächen erreichte das Firmengelände im Jahre 1987 die stolze Fläche von 14000 Quadratmetern. Der rege Kundenzuspruch aus der Region veranlasste die Firma, im Jahre 1995 zusätzlich einen Filialbetrieb in Alfter-Impekoven zu errichten. Eine weitere große Umbau- und Modernisierungsmaßnahme erfolgte in den Jahren 1996/97. Die Werkstatt in der Kölnstraße wurde mit modernster Technik ausgestattet. Beleuchtung, Absauganlage, Hebebühne und der schallisolierte AU-Raum, alles befindet sich hier auf dem neuesten Stand. Das Autohaus, wie es sich in der Kölnstraße heute in einer modernen Form präsentiert, entstand im Jahre 2002. In Kooperation mit einem großen Discounter wurde es neu gebaut und im September 2002 bezogen. Seit 2014 Citroen Service Betrieb. Zahlreiche Auszeichnungen dokumentieren die umfassende Qualität des Autohauses So wurde es u.a. als „Ford Service Premium Partner“ geehrt. Diese Auszeichnung, die nur an besonders qualifizierte Betriebe vergeben wird, kennzeichnet eine besonders kundenorientierte Leistung in punkto Service und Werkstattqualität. Auch der TÜV Rheinland prämierte zum wiederholten Male Service und Werkstattleistung des Hauses.

Für Ford Schiffmann ist dies Bestätigung und Ansporn zugleich. Und ein Anlass für Dankbarkeit.“ Anlässlich unseres 90-jährigen Jubiläums möchten wir uns bei allen Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten, die uns auf unserem Weg begleitet haben, für die erfolgreiche, vertrauensvolle Zusammenarbeit und langjährige Treue bedanken“, sagt der Geschäftsführer von Ford Schiffmann Wolfgang Koch. Sein besonderer Dank gilt den rund 50 Mitarbeitern des Autohauses. „Ohne ihren engagierten Einsatz wäre unser gemeinsamer Erfolg nicht möglich. Sie werden auch in Zukunft dafür sorgen, dass - getreu der Firmenphilosophie - auch weiterhin erstklassiger Service und Qualität in allen Bereichen die Richtlinien bestimmen. Wir freuen uns auf eine gemeinsame Zukunft“, so Koch. Optionales Ford Lease Full-Service-Paket nur

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Kölnstr. 333 53117 Bonn Tel.: 0228/55589-0 Fax: 0228/678353 E-Mail: info@auto-schiffmann.de *Das Ford Lease Full-Service-Paket ist optional für € 0,99 netto (€ 1,18 brutto) monatlich erhältlich. Das Full-ServicePaket enthält Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie anfallende Verschleißreparaturen in vereinbartem Umfang und die Kosten für HU/AU. Die HU wird von einer amtlich anerkannten Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ) durchgeführt Details und Ausschlüsse zu allen Services entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Produktbeschreibung. Nur erhältlich im Rahmen eines Ford Lease Vertrags. 1Leasingrate auf Basis eines2Kaufpreises von € 18.810,92 netto (€ 22.384,99 brutto). Zzgl. € 663,87 netto (€ 790,01 brutto) Überführungskosten. Ford Lease ist ein Produkt der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg. Angebot gilt bei Vertragsabschluss bis 30.11.2016 und nur für Gewerbekunden (ausgeschlossen sind3 Großkunden mit Ford Rahmenabkommen sowie gewerbliche Sonderabnehmer wie z.B. Taxi, Fahrschulen, Behörden). Gilt für einen Ford Focus Turnier Business Edition 1,0-l-EcoBoost-Benzinmotor 74 kW (100 PS) (Start-Stopp-System), € 99,- netto (€ 117,81 brutto) monatliche Leasingrate, € 3.500,- netto (€ 4.165,00 brutto) Leasing-Sonderzahlung, bei 36 Monaten Laufzeit und 30000 km Gesamtlaufleistung.

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Top-Noten für Autowerkstätten Niveau der Vorjahre halten (2015: 1,9) und erreichte den zweiten Platz in der Gesamtwertung hinter den Optikern. Die 38.400 Kfz-Betriebe wickelten im Jahr 2015 insgesamt 70,6 Millionen Werkstattaufträge ab. Das waren durchschnittlich rund 1.670 Aufträge pro Betrieb. „Wenn eine Branche sich auf diesem hohen Niveau stabil zeigt, spricht das für die Top-Qualität der Arbeit, hohe Zuverlässigkeit und ein ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zwischen den Kunden und unseren Werkstätten“, kommentierte Bundesinnungsmeister und ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk das Ergebnis.

Die deutschen Autofahrer bewerten ihre Kfz-Werkstätten mit der Note Eins. Das ergibt der jetzt veröffentlichte „Kundenmonitor Deutschland 2016“.

Darin zeigten sich Autokunden mit der Leistung der Kfz-Betriebe „vollkommen zufrieden“. Das Kfz-Gewerbe konnte sich mit der Bewertung 1,87 auf dem hohem

Der Kundenmonitor basiert auf der repräsentativen Befragung von mehr als 33 000 deutschen Verbrauchern. Das Notenspektrum reicht von Eins (vollkommen zufrieden) bis Fünf (unzufrieden). Die Befragung wurde zwischen August 2015 und August 2016 durchgeführt. Quelle: Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen e.V.


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