Holzzerstörende Pilze und Insekten

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Die technischen Holzinformationen der Lignum

Lignatec 14/2001 HolzzerstÜrende Pilze und Insekten Analyse Prognose Bekämpfung

EMPA / Lignum-Richtlinie


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Lignatec 14/2001

Inhalt Seite

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1.1 2

5 5 5 8 8 10 13 14 14 15 15 16

2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 3 3.1 3.2 3.3 4

16 17 17 17 17 17 18 18 18 18 19 19 19 20 20 20 21 23 23 24 24 24 25 25 25 26 27 28

4.1 4.2 4.3 5 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 5.1.6 5.1.7 5.1.8 5.1.9 5.2 5.2.1 5.2.2 6 6.1 6.2 7 8 9 10 11 12 13 14

Autoren Erwin Graf, EMPA, Holz und Organismen, St. Gallen Markus Meili, Lignum, Zürich

Ganzheitliches Vorgehen in der Bekämpfung von Holzzschädlingen Die Phasen der Sanierung biogener Holzschäden Merkmale und Biologie holzzerstörender Organismen Holzbewohnende Pilze Bläue- und Schimmelpilze Holzzerstörende Pilze Holzzerstörende Insekten Frischholzinsekten Trockenholzinsekten Sekundärbesiedlung von Bockkäfer-Frassgängen Zustandsanalyse und Diagnose Statische Eigenschaften Pilzschaden Insektenschaden Prognose einer möglichen weiteren Schadenausbreitung Pilze Insekten Bericht Bekämpfung Bekämpfung des Echten Hausschwamms Vorbereitungsarbeiten Entfernen von befallenem Holz Entfernung von Bodenmaterial und Schüttung Sanierung des Mauerwerks Entsorgung des Materials Sanierung der Feuchtequelle Chemische Massnahmen Weitere Verfahren Renovation Bekämpfung holzzerstörender Insekten Vorbereitungsarbeiten Bekämpfung Vorbeugende Massnahmen Vorbeugen gegen holzzerstörende Pilze Vorbeugen gegen holzzerstörende Insekten Vorsichtsmassnahmen Kennzeichnung des behandelten Objekts Wahl der Holzschutzfirma Offerte Garantie Auskunftsstellen Literaturhinweise Impressum


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Ganzheitliches Vorgehen in der Bekämpfung von Holzschädlingen Architekten, Ingenieuren und Holzbauern soll hier eine Übersicht über die wichtigsten holzzerstörenden Pilze und Insekten in Gebäuden und über die Bekämpfung eines aktiven Befalls gegeben werden. Es werden die entscheidenden Erkennungsmerkmale des Hausschwamms und der Trockenholzinsekten vermittelt, Hinweise auf Schadenanalyse und Prognose gegeben, welche Basis für eine fachgerechte Sanierung sind, und die wichtigsten Verfahren zur Bekämpfung der verschiedenen Organismengruppen in Gebäuden beschrieben. Da die Wahl des Verfahrens und die spezifischen Massnahmen stets den örtlichen Bedingungen angepasst werden müssen, werden nicht alle Details der einzelnen Verfahren beschrieben. Die umwelt- und sicherheitsrelevanten Aspekte, welche bei jeder Holzschutzarbeit berücksichtigt werden müssen, sind in der EMPA/LignumRichtlinie «Umgang mit Holzschutzmitteln, Gebinden und behandelten Holzprodukten» (1999) beschrieben. Über vorbeugende Massnahmen gibt Lignatec 1/1995 «Holzschutz im Bauwesen, EMPA/Lignum-Richtlinie» Auskunft. Leitmotiv jeder Sanierung eines biogenen Schadens resp. der Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten soll sein:

Bild 1 Fruchtkörper eines Blättlings an bewitterter Holzkonstruktion

So wenig chemischer Holzschutz wie möglich, soviel wie notwendig.

Eine genaue Analyse des Ist-Zustandes und das Erstellen einer Prognose der möglichen weiteren Entwicklung des Schadens, in Abhängigkeit verschiedener Sanierungsmassnahmen, vor einer chemischen Behandlung sind von entscheidender Bedeutung, um dieser Forderung gerecht zu werden. Sowohl bauphysikalische wie auch statische Überlegungen müssen in eine Analyse und Prognose einfliessen. Welche Bauteile betroffen sind und ob sie den Anforderungen noch genügen, muss vor einer eventuellen Bekämpfung beurteilt werden. Bei Pilzen in Gebäuden ist der erste Schritt, die Anwesenheit resp. das Fehlen des Echten Hausschwamms zu bestätigen, da alle übrigen Pilze deutlich einfacher zu bekämpfen sind. Die Ursache eines Plizschadens wird mit dem blossen Ersatz oder der chemischen Behandlung des befallenen Bauteils nicht bekämpft. Ein Pilzschaden ist immer auf zu hohe Feuchtigkeit zurückzuführen. Holzzerstörende Pilze an bewitterten Holzbauteilen wie Fassaden, Fenstern, Fensterläden und Balkonen haben eine grosse wirtschaftliche Bedeutung (Bild 1). Bei entsprechenden biogenen Schäden sind anstelle eines blossen Ersatzes oder einer chemischen Behandlung der fehlerhaften Bauteile die Detailfehler der Konstruktion zu beheben, so dass das Holz nicht mehr durchnässt werden kann. Sie sind jedoch nicht Gegenstand dieser Dokumentation. Informationen dazu liefern Lignatec 1/1995 «Holzschutz im Bauwesen EMPA/Lignum-Richtlinie» und Lignatec 13/2001 «Oberflächenschutz von Holzfassaden».


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1.1

Die Phasen der Sanierung biogener Holzschäden

Das hier aufgeführte Vorgehensschema wird in dieser Richtlinie genauer erklärt (Tabelle 1). Durch die ganzheitliche Betrachtung und Behebung eines Schadens wird erreicht, dass eine Tabelle 1 Die Phasen der Sanierung biogener Holzschäden

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Analyse Diagnose

Prognose

Einsicht

• • • •

Organismen

• Genaue Bestimmung des Schädlings

Bauphysik

• • • •

Statik

• Beurteilung der Tragfähigkeit • Stark geschwächte Bauteile ausbauen und ersetzen • Ev. Anbringen von Verstärkungen

Ausbreitung

Ist eine weitere Ausbreitung zu erwarten? • Nein: keine weiteren Massnahmen • Ja: chemische und/oder physikalische Bekämpfung

Bekämpfung

Vorbeugen

Sanierung langfristig erfolgreich ist und Holzschutzmittel nur dort eingesetzt werden, wo sie ihren Zweck auch optimal erfüllen können.

Ausräumen Freilegen der Konstruktion Reinigen der Konstruktion Bei Hausschwamm befallene Teile entfernen

Feuchtigkeit überprüfen Ursache erhöhter Feuchtigkeit feststellen Feuchtequelle beseitigen Konstruktion dauerhaft austrocknen

• Aktiver Hausschwamm: chemische oder thermische Verfahren bekämpfend (Pb, Barrierebildung im Mauerwerk) • Aktiver Insektenbefall: chemische oder thermische Verfahren bekämpfend (Ib) Bauphysikalische Massnahmen genügend

• Keine weiteren Massnahmen

Bauphysikalische • Hausschwamm: chemische Verfahren (P, Pb) Massnahmen ungenügend • Insekten (Iv).

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Merkmale und Biologie holzzerstörender Organismen Die Zerstörung von Holz durch Pilze und Insekten erfordert stets, dass vier elementare Bedingungen erfüllt sind: Anwesenheit lebender

Tabelle 2 Holzfeuchtebedingungen für die Entwicklung holzbewohnender Organismen

Organismen

Organismen, Holz als Nahrungsgrundlage, Temperatur über 0 °C und Wasser in Form einer Mindestholzfeuchte (Tabelle 2).

Holzfeuchte in % mindestens

Temperatur in °C optimal

optimal

Insekten: Hausbock Nagekäfer (Anobiidae)

11 13

18 – 30 20 – 35

24 – 30 18 – 24

Schimmelpilze

18

25 – 70

24 – 28

Holzzerstörende Pilze: Braunfäulepilze – generell – Hausschwamm Weiss- und Moderfäulepilze

25 20 30

30 – 60 30 – 40 40 – 70

18 – 31 18 – 22 18 – 28

Während holzzerstörende Insekten Wasser nur aus dem Holz beziehen können, haben die Pilze zum Teil die Fähigkeit, Wasser auch aus der Luft

zu binden oder aus dem umgebenden feuchten Material aufzunehmen. Holzzerstörende Pilze können sich aber erst entwickeln, wenn sie sich


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auf Holz mit einer ihnen entsprechenden Holzfeuchte befinden. Wird die Holzfeuchte unter den für Leben kritischen Wert gesenkt, so kann das Holz weder von den Organismen weiter zerstört noch von Schimmelpilzen bewachsen werden. Im Holz vorhandene Altlarven von In-

2.1

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sekten können sich bei der für sie minimalen Holzfeuchte noch zu Käfern entwickeln. Doch eine neue Generation kann nicht mehr gebildet werden, da die Eilarven für ihre Entwicklung eine Holzfeuchte über der unteren Toleranzschwelle benötigen.

Holzbewohnende Pilze

2.1.1 Bläue- und Schimmelpilze

Bild 2 Schimmelpilzbewuchs auf frisch verbautem Holz

Bei Holzfeuchten über 18% können verschiedene Pilzgruppen wachsen. Schimmelpilze bewachsen die Holzoberfläche und können bei stärkerem Vorkommen zu Allergien und Atemwegserkrankungen führen (Bilder 2 und 3).

Bild 3 Schimmelpilzrasen auf feuchtem Holz Bild 4 Durch Bläuepilze vergraute Holzbauteile

Bläuepilze bewachsen bewitterte Holzbauteile im Aussenbereich (Bild 4). Dort verursachen sie oft eine ästhetisch unerwünschte Vergrauung resp. Verfärbung des Holzes. Das Holz wird dabei jedoch weder abgebaut, noch wird seine Festigkeit vermindert. 2.1.2 Holzzerstörende Pilze Holzzerstörende Pilze, welche Gegenstand dieser Richtlinie sind, bauen bevorzugt entweder die Zellulose oder das Lignin ab. Geschwindigkeit und Grad der Zerstörung sind dabei abhängig von der Höhe der Holzfeuchte über 20% und der Dauer dieser Einwirkung. Holzfeuchten zwischen 35% und 60% stellen für die meisten Bauholzpilze optimale Bedingungen dar.


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Mögliche Ursachen hoher Holzfeuchte können sein: • Generell: Tropfbares Wasser, mikroklimatische Luftfeuchte über 90%, Kondenswasserbildung aufgrund hoher Luftfeuchte oder eines Temperaturgefälles zwischen innen und aussen, Wasserdiffusion aus Erdreich oder Mauerwerk, fehlende oder ungenügende Lüftung von vorgehängten Fassadenteilen, Holzverkleidungen, Halbkellern u.a. • Neubauten: mangelhafte Bauaustrocknung, Einbau von Holz mit einer Holzfeuchte von mehr als 20%, mangelnder oder fehlender Schutz gegen aufsteigende Feuchte, unzweckmässige Dachkonstruktion wie zu ge-

ringe Dachneigung bei Ziegeldach, undichte Dachhaut u.a. • Altbauten: defektes Dach, undichte oder schwitzende Wasserleitung, fehlende oder verstopfte Sickerleitungen bei Entwässerungsanlagen, Einbau von nicht abgedichteten Nasszellen und ungenügende Wärmedämmung von Sanitärräumen (WC, Dusche, Bad, Waschküche). Bei der Renovation von Altbauten kann der Einbau von wasserdampfdichten Schichten wie PVC-Belägen, rückenbeschichteten Teppichen und Unterlagsböden sowie das Aufbringen filmbildender Anstriche auf Täfer zu Feuchtestaus führen.

a) Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrimans)

ten Halbkellern sind besonders gefährdet, wenn keine Dampfsperre eingebaut ist. Der Hausschwamm kann sowohl Nadel- wie Laubholz rasch und völlig zerstören. Der Hausschwamm befällt neben Massivholz u.a. auch Span- und Faserplatten, Fasermatten, Schilfdämmstoffe, Papier und Textilien aus Zellulosefasern.

In Gebäuden ist der Echte Hausschwamm der gefährlichste holzzerstörende Pilz (Bilder 5 und 6). Am häufigsten ist er an Holzbauteilen, welche bodennah oder in feuchtem Mauerwerk verbaut sind. Böden und Decken von nicht unterkellerten Parterreräumen oder schlecht belüfteBild 5 Hausschwammschaden

Bild 6 Fruchtkörper des Echten Hausschwamms

Der Hausschwamm bildet ein weisses, watteartiges Luftmyzel, welches sich im Alter grau verfärbt (Bild 7). Er bildet im Laufe der Entwicklung graue bis graubraune, bis bleistiftdicke Pilzstränge (Bild 8).


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Bild 7 Watteartiger Zuwachsrand am Fruchtkörper des Hausschwamms Bild 8 Strangmyzel des Echten Hausschwamms

Bild 9 Erscheinungsbild einer Braunfäule

Trockene Pilzstränge sind brüchig. Der Fruchtkörper ist meist flach pfannkuchenartig auf der Unterlage ausgebreitet, schwammig weich aber zäh, mit weissem, wulstigem Zuwachsrand. Er ist leicht ablösbar. Die Sporen können einen zimt- bis rostbraunen Staub bilden. Das Holz selbst zeigt bei starker Zerstörung das typische Erscheinungsbild einer Braunfäule: braungefärbtes, würfelig brechendes Holz (Bild 9).

Häufig ist eine sichere Identifikation oder ein Ausschluss der Anwesenheit des Echten Hausschwamms nur über eine mikroskopische oder biogenetische Analyse möglich. Der Hausschwamm wächst bei Holzfeuchten zwischen 20 und 55% und bei Temperaturen

zwischen 3 und 26 °C. Optimale Wachstumsbedingungen sind 21 °C und 30–40% Holzfeuchte. Fehlender Luftzug begünstigt sein Wachstum. Die Ausdehnung des Myzels wird durch feuchtes Mauerwerk gefördert, was zu längeren Pilzfäden führen kann [Jennings, 1982]. Über 26 °C stellt der Hausschwamm sein Wachstum ein. Hat sich der Hausschwamm in feuchtem Holz festgesetzt, kann er sich unter Nachziehen von Wasser auch auf Holz mit einer Feuchte unter 20% ausdehnen, indem er dessen Holzfeuchte um 10–40% erhöht. Mit Hilfe der Pilzfäden und -stränge (Myzel) kann er sich rasch und weit ausbreiten. Er kann Fugen und poröse Mörtel im Mauerwerk sowie Wärmedämmstoffe durchdringen, ohne diese zu zerstören. Trifft er dabei auf Holz, kann er dieses selbst befeuchten und angreifen. Der Hausschwamm kann sich aber nicht mehr weiter entwickeln, wenn alles befallene Holz entfernt oder dauerhaft trockengelegt wird. Mikroklimatische Schwankungen müssen sich unter einer Holzfeuchte von 20% einpendeln. Der Hausschwamm kann eine Trockenstarre von maximal 10 Jahren überleben. Die Verschleppungsgefahr ist beim Hausschwamm besonders gross. Die Infektion erfolgt durch Holzkisten und -fässer, Holzbauteile, Werkzeuge und Geräte sowie Kartons, welche in infizierten Räumen gelagert worden sind. Eine Übertragung ist auch möglich durch Abbruchholz, mittels Schuhwerk sowie durch Verbreitung der Sporen durch Luftzug.


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b) Andere holzzerstörende Pilze

Bild 10 Dunkelform des Fruchtkörpers eines Blättlings

Bei Holzfeuchten über 25% können neben dem Echten Hausschwamm verschiedene andere holzzerstörende Pilze wachsen, wie z.B. Blättlinge (Gloeophyllum) (Bild 10), Porenschwämme (Antrodia, Poria) (Bild 11) und der Kellerschwamm (Coniophora). Diese verursachen wie

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der Hausschwamm eine Braunfäule (Bild 9). Im Unterschied zum Hausschwamm sind sie jedoch nicht befähigt, trockenes Holz zu befeuchten und anschliessend zu besiedeln. Eine dauerhafte Trockenlegung des betroffenen Holzes verunmöglicht eine weitere Ausbreitung und lässt den Pilz absterben.

Bild 11 Fruchtkörper eines Porenschwamms

2.2

Bild 12 Von Ambrosiapilzen schwarz gefärbtes Brutbild des Linierten Nutzholzborkenkäfers

Holzzerstörende Insekten

Bei den holzzerstörenden Kerbtieren wird unterschieden zwischen Frischholzinsekten, welche das saftfrische Rund- und Schnittholz während der Lagerung im Wald oder auf dem Sägereigelände befallen können, und Trockenholzinsekten, welche sich auch in Gebäuden – bei einer Holzfeuchte unter 18% – über mehrere Generationen entwickeln können. Sie werden anhand ihrer Schadbilder unterschieden. Eine Bestimmung der gängigen Insekten kann mit Hilfe des Bestimmungsschlüssels durchgeführt werden (Abbildung 1).

2.2.1 Frischholzinsekten Typische Merkmale von Frischholzinsekten sind: • Nutzholzborkenkäfer (Länge 2,5–3,8 mm): von Bläuepilzen braun bis schwarz gerandete Frassgänge, Brutbilder und Ausfluglöcher (Bild 12), • Werftkäfer (Länge 10–18 mm): lange, runde und bohrmehlfreie Gänge durch Splint und Reifholz (Bild 13); meist mehrere Gänge nebeneinander,

Bild 13 Querschnitte von Larvengängen des Werftkäfers


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Fluglochform oval Holz berindet

wichtiger Bauholzschädling

rund Holz nicht berindet

Holz berindet

Trockenholz

Flugloch 2–3 mm Ø, Frassgänge im Splint bis ins Kernholz reichend

Scheibenböcke Feuchtholz

kein Bauholzschädling

Holz nicht berindet

Feuchtholz

Trockenholz

Gewöhnlicher Werftkäfer

Flugloch 10x30 mm Ø, Holz pilzbefallen, im Innern vermulmt

Mulmbock

Laubholz

Laub-/Nadelholz

Laubholz

Flugloch 1–2 mm Ø, lockenartig gerollte Holzspäne, Kotpillen perlenartig zusammenhängend

Flugloch 3–5 mm Ø, Holz pilzbefallen, Bohrmehl lose im Gang, linsenförmige Kotpillen

Nadelholz

Nadelholz

Schadbild wie Hausbock

Hesperophanes

Flugloch 4x7 mm Ø, Frass im Splintholz, Gänge mit feinem Bohrmehl verstopft

diverse Rüsselkäfer

Bunter Nagekäfer

Flugloch 4–7mm Ø, nasses, meist pilzbefallenes Holz

Rothalsbock

Hausbock

Laub-/Nadelholz

Laubholz

Flugloch 8x14 mm Ø, oval bis eiförmig, Frass im Splint- und Kernholz

Flugloch 1–2 mm Ø, Frass meist im Splint, Gänge mit feinem, wenig stäubendem Bohrmehl gefüllt

Flugloch 0,5–2 mm Ø, puderartiges, sehr feines Bohrmehl, Gänge fest verstopft

Flugloch 4–7 mm Ø, Gänge mit grobem , holzfarbenem Genagsel fest verstopft

Splintholzkäfer

Holzwespen

Grubenhalsbock

Bild 14 Frassspuren der Larve und ovales Ausflugloch des Käfers des Blauen Scheibenbocks im Bast einer berindeten Dachlatte

Gemeiner Nagekäfer

• Scheiben- und Fichtenböcke (Länge 9–18 mm): ovale, bohrmehlfreie oder mit lockerem Genagsel (häufig Rinde, Bast und Splint gemischt) gefüllte Frassgänge (Bild 14), • Holzwespen (Länge 10–30 mm): kreisrunde Larvengänge in einheimischen Nadelhölzern, welche sehr dicht mit Bohrmehl verstopft sind und in einem kreisrunden Ausflugloch von 4–7 mm Durchmesser enden (Bild 15).

Nadelholz

Abbildung 1 Bestimmung des Verursachers von Holzschäden anhand des Schadbildes

Bild 15 Kreisrunde Querschnitte der Frassgänge von Holzwespenlarven


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Frischholzinsekten befallen nur frisch gefälltes, berindetes Holz. Sie bilden in trockenem, bastfreiem Holz keine weitere Generation und sterben daher auch ohne chemische Behandlung aus. Da Holzwespen beim Ausschlüpfen Dämmstoffe und Folien durchnagen können, muss gemäss der Schweizerischen Holzbaunorm Swiss Code 5 (vormals SIA 164) entsprechend befallenes Schnittholz möglichst in der Sägerei resp. Zimmerei ausgeschieden werden.

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1 bis 4 Wochen keine Schäden. Die ausfliegenden Tiere dienen ausschliesslich der Artverbreitung. In trockenen, beheizten Wohn- und Arbeitsräumen mit fachgerecht wärmegedämmten Aussenwänden kann ein Insektenbefall – Ausnahme Splintholzkäfer – ausgeschlossen werden.

a) Der Hausbock (Hylotrupes bajulus) 2.2.2 Trockenholzinsekten

Bild 16 Käfer des Hausbocks mit ovalem Ausflugloch

Diese Insektengruppe zeichnet sich dadurch aus, dass sich ihre Larven je nach Art bereits ab einer Holzfeuchte von 11–16% entwickeln können. Dadurch ist es ihnen möglich, während mehrerer Generationen trockenes Holz zu schädigen. Die Käfer von Hausbock und Anobium verursachen während ihres kurzen Lebens von

Der Käfer ist 8–24 mm lang, braun bis schwarz gefärbt und weist auf den Flügeldecken je einen weissbehaarten Winkel und auf dem Halsschild zwei glänzende Warzen auf (Bild 16). Die Eiablage erfolgt in Risse und Ritzen von Nadelholz. Bevorzugt wird Kiefern – vor Tannen – und dieses vor Fichtensplintholz. Vom Einbohren ins Holz bis zur Verpuppung dauert die Larvenent-

Bild 17 Frassgänge von Hausbocklarven mit fest gepresstem Bohrmehl

Bild 18 Walzenförmiger Kot von Hausbocklarven Bild 19 Venenartige Ausstülpungen von Frassgängen der Hausbocklarven


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wicklung 3 bis 15 Jahre. In Dachkonstruktionen mit alten Holzbauteilen dauert die Entwicklung über 6 Jahre. Die Larve frisst vorwiegend nahe der Holzoberfläche des Splintholzes und verstopft dabei ihren ovalen Frassgang dicht mit Bohrmehl (Bild 17) und walzenförmigem Kot (Bild 18). Dies führt oft zu venenartigen Ausbuchtungen an der Holzoberfläche (Bild 19). Beim Öffnen der Gänge wird das für ihn charakteristische Bohrmehl sichtbar. Der Käfer verlässt das Holz durch ein ovales Ausflugloch von 4 bis 5 x 7 bis 10 mm (Bild 16).

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Die Aktivität des Hausbocks kann nur an frischen Ausfluglöchern, freigelegten Larven sowie an Frassgeräuschen erkannt werden. An Oberflächen von Fassaden ist Bohrmehlauswurf in der Regel ein Hinweis auf eine Sekundärbesiedlung der Hausbockgänge durch Grabwespen oder Mauerbienen. In Holzbauteilen aus Edelkastanie und splintreicher Eiche lebt südlich der Alpen auf ähnliche Weise wie der Hausbock der Bockkäfer Hesperophanes cinereus.

Bild 20 Gemeiner Nagekäfer mit rundem Ausflugloch

b) Der Gemeine Nagekäfer (Anobium punctatum) Der Gemeine Nagekäfer ist ein 3–5 mm langer, gedrungener, meist dunkelbrauner bis schwarzer Käfer, dessen Halsschild über den Kopf vorgezogen ist (Bild 20). Die Eier werden bei Laubund Nadelhölzern in Risse, Ritzen und alte Frassgänge abgelegt. Bevorzugt werden alte, von Schimmelpilzen befallene Hölzer. Dabei werden Bauteile, welche bereits einmal befallen worden waren, jenen vorgezogen, die noch keinen Befall aufweisen. Die Entwicklung vom Ei bis zum Käfer dauert bei günstigen Klimabedingungen in nahrungsreichem Splintholz mindestens 3 Jahre. Unter ungünstigen Voraussetzungen muss wie beim Hausbock mit mehr als 6 Jahren gerechnet werden. In der Regel liegen die klimatischen Bedingungen mit Holzfeuchten zwischen 10 und 15% in einer Dachkonstruktion wesentlich unter dem Entwicklungsoptimum von 20–30% (Tabelle 2). Die Larvengänge weisen einen kreisrunden Querschnitt auf und sind mit «eiförmigem» Kot und feinem Bohrmehl locker angefüllt. Die Käfer

Bild 21 Ausfluglöcher des Gemeinen Nagekäfers (> 1 mm) und von parasitierenden Schlupfwespen (< 1mm)

verlassen das Holz durch kreisrunde Ausfluglöcher, deren Durchmesser grösser als 1 mm, aber maximal 3 mm ist (Bild 21). Durch die Fluglöcher wird oft Bohrmehl ausgestossen. Daran kann die Aktivität der Anobien oder ihrer Feinde (Parasiten) erkannt werden. Zeigt das Holz zusätzlich Fluglöcher mit einem Durchmesser von maximal 1 mm, so stammen diese von Schlupfwespen (Bild 21). Diese fressen im Sinne einer biologischen Kontrolle die Nagekäferlarven und verzögern damit langfristig eine Schadenausbreitung.


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c) Andere holzzerstörende Insekten an trockenem Bauholz An bis zu 3 Jahre alten Holzelementen von Neu- oder Umbauten können Holzwespen aus kreisrunden (Bild 22) sowie Scheiben- und Fichtenböcke aus ovalen Fluglöchern schlüpfen (Bild 14 und 23). Holzameisen der Gattungen Camponotus und Lasius (Länge 12–16 mm) sind da aktiv, wo das Holz bereits von holzzerstörenden Pilzen angegriffen ist (Bild 24). Vor der Bekämpfung ist die Resttragfähigkeit der Bauteile und die Ursache der für Pilzwachstum geeigneten Holzfeuchte abzuklären und zu beheben.

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Die bedeutendsten Holzschädlinge weltweit sind Termiten. In Europa treten vor allem in den Mittelmeerregionen Schäden auf. Vereinzelt wurde Termitenbefall auch in Paris und Hamburg festgestellt. Ein Vorkommen in der Schweiz ist bisher nicht bekannt. Besonders an importierten tropischen Laubhölzern, wie z.B. Abachi und Limba, welche im Innenausbau Verwendung finden, können gelegentlich Splintholzkäfer (Länge 2,5–8 mm) auftreten. Vertreter sind Lyctus brunneus, L. linearis, L. africanus, L. cavicollis, Trogoxylon impressum sowie T. aequale (Bild 25). Für den Nachweis der Verantwortlichkeit bei einem Schadenfall ist die Artbestimmung unerlässlich. Die Unterscheidung ist nur an intakten Käfern möglich.

Bild 22 Riesenholzwespe mit runden Ausfluglöchern

Bild 23 Fichtenbock mit Ausflugloch

Bild 25 Brauner Splintholzkäfer

Bild 24 Von Holzameisen durch Nestbau zerstörter Balkenkopf


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Die beiden zur Zeit in der Schweiz wichtigsten Splintholzkäferarten Lyctus brunneus und Trogoxylon impressum und deren Bekämpfung wurden von Graf (1981/1982, 1994) beschrieben und werden hier nicht weiter behandelt. Aufgrund der kurzen Generationszeit und der hohen Toleranz gegenüber Trockenheit empfiehlt sich in der Regel, die befallenen Holzbauteile möglichst schnell auszubauen und zu verbrennen.

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2.2.3 Sekundärbesiedlung von Bockkäfer-Frassgängen Das Ausstossen von Bohrmehl aus alten, von Bockkäfern genagten Frassgängen und Fluglöchern an Holzfassaden während der Monate Mai bis Juli ist nicht auf Hausbocklarven, sondern in der Regel auf Grabwespen oder Mauerbienen zurückzuführen (Bild 26). Diese Insekten sind keine Holzzerstörer. Die alten, von Bohrmehl gereinigten Frassgänge dienen ihnen zur Eiablage und Aufzucht der Brut. Nach erfolgreicher Brutanlage werden die Ausfluglöcher mit einer mörtelartigen Masse verschlossen (Bild 27). Mörtelreste in Schlupflöchern sind ein Indiz, dass der Hausbock diese Gänge längst verlassen hat.

Bild 26 Von Mauerbiene aus altem Frassgang des Hausbocks ausgestossenes Bohrmehl

Bild 27 Mit Mörtel verschlossene Brutanlage einer Grabwespe in einem Hausbockgang


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3

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Zustandsanalyse und Diagnose Vor jeder Sanierung eines biogenen Schadens resp. vor dem Ausführen von Bekämpfungsmassnahmen ist aus ökonomischen wie ökologischen Gründen eine detaillierte Analyse des Schadens durchzuführen und eine Diagnose zu stellen (Tabelle 3). Sie soll Auskunft geben über die Art des Schadenerregers, seine Ausbreitung,

Tabelle 3 Phasen einer Sanierung biogener Schäden

I

II

III

Analyse

Diagnose

Prognose

Ausschreibung

Bekämpfung

Zustandserhebung

Befund bezüglich Tragsicherheit Feuchte Organismen – Aktivität – Ausbreitung

Konsequenzen möglicher Massnahmen

Planung

Ersetzen Verstärken Feuchtesanierung Behandlung

Augenschein

Schlussfolgerungen

Bauherr, Planer ev. mit beigezogenen Spezialisten (Statik, Bauphysik, Holzschutz)

3.1

Kosten

Vorbeugen

Offerte

Massnahmen

Planer

Zimmermann (Ersetzen, Verstärken der Holzkonstruktion), Baumeister (Sanierung, Entfeuchtung des Mauerwerkes), Holzschutzspezialist (Behandlung bekämpfend, vorbeugend) u.a.

Statische Eigenschaften

Während die Ursache des Schadens im Detail analysiert wird, muss die Tragsicherheit der Konstruktion gemäss SIA 265 (vormals SIA 164) beurteilt werden (Bild 28). Je nach Situation sind Schwellen, Boden- und Deckenkonstruktionen freizulegen. Bei der Diagnose muss berücksichtigt werden, welche mechanischen und hygienischen Anforderungen nach der RenovaBild 28 Vom Hausbock geschwächte Kiefernholzbauteile

seine Aktivität, die Intensität des Schadens, die mikroklimatischen Bedingungen für Organismenentwicklung, über Feuchtequellen u.a. Faktoren, welche wesentlich sind sowohl für die Organismenverbreitung wie auch für die Festlegung der fachgerechten Bekämpfungs- und Sanierungsmassnahmen.

tion an die Konstruktion, z.B. bezüglich Belastung, Nutzung und evtl. Ausbau zu Wohnoder Arbeitsraum gestellt werden. Der Zustand und der Zweck des Bauwerks bestimmen wesentlich, ob und welche bekämpfenden und vorbeugenden Massnahmen getroffen werden müssen und können.


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3.2

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Pilzschaden

Liegt ein Pilzschaden vor, so ist abzuklären, ob der Echte Hausschwamm beteiligt ist. Die Holzfeuchte im Schadenareal muss bestimmt werden. Bei trockenem Holz muss geprüft werden, ob es sich um einen alten Schaden handelt oder ob das Holz aufgrund bestimmter klimatischer Verhältnisse nur vorübergehend trocken ist und wieder vernässt werden kann. Bei Holzfeuchten über 18% ist abzuklären, wo die Ursache liegt. Beim Echten Hausschwamm ist der Ursprung des Schadenherdes abzuklären. Dieser kann sein: z.B. ein lokal feuchtes Holzbauteil, ein Holzgestell, eine Bodenunterkonstruktion, eine verlorene Schalung, ein ungenügend belüfteter Halbkeller (Bild 29), ein Fenster- oder Türrahmen, ein Balkenkopf in feuchtem Mauerwerk, totes Wurzelwerk, abgestorbene Efeutriebe in Mauerwerk oder im Boden, aber auch Verpakkungsmaterial aus Holz oder Papier. Bild 29 Hausschwammbefall in einem Halbkeller mit ungenügender Belüftung

Vor einer umfassenden Sanierung des Pilzschadens gemäss dieser Richtlinie ist es aus ökonomischen und ökologischen Gründen zwingend, den Echten Hausschwamm durch eine mikroskopische oder eine kalibrierte biogenetische Analyse nachzuweisen.

Sind als Schadenursache der Echte Hausschwamm und eine hohe Holzfeuchte als solche erkannt und Entstehungs- und Entwicklungsort des Pilzes bekannt, so müssen die Ausdehnung und die Intensität des Befalls mindestens ein Meter über das gut sichtbare Pilzgeflecht hinaus überprüft werden, da das dünne Myzel leicht übersehen wird. Da Pilzstränge Fugen und porösen Mörtel durchwachsen können, müssen auch die Mauern und die angrenzenden Räume untersucht werden. Mindestens ein Meter über das Schadenareal hinaus muss der Putz von den Mauern abgeschlagen werden, um den Pilzbefall verfolgen zu können. Wenn sich bereits Sporen gebildet haben, ist anzunehmen, dass sich der Hausschwamm bereits auf weitere Teile ausgedehnt hat, als durch das Pilzmyzel sichtbar ist. In solchen Fällen sind auch Decken und Böden stichprobenweise zu untersuchen. Unter Umständen sind auch endoskopische Untersuchungen notwendig, wenn Zwischenräume nicht einsehbar sind. Bei der Analyse von Schwammschäden ist darauf zu achten, dass weder mit Schuhen, Werkzeugen noch mit kontaminiertem Holz Hausschwammsporen oder -myzelien in feuchte Räume verschleppt werden.

3.3

Insektenschaden

Das Holzwerk ist von Rinde, Bast, Schmutz, Staub und alten Farb-, Kalk- und FeuerschutzAnstrichen zu reinigen. Ohne diese Massnahme kann weder eine gründliche Analyse durchgeführt werden, noch kann das Schutzmittel, falls eine chemische Behandlung notwendig ist, durch Anstriche, Kunstharzbeläge und Leimschichten in befallenes Holz eindringen.

Liegt ein Insektenschaden vor, so muss sichergestellt werden, dass es sich nicht um Merkmale von Frischholzinsekten, eine sekundäre Besiedlung alter Hausbockgänge durch nicht holzzerstörende Insekten oder um einen alten, abgestorbenen Befall durch Hausbock oder Nagekäfer handelt (siehe Kap 2.2).


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Bei einem Hausbock- oder Nagekäferbefall muss deren Aktivität nachgewiesen sowie Intensität und Ausdehnung des Schadens bestimmt werden. Die Schadenmerkmale sind in Kap. 2.2.2 beschrieben. Dunkel verfärbte oder mit Staub verschmutzte Fluglöcher weisen auf einen alten Befall hin.

Gegenstand (z.B. Ahle) quer zur Faser anzuritzen. Dies führt zum Aufreissen oberflächlicher Larvengänge. Abbeilen oder Anschleifen der Holzoberfläche ermöglichen eine bessere Beurteilung des Schadenausmasses und bei einer späteren chemischen Behandlung ein wirkungsvolles Eindringen des Schutzmittels.

Grundsätzlich ist das gesamte Holzwerk einer Konstruktion gewissenhaft und sorgfältig auf aktiven Befall abzusuchen. Bei Befall durch Nagekäfer (Anobien) kann der Schadenumfang in der Regel anhand der kreisrunden Fluglöcher (Durchmesser: 1–3 mm) und des sichtbaren Bohrmehlauswurfs festgestellt werden. Bohrmehlauswurf durch Schlupfwespen täuscht eine zu intensive Anobienaktivität vor.

Besteht der Verdacht, dass tragende Holzbauteile von Böden oder Decken befallen sind, so sind diese für die Untersuchung zugänglich zu machen. Hohlräume können mit einem Endoskop untersucht werden. Je nach Situation muss die Schüttung resp. das Wärmedämmmaterial ausgebaut werden, damit der Zwischenboden untersucht werden kann. Besondere Beachtung ist den Balkenenden, welche ins Mauerwerk eingreifen (Bild 24) sowie den lasttragenden Verbindungen von Holzbauteilen zu schenken (Bild 28). Riegelwände, Dachuntersichten, An- und Ausbauten u.a. sind in die Untersuchung einzubeziehen. Je nach Situation ist das Dach zu öffnen.

Um die Ausbreitung des Hausbocks und die Tragfähigkeit der Konstruktion abschätzen zu können, genügt das Absuchen von Holzbauteilen auf Fluglöcher nicht. In der Regel liegen oft nur wenige Ausfluglöcher vor, da der Grossteil der Larven abstirbt, bevor sie das Käferstadium erreichen. Im Streiflicht eines gerichteten Lichtstrahls können aderartig hervortretende Larvengänge gesehen werden (Bild 19). Befallsverdächtige Holzbauteile sind in der Regel anzuschleifen, anzubeilen oder mindestens mit einem spitzen

4

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Bei kulturhistorisch bedeutsamen Objekten ist das Verfahren zur Bestimmung der Tragfähigkeit und des Schadenumfangs gemeinsam mit dem zuständigen Denkmalpfleger oder Restaurator festzulegen.

Prognose einer möglichen weiteren Schadenausbreitung Nach der Schadendiagnose hat ein Holzfachmann festzulegen, welche Massnahmen getroffen werden müssen, damit die Konstruktion die im Hinblick auf die künftige Belastung geforderten statischen Eigenschaften garantieren kann. Geschwächte Holzbauteile sind durch neue, vorbeugend behandelte zu ersetzen oder zu verstärken. Ebenso sind die notwendigen bauphysikalischen und konstruktiven Massnahmen zu bestimmen, welche eine stets trockene Konstruktion gewährleisten. Anschliessend ist vom Holzschutzspezialisten, welcher die Analyse

4.1

durchgeführt hat, eine Prognose zu stellen, ob sich nach fachgerechter Ausführung der vorgesehenen Massnahmen der Schaden weiterentwickeln kann oder nicht (Tabelle 3). Diese Prognose bestimmt, ob zusätzlich zu den konstruktiven und bauphysikalischen Massnahmen eine chemische und/oder thermische Behandlung notwendig ist. Aufgrund der Prognose können die notwendigen konstruktiven, bauphysikalischen und chemischen Holzschutzmassnahmen ausgeschrieben oder direkt in Auftrag gegeben werden.

Pilze

Kann sichergestellt werden, dass bei der Sanierung alles Holz in Mauerwerk und Böden, welches als neue Infektionsquelle dienen könnte, entfernt wird und anschliessend alles verbaute Holz nie länger als eine Woche eine Feuchte über 20% aufweist, so kann auf eine chemische Behandlung verzichtet werden.

Dauerhafte Gewährleistung einer Holzfeuchte unter 20% ist der nachhaltigste Schutz gegen holzzerstörende Pilze.


17

4.2

Insekten

Kann ein aktiver Befall durch Hausbock nicht eindeutig nachgewiesen werden und bleibt die Konstruktion in naher Zukunft zugänglich und kontrollierbar, so empfiehlt sich für eine bessere Diagnose und Prognose, die Konstruktion sorgfältig zu reinigen und diese ca. 3–4 Jahre später nochmals zu beurteilen. Erst bei Veränderung des Schadbilds durch den Hausbock sind Bekämpfungsmassnahmen angezeigt. Zeigt eine über 60 Jahre alte Konstruktion nur vereinzelt einen lokalen aktiven Hausbockbefall, so ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass befallsfreie Holzbauteile ohne Änderung des Mikroklimas in Zukunft noch angegriffen werden. Das heisst, es sind nur lokale Massnahmen notwendig. 4.3

Aufgrund der natürlichen Alterung der Holzbauteile verzögert sich die Entwicklung des Hausbocks wesentlich. Daher genügt bei Altbauten – vor allem bei schwachem aktivem Befall – in der Regel eine Massnahme, welche den Schlupf der Käfer verhindert, z. B. eine Behandlung mit einem auf Wasser basierten Holzschutzmittel. Besteht die Konstruktion aus Kiefern- oder Lärchenholz, ist die Behandlung abhängig vom Splintanteil der einzelnen Holzbauteile. Das Kernholz dieser Holzarten ist gegen Hausbockbefall resistent.

Bericht

Besonders bei grösseren Objekten und wenn umfangreiche Sanierungsmassnahmen vorgesehen sind, empfiehlt es sich, einen schriftlichen Bericht mit Fotodokumentation zuhanden des Bauherrn zu erstellen. Der Bericht soll möglichst detailliert die Erkenntnisse aus Diagnose und Prognose sowie die vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen beschreiben. Der Bericht soll in einem Streitfall als Beweismittel verwendet werden können.

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Zustandsanalyse und die aufgrund der Prognose festgelegten Sanierungsempfehlungen sind Basis für eine fachgerechte Sanierung und einen detaillierten Kostenvoranschlag. Die Leistungen für die oben erwähnten Arbeiten sind separat auszuweisen und sind nicht Gegenstand der Sanierung selbst.

Bekämpfung Die Bekämpfung erfordert grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen. Sie muss daher von einer Firma mit qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden, welche über die erforderliche Ausrüstung verfügen. Bei der ausführenden Fir-

5.1

ma wird Kenntnis der EMPA/Lignum-Richtlinie «Umgang mit Holzschutzmitteln, Gebinden und behandelten Holzprodukten» vorausgesetzt.

Bekämpfung des Echten Hausschwamms

Chemische Massnahmen in Gebäuden sind zum Schutz gegen einen erneuten Angriff von gesundem Holz nur gegen den Echten Hausschwamm und nur dann notwendig, wenn nach fachgerechter Sanierung der Feuchtequelle nicht ausgeschlossen werden kann, dass im Mauerwerk oder im Boden noch feuchtes Holz als Infektionsquelle vorliegt. Infolge der besonderen biologischen Eigenschaften des Hausschwamms ist die Sanierung sorgfältig und gründlich durchzuführen.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Hausschwammschäden. 5.1.1 Vorbereitungsarbeiten Gegen die Verschleppung des Hausschwamms sind befallene von nicht befallenen Räumen, z.B. mit Plastikfolien, zu trennen. Generell sind Schutzmassnahmen zu treffen, so dass beim Entfernen von Baumaterial und Einrichtungsgegenständen weder durch das befallene Material selbst noch durch Schuhe, Werkzeuge und


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Transportmittel Sekundärinfektionen stattfinden können. Von Pilz befallenes Material ist, wenn immer möglich, am Ort in Plastik zu verpacken und umgehend zu entsorgen. Dosen und Flaschen sind mit einem für Lebensmittelbetriebe vorgesehenen Desinfektionsmittel zu reinigen, bevor sie in einen befallsfreien Raum gebracht werden. 5.1.2 Entfernen von befallenem Holz In der Regel empfiehlt sich, freistehende, vom Pilz angegriffene Lagergestelle zu verbrennen und nicht chemisch zu behandeln. Dies gilt besonders für Gestelle zur Lagerung von Lebensund Futtermitteln. Vom Hausschwamm befallene Holzbauteile sind grundsätzlich zu entfernen.

Vom Hausschwamm befallene Holzbauteile sind grundsätzlich – ein Meter über das Befallsareal hinaus – zu entfernen. Ist aufgrund der Bausituation oder des Zustandes angrenzender Bauteile ein Befall zu vermuten, sind verdeckt eingebaute Holzbauteile einschliesslich der Balkenauflager freizulegen und auf Befall zu kontrollieren. Ausgebautes Holz muss umgehend in einer Kehrichtverbrennungs- oder Altholzfeuerungsanlage entsorgt werden. Dadurch sollen Infektionen durch Verschleppen von «Brennholz» ausgeschlossen werden. In Spezialfällen, z.B. bei Objekten unter Kulturgüterschutz, kann infiziertes oder infektionsverdächtiges Holz, welches den Anforderungen von Swiss Code 5 (vormals SIA 164) bezüglich Restfestigkeit genügt, im Bau belassen werden. Dies setzt voraus, dass dauerhaft eine Holzfeuchte unter 20% garantiert werden kann und periodische Kontrollen durchgeführt werden. Unterstützend kann hier, nach Absprache mit dem zuständigen Denkmalpfleger oder Restaurator, der Pilz entweder durch Heissluftbehandlung, Begasung oder durch eine Kombination von Impfung und Oberflächenbehandlung abgetötet werden. 5.1.3 Entfernung von Bodenmaterial und Schüttung Mit Pilzmyzel infiziertes Bodenmaterial muss bis in jene Tiefe entfernt werden, in welche die Pilzfäden reichen. Dabei ist darauf zu achten, dass in dem im Bau verbleibenden Material kein Rest- oder Abfallholz zurückbleibt. Das Material ist unverzüglich zu entsorgen. Ein Besprühen des Bauschutts im Container mit Schutzmitteln ist sinnlos.

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Bei stark sporulierendem Hausschwamm kann in einem Gebäude eine Dekontamination von Material, Bodenschüttung und/oder Mauerwerk mit einem geeigneten Desinfektionsmittel angezeigt sein, um ein Verschleppen intakter Sporen zu verhindern. Es können die für die Desinfektion von Lebensmittelräumen resp. die für die Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk bestimmten Produkte verwendet werden. 5.1.4 Sanierung des Mauerwerks Da im Mauerwerk an Holzresten verbleibendes Pilzmyzel zu neuen Infektionen führen kann, sind Putz sowie Mörtel aus Fugen so tief wie nötig zu entfernen. Ebenso ist von Pilz befallenes Wärmedämmmaterial aus Wänden und Decken auszubauen. Es ist darauf zu achten, dass kein Pilzmyzel zurückbleibt. Öfters wird das verbleibende Mauerwerk mit einer Lötlampe abgeflammt. Mit diesem Verfahren wird nur eine geringe Tiefenwirkung erreicht. Eine etwas bessere Tiefenwirkung haben Infrarotstrahlen. Doch reicht dieses Verfahren in der Regel nicht aus, den Pilzherd umfassend abzutöten. Beim Umgang mit Flamme und Hitze ist auf die Brandgefahr zu achten. 5.1.5 Entsorgung des Materials Das Material ist nach dem Mehrmuldenkonzept zu entsorgen. Es muss sortiert werden nach «nicht befallenes Holz», «Holz mit Hausschwammbefall», «pilzfreies Mauerwerk» sowie «Mauerwerk mit Hausschwamm». Die Mulden müssen entsprechend dem enthaltenen Material beschriftet werden. Holz mit Hausschwamm ist auf eine Stückgrösse von maximal 0,9 x 2,0 m zu zerkleinern. Für den Transport müssen die Mulden so abgedeckt werden, dass ein Wegwehen von Feinteilen ausgeschlossen ist (z.B. durch dichte Plane, Benetzung der Materialoberfläche oder feinmaschiges Netz). Vom Hausschwamm befallenes Material darf nicht rezykliert, sondern muss entsorgt werden: Holz in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) und Mauerwerk in einer Inertstoffdeponie. Um eine Weiterverbreitung des Hausschwamms zu verhindern, soll pilzinfiziertes Material nicht mit Holz geshreddert werden, welches für Spanplatten bestimmt ist oder in einer Schnitzelfeuerungsanlage verbrannt werden soll. Der Transport ist dem Entsorger vorgängig anzumelden. Dabei muss deklariert werden, dass das Material mit Hausschwamm kontaminiert ist und – falls eine Desinfektion durchgeführt worden war – mit dem Produkt «X» behandelt worden war. Zur Verbrennung von nicht infiziertem Alt-


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holz gibt das Merkblatt der VHe (1996) detailliertere Auskunft. Bei einem Teil- oder Totalabbruch eines Gebäudes ist hausschwammfreies Holz an ein Sortierwerk zur Weiterverwendung und pilzfreies Mauerwerk zum Recycling oder in eine Inertstoffdeponie zu liefern. 5.1.6 Sanierung der Feuchtequelle Vor dem Einsatz physikalischer und chemischer Verfahren zur Bekämpfung resp. Abschottung des Pilzherdes ist durch baulich-konstruktive Massnahmen erneute Feuchteeinwirkung auszuschliessen. Undichte Wasserleitungen sind zu reparieren und notwendige Sickerleitungen zu erstellen. Je nach Situation muss für eine Sperre gegen aufsteigende Feuchte, für eine Wärmedämmung gegen Kondenswasserbildung und/ oder für bessere Lüftungsverhältnisse gesorgt werden. 5.1.7 Chemische Massnahmen Besteht nach gründlichem Entfernen von allem infektiösen Holz, Pilz- und Baumaterial immer noch die Gefahr, dass an unzugänglicher Stelle ein Pilzherd auf feuchten Holzresten zurückbleibt, so muss dieser mit einem Schutzmittel mit dem Lignum-Gütezeichen, Prüfzeichen Pb, eingekapselt werden (Tabelle 4). Dadurch soll verhindert werden, dass der Pilz von dieser Stelle wieder auswachsen und gesundes Holz befeuchten und angreifen kann. Es genügt auch Tabelle 4 Schutzmittel gegen holzzerstörende Pilze

Prüfzeichen

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eine chemische Sperrschicht im Sinne einer Barriere, wenn der Pilz nur in einer Richtung Holz bedrohen kann. Bei der entsprechenden Behandlung des Mauerwerks ist darauf zu achten, dass in Richtung potentiellem Herd alle Fugen, Ritzen, poröse Mörtel- und Wandoberflächen lückenlos und gleichmässig behandelt werden. Soll das Mauerwerk nach dieser Behandlung verputzt werden, so muss wegen eventueller Unverträglichkeit mit dem Putz auf ein salzhaltiges Holzschutzmittel verzichtet werden. Zur Zeit gibt es wässrige Produkte, welche als flüssige oder schaumförmige Schutzmittel zur vorbeugenden Behandlung gegen das Überwachsen oder Durchwachsen von Mauerwerk durch den Echten Hausschwamm angeboten werden. Auf dem Markt gibt es keine Schutzmittel zur Bekämpfung von Pilzen im Holz. Bei massivem Mauerwerk, wie z.B. in Schlössern, Kirchen und Klöstern, empfiehlt es sich, bei erhöhtem Pilzrisiko jene Teile der neuen Holzelemente, welche dem Mauerwerk aufliegen (z.B. Balkenköpfe), vor dem Einbau durch eine mindestens einstündige Tauchbehandlung mit einem Schutzmittel (Prüfzeichen P) vorbeugend gegen Pilzangriff zu schützen. Beim Einsatz chemischer Holzschutzmittel sind die in der Lignum/EMPA-Richtlinie «Umgang mit Holzschutzmitteln, Gebinden und behandelten Holzprodukten» aufgeführten Vorsichtsmassnahmen zu berücksichtigen.

Wirkung

Pb

Wirkt vorbeugend gegen das Überwachsen oder Durchwachsen von Mauerwerk durch den Echten Hausschwamm (Produkt zur Barrierebildung)

P

Wirkt vorbeugend gegen holzzerstörende, Braunfäule erregende Pilze an Bauholz

5.1.8 Weitere Verfahren In Skandinavien wird zur Bekämpfung des Hausschwamms in den oberen Etagen eines Gebäudes auch das Heissluftverfahren empfohlen. Das Verfahren ist nicht geeignet für Kellerund Parterreräume. Zur Abtötung des Pilzes fordert das Dänische Technologische Staatsinstitut im Innern der Bauteile während mindestens 16 Stunden eine Temperatur von 50 °C [Grinda, 1999]. Dazu muss das Mauerwerk von beiden Seiten beheizt werden. Sowohl aus ökonomischen wie aus energetischen Gründen (hoher Heizölverbrauch) dürfte dieses Verfahren ausser bei Kulturgütern, wo kein Holz ausgebaut werden darf, kaum empfehlenswert sein.

Zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms wird neu auch die Begasung mit Methlybromid empfohlen. Mit Hilfe dieses Verfahrens kann der Pilz auf kulturhistorisch bedeutender Bausubstanz (z.B. Mauerwerk und Konstruktionen mit wertvollen Wand- und Deckenfassungen) – sofern sie die statischen Anforderungen der Baunormen noch erfüllt – abgetötet werden. Gegen Neuinfektionen muss sichergestellt werden, dass an jeder Stelle die Holzfeuchte dauerhaft unter 20% stabilisiert wird. Die Dosierung des Gases gegen Pilze muss etwa zehnmal höher sein als gegen holzzerstörende Insekten. Vorausgesetzt, dass die Entwicklung des Hausschwamms nicht allein schon durch Feuchteent-


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zug gestoppt werden kann, muss hier zwischen Verlust von wertvoller Bausubstanz und einer hohen Umweltbelastung durch Methylbromid abgewogen werden. Eine Begasung darf nur von einer Firma durchgeführt werden, welche über eine «Allgemeine Bewilligung E» des Bundesamts für Gesundheit (BAG) verfügt. Kleinere Objekte, wie z.B. Möbel, Skulpturen und andere Kulturgegenstände mit Befall durch holzzerstörende oder Schimmelpilze, können in einer Vakuumbegasungsanlage mit Aethylenoxid behandelt werden. Sowohl das Heissluftverfahren wie auch die Begasung haben nur bekämpfende, nie aber vorbeugende Wirkung. 5.1.9 Renovation Die Instandstellung des Raumes nach einer chemischen Bekämpfung darf erst nach dem Ausdunsten von Wasser resp. Lösemittel oder Gas aus Holz und Mauerwerk begonnen werden.

5.2

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Dann erst dürfen Dämmstoffe angeschlagen oder eingebaut, Wände verputzt resp. Lebensmittel eingelagert werden. Ein direkter Kontakt von Lebensmitteln mit behandelten Materialien muss ausgeschlossen werden. Bei der Sanierung von Naturkellern ist trockenes Bodenmaterial (z.B. Kies) einzubringen. Holzbauteile sind, wenn trockenes Mauerwerk nicht garantiert werden kann, entweder durch konstruktive Massnahmen von diesem abzuheben oder durch biologisch nicht abbaubare Materialien zu ersetzen. Auf den Einsatz von Holz und Holzwerkstoffen ist auch zu verzichten, wenn eine längerfristige Holzfeuchte von über 20% nicht ausgeschlossen werden kann. Der Einsatz von Borpatronen in Balkenköpfe, welche im Mauerwerk aufliegen, ist da angezeigt, wo eine einmalige – jedoch keine wiederholte – Vernässung des Holzes und damit ein Angriff durch holzzerstörende Pilze nicht ausgeschlossen werden kann.

Bekämpfung holzzerstörender Insekten

Die im folgenden beschriebenen Verfahren sind in der Regel nur gegen Hausbock und den Gemeinen Nagekäfer zu empfehlen. Ein aktiver Befall durch Splintholzkäfer kann im allgemeinen nur durch Verbrennen des angegriffenen Holzes bekämpft werden. Bekämpfungsmassnahmen sind nur dort durchzuführen, wo ein aktiver Befall vorliegt. Wird ein Schaden frühzeitig entdeckt und zeigt er nur geringe Ausdehnung, genügt eine lokale Behandlung. Bekämpfungsmassnahmen gegen den Gemeinen Nagekäfer führen selbst bei fachgerechter Ausführung nicht zum Tod aller Käfer, jedoch zu einer wesentlichen Reduktion der Populationsdichte. Eine sehr wirksame Massnahme ist, die Holzfeuchte unter die Toleranzgrenze von 13% zu senken. 5.2.1 Vorbereitungsarbeiten Bestimmte Vorbereitungsarbeiten werden gemäss Kap. 3.3 bereits für die fachgerechte Schadenanalyse ausgeführt. Nutztiere, Lebens- und Futtermittel sowie Materialien, welche bei der Sanierung geschädigt werden könnten, sind aus den zu sanierenden Räumen zu entfernen. Alte Farbanstriche, Feuerschutzanstriche auf Wasserglasbasis und Kalkanstriche müssen an

jenen Stellen entfernt werden, an welchen eine bekämpfende und/oder vorbeugende Behandlung mit Schutzmitteln durchgeführt werden soll. Die bei der Schadenanalyse freigelegten Frassgänge sind sauber auszubürsten. Das Holz ist von Staub zu reinigen, da mit Schutzmitteln behandelter Staub anschliessend zu Raumluftproblemen führen kann. Holzbauteile, welche den Anforderungen von SIA 265 (vormals SIA 164) nicht mehr genügen, werden durch neue, vorbeugend gegen Insekten geschützte Hölzer ersetzt oder verstärkt. Der vorbeugende Schutz wird empfohlen, da die neuen Holzbauteile für Insekten attraktiver sind als die alten. Ausgebaute Holzelemente, Holzreste, Späne und ausgebürstetes Bohrmehl sind umgehend einer Altholzfeuerungs- oder Kehrichtverbrennungsanlage zuzuführen (VHe, 1996). Wird z.B. bei einem Objekt unter Kulturgüterschutz von den oben genannten Verfahren abgewichen, so muss die Wahl des Bekämpfungsverfahrens auf die vom zuständigen Denkmalpfleger oder Restaurator bewilligten Vorbereitungsarbeiten abgestimmt werden.


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5.2.2 Bekämpfung Die Bekämpfung holzzerstörender Insekten kann durch Senken der Holzfeuchte unter die für Entwicklung notwendige Toleranzgrenze (Tabelle 2), durch Unterstützung von Nützlingen oder durch Behandlung des befallenen Holzes mit Schutzmitteln, Gasen, Hitze oder energiereicher Strahlung erfolgen. a) Biologische Bekämpfung Biologische Bekämpfung bedeutet, dass Organismen mit Organismen bekämpft werden. Kann in einer Dachkonstruktion oder Scheune ein natürlicher Befall von Anobienlarven durch parasitische Schlupfwespen nachgewiesen werden, so kann – sofern es sich nicht um ein Kulturgut handelt – auf eine chemische Behandlung verzichtet werden. Die Parasiten haben einen längeren stabilisierenden Effekt auf die Nagekäferpopulation als die heute zur Verfügung stehenden insektiziden Wirkstoffe. Das Vorkommen dieser Nützlinge ist erkennbar an ihren Ausfluglöchern (Bild 21) und anhand ihres Bohrmehlauswurfs. b) Bekämpfung mit Schutzmitteln Zur Behandlung eines aktiven Insektenbefalls in Holzkonstruktionen stehen heute zwei verschiedene Schutzmitteltypen zur Verfügung (Tabelle 5). Sie unterscheiden sich in Wirkungsgeschwindigkeit und Umweltverträglichkeit. Iba-Produkte enthalten in der Regel keine organischen Lösemittel. Die Wirkstoffe sind in Wasser gelöst oder emulgiert. Dadurch führen diese Produkte zu einer geringeren Belastung der Raumluft. Auf Etikette und technischem Merkblatt wird neben dem Prüfzeichen darauf hingewiesen, gegen welche Insektenart das Schutzmittel biologisch geprüft ist. Wie Tabelle 5 zeigt, muss bei beiden Produktetypen noch während längerer Zeit mit FrassgeTabelle 5 Schutzmittel zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten

Prüfzeichen

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räuschen des Hausbocks resp. mit Bohrmehlauswurf des Gemeinen Nagekäfers gerechnet werden. Vor einer Bekämpfung ist sicherzustellen, dass weder Material noch Einrichtungen (Kabel, Isolationsmaterialien, Stukkaturen u.a.) durch das Schutzmittel beschädigt werden können. Die Wahl des Schutzmittels wird durch die Ausbreitung und Intensität des aktiven Befalls sowie durch Dimension und statische Funktion des befallenen Holzbauteils bestimmt. Bei hohem Risiko und starkem lokalem Befall werden Schutzmittel eingesetzt, welche innerhalb von ca. 6 bis 12 Monaten wirksam sind (LignumPrüfzeichen Ib). Aus hygienischen und ökologischen Gründen sollen aber vermehrt wässrige Schutzmittel, welche langsamer wirken oder einen verzögerten Effekt aufweisen (Prüfzeichen Iba), verwendet werden [Graf, 2000 a]. Das Schadenpotential der beiden Insektenarten wird nach Untersuchungen der Abteilung Biologie der EMPA St. Gallen generell überschätzt. Altes Holz ist für die Eiablage durch den Hausbock wesentlich weniger attraktiv als neues Bauholz. Fichte und Tanne sind weniger anfällig als Kiefernsplintholz. Die Generationszeit der beiden Insektenarten dauert in Altholz mehr als 6 Jahre. Bei den «Iba»-Produkten bedeutet die lange Inkubationszeit nicht, dass die Hausböcke und Anobien erst vor dem Käferschlupf, ca. 12–36 Monate nach der Behandlung, absterben. Die Wirkstoffe greifen schon früher entwicklungsstörend in die Larven- und Puppenentwicklung ein. Eine grossflächige Anwendung von Holzschutzmitteln in Räumen, die dem Aufenthalt von Menschen, Tieren oder der Lagerung von Lebens- und Futtermitteln dienen, darf nicht erfolgen. Der Richtwert gemäss DIN 68800 Teil 4 betreffend grossflächiger Anwendung errechnet sich aus der zu behandelnden Fläche in m2 dividiert durch das Raumvolumen in m3. Dieser Wert darf 0,2 m–1 nicht überschreiten.

Ib (auf Lösemittelbasis)

Iba (auf Wasserbasis)

Beschreibung

Wirkt schnell bekämpfend gegen holzzerstörende Insekten.

Wirkt langsam bekämpfend oder weist einen verzögerten bekämpfenden Effekt gegen holzzerstörende Insekten auf.

Wirkung

Innerhalb von 3–12 Monaten.

Innerhalb von 12–36 Monaten; Schlupfverhinderung, keine neue Generation.

Anwendungskriterien

Intensiver, aktiver lokaler oder verbreiteter Befall, welcher in kurzer Zeit zu statischen Problemen führen kann, z.B. bei Bauteilverbindungen und -knoten resp. bei Bauteilen mit hoher Belastung.

Einsatz bei schwachem aktivem Insektenbefall; besonders bei der Sanierung von mehr als 60 Jahre alten Holzbaukonstruktionen.


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Bei der Planung einer chemischen Behandlung sind Schutzmittel und Behandlungszeitpunkt zu berücksichtigen. Bei der Behandlung von Brücken dürfen keine Schutzmittel in die Gewässer gelangen (Gefährdung von Fischen; insbesondere durch Pyrethroide). Der Behandlungszeitpunkt ist so zu wählen, dass das Risiko eines Kontakts mit Nutztieren, Futter- und Lebensmitteln (z.B. in Ställen, Scheunen, Lebensmittellagern) möglichst ausgeschlossen ist. In Dächern ist der Schutz der Fledermäuse zu berücksichtigen. Spritzen Bei der Behandlung des Holzes im Spritzverfahren muss die vom Hersteller vorgeschriebene Aufbringmenge pro m2 Holzoberfläche aufgebracht werden. Dies erfordert in der Regel zwei bis drei Behandlungen mit einer Zwischentrocknung von je 1–3 Stunden. Muss in einem kulturhistorisch bedeutsamen Objekt ein Kalkanstrich belassen werden, so ist beim Einsatz von Schutzmitteln auf Lösemittelbasis die Aufbringmenge um 25% zu erhöhen. Spritzen oder Streichen des Schutzmittels genügt zur Bekämpfung des Hausbocks, wenn die Holzbauteile mindestens von drei Seiten zugänglich sind. Durch zusätzliche lokale Injektionen an Stellen mit intensivem aktivem Befall kann die insektizide Wirkung beschleunigt werden (siehe Spezialverfahren). Spezialverfahren Eine Kombination von Oberflächenbehandlung mit Injektionen unter Druck oder mit Bohrlochtränkung empfiehlt sich in folgenden Fällen: • Von Hausbock aktiv befallene Holzbauteile, welche nur von 1 oder 2 Seiten zugänglich sind. • Lokal sehr intensiv und aktiv von holzzerstörenden Insekten befallene Stellen an tragenden Konstruktionshölzern, welche von 3 bis 4 Seiten zugänglich sind. Hier haben die zusätzlichen Spezialverfahren die Aufgabe, die befallenen Stellen durch eine insektizide Sperrzone vom gesunden Holz abzugrenzen.

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tur von 60 °C während mindestens einer Stunde direkt auf die Tiere ein, so werden Larven, Puppen und Käfer abgetötet. Das heisst, dass das Holz so lange erhitzt werden muss, bis im Innern des Holzquerschnitts diese Temperatur während der geforderten Einwirkungszeit erreicht wird. Dies erfordert eine kontinuierliche Temperaturmessung im Innern des Holzquerschnitts. Die Behandlungszeit ist abhängig von der Temperatur der eingeblasenen Luft, der Grösse und Dichtigkeit des Raumes sowie vom Aussenklima. Da Raumtemperaturen von 80– 100 °C erreicht werden, müssen alle im Raum befindlichen Materialien die entsprechende Hitzestabilität aufweisen. Befinden sich in den zu behandelnden Räumen Möbel, Täfer oder Decken mit einem Farbanstrich, so kann dieser durch Blasenbildung geschädigt werden. Die thermische Stabilität des Holzes ist bis 110 °C gewährleistet. Aus Gründen des Brandschutzes soll die Temperatur der eingeblasenen Luft 120 °C nicht überschreiten. Mit Rissbildung im Holz und lokalem Harzaustritt ist zu rechnen. Hitzeempfindliche Materialien (z.B. Kabelisolationen) und mit Anstrichstoffen versehene Elemente müssen entfernt oder mit Dämmstoffen (z.B. Jute u.a.) gegen Hitzeeinwirkung geschützt werden. Vorsicht ist bei Gipsstukkaturen geboten. Das Verfahren hat nur bekämpfende Wirkung. Ein Neubefall durch Insekten kann dadurch nicht verhindert werden. d) Bekämpfung mit Gasen

c) Bekämpfung mit Hitze

Gase werden in der Schweiz im Holzschutz fast ausschliesslich zur Behandlung von kulturhistorischen Gegenständen, Möbeln, Skulpturen, Kassettendecken, Inneneinrichtungen von Kirchen und von Museen mit vielen Holzgegenständen eingesetzt. Es werden die hochtoxischen Gase Methylbromid, Phosphorwasserstoff, Sulfurylfluorid, Blausäure oder Äthylenoxid verwendet. Diese Gase sind in die Giftklasse 1 eingeteilt. Sie wirken gegen alle Entwicklungsstadien der Insekten. Je nach Art des Gases sowie den räumlichen und klimatischen Verhältnissen dauert die Begasung 3 bis 5 Tage und die anschliessende Belüftung 1 bis 5 Tage. Diese Behandlung darf gemäss Giftverordnung (Art. 35) nur durch speziell ausgebildete Fachleute mit einer «Allgemeinen Bewilligung E» des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführt werden.

Die Anwendung von Hitze zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten ist ein seit Jahrzehnten bewährtes Verfahren. Wirkt eine Tempera-

Neben den toxischen Gasen stehen die Inertgase Stickstoff, Kohlendioxid und Argon zur Verfügung. Die Einwirkungsdauer beträgt 3 bis 6

Bei tragenden und dimensionsstabilen Holzbauteilen von Gebäudehüllen (z.B. Hölzer von Fachwerkbauten, Fensterrahmen) müssen die Bohrlöcher verschlossen werden, um ein Eindringen von Feuchte, Pilzen und Insekten zu verhindern.


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Wochen. Die Wirkung der Inertgase wird gegen Eistadien der Insekten als ungenügend bewertet, was eine zweifache Begasung im Abstand von 2 bis 4 Monaten erfordert. Eine Begasung setzt gasdicht abgeschlossene Räume resp. verpackte Objekte voraus. Die Raumtemperatur im begasten Objekt sollte 15 °C nicht unterschreiten. Vorteil einer Begasung ist, dass nach sachgemässer Behandlung und Belüftung des behandelten Raums das Holz keine toxischen Substanzen abgibt. Nachteilig wirkt sich Blausäure auf Anstrichstoffe mit hohem Eisengehalt aus (Blauverfärbung). Methylbromid kann bei gewissen Pigmenten zu farblichen Veränderungen und bei verschiedenen Leder- und Polstermaterialien zu lange anhaltenden Geruchsbelästigungen führen. Die Begasung hat nur bekämpfende Wirkung. Ein Neubefall durch Insekten kann dadurch nicht verhindert werden. e) Alternative Verfahren Seit einigen Jahren werden von verschiedenen Seiten alternative Verfahren zur Bekämpfung holzzerstörender Organismen erwähnt. Im folgenden werden einige Methoden kurz kommentiert:

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• Insektenfallen Heute werden Duftstoffallen zur Bekämpfung des Gemeinen Nagekäfers (Anobium punctatum) angeboten. Sie enthalten einen dem weiblichen Duftstoff von Stegobium paniceum (Anobiidae) analogen chemischen Lockstoff (Stegobinon), mit welchem in Nahrungsmittellagern die Anwesenheit des Brotkäfers nachgewiesen werden kann [White, 1987]. Sowohl Versuche der EMPA St. Gallen als auch jene einer grossen Sanierungsfirma in Deutschland haben gezeigt, dass diese Fallen in der Praxis weder für die Bekämpfung noch für den Anwesenheitsnachweis (Monitoring) des mit dem Brotkäfer verwandten Gemeinen Nagekäfers geeignet sind. • Hochfrequenz und Mikrowellen EMPA-Versuche mit energiereicher Strahlung ergaben, dass mit dem Hochfrequenz-Verfahren ein lokal begrenzter Insektenherd bekämpft werden kann. Ein wirtschaftlicher Einsatz an einer ganzen Holzkonstruktion ist ausgeschlossen. Die erfolgreiche Einwirkungszeit für eine sorgfältige Behandlung ist zu lang, und damit ergeben sich zu hohe Personalkosten. Der Einsatz dieser Verfahren bleibt auf Sonderfälle mit kleinflächiger Anwendung gegen Pilze oder Insekten beschränkt. Dabei muss sichergestellt werden, dass Bauteile mit unterschiedlichen Holzfeuchten im Innern nicht überhitzt werden und verkohlen (Brandgefahr). Der Anwender muss sich selbst gegen die energiereiche Strahlung schützen.

Vorbeugende Massnahmen Restaurierungs- und Umbauarbeiten sind gemäss den bestehenden SIA-Normen durchzuführen. Über vorbeugende Holzschutzmassnahmen gibt Lignatec 1/1995 «Holzschutz im Bauwesen EMPA/Lignum-Richtlinie» Auskunft.

6.1

Vorbeugen gegen holzzerstörende Pilze

Um Pilzschäden vorzubeugen, sind u.a. folgende Punkte zu beachten: • Vermeiden von «verlorenen» Holzböden und Schalungen unter neuen Fussböden resp. unter wenig dampfdurchlässigen Bodenbelägen. • Gute Umlüftung feuchteexponierter Holzbauteile. • Gute Belüftung von Kellerräumen und Halbkellern.

• Kein Lagern von Abbruchholz in Gebäuden. • Kein Lagern von Brennholz und Verpackungsmaterialien in feuchten Kellern oder an feuchten Wänden. • Periodische Kontrolle der Raum- und Wandoberflächenfeuchte. Je früher ein Pilzangriff erkannt und die Feuchtigkeitsquelle saniert wird, um so kleiner können die Unterhaltskosten gehalten werden.


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6.2

Vorbeugen gegen holzzerstörende Insekten

Um einem Befall durch Insekten vorzubeugen, sind folgende Punkte zu beachten: • Einbau von rinden- und bastfreiem Holz. • Keine Lagerung von insektenbefallenem Abbruchholz in Gebäuden. • Gute Belüftung von Kellerräumen zur Trokkenhaltung des Holzes (Massnahme gegen Nagekäfer). • Gute Umlüftung feuchteexponierter Holzbauteile.

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• Periodische Kontrolle der Konstruktionselemente. Je früher ein Insektenbefall erkannt wird, um so niedriger können die Kosten für eine lokale Bekämpfung gehalten werden. • Vorbeugende chemische Behandlung insbesondere neuer Holzbauteile bei Sanierung bestehender Konstruktionen entsprechend Lignatec 1/1995 «Holzschutz im Bauwesen EMPA/Lignum-Richtlinie». Auf eine vorbeugende Behandlung kann verzichtet werden, wenn das Holz vor mehr als 60 Jahren eingebaut worden war und nur lokal an einzelnen Bauteilen aktiven Insektenbefall aufweist.

Vorsichtsmassnahmen Bei der Bekämpfung und Sanierung von pilzund/oder insektenbedingten Holzschäden ist die EMPA/Lignum-Richtlinie «Umgang mit Holzschutzmitteln, Gebinden und behandelten Holzprodukten» zu berücksichtigen. Sie gibt Auskunft über den Schutz des Schutzmittelanwenders, der Bewohner, von Lebens- und Futtermitteln sowie der Umwelt. Es ist sicherzustellen, dass bei der chemischen Behandlung keine Holzschutzmittel in angrenzende Räume dringen, in welchen sich Menschen oder Tiere aufhalten oder Lebens- und Futtermittel gelagert werden. Während der Bekämpfung mit Schutzmitteln auf der Basis von organischen Lösemitteln besteht Brandgefahr: daher keine offenen Feuer entfachen, keine funkensprühenden Apparate (z.B. Schweissapparate, Trennscheiben) einsetzen, nicht rauchen. Aus demselben Grund ist der Raum nach der Sanierung während minde-

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stens 3 Tagen gut zu durchlüften und gegen Personen, die mit der Bekämpfung nichts zu tun haben (firmenfremde Handwerker u.a.), abzusperren. Nach Abschluss der Behandlung mit organischen Schutzmitteln soll der Raum mindestens vier Wochen gründlich belüftet werden, bevor er bewohnt wird oder Lebens- und Futtermittel eingelagert werden. Eine gute Verdunstung der Lösemittel muss auch vor dem Einbau von Wärmedämmmaterialien erfolgen. Bei Verwendung wässriger Produkte müssen Holz und Mauerwerk trocken sein, bevor Wärmedämmmaterial eingebaut wird, um die Gefahr eines Pilzbefalls zu vermeiden. Lebens- und Futtermittel dürfen auch nach der Durchlüftung nicht in direkten Kontakt mit biozidbehandelten Oberflächen kommen. Allfällige Kontaktflächen müssen mindestens mit Packpapier abgedeckt werden.

Kennzeichnung des behandelten Objekts Der Unternehmer muss nach einer chemischen Behandlung an einer gut sichtbar bleibenden Stelle des Bauwerks in dauerhafter Form (z.B. Prägetafel) folgende Angaben machen: • Name und Adresse der Holzschutzfirma, • Name des Schutzmittels mit seinen Wirkstoffen inkl. BUWAL-Zulassungsnummer und Angabe des Verfahrens (z.B.: Sprühen, Impfen), • eingebrachte Schutzmittelmenge in ml/m2 und total Liter pro Raum, • Monat und Jahr der Behandlung. Bei der Begasung müssen die Angaben umfassen: Adresse der ausführenden Firma, Name

des Gases, Menge in g/m3, Einwirkungsdauer, Temperatur bei Begasung sowie erforderliche Angaben bei vorbeugender chemischer Behandlung (siehe oben). Bei einer Heissluftbehandlung müssen die Angaben umfassen: Adresse der ausführenden Firma, Maximaltemperatur und Dauer ihrer Einwirkung, Endtemperaturen an den verschiedenen Messstellen beim Abschalten des Heissluftgeräts. Die eindeutige Positionierung der Messstellen auf einem Plan oder auf Fotos muss dem Bauherrn separat abgegeben werden.


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Wahl der Holzschutzfirma Eine chemische Behandlung muss unter Anleitung eines Fachmanns mit kantonaler Fachbewilligung erfolgen. Es wird empfohlen, Personen zu wählen, welche zusätzlich im Besitz des Fähigkeitsausweises der Lignum für Holzschutzspezialisten sind. Ein Verzeichnis dieser Spezialisten ist bei der Lignum erhältlich

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Für die Behandlung dürfen nur Produkte mit Marktzulassung des BUWAL verwendet werden. Aus Qualitätsgründen werden Schutzmittel mit Lignum-Gütezeichen empfohlen. Mit dem Lignum-Gütezeichen werden Produkte ausgezeichnet, welche bei einem Einsatz gemäss den entsprechenden Anwendungsvorschriften die erwartete Schutzwirkung erreichen.

Offerte Für die Offerte empfiehlt sich, das Offertformular ASPIB/Lignum «Bekämpfung des Echten Hausschwamms» resp. ASPIB/Lignum «Bekämpfung holzzerstörender Insekten» zu verwenden.

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Garantie Sanierungsmassnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten unterliegen den Garantiebestimmungen von SIA 118 «Allgemeine Bauarbeiten»: Dabei gelten 2 Jahre für offene Mängel, 5 Jahre für verdeckte Mängel und 10 Jahre für Mängel, welche der Unternehmer absichtlich verschwiegen hat. Bei Durchführung bekämpfender Massnahmen muss unterschieden werden zwischen: • Garantie auf Erfolg der bekämpfenden Massnahmen gegen holzzerstörende Insekten, • Garantie auf Erfolg der bekämpfenden Massnahmen gegen Hausschwamm. Können Analyse, Prognose, Vorbereitungsarbeiten, bauphysikalische Sanierungen und bekämpfende Behandlung aufgrund von Teilsanierungen oder Forderungen des Auftraggebers (z.B. im Bereich des Kulturgüterschutzes) nicht nach den Empfehlungen dieser Richtlinie durchgeführt werden, muss der Bauherr schriftlich

auf mögliche Nachteile des beauftragten Vorgehens aufmerksam gemacht werden. Bei der Bekämpfung von Hausbock und Gemeinem Nagekäfer mit Holzschutzmitteln soll durch den Bauherrn die Ausführung von Garantiearbeiten nicht vor einem Jahr nach Behandlung des Holzes beansprucht werden, da diese Zeit notwendig ist, damit die Insektizide genügend ins Holz eindringen und auf die Tiere einwirken können. Bei einem Befall durch Splintholzkäfer muss – um weitere Verbreitung zu verhindern – umgehend gehandelt werden. Wird gegen holzzerstörende Insekten ein bekämpfendes Verfahren ohne vorbeugende Wirkung gewählt, ist dem Bauherrn zu empfehlen, die Konstruktion in Intervallen von ca. 5 Jahren zu kontrollieren.


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Auskunftsstellen Weitere Auskünfte sind erhältlich bei: Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), Holz und Organismen, Lerchenfeldstrasse 5, 9014 St. Gallen, Tel. 071 / 274 72 47, Fax 071 / 274 76 94, e-mail: erwin.graf@empa.ch oder paul.raschle@empa.ch Lignum, Schweizerische Holzwirtschaftskonferenz – Falkenstrasse 26, 8008 Zürich, Tel. 01 / 267 47 77, Fax 01 / 267 47 87, e-mail: info@lignum.ch – Office romand, En Budron H6, 1052 Le Mont-sur-Lausannne, Tel. 021 652 62 22, Fax 021 652 93 41, e-mail: cedotec@gve.ch Bundesamt für Gesundheit (BAG) – Abteilung Chemikalien, 3003 Bern, Büro: Sägestrasse 65, 3098 Köniz, Tel. 031 / 322 96 40, Fax 031 / 324 90 34 – Abteilung Lebensmittelwissenschaften, 3003 Bern, Büros: Schwarzenburgerstrasse 165, 3097 Liebefeld, Tel. 031 / 322 95 69, Fax 031 / 322 95 74 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, 3003 Bern, Büros: Worblentalstrasse 68, 3063 Ittigen, Tel. 031 / 322 93 64, Fax 031 / 324 79 78 Hersteller von Holzschutzmitteln (siehe Etiketten und Technische Merkblätter der Hersteller sowie Lignum, Produkte mit Lignum-Gütezeichen) Association des Professionnels de l’Imprégnation du bois (ASPIB), p.a. Fédération romande des entreprises de menuiserie, ébénisterie, charpentes, des fabriques de meubles et des parqueteurs, En Budron H6, 1052 Le Mont-sur-Lausanne, Tel. 021 / 652 15 53, Fax 021 / 652 15 65 Sanierungsfirmen (siehe Lignum: Adressverzeichnis Holzschutzspezialisten) Schweizerische Vereinigung für Holzenergie (VHe), Seefeldstrasse 5a, 8008 Zürich, Tel. 01 / 250 88 11, Fax 01 / 250 88 22

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Impressum

Lignatec Die technischen Holzinformationen der Lignum Herausgeber Lignum Schweizerische Holzwirtschaftskonferenz, Zürich

Bildnachweis EMPA St. Gallen, Abt. Biologie: Bild 5 Affentranger Sales, Wohlen: Bild 6 Graf Erwin, Flawil: alle übrigen Bilder BUWAL: Abbildung 1 Das Copyright für die Abbildungen ist den Urhebern vorbehalten.

Redaktion Markus Meili, Lignum

Lignatec erscheint zwei- bis dreimal jährlich und informiert zu Fachfragen bezüglich der Verwendung von Holz als Bau- und Werkstoff.

Autoren Erwin Graf, EMPA, Holz und Organismen, St. Gallen Markus Meili, Lignum, Zürich

Lignatec richtet sich an Planer, Ingenieure, Architekten sowie an die Ver- und Bearbeiter von Holz.

Projektteam Erwin Graf, EMPA, Holz und Organismen, St. Gallen Jürgen Sell, EMPA, Abteilung Holz, Dübendorf Markus Meili, Lignum, Zürich Reto Emery, Lignum-Cedotec, Le Mont-sur-Lausanne Olivier Depallens und Myrta Scherrer, Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bern Eduard Back, BUWAL Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bern Sales Affentranger, Dipl. Zimmermeister, Wohlen Peter Kräuchi, Arbezol AG, Rümlang Urs Wigger, SH-Holz, Biel Ruedi Schärer, Holzbau Schweiz, Zürich Ueli Leisi, Imprägnierwerk AG, Willisau René Rieser, RS Renovation Ltd., Villeneuve Pierre-André Schneider, ASPIB, Le Mont-sur-Lausanne

Lignatec kann abonniert werden. Ein Sammelordner hilft, die gesuchten Informationen leicht aufzufinden. Jahresabonnement CHF 50.– Mitglieder der Lignum erhalten Lignatec gratis. Einzelexemplar CHF 20.– Sammelordner CHF 12.– Preisänderungen vorbehalten Lignum Schweizerische Holzwirtschaftskonferenz Falkenstrasse 26, 8008 Zürich Tel. 01 267 47 77, Fax 01 267 47 87 E-Mail: info@lignum.ch www.lignum.ch

Grafisches Konzept Albert Gomm, Graphic Design, 4024 Basel Administration/Abonnement/Versand Andreas Hartmann, Lignum, 8008 Zürich

Lignatec EMPA / Lignum-Richtlinie Holzzerstörende Pilze und Insekten Analyse – Prognose – Bekämpfung

Druck Schück Söhne AG, 8803 Rüschlikon Gedruckt auf chlorfrei gebleichtes Papier Auflage deutsch: 5500 Exemplare

Nr. 14/2001 Erschienen im Mai 2001

Das Copyright dieser Dokumentation liegt bei Lignum, Schweizerische Holzwirtschaftskonferenz, Zürich. Eine Vervielfältigung ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Herausgebers zulässig. Rechtsansprüche aus der Benützung der vermittelten Informationen sind ausgeschlossen.

ISSN 1421-0320


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