Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau, Ausgabe 2010

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Bretter und Kanteln

Parallelbretter Nadelholz

2.5

Parallelbretter Nadelholz

2.5.1

Produkt

Parallelbretter sind parallel und kantig geschnitten und werden als Rohprodukt in Hobelwerken, Schreiner- und Holzbaubetrieben sowie in der Holzverpackungs- und Palettenindustrie weiterverarbeitet.

Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)

2.5.2

Handelsübliche Masse

Als handelsübliche Masse gelten für Parallelbretter aus Nadelholz folgende Abmessungen: - Dicken in mm: 18, 22, 24, 27, 30, 36, 40, 45, 50, 60, 65, 70, 75, 80 - Breiten von 80 mm bis 250 mm

Bild 2.5-1:

Parallelbretter aus Fichte.

- Längen von 3,0 m bis 6,0 m, abgestuft von 0,5 zu 0,5 m

2.5.3

2.5.5

Holzfeuchte

Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig. Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung können Parallelbretter gelattet als sägefrische Ware geliefert werden und eine Holzfeuchte über 30% aufweisen.

Ausmass

Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte. Berechnungsgrundlage für das Volumen sind die Breiten, die Dicke und die Länge der Parallelbretter. Bei unterschiedlichen Breiten wird die Breite gleichlanger Stücke einzeln gemessen, um deren Gesamtbreite zu ermitteln. Die Berechnung kann auch mit der Gesamtbreite einer Lage dicht nebeneinander liegender Bretter erfolgen.

Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3. 2.5.6 2.5.4

Masshaltigkeit

Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Abweichungen von den Soll-Massen bei der vereinbarten Holzfeuchte sind bei sägeroher Oberfläche: - Dicke:

+ 3 mm /  1 mm

- Breite:

+ 4 mm /  2 mm

bei verdickter oder gehobelter Oberfläche: - für Dicken und Breiten  100 mm: - für Breiten > 100 mm:

+ 1 mm /  1 mm + 1,5 mm /  1,5 mm

generell: - Länge: Überlänge ohne Vereinbarung toleriert /  0 mm Das Zumass für ungekappte Ware muss mindestens 20 mm betragen. Andere zulässige Abweichungen von den Soll-Massen sind bei der Bestellung zu vereinbaren. Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der vereinbarten Holzfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.

Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau

Erscheinungsklassierung

Bei Parallelbrettern aus Nadelholz werden sechs Erscheinungsklassen unterschieden: - 1

Auslese

- 2

Schreinerware

- 3

Zimmermannsware

- 4

zwecksortierte Holzverpackungs- und Palettenware

- 5

Holzverpackungs- und Palettenware

- 6

nagelfeste Ware

Für diese Erscheinungsklassen sind die Kriterien für die Holzarten Fichte, Tanne, Föhre, Lärche und mitteleuropäische Douglasie in den Tabellen 2.5-1 (Erscheinungsklassen 1 bis 3) und 2.5.2 (Erscheinungsklassen 4 bis 6) festgelegt. Parallelbretter werden auch als Rohhobler, d. h. als Ausgangsmaterial zur Herstellung von Hobelwaren, verwendet. Rohhobler werden üblicherweise als Mischung der Erscheinungsklassen 2 bis 5 (überwiegend Erscheinungsklassen 3) gehandelt, wobei spezifische Kriterien vom Besteller festgelegt werden. Parallelbretter werden üblicherweise nicht festigkeitssortiert gehandelt. Falls gewünscht, ist die erforderliche Festigkeitsklasse speziell zu vereinbaren. Für die Festigkeitssortierung gilt Norm DIN 4074-1.

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