Stellungnahme von Bürgermeister Fritz Zefferer aus Mitterberg - St. Martin | EnnsSeiten

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Zweitwohnsitzproblematik – Fluch oder Segen? Die Stellungnahme von Bürgermeister Fritz Zefferer aus Mitterberg-St. Martin in voller Länge: In den vergangenen Wochen wurde die „Zeitwohnsitzproblematik“ in diversen Fernseh- und Zeitungsberichten vermehrt kritisch erörtert und mit unterschiedlichen Argumenten die Sachlage eher oberflächlich dargestellt. In meiner Funktion als Bürgermeister, aber auch als Diplomrechtspfleger in Grundbuchssachen am Bezirksgericht bin ich mit dieser Sach- und Rechtslage ständig konfrontiert. Insbesondere geht es immer wieder um die Frage, wer darf in unseren Gemeinden einen sogenannten „Zweitwohnsitz“ begründen und was bedeutet dies für unsere Kommunen. Vorerst zurück an den Start. Im Jahre 1995 wurde Österreich Mitglied der Europäischen Union. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde im Grundverkehrsgesetz zwischen Inländer (Österreicher) und Ausländer (also auch Deutsche, Holländer, Belgier usw.) unterschieden. Da durch den EU-Beitritt alle EU-Bürger beim Grundkauf gleichgestellt wurden, hatte insbesondere das Bundesland Tirol große Bedenken, dass künftig die Deutschen, Holländer, Belgier usw. ohne Schwierigkeiten Grund und Boden in Tirol kaufen können und dadurch ein Ausverkauf stattfindet. Um EUrechtskonform zu bleiben und diese Gefahr abwenden zu können, wurde in den Bundesländern (vorwiegend Tourismusgebieten) das Grundverkehrsgesetz neu gestaltet und sogenannte „VORBEHALTSGEMEINDEN“ mit Beschränkungszonen eingerichtet (Schladming, Ramsau am Dachstein, Haus im Ennstal, Aich,

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