LEADER Juni/Juli 2013

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Relevante Daten recherchieren Auf die Bonitätsprüfung neuer Kunden ist ein besonderes Augenmerk zu richten. Nur bei kleinen Rechnungsbeträgen sind Bonitätsauskünfte ab Datenbank sinnvoll. Gewähren Sie nie hohe Kredite nur aufgrund einer grünen Bonitätsampel auf einer Datenbank. Ab mittleren Beträgen müssen relevante Daten zwingend aktuell recherchiert werden. Eine aktuelle Betreibungsauskunft ist dabei das Mindeste. Für risikoadäquate Bonitätsprüfungen stellt Creditreform eine ganze Palette geeigneter Bonitätsauskünfte mit entsprechender Prognosefähigkeit zur Verfügung. Das beste Inkasso kostet Sie nichts Den wichtigsten Beitrag dazu leisten Sie. In unserer langjährigen Erfahrung im Individualinkasso hat sich folgende Vorgehensweise am besten bewährt: Identifizieren Sie Ihre Kunden schon bei der Erfassung. Das vermeidet nicht nur Doppelerfassungen und die Kumulation von Kreditlimiten, sondern auch später viel Ärger. Das kostenlose Creditreform Firmenprofil stellt Ihnen tagesaktuelle Handelsregisterdaten mit korrektem Domizil zur Verfügung. Verwenden Sie auf keinen Fall beliebige Telefonbucheinträge. Und wenn Sie Namens- und Domiziländerungen nicht verpassen wollen, ist unser SHAB-Monitoring AlertDATA genau das richtige. Bei Bestellungen per eMail oder Telefon haben sie im rechtlichen Inkasso keinen Rechtsöffnungstitel. Mit einem Lieferschein oder einer Auftragsbestätigung müssen Sie bei einem Rechtsvorschlag immer noch den ordentlichen Prozessweg gehen. Das Kostenrisiko der Anwaltskosten tragen Sie. Es sei denn, Sie haben dieses Risiko mit unserer CrediCAP Inkassoversicherung abgesichert. Es macht deshalb durchaus Sinn grössere Bestellungen per Fax bestätigen zu lassen. Bitte achten Sie darauf, dass die fünf «W» auf der Bestätigung festgehalten sind: wer, wem, wie viel, wofür, bis wann?

Freundliche Zahlungsaufforderung Kunden, welche nicht pünktlich zahlen, müssen Sie auffordern dies zu tun. Also schicken Sie eine freundliche Zahlungsaufforderung. Schreiben Sie: «Gerne erwarten wir Ihre Zahlung bis zum 4. Juli 2013. Sollte ein Mangel vorliegen, bitten wir Sie um schriftliche Mitteilung.» Ein unmissverständliches und fett hervorgehobenes Datum ist dabei besser als eine schwammige Frist von 5 Tagen. Schreiben Sie nie 1. Mahnung. Sonst ist jedem klar, dass er noch ruhig die 2. Mahnung abwarten kann. Erheben Sie Mahnspesen. Reagiert Ihr Kunde nicht auf diese zweite Aufforderung, dann schicken

Zur Person Der Autor Guido Scherpenhuyzen ist seit zehn Jahren Mitglied der Geschäftsleitung des Ostschweizer Kreisbüros der Creditreform. Gerne berät er auch Ihren Betrieb individuell in Sachen Prävention und Forderungsmanagement: Tel. 071 221 11 24, schgu@st.gallen.creditreform.ch Stichwort LEADER und Sie bekommen ein nettes Präsent

Sie noch die letzte Zahlungsaufforderung mit dem Hinweis, dass die Forderung nach Ablauf der letzten Zahlungsfrist an Creditreform weitergereicht wird. Unser kostenloser Mahnkleber sorgt dafür, dass Ihre Mahnung gelesen wird. Erheben Sie abermals Mahnspesen. Rufen Sie jetzt Ihren Kunden an und warnen ihn partnerschaftlich vor der Übergabe an Ihren Inkassopartner. Erlassen Sie ihm die Mahnspesen, sofern er sofort bezahlt. Ihr Kunde wird diesen persönlichen Kontakt sehr schätzen – im Gegensatz zu einer Betreibungsandrohung. Sie haben Ihren Kunden damit insgesamt vier Mal gebeten seinen Verpflichtungen nachzukommen. Testen Sie diesen Ablauf für ein halbes Jahr und Sie werden feststellen, dass Sie zufriedenere Kunden haben, die früher zahlen. Die Wirkung auf das Zahlungsverhalten ist aber weit besser und bis hier kostenlos! Sollte Ihr Kunde alle Warnungen ignorieren, schreiben wir ihn nochmals zweimal an. Unsere langjährigen Mitarbeiter treffen dabei immer den richtigen Ton; freundlich und bestimmt. Ihr Kunde soll ja schliesslich Kunde bleiben können. Und damit Sie genau wissen, was wir tun, können Sie jeden Inkassofall rund um die Uhr online überwachen – kostenlos natürlich. Nach Zahlungseingang berechnen wir Ihnen ein angemessenes Erfolgshonorar. Ihr Einverständnis und Wirtschaftlichkeit vorausgesetzt, gehen wir selbstverständlich auch rechtlich und gerichtlich gegen Schuldner mit echten Zahlungsproblemen vor. LEADER | Juni/Juli 2013


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