ZBB Ausgabe 4/2010

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Privates GebĂźhrenrecht

angelegter Gesichtsbogen; GOZ-Nr. 802

Funktionsanalyse korrekt berechnen – Teil 1 Ohne funktionsanalytische MaĂ&#x;nahmen ist das Erkennen, Behandeln und Vorbeugen von funktionellen StĂśrungen und Erkrankungen nicht mĂśglich. Diese Leistungen fĂźhren auch immer wieder zu Nachfragen bei der GOZ-Sprechstunde jeden Mittwoch. Autor: Dipl.-Stom. Carsten Neumann, LZĂ„KB

Dipl.-Stom. Carsten Neumann, GOZ-Ausschussmit-

Die klinische und instrumentelle Funktionsanalyse gilt heute als wissenschaftlich anerkanntes diagnostisches Verfahren. Mit ihrer Hilfe wird der Dysfunktionszustand des orofacialen Systems erfasst, um therapeutische Schlßsse zur Wiederherstellung der Funktionalität zu ziehen.

glied der LZÄKB

GOZ-Nr. 800 Im Gesetzestext steht zur GOZ-Nr. 800: „Befunderhebung des stomatognathen Systems nach vorgeschriebenem Formblatt. Die Leistung nach der Nummer 800 umfasst folgende zahnärztliche Leistungen: Prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung, funktionsdiagnostische und okklusale Befunderhebung, funktionsdiagnostische Auswertungen von RĂśntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule, klinische Reaktionstests (zum Beispiel Resilienztest, Provokationstest). Neben der Leistung nach der Nummer 800 ist 28

eine Leistung nach der Nummer 001 in derselben Sitzung nicht berechnungsfähig.“ Die GOZ-Nr. 800 umfasst die Dokumentation der Anamnese sowie umfangreicher klinischer Untersuchungen der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur sowie der Artikulations- und Okklusionsverhältnisse in einem Formblatt. Das in der Leistungsbeschreibung erwähnte „vorgeschriebene Formblatt“ gibt es nicht. Wir empfehlen das Formblatt der Arbeitsgemeinschaft fĂźr Funktionsdiagnostik in der DGZMK, welches sich auf der Z-PMS–CD der Landeszahnärztekammer Brandenburg im Bereich GOZ-Leitfaden be ndet oder auf der Internetseite der DGZMK unter www.dgzmk.de abrufbar ist. Eine Mehrfachberechnung kann im Verlauf einer funktionsdiagnostischen Behandlung anfallen, so bei Ă„nderung des Krankheitsbildes, als Kontrollbefund, bei Therapieumstellung, oder als Abschlussbefund nach DurchfĂźhrung der Funktionsanalyse. Die Befunderhebung ist in vielen Fällen aus medizinischer Sicht erforderlich. Es ist aber weder sinnvoll noch notwendig, in jedem Fall vor Erbringung der ZBB Ausgabe 4/2010


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