KV-Intern 10/2010

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Bekanntmachung der VV-Wahl: Ärzteparlament mit 15 neuund 15 wiedergewählten Vertretern Wahlbeteiligung betrug 55,12 Prozent Vorstand mit meisten Stimmen KBV-Vertreterversammlung fordert: Weg mit dem Regressdruck Mehr Regionalität Honorarverteilung in Eigenregie


AUSGABE 10 / 2010


Editorial

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen Die Wahlen zur neuen Vertreterversammlung sind erfolgt. All jenen, die sich aktiv daran beteiligt und damit von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch gemacht haben, gilt mein Dank. Leider betrug die Wahlbeteiligung nur etwas über 55 Prozent – rund neun Prozent weniger als bei der Wahl 2004. Das neue Ärzteparlament wird im gewissen Sinne bestimmt von der Zahl 15: Jeweils 15 Vertreter repräsentieren den haus- und den fachärztlichen Versorgungsbereich, 15 Mitglieder wurden neu und 15 wurden wiedergewählt. Ich finde, dies ist eine gute Mischung. Wir sind in Brandenburg immer für eine einheitliche Interessenvertretung aller Vertragsärzte eingetreten – die jetzige Zusammensetzung ist dafür erneut ein eindrucksvolles Beispiel. Sieht man einmal von den Dermatologen und Radiologen ab, dann sind alle großen Fachgebiete in der VV vertreten. Wie die Zusammensetzung im Detail aussieht und was es sonst noch so alles zu diesem vorläufigen Wahlergebnis zu informieren gibt, finden Sie auf den Seiten 4 bis 21 in dieser Ausgabe. Dass die drei Mitglieder des Vorstandes auch die meisten Stimmen erhielten, ist mit Blick auf andere KV-Wahlen nicht unbedingt typisch. Ich bewerte es als Ausdruck der Wertschätzung für die jahrelange engagierte Tätigkeit der Kollegen Helming, Schwark und Noack. Kontinuität ist gerade in Zeiten, in denen sehr schnell immer wieder Vieles verworfen, modifiziert und verändert wird, ein nicht zu unterschätzendes Kriterium. Dass es bei der Wahl zu den Servicestellenbeiräten nicht gelungen ist, für die Altkreise Herzberg und Guben Kandidaten aufzustellen, bedauere ich zutiefst. Dies sollte uns nicht wieder passieren. Ein herzliches Dankeschön gilt all jenen „unsichtbaren“ Helfern, die erneut für diesen reibungslosen, erfolgreichen Wahlverlauf gesorgt haben. Wolf-Rüdiger Boettcher Landeswahlleiter

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Inhaltsverzeichnis

Berufspolitik

Praxis aktuell

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4

Wahlbekanntmachung vom 14. Oktober 2010

22

Unser Ziel: Kein Regressdruck! Jüngste KBV-Vertreterversammlung zur Honorarverteilung

25

“Wir sind erwachsen geworden” Dr. Wolter auf der Festveranstaltung der Landesärztekammer Brandenburg

26

Japanische Gesundheitsdelegation lässt sich in Brandenburg beraten

28

Hausarztvertrag mit der AOK BerlinBrandenburg unterzeichnet

31

Knappschaftsvertrag zur hausärztlichen Versorgung

32

Knappschaft: DMP KHK bis 2014

33

Abrechnung: Unterscheidung von Besuchen und Mitbesuchen

35

Grippeschutzimpfung für weitere Gruppen GKV-Leistung

36

Pandemie beendet - Kennzeichnung mit SNR 88200 entfällt

37

eDMP - Übertragung über “DatenNerv”

38

Mammographie-Screening: Erfolgreiche Bilanzen - nachgewiesene Qualität

39

Neues aus dem Elfenbeinturm ...

40

Mit Weiterbildung in die Zukunft


Inhaltsverzeichnis

Service

42

Schon in der “Stichprobe” gewesen?

43

Regressvermeidung! Broschüre “Wirtschaftlichkeitsprüfung” zum Download

43

Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln Schnellübersicht

44

Heilmittelverordnungen für eine Kurreise

45

Anordnung zur Vertriebseinstellung von Rosiglitazon

46

Verordnung Manueller Lymphdrainage und Kompressionsbandagierung

48

Krankenkost und Diätpräparate zulasten der GKV

50

Zulassungen und Ermächtigungen

64

Zulassungssperren

65

Nachbesetzungen

67

Praxisbörse

69

Fortbildungen

77

Glückwünsche

79

Fundsache

80

Impressum

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Wahlen 2010

Wahlbekanntmachung vom 14. Oktober 2010 Gemäß § 27 Abs. 1 Wahlordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg mache ich das Wahlergebnis mit den auf die Wahlvorschläge und den auf die darin aufgeführten Bewerber abgegebenen Stimmenzahlen sowie die sich hieraus ergebende Zusammensetzung der Vertreterversammlung (Vertreter und Stellvertreter) für die Wahlperiode 2011 bis 2016 und die Ergebnisse der Wahlen der Mitglieder in den Servicestellenbeiräten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam bekannt. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl können von Wahlberechtigten bis zum 12. November 2010 schriftlich beim Landeswahlausschuss erhoben werden. Potsdam, 14. Oktober 2010 Wolf-Rüdiger Boettcher, Landeswahlleiter

Statistik zur Wahl der VI. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Anzahl der Wahlberechtigten Gruppe der zugelassenen Ärzte / ermächtigten Krankenhausärzte

3.154

Gruppe der angestellten Ärzte bei Vertragsärzten und in den zugelassenen medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 SGB V und zugelassenen Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V

405

Gruppe der zugelassenen Psychotherapeuten, angestellten sowie ermächtigten Krankenhauspsychotherapeuten

232

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Wahlen 2010

Anzahl der Wähler Gruppe der zugelassenen Ärzte / ermächtigten Krankenhausärzte

1.763

Gruppe der angestellten Ärzte bei Vertragsärzten und in den zugelassenen medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 SGB V und zugelassenen Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V

169

Gruppe der zugelassenen Psychotherapeuten, angestellten sowie ermächtigten Krankenhauspsychotherapeuten

148

Wahlbeteiligung

Prozent

Gruppe der zugelassenen Ärzte / ermächtigten Krankenhausärzte

55,9

Gruppe der angestellten Ärzte bei Vertragsärzten und in den zugelassenen medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 SGB V und zugelassenen Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V

41,7

Gruppe der zugelassenen Psychotherapeuten, angestellten sowie ermächtigten Krankenhauspsychotherapeuten

63,8

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Wahlen 2010

Müde, zufrieden, stolz Es war ein Marathon der besonderen Art, die Auszählung der Wahlscheine für die Mitglieder der neuen Vertreterversammlung und der Servicestellenbeiräte. Startschuss war am 13. Oktober um 13.30 Uhr, der kollektive Zieldurchlauf endete am 14. Oktober in den frühen Morgenstunden kurz nach 1 Uhr. Müde, zufrieden, stolz – so war die Stimmung der knapp 40 Frauen und Männer, als alles ausgezählt, aufgelistet, überprüft war. An acht Computerarbeitsplätzen zählten immer mindestens vier Personen die Wahlscheine und Stimmenverteilung auf die

einzelnen Kandidaten aus; einer las vor, einer tippte die Ergebnisse in den PC, zwei führten parallel dazu die Strichlisten. Gefordert waren fast zwölf Stunden konzentrierter, intensiver Tätigkeit, die von allen mit Bravour bewältigt wurde. Dazu beigetragen hatte die gute Vorbereitung – es wurde unter anderem eigens dafür eine spezielle Software durch die IT entwickelt – ebenso wie das hohe persönliche Engagement und die nicht zu unterschätzende Tatsache, dass natürlich auch für das leibliche Wohl in dieser Zeit gesorgt wurde: Kaffee, Kuchen, Schnittchen, Wasser, Saft, eine warme Suppe und Hühnerfrikassee mit Reis. Alles leichte Kost, da zählt es sich halt besser … An alle, die aktiv mit ausgezählt oder diese Auszählung auf ihre Weise mit vorbereitet und begleitet haben, ein herzliches Dankeschön! Das war toll!

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Wahlen 2010

Fotos: Ute Leschner AUSGABE 10 / 2010 | Seite 7


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12 Sitze Liste Hausärzte

2 Sitze Liste angestellte FÄ

1 Sitz Liste angestellte HÄ 1 Sitz Liste MEDI

1 Sitz Liste Psychotherapeuten

Verteilung der Sitze

13 Sitze Liste Fachärzte

Wahlen 2010


2

2

3

2

2

3

1

5

10

Verteilung der Sitze nach Fachgebieten

Wahlen 2010

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Wahlen 2010

Gruppe der zugelassenen Ärzte / ermächtigten Krankenhausärzte entsprechend § 6 Abs. 3a der Wahlordnung Wahlvorschlag 1 Liste MEDI Brandenburg Name

Vorname

Dr. med. Loos Dipl.-Med. Uhlmann Dr. med. Herrmann Küchen Dr. med. Langen Dr. med. Zeisler Dr. (MU Szeged) Walter-Stähler Dipl.-Med. Klingenhagen Ligdorf Dipl.-Med. Kuske Dipl.-Med. Ruhnke Dr. medic./Rum. Unger

Heiner Heinz Martina Manfred Stephan Marianne Magdalena Viola Ulrich-Peter Hartmut Torsten Beate

gültige Stimmen 110 136 83 28 54 88 95 81 39 91 42 27

Wahlvorschlag 2 Liste Fachärzte Name

Vorname

Dr. med. Helming MUDr./CS Noack Dr. med. Braunsdorf Dipl.-Med. Schulz Dipl.-Med. Priem

Hans-Joachim Peter Torsten Frank-Ullrich Klaus-Dieter

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gültige Stimmen 866 623 365 336 524


Wahlen 2010

Name

Vorname

Dipl.-Med. Kirsch Dr. med. Gronke Dr. med. Schniewind Dr. med. Fischer Dr. med. Lüdcke Dipl.-Med. Piatkowiak Dr. med. Alder Dr. med. Berthold Dr. med. Böckmann Dipl.-Med. Büttner Damaschke Dipl.-Med. Felgentreff Dipl.-Med. Köhler Krahl Dr. med. Ledwon Dipl.-Med. Müller Dr. med. Rennhak Dr. med. Rudolph Dr. med. Siggel Steiniger Studt Dr. med. Wolf

Michael Gerald Frank Gerd Hans-Joachim Ulrich Stephan Frank Martin Peter Gisela Silke Birgit Bodo Peter Uwe Uwe Karl-Heinz Holger Catrin Reiner Steffen

gültige Stimmen 341 321 233 180 276 287 215 235 136 115 268 112 330 75 273 284 180 75 383 301 330 147

Wahlvorschlag 3 Einzelkandidat Name

Vorname

Dr. med. Niedrig

Lothar

gültige Stimmen 59

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Wahlen 2010

Wahlvorschlag 4 Liste Hausärzte Name

Vorname

Dipl.-Med. Schwark Dr. med. Becker Dr. med. Huth Dipl.-Med. Polzin Dr. med. Pohle Dr. med. Skerra Dr. med. Lenke Dr. med. Schürer Dipl.-Med. Patzschke Dipl.-Med. Köhler Dipl.-Med. Tributh MR Dr. med. Weinreich Dr. med. Lerche Dr. med. Neubüser Köhler Dr. med. Voß Dipl.-Med. Wolf Dipl.-Med. Römer Dr. med. Haufe Dr. med. Schrambke Dr. med. Weser Dr. med. Staufenbiel Dr. med. Philipp Dr. med. Mendel Dipl.-Med. Weber Dipl.-Med. Neumann Dr. med. Ehrke Dr. med. Hammer Dr. med. Salditt Hoffmann Dr. med. Zeisler Dipl.-Med. Schwark Schrambke

Andreas Johannes Andreas Gisela Hanjo Volkmar Stephanie Ralph Volker Jens-Uwe Astrid Dieter Sabine Gerd Elke Sigrun Hans-Jürgen H. Immo Hans-Gunnar Reinhold Ronald Michael Doris Uwe Harald Edmund Renate Wolfgang Wolfgang Thomas Ulrich Sigrid Jens-Peter

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gültige Stimmen 681 323 449 275 229 128 137 174 120 290 129 56 199 219 134 111 89 90 100 283 74 100 98 81 50 33 28 101 87 68 38 96 97


Wahlen 2010

Name

Vorname

Helbig Dr. med. Grünert Dipl.-Med. Roske Dr. med. Nimtz-Talaska Dr. med. Schultz Dr. med. Lorenz Dipl.-Med. Schiel Dr. med. Bida Dipl.-Med. Rahneberg Dipl.-Med. Ordel Schade Mentzel Dr. med. Illgen Dipl.-Med. Ewald Schleuß Dipl.-Med. Friedrich Dr. med. Puschmann Dr. med. Gall Dr. med. Wehmer-Zemke Dipl.-Med. Grafe Dipl.-Med. Pawlowski Dr. med. Gronke Dr. med. Fuchs Bradtke Fiebig Dr. med. Ulrich SR Heyn Dwaronat Clemenz Dr. med. Heym

Norbert Frank Barbara Antje Harald Christopher Christiane Martina Ralf Lutz Dietmar Kristin Werner Irina Reinhard Christian Volker Ralph Margitta Ingo Frank Christine Udo Torsten Adolf Konrad Michael Rhett Steffen Veronika

gültige Stimmen 11 74 72 183 37 34 49 92 11 86 60 66 43 42 49 83 96 144 10 47 45 147 26 45 23 48 27 44 8 61

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Wahlen 2010

Gruppe der zugelassenen Ärzte / ermächtigten Krankenhausärzte entsprechend § 6 Abs. 3a der Wahlordnung

Als Mitglieder der Vertreterversammlung sind gewählt:

Wahlvorschlag 1

Wahlvorschlag 4

Dipl.-Med. Heinz Uhlmann

Dipl.-Med. Andreas Schwark Dr. med. Andreas Huth Dr. med. Johannes Becker Dipl.-Med. Jens-Uwe Köhler Dr. med. Reinhold Schrambke Dipl.-Med. Gisela Polzin Dr. med. Hanjo Pohle Dr. med. Gerd Neubüser Dr. med. Sabine Lerche Dr. med. Antje Nimtz-Talaska Dr. med. Ralph Schürer Dr. med. Christine Gronke

Wahlvorschlag 2 Dr. med. Hans-Joachim Helming MUDr./CS Peter Noack Dipl.-Med. Klaus-Dieter Priem Dr. med. Holger Siggel Dr. med. Torsten Braunsdorf Dipl.-Med. Michael Kirsch Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz Dipl.-Med. Birgit Köhler Reiner Studt Dr. med. Gerald Gronke Catrin Steiniger Dipl.-Med. Ulrich Piatkowiak Dipl.-Med. Uwe Müller

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Wahlen 2010

Gruppe der zugelassenen Ärzte / ermächtigten Krankenhausärzte entsprechend § 6 Abs. 3a der Wahlordnung

Als Stellvertreter der Mitglieder der Vertreterversammlung sind gewählt:

Wahlvorschlag 1

Wahlvorschlag 4

Dr. med. Heiner Loos

Dr. med. Ralph Gall Dr. med. Stephanie Lenke Elke Köhler Dipl.-Med. Astrid Tributh Dr. med. Volkmar Skerra Dipl.-Med. Volker Patzschke Dr. med. Sigrun Voß Dr. med. Wolfgang Hammer Dr. med. Michael Staufenbiel Dr. med. Hans-Gunnar Haufe Dr. med. Doris Phillipp Jens-Peter Schrambke

Wahlvorschlag 2 Dr. med. Hans-Joachim Lüdcke Dr. med. Peter Ledwon Gisela Damaschke Dr. med. Frank Berthold Dr. med. Frank Schniewind Dr. med. Stephan Alder Dr. med. Gerd Fischer Dr. med. Uwe Rennhak Dr. med. Steffen Wolf Dr. med. Martin Böckmann Dipl.-Med. Peter Büttner Dipl.-Med. Silke Felgentreff Bodo Krahl

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Wahlen 2010

Gruppe der angestellten Ärzte bei Vertragsärzten und in den zugelassenen medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 SGB V und den zugelassenen Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V entsprechend § 6 Abs. 3b der Wahlordnung Wahlvorschlag 1 Liste angestellte Fachärzte Name

Vorname

Dr. med. Speth Dr. med. Matthies Dipl.-Med. Boese Dr. med. Haase Dr. med. Lopens Dr. med. Rohmann Dr. med. Pech Menzel

Anke Björn Kerstin Dagmar Antje Eva-Maria Bettina Stephan

gültige Stimmen 50 53 30 42 46 16 28 43

Wahlvorschlag 2 Liste angestellte Hausärzte Name

Vorname

Dr. med. Koster Firlej Porthun Dr. med. Karaa Neubert Dipl.-Med. Lehmann Dr. med. Kaup Franzen

Guido Katrin Heike Daniel Kathrin Axel Christiane

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gültige Stimmen 26 22 16 14 31 28 22


Wahlen 2010

Gruppe der angestellten Ärzte bei Vertragsärzten und in den zugelassenen medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 SGB V und den zugelassenen Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V entsprechend § 6 Abs. 3b der Wahlordnung

Als Mitglieder der Vertreterversammlung sind gewählt: Wahlvorschlag 1

Wahlvorschlag 2

Dr. med. Björn Matthies Dr. med. Anke Speth

Kathrin Neubert

Gruppe der angestellten Ärzte bei Vertragsärzten und in den zugelassenen medizinischen Versorgungszentren nach § 95 Abs. 1 SGB V und den zugelassenen Einrichtungen nach § 311 Abs. 2 SGB V entsprechend § 6 Abs. 3b der Wahlordnung

Als Stellvertreter der Mitglieder der Vertreterversammlung sind gewählt: Wahlvorschlag 1

Wahlvorschlag 2

Dr. med. Antje Lopens Stephan Menzel

Dipl.-Med. Axel Lehmann

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Wahlen 2010

Gruppe der zugelassenen Psychotherapeuten, angestellten sowie ermächtigten Krankenhauspsychotherapeuten entsprechend § 6 Abs. 3c der Wahlordnung Wahlvorschlag 1 Liste Psychotherapeuten für Brandenburg Name

Vorname

Dipl.-Psych Uhl Dipl.-Psych. Zänker

Hartmut Ilka

gültige Stimmen 129 18

Gruppe der zugelassenen Psychotherapeuten, angestellten sowie ermächtigten Krankenhauspsychotherapeuten entsprechend § 6 Abs. 3c der Wahlordnung

Als Mitglied der Vertreterversammlung ist gewählt: Dipl.-Psych. Hartmut Uhl

Gruppe der zugelassenen Psychotherapeuten, angestellten sowie ermächtigten Krankenhauspsychotherapeuten entsprechend § 6 Abs. 3c der Wahlordnung

Als Stellvertreter des Mitgliedes der Vertreterversammlung ist gewählt: Dipl.-Psych. Ilka Zänker

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Wahlen 2010

Ergebnisse der Wahlen der Mitglieder in den Servicestellenbeiräten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam Wahlbeteiligung

51,5 Prozent

Für die Altkreise Herzberg und Guben sind keine Kandidaten zur Wahl des Servicestellenbeirates Cottbus angetreten.

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Servicestellenbeirates Cottbus gemäß § 7a Abs. 2 der Wahlordnung

Als Mitglieder sind gewählt: Dipl.-Med. Michael Kirsch Dr. med. Astrid Stephan Dr. med. Frank Grünert Dr. med. Torsten Braunsdorf Dipl.-Med. Martina Höhna Dipl.-Med. Irina Ewald Dipl.-Med. Reinhard Lorenz Gisela Damaschke Dr. med. Johannes Becker Dipl.-Med. Hans-Jürgen Wolf

kreisfreie Stadt Cottbus Altkreis Cottbus/Land Altkreis Bad Liebenwerda Altkreis Calau Altkreis Finsterwalde Altkreis Forst Altkreis Luckau Altkreis Lübben Altkreis Senftenberg Altkreis Spremberg

Als stellvertretende Mitglieder sind gewählt MUDr./CS Peter Noack Dipl.-Med. Stefan Krause Dr. med. Gunda Grünewald Dipl.-Med. Christian Friedrich

kreisfreie Stadt Cottbus Altkreis Calau Altkreis Lübben Altkreis Spremberg

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Wahlen 2010

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Servicestellenbeirates Frankfurt (Oder) gemäß § 7a Abs. 2 der Wahlordnung

Als Mitglieder sind gewählt: Dr. med. Andreas Huth Dipl.-Med. Volker Patzschke Dr. med. Ernst-Otto Denk Dipl.-Med. Klaus-Dieter Priem Dipl.-Med. Sigrid Schwark Dipl.-Med. Bernd Pohle Dr. med. Beate Müller Jürgen Sadowski Dipl.-Med. Hartmut Rohde Dr. med. Martina Bida Dr. med. Ulrich Zeisler

kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Altkreis Angermünde Altkreis Bad Freienwalde Altkreis Beeskow Altkreis Bernau Altkreis Eberswalde Altkreis Eisenhüttenstadt Altkreis Fürstenwalde Altkreis Schwedt/Oder Altkreis Seelow Altkreis Strausberg

Als stellvertretende Mitglieder sind gewählt Dipl.-Med. Barbara Rayner MR Dr. med. Werner Hessel Dr. med. Uta Böhme Dipl.-Med. Martina Hopf

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Altkreis Bad Freienwalde Altkreis Beeskow Altkreis Eisenhüttenstadt Altkreis Seelow


Wahlen 2010

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Servicestellenbeirates Potsdam gemäß § 7a Abs. 2 der Wahlordnung

Als Mitglieder sind gewählt: Thomas Hoffmann Dr. med. Marita Stuhlmann Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz Dr. med. Wolfgang Hammer Dr. med. Simone Schüler Gerhard Lenting Dr. med. Uwe Mendel Dr. med. Jörg Kannenberg Dipl.-Med. Harald Weber Dipl.-Med. Marlis Müller Dr. med. Ina Großmann Dipl.-Med. Heinz Uhlmann Dr. med. Carsten Ludwig Dipl.-Med. Holger Baumgraß Dipl.-Med. Dietmar Acksel Dr. med. Doris Philipp Dr. med. Michael Schmidt Dipl.-Med. Carsten Haug Dipl.-Med. Wolfgang Stiller Dipl.-Med. Edmund Neumann

kreisfreie Stadt Potsdam Altkreis Belzig Altkreis Brandenburg an der Havel Altkreis Brandenburg/Land Altkreis Gransee Altkreis Jüterbog Altkreis Königs Wusterhausen Altkreis Kyritz Altkreis Luckenwalde Altkreis Nauen Altkreis Neuruppin Altkreis Oranienburg Altkreis Perleberg Altkreis Potsdam/Land Altkreis Prenzlau Altkreis Pritzwalk Altkreis Rathenow Altkreis Templin Altkreis Wittstock Altkreis Zossen

Als stellvertretende Mitglieder sind gewählt Dr. med. Lennart Göhling Dr. med. Matthias Sterba Dr. med. Hans-Joachim Riechardt Dr. med. Dagmar Haase Dr. med. Wolfgang Salditt Dr. med. Susanne Kuhlmey Dr. med. Elke Hartung

kreisfreie Stadt Potsdam Altkreis Belzig Altkreis Brandenburg an der Havel Altkreis Königs Wusterhausen Altkreis Kyritz Altkreis Neuruppin Altkreis Oranienburg

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Berufspolitik

Unser Ziel: Kein Regressdruck! Jüngste KBV-Vertreterversammlung diskutiert über Honorarverteilung, lang- und kurzfristige Ziele sowie das Verhältnis von zentralen und regionalen Kompetenzen „Wir wollen die Richtgrößenprüfung und damit verbundene Regresse endgültig abschaffen!“ KBV-Vorstand Dr. Müller wies in seinem Bericht an die VV-Mitglieder noch einmal unmissverständlich auf eines der wichtigsten Ziele der KBV hin. Die in vielen Fällen existenzielle wirtschaftliche Bedrohung der Ärzte durch Androhung und Vollzug von Regressen schränke die Attraktivität des Arztberufes erheblich ein. Außerdem könne der Arzt gar keine Preisverantwortung ausüben, da er die Preise letztlich gar nicht kenne, argumentierte Müller. Die KBV setze vielmehr auf „Verordnungsempfehlungen auf der Basis eines Medikationskatalogs“. Dieser solle in Form einer Wirkstoffliste die Ärzte bei der Verordnung unterstützen. Patienten könnte ein Medikationsplan mitgegeben werden, was sich letztlich positiv auf die Arzneimittelsicherheit auswirken würde. Einher ging diese Forderung mit anderen, die in ihrer Bedeutung mindestens ebenbürtig sind: Honorarverteilung müsse wieder allein durch die

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KVen und unter mehr Beachtung der regionalen Besonderheiten erfolgen, und das ungeordnete Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivvertrag müsse beendet werden, bevor „systemrelevante Bereiche wegbrechen“, so der KBV-Chef Dr. Köhler in seinem Bericht an die Vertreterversammlung. Darin unterstrich er erneut die Bedeutung der Kostenerstattung. An ihr führe „kein Weg vorbei“, sie sei ein „unerlässlicher Schritt, um die Ausgaben besser zu kontrollieren“. Die jetzt geplanten Zusatzbeiträge hätten keine direkte steuernde Wirkung auf die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen, da sie von allen Mitgliedern der GKV gezahlt werden müssten. Allerdings, so räumte der KBV-Vorsitzende ein, müsste zum Schutz der Versicherten die Kostenerstattung oder eine prozentuale Eigenbeteiligung mit einem „Mechanismus zur sozialen Abfederung“ versehen werden. Ebenso dürfe nicht übersehen werden, dass die Einführung der Kostenerstattung einerseits einen langen


Berufspolitik

Zeitraum benötige, weshalb eine mindestens fünfjährige Konvergenzphase notwendig sei, andererseits auch bei der Kostenerstattung eine Budgetierung der Finanzmittel erfolgen könne. Intensiv setzte sich Köhler mit den jüngsten Aktivitäten des Hausärzteverbandes auseinander. Angesichts der Begrenzungsregelungen bei HzV-Verträgen im GKV-Finanzierungsgesetz von einem „Kampf gegen die Hausärzte“ zu sprechen, halte er für ungerechtfertigt. Ebenso, dass der „vollständige Zusammenbruch der hausärztlichen Versorgung in bestimmten Regionen prognostiziert“ würde. Alle Zahlen belegten: Hausärzte sind im KV-System nicht benachteiligt. Es müsse endlich aufgehört werden, den Beruf schlecht zu reden. Wie, so fragte der KBV-Chef, soll angesichts eines solchen Szenarios der ärztliche Nachwuchs für den Beruf des Hausarztes gewonnen werden? Ungeliebt und umstritten stellt sich das Thema Kodier-Richtlinie dar. Die Testphase in Bayern habe

gezeigt, dass es vor allem im hausärztlichen Bereich erheblichen Veränderungsbedarf gibt. Die ICD-10-Kodierung passe einfach nicht richtig zur typisch hausärztlichen

Liebeserklärung Ich finde Bayern einfach nur schön. Blau-weiß sind nicht nur die Landesfarben, blau-weiß ist auch typisch für die bayerische Natur. Ich liebe sie, die Berge im Sommer wie im Winter, die klare Luft, die Direktheit dieses LederhosenDirndl-Menschenschlages. Doch wie das so ist mit der Liebe, im Laufe der Jahre finden sich Haare in der Suppe. Das ewige Rumnörgeln der bajuwarischen Hausärzte, beispielsweise. Also mei – das ist, mit Verlaub, einfach nur unerträglich. Oder das permanente Klagelied, dass die Ärzte im Freistaat nicht nur besser organisiert seien, sondern auch ihre Patienten viel besser versorgten, dass sie mehr Zeit für sie aufwendeten und die Qualität unerreichbar sei – im Vergleich zu den anderen medizinischen Handwerkern in deutschen Landen -, also das geht mir ziemlich auf den Docht. Und es erinnert mich immer heftiger an einen meiner Baumloch-Nachbarn. Der denkt auch, weil wir ihn als noch flugunfähiges Baby durchgefüttert und herausgeputzt haben und er nur deshalb heute so ein schönes buntes Gefieder besitzt, kann er jetzt auf uns heruntersch ... Hochmut kommt vor dem Fall. Nicht, dass ich das den bayerischen Ärzten und ihren Protagonisten in Gestalt der Herren – na, sie wissen schon - wünsche. Nein, so nicht. Allein – ein wenig schon, wenn ich es mir recht überlege, meint Ihr liebender, aber zurzeit arg verschnupfter …

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Berufspolitik

Tätigkeit. Im fachärztlichen Bereich hingegen gäbe es vor allem Probleme mit den unterschiedlichen Praxisverwaltungs-Systemen. Hier müsse noch dringend nachgebessert werden. Trotzdem – an den Kodier-Richtlinien führe kein Weg vorbei. „Veränderungen in der Höhe der Gesamtvergütungen hängen unmittelbar von der dokumentierten Morbidität ab“, so Köhler. Oder anders ausgedrückt: Ohne detaillierte Kodierung der Morbidität kein zusätzliches Geld. Deshalb halte die KBV auch an der Einführung der Kodier-Richtlinie zum 1. Januar 2011 fest. Als „mutig und zukunftsweisend“ bezeichnete der KBV-Vorsitzende das Konzept seines Hauses zur Neuordnung der Bedarfsplanung. Mit der bisherigen, streng abgeschotteten Betrachtung des ambulanten und stationären Bereichs, müsse Schluss gemacht werden. Vielmehr gelte es, für die „wohnortnahe Grundversorgung nach den Kriterien Versorgungsbedarf, Wegezeiten und wirtschaftliche Tragfähigkeit Arztsitze zu identifizieren, deren Besetzung die regionale Versorgungsnotwendigkeit optimal abbildet“.

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Dafür bedürfe es einer Arbeitsgemeinschaft für sektorübergreifende Versorgungsplanung, der die KVen, Kammern, die Landeskrankenhausgesellschaft und die jeweils zuständige Landesbehörde angehörten. Ein solches Konzept sehe unter anderem auch vor, dass die KVen selbst Ärzte anstellen oder in Zusammenarbeit mit Kommunen ärztliche Filialpraxen einrichteten. Dafür sollten bei den KVen finanzielle Mittel in Strukturfonds zur Verfügung gestellt werden. Wer macht zukünftig was? Mehr Zentralisation oder mehr Regionalisierung? Köhler positionierte sich eindeutig: „Der regionale Spielraum der KVen muss wieder vergrößert werden!“ Zugleich müsse jedoch auch jedem klar sein, dass dieser Spielraum sich an zentralen Rahmenvorgaben zu halten habe. Unstrittig ist für den KBV-Chef auch, dass haus- und fachärztlicher Versorgungsbereich zukünftig mehr Eigenständigkeit bekommen müssten. Das schließe eine eigenständige Entwicklung beim Honorar ein. R.H.


Berufspolitik

Dr. Wolter auf der Festveranstaltung der Landesärztekammer Brandenburg:

“Wir sind erwachsen geworden!” “Jetzt sind wir 20 Jahre alt. Wir sind erwachsen." Mit diesen Worten hieß Dr. Udo Wolter, Präsident der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB), die Gäste zum Jubiläum am 1. Oktober herzlich willkommen. Die LÄKB hatte nach Cottbus eingeladen, um gemeinsam an die bewegten Aufbaujahre zu erinnern und das in zwei Jahrzehnten Geschaffene in feierlicher Atmosphäre zu würdigen. "Ich glaube, der Sommer und Herbst 1990 gehören zu den aufregendsten Zeiten in meinem Leben", resümierte der Präsident und betonte weiterhin: "Nur mit der Unterstützung und dem Einsatz aller Beteiligten ist es uns gemeinsam gelungen, die manchmal schwierige Aufbauphase zu meistern." Die kontinuierliche und erfolgreiche Kooperation lobten an diesem festli-

chen Abend auch die Gastredner. "Wir haben viel voneinander gelernt und sind miteinander gewachsen. Die Landesärztekammer Brandenburg hat 20 Jahre immer bergauf gekämpft und nun ist sie eine hoch professionelle und kompetente Kammer", erläuterte Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer und Präsident der Ärztekammer Hamburg. Seinen Worten schloss sich auch Brandenburgs Gesundheits-Staatssekretär Dr. med. Heinrich-Daniel Rühmkorf an und ergänzte: "Die konstruktive Zusammenarbeit in der Vergangenheit ist die Basis für erfolgreiche Wege in der Zukunft." Für die KV Brandenburg gratulierte deren Vorsitzender, Dr. Hans-Joachim Helming: "Beide Institutionen sind zwar räumlich getrennt, aber inhaltlich eng miteinander verzahnt. Durch die vertrauensvolle Beziehung haben wir es geschafft, eine ärztliche Selbstverwaltung aufzubauen, Grenzen auszuloten und den Blick nach vorne zu richten."

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Berufspolitik

Japanische Gesundheitsdelegation lässt sich in Brandenburg beraten Im Rahmen von Planungen zur Weiterentwicklung der Abrechnungsprüfung ärztlicher Leistungen im Auftrag der japanischen Krankenversicherungen besuchte am 10.9.2010 eine hochrangige Delegation die KVBB. Die Botschaft von Japan hatte darum gebeten, ihr detaillierte Informationen zur Durchführung der verschiedenen Prüfarten in der GKV zu geben und den Vertretern der Health Insurance Claims Review & Reimbursement Services, des Mizuho Information & Research Institute, Inc. und der Institution for Future Welfare für ihre speziellen Fragen zur Verfügung zu stehen. Unter der Leitung des ehemaligen Gesundheitsattachés der japanischen Botschaft, Herrn Kinichi Tanaka, stellte die Delegation zunächst Eckpunkte des japanischen Krankenversicherungs- und Vergütungssystems

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vor und berichtete von erheblichen Kostensteigerungen als Grund für das bestehende Interesse an den in der deutschen GKV existierenden Prüfmethoden. Dieses Interesse drückte sich in zahlreichen, zum Teil sehr detaillierten Fragen an die Gastgeber aus. Für die Beantwortung der Fragen stand ein kompetentes Team der KVBB zur Verfügung, das aus Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Beschwerdeausschusses, darunter die stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung der KVBB, Gisela Polzin, bestand.

Ansprechpartner: Fachbereich VWB, Rechtsabteilung, Frau Amelung


Berufspolitik

Zuständigkeitshalber … … nicht zuständig. In der Politik scheint alles klar geregelt. Und so fühlten sich sowohl der brandenburgische Ministerpräsident als auch seine Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie für Wirtschaft und Europaangelegenheiten für ein Schreiben des KV-Vorstandes zum GKV-Finanzierungsgesetz weder veranlasst noch in der Lage oder beides, darauf zu antworten. Das heißt, so stimmt es nicht ganz. Antworten lassen haben beide – Tenor: Die Bearbeitung Ihres Schreibens wurde an das für diese Thematik zuständige Ministerium weitergeleitet. Womit indirekt, aber deshalb nicht weniger deutlich vermittelt wurde, dass die kleinen Dummerchen bei der KV nicht zu wissen scheinen, dass, wenn es um Gesundheit geht, eben das Gesundheitsministerium angesprochen werden muss. Dass dieses Anschreiben aber gerade ganz bewusst nicht nur an Frau Tack, die zuständige Ministerin, sondern aufgrund der gesellschaftlichen

Brisanz sich eben an alle brandenburgischen Landtags-Abgeordneten und politisch Verantwortung in diesem Land Tragenden richtete, geriet offensichtlich im Post-Alltags-Stress der Ministerialen unter die Räder. Man sollte eben den Begriff des Volksvertreters nicht allzu wörtlich nehmen. In einem geordneten, zumal preußischen Gemeinwesen lautet nun einmal die Frage aller Fragen: Bin ich dafür zuständig? Wo kämen wir auch hin, wenn beispielsweise der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft sich auf einmal zur medizinischen Versorgung der Brandenburger äußern würde. Oder gar der Ministerpräsident! Das würde der politischen Willkür geradezu Tür und Tor öffnen, meint Ihr einerseits enttäuschter, andererseits jedoch tief beruhigter … … specht

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Praxis aktuell

Hausarztvertrag mit der AOK Berlin-Brandenburg unterzeichnet Wie bereits in einem Rundschreiben an alle Hausärzte im Land Brandenburg mitgeteilt, hat die KVBB mit der AOK Berlin-Brandenburg einen Add on-Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung abgeschlossen. Dessen Ziele: Effizienzsteigerung der medizinischen Versorgung im Land Brandenburg, Vermeidung von Doppeluntersuchungen und negativen Effekten bei nicht abgestimmter Arzneimitteltherapie. Der Vertrag wird prospektiv durch Module ergänzt. Wann geht es los? Ab 1.10.2010 können sich Hausärzte in das Programm einschreiben. Für die Versicherten ist als Beginn der 1.11.2010 vorgesehen. Wer kann teilnehmen? Alle Hausärzte (mit Ausnahme der Kinderärzte), die folgende Voraussetzungen erfüllen und gegenüber der KVBB nachweisen: • Teilnahme an mindestens zwei hausärztlich geprägten DMP • Nutzung eines Praxisverwaltungssystems • apparative Mindestausstattung: - Blutzuckermessgerät - EKG - Spirometer mit FEV1-Bestimmung Seite 28 | AUSGABE 10 / 2010

(auch in Kooperation mit anderen Hausärzten) • Faxgerät Mit der Teilnahme verpflichtet sich der Hausarzt, insbesondere an Qualitätszirkeln - vor allem zur Arzneimitteltherapie – sowie an mindestens zwei zertifizierten Fortbildungen pro Jahr teilzunehmen. Dabei sind vor allem die patientenzentrierte Gesprächsführung, die psychosomatische Grundversorgung, die Palliativmedizin, die allgemeine Schmerztherapie und die Geriatrie relevant. Die Teilnahme erklärt der Hausarzt mittels eines Formulars per Fax gegenüber der KVBB. Das Formular steht auf der KVBB-Website unter www.kvbb.de zum Download bereit. Mit der Teilnahmeerklärung wird auch der Veröffentlichung des Namens, der Praxisanschrift, der Telefonnummer sowie der Sprechstundenzeiten auf der Homepage der KVBB zugestimmt. Wenn alle Teilnahmevoraussetzungen vorliegen, erfolgt eine zeitnahe Bestätigung. Eine Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Quartals möglich und schriftlich an die KVBB zu richten.


Praxis aktuell

Alle Versicherten der AOK BerlinBrandenburg, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können sich in den Hausarztvertrag einschreiben. Dazu wird in der Praxis des gewählten Hausarztes eine Teilnahmeerklärung ausgefüllt, die per Fax an die AOK weitergeleitet wird. Die entsprechenden Formulare stellt die AOK zur Verfügung. Diese sowie das dazu erstellte Merkblatt können per Fax angefordert werden. Den Bestellschein erhält der Hausarzt mit der Teilnahmebestätigung von der KVBB.

kenhausbehandlung und die Koordination von Verordnungen (Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenfahrten und häusliche Krankenpflege).

Die Teilnahme am HzV-Vertrag ist auch für den Versicherten freiwillig und bindet ihn mindestens ein Jahr. Er verpflichtet sich, in dieser Zeit fachärztliche bzw. Krankenhausbehandlung nur auf Über- bzw. Einweisung seines gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Eine Teilnahmeverlängerung um ein weiteres Jahr erfolgt automatisch, wenn der Versicherte nicht gegenüber der AOK kündigt. Die AOK informiert den betreffenden Hausarzt über die Kündigung des Versicherten – das gilt im Übrigen auch, wenn die Teilnahme nicht erfolgreich zustande kommt.

Die weiteren Aufgaben sind nachfolgend dargestellt: • Einführung eines einrichtungsinternen, auf die besonderen Anforderungen einer Hausarztpraxis zugeschnittenen Qualitätsmanagements, • Berücksichtigung von evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien, • aktive Information der Patienten über das Hausarztprogramm, • Unterstützung/Nutzung von Verträgen nach § 73c oder § 140a ff. SGB V, • bevorzugte Verordnung von Arzneimitteln, für die Rabattverträge nach § 130a SGB V bestehen bzw. grundsätzliche Zulassung von „aut-idem“, • grundsätzlich Verordnung zentral beschaffter Arzneimittel, soweit diesbezügliche Verträge von der AOK geschlossen wurden, • Teilnahme an bis zu vier persönlichen Gesprächen pro Jahr mit AOK-Mitarbeitern zu vertragsrelevanten Themen.

Welche Aufgaben übernimmt der teilnehmende Hausarzt? Zu den Hauptaufgaben des Hausarztes zählen neben der hausärztlichen Behandlung die Steuerung der fachärztlichen Versorgung, der Kran-

Darüber hinaus sollte der Hausarzt seine Bereitschaft erklären, sich aktiv an der Erreichung der vertraglichen Ziele zu beteiligen. Mit der AOK werden in einer Anlage zum Vertrag Zielquoten für die Arzneimitteltherapie

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Praxis aktuell

vereinbart, deren Erfüllung zu einer zusätzlichen Vergütung führt. Die Einzelheiten werden derzeit noch abgestimmt. Sämtliche Diagnosen sind durch endstellige Schlüsselnummern der ICD 10–Systematik unter Verwendung der Zusatzkennzeichen für Diagnosesicherheit (G, V, Z, A) zu dokumentieren. Bei Diagnosen mit Seitenlokalisation muss das Zusatzkennzeichen (R, L, B) angegeben werden. Besonderer Service für teilnehmende Versicherte Den Versicherten wird die Möglichkeit eröffnet, in der Regel spätestens am übernächsten Tag (nach der Anfrage) einen Termin in der Praxis zu bekommen. Wenn ein Termin vereinbart wurde, sollte die Wartezeit bei diesem Patienten 30 Minuten nicht überschreiten. Bei dringender medizinischer Notwendigkeit hilft der Hausarzt seinen Patienten bei der Vereinbarung von Terminen bei Fachärzten. Welche Vergütung erhält der teilnehmende Hausarzt? Zusätzlich zur Vergütung gemäß EBM erhält der Hausarzt eine Grund-

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pauschale von 20 Euro pro Jahr (SNR 95051), die auf dem Behandlungsausweis abgerechnet wird. Für das Jahr 2010 beträgt der Anteil an der Jahrespauschale aufgrund des Inkrafttretens zum IV. Quartal 5 Euro. Für die Kontrolle der gesamten Medikation einzelner Versicherter (werden von der AOK benannt) erhält der Hausarzt 15 Euro je durchgeführtem Medikations-Check (SNR 95052). Die Einzelheiten zum Verfahren werden derzeit noch mit der AOK abgestimmt. Darüber hinaus befinden sich auch zusätzliche Screening-Maßnahmen in Verhandlung. Alle Details des Vertrages finden Sie auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de

Ansprechpartner: Abrechnungshotline 01801/58 22 433* * 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.


Praxis aktuell

Knappschaftsvertrag zur hausärztlichen Versorgung Mal ehrlich – es ist schon eine Herausforderung, sich als Hausarzt für den individuell „richtigen“ Hausarztvertrag mit einer Krankenkasse zu entscheiden. Ganz schwierig wird es bei der Knappschaft. Die Krankenkasse bietet dank eines von der HÄVG herbeigeführten Schiedsspruches in Brandenburg mittlerweile sogar drei(!) Verträge, an denen die Hausärzte teilnehmen können. Da kann doch beinah der Überblick verloren gehen. Vor allem die unterschiedlichen Abrechnungs- und Teilnahmemodalitäten in den verschiedenen Verträgen könnten ein gewisses „Bürokratie-

chaos“ erzeugen, das der knapp bemessenen Zeit im Praxisalltag kaum zuträglich sein dürfte. Daher möchten wir Sie heute nochmals auf den Add on-Hausarztvertrag zwischen der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung und der Knappschaft hinweisen. Dieser Vertrag besteht bereits seit dem 1.10.2008 und gilt auch im Land Brandenburg. Der Vertrag bewegt sich in den „vertrauten Bahnen“: Der Versorgungsauftrag umfasst die Steuerung der medizinischen Versorgung des Patienten, die Förderung Anzeige

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Praxis aktuell

von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen, die Information des Versicherten über DMP-Programme der Knappschaft, das Anbieten von Terminsprechstunden und das Einsetzen eines Wartezeitmanagements. Die ärztlichen Teilnahmevoraussetzungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 73b SGB V. Lediglich in der Teilnahme an den DMP-Programmen der Knappschaft und der Verwendung einer zertifizierten Praxissoftware liegen weitere Voraussetzungen. Die erforderlichen Nachweise gehen wie gewohnt an Ihre KVBB. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Abrechnung: Für die Erfüllung der Aufgaben und Voraussetzungen erhalten Sie 9 Euro pro Behandlungsfall (SNR 81110). Die Abrechnung der Leistung erfolgt wie üblich auf dem Behandlungsausweis, der zusammen mit der regulären Quartalsabrechnung bei der KVBB eingereicht wird. Die abgerechneten

Beträge werden zusätzlich zu Ihrem sonstigen Honorar ausgezahlt, da es sich um einem Add on-Vertrag handelt. Die Teilnahme an diesem Vertragsmodell ist sowohl für Sie als Hausarzt als auch für die Versicherten exklusiv – das Gesundheitsnetz Prosper und der Vertrag der HÄVG scheiden daneben aus. Möchten Sie weitere Informationen? Den Vertrag finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik: Qualität/QS-Leistungen/genehmigungspflichtige/anzeigepflichtige Leistungen/Hausarztzentrierte Versorgung/Knappschaft. Ansprechpartner: Fachbereich Qualitätssicherung Fachbereich Verträge Abrechnungshotline 01801/58 22 433* * 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.

Knappschaft: DMP KHK bis 2014 In einem Schreiben an die KV Brandenburg informiert die Knappschaft darüber, dass „das Bundesversicherungsamt dem Antrag der Knappschaft auf Ergänzung des strukturierten Behandlungsprogramms KHK um das Modul Chronische Herzinsuffizienz zugestimmt hat“.

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In dem Schreiben heißt es weiter: „Insofern ist das strukturierte Behandlungsprogramm „gut Dabei“ Koronare Herzkrankheit der Knappschaft für die Region Brandenburg bis zum 31.8.2014 zugelassen.“


Praxis aktuell

Abrechnung: Unterscheidung von Besuchen und Mitbesuchen Zur Unterstützung bei der Abrechung der verschiedenen Besuche und Mitbesuche, möchten wir Sie auf nachfolgende Besonderheiten bei der Unterscheidung der einzelnen Besuchsleistungen aufmerksam machen. Grundsätzlich gilt, dass in der vertragsärztlichen Versorgung ein Besuch nur dann berechnungsfähig ist, wenn der Kranke aus medizinischen Gründen den Arzt nicht in seiner Praxis aufsuchen kann, der Besuch also wegen einer Erkrankung erforderlich ist. Dabei sind folgende Besuche zu unterscheiden:

GNR 01413 Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft und/oder beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflegeund Altenheimen. Bei medizinisch erforderlichen sogenannten Familienbesuchen oder Mitbesuchen, ist für den zweiten oder jeden weiteren Patienten „derselben sozialen Gemeinschaft“ die GNR 01413 anzusetzen. Hierbei spielt es grundsätzlich keine Rolle, an welchem Tag und zu welcher Zeit dieser Mitbesuch erfolgt.

GNR 01410 Besuch eines Kranken, wegen der Erkrankung ausgeführt. Dringende Besuche und Visiten auf der Belegstation bei Nacht, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, die wegen der Erkrankung unverzüglich nach Bestellung ausgeführt werden oder die zu einer Unterbrechung der Sprechstunde führen, können anstelle der GNR 01410 nach den GNR 01411 oder 01412 berechnet werden. Einzelheiten finden sich in der jeweiligen Leistungslegende.

Aus der Leistungslegende ergibt sich zunächst, dass für eine Besuchsrunde in einem Pflege- bzw. Altenheim oder einem beschützenden Wohnheim bzw. einer beschützenden Einrichtung ausschließlich für den ersten Patienten ein Besuch (inkl. Wegegebühr) berechnet werden kann. Für alle weiteren Patienten kommt lediglich der Mitbesuch zur Abrechnung. Dabei ist es völlig nebensächlich, welche örtlichen Gegebenheiten tatsächlich vorliegen, ob beispielsweise mehrere Gebäude existieren, die mehr oder weniger nah beieinander liegen. Zu unterscheiden sind hier lediglich Einrichtungen des betreuten Wohnens, bei denen der Patient seinen eigenen Haushalt weiterführt.

Alle drei Gebührennummern sind abzugrenzen vom Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (Mitbesuch) nach der GNR 01413.

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Praxis aktuell

Der Begriff „soziale Gemeinschaft“ ist weiträumig. Er erfasst nicht nur die zusammenwohnenden Angehörigen einer Familie, sondern auch sämtliche Bewohner eines Altenheimes sowie anderer Heime, sofern ein Gemeinschaftsleben - z. B. regelmäßige gemeinsame Einnahme aller oder fast aller Mahlzeiten oder Versorgung mit Essen auf den Zimmern - gepflegt wird. Im Gegensatz dazu wird nicht von derselben sozialen Gemeinschaft gesprochen, wenn mehrere Personen in einem Altenwohnheim oder Schwesternwohnheim mit kompletter Wohnung (z. B. eigene Küche, eigene Türklingel, eigener Briefkasten etc. ohne eine weitgehende gemeinsame Essenversorgung) besucht werden. GNR 01415 Dringender Besuch eines Patienten in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal wegen der Erkrankung, noch am Tag der Bestellung ausgeführt. Auch für die GNR 01415 gilt, dass sie im Rahmen eines Besuches nur einmal abgerechnet werden kann. Mitbesuche bei weiteren Kranken sind nach

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der GNR 01413 abzurechnen, und zwar auch dann, wenn es sich hierbei ebenfalls um dringende Besuche handelt. Bei Berechnung von mehr als einem Besuch pro Tag bei demselben Patienten ist eine Begründung (Uhrzeitangabe) erforderlich. Die bei einem Besuch durchgeführten ärztlichen Leistungen können zusätzlich berechnet werden, in der Regel eine Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale sowie alle gesondert berechenbaren und nicht auf Grund der Allgemeinen Bestimmungen ausgeschlossenen Leistungen. Neben jeder Besuchsgebühr nach den GNRn 01410, 01411, 01412, 01415 kann eine Wegepauschale (97234 ff.) berechnet werden, nicht jedoch neben der GNR 01413.

Ansprechpartner: Abrechnungshotline 01801/58 22 433* * 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.


Praxis aktuell

Grippeschutzimpfung für weitere Gruppen GKV-Leistung Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie tritt rückwirkend zum 16. September in Kraft Die Impfung gegen die saisonale Influenza wird nun auch allen Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Zudem können künftig nicht nur Patienten, die an einer Multiplen Sklerose mit Schüben leiden, die durch Infektionen ausgelöst werden, eine Grippeschutzimpfung erhalten. Auch Patienten mit anderen vergleichbar schweren chronischen neurologi-

schen Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können, haben Anspruch auf die Impfung gegen Grippe. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte eine entsprechende Änderung beschlossen. Dieser Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und tritt nach BekanntAnzeige

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Praxis aktuell

machung im Bundesanzeiger rückwirkend zum 16. September 2010 in Kraft. Von der STIKO wird für die Saison 2010/2011 die Impfung mit einem trivalenten Influenzaimpfstoff empfohlen. Dieser schützt nicht nur gegen Erre-

ger der saisonalen Influenza, sondern auch gegen das „Schweinegrippevirus“ A(H1N1). Die Impfung mit einem speziellen Schweinegrippeimpfstoff (Pandemrix®, Celvapan®) wird von der STIKO nicht empfohlen und kann daher auch nicht zu Lasten der GKV abgerechnet werden.

Pandemie beendet - Kennzeichnung mit SNR 88200 entfällt Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 10. August 2010 die Pandemie (H1N1) 2009 für beendet erklärt.

Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit, dass die Impfrate in Brandenburg mit 6,6 Prozent durchschnittlich ausfiel.

Auf Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses wurden ab dem 1.10.2009 bei nachgewiesener Infektion mit dem A/H1N1-Virus die im Rahmen der Behandlung erforderlichen ärztlichen Leistungen vom abrechnenden Arzt mit der Symbolnummer (SNR) 88200 auf dem Behandlungsausweis gekennzeichnet. Mit Aufhebung der SchweinegrippePandemie entfällt diese Kennzeichnung.

Auf eine entsprechende Anfrage, wie mit dem sich noch in den Praxen befindlichen Impfstoff verfahren werden soll, antwortete das Ministerium: „Im Hinblick auf noch in Arztpraxen bzw. Apotheken lagernde Restmengen des Pandemieimpfstoffes darf ich Ihnen mitteilen, dass dieser bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums weiter gelagert werden kann. Danach sollte er auf dem üblichen Weg der Entsorgung zugeführt werden.“

In einem Schreiben teilte das brandenburgische Ministerium für

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Praxis aktuell

eDMP - Übertragung über „DatenNerv“ Ab sofort können die eDMP-Dateien online auch über „DatenNerv“ übertragen werden. Somit ist es nicht mehr zwingend erforderlich, einen ISDN-Anschluss für die eDMP-Übertragung zu nutzen. Wenn Sie einen Internetanschluss besitzen, können Sie jetzt auch über den "DatenNerv über Internet" (VPN-Tunnel) die DMPDokumentationen übermitteln. Dazu ist auf der „DatenNerv“-Intranet-Seite ein zusätzlicher Menüpunkt eDMP eingerichtet, der auf die normale eDMP-Übertragungsseite bei der DMP-Datenstelle verlinkt. Das Übertragungsverfahren selbst bleibt in seiner bestehenden Form erhalten. Sie müssen für die eDMP-Übertragung über DatenNerv dann zwei Anmeldungen ausfüllen, das "Informationsblatt für Ärzte" („DatenNerv“ über Internet auswählen) und die "Anzeige zur Teilnahme am eDMP". Sie erhalten dann auch zwei unter-

schiedliche Zugangsdaten, für den “DatenNerv”-Zugang und für die Übermittlung der eDMP-Dateien. Diese Zugangsdaten können nicht zusammengeführt werden, da die DMP-Datenstelle (DEG) technisch und rechtlich getrennt von der KVBB bleiben muss. Die ISDN-Variante der eDMP-Übertragung wird auch weiterhin bestehen bleiben. Sie müssen also nicht auf die „DatenNerv“-Variante umrüsten, wenn Sie ihren ISDN-Anschluss behalten und sich keinen Internetanschluss in der Praxis zulegen wollen.

Ansprechpartner: Hotline Benutzerservice 01801/58 22 436* * 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.

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Qualitätssicherung

Erfolgreiche Bilanzen – nachgewiesene Qualität Die Deutsche Krebshilfe hat den Oktober 2010 zum Brustkrebsmonat erklärt. Wie passend für das Mammographie-Screening im Land Brandenburg, da genau in diesem Monat die erste Screening-Runde abgeschlossen wurde. Das heißt, es sind alle berechtigten Frauen an allen Standorten eingeladen worden bzw. die fünf Mammobile haben ihre geplanten Routen einmal abgefahren. Die anfangs noch relativ geringe Teilnahmerate ist im letzten Quartal auf durchschnittlich 57 Prozent angestiegen. In manchen Regionen liegt sie sogar über 63 Prozent. Es ist also sehr erfreulich, dass sich immer mehr Frauen vom Vorteil dieses Krebsfrüherkennungs-Programms überzeugen lassen. Überzeugend ist auch die Qualität! Neben den täglichen, wöchentlichen und monatlichen technischen sowie diagnostischen Kontrollen stehen auch retrospektiv die Gesamtergebnisse und der Workflow immer wieder auf dem Prüfstand. Das geschieht in sogenannten kollegialen Fachgesprächen (zweimal jährlich) mit den Referenzärzten, für Brandenburg sind das die Leiter des Referenzzentrums in Berlin, und die Rezertifizierung durch

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die Kooperationsgemeinschaft Mammographie, die alle 30 Monate durchgeführt wird. Hier werden Zielwerte mit geforderten Grenzwerten oder empfohlenen Referenzwerten verglichen und so die Erfolge gemessen. Beispielhaft seien hier einige Fragestellungen genannt: Wurden die Anforderungen an eine ausreichende diagnostische Bildqualität erfüllt? Wie gut ist die Korrelation zwischen positiven Befunden bildgebender und histopathologischer Untersuchungen? Wie hoch ist der Anteil an präoperativ gesicherten Karzinomen? Wie hoch ist der Anteil der Frauen, die ausnahmsweise zu einer engermaschigen Mammographie-Kontrolle aufgefordert werden? Wie fällt das Ergebnis falschpositiver und falschnegativer Befundungen im Vergleich zu anderen Programmverantwortlichen Ärzten (PVA) aus? Beide Screeningeinheiten sind ohne Auflagen und mit kräftigem Lob rezertifiziert worden. Herzlichen Glückwunsch und vor allem vielen Dank für die geleistete Arbeit! C. Kintscher


Qualitätssicherung

Neues aus dem Elfenbeinturm … Gemeinsam haben KBV und Spitzenverband der Krankenkassen erneut etwas ausgebrütet, das dem Arzt an der vielgerühmten Basis wieder einmal die Haare zu Berge treibt. Dabei soll eigentlich nur die Einbindung der behandelnden Frauen- und Hausärzte in das MammographieScreening-Programm gefördert werden. Das klingt erst einmal ganz positiv. Doch bereits ein erster Blick auf das Wie, führt umgehend zu den oben geschilderten Folgen. Denn: Die Theorie-Strategen auf Bundesebene setzen auf die Möglichkeit, dass der Haus-und/oder Frauenarzt via telefonischer Zuschaltung an der Fallkonferenz teilnehmen kann, wie Sie in einer entsprechenden Information der Macher unter www.kvbb.de>aktuelle Meldungen, im Detail nachlesen können. Zurück zur Praxis. In einer Fallkonferenz werden in der Regel zwischen 20 und 30 Fälle besprochen. Nehmen wir einmal an – und dies ist alles andere als abwegig -, dass nur jedem zwei-

ten Fall ein anderer Arzt zugeordnet werden muss (halb volles Glas!) ... Abgesehen davon, dass mit Sicherheit die meisten Telefonanlagen in den Arztpraxen ob dieser Anforderung überfordert wären, blieben da noch so geringfügige Herausforderungen wie: Hat der Arzt auch gerade zu diesem Zeitpunkt Zeit? Oder steckt er mitten in einer Untersuchung? Oder ist er gerade beim Hausbesuch? Ganz zu schweigen von der zugegebenermaßen etwas profanen Frage: Ist der Kollege überhaupt an einer solchen Teilnahme interessiert? Es gehört schon eine Menge Ignoranz, Blauäugigkeit und Realitätsferne dazu, solch ein lebensuntaugliches Konstrukt zu entwickeln. Es dann dem Arzt in der Praxis auch noch als „neue Möglichkeit einer besseren Teilnahme“ anzubieten, grenzt schon an eine gehörige Portion Frechheit. -re Ansprechpartner: Fachbereich Qualitätssicherung

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Qualitätssicherung

Mit Weiterbildung in die Zukunft Erinnern Sie sich noch an Ihre Facharztausbildung? Vieles war neu und jeder Tag bot andere Herausforderungen. So geht es auch heute vielen jungen Kollegen, die auf ihrem Weg zum Facharzt sind. Grundlage einer guten Weiterbildung sind selbstverständlich engagierte Ärzte, die gern ihr Wissen an die angehenden Fachärzte weitergeben und gleichzeitig auch offen für neue Erfahrungen sind. Von einer guten Weiterbildung profitiert dann nicht bloß der junge Arzt. Insbesondere, wenn der fachliche Austausch nicht nur aus der einseitigen Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten des erfahrenen Arztes besteht. Im Gegenzug bietet sich ihm nämlich ebenfalls die Möglichkeit, neue, interessante Aspekte und Erkenntnisse zu erlangen und dadurch sein eigenes Wissen zu erweitern. Handlungsweisen, die sich im Laufe der Jahre eingeschliffen und gefestigt haben, können so noch einmal reflektiert und möglicherweise neu bewertet werden. Zudem ist ein gut integrierter junger Kollege selbstverständlich auch eine Bereicherung und Entlastung bei der täglichen Arbeit in der Praxis. Ein weiterer, nicht unwesentlicher positiver Effekt der Weiterbildung

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kann sich für Ärzte bieten, die aufgrund ihres Alters auch einen Nachfolger für ihre Praxis suchen. Dieser kann mit einem Arzt in Weiterbildung gefunden werden. So bietet sich die Chance, die Praxis nach bestandener Facharztprüfung an den ehemals weiterzubildenden Arzt zu übergeben. Der Vorteil: Im Laufe seiner Tätigkeit konnte er bereits die Arbeit sowie die zukünftig zu betreuenden Patienten kennenlernen und somit schon ein vertrauensvolles Verhältnis zu diesen aufbauen. So kann – auch im Sinne der Patienten - ein möglichst reibungsloser Übergang der Praxisführung vollzogen werden. Diese Möglichkeit wird bereits heutzutage von abgabewilligen Ärzten genutzt. Auch hat die Erfahrung gezeigt, dass durchaus einige angehende Fachärzte bei der Wahl ihrer Weiterbildungsstätte bereits an so einer Übernahme interessiert sind. Der weiterbildende Arzt hat es also ein stückweit selbst in der Hand, den passenden Nachfolger aufzubauen. Für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung in der eigenen Praxis gibt es somit eine Vielzahl lohnender Gründe. Wenn Sie diese auch für sich sehen, sollten Sie die dafür notwendige Weiterbildungsbefugnis beantragen. Zuständig hierfür ist die Landesärztekammer Brandenburg.


Qualitätssicherung

Ab diesem Jahr unterstützt die KVBB weiterbildende Ärzte auch finanziell. So gibt es die Möglichkeit, pro Jahr für die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung eine Aufwandsentschädigung zu erhalten. Dadurch soll insbesondere der organisatorische Mehraufwand, der damit entsteht, anerkannt werden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist abhängig von der im Kalenderjahr durchgeführten Weiterbildungszeit: Für einen Zeitraum von einem bis fünf Monaten werden 600 Euro und für einen Zeitraum ab sechs Monaten werden 1.200 Euro zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung bedarf eines vorherigen schriftlichen Antrages des weiterbildenden Arztes, der bis zum 31. Dezember bei der KVBB gestellt werden muss. Die Auszahlung erfolgt im Januar des Folgejahres. Antragsberechtigt sind Vertragsärzte in eigener Niederlassung im Land Brandenburg, die der Bedarfsplanung unterliegen.

Die Anzahl der Auszahlungen ist begrenzt. Als Kriterium für die Reihenfolge der Berücksichtigung eines Antrages zählt daher der Zeitpunkt der Erteilung der Beschäftigungsgenehmigung des Arztes in Weiterbildung durch die KV. Das entsprechende Antragsformular finden Sie auf der Homepage der KVBB unter Praxis > Studium / Weiterbildung > Downloads. Als Service bietet die KVBB zudem auf ihrer Internetseite eine Weiterbildungsbörse an, die der Kontaktaufnahme zwischen weiterbildenden und angehenden Fachärzten dient. Hier können Sie Anzeigen für vorhandene Weiterbildungsstellen in Ihrer eigenen Praxis aufgeben oder nach Stellengesuchen von Ärzten in Weiterbildung recherchieren. H. F. Ansprechpartner: Herr Flach, Tel.: 0331/23 09 267

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Praxis aktuell

Schon in der „Stichprobe“ gewesen? In den vergangenen Wochen gingen viele Anfragen in der KVBB ein, die weitestgehend denselben Tenor hatten: „Ich bin in einer Stichprobe. Was habe ich falsch gemacht?“ Die beruhigende Antwort könnte lauten: „Nichts!“ Die im § 106 SGB V u.a. vorgesehene Prüfung nach Stichproben, auch Zufälligkeitsprüfung genannt, erfolgt ohne Antrag einer Krankenkasse und/oder der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern tatsächlich rein zufällig. Dazu werden durch einen Software-Zufallsgenerator je Quartal mindestens zwei Prozent der Ärzte per Stichprobe ermittelt und der Prüfungsstelle mitgeteilt. Wenn Sie nun also in einer solchen zufälligen Auswahl enthalten sind, setzt die Prüfungsstelle Sie schriftlich über den Einbezug in die Zufälligkeitsprüfung in Kenntnis. Die Prüfungsstelle informierte uns darüber, dass eine Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht erforderlich sei und im Bedarfsfall gesondert eine

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Anhörung stattfinden würde. Die Prüfungsstelle entscheidet aufgrund des ihr zur Verfügung stehenden Datenmaterials, ob eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt wird. Diese kann als Durchschnittswertprüfung oder Einzelfallprüfung erfolgen, soweit der Prüfungsgegenstand gemäß Anlage 2 der Richtlinie Zufälligkeitsprüfung dies zulässt. Wichtig: Es werden Sachverhalte, die bereits Gegenstand einer (anderen) Wirtschaftlichkeitsprüfung gewesen sind, nicht erneut geprüft. Zur Zufälligkeitsprüfung liegen uns aktuell nur geringe Erfahrungswerte vor, da die Prüfungen durch die Prüfungsstelle erst begonnen haben. Bisher wurden für das Stichprobenziehungsquartal 1/2007 alle 72 Verfahren eingestellt. Ansprechpartner: Beratende Apotheker Tel.: 0331/23 09 600/ -607/ -610


Praxis aktuell

Regressvermeidung! Broschüre „Wirtschaftlichkeitsprüfung“ zum Download Die KVBB hat eine neue Broschüre erarbeitet, in der erstmals die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Vertragsärzten/Psychotherapeuten in Brandenburg erläutert wird. Sie gibt wertvolle Tipps zur Vermeidung bzw. Vorbereitung von Prüfungen und beinhaltet Musterbriefe und Checklisten zur praxisnahen Anwendung. Die Broschüre ist ein Leitfaden für den Arzt, der ihm zeigen soll, wie man

den Dschungel der Paragraphen und gesetzlichen Regelungen erfolgreich durchwandern kann. Sie finden die Broschüre auf der Internet-Seite unter www.kvbb.de>Praxis>Verordnungen. Ansprechpartner: Beratende Apotheker Tel.: 0331/23 09 600/ -607/ -610

Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln - Schnellübersicht Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben ihre gemeinsam erarbeitete Schnellübersicht zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln aktualisiert. Diese Übersicht fasst Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse, die durch die ArzneimittelRichtlinie definiert werden, in einer großen Tabelle zusammen. Die Tabelle führt die Regelungen der verschiedenen Anlagen der Arzneimittel-Richtlinie wie die der OTCAusnahmeliste (Anlage I), die Ausschlüsse der Lifestyle-Präparate

(Anlage II), die Einschränkungen der Anlage III, die Therapie-Hinweise (Anlage IV) und die Aussagen zum off-label-use (Anlage VI) zusammen. Sie finden die Übersicht auf der Internet-Seite der KBV (www.kbv.de) im Arzneimittel-Infoservice AIS unter der Rubrik “Aktuelles“. Der entsprechende Link ist auch auf der Seite der KVBB unter „Verordnungen“ eingestellt. Ansprechpartner: Beratende Apotheker Tel.: 0331/23 09 600/ -607/ -610

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Praxis aktuell

Heilmittelverordnungen für eine Kurreise Im Praxisalltag kommt es vor, dass Patienten Sie mit dem Wunsch nach Heilmittelverordnungen konfrontieren, weil ein Aufenthalt in einem Wellness-Hotel oder eine selbst finanzierte Kurreise geplant ist. Häufig haben sich die Versicherten bereits bei ihrer Krankenkasse erkundigt, ob eine solche Möglichkeit besteht, und dort eine positive Auskunft bekommen. Angesichts des Wirtschaftlichkeitsgebotes und der finanziellen Deckelung der Ausgaben durch die HeilmittelRichtgrößen fragt sich mancher Arzt, ob so eine Vorgehensweise sinnvoll und richtig ist. Grundlage der ärztlichen Entscheidung sollte die medizinische Notwendigkeit der Versorgung mit Heilmitteln sein. Ist eine Verordnung zum Zeitpunkt des Arztbesuches nicht notwendig, wenn der Patient zu Hause bliebe, so ist auch die private Reise kein Grund, eine Verordnung auszustellen. Wurde vom behandelnden Arzt aber eine Heilmittelverordnung ausgestellt, ist es dem Patienten grundsätzlich freigestellt, wo er sein Rezept

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einlöst. Geschieht das in anderen Bundesländern, werden für die Leistungsvergütung des Therapeuten die in dem jeweiligen Bundesland gültigen Preisvereinbarungen zugrunde gelegt. Plant der Versicherte eine Kurreise ins Ausland, ist eine Mitnahme von Heilmittelverordnungen nicht sinnvoll, da ausländische Heilmittelerbringer im Regelfall nicht mit deutschen Krankenkassen abrechnen. Der Patient geht in Vorleistung und klärt eine mögliche Kostenerstattung mit seiner Versicherung im Nachhinein. Die Verordnung durch einen ausländischen Arzt ist möglich. Der Hausarzt kann seinen Patienten hier unterstützen, indem er einen „Therapiehinweis“ zur Information an den ausländischen Kollegen ausstellt. Im Ausland anfallende Therapiekosten haben keine Wirkung auf das Heilmittelbudget des Hausarztes. Ansprechpartner: Beratende Apotheker Tel.: 0331/23 09 600/ -607/ -610


Praxis aktuell

Anordnung zur Vertriebseinstellung von Rosiglitazon Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 23. September 2010 angeordnet, dass Arzneimittel mit dem Wirkstoff Rosiglitazon (Avandia®, Avandamet®, Avaglim®) in Deutschland ab dem 1. November 2010 nicht mehr vertrieben werden dürfen. Es setzt damit eine Empfehlung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA um, der nach der Bewertung aller vorliegenden Daten das gesundheitliche Nutzen-Risiko-Verhältnis von Arzneimitteln, die den Wirkstoff Rosiglitazon enthalten, als insgesamt ungünstig eingestuft hat. Ausschlaggebend waren dabei vor allem die kardiovaskulären Risiken (z. B. Herz-

infarkt), die bei der Anwendung von Rosiglitazon erkennbar wurden. Patienten, die zur Zeit ein Rosiglitazon-haltiges Arzneimittel einnehmen, sollten die Anwendung nicht ohne vorherige Beratung durch ihren behandelnden Arztes beenden. Eine Umstellung der medikamentösen Behandlung betroffener Patienten sollte möglichst zeitnah erfolgen. Um die Einstellung auf eine alternative Behandlung nicht überstürzt vornehmen zu müssen, soll für eine Übergangszeit bis einschließlich 31. Oktober 2010 eine Abgabe von Rosiglitazon-haltigen Arzneimittel noch möglich sein.

Terminänderung! Die für den 3. November in Neuruppin im Seehotel Fontane geplante Veranstaltung zur Kodier-Richtlinie beginnt nicht um 15 Uhr, sondern erst um 16 Uhr.

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Praxis aktuell

Verordnung Manueller Lymphdrainage und Kompressionsbandagierung In Brandenburg sind die Ausgaben der GKV für Manuelle Lymphdrainage (45 und 60 Minuten) von 2005 bis 2009 um ca. 57 Prozent gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von 5,5 Mio Euro (2005) auf 9,7 Mio Euro (2009). Im Vergleich dazu erhöhten sich die Gesamtausgaben für Heilmittel im selben Zeitraum um 26,59 Prozent. Die MLD 45 Minuten ist von Rang 8 in 2005 auf Rang 4 in 2009 und die MLD 60 Minuten von Rang 9 auf Rang 5 der 10 umsatzstärksten Heilmittel gestiegen. (GKV HIS) Der Therapeut ist an die Verordnung des Arztes hinsichtlich des gewählten Heilmittels gebunden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Leistung korrekt und vollständig bezeichnet wird, insbesondere unter Angabe der Behandlungsdauer. Für die Verordnung von Heilmitteln sind die Heilmittelrichtlinien zu beachten. Hier ist je nach Indikationsschlüssel und Leitsymptomatik festgelegt, welche Leistung verordnet werden kann. Darüber hinaus gelten für die Heilmitteltherapeuten die Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V bzw. die Verträge nach § 125 Abs. 2 SGB V. Aus der Anlage 1a der Rahmen-

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empfehlung bzw. aus den Anlagen der Verträge - jeweils der Leistungsbeschreibung - ist unter anderem für die Manuelle Lymphdrainage zu entnehmen, welche Maßnahmen der Therapeut bei welchen Krankheitsbildern bzw. -zuständen einsetzt. Die nebenstehende Tabelle soll bei der Auswahl des Heilmittels unterstützen. (Auszug aus den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V – Anlage 1a, Leistungsbeschreibung)

Die Kompressionsbandagierung ist, wenn erforderlich, auf Muster 13 (mit) zu verordnen, sofern keine Hilfsmittel (Bestrumpfung) zur Kompressionstherapie vorhanden sind oder eingesetzt werden können. Die Kosten für Polstermaterial und Trikotschlauch sind im Rahmen der Heilmittelleistung vom Therapeuten abrechenbar. Kompressionsbinden müssen gesondert auf Muster 16 verordnet werden.

Ansprechpartner: Fachbereich Verordnung und Wirtschaftlichkeitsberatung/ Beschwerde


Praxis aktuell

MLD 30 Teilbehandlung

MLD 45 Großbehandlung

MLD 60 Ganzbehandlung

Schädigung/Funktionsstörung Schädigung/Funktionsstörung Schädigung/Funktionsstörung • leichtgradige einseitige Lymphödeme • Ödeme: posttraumatische und postoperative • schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen • Schmerzen, FunktionsBelastungsstörungen durch lokale Schwellung (z.B. Ödem, Hämatom)

• primäre und sekundäre Lymphödeme beidseitig (beide Arme oder Beine) oder einseitig (ein Arm und ein Bein) • Phlebolymphostatisches Ödem • schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen • chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhaft manifeste Lymphödeme mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)

• schwergradige Lymphödeme beidseitig (beide Arme oder beide Beine) oder einseitig (ein Arm und ein Bein) • schwergradige einseitige sekundäre Lymphödeme mit Komplikationen durch Strahlenschädigung (mit z.B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung) • schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende/lymphostatische Schwellungen • chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödeme mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)

Leistung

Leistung

Leistung

• Behandlung eines Armes oder Beines oder • Behandlung des Kopfes oder • Behandlung des Bauches oder • Behandlung der Wirbelsäule oder eines Wirbelsäulenabschnittes

• Behandlung eines Armes und eines Beines oder • Behandlung eines Armes und des Kopfes oder • Behandlung beider Arme oder • Behandlung beider Beine

• Behandlung eines Armes und eines Beines oder • Behandlung eines Armes und des Kopfes oder • Behandlung beider Arme oder • Behandlung beider Beine

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Praxis aktuell

Krankenkost und Diätpräparate zulasten der GKV Viele Anfragen erreichen uns zu diesem Thema mit Bezug zu gesetzlichen Grundlagen und Leistungspflicht der GKV. Es ist grundsätzlich die parenterale und enterale Ernährung von Patienten zu unterscheiden. Erstere wird mit zahlreichen Arzneimitteln (Beutelsysteme) als Fertigarzneimittel oder Rezeptur durchgeführt. Die gesetzliche Grundlage finden wir in der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage 1, Punkt 27: „Lösungen und Emulsionen zur parenteralen Ernährung einschließlich der notwendigen Vitamine und Spurenelemente“ sind zulasten der GKV verordnungsfähig. In Brandenburg sind Arzneimittel zur parenteralen Ernährung Praxisbesonderheit (99324). Diese Mittel werden nicht aus den Gesamtarzneimittelkosten herausgerechnet und sind somit prüfbarer Bestandteil des Verordnungsvolumens. Der Vertragsarzt muss überdurchschnittlich hohe Verordnungskosten im Prüfverfahren begründen, damit sie als Praxisbesonderheit oberhalb des Fachgruppendurchschnitts geltend gemacht werden können. Die enterale Ernährung zulasten der GKV regelt sich nach ArzneimittelRichtlinie Abschnitt I, §§18-26. Sie ist

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bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung verordnungsfähig, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen (§ 21, Abs. 1 AMR). Eine Aufzählung der möglichen Maßnahmen (Anreicherung der Nahrung mit Kalorien, Beseitigung von Schluckstörungen, ausreichende Trinkmenge u.a.) sind unter Abs. 2 dieses Paragraphen genannt. Die Ernährung über PEG-Sonde läuft in Brandenburg auch unter Praxisbesonderheit (99323), wird aber wie die parenterale Ernährung nicht vor der Prüfung automatisch aus dem Verordnungsvolumen herausgerechnet, sondern erst im Prüfverfahren berücksichtigt. Die Versorgung mit Aminosäuremischungen und Eiweißhydrolysaten ist an bestimmte Krankheitsbilder gebunden. Die überwiegende Zahl der Fälle wird aber mit Elementardiäten zulasten der GKV versorgt mit einem ausgewogenen Verhältnis von Kohlenhydraten, Fetten und Eiweißen, die auch zur alleinigen Ernährung geeignet wären. Hier ist es wichtig, dass das richtige Präparat ausgewählt


Praxis aktuell

wird. Kachektische Patienten, die sich nicht allein ausreichend ernähren können, sollten eine Elementardiät erhalten. Die Verlaufskontrolle (BMI) hilft bei der Entscheidung, die Therapie fortzusetzen. Eine gute Dokumentation ist hilfreich, derartige kostenintensive Patienten in einem Prüfverfahren als Praxisbesonderheit zu identifizieren.

Es ist hilfreich, vom Leistungserbringer, der die Krankenkost/Diätpräparate ausliefert, die aktuellen Preise abzufragen. Computer-Preise sind hier oft nicht verfügbar. Ansprechpartner: Beratende Apotheker Tel.: 0331/23 09 600/ -607/ -610

Glückwunsch! Fürstenwalder Schwerpunktpraxis für gynäkologische Onkologie zertifiziert Im September 2010 wurde die gynäkologisch-onkologische Schwerpunktpraxis von Kollegen Heinrich in Fürstenwalde erneut als Kooperationspartner im Brustzentrum Bad Saarow nach Kriterien der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Senologie zertifiziert. Das Zertifikat bescheinigt der Schwerpunktpraxis für die medikamentöse Tumortherapie eine „Leistungserbringung mit Vorbildcharakter“. Dafür war eine Studienbeteiligung im Jahr 2009 notwendig. Sie fiel mit 54 Prozent der neu diagnostizier-

ten Patientinnen überdurchschnittlich gut aus. Drei medizinische Fachangestellte beendeten erfolgreich eine dreijährige berufsbildende Weiterbildung in gynäkologischer Onkologie, zwei medizinische Dokumentare kümmern sich um die Qualitätserfassung und Studiendokumentation. Wir beglückwünschen die Praxis, schaffen diese Zertifizierung selbst viele größere Kliniken nicht. Das zeugt von dem großen Engagement des gesamten Praxisteams.

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Sicherstellung

Zulassungen und Ermächtigungen Neuzulassungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Dr. med. Silvia Block Fachärztin für Allgemeinmedizin in Sallgast/OT Dollenchen ab 01.01.2011 Dipl.-Psych. Peter Boesche Psychologischer Psychotherapeut in Hohen Neuendorf ab 01.10.2010 Dr. med. Ute Bunnenberg Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Potsdam ab 05.01.2011 Dipl.-Psych. Kirsten Grastorf Psychologische Psychotherapeutin in Cottbus ab 01.10.2010 Anatoli Gusow Facharzt für Psychiatrie in Angermünde ab 01.10.2010 Dr. med. Annette Hübner Fachärztin für Innere Medizin / HA in Senftenberg ab 01.10.2010 Seite 50 | AUSGABE 10 / 2010

Stefan Kaiser Facharzt für Chirurgie in Stahnsdorf ab 01.09.2010 Usama Kalouti Facharzt für Allgemeinmedizin in Potsdam ab 01.10.2010 Gerd von Klitzing Facharzt für Innere Medizin / SP Pneumologie in Frankfurt (Oder) ab 01.10.2010 Dr. med. Ewelina Lemke Fachärztin für Allgemeinmedizin in Stahnsdorf ab 01.10.2010 Katsiaryna Mahnkopf Fachärztin für Allgemeinmedizin in Nauen ab 01.01.2011 Dr. med. Hans-Peter Mieg Facharzt für Innere Medizin / SP Kardiologie in Oranienburg ab 01.04.2011 Dr. med. Heike Olthoff Fachärztin für Innere Medizin / SP Kardiologie in Strausberg ab 02.01.2011 Dr. med. Martin Paul Facharzt für Neurologie in Lübben ab 01.01.2011


Sicherstellung

Dr. med. Heike Petersen Fachärztin für Orthopädie in Strausberg ab 01.04.2011

Martin Welschinger Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde in Neustadt/Dosse ab 01.10.2010

Dr. med. Ulrich Pörtner Facharzt für Diagnostische Radiologie in Falkensee ab 01.10.2010

Priv.-Doz. Dr. med. Dr. rer. nat. Dirk Wernicke Facharzt für Innere Medizin / SP Rheumatologie in Hohen Neuendorf ab 01.01.2011

Dennis Poser Facharzt für Allgemeinmedizin in Oberkrämer/OT Schwante ab 01.10.2010 Dr. med. Janine Ramolla Fachärztin für Allgemeinmedizin in Trebbin/OT Glau ab 01.10.2010 Dipl.-Med. Christiane Roth Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Zossen ab 01.10.2010 Dr. med. Anita Specht Fachärztin für Augenheilkunde in Potsdam ab 01.10.2010 Dr. med. Bodo Unger Facharzt für Chirurgie / SP Visceralchirurgie in Potsdam ab 01.01.2011 Dr. med. Jan Weber Facharzt für Diagnostische Radiologie in Brandenburg a.d. Havel ab 01.07.2011

Dipl.-Psych. Dirk Wisny Psychologischer Psychotherapeut in Hohen Neuendorf ab 01.01.2011 Dipl.-Psych. Ilka Zänker Psychologische Psychotherapeutin in Lübben ab 01.07.2010 Dr. med. Hanna-Luise Zscherpel Fachärztin für Innere Medizin / HA in Potsdam ab 03.01.2011 Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Gesundheitszentrum Brandenburg a.d. Havel GmbH, Med. Zentrum Genehmigung zur Anstellung von: Senol Günaltan Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.09.2010

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Sicherstellung

Gemeinschaftslabor Cottbus, MVZ f. Labormedizin, Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie in Cottbus Genehmigung zur Anstellung von: Priv.-Doz. Dr. med. Andreas Kage Facharzt für Laboratoriumsmedizin ab 16.08.2010 Med. Dienstleistungszentrum Havelland in Falkensee Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Robby Zschoyan Facharzt für Allgemeinmedizin ab 01.11.2010 Arztpraxis des DRK Gransee Genehmigung zur Anstellung von: Nidal El Jarad Facharzt für Allgemeinmedizin ab 01.10.2010 Poliklinik an der Klinik Hennigsdorf Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Almuth Piest Fachärztin für Neurologie ab 01.10.2010 Med. Dienstleistungszentrum Havelland in Nauen Genehmigung zur Anstellung von: Valerij Skarbunov Facharzt für Chirurgie ab 01.10.2010 in der Zweigpraxis in Rathenow Poliklinik E. v. Bergmann in Potsdam Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Klaus-Peter Flegel Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten ab 01.10.2010

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Dipl.-Med. Michaela Dörfer Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ab 01.10.2010 Dr. med. Anke Werthemann Fachärztin für Chirurgie ab 01.10.2010 Gesundheitszentrum Premnitz Genehmigung zur Anstellung von: Michael Schmitz Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ab 12.08.2010 Poliklinik Rüdersdorf Genehmigung zur Anstellung von: Ulrich Klemp Facharzt für Chirurgie ab 01.09.2010 Dr. med. Franka Lenz Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 01.10.2010 Gesundheitszentrum Wittenberge Genehmigung zur Anstellung von: Dipl.-Med. Ute Dunzendorfer Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin ab 01.10.2010 Medizinische Versorgungszentren gem. § 95 Abs. 1 SGB V Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch


Sicherstellung

eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. MVZ Hochstraße in Brandenburg a.d. Havel Genehmigung zur Anstellung von: Christian Dettenborn Facharzt für Diagnostische Radiologie ab 01.10.2010

Christian Stasche Facharzt für Diagnostische Radiologie ab 01.10.2010 MVZ Epikur Calau Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Markus Reckhardt Facharzt für Nervenheilkunde ab 16.08.2010

Anzeige

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Sicherstellung

Thomas Winkler Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ab 16.08.2010

Ewa Tomaszuk Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ab 01.09.2010

ASB Gesundheitszentrum Frankfurt (Oder)/ASB MVZ Mitte Genehmigung zur Anstellung von: Dr. Armin Fürst Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 01.10.2010

Medizinisches Versorgungszentrum GmbH in Potsdam Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Cornelia Laban-Kratzsch ab 01.09.2010

Dipl.-Med. Frank Horinek Facharzt für Kinderchirurgie ab 01.10.2010 MVZ Gransee Genehmigung zur Anstellung von: Robert Rejmus Facharzt für Neurologie ab 01.10.2010 Sana Gesundheitszentrum Brandenburg GmbH/MVZ Neuruppin Genehmigung zur Anstellung von: Sergius Moor Facharzt für Innere Medizin / HA ab 01.10.2010 Dr. med. Markus Ziegler Facharzt für Anästhesiologie ab 01.10.2010 MVZ der Oberhavel Gesundheitszentrum GmbH in Oranienburg Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Lars Claassen Facharzt für Neurologie ab 01.09.2010

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MVZ am St. Josefs-KH in Potsdam Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Anja Kötting Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.10.2010 MVZ f. Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Potsdam-West Genehmigung zur Anstellung von: Dipl.-Psych. Nina Kremer Psychologische Psychotherapeutin ab 01.07.2010 Johanniter MVZ Treuenbrietzen Genehmigung zur Anstellung von: MR Dr. med. habil. Hans Eichhorn Facharzt für Nervenheilkunde ab 01.10.2010 MVZ im Oberlinhaus in Zossen Genehmigung zur Anstellung von: Jens Drecoll Facharzt für Neurochirurgie ab 01.10.2010


Sicherstellung

Ermächtigungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Dr. (Med. Akd. Posen) Marek Budner Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am HELIOS Klinikum in Bad Saarow ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge gemäß § 5 Abs. 2 BMV-Ärzte und § 9 Abs. 2 BMV-Ärzte/Ersatzkassen in Verbindung mit den Mutterschafts-Richtlinien Teil B Nr. 6; gemäß § 31 a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V - für eine einmalige konsiliarische Untersuchung auf dem Gebiet der plastischen Chirurgie der Mamma und des Bauches (soweit diese Untersuchung nicht als präoperative Leistung nach § 115 a SGB V zu werten ist) - für die ambulante CTG-Kontrolle - für die konsiliarische Untersuchung bei Problemfällen zu der Frage, ob eine konservative oder operative Behandlung geboten ist

- zur ambulanten Durchführung adjuvanter und palliativer Chemotherapien onkologischer Patientinnen und zur konsiliarischen Untersuchung und Beratung onkologischer Patientinnen - zur Nachsorge nach Operationen bei Karzinomen und Plastiken (soweit diese Leistung nicht als poststationäre Leistung nach § 115 a SGB V zu werten ist) - für die Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screenings für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011. Dr. med. Bernd Christensen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an den Ruppiner Kliniken in Neuruppin ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV i.V.m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMVÄ/EK für die Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening zur Teilnahme an der multidisziplinären Fallkonferenz; ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V nach § 31 a Abs. 1 SGB V - für die weiterführende differentialdiagnostische Sonographie - Stanzbiopsie(n) der Mamma unter Ultraschallsicht

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Sicherstellung

- für spezielle ambulante Operationen (ausgenommen sind Leistungen nach § 115b SGB V) - für Punktionen; gem. § 5 Abs. 2 BMV-Ä und § 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK in Verbindung mit den Mutterschaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6 - zur Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Frank Dalicho Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Städt. Klinikum in Brandenburg a.d. Havel auf Überweisung von zugel. FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf dem Gebiet der geburtshilflichen Sonographie und ermächtigt gem. § 5 Abs. 2 BMV-Ä und § 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK in Verbindung mit den Mutterschaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6 zur Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2012. Dr. med. Rolf Dein Facharzt für Innere Medizin am KKH Prignitz in Perleberg ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von: - Doppler-sonographische Druckmessung Seite 56 | AUSGABE 10 / 2010

- Direktionale Doppler-sonographische Untersuchung - Duplex-sonographische Untersuchungen - Sonographische Untersuchung für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2012. Dr. med. (PL) Wojciech Drozdz Facharzt für Chirurgie an den Ruppiner Kliniken in Neuruppin ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur konsiliarischen Untersuchung bei schwerwiegenden Fällen für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. habil. Clemens Fitzek Facharzt für Diagnostische Radiologie am Asklepios Fachklinikum in Brandenburg a.d. Havel ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ f. Neurologie, Neurochirurgie, Psychiatrie und Nervenheilkunde sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die neuroradiologische Diagnostik für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011. Dr. med. Andreas Freytag Facharzt für Innere Medizin am ElbeElster Klinikum in Finsterwalde ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2


Sicherstellung

SGB V zur Durchführung der präventiven Koloskopie für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Alfred Freund Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin am SPZ Neuruppin ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin sowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für eine neuropädiatrische Diagnostik bei Patienten, die nicht im SPZ Neuruppin in Behandlung sind für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011. Dipl.-Med. Lars Hegen Arzt ermächtigt gem. § 31 Abs. 1 a Ärzte-ZV in Neutrebbin zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung für die Zeit vom 16.08.2010 bis zum 15.08.2012. Dr. med. Hans-Ullrich Horn Facharzt für Chirurgie am Klinikum E. v. Bergmann in Potsdam ermächtigt gem. § 116 SGB V/§ 31a Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. endoskopisch tätigen Internisten und Chirurgien sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Koloskopie mit Röntgenüberprüfung für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Christian Jenssen Facharzt für Innere Medizin am

KH Märkisch-Oderland in Wriezen ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. endoskopisch tätigen Ärzten bzw. entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Endosonographie des oberen und unteren Verdauungstraktes, zur Endoskopie des oberen Verdauungstraktes und zur Hämorrhoidenligatur für die Zeit vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2011. Dipl.-Med. Dieter Karcher Facharzt für Innere Medizin am KKH Prignitz in Perleberg ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. echokardiographisch tätigen Ärzten sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung der transösophagealen Echokardiographie, zur Durchführung der zweidimensionalen echokardiographischen Untersuchung in Ruhe und mit standardisierter pharmakodynamischer Stufenbelastung für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Dr./Med. Univ. Pécs Ralf Knels Facharzt für Transfusionsmedizin am DRK-Blutspendedienst Ost in Cottbus ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von erm. Ärzten und auf Überweisung des Kuratoriums für Dia-

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Sicherstellung

lyse und Nierentransplantation e.V. Finsterwalde auf dem Gebiet der Transfusionsmedizin für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dipl.-Med. Andrea Kühne Fachärztin für Innere Medizin an der Spreewaldklinik Lübben ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Gastroenterologie, zur präventiven Koloskopie, für das Einführen einer Magenverweilsonde und Punktionen der/des Pleura, Leber, Knochenmarks, Aszites für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.3012. Priv.-Doz. Dr. med. René Mantke Facharzt für Chirurgie am Städt. Klinikum in Brandenburg ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ f. Chirurgie und fachärztl. tätigen FÄ f. Innere Medizin sowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die chirurgische Gastroenterologie für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Henning Meinhold Facharzt für Innere Medizin am KKH Prignitz in Perleberg ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Funktionsanalyse eines

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Herzschrittmachers für die Zeit vom 01.01.2011 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Götz Mollenhauer Facharzt für Innere Medizin am Städt. Klinikum in Brandenburg a.d. Havel ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung der präventiven Koloskopie für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Rüdiger Müller Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Achenbach-KH in Königs Wusterhausen ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung amb. Chemotherapien; gem. § 5 Abs. 2 BMV-Ä und § 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK in Verbindung mit den Mutterschaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6 auf Überweisung von zugel. FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge und gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV i.V.m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EK für die Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening zur Teilnahme an der multidisziplinären


Sicherstellung

Fallkonferenz für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Klaus Nogai Facharzt für Innere Medizin an den Havelland Kliniken in Nauen ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung der präventiven Koloskopie und für Leistungen der gastroenterologischen Endoskopie für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Frank Petri Facharzt für Innere Medizin am KH Märkisch-Oderland in Strausberg ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. pneumologisch tätigen Internisten/Lungenärzten, entspr. Fachärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Bronchoskopie sowie auf Überweisung von zugel. Ärzten und Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung zytostatischer Chemotherapien für Patienten mit einem Bronchialkarzinom für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Regina Pinske Fachärztin für Innere Medizin an den Havelland Kliniken in Rathenow ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen

nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Gastroskopien und für die Einführung einer Magenverweilsonde für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Michael Sachse Facharzt für Innere Medizin am Ev. Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin in Kloster Lehnin ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für Doppler-sonographische und Duplex-sonographische Diagnostik für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Thomas Schinkel Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin am Werner Forßmann-KH in Eberswalde ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ f. Kinder- und Jugendmedizin und Ärzten, die die Facharztbez. Kinder- und Jugendmedizin erworben haben, sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und in Ausnahmefällen aus ländl. Regionen, in denen in zumutbarer Entfernung kein FA f. Kinder- und Jugendmedizin in eigener Niederlassung tätig ist, auch auf Überweisung von Hausärzten auf dem Gebiet der Kinder-Pneumologie und auf dem Gebiet der LZ-EKG und LZ-Blutdruckmessung für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012.

AUSGABE 10 / 2010 | Seite 59


Sicherstellung

Dr. med. Carsten Schoof Facharzt für Neurochirurgie am Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ f. Chirurgie, Orthopädie, Neurologie und von allen zugel. Ärzten, die über die Zusatzbez. Chirotherapie und zugleich auch über die Qualifizierung zur Durchführung der spez. Schmerztherapie verfügen, sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und auf Überweisung von Herrn Dr. Wolf, FA f. Anästhesiologie in Cottbus zur diagnostischen und differentialdiagnostischen Abklärung auf dem Gebiet der Neurochirurgie sowie auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung von Patienten mit Baclofen-Pumpen für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011. Priv.-Doz. Dr. med. Thomas Schrom Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde am HELIOS Klinikum in Bad Saarow ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ f. HNO-Heilkunde und entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der HNO-Heilkunde zur Konsiliaruntersuchung und im Rahmen der Tumornachsorge für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012.

Seite 60 | AUSGABE 10 / 2010

Dipl.-Med. Frank Schwertfeger Facharzt für Innere Medizin an der Spreewaldklinik Lübben ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Herzschrittmacherkontrolle und auf dem Gebiet der Angiologie für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Ralf Steinborn Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin am Achenbach-KH in Königs Wusterhausen ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel.FÄ f. Kinder- u. Jugendmedizin und Prakt. Ärzten, die die Facharztbez. Kinderund Jugendmedizin erworben haben, sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Sonographie bei Kindern für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Simone Stolz Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin am Carl-Thiem-Klinikum in Cottbus ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung von Kindern mit Glykogenspeicherkrankheiten, lysosomalen Speicherkrankheiten, Biotinidase-Mangel und Aminosäurestoffwechselstörungen (außer Phenylketonurie),


Sicherstellung

Organoazidurien, Fettsäureoxydationsstörungen (außer MCAD-Mangel), Carnitinstoffwechselstörungen und Patienten mit familiären Fettstoffwechselstörungen; zur Betreuung von Patienten mit PKU und Kinderwunsch (Maternale PKU) für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Dr. med. Udo Zick Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an den Havelland Kliniken in Rathenow ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe

und FÄ f. Urologie sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die urogynäkologische Diagnostik sowie gem. § 5 Abs. 2 BMV-Ä und § 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK in Verbindung mit den Mutterschaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6 auf Überweisung von zugel. FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Planung der Geburtsleitung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge für die Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2012. Anzeige

AUSGABE 10 / 2010 | Seite 61


Sicherstellung

Zweigpraxen gem. § 24 Abs. 3 und 4 Ärzte-ZV Dipl.-Psych. Silke Ahrend Psychologische Psychotherapeutin in Burg (Spreewald) Zweigpraxis in Peitz Dr. med. Sylke Thunig Fachärztin für Innere Medizin / HA in Frankfurt (Oder) Zweigpraxis in Eisenhüttenstadt Dr. med. Egbert Weber Facharzt für Allgemeinmedizin in Schilda Zweigpraxis in Schlieben Verlegung Praxissitz Dipl.-Med. Karolin Fahlke Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Potsdam neue Adresse: Sterncenter 10 Dipl.-Med. Birgit Görnitz Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Potsdam neue Adresse: Sterncenter 10 Dr. med. Sabine Guder Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Schwedt/O. neue Adresse ab 01.12.2010: Karthausstr. 10 Dipl.-Med. Grit Haseloff Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Potsdam neue Adresse: Alt Nowawes 67

Seite 62 | AUSGABE 10 / 2010

Dr. med. Christian Helke Facharzt für Urologie in Cottbus neue Adresse ab 03.01.2011: Schillerstr. 21/22 Michael Hölscher Facharzt für Innere Medizin / HA in Rüdersdorf b. Bln. neue Adresse ab 01.12.2010: Straße der Jugend 32 Falk Just Facharzt für Chirurgie in Eisenhüttenstadt neue Adresse: Fr.-Engels-Str. 40 Dr. med. Jörg Kannenberg Facharzt für Innere Medizin / HA in Kyritz neue Adresse: Marktplatz 7 Dr. med. Kathrin KnieknechtKannenberg Fachärztin für Allgemeinmedizin in Kyritz neue Adresse: Marktplatz 7 Katrin-Astrid Luft Fachärztin für Anästhesiologie in Guben neue Adresse: Rübelandweg 15 Dipl.-Psych. Rainer Markworth Psychologischer Psychotherapeut in Potsdam neue Adresse: Nansenstr. 15 Dr. med. Jana Naumann Fachärztin für Innere Medizin / SP Rheumatologie in Potsdam


Sicherstellung

neue Adresse: Charlottenstr. 72 (Festlegung der Stadt Potsdam)

therapeutin in Eisenhüttenstadt neue Adresse: Schützenstr. 17 a

Dr. med. Wilmar Olze Facharzt für Innere Medizin / HA in Bad Belzig neue Adresse: Scheunenweg 34

Dipl.-Med. Hilmar Rösler Facharzt für Innere Medizin / HA in Frankfurt (Oder) neue Adresse: Alexej-Leonow-Str. 2 a

Dipl.-Med. Andreas Pankrath Facharzt für Innere Medizin / HA in Rathenow neue Adresse ab 01.01.2011: Friedrich-Ebert-Ring 80

Heide Schmidt Fachärztin für Allgemeinmedizin in Göritz neue Adresse ab 01.01.2011: Schönfeld/OT Klockow, Nr. 30

Dipl.-Psych. Jan Pupp Psychologischer Psychotherapeut in Bad Belzig neue Adresse: Baderstr. 4

Dipl.-Med. Dagmar Trebuth Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Beelitz neue Adresse: Trebbiner Str. 22 (Neuvergabe Hausnummer durch die Stadt Beelitz)

Dipl.-Med. Cathrin Rast Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Eisenhüttenstadt neue Adresse ab 01.01.2011: Müllrose, Markt 15 Dipl.-Soz.-Päd. Doris Reppin Kinder- u. Jugendlichenpsycho-

Poliklinik Ernst von Bergmann in Potsdam neue Adresse: Charlottenstr. 72 (Festlegung der Stadt Potsdam)

Info-Kasten zu Planungsbereichen auf Seite 64. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie eine Überversorgung dann angezeigt ist, wenn durch einen Vergleich zwischen der für den Planungsbereich maßgeblichen allgemeinen Verhältniszahl für die Arztgruppe und der für den Planungsbereich ermittelten örtlichen Verhältniszahl eine Überschreitung von 10 v. H. festgestellt wird. Insofern ist nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass für die in der Übersicht noch nicht gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen eine Unterversorgung angezeigt ist. Wir empfehlen daher dringend jedem niederlassungswilligen Arzt, sich vor der Antragstellung in der KV Brandenburg, Unternehmensbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung, über die jeweilige Versorgungssituation zu informieren.

AUSGABE 10 / 2010 | Seite 63


Sicherstellung

Anästhesie

Augen

Chirurgie

Fachärztlich Internisten

Frauen

HNO

Hautkrankheiten

Kinder

Nerven

Orthopädie

Psychotherapie

Diagn. Radiologie

Urologie

Hausärzte

Übersicht der Entscheidungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen des Landes Brandenburg zur Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg nach § 103 Abs. 1-3 SGB V i.V.m. § 16b Ärzte-ZV

Potsdam/Stadt

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x3**

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Brandenb./Havel/St. Potsdam-Mittelmark

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Havelland

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Oberhavel

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Ostprignitz-Ruppin

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Prignitz

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(1)

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Teltow-Fläming

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x1**

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Cottbus/Stadt

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(1)

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Dahme-Spreewald

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Elbe-Elster

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(1)

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OberspreewaldLausitz

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1* x1**

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Spree-Neiße

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(1)

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2* x1**

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Frankfurt/Stadt Oder-Spree

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Barnim

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Märkisch-Oderland

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1* x

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Uckermark

(1)

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1* x

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x

Planungsbereich

(7)

x

x

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(19)

Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Landesausschusses per 29.9.2010 für die Arztgruppen in den jeweiligen Planungsbereichen bis einschließlich des Beschlusses Nr. 44/10. In diesen Regionen werden Zulassungen gefördert. x

gesperrte Planungsbereiche

* **

Zulassungsmöglichkeit für ärztliche Psychotherapeuten Zulassungsmöglichkeit für Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln

Seite 64 | AUSGABE 10 / 2010

(1)

mögliche Zulassungen


Sicherstellung

Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 10.12.2010 Kennziffer

Fachrichtung

Planungsbereich

72/2010

Frauenheilkunde

Oberspreewald-Lausitz

73/2010 74/2010 75/2010

76/2010

Innere Medizin/FA (1/2 Vertragsarztsitz)

Innere Medizin/FA (1/2 Vertragsarztsitz)

Haut- und Geschlechtskrankheiten

Übergabetermin 2011/2012

Potsdam/Stadt

01.04.2011

Uckermark

01.01.2011

Frankfurt (Oder)/Stadt/ Oder-Spree

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Oberhavel

sofort

01.01.2011

(1/2 Vertragsarztsitz)

77/2010

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Teltow-Fläming

01.04.2011

(1/2 Vertragsarztsitz)

78/2010

Psychologischer Psychotherapeut

Teltow-Fläming

01.04.2011

(1/2 Vertragsarztsitz)

79/2010

Frauenheilkunde

Brandenburg a. d. H. (St.)/ Potsdam-Mittelmark

01.07.2011

80/2010

Orthopädie

Barnim

01.01.2011

Ansprechpartnerinnen: Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320 Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

AUSGABE 10 / 2010 | Seite 65


Sicherstellung

Bewerbungsfrist bis 11.11.2010 Kennziffer 64/2010

Fachrichtung Augenheilkunde (1/2 Vertragsarztsitz)

Planungsbereich Potsdam/Stadt

Übergabetermin 01.04.2011

65/2010

Chirurgie

Frankfurt (Oder)/Stadt/ Oder-Spree

schnellstmöglich

66/2010

Frauenheilkunde

Frankfurt (Oder)/Stadt/ Oder-Spree

schnellstmöglich

67/2010

Innere Medizin/FA

Märkisch-Oderland

schnellstmöglich

68/2010

Kinder- und Jugendmedizin

Märkisch-Oderland

schnellstmöglich

69/2010

Ärztlicher Psychotherapueut

Teltow-Fläming

01.01.2011

(1/2 Vertragsarztsitz)

70/2010

Frauenheilkunde

Oberhavel

schnellstmöglich

71/2010

Kinder- und Jugendmedizin

Potsdam/Stadt

schnellstmöglich

• Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen. Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernahmen können Sie unserer Homepage unter www.kvbb.de (Stichwort: Praxisbörse) entnehmen. Seite 66 | AUSGABE 10 / 2010


Service

Praxisbörse Praxisangebot • Suche aus Altersgründen für meine Hausarztpraxis mit erhöhtem pädiatrischen Anteil (stabile Fallzahl um 1.100/Quartal) Nachfolger/in zum 1.1.2012. Die 80 qm große Praxis befindet sich in einer etwa 80 km nordwestlich von Berlin gelegenen Kleinstadt. Die Praxisräume liegen Parterre in einem Zweifamilienhaus mit darüber befindlicher 130 qm großer Wohnung. Auf Wunsch können die gesamte Immobilie oder die Praxis preisgünstig erworben werden. Alle weiteren Details gern mündlich. Chiffre: 10/10/01 Praxisgesuch • Orthopäde sucht KV-Sitz zur Übernahme oder Einstieg in Assoziation (bevorzugt Großraum-Potsdam) ab 2011. Operative Spezialisierung Schulter- und Kniechirurgie. Chiffre: 10/10/02 • Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sucht im Landkreis Oberhavel, bevorzugt am nördlichen Stadtrand von Berlin (Mühlenbecker Land) gynäkologische Praxis zu Übernahme ab 4. Quartal 2011. Chiffre: 10/10/03

• Ich bin seit 11 Jahren als Psychologischer Psychotherapeut/Verhaltenstherapie tätig und habe die Zulassung zur Durchführung von Gruppenpsychotherapie. Ich suche eine Praxis im Land Brandenburg. thomas.schwarz.68@gmx.de. • Junge Fachärztin für Allgemeinmedizin, Ernährungsmedizin und Psychosomatik sucht eine Praxis zur Übernahme ab 2011 in den Bezirken Hohen Neuendorf und Birkenwerder. Bereitschaft zur Kooperation mit einer Kollegin -en ist vorhanden. Chiffre: 10/10/04 • Psychologische Psychotherapeutin (Erw. und KiJu) sucht wegen familiärer Anbindung vorzugsweise im HVL (Falkensee oder Nauen), in Potsdam oder in PM eine Einzelpraxis als Verhaltenstherapeutin, gewünschter Übernahmetermin wäre 07/2011 oder später. Chiffre: 10/10/05 • Facharzt für Innere Medizin mit dem SP Gastroenterologie sucht Vertragsarztsitz in Brandenburg/Land. Chiffre: 10/10/06

AUSGABE 10 / 2010 | Seite 67


Service

Kooperations-/Anstellungsangebot • MRT-Radiologe/in zur Assoziation oder Anstellung in einer bestehenden Gemeinschaftspraxis in Ludwigsfelde gesucht - auch in Teilzeit möglich! Kontakt: 03378/870976 • Operative orthopädische Praxis sucht zur Erweiterung des Spektrums sowie zur Verstärkung des Praxisteams einen FA/FÄ für Physikalische u. Rehabilitative Medizin. Über Ihr Interesse würden wir uns freuen. Kontakt: 033056/437353 Kooperations-/Anstellungsgesuch • Psychologische Psychotherapeutin (VT) mit Arztregistereintrag sucht Kooperation (Sicherstellungs-/ Entlastungsassistenz o.ä.), stundenweise bzw. halbtäglich im Raum Potsdam/Potsdam-Mittelmark. Kontakt: 03329/698 69 61 Weiterbildungsassistent gesucht • Zur Komplettierung unseres Behandlungsteam suchen wir ab dem 01.12.2010 oder früher eine/n engagierte/n Arzt in Weiterbildung auf dem Gebiet der Psychiatrie-Psychotherapie. Das MVZ für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Potsdam-

Seite 68 | AUSGABE 10 / 2010

West ist ein vertragsärztlich geleitetes Zentrum, in dem Erwachsene fachübergreifend psychiatrisch und psychotherapeutisch behandelt werden. Das Aufgabengebiet umfasst vorwiegend Behandlungen von depressiven und psychosomatischen Störungen, Angst und Suchterkrankungen. Die WB-Ermächtigung Psychiatrie (2 J.) und Psychotherapie (1,5 J.) sind auf alle FA-WB voll anrechenbar. Psychiatrische und psychotherapeutische Vorerfahrungen sind erwünscht. Die vakante Stelle kann in Voll- oder Teilzeit besetzt werden. Das MVZ befindet sich am Bahnhof Potsdam-Charlottenhof; Berlin Zoo wird mit dem Regionalexpress in 21 Minuten erreicht. Kontakt: Herr Dr. Lintzen, Tel.: 0331/902135 Arzthelferin (33 Jahre) mit 10-jähriger Berufserfahrung in der Radiologie, Gynäkologie, Nuklearmedizin, Allgemeinmedizin und Orthopädie sucht wegen befristetem Arbeitsvertrag ab 01.12.10 neue Vollzeitbeschäftigung im Raum Brandenburg an der Havel, Potsdam und Umkreis. Tel. 03381/30 67 987 oder 0174 1569621


Fortbildung

Aktuelles Fortbildungsprogramm Seminare für Ärzte Termin | Ort

Thema | Referent | Punkte

Kosten

10.11.2010 15.00-17.00 Cottbus

Praxisabgabe/Praxisveräußerung Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB

40 Euro

10.11.2010 15.00-17.15 Potsdam

Aus der Praxis: Handchirurgie Einsatz diagnostischer Verfahren bei Verletzungen und Erkrankungen der Hand Herr PD Dr. med. habil. H.-H. Schauwecker, FA f. Chirurgie/Unfallchirurgie und Orthopädie Fortbildungspunkte 3

40 Euro

20.11.2010 09.00-17.00 Potsdam

Basisseminar für Existenzgründer KVBB & Partner Zertifizierung beantragt

30 Euro

20.11.2010 09.00-17.00 24.11.2010 14.00-20.00 Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Diabetiker (ZI) Frau M.-D. Gereke, FÄ für Innere Medizin Fortbildungspunkte 8

200 Euro pro Team (2 Pers.)

24.11.2010 15.00-17.00 Potsdam

Honorarunterlagen verstehen KV-Statistiken richtig lesen Abrechnungsmanagerinnen der KVBB Fortbildungspunkte

01.12.2010 13.00-21.00 04.12.2010 09.00-17.00 Potsdam Ansprechpartner:

30 Euro 2

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Diabetiker (ZI) Frau Dr. med. K. Pralle, FÄ für Innere Medizin Fortbildungspunkte 8

Frau Thiele Frau Döbel

200 Euro pro Team (2 Pers.)

Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288 Tel.: 0331/23 09 426 AUSGABE 10 / 2010 | Seite 69


Fortbildung

Termin | Ort

Thema | Referent | Punkte

04.12.2010 09.00-18.00 08.12.2010 14.00-19.00 Cottbus

Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie (ZI) Frau M.-D. Gereke, FÄ für Innere Medizin 5 Fortbildungspunkte

Kosten 200 Euro pro Team (2 Pers.)

Aktuelles Fortbildungsprogramm Seminare für Praxispersonal Termin | Ort

Thema | Referent

13.11.2010 09.00-16.00 Potsdam

Führungsseminar für leitendes Praxispersonal Herr Dipl.-Phil. J. Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung

100 Euro

17.11.2010 15.00-17.00 Potsdam

Vernetzung und elektronische Kommunikation - Intranet “DatenNerv” und “KV-SafeNet” Mitarbeiter des UB IT der KVBB

40 Euro

17.11.2010 15.00-18.00 Cottbus

Notfälle in der Praxis Frau M. Mühle, Lehrrettungsassistentin der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

40 Euro

17.11.2010 15.00-17.00 Potsdam

Die GOÄ - Abrechnung leicht gemacht Frau G. Bartz, PVS

60 Euro

24.11.2010 15.00-17.00 Frankfurt/O.

Der neue Kompressionsverband Frau K. Nakonz, Lohmann & Rauscher

40 Euro

24.11.2010 15.00-17.00 Cottbus

Sprechstundenbedarfsvereinbarungen im Land Brandenburg Beratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

Seite 70 | AUSGABE 10 / 2010

Kosten


Fortbildung

Aktuelles Fortbildungsprogramm Seminare für Praxispersonal Termin | Ort

Thema | Referent

Kosten

26.11.2010 15.00-19.00 27.11.2010 09.00-16.00 Potsdam

Terminmanagement in der Arztpraxis Frau B. Kadasch-Drenhaus, Praxistrainerin

125 Euro

08.12.2010 15.00-18.00 Frankfurt/O.

Notfälle in der Praxis Herr M. Biedermann, Lehrrettungsassistent der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

40 Euro

01.12.2010 15.00-17.00 Frankfurt/O.

Die GOÄ - speziell für Kinderärzte Frau U. Kallet, PVS

60 Euro

01.12.2010 15.00-17.00 Potsdam

Die neuen Arzneimittel-Richtlinien Beratende Apothekerinnen der KVBB

40 Euro

01.12.2010 15.00-17.00 Potsdam

Der neue Kompressionsverband Frau K. Schönfelder, Lohmann & Rauscher

40 Euro

04.12.2010 09.00-16.00 Potsdam

Stressmanagement - Stressbewältigung im Alltag Herr Dipl.-Phil. J. Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung

100 Euro

AUSGABE 10 / 2010 | Seite 71


Fortbildung

Fortbildungsangebote Seminare für Ärzte Termin | Ort

Thema | Referent

13.11.2010 09.00-15.30 Potsdam

Ärztenetze - auch für Sie ein Zukunftsmodell? KV COMM GmbH & Partner Zertifizierung beantragt

Kosten für Mitglieder der KVBB 30 Euro

Fortbildungsangebote Seminare für Praxispersonal Termin | Ort

Thema | Referent

10.11.2010 15.00-19.00 Potsdam

IGeL fachgerecht dem Patienten nahe bringen - mit stimmiger Kommunikation stressfrei und erfolgreich agieren Herr Dipl.-Phil. J. Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung

Ansprechpartner:

Seite 72 | AUSGABE 10 / 2010

Frau Thiele Frau Döbel

Kosten 130 Euro

Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288 Tel.: 0331/23 09 426


Fortbildung

Basisseminar für Existenzgründer – Intensivierte Wissensvermittlung Am 20. November 2010 bieten wir Ihnen in Form von Workshops eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe zum Thema Existenzgründung. Ziel ist es, die notwendigen Etappen von der Idee zur Eröffnung der eigenen Praxis darzustellen und die beruflichen Perspektiven und Chancen einer Niederlassung aufzuzeigen. Eine Teilnahmegebühr in Höhe von 30 Euro ist zu entrichten. Wegen der

begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um rechtzeitige Anmeldung. Die Details entnehmen Sie bitte dem dieser Ausgabe von „KV-Intern“ beigefügten Informationsblatt. Ansprechpartner: Frau Thiele: 0331-23 09 459

Zeit

Themen

09.00-09.15

Begrüßung Dipl.-Med. Andreas Schwark, stellv. Vorstandsvorsitzender der KVBB

09.15-09.45

Ihre Chance zur ambulanten ärztlichen Tätigkeit in Brandenburg

09.45-10.15

Die ersten Jahre in der Niederlassung – Erfahrungsbericht aus der Praxis

10.15-10.45

Investitionsförderung für Arztpraxen

11.00-12.15

Beginn der Workshops zu den Themen: • • • •

12.15 - 12.45

Die unternehmerischen Aspekte der Existenzgründung Bankgespräch und finanzielle Aspekte der Existenzgründung Finanzbuchhaltung und steuerliche Aspekte der Existenzgründung Rechtsfragen für Existenzgründer

Mittagspause

12.45 – 17.00 Weiterführung der Workshops

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Fortbildung

Externe Fortbildungsangebote für Ärzte und Psychotherapeuten

96. Klinische Fortbildung für hausärztlich tätige Allgemeinmediziner und Internisten Termin: Ort: Kosten:

22. – 27. November 2010 Kaiserin Friedrich-Haus im Charité- und Regierungsviertel Bei Anmeldung bis 1.11.2010 650 Euro Bei Anmeldung nach dem 1.11.2010 680 Euro Punkte: Mit 42 Fortbildungspunkten bei der Ärztekammer Berlin zertifiziert Leitung: Dr. med. Gisela Albrecht / Prof. Dr. med. Hans-Peter Vogel Anmeldung: Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Christine Schroeter, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin fon 030/ 308 889-20, fax -26 mail: c.schroeter@kaiserin-friedrich-stiftung.de Weitere Informationen: www.kaiserin-friedrich-stiftung.de

„Balint-Gruppe-Bernau bei Berlin“ Für Ärzte aller Fachrichtungen, Psychotherapeuten (Erwachsene, Kinder und Jugendliche), Diplompsychologen, Sozialpädagogen u.a. Termin: Jeden 2. Mittwoch im Monat 18.00 (s.t.) – 21.15 Uhr Ort/ Anmeldung: Praxis Dr. Zimmermann, Breitscheidstraße 41, 16321 Bernau, fon/ fax 03338-5874, mail: dr.zimmermann1@gmx.de Kosten: 2 Doppelstunden incl. kl. Pause mit Imbiss 50 Euro/ Abend Punkte: LÄK- und KVBB-zertifiziert 4 UE, 5 Punkte Leitung: PD Dr. habil. W. Zimmermann, Balintgruppenleiter (DBG)

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Fortbildung

Prävention des Zervixkarzinoms – aktuelle Bedeutung und Perspektiven der gynäkologischen Zytologie Gemäß der seit 1.10.2007 bestehenden Zervix-Zytologie-Qualitätssicherungsvereinbarung sind zytologisch tätige Ärzte und CTA/ MTA zur Fortbildung verpflichtet. Die aktuelle Frist zur Erbringung der vorgegebenen Fortbildungspunkte (Ärzte: 40 Punkte extern, MTA/CTA: 20 Punkte intern und 20 Punkte extern) läuft seit dem 1.1.2010 und endet am 31.12.2011. Die Fortbildungspunkte dieses Seminars (LÄK-zertifiziert 6 Punkte Kategorie A) sind anrechenbar für die Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Erbringung der GNR 01733, 01826 und 19311. Termin: Ort:

22.1.2011 9. – 16 Uhr Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor-Mendel-Straße 10/ 11, 14469 Potsdam Teilnahmegebühr: 85 Euro für Ärzte und Fachbiologen 40 Euro für MTA und CTA. Ansprechpartnerin: KVBB / Anna Döbel, Tel. 0331/23 09 426

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Fortbildung

Psychosomatische Frauenheilkunde Termine:

29./30.1.2011, 26./27.2.2011, 12./13.3.2011, 9./10.4.2011, 20.21.8.2011 jeweils 9-16 Uhr Ort: Hotel Brandenburg, Königs Wusterhausen Themen: 30 Stunden Übung von Interventionstechniken 30 Stunden Balintgruppenarbeit 20 Stunden Theorie der psychosomatischen Frauenheilkunde und Geburtshilfe (mit Fallbeispielen) Leitung: Dr. med. Roger Kirchner, Facharzt für Frauenheilkunde und Psychotherapeutische Medizin / Psychoanalyse Dipl.-Med. Carmen Dietrich, Fachärztin für Frauenheilkunde / Psychotherapie Kosten: 1.200 Euro für den Gesamtkurs (80 Stunden) Fortbildungspunkte: 80 Anrechnungsfähig auf die Weiterbildung zum Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe und zur Abrechnung der EBM-Ziffern 35100 und 35110 (Psychosomatische Grundversorgung) Anmeldung: Bis 31.12.2010 an Dr. med. Roger Kirchner, E-Mail: mail@roger-kirchner.de, Tel.: 0355 / 47 28 28, Fax: 0355 / 47 26 47

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Herzliche Glückwünsche

50

Dipl.-Med. Thomas Badow, Bernau b. Bln. Dipl.-Med. Dagmar Baron, Wittenberge Dipl.-Med. Joachim Dubiel, Strausberg Dipl.-Med. Armin Hahn, Gramzow Dr. med. Kathrin Kintzel, Nauen Dipl.-Med. Signe Lüke, Schorfheide/OT Finowfurt Dipl.-Med. Elke Paulenz, Schwielowsee/OT Geltow Dr. med. Frank Völker, Fürstenwalde/Spree

60

Dipl.-Psych. Margret Kleinmanns, Rüdersdorf b. Bln. Uta Luckner, Chorin Dipl.-Med. Doris Nagel, Fredersdorf-Vogelsdorf Dr. med. Petra Napieralski, Schwarzheide Dipl.-Psych. Angelika Pickert-Adler, Frankfurt (Oder)

Geburtstage

Dipl.-Med. Ilona Rogosz, Senftenberg

Dr. med. Hans-Dieter Bachmann, Neuruppin

65

Dipl.-Med. Conrad Kessler, Falkensee Dr. med. Peter Könnecke, Nauen Dr. med. Christina Maczek, Fürstenwalde/Spree Dr. med. Peter Maczek, Fürstenwalde/Spree Dipl.-Med. Doris Natalis, Potsdam Dr. med. Wilmar Olze, Bad Belzig Dr. med. Herbert Sägner, Peitz Dr. med. Edeltraud Milz, Fürstenwalde/Spree

66

Prof. Dr. med. Harald Enzmann, Potsdam

67

MR Karin Kobelt, Altdöbern

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Geburtstage

Herzliche Glückwünsche

Marlies Kranhold, Kleinmachnow

Helga Krumbach, Päwesin

Dr. med. Irmela Minuth, Golzow

Dr. med. Günther Lambrecht, Ludwigsfelde

Dr. med. Achim Schmidt, Steinhöfel

apl. Prof. Dr. med. Gottfried-Michael Mauff, Wittstock/Dosse

Eliza Krystyna Walory, Frankfurt (Oder)

68

69

Heide Schmidt, Göritz

Dr. med. Peter Bihl, Wittstock/Dosse

Dr. med. Lutz-Harald von Versen, Rüdersdorf b. Bln.

apl. Prof. Dr. med. habil. Ingo Gastinger, Cottbus

MR Dr. med. Brigitte Stettnisch, Potsdam

70

Prof. Dr. med. Karl-Heinrich Velhagen, Ludwigsfelde

73

Dr. med. Friedrich-Wilhelm Heßmer, Lauchhammer

Dr. med. Irene MühlinghausSchmidt-Tophoff, Trebbin/OT Schönhagen

74

Eckhard Kind, Potsdam

Dr. med. Wolfgang Wende, Spremberg

Gerd Gehlicke, Cottbus Helmut Harbich, Schwedt/Oder

Dr. med. Christel Oehm, Potsdam Ingrid Rein Dalgic, Frankfurt (Oder)

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MR Dr. med. Günther Tanner, Rhinow

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Fundsache

Fundsache Geschmökert in alten “KV-intern” - und fündig geworden ... „Die Finanzierung der ärztlichen Leistungen ist und bleibt das Hauptproblem“ – unter dieser Überschrift stand der Leitartikel von Dr. Helming in der Ausgabe April 1997. Die Zeit scheint bei gewissen Themen stillgestanden zu sein … So ist dort unter anderem zu lesen: „Wir gehen mit einem Hearing der Fachgruppenvertreter konsequent den Weg der Kooperation und Integration. Denn das, was die HVM-Kommission und der Vorstand der KVBB als Lösungsansatz für die vielfältigen Probleme, die mit der Einführung der Praxisbudgets verbunden sind, vorgeschlagen haben, kann nur funktionieren, wenn eine breite Diskussion dazu beiträgt, das Ganze verständlich zu machen. … Gleichwohl müssen wir allen Diskussionen aber auch voran stellen, dass ein konstruktiver Dialog nur geführt werden kann, wenn bestimmte Rahmenbedingungen beachtet werden. Es ist völlig illusorisch, partikuläre Maximalforderungen anzustreben und dabei den Blick für das Ganze zu verlieren. Berechtigte Fachgruppeninteressen sind daher nur dann sinnhaft zu reklamieren, wenn diese sich in die Gesamtsystematik einordnen lassen und – das ist

und bleibt vorläufig das Hauptproblem – auch finanzierbar sind!“ Dem ist auch aus heutiger Sicht – reichlich 13 Jahre später – nichts hinzuzufügen! Kooperation wurde in Brandenburg schon immer großgeschrieben. Diese Aussage hat nichts von ihrer Richtigkeit verloren. Ein Blick beispielsweise in die Ausgabe 12/1997 bringt da interessante Zahlen noch einmal in Erinnerung: „Längst bestimmen in Brandenburg maßgeblich kooperative Formen der ambulanten medizinischen Versorgung neben den Gesundheitszentren die Wirklichkeit“, schrieb Dr. Noack in einem Beitrag. Weiter heißt es da: „Zwei Zahlen belegen das eindrucksvoll. Im Land Brandenburg praktizieren 1.273 Ärzte in Einzelpraxen und 1.705 Ärzte in kooperativen Strukturen, das heißt, in Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Ärztehäusern. Wobei mittlerweile weit mehr niedergelassene Kolleginnen und Kollegen in Ärztehäusern tätig sind (676) als angestellte Ärztinnen und Ärzte in den Gesundheitszentren(160).“

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Impressum

Monatsschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Gregor-Mendel-Str. 10-11 14469 Potsdam Telefon: 0331/28 68 100 Telefax: 0331/28 68 175 Internet: http://www.kvbb.de Email: info@kvbb.de Redaktion: Dr. med. H. J. Helming (ViSP) MUDr./CS Peter Noack Dipl.-Med. Andreas Schwark Andreas Förster, Ralf Herre Redaktionsschluss: 15. Oktober 2010 Satz und Layout: KV Brandenburg Bereich Kommunikation Telefon: 0331/28 68 196 Telefax: 0331/28 68 197 Druck: Druckerei Humburg Berlin Zimbelstraße 26, 13127 Berlin Telefon: 030/47 49 78 0 Telefax: 030/47 49 78 99 E-Mail: info@humburg-berlin.de Anzeigenverwaltung: Druckerei Humburg Berlin Zimbelstraße 26, 13127 Berlin Telefon: 030/47 49 78 0 Telefax: 030/47 49 78 99 E-Mail: info@humburg-berlin.de Anzeigenannahmeschluss: Jeder 5. des Monats Zur Zeit gilt die Preisliste vom 1. Januar 2010 Erscheinungsweise: Monatlich Auflage: 4.700 Exemplare Seite 80 | AUSGABE 10 / 2010


Servicenummern der KV Brandenburg Zentrale Service-Einwahl

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Informationsdienst

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Fortbildung

01801/58 22 43-2*

Abrechnungsberatung

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Formularbestellung

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Formularbestellung Fax

01801/58 22 43-4*

Benutzerservice DatenNerv / KV-SafeNet

01801/58 22 43-6*

Betreuung Beir채te und neue Mitglieder

01801/58 22 43-7*

Bereitschaftsdienst-Management

01801/58 22 43-9*

Bereitschaftsdienst-Management Fax

01801/58 22 43-8*

Beratung zu Verordnungen und Wirtschaftlichkeitspr체fung

0331/23 09-602

Betriebswirtschaftliche Beratung

0331/23 09-280

Niederlassungsberatung

0331/23 09-320

Bereich Kommunikation

0331/28 68-196

*3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz; maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.


Zeichnung: A. Purwin


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