KV Intern 8/2019

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Interview Bereitschaftsdienst 4.0: Neue Strukturen entlasten Kollegen Landtagswahl am 1. September: Weitere Antworten der Parteien Informationen für den Praxisalltag: Honorarverteilung I/2019 Neues zum TSVG Schulungen zum „eTerminservice“


Intern Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Minister Fleißig“ – so betitelte das Deutsche Ärzteblatt kürzlich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. In 16 Monaten Amtszeit hat er 16 Gesetze eingebracht. Und weitere sind angekündigt oder bereits in der Pipeline. Sein neuester Streich ist ein Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung.

Grundsätzlich begrüße ich, dass nun auch der Gesetzgeber erkannt hat, dass die Akut- und Notfallversorgung in Deutschland reformiert werden muss. Als Kassenärztliche Vereinigung Bandenburg entwickeln wir den ärztlichen Bereitschaftsdienst schon seit einigen Jahren weiter: Im nächsten Jahr wird es insgesamt 20 ärztliche Bereitschaftspraxen direkt neben Krankenhausrettungsstellen geben. Außerdem werden dann auch alle Anrufe aus dem Land Brandenburg an die bundesweit gültige Rufnummer 116117 zentral in der KVBB koordiniert. Unsere Erfahrungen in der Umsetzung des neuen Bereitschaftsdienstsystems zeigen, dass jeder Praxisstandort seine Besonderheiten hat. Diese gilt es zu berücksichtigen, um sinnvolle und bedarfsgerechte Akut-Angebote für die Patienten zu schaffen. Mit engen, bundesweit einheitlichen Vorgaben ist dies nicht machbar.

Darüber hinaus frage ich mich, wo die für die Spahn’schen Ideen notwendigen Kolleginnen und Kollegen alle herkommen sollen. An ausgewählten Krankenhäusern sollen nämlich sogenannte Integrierte Notfallzentren entstehen, die sowohl mit einem ambulanten als auch einem stationären Arzt besetzt werden sollen. Für diese Pläne fehlt es in Brandenburg schlichtweg an Ärzten.

Noch ist das Gesetz nur ein Diskussionsentwurf, und es kann, nein es muss, sich inhaltlich noch viel ändern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist dazu bereits in intensiven Gesprächen mit dem Ministerium. „Minister Sinnvoll“ wäre dann doch auch eine schöne Schlagzeile für das Deutsche Ärzteblatt. Es grüßt Sie freundlich

MUDr./ČS Peter Noack Vorsitzender des Vorstands der KV Brandenburg

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Inhaltsverzeichnis

Berufspolitik

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Infoveranstaltung zum Bereitschaftsdienst 4.0

Neue Kontakte für Fragen zum Bereitschaftsdienst „Elf 6 und Elf 7“ – die Nummer mit den Elfen

Wurzel-Werk Akut-/Notfallversorgung Stimmen zu Spahns Notfall-Plänen

Landtagswahl Brandenburg 2019

Honorarverteilung im I. Quartal 2019

Abgabe Quartalsabrechnung III/2019

Neues zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Schulungen zum „eTerminservice“ Anpassungen im Formularbereich

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„Cardio plus Brandenburg“ mit BARMER endet

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HNO- und Gynäkologie-Praxen für Studie gesucht

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34 36 Seite 2 | AUSGABE 8 / 2019

Neue Strukturen entlasten Kollegen

Kassen vergüten Nachbetreuung gemäß Tonsillotomie-Vertrag

Fortbildung zur Zweitmeinung

Satzungsimpfvereinbarung nun auch mit der BARMER

Jetzt mit Preisanker Neuer Rahmenvertrag zur Arzneimittel-Abgabe


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Inhaltsverzeichnis

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44 45 Sicherstellung

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Service

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Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen)

Maßnahmen in der Physiotherapie

Sind Sie gut vertreten?

Ärztliche Bereitschaftspraxis Nummer zwölf am Netz

Landärzteprogramm: Förderung Facharztweiterbildung Niederlassungen im Juli 2019

Entscheidungen Zulassungsausschuss Juni 2019 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten

Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen

Zulassungsförderungen

Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen Praxisbörse

Fortbildungen

KBV-Fortbildungsportal modernisiert

Fortbildungen Medizinische Gesellschaft Ost-Brandenburg Telemedizin in der Rheumatologie: KV COMM befragt Patienten

Neue Broschüre: Sicher mobil im Alter

Impressum

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Berufspolitik

Neue Strukturen entlasten Kollegen

Aktuell im Gespräch mit Dipl.-Med. Andreas Schwark, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg, zum Bereitschaftsdienst 4.0 Herr Schwark, für die Mitglieder der KV Brandenburg, die Vertragsärzte, gilt ab 1. Oktober eine neue Bereitschaftsdienstordnung. Warum ist die notwendig? Wegen unserer umfassenden Bereitschaftsdienstreform. Für die neuen Strukturen wie die Koordinierungsstelle, die Bereitschaftspraxen, den Einsatzarzt und den Fahrdienst gelten natürlich bestimmte Regeln. Und die müssen in der Bereitschaftsdienstordnung fixiert werden. Außerdem wurde ein Übergangsparagraf eingefügt, der das Nebeneinander von „alter und neuer Bereitschaftsdienst-Welt“ regelt. Wie lief der Überarbeitungsprozess ab? Da dies eine gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung von Landesärztekammer und KV ist, gab es auf Verwaltungsebene eine gemeinsame Arbeitsgruppe. Diese hat den Änderungsbedarf diskutiert und Formulierungsvorschläge erarbeitet. Wir haben dies jedoch nicht im luftleeren Raum getan, sondern stets in engem Austausch mit den Regionalbeiräten vor

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Ort. Außerdem sind Erfahrungen anderer KVen mit eingeflossen.

War auch die Vertreterversammlung einbezogen? Natürlich. Die gewählten Vertreter mussten schließlich darüber abstimmen. Das haben sie auf ihrer Sitzung im Juni getan und die neue Bereitschaftsdienstordnung mit großer Mehrheit – 27 Ja- und drei Nein-Stimmen – beschlossen. Der Landesärztekammer Brandenburg ist sie anschließend zur Beschlussfassung als gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung zugeleitet worden. Hier steht die Abstimmung noch aus. Stand heute gilt die Bereitschaftsdienstordnung deshalb ab dem 1. Oktober nur für die Mitglieder der KVBB und nicht für alle Ärzte im Land.

Wie lief der Diskussions- und Entwicklungsprozess ab? Wir haben unsere Vertreterversammlung und die Beratenden Fachausschüsse regelmäßig über die Bereitschaftsdienstreform informiert. Natürlich wurden auch die Regionalbeiräte und Bereitschaftsdienstbeauftragten einbezogen. Los ging es mit ersten Überlegungen und Meinungsbildungen bereits 2011. Ab 2012 wurden die ersten Bereitschaftspraxen, etwa in Potsdam und Cottbus, eröffnet. Das Gesamt-


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Berufspolitik

konzept hat die Vertreterversammlung 2017 auf Klausuren und Sitzungen beraten und abgestimmt. Wichtige Ergänzungsbeschlüsse aus ersten Erfahrungen folgten 2018. Auf der MärzSitzung in diesem Jahr erfolgte die erste Lesung der Neufassung der Bereitschaftsdienstordnung. Anregungen und Vorschläge der Vertreter sind in die Bereitschaftsdienstordnung eingeflossen.

Wie geht es mit der Umsetzung der Bereitschaftsdienstreform voran? Damit sind wir weiterhin auf einem sehr guten Weg. Inzwischen sind zwölf ärztliche Bereitschaftspraxen an Krankenhäusern etabliert. Mitte August eröffneten wir die jüngste Praxis an der Oberhavel Klinik in Oranienburg. In diesem Jahr werden noch weitere Bereitschaftspraxen u. a. in Ludwigsfelde folgen. Mit der Eröffnung jeder neuen Praxis entlasten wir auch den bisherigen ärztlichen Bereitschaftsdienst, bilden größere Dienstbereiche und senken die Dienstbelastung für die Ärzte der Region erheblich. Dies erfolgt in Verbindung mit dem Ausbau unserer 116117-Koordinierungsstelle, die die Disposition der Patientenanrufe übernimmt.

Eine neue Säule im Bereitschaftsdienst sind die Einsatzärzte und der Fahrdienst. Wo gibt es sie bereits? Einsatzärzte mit Fahrdienstunterstützung sind bereits in den neu gebildeten Bereitschaftsdienstregionen Elbe-Elster, Königs Wusterhausen und Spreewald unterwegs. Hauptsächlich werden die Einsatzärzte als Telefonarzt durch die

Koordinierungsstelle eingebunden. In den Fällen, in denen ein Hausbesuch erforderlich ist, steht dem Einsatzarzt ein Fahrer mit Fahrzeug zur Verfügung. Einsatzarzt und Fahrdienst befinden sich während des Dienstes gemeinsam an einem zentralen Ort in der Bereitschaftsdienstregion, aktuell in Herzberg, Königs Wusterhausen und Lübbenau. Derzeit läuft die Fahrdienstausschreibung für die Region Frankfurt (Oder). Weitere werden folgen.

Wer entscheidet, ob ein Hausbesuch beim Patienten nötig ist? Alle Patientenanrufe gehen zunächst bei unserer 116117-Koordinierungsstelle in Potsdam ein. Kommt der medizinisch geschulte Disponent nach einer standardisierten Abfrage zu dem Ergebnis, dass eine ärztliche Beurteilung nötig ist, um über die Versorgung des Patienten zu entscheiden, übermittelt er die Kontaktdaten und Resultate zur Ersteinschätzung des Patienten an den Einsatzarzt. Dieser setzt sich mit dem Patienten in Verbindung, bespricht das weitere Vorgehen und entscheidet, ob ein Hausbesuch notwendig ist.

Machen sich diese neuen Strukturen schon in der Versorgung bemerkbar? Ja, denn es zeigt sich, dass nur 32 Prozent aller Anrufer ein dringendes Arztgespräch brauchen. Alle anderen Anrufe wickelte die Koordinierungsstelle ab. Ein Hausbesuch war nur bei 14 Prozent der Patienten nötig. Die diensthabenden Ärzte werden also spürbar entlastet und können so für größere Regionen als bisher den Be-

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Berufspolitik

reitschaftsdienst übernehmen. Das wird dann natürlich auch besser bezahlt als im alten Bereitschaftsdienst.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Regionalleitstellen? Mit den Regionalleitstellen Lausitz, Eberswalde und Potsdam haben wir in unserer Koordinierungsstelle bereits drei elektronische Schnittstellen. Praktisch bedeutet das: Ruft ein Patient aus diesen Regionen die 116117 an und liegt tatsächlich ein Notfall vor, werden über diese Schnittstelle die Patientendaten direkt an die jeweilige Regionalleitstelle übermittelt und die Rettungskette ausgelöst. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt für Anrufe auf der 112, die Akut- aber keine Notfälle sind. Diese elektronische Schnittstelle werden wir auch noch mit den zwei weiteren Regionalleitstellen in Brandenburg (Stadt) und Frankfurt (Oder) realisieren.

Besteht die Pflicht zum Bereitschaftsdienst immer noch? Ja, laut Bereitschaftsdienstordnung schon. In den ärztlichen Bereitschafts-

praxen werden bisher jedoch alle Dienste ausschließlich freiwillig besetzt. Und auch in den neu geschaffenen größeren Dienstbereichen bis hin zu den neu geschaffenen Einsatzbereichen nimmt der Anteil freiwillig übernommener Dienste deutlich zu. Das Ziel der weitgehenden Freiwilligkeit ist also erreichbar!

Wie sieht Ihr Zwischenfazit aus? Bereitschaftsdienst 4.0 ist die richtige Lösung, um die Versorgung von Akutpatienten im Rahmen unseres ambulanten Sicherstellungsauftrags zu verbessern und gleichzeitig die Brandenburger Ärzte erheblich vom Bereitschaftsdienst zu entlasten. Und auch die primär der Notfallversorgung dienenden Strukturen im Rettungsdienst und den Krankenhäusern werden entlastet. Dies sind in unserem Flächenland sehr wichtige Beiträge für eine zukunftssichere medizinische Versorgung.

Vielen Dank für das Gespräch. Die Fragen stellte Ute Menzel

Bereitschaftsdienst 4.0: Gut zu wissen

Im vergangenen Jahr wurden in den ärztlichen Bereitschaftspraxen erstmals mehr Patienten behandelt als im allgemeinen und fachärztlichen Bereitschaftsdienst. So verzeichneten die Bereitschaftspraxen zwischen dem vierten Quartal 2017 und dem vierten Quartal 2018 einen Zuwachs von rund 5.500 Behandlungsfällen. Im gleichen Zeitraum sank die Inanspruchnahme des „regulären“ Bereitschaftsdienstes um circa 3.000 Behandlungsfälle – eine Entlastung für die diensthabenden Ärzte. Aber auch die Rettungsstellen der Krankenhäuser mit Bereitschaftspraxen spürten die positiven Effekte: Dort ging die Zahl der Behandlungsfälle um circa 4.000 zurück. Seite 6 | AUSGABE 8 / 2019


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Infoveranstaltung zum Bereitschaftsdienst 4.0

Bis Ende 2020 wird es im Land Brandenburg 20 Bereitschaftsdienstpraxen geben und auch alle Patientenanrufe an die 116117 gehen dann zunächst bei unserer Koordinierungsstelle in Potsdam ein. Was genau verbirgt sich hinter dem Bereitschaftsdienst 4.0? Wie ist die Zeitplanung für die Umsetzung des neuen Bereitschaftsdienstsystems? Wie sehen künftig die Bereitschaftsdienstregionen im Land Brandenburg aus? Und wie wird der Bereitschaftsdienst im neuen System vergütet?

Fragen wie diese stehen im Mittelpunkt einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 18. September 2019 von 16 bis 18 Uhr, im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft, Pappelallee 5 in 14469 Potsdam.

Bitte melden Sie sich mit dem beiliegenden Faxformular für die Veranstaltung an. Sie können die Veranstaltung auch als Livestream im Internet verfolgen. Der Link zum Livestream wird etwa eine Woche vor der Veranstaltung im DatenNerv veröffentlicht.

Neue Kontakte für Fragen zum Bereitschaftsdienst

Aufgrund der Vielzahl von Anfragen zur Weiterentwicklung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (BD 4.0) ist ab sofort speziell für dieses Thema die neue Servicerufnummer 0331/98 22 98 40 geschaltet. Hier erreichen Sie uns Montag, Dienstag, Donnerstag von 9 bis 15 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr. Ebenfalls können Sie Ihre Anfragen per Mail an bd4.0@kvbb.de senden. Für die Meldung von Diensttauschen bzw. Änderungen Ihrer Erreichbarkeit im ärztlichen Bereitschaftsdienst be-

nutzen Sie bitte nur noch die neue Mailadresse diensttausch@kvbb.de. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Änderungsmeldungen zeitnah bearbeitet werden können. Selbstverständlich können Sie uns diese Änderungen auch weiterhin per Fax (0331/98 22 98 08) oder telefonisch (0331/98 22 98 09) mitteilen.

Die von Ihnen bisher genutzte Mailadresse bd@kvbb.de sollten Sie nur noch für „allgemeine“ Fragen (Anträge, Teilnahmeerklärungen usw.) nutzen.

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Berufspolitik

„Elf 6 und Elf 7“ – die Nummer mit den Elfen

Kampagne für den ärztlichen Bereitschaftsdienst startet / Info-Paket an alle Praxen Mit einer bundesweiten Kampagne wollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ab Ende August die Nummer und die Leistungen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bekannter machen. Die Idee: Zwei sympathische Elfen-Damen sollen als Elf 6 und Elf 7 dafür sorgen, dass die etwas sperrige Nummer 116117 noch breiter gestreut wird als bisher und damit noch mehr Menschen bekannter wird.

Los geht’s am 30. August in Berlin. Auf einer Pressekonferenz stellt die KBV die über drei Jahre angelegte Kampagne den Medien vor. Zeitgleich startet ein humorvoller Fernseh-Spot, der bundesweit auf privaten TV-Kanälen wie RTL, Sat 1 und Pro Sieben zu sehen sein wird. Flankiert von OnlineWerbung und Plakatwerbung in allen Landeshauptstädten, werden die beiden „Elfen“ dann in ganz Deutschland präsent sein. Auch Praxen können sich in den kommenden Jahren aktiv an der Kampagne beteiligen. In Kooperation mit den KVen sendet die KBV dafür den

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rund 100.000 Arzt- und Psychotherapeutenpraxen in Deutschland ein kostenloses Starter-Paket mit Werbemitteln zu. Dieses beinhaltet ein Poster fürs Wartezimmer sowie Infokarten für Patienten. Der Versand an alle Praxen erfolgt pünktlich zum Kampagnen-Start Ende August.

Sowohl das Poster als auch die Infokarten können Sie kostenlos auf der Website www.116117.de nachbestellen. Wie das Bestellverfahren genau abläuft, darüber wird in Kürze informiert.

„Bitte unterstützen Sie die Kampagne und weisen Sie Ihre Patienten darauf hin“, betont MUDr./ČS Peter Noack, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. „Über die 116117 haben wir es in der Hand, die Patienten aktiv in das jeweils bedarfsgerechte Versorgungsangebot zu steuern. Vermeintliche Notfälle wie akute Rückenbeschwerden oder eine fiebrige Erkältung können wir so dorthin lenken, wo sie hingehören: in die ambulanten Praxen und nicht in die Notaufnahme. Deshalb sollten möglichst viele Menschen die 116117 kennen.“


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Berufspolitik

Mehrere Phasen

In diesem Jahr bewirbt die Kampagne ausschließlich die Nummer und die bisherige Aufgabe des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Ab 2020 wird sie auch über die neuen Leistungen der 116117 informieren. Zunächst soll es darum gehen, die Nummer bekannter zu machen und die Menschen dafür zu sensibilisieren, mit welchen Beschwerden sie sich an den Bereitschaftsdienst wenden können. Im kommenden Jahr, wenn die

technische Infrastruktur in allen KVen erprobt ist, sollen dann auch die neuen Angebote in der Akut- und Notfallversorgung und den Terminservicestellen in den Mittelpunkt gestellt werden. Wichtig sei, dass die Kampagne keine falschen Erwartungen schüre, stellt die KBV klar. Deshalb solle stets betont werden, was die 116117 leisten kann und was nicht. Mehr zur Kampagne und den Werbemitteln erfahren Sie auf der Website www.116117.de

Wurzel-Werk Akut-/Notfallversorgung Jens Spahn plant gemeinsame Leitstellen und Notfallzentren

Sein Masernschutzgesetz hatte gerade das Kabinett passiert, da präsentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das nächste Reformvorhaben: Die Notfallversorgung soll neu aufgestellt werden. Einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung hat Spahn bereits an die Länder verschickt. In enger Abstimmung mit ihnen will er den Entwurf weiterentwickeln, teilt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite mit.

Kernstück der geplanten Reform ist die enge Verzahnung von ärztlichem Bereitschaftsdienst, Rettungsdienst sowie den Notfallambulanzen der Krankenhäuser. „Das ist eine Reform, die an der Wurzel ansetzt und daher mög-

licherweise sogar eine Grundgesetzänderung nötig macht“, so Spahn.

Gemeinsame Notfallleitstellen, erreichbar unter 112 oder 116117 In den Gemeinsamen Notfallleitstellen (GNL) sollen die Anrufer künftig auf Grundlage einer qualifizierten Triage in die richtige Versorgungsebene geleitet werden.

Diese Notfallleitstellen sollen von den Ländern „unter Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen“ geschaffen werden, heißt es in dem Arbeitsentwurf. Und weiter: „Vorgesehen ist eine umfassende Kooperationsverpflichtung der an der medizinischen Notfallversorgung Beteiligten, die sich ganz wesentlich auf eine digitale VerAUSGABE 8 / 2019 | Seite 9


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Berufspolitik

netzung und eine zentrale Steuerung durch GNL bezieht.“

In Brandenburg benötigen wir keine gesetzlichen Vorgaben: Die digitale Schnittstelle zwischen der 116117 und 112 ist bereits heute Realität. Patienten, die sich mit lebensbedrohlichen Beschwerden an die 116117 wenden, werden direkt an die 112 durchgestellt. Patientendaten werden übermittelt und die Rettungskette ausgelöst. Die Schnittstelle funktioniert auch bei Akutbeschwerden von der 112 zur 116117.

Integrierte Notfallzentren an bestimmten Krankenhäusern

Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser sollen gemeinsam sogenannte integrierte Notfallzentren (INZ) an bestimmten Kliniken einrichten und betreiben. Welche Standorte das sein werden, legen die Länder fest. Bestehende Strukturen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, insbesondere sogenannte Portalpraxen, sollen dabei jedoch berücksichtigt werden. Die Notfallzentren sollen jederzeit zugänglich sein. Patienten erhalten dort eine qualifizierte Ersteinschätzung und die notwendige Erstversorgung. Ärztlicher Bereitschaftsdienst und

Notaufnahme des Krankenhauses arbeiten unter dem Dach der INZ zusammen.

In Brandenburg benötigen wir keine gesetzlichen Vorgaben: Bis 2020 wird es an 20 Standorten ärztliche Bereitschaftspraxen in Kooperation mit Krankenhausrettungsstellen zur Versorgung von Akut- und Notfallpatienten geben.

Rettungsdienst als eigenständiger Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Rettungsdienst wird als eigenständiger Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch V geregelt. Die Versorgung am Notfallort und die gegebenenfalls notwendige Rettungsfahrt zur Klinik werden voneinander unabhängige Leistungen. So will der Bundesgesundheitsminister unnötige Fahrten ins Krankenhaus vermeiden und das Problem der bisher nicht vergüteten Versorgung am Notfallort beseitigen. Der Rettungsdienst ist Ländersache. Wir sind wegen der Pläne des Bundesministerium bereits im Gespräch mit dem brandenburgischen Gesundheitsministerium. red

Stimmen zu Spahns Notfall-Plänen

„Die Zielsetzung des Diskussionsentwurfs ist zunächst positiv zu bewerten: Es ist sinnvoll, die Notfallversorgung zu reformieren. Es dürfen dabei aber nicht gewachsene Strukturen zerstört werden. (…) Bereits heute betreiben die KVen an Krankenhäusern über 600 Bereitschaftsdienst- oder Portalpraxen. Diese Seite 10 | AUSGABE 8 / 2019


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Strukturen gilt es sinnvoll zu integrieren. Ein dritter neuer Sektor wäre dafür der falsche Ansatz.“ Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

„Dass jetzt ambulante Strukturen der Notfallversorgung in sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ) mit geeigneten Krankenhausstandorten in gemeinsamer Trägerschaft zusammenarbeiten sollen, unterstützt den dringend notwendigen Ausbau der Kooperation aller Beteiligten. Insbesondere die geplante, strukturierte Zuordnung des Patienten zu der jeweilig erforderlichen Behandlungsebene bietet eine Chance, die patientenindividuelle Behandlung zu optimieren, Notfallambulanzen zu entlasten und Wartezeiten zu reduzieren.“ Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer „Wir unterstützen den Gedanken einer integrierten Notfallversorgung nachdrücklich. Wir haben aber Zweifel daran, dass es dafür neuer räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Einrichtungen wie der INZ bedarf. An Sektorengrenzen mangelt es uns im Gesundheitswesen wahrlich nicht. Neue Grenzziehungen in der Versorgung sind daher alles andere als sinnvoll.“ Dr. Susanne Johna, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes

„Das nun bevorstehende Gesetzgebungsverfahren ist deshalb auch eine Bewährungsprobe für die betroffenen Player des Gesundheitssystems – allen voran die deutsche Krankenhausgesellschaft auf der einen, KBV und KVen auf der anderen Seite. Denn Chancen für Modifikationen des Gesetzentwurfes gibt es – aller Voraussicht nach – nur auf Basis konsentierter Vorschläge. Dafür gilt es, einen konstruktiven Dialog über gemeinsame Lösungsmodelle aufzunehmen.“ Geschäftsführender Vorstand des Hartmannbundes

„Der Diskussionsentwurf liefert einen guten Ansatz, die Notfallversorgung in Deutschland sektorenübergreifend zu reformieren. Mit den geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) schafft man die geeigneten Strukturen, um bestehende Notfalleinrichtungen im ambulanten und stationären Bereich zu harmonisieren. (…) Dass dies durch ein bundeseinheitliches Entgeltsystem forciert werden soll, begrüßen wir ausdrücklich, denn nur so sind auch vergleichbare Qualitätsstandards in den INZ durchsetzbar.“ Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes „Für die Rettungsdienste sind die Länder und nicht der Bund zuständig. Mit einer Änderung würde unverhältnismäßig in die vorhandenen bewährten Rettungsstrukturen eingegriffen – ohne konkret erkennbare Vorteile für alle Beteiligten. Insbesondere sehe ich auch keinen Mehrwert für die Patienten.“ Joachim Herrmann, Innenminister Bayerns

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Berufspolitik

Landtagswahl Brandenburg 2019 Am 1. September wählen die Brandenburger einen neuen Landtag. Uns interessiert natürlich ganz besonders, mit welchen gesundheitspolitischen Positionen die Parteien bei den Menschen punkten wollen. Wir haben deshalb bei den fünf im Brandenburger

Landtag vertretenen Parteien – SPD, CDU, Die Linke, AfD, Bündnis 90/ Die Grünen – sowie der FDP nachgefragt. Sie alle erhielten die gleichen sechs Fragen. Lesen Sie im Folgenden weitere Antworten:

Versorgungsangebote sichern, ÖGD stärken Welche Schwerpunkte wollen Sie in der Gesundheitspolitik setzen? In Brandenburg haben wir eine gesundheitliche Versorgungslandschaft mit sehr vielfältigen Angeboten. Sie reichen unter anderem von Einzel- über Gemeinschaftspraxen, Bereitschaftspraxen, Ärztehäusern bis hin zu Medizinischen Versorgungzentren. Mobile und telemedizinische Dienste sowie die AGnES-Schwestern ergänzen das Angebot.

Zudem verfügt das Land Brandenburg über eine flächendeckende Krankenhausversorgung. Gerade kleine Häuser im ländlichen Raum sind wichtige Gesundheitsanker für die dort lebenden Menschen. In der Summe sind all diese Angebote zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen.

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Mit welchen politischen Maßnahmen wollen Sie einem Ärztemangel, vor allem in den ländlichen Regionen Brandenburgs, begegnen? Um dem Ärztemangel insbesondere in ländlichen Gebieten entgegenzuwirken, muss das bereits geplante und finanziell untersetzte Landärzte-Programm zügig umgesetzt werden. Selbiges gilt im Übrigen auch für die Hebammenversorgung. Deshalb haben wir auch Geld in die Hand genommen, um mehr Geburtshelfer*innen für das Land zu gewinnen.

Zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten besonders im ländlichen Raum sind die sogenannten AGnES-Schwestern von besonderer Bedeutung. Diese „Fallmanager in der ambulanten medizinischen Versorgung“ wurden 2012 versuchsweise eingeführt und sind weiter zu unterstützen.


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Berufspolitik

Wie stehen Sie zur Budgetierung ärztlicher Arbeit? DIE LINKE hält die Budgetierung für kein ideales Instrument. Eine Einzelleistungsvergütung würde jedoch den Anreiz schaffen, das Leistungsangebot auszuweiten. Eine Mengenbegrenzung hält DIE LINKE also für entsprechend notwendig. Dennoch unterstützt DIE LINKE die volle Honorierung der ärztlich erbrachten Leistung – jedoch nur dann, wenn andere Instrumente zur Mengenbegrenzung greifen, die einerseits die Morbiditätsentwicklung abbilden und andererseits Qualitätsparameter berücksichtigen. Die Prüfung von Qualitätsaspekten dient auch der Herstellung gleicher Bedingungen mit dem stationären Bereich.

Die ärztliche Freiberuflichkeit ist für mich … ... eine elementare Grundlage der ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Entscheidungen müssen unabhängig von wirtschaftlichen Interessen, politischen Einflüssen oder anderem sein. Allein das Wohl der Patient*innen hat im Mittelpunkt zu stehen. So ist es auch in der Berufsordnung fest verankert, und darauf müssen sich Patient*innen verlassen können. Kritisch beobachten wir ökonomische Fehlentwicklungen oder Druckausübung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Dem tritt DIE LINKE entschieden entgegen und setzt auf die Stärkung der Freiberuflichkeit und die Unabhängigkeit der Ärzt*innen.

Welchen Einfluss sollte die Landesregierung auf die ambulante Bedarfsplanung nehmen? Wir fordern eine mitberatende Stimme für das Land in der regionalen Bedarfsplanung, Bettina Fortunato, Sprecherin für um auf konkrete Sozial-, Gesundheits-, Pflege- und Gegebenheiten Seniorenpolitik (DIE LINKE) Foto: Thomas Kläber vor Ort schneller und mit Kompetenz reagieren zu können. Eine großräumige Planung, die regionale Voraussetzungen nicht berücksichtigt, lehnen wir ab.

Zudem setzen wir uns gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Richtlinie zur Versorgungsplanung des Gemeinsamen Bundesausschusses als Grundlage für die Zulassung von Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen grundlegend überarbeitet und auf den Versorgungsbereich „Mittelbereich“ angepasst wird. Wie sollen Gesundheitskompetenz und -wissen der Menschen verbessert werden? Die Gesundheitsstrukturen Brandenburgs werden ergänzt durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst, dem besondere Bedeutung beizumessen ist und der aus unserer Sicht dringend

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Berufspolitik

gestärkt werden muss. Er leistet einen wichtigen Beitrag zum Erwerb von Gesundheitskompetenz, bspw. durch Aufklärungskampagnen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote zu gesunden und gesundheitsfördernden Lebensverhältnissen. Damit stärkt

er die gesundheitliche Eigenverantwortung und wirkt auf die Vermeidung von Gesundheitsrisiken hin. Diese wichtige bevölkerungsmedizinische Aufgabe erhält unsere volle Unterstützung.

Welche Schwerpunkte wollen Sie in der Gesundheitspolitik setzen? Wir wollen integrierte Versorgungsangebote ausweiten und die stationäre und ambulante Versorgung besser verzahnen. Wir wollen die Übernahme von Hausarztpraxen durch junge Ärzt*innen erleichtern, z. B. indem die Kommunen Praxisräume bereitstellen, den Auf- und Ausbau von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Zusammenarbeit mit örtlichen Kliniken fördern und den Fortbestand bestehender Projekte wie rollende Arztpraxen und nichtärztliche Praxisassistent*innen agneszwei vorantreiben. Unser Anspruch bleibt die wohnortnahe medizinische Versorgung.

ten wollen, brauchen neben einer konkurrenzfähigen Bezahlung vor allem auch attraktive Arbeitsplätze mit einer neuen Kultur der Zusammenarbeit. Beschäftigte in Gesundheitsberufen möchten nicht mehr in einem durch Status und starre Hierarchien geprägten System arbeiten. Wir wollen Versorgung so denken, dass alle Gesundheitsberufe eng zusammenarbeiten und dies wissenschaftlich begleiten lassen. Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz mindert den Fachkräftemangel erheblich und ist ein Standortvorteil.

Integrierte Versorgung ausweiten, Gesundheitsberufe attraktiver machen

Mit welchen politischen Maßnahmen wollen Sie einem Ärztemangel, vor allem in den ländlichen Regionen Brandenburgs, begegnen? Junge Menschen, die hier im Land in der Gesundheitsversorgung arbei-

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Wie stehen Sie zur Budgetierung ärztlicher Arbeit? Hierbei handelt es sich um keine landesrechtliche, sondern eine bundesrechtliche Frage. Aus unserer Sicht trägt Budgetierung aber dazu bei, eine gute medizinische Versorgung zu sichern und zu steuern. Budgetierung kann helfen, Überversorgung abzu-


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Berufspolitik

bauen, Fehlversorgung zu reduzieren und Unterversorgung zu beheben.

Die ärztliche Freiberuflichkeit ist für mich … ... eine wertvolle Option, aber keine heilige Kuh. Gerade jüngere Mediziner*innen bevorzugen aufgrund ihrer Lebensplanung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Angestelltenverhältnisse auch im ambulanten Bereich. Diesem Wunsch ist Rechnung zu tragen, auch wegen der schwierigen Nachwuchsgewinnung in manchen Regionen und zur Aufrechterhaltung von Versorgungssicherheit.

Welchen Einfluss sollte die Landesregierung auf die ambulante Bedarfsplanung nehmen? Wir stellen vor der Frage nach der Versorgung innerhalb eines Sektors die Frage, wie eine bedarfsgerechte, flächendeckende und diskriminierungsfrei zugängliche medizinische Versorgung für alle Menschen im Land gelingen kann. Die strikte Trennung zwischen ambulanten und stationären Angeboten schadet deren Versorgung. Das Land kann Einfluss nehmen, indem es über das gemeinsame Landesgremium für sektorenübergreifende ge-

sundheitliche Versorgung zukunftsfähige Konzepte in allen Regionen des Landes unterstützt.

Wie sollen Gesundheitskompetenz und -wissen der Menschen Ursula Nonnemacher, Spitzenkanverbessert ditatin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden? für die Landtagswahl Foto: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Eine gute gesundheitliche Versorgung benötigt zielgruppengerechte Angebote. Die Menschen im Land Brandenburg sind vielfältig. Dieser Vielfalt wollen wir mit der Stärkung von Beratungseinrichtungen und Präventionsangeboten begegnen. Wir möchten bestehende Beratungsangebote bei Suchterkrankungen oder zur sexuellen Gesundheit erhalten und weiterentwickeln. Auf den Prüfstand gehören ebenfalls die Entwicklung von präventiv wirkenden Angeboten zu Ernährung und Diabetes. Unabhängige Patient*innenberatung und Selbsthilfeinitiativen fördern wir.

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Berufspolitik

Medi-Zentren fördern, gezielte Ärzte-Ausbildung Welche Schwerpunkte wollen Sie in der Gesundheitspolitik setzen? Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in der Fläche und Stärkung durch ein System von Medi-Zentren, Förderung von Spezialisierungen, Bekämpfung des sich abzeichnenden Pflegenotstandes und des Hebammenmangels. Stärkung der Präventionsarbeit.

Mit welchen politischen Maßnahmen wollen Sie einem Ärztemangel, vor allem in den ländlichen Regionen Brandenburgs, begegnen? Gezielte Ausbildung vor Ort nach dem Modellstudiengang der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB). Heißt: Einbindung in die direkte Arbeit am Patienten von Beginn des Studiums an durch Mitarbeit von Lehrpraxen. Dies führt zu frühzeitiger Vermittlung praktischer Erfahrung und stärkt die Bindung an die Region. Wesentlich ist auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Ärzten und medizinischem Fachpersonal, Infrastrukturausbau usw., um im ländlichen Raum Ansiedlungen zu fördern.

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Wie stehen Sie zur Budgetierung ärztlicher Arbeit? Wir sehen darin ein Hemmnis für viele Ärzte, sich niederzulassen. Ihnen werden alle Pflichten und Risiken von Selbstständigen auferlegt, aber nicht deren Rechte. Mehrarbeit, die nicht bezahlt wird, kann schon rein unternehmerisch nicht erbracht werden, denn die Kosten (Personal, Praxismiete usw. laufen unbezahlt weiter!). Dies ist neben der ausufernden Bürokratie der Hauptgrund dafür, dass jeder zweite Arzt nach dem Studium nicht direkt am Patienten arbeitet! Die ärztliche Freiberuflichkeit ist für mich ... ... nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten zu können, ohne überbordende Bürokratie und willkürliche Budgetierung.

Welchen Einfluss sollte die Landesregierung auf die ambulante Bedarfsplanung nehmen? Es geht zunächst um die Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung. Diese wird mittelfristig hauptsächlich


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Berufspolitik

von ambulanten Versorgungszentren (Medi-Zentren) geleistet werden. Hier verteilt sich die Arbeit auf mehrere Ärzte, die individuelle Arbeitszeiten (wichtig besonders für Eltern) wählen können. In einer Einzelpraxis ist Teilzeitarbeit keine Option. Diese Zentren sind neben Einzelpraxen mit kommunalen und Landesmitteln zu fördern.

Wie sollen Gesundheitskompetenz und -wissen der Menschen verbessert werden? Gesundheitskompetenz ist letztlich ein wesentlicher Beitrag zur Prävention und bezieht sich u. a. wesentlich auf die Förderung eines gesunden Lebensstils. Unter dieser Maßgabe handelt es sich letztlich um Bildung und sollte bereits frühzeitig alters-

gerecht vermittelt werden. Wir wollen die Gesundheitskompetenz deshalb auch stärker in Lehrplänen berücksichtigen und darüber hinaus die Präventionsarbeit verDr. Gabriele Schare-Ruf, Kreisvorstärken. Wichtig sitzende der FDP in Ostprignitzist unter andeRuppin und Direktkandidatin für die Landtagswahl rem aber auch, Foto: FDP Brandenburg das Bewusstsein zu stärken, dass medizinische Versorgung in die Hände von Fachleuten gehört und es keinen Dr. Google gibt.

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Praxis aktuell

Honorarverteilung im I. Quartal 2019

Das Finanzvolumen für die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) beruht auf der am 13.3.2019 mit den Krankenkassen geschlossenen Vereinbarung zur Gesamtvergütung im Jahr 2018 und ersten Ergebnissen aus den Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2019. Da die Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2019 derzeit noch nicht abgeschlossen sind, wurden Vorbehalte in der Rechtsbehelfsbelehrung zu Ihrem Honorarbescheid aufgenommen. Wir bitten Sie, diese zu beachten. Speziell in der Frage der Vergütung der förderungswürdigen Leistungen hoffen wir, in Kürze eine Einigung zu erzielen.

Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung I/2019

Für die Vergütung innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung standen insgesamt ca. 223,8 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge: Bereiche

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung Honorarfonds Labor

Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst Honorarfonds Hausarzt/Facharzt

davon: haus- und fachärztliches Vergütungsvolumen

davon: Honorarfonds genetisches Labor davon: Honorarfonds PFG

Hausärzte

Fachärzte

223,8 Mio. Euro 16,4 Mio. Euro 5,7 Mio. Euro

99,3 Mio. Euro 99,3 Mio. Euro

102,3 Mio. Euro 95,7 Mio. Euro 1,9 Mio. Euro

4,7 Mio. Euro

Die Regelleistungsvolumen (RLV) überschreitenden Leistungsanteile wurden für Fachärzte mit einer Quote von ca. 25,4 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet. Für Hausärzte wurden diese Leistungen mit dem vollen Orientierungspunktwert vergütet. Von den bereitgestellten Mitteln der Krankenkassen standen für die Vergütung im fachärztlichen Versorgungsbereich allerdings nur ca. 3,2 Mio. Euro zur Verfügung, so dass in diesem Segment Leistungen im Wert von ca. 9,3 Mio. Euro nicht vergütet wurden.

Durchschnittlich überschritten Hausärzte ihr Regelleistungsvolumen um rund 5 Prozent, Fachärzte um rund 18 Prozent.

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Intern

Praxis aktuell

Im Laborbereich konnte erstmals nur die Mindestauszahlungsquote von 89 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden. Dies betrifft die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 sowie den Wirtschaftlichkeitsbonus. Zur Gewährleistung dieser Quote waren Stützungen in Höhe von ca. 0,5 Mio. Euro erforderlich.

Die Leistungen, die dem Honorarfonds für die Humangenetik zuzuordnen sind, wurden durch Stützungen aus fachärztlichen Mitteln mit einer Quote von ca. 74,476 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet. Dieser Preis entspricht 85 Prozent des Vergütungsniveaus aller innerhalb des fachärztlichen Budgets zu vergütenden Leistungen. In den folgenden Tabellen finden Sie eine Übersicht der versorgungsspezifischen Vergütungsvolumina: Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2019 darunter:

99,3 Mio. Euro

Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen

-0,4 Mio. Euro

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

4,6 Mio. Euro

Entnahme für den Strukturfonds

Überschüsse/Defizite der zentralen Honorarfonds Leistungsbezogene Honorarfonds

Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM)

Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

Quote

0,1 Mio. Euro

0,05 Mio. Euro

5,1 Mio. Euro

0,1 Mio. Euro

100 %

0,002 Mio. Euro

71,251 %

0,003 Mio. Euro

100 %

AUSGABE 8 / 2019 | Seite 19


Intern

Praxis aktuell

Hausärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2019

Honorarfonds Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

Honorarfonds für die geriatrische Versorgung (Abschnitt 3.2.4 EBM) Honorarfonds für kinderärztlich erbrachte Leistungen der Sozialpädiatrie (Abschnitt 4.2.4 EBM) Honorarfonds für ärztlich angeforderte Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM)

Honorarfonds zur Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

Honorarfonds zur Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2019 darunter:

Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)

99,3 Mio. Euro

Quote

2,7 Mio. Euro

100 %

1,4 Mio. Euro

49,232 %

0,2 Mio. Euro 68,399 % 0,1 Mio. Euro

100 %

0,005 Mio. Euro

100 %

0,7 Mio. Euro

89 %

89,9 Mio. Euro 102,3 Mio. Euro

1,9 Mio. Euro 74,476 %

4,7 Mio. Euro

Rückstellungen/Bereinigungen/Förderungen

-0,8 Mio. Euro

Entnahme für den Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

16,4 Mio. Euro

Entnahme für den Strukturfonds

Stützung der zentralen Honorarfonds/PFG/Humangenetik

Seite 20 | AUSGABE 8 / 2019

Quote

0,1 Mio. Euro

0,5 Mio. Euro

100 %


Intern

Praxis aktuell

Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2019

Leistungsbezogene Honorarfonds

Honorarfonds zur Vergütung der Kostenpauschalen des Kapitels 40 EBM

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Pathologie und Neuropathologie

Honorarfonds zur Vergütung der Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbrüche (Sonstige Hilfen) (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM) Honorarfonds zur Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)

Honorarfonds Haus- und Heimbesuche (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)

Honorarfonds Strukturpauschale konservative Augenheilkunde

Honorarfonds für anästhesiologische Leistungen im Zusammenhang mit vertragszahnärztlicher Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit Honorarfonds für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM)

Honorarfonds zur Förderung der Weiterbehandlung akuter Behandlungsfälle

Honorarfonds zur Vergütung der eigenerbrachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

Vergütung der Laborgrundpauschale (GOP 12210 und 12220 EBM)

102,3 Mio. Euro

Quote

1,8 Mio. Euro

100 %

8,0 Mio. Euro

1,5 Mio. Euro 82,379 %

1,9 Mio. Euro

100 %

0,02 Mio. Euro 92,827 % 0,4 Mio. Euro 97,954 % 1,3 Mio. Euro

59,010 %

0,03 Mio. Euro

100 %

0,01 Mio. Euro

100 %

0,001 Mio. Euro

100 %

0,6 Mio. Euro

89 %

0,4 Mio. Euro

100 %


Intern

Praxis aktuell

Fachärztliches Vergütungsvolumen Quartal I/2019

Arztgruppenbezogene Honorarfonds

Honorarfonds Strahlentherapie (übrige Leistungen von Fachärzten für Strahlentherapie)

Honorarfonds Laboratoriumsmedizin (übrige Leistungen von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin und von Fachwissenschaftlern) Honorarfonds Nephrologie (Leistungen von Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entsprechender Institute bzw. Ärzten mit nephrologischem Schwerpunkt) Honorarfonds Psychotherapie (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten)

Honorarfonds Sonstige Vertragsärzte (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und Toxikologie und Vertragsärzten, für die kein RLV gem. § 11 HVM gebildet wird)

RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung für Überschreitungsleistungen

Seite 22 | AUSGABE 8 / 2019

102,3 Mio. Euro

1,1 Mio. Euro

Quote

0,04 Mio. Euro 78,553 % 0,02 Mio. Euro 83,937 %

0,2 Mio. Euro 74,476 %

0,8 Mio. Euro

75,169 %

0,03 Mio. Euro 74,476 % 70,3 Mio. Euro


Intern

Praxis aktuell

Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 90,5 Mio. Euro vergütet. Folgende Tabelle gibt einen groben Überblick: Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge Quartal I/2019 Leistungen des ambulanten Operierens

Gesamt

11,1 Mio. Euro

Präventionsleistungen

16,2 Mio. Euro

Wegepauschalen

0,8 Mio. Euro

Strahlentherapie

4,6 Mio. Euro

Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/Probatorik

15,3 Mio. Euro

Dialysesachkosten

15,1 Mio. Euro

Nephrologische Leistungen Zuschläge zur PFG

2,4 Mio. Euro 1,1 Mio. Euro

Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)

1,4 Mio. Euro

DMP

9,8 Mio. Euro

Hausarztzentrierte Versorgung

0,3 Mio. Euro

Sozialpsychiatrie

1,0 Mio. Euro

Nichtärztliche Praxisassistenten Mammographie-Screening Onkologie

Schutzimpfungen

Weitere Leistungen außerhalb der MGV

1,2 Mio. Euro

2,0 Mio. Euro 1,3 Mio. Euro

1,6 Mio. Euro

5,5 Mio. Euro

Nachvergütungen für die Quartale I bis III/2018 gab es jetzt aufgrund der rückwirkenden EBM-Änderung für den Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 01650 für die Einrichtungsbefragung im Rahmen der Qualitätssicherung zur Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen.

Nach erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen mit der AOK Nordost zur Weiterentwicklung der Qualität und Vergütung auf dem Gebiet der RheumatoAUSGABE 8 / 2019 | Seite 23


Intern

Praxis aktuell

logie wurden rückwirkend für die Jahre 2015 bis 2017 Nachvergütungen ausgelöst. Über die Details dieses Verhandlungserfolgs berichteten wir in „KV-Intern“ 5/2019.

Der positive Trend der Anzahl der gesetzlich versicherten Brandenburger schwächt sich ab. Wie in der nachfolgenden Grafik veranschaulicht, stieg deren Zahl in Brandenburg um ca. 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Allgemeinen Ortskrankenkassen verzeichnen seit längerer Zeit wieder einen leichten Versichertenrückgang. Auch bei der Knappschaft und den Landwirtschaftlichen Krankenkassen gibt es geringe Verluste. Die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die Ersatzkassen verbuchen weiterhin Zuwächse.

Versichertenentwicklung I/2019 zu I/2018 GKV

Kassenarten

AOK BKK IKK

LKK KN EK

0,47 %

1,63 %

0,59 %

-0,12 %

I/2019

-1,81 %

I/2018

-1,36 %

Seite 24 | AUSGABE 8 / 2019

0,5 Mio.

1,0 Mio.

0,90 %

1,5 Mio.

2,0 Mio.


Intern

Praxis aktuell

Abgabe Quartalsabrechnung III/2019 Frist endet am 8. Oktober 2019

Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papierform mit der Abrechnung einzureichen.

Die ergänzenden Unterlagen wie: • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß der GOP 35152 EBM und sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB möglich ist: • Abrechnungsscheine für Polizei und Feuerwehr • Abrechnungsscheine für Asyl- und Sozialämter • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise

senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam. Wollen Sie sie persönlich einreichen, ist das zu folgenden Zeiten möglich:

1. bis 8. Oktober 2019, 9 bis 17 Uhr bei der KVBB in Potsdam

Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quartalsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.

Zentrale Formularbestellung in Potsdam Fax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05 Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen AUSGABE 8 / 2019 | Seite 25


Intern

Praxis aktuell

Neues zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Zuschläge für TSVGKonstellationen

Die Gebührenordnungspositionen (GOP) für die zeitgestaffelten extrabudgetären Zuschläge, die Ärzte und Psychotherapeuten ab 1. September bei einer Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (TSS) erhalten, stehen fest. Dies betrifft auch die Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch den Hausarzt, für die es neue GOP im EBM gibt.

Die Verhandlungen im Bewertungsausschuss zu den Details der Umsetzung der Zuschläge dauern indessen noch an (z. B. Zählweise der Fristen und Anpassung der Allgemeinen Bestimmungen des EBM). Eine Beschlussfassung ist erst im August zu erwarten. Jedoch haben KBV und GKV-Spitzenverband bereits vorab die zu verwendenden GOP festgelegt.

Zuschläge aufgrund einer TSS-Terminvermittlung In jedes der EBM-Kapitel 3 bis 27 (ohne Kapitel 12 Labormedizin und 19 Pathologie) und in den EBM-Abschnitt 30.7 (Schmerztherapie) wird jeweils eine neue GOP als „Zusatzpauschale TSS-Terminvermittlung“ aufgenommen. Zu jeder Zusatzpauschale gibt es vier mögliche Zusätze A bis D, die die entsprechende Höhe der Zuschläge abbilden und vom Arzt zusammen mit der neuen GOP anzugeben sind. Dabei steht das Buchstabensuffix A für den „TSS-Akutfall“: A ist also anzugeben, wenn der vermittelte Termin spätestens am Tag nach Kontaktaufnahme des Versicherten bei der Terminservicestelle und der Einschätzung als TSSAkutfall erfolgt. Die weiteren Suffixe B, C und D stehen jeweils für den „TSS-Terminfall“:

Suffix

Anzahl der Tage ab Terminvermittlung bis zum Tag der Behandlung

A

TSS-Akutfall 24 Stunden*

C

TSS-Terminfall 9. bis 14. Tag

B

D

TSS-Terminfall 1. bis 8. Tag

TSS-Terminfall 15. bis 35. Tag

Zuschlag der jeweiligen altersklassenspezifischen Versicherten-, Grund- bzw. Konsiliarpauschale 50 Prozent 50 Prozent 30 Prozent 20 Prozent

*Der TSS-Akutfall setzt voraus, dass am Telefon der 116117 eine medizinische Ersteinschätzung der Dringlichkeit der Behandlung erfolgt ist. Das Verfahren dazu wird ab Januar 2020 bundesweit etabliert sein.

Seite 26 | AUSGABE 8 / 2019


Intern

Praxis aktuell

Die neuen GOP sind im EBM nicht mit Punkten oder Euro-Beträgen bewertet, da der Zuschlag auf die Höhe der jeweiligen altersklassenspezifischen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale erfolgt.

Zuschlag für die Facharztvermittlung durch einen Hausarzt Für Hausärzte und Kinder- und Jugendmediziner werden die GOP 03008 und 04008 als Zuschläge zu den jeweiligen Versichertenpauschalen 03000 und 04000 zum 1. September 2019 neu in den EBM aufgenommen. Sie bilden die Vergütung der mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz geforderten Vermittlung eines Behandlungstermins bei einem an der fachärztlichen Versorgung teilnehmenden Vertragsarzt ab. Die Bewertung in Höhe von 93 Punkten entspricht einem Wert von 10,07 Euro.

Was ist ein Arztgruppenfall nach dem TSVG?

Die extrabudgetäre Vergütung nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz gilt nicht, wie sonst üblich, für den Behandlungsfall, sondern für den „Arztgruppenfall“.

Der Arztgruppenfall umfasst alle Leistungen, die von derselben Arztgruppe in derselben Arztpraxis innerhalb desselben Quartals bei einem Versicherten ambulant zulasten derselben Krankenkasse durchgeführt wurden. In einer Einzelpraxis sind somit Arztgruppenfall und Behandlungsfall identisch.

In einer Berufsausübungsgemeinschaft hingegen werden die Leistungen nach dem Fachgebiet der behandelnden Ärzte zu Arztgruppenfällen zusammengefasst. Die Zuordnung zum Fachgebiet richtet sich grundsätzlich an den Fachkapiteln oder deren Unterabschnitten (Innere Medizin) des EBM aus. Hierbei maßgeblich ist der Punkt 1 der jeweiligen Präambel.

Welche Kennzeichnungen betrifft dies? Zur Kennzeichnung der abrechnungsrelevanten TSVG-Konstellation dient das Feld „TSVG Vermittlung“. Dieses öffnet sich bei der Scheinanlage in Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS).

Sie kennzeichnen den Schein als TSS-Terminfall, TSS-Akutfall, HausarztVermittlungsfall (in der Facharztpraxis), offene Sprechstunde oder Neupatient, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Der Schein wird angelegt für den ersten Arzt, der den Patienten in diesem Quartal behandelt. Daraus ergibt sich auch die Arztgruppe, der der TSVG-Fall zuzurechnen ist.

Behandeln Ärzte unterschiedlicher Arztgruppen in einer Praxis einen Patienten, werden grundsätzlich die Leistungen derjenigen Arztgruppe in dieser TSVG-Konstellation extrabudgetär vergütet, die den ersten Kontakt zum Versicherten hatte. Andere Arztgruppen zählen nicht zu dieser TSVGKonstellation.

Tritt eine weitere TSVG-Konstellation ein, wird ein neuer Schein angelegt!

Lesen Sie weiter auf Seite 28. AUSGABE 8 / 2019 | Seite 27


Intern

Praxis aktuell

Jede neue TSS-Vermittlung, jede neue Hausarzt-Terminvermittlung, jede offene Sprechstunde bei einer anderen Arztgruppe in der Praxis stellt eine neue TSVG-Konstellation dar. Eine Ausnahme ist der „Neupatient“: In dem Quartal, in dem der Patient Neupatient ist, können maximal zwei Arztgruppenfälle die extrabudgetäre Vergütung beanspruchen. Auch hier sollte eine getrennte Scheinanlage im PVS erfolgen. Bei allen TSVG-Konstellationen muss eine entsprechende Scheinkennzeichnung in der Praxis erfolgen, damit die Leistungen extrabudgetär vergütet werden können.

Sollte der Patient nun (ganz „normal“, also ohne eine TSVG-Konstellation abzudecken) von einer weiteren Arztgruppe der Praxis behandelt werden (außerhalb des Arztgruppenfalls, der die TSVG-Kennzeichnung vorgenommen hat), muss die Praxis auch hier einen gesonderten Abrechnungsschein anlegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Patient in der offenen Sprechstunde des Urologen behandelt wurde und im selben Quartal den Hausarzt derselben Praxis konsultiert. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

Schulungen zum „eTerminservice“ Mit der Software „eTerminservice“ kann Ihre Praxis freie Termine mit wenigen Klicks direkt an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) melden. Viele von Ihnen machen davon schon Gebrauch. Andere noch nicht. Bitte denken Sie jedoch daran, dass seit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet sind, freie Termine an die Terminservicestelle zu melden. Mit dem „eTerminservice“ geht das einfach und schnell. Ihre Praxismitarbeiter können die Termine für die Terminservicestelle selbstständig eintragen und verwalten. Hat die Terminservicestelle einen Ihrer

Seite 28 | AUSGABE 8 / 2019

Termine gebucht, erhalten Sie automatisch eine Nachricht. Bitte wählen Sie dafür im „eTerminservice“ den von Ihnen favorisierten Benachrichtigungsweg aus: entweder per E-Mail oder Fax. Sie können außerdem die gebuchten Termine inklusive Namen und Kontaktdaten des Patienten jederzeit über den „eTerminservice“ einsehen.

Um Ihnen und Ihrem Praxisteam den Einstieg in den „eTerminservice“ und die anschließende Nutzung zu erleichtern, bieten wir Ihnen im September und Oktober jeweils zweistündige kostenfreie Anwenderschulungen in verschiedenen Regionen an:


Intern

Praxis aktuell

Wann?

Wo?

4. September 2019 15 bis 17 Uhr

Hotel Uckerwelle Brüssower Allee 48 A, 17291 Prenzlau

13. September 2019 14 bis 16 Uhr

KV Brandenburg Pappelallee, 14469 Potsdam

11. September 2019 15 bis 17 Uhr

20. September 2019 15 bis 17 Uhr 25. September 2019 15 bis 17 Uhr 25. Oktober 2019 15 bis 17 Uhr

Bitte melden Sie sich für die Teilnahme an einer der Veranstaltungen beim Sachgebiet Fortbildung der KVBB an: 0331/98 22 98 02.

Radisson Blu Hotel, Cottbus Vetschauer Straße 12, 03048 Cottbus Bildungszentrum Erkner e.V. Seestraße 39, 15537 Erkner

Hotel Neuer Hennings Hof Hennings Hof 3, 19348 Perleberg

Ruppiner Kliniken GmbH Fehrbelliner Str. 38, 16816 Neuruppin Inhaltliche Fragen zur Veranstaltung beantworten Ihnen die Mitarbeiter der KVBB-Terminservicestelle: 0331/98 22 98 20.

Anpassungen im Formularbereich

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf verschiedene Neuerungen im Formularbereich geeinigt Änderung Geschlechtsangabe auf mehreren Formularen

Laut Personenstandsgesetz muss es möglich sein, neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ als Geschlechtsangabe vorzunehmen. Diese Vorgabe wird zum 1. Oktober 2019 im Formularbereich umgesetzt.

Konkret wird es auf dem Überweisungsschein (Muster 6) sowie auf den Laboranforderungsscheinen Muster

10 und 10A künftig nicht mehr zwei Ankreuzfelder für „männlich“ und „weiblich“ geben, sondern nur noch ein Textfeld, in das Ärzte eines der folgenden Kürzel für die jeweilige Geschlechtsform eintragen: • • • •

W für weiblich M für männlich D für divers X für unbestimmt

Lesen Sie weiter auf Seite 30. AUSGABE 8 / 2019 | Seite 29


Intern

Praxis aktuell

Die Anpassung der Geschlechtsangabe wird auf dem Überweisungsschein und den Laboranforderungsscheinen umgesetzt.

Diese überarbeiteten Muster werden zum 1. Oktober 2019 eingeführt – jedoch ohne Stichtagsregelung. Das heißt, Praxen können noch vorhandene alte Muster aufbrauchen. In einem solchen Fall dürfen sie aber nicht „männlich“ oder „weiblich“ auf einem solchen alten Formular ankreuzen, sondern müssen in das Ankreuzfeld für „männlich“ eines der vier Kürzel eintragen. Entsprechend dieser Verfahrensweise ist auch das Muster 5 „Abrechnungsschein“ und Muster 19 „Notfall-/Vertretungsschein“ auszufüllen.

Achtung: Die geänderten Formulare können Sie ab Oktober bei der Formularbestellung der KV Brandenburg anfordern (Tel.: 0331/98 22 98 05, Fax: 0331/98 22 98 04, online: www.kvbb.de/ praxis/service/formularbestellung/). Bestellungen, die vorher eingehen,

erhalten automatisch noch die alten Formulare.

Überarbeitete Vordruckerläuterung zum Überweisungsschein (Muster 6)

Durch die Ergänzung der Vordruckerläuterung wird klargestellt, dass die erneute Ausstellung des Überweisungsscheins im Falle einer quartalsübergreifenden Behandlung nicht erforderlich ist und der im Vorquartal ausgestellte Überweisungsschein auch im Folgequartal weiterverwendet werden kann.

Abschaffung Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung

Seit 1. April 2019 müssen Ärzte die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung nicht mehr auf dem Berichtsvordruck für die Gesundheitsuntersuchung (Muster 30) dokumentieren, sondern ausschließlich in der Patientenakte. Damit wird das Muster 30 nicht mehr benötigt und rückwirkend zum 1. April 2019 abgeschafft. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03

Seite 30 | AUSGABE 8 / 2019


Intern

Praxis aktuell

„Cardio plus Brandenburg“ mit BARMER endet Mit Wirkung zum 30. September 2019 wird der Vertrag zur besonderen kardiologischen Versorgung in Brandenburg aufgehoben. Grund dafür ist eine von der BARMER mit dem Bundesverband niedergelassener Kardiologen geschlossene, bundesweit gültige Vereinbarung. Diese weist nach Aussage der Krankenkasse große inhalt-

liche Überschneidungen zu unserem Vertrag auf Landesebene auf.

Die Symbolnummern 93450 für Hausärzte sowie die 93455 und 93458 für Kardiologen sind daher nur noch bis zum Ende des III. Quartals 2019 abrechnungsfähig. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Fachbereich Verträge

Kassen vergüten Nachbetreuung gemäß Tonsillotomie-Vertrag Die Tonsillotomie kann seit 1. Juli über den EBM abgerechnet werden. Alle Tonsillotomie-Verträge, die die KV Brandenburg mit verschiedenen Krankenkassen abgeschlossen hatte, endeten zu diesem Zeitpunkt automatisch (siehe „KV-Intern“ 7/2019). Allerdings haben folgende Krankenkassen zugesichert, die Nachbetreuung

(SNR 92082 und 92083) von Patienten, die vor dem 1. Juli 2019 operiert wurden, im III. Quartal 2019 noch gemäß der Tonsillotomie-Vereinbarung zu vergüten: AOK Nordost, BARMER, IKK Brandenburg und Berlin, KKH und KNAPPSCHAFT. Einzig die Novitas BKK hat diesem Verfahren nicht zugestimmt.

Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03, Fachbereich Verträge

AUSGABE 8 / 2019 | Seite 31


Intern

Praxis aktuell

HNO- und Gynäkologie-Praxen für Studie gesucht

Zweitmeinung bei OP-Empfehlungen Hysterektomie oder Tonsillotomie / Tonsillektomie Wie hoch ist der Bedarf an Zweitmeinungsverfahren? Welche Gründe sprechen für oder gegen eine zweite Meinung? Wie können das Zweitmeinungsverfahren und die seit Ende 2018 geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine patientenzentrierte Versorgung optimiert werden?

Fragen wie diese stehen im Mittelpunkt der Studie „ZWEIT: Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse von medizinischen Zweitmeinungsverfahren in Deutschland“. Das Forschungsvorhaben ist eine Kooperation der Medizinischen Hochschule Brandenburg, des Instituts für Forschung in der Operativen Medizin der Universität Witten/Herdecke, der Medexo GmbH, der AOK Nordost und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB).

Für das aus dem Innovationsfonds geförderte Projekt werden HNO- und Gynäkologie-Praxen gesucht, die ihren Patienten die Teilnahme an der Studie ermöglichen.

Aufgabe teilnehmender Kollegen ist es, die Patienten bei Empfehlung einer Operation an den Tonsillen oder einer Hysterektomie auf das Projekt aufmerksam zu machen und bei Interesse dem Patienten einen Fragebogen zu übergeben. Informationsmaterial für die Patienten und Fragebögen werden vom Studienteam bereitgestellt. Für diesen geringen zusätzlichen Aufwand erhalten die beteiligten Praxen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 Euro pro ausgegebenem Fragebogen. Die Abrechnung erfolgt über die KVBB mit der Honorarabrechnung.

Ansprechpartner: Bei wissenschaftlichen Fragen: Dr. Cecile Ronckers, Medizinische Hochschule Brandenburg Telefon: 03391/39 14 590, E-Mail: zweit@mhb-fontane.de

Bei Abrechnungsfragen: EBM/Abrechnungsberatung der KVBB, Telefon: 0331/98 22 98 03 E-Mail: ebmhotline@kvbb.de

Seite 32 | AUSGABE 8 / 2019


Intern

Praxis aktuell

Fortbildung zur Zweitmeinung

Am 11. September 2019 findet von 14 bis 17 Uhr im Haus der Brandenburgischen Ärzteschaft, Pappelallee 5 in 14469 Potsdam eine Ärzteveranstaltung unter dem Titel „Wieviel ist eine zweite Meinung wert? Gesetzlicher Anspruch und praktische Umsetzung – eine Annäherung aus wissenschaftlicher Perspektive“ statt. Auf dem Programm stehen folgende Punkte: • Genese und Intention der GBA-Beschlussfassung zur Zweitmeinung Dr. Henning Thole, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) • Genehmigungsverfahren – wie werde ich Zweitmeiner? N.N. • Der Weg zur Weiterbildungsermächtigung Ass. jur. Kristina Metzner, Landesärztekammer Brandenburg • Zweitmeinungsverfahren im EBM – was ist zu beachten? Marlis Walther, Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg • Das Innovationsfondsprojekt ZWEIT – das Zweitmeinungsverfahren aus Sicht der Versorgungsforschung Univ.-Prof. Dr. Prof. h.c. Dr. h.c. Edmund A. M. Neugebauer, Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB)

Fortbildungspunkte für die Veranstaltung sind bei der Landesärztekammer Brandenburg beantragt. Ansprechpartner: Monika Luchtenberg, KVBB Telefon: 0331/23 09 323 mluchtenberg@kvbb.de

AUSGABE 8 / 2019 | Seite 33


Intern

Praxis aktuell

Satzungsimpfvereinbarung nun auch mit der BARMER

Ab sofort können Schutzimpfungen für Auslandsreisen, die die BARMER ihren Versicherten aufgrund einer Satzungsregelung anbietet (siehe Tabelle), über die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) abgerechnet werden. Die Teilnahme an dieser Vereinbarung ist freiwillig. Der Umfang der vom impfenden Arzt zu übernehmenden Aufgaben entspricht den Leistungen, die auch bei „regulären Schutzimpfungen“ durchzuführen sind. Dazu zählen u. a. eine Impfanamnese, die Aufklärung über Nutzen und mögliche Nebenwirkungen der Impfung, das Abklären von Kontraindikationen und die Dokumentation im Impfpass. Analog zur Satzungsimpfvereinbarung mit der AOK gilt: Liegen bei einem Versicherten gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Impfung nach der Impfvereinbarung, die die KVBB mit den Krankenkassen geschlossen hat, und der Satzungsimpfvereinbarung vor, hat die Impfung nach der Impfvereinbarung immer Vorrang. Auch bei diesen Satzungsimpfungen sollen, soweit indiziert, Mehrfachimpfstoffe verwendet werden.

Der Impfstoff ist mit dem Arzneiverordnungsblatt (Vordruck Muster 16) auf den Namen des Patienten zu Lasten der BARMER zu verordnen, wobei das Markierungsfeld Nr. 8 (Impfstoff) anzukreuzen ist.

Im Gegensatz zur AOK-Vereinbarung erhebt die BARMER für diese Impfstoffe keine Zuzahlung. Das Rezept ist daher als zuzahlungsfrei zu kennzeichnen. Folgende Vergütungen erhalten Sie für die jeweiligen Impfungen:

Impfung

SNR

Vergütung je Impfung (in Euro)

Hepatitis B

89913

15,00

Hepatitis A Meningokokken Typhus

Cholera FSME

Seite 34 | AUSGABE 8 / 2019

89912

89914 89915

89920 89921

15,00 15,00 15,00 15,00 15,00


Intern

Praxis aktuell

Impfung

SNR

Vergütung je Impfung (in Euro)

Hepatitis A und B

89916

17,00

Tollwut

(Kombinationsimpfstoff)

Typhus und Hepatitis A (Kombinationsimpfstoff)

89922 89917

15,00 17,00

Die neue Vereinbarung finden Sie im geschützten Bereich der KVBB, erreichbar über DatenNerv oder die Telematikinfrastruktur unter der Rubrik Verträge. Unser Service für Sie: Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11, Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Fachbereich Verträge Anzeige

AUSGABE 8 / 2019 | Seite 35


Intern

Praxis aktuell

Jetzt mit Preisanker

Neuer Rahmenvertrag zur Arzneimittel-Abgabe für Apotheken

Für Apotheker gilt seit Juli ein neuer bundesweiter Rahmenvertrag zur Abgabe von Arzneimitteln zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband. Dieser regelt für alle Apotheken bundesweit, was bei der Wahl/dem Austausch eines preisgünstigen Arzneimittels zu beachten ist. Die Auswirkungen des neuen Vertrages spüren auch Brandenburger Praxen. Vermehrt rufen Apotheker bei Ärzten an, um Rücksprache zu bestimmten Verordnungen zu halten. Grund ist der so genannte neue Preisanker.

Worum geht’s? Setzt der Arzt bei der Verordnung eines Arzneimittels kein aut-idem-Kreuz, ist der Apotheker verpflichtet, wirtschaftlich zu versorgen: Gibt es Rabattverträge, dann muss die Apotheke ein Rabattarzneimittel abgeben. Gibt es keinen Rabattvertrag, muss die Apotheke eines der vier preisgünstigsten Präparate wählen. Ist keines davon lieferbar, ist das nächste

Seite 36 | AUSGABE 8 / 2019

preisgünstige verfügbare Arzneimittel abzugeben.

Neu ist: Dieses darf nicht teurer sein als das, was der Arzt verordnet hat. Der Arzt hat mit seiner Verordnung einen Preisanker gesetzt. Muss die Apotheke jedoch ein Arzneimittel mit Kosten über diesem Preisanker abgeben, hat sie den verordnenden Arzt zu kontaktieren, damit der Preisanker „ausgehebelt“ werden kann. Dies ist von der Apotheke entsprechend zu dokumentieren.

Tipp: Besprechen Sie mit Ihrer Apotheke bei Nichtlieferbarkeit von Rabattarzneimitteln, die Verordnung als Wirkstoffverordnung zu betrachten. Dafür gibt es nämlich keinen Preisanker. Die Apotheke muss zwischen den vier preisgünstigsten Präparaten wählen. Sie und die Apotheke werden so von Telefonaten entlastet. Unser Service für Sie: Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11


Intern

Praxis aktuell

Sparen, bis es quietscht Kommentar

Nun also müssen Ärzte und Apotheker verhandeln, ob ein bestimmtes Arzneimittel abgegeben werden kann. Doch Moment: Verhandeln worüber? Entweder ist ein Arzneimittel verfügbar oder nicht. Und wenn es das nicht ist, muss eine Alternative her. Der Patient braucht schließlich das Medikament, der Arzt hat es ja nicht grundlos verordnet.

Weder Ärzte noch Apotheker haben Schuld an Arzneimittel-Lieferengpässen. Doch sie müssen diese ausbaden: mit zusätzlicher Bürokratie, die weitere kostbare Zeit frisst, die der Patientenversorgung verlorengeht. Sinnvoll wäre, gegen Lieferengpässe in der Arzneimittelversorgung anzugehen. Das Ende vom Lied sind genervte Ärzte und genervte Apotheker, die bisher gute Zusammenarbeit wird auf eine harte Probe gestellt. Lachender Dritter sind die Ute Menzel Krankenkassen.

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AUSGABE 8 / 2019 | Seite 37


Intern

Praxis aktuell

Statistiken zur Wirtschaftlichkeit (WP-Unterlagen) Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Frühinformation/WP-Unterlagen wieder online zur Verfügung gestellt haben! Dies erfolgt grundsätzlich quartalsweise (Februar/Mai/August/ November). Sie werden über die Einstellung unter www.kvbb.de/praxis informiert.

Nach erfolgten Anmeldungen über DatenNerv und Praxis (Benutzername und dazugehöriges Passwort) haben Sie im eingeloggten Bereich bereits die Möglichkeit über den Link „WPUnterlagen“ zu den Statistiken zu

gelangen (https://datennerv.kvbb. kv-safenet.de/praxis/meine-praxis/ wp-unterlagen). Weiterhin erhalten Sie über die Links „sonstiger Schaden“ und „Sprechstundenbedarf“ (Aktuelle Prüfthemen) direkten Zugriff auf die zu beachtenden Listen. Darüber hinaus sind diese Listen auf der Startseite der WP-Unterlagen rechts oben abrufbar. Unser Service für Sie: Fachbereich Abrechnungs-, Honorarund Verordnungsberatung Tel.: 0331/23 09 612

Maßnahmen in der Physiotherapie Gemeinsame Information der Arbeitsgruppe nach § 2 der Heilmittelvereinbarung

In den letzten fünf Jahren wurde die Krankengymnastik (Einzelbehandlung) durch die Manuelle Therapie an Platz 1 der 10 umsatzstärksten Heilmittel (Physiotherapie) in Brandenburg abgelöst. Die Behandlungsmengen der Manuellen Therapie sind seit 2014 um 25 Prozent gestiegen, während die Krankengymnastik lediglich einen Anstieg von 3 Prozent zu verzeichnen hat.1 Darüber hinaus hat sich die Anzahl der verordneten Einheiten im Bereich

1 Quelle: GKV HIS IV. Quartal 2014 – IV. Quartal 2018

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der Wärmetherapie seit 2014 deutlich erhöht (Warmpackungen + 20 Prozent).

Die Menge der Verordnungen im Bereich der Klassischen Massagetherapie ist um 33 Prozent gesunken. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, da der Heilmittelkatalog bei vielen Erkrankungen den Fokus auf das Erlernen von Eigenübungen legt.


Intern

Praxis aktuell

Abbildung: Entwicklung ausgewählter Positionen der 10 umsatzstärksten Leistungen anhand GKV HIS IV. Quartal 2014/IV. Quartal 2018

Manuelle Therapie ist in der Regel geeignet, um die Voraussetzungen für eine aktivierende Therapie zu schaffen. Hier können auch die Möglichkeiten des Heilmittelkataloges genutzt werden, indem eine Behandlung mit Manueller Therapie begonnen und für Folgeverordnungen z. B. die Krankengymnastik eingesetzt werden kann.

In den von den medizinischen Fachgesellschaften erarbeiteten Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL)1 zu nichtspezifischem Kreuzschmerz wird von passiven Therapien als langfristige Maßnahmen grundsätzlich abgeraten.

Bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen sollen körperliche Aktivitäten so

weit wie möglich beibehalten und gefördert werden. Zur Unterstützung der körperlichen Aktivität empfehlen die NVL u. a. die Durchführung von Bewegungstherapie. Diese ist laut NVL im Vergleich zu passiven Therapiemaßnahmen effektiver in Bezug auf Schmerzreduktion und bessere Funktionsfähigkeit, insbesondere in Kombination mit einem verhaltenstherapeutischen Ansatz.

Weitere Informationen für Ihre Patienten finden Sie bei Bedarf unter der Internetadresse: www.patienten-information.de/ mdb/downloads/kip/ruecken/ kreuzschmerz-akut-kip.pdf

1 Quelle: Nationale Versorgungsleitlinien der Bundesärztekammer, Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

AUSGABE 8 / 2019 | Seite 39


Intern

Praxis aktuell

Sind Sie gut vertreten?

Was Sie im Vertretungsfall beachten müssen Bei Urlaub, Krankheit, der Teilnahme an ärztlichen Fortbildungen oder an einer Wehrübung kann sich ein Vertragsarzt vertreten lassen. Für die Dauer seiner Abwesenheit hat er für eine ordnungsgemäße Vertretung Sorge zu tragen und zwar ab dem ersten Tag seiner Abwesenheit. Dauert die Abwesenheit des Arztes länger als eine Woche, muss dies der KVBB unter Benennung des Vertreters schriftlich gemeldet werden unter Nutzung unserer Online-Arztsuche (www.kvbb-arztsuche.de).

Änderungen der Sprechzeiten, Praxisschließzeiten sowie die vertretenden Ärzte sind (wenn möglich) im Voraus den Patienten anzukündigen, beispielsweise über Aushänge in der Praxis, Hinweise auf der Internetseite, Ansage auf dem Anrufbeantworter und sind selbstständig in der Online-Arztsuche der KVBB vorzunehmen.

Vertreterqualifikationen

Der Vertreter muss neben der Approbation über den erfolgreichen Abschluss der gleichen Weiterbildung verfügen wie der zu vertretende Arzt bzw. derselben oder zumindest einer unmittelbar verwandten Gebietsgruppe (z. B. Allgemeinmedizin/Innere Medizin, Orthopädie/Rehabilitative Medizin) angehören. Die entsprechenden Ur-

Seite 40 | AUSGABE 8 / 2019

kunden sind bei der Beantragung der Genehmigung der Beschäftigung eines Vertreters zusammen mit dem entsprechenden Antragsformular bei der KVBB einzureichen. Der Vertragsarzt hat sich davon zu überzeugen, dass der Vertreter die Qualifikationsvoraussetzungen erfüllt. Er haftet für die Erfüllung der vertragsärztlichen Plichten durch einen Vertreter wie für die eigene Tätigkeit. Die Vertretung kann wie folgt erfolgen:

Kollegiale Vertretung Bei der kollegialen Vertretung wird ein Vertreter der Fachgruppe aus der näheren Umgebung des zu vertretenden Vertragsarztes – nach kollegialer Abstimmung – benannt. Dieser ist ebenfalls niedergelassener Vertragsarzt und übernimmt die Behandlung der Patienten in seiner eigenen Praxis unter seiner BSNR und LANR. Für die von ihm in Vertretung behandelten Patienten muss ein sogenannter „Vertretungsschein“ angelegt werden (Muster 19, Scheinuntergruppe 42). Die Praxis des zu vertretenden Arztes ist geschlossen. Persönliche Vertretung Die persönliche Vertretung erfolgt in der Praxis des abwesenden, zu ver-


Intern

Praxis aktuell

tretenden Vertragsarztes. Die Abrechnung der durch den Vertreter behandelten Patienten erfolgt auf dem „Originalschein“ (Muster 5) unter der BSNR und LANR des Praxisinhabers. Die Praxis des zu vertretenden Arztes ist geöffnet.

Vertretung von angestellten Ärzten (innerhalb einer Arztpraxis, MVZ oder BAG) Die Vertretung innerhalb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder die Vertretung eines angestellten Arztes ist keine Vertretung im eigentlichen Sinne. Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil klargestellt, dass eine Behandlung durch einen anderen Arzt einer BAG oder eines MVZ keine Vertretung im Sinne der Ärzte-ZV darstellt (vgl. B6 KA 31/10 R). Die Abrechnung der behandelten Patienten erfolgt nicht auf dem Vertretungsschein (Muster 19) sondern im regulären Behandlungsfall der Einrichtung unter der LANR des Arztes, der die Behandlung der Patienten anstelle des abwesenden Arztes übernimmt.

Abwesenheiten und Vertretungen müssen unter den in der Region niedergelassenen Kollegen rechtzeitig so aufeinander abgestimmt werden, dass eine ausreichende ärztliche Versorgung während dieser Zeit sichergestellt bleibt.

Bei Praxisschließung wegen Urlaubs sollte zudem im Voraus dafür Sorge getragen werden, dass die Patienten mit einer Dauermedikation über den Schließungszeitraum mit ihren Medikamenten versorgt sind.

Meldungen an die KVBB

Um eine Überzahlung zu vermeiden, sollten alle Vertragsärzte und psychologischen Psychotherapeuten, die Abschlagszahlungen erhalten, diese vom Sachgebiet Arztkontokorrent (AKK) der KVBB auf die aktuelle Situation anpassen lassen (z. B. Umstellung auf Fallzahlmeldung, Beibehaltung wegen Vertretung in eigener Praxis, Reduzierung, vorübergehende Aussetzung etc.): Telefon: 0331/23 09 991.

Zudem muss eine unverzügliche Information an das Sachgebiet Versorgungsplanung der KVBB erfolgen: Telefon: 0331/23 09 326.

Lesen Sie weiter auf Seite 42.

AUSGABE 8 / 2019 | Seite 41


Intern

Praxis aktuell

Dauer der eingeschränkten Was ist zu tun? Tätigkeit/Praxisschließung ab dem erstenTag

ab vier Wochen zusätzlich

ab drei Monate

Eintragung des vertretenden Arztes in die Online-Arztsuche der KVBB

www.kvbbarztsuche.de

Schriftliche Mitteilung (auch in Fax: Vertretung mit entsprechender 0331/23 09 219 Vertretungsvollmacht) an das oder per Post Sachgebiet Arztkontokorrent (Anzeigepflicht laut Abrechnungsordnung) über Zeitraum und Begründung.

Spätestens drei Wochen vor Fax: Ablauf der dreimonatigen 0331/23 09 383 Abwesenheit: oder per Post Genehmigung bei der KVBB für den vertretenden Arzt einholen – Antragstellung Formular „Antrag Praxissitzvertretung über drei Monate“ (www.kvbb.de/praxis/service/ downloads/)

Die Vertretungszeit bildet eine Ausnahme von der persönlichen Leistungserbringung, daher gelten die Vertretungsregularien nicht für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten in Bezug auf die Erbringung von probatorischen Sitzungen und genehmigten Psychotherapien.

Die Wiederaufnahme des Praxisbetriebes nach einer Praxisschließung von mehr als vier Wochen ist per schriftlicher Mitteilung bei den Mitarbeitern

des Sachgebiets Arztkontokorrent anzuzeigen. Der Umfang der Wiederaufnahme (vollumfänglich/eingeschränkt) ist hierbei anzugeben. Fax: 0331/23 09 219, per Post oder per E-Mail an FachbereichWH@kvbb.de

Weitere Details sind in der Zulassungsverordnung und der Abrechnungsordnung Nr. 3.2 der KVBB sowie auf unserer Homepage nachzulesen: www.kvbb.de

Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03 Qualitätssicherung/Sicherstellung 0331/23 09 326

Seite 42 | AUSGABE 8 / 2019

Kontakt


Intern

Praxis aktuell

Ärztliche Bereitschaftspraxis Nummer zwölf am Netz

KVBB kooperiert in Oranienburg mit den Oberhavel-Kliniken

Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) eröffnete am 12. August in der Klinik Oranienburg die zwölfte ärztliche Bereitschaftspraxis im Land Brandenburg. Hier erhalten Patienten medizinische Hilfe bei akuten, aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen zu den Zeiten, in denen Arztpraxen in der Regel geschlossen sind. Die KVBB betreibt die Praxis in Zusammenarbeit mit der Oberhavel-Kliniken GmbH.

Dr. med. Detlef Troppens, Dipl.-Med. Andreas Schwark, Dipl.-Med. Jacqueline Wilke (von links) Foto: Christian Wehry

Mit der Praxiseröffnung wurde auch die Bereitschaftsdienstregion neu strukturiert: Dafür wurden die bisherigen Dienstbezirke Hennigsdorf, Hohen Neuendorf und Oranienburg zu der neuen vergrößerten Dienstregion Oranienburg zusammengefasst.

Die niedergelassenen Ärzte aus der Region werden nun auch von Patientenanrufen entlastet. Alle Anrufe über die einheitliche Bereitschaftsdienstnummer 116117 gehen zentral in der KVBB-Koordinierungsstelle in Potsdam ein. Die medizinisch geschulten Mitarbeiter nehmen die Anrufe entgegen, beraten die Patienten und steuern sie Seite 44 | AUSGABE 8 / 2019

bei Bedarf direkt in die ärztliche Bereitschaftspraxis.

Die Dienste in der Oranienburger Bereitschaftspraxis absolvieren niedergelassene Ärzte aus der Region. In den Nachtstunden decken, in Kooperation mit der Klinik Oranienburg, Krankenhausärzte die Versorgung mit ab.

Für alle krankheitsbedingt immobilen Patienten, die nicht in die ärztliche Bereitschaftspraxis kommen können, steht ein zusätzlicher Arzt im Fahrdienst zur Verfügung. Wenn auch Sie in der ärztlichen Bereitschaftspraxis in der Klinik Oranienburg Dienste übernehmen oder den


Intern

Praxis aktuell

Fahrdienst unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an die Mitar-

beiter des Praxismanagements der KVBB, Tel. 0331/23 09 639 oder -652.

Ärztliche Bereitschaftspraxis in der Klinik Oranienburg

Oberhavel Kliniken GmbH, Robert-Koch-Straße 2-12, 16515 Oranienburg Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag 19 bis 21 Uhr Mittwoch 16 bis 21 Uhr Freitag 14 bis 21 Uhr Wochenende, Feiertage sowie 24. und 31.12. 9 bis 20 Uhr

Landärzteprogramm: Förderung Facharztweiterbildung

In den letzten Wochen wurde bereits einiges zum Landärzteprogramm, das durch die Landesregierung initiiert wurde, veröffentlicht. Herausgehoben wurde hierbei die Vergabe von Stipendien für Studenten der Humanmedizin. Aber auch Sie können vom Landärzteprogramm profitieren! Es wurden zusätzlich zu den bereits bestehenden nunmehr 60 Förderstellen auf Bundesebene weitere 20 Förderstellen für die Facharztweiterbildung vom Land Brandenburg geschaffen. Für die Beschäftigung einer Ärztin/ eines Arztes in Weiterbildung werden Kosten in Höhe von monatlich bis zu 5.760 Euro für die Regelweiterbildungszeit von 60 Monaten durch das Land Brandenburg übernommen.

Welche Fachgruppen damit gefördert werden können, ist auf unserer Webseite nachzulesen: www.kvbb.de/praxis/

studium-weiterbildung/aerzte-inweiterbildung/foerderung-anderefachgebiete oder Webcode web157

Die entsprechenden Antragsformulare und umfassende Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Webseite unter www.kvbb.de/praxis/studium-weiterbildung/foerderprogramm/ facharztweiterbildung/ oder unter dem Webcode web174

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können. Hier gibt es, anders als bei der Förderung auf Bundesebene, keine Stichtagsregelung, sondern es wird nach der Reihenfolge der Antragseingänge entschieden. Unser Service für Sie: Frau Völkel 0331/23 09 326

AUSGABE 8 / 2019 | Seite 45


Intern

Sicherstellung

Niederlassungen im Juli 2019 Planungsbereich Landkreis Barnim

Dr. med. Thilo Schwalenberg Facharzt für Urologie Berliner Str. 69 16321 Bernau bei Berlin (Übernahme der Praxis von Manaf Kandakji)

Planungsbereich Landkreis/kreisfreie Stadt Brandenburg a. d. Havel, St.-Potsdam-Mittelmark

Dr. med. Nicki Gießmann Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Brielower Aue 22 14772 Brandenburg an der Havel (Übernahme der Praxis von Dr. med. Ulrich Gießmann) Planungsbereich Landkreis Dahme-Spreewald

Dr. med. Sandra Fillmer-Scholz Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten Friesenstr. 2 15738 Zeuthen (Neugründung)

Ines Moros Fachärztin für Augenheilkunde Bahnhofstr. 7 15926 Luckau (Übernahme der Praxis von Dr. med. Ute Gebauer) Seite 46 | AUSGABE 8 / 2019

Dr. med. Konrad Woitke Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Schillerstraße 29 15907 Lübben (Spreewald) (anteilige Übernahme der Praxis von Dr. med. Anne-Katrin Woitke, hälftige Sonderbedarfszulassung) Planungsbereich Landkreis Havelland

Dr. med. Jan Dieckhöfer Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Hansastr. 12 14612 Falkensee (Übernahme der Praxis von Dr. med. Eckhardt Lindner) Planungsbereich Landkreis Märkisch-Oderland

Dipl.-Soz. Päd. (FH) Manja Hahn Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Verhaltenstherapie Große Str. 75/76 15344 Strausberg (lokale Sonderbedarfszulassung)

Patricia Menezes Krüger Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Landhausstr. 24 15344 Strausberg (Jobsharing-Zulassung mit Dipl.-Psych. Ulrike Oesch)


Intern

Sicherstellung

Dipl.-Psych. Lydia Schildge Psychologische Psychotherapeutin/ Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Feldstr. 8 16269 Wriezen (lokale Sonderbedarfszulassung)

Sabine Waßmund, M.A. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Verhaltenstherapie Große Str. 75/76 15344 Strausberg (lokale Sonderbedarfszulassung) Planungsbereich kreisfreie Stadt Potsdam

Dr. med. Julia Schmitter Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten Kurfürstenstr. 19 14469 Potsdam (Übernahme der Praxis von Dr. med. Beate Radke) Planungsbereich Landkreis Spree-Neiße

Dipl.-Psych. Laura Pisnoy Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Str. des Friedens 31 03099 Kolkwitz (Übernahme der Praxis von Dr. Valeria Petkova)

Planungsbereich Mittelbereich Bernau bei Berlin

Dr. med. Walter Jacobi Facharzt für Allgemeinmedizin Schillerstr. 27 16341 Panketal/OT Zepernick (Übernahme der Praxis von Dr. med. Angelika Jehle)

Planungsbereich Mittelbereich Eberswalde

Dr. med. Carolin Bester Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Schicklerstr. 1 16225 Eberswalde (Übernahme der Praxis von Renate Seiring)

Planungsbereich Mittelbereich Jüterbog

Dr. med. Kerstin Maslak-Lehmann Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Am Zinnaer Tor 7 14913 Jüterbog (Neuzulassung) Planungsbereich Mittelbereich Kyritz

Dr. med. Paul Blaschke Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt Birkenweg 12 16868 Wusterhausen/Dosse (Übernahme der Praxis von Anneke Godding) AUSGABE 8 / 2019 | Seite 47


Intern

Sicherstellung

Planungsbereich Mittelbereich Ludwigsfelde

Anne Weyde Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Berliner Str. 32 14979 Großbeeren (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Annemarie Kühne)

Planungsbereich Mittelbereich Werder (Havel)-Beelitz

Thomas Hörger Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt Unter den Linden 1 A 14542 Werder (Havel) (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Kathrin Gegner)

Planungsbereich Mittelbereich Potsdam

Dr. med. Beate Schiller Fachärztin für Allgemeinmedizin Paul-Neumann-Str. 19 14482 Potsdam (Übernahme der Praxis von Frank Steinberg)

Entscheidungen Zulassungsausschuss Juni 2019 Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass noch Widerspruch eingelegt werden kann. Neuzulassungen

Dr. med. Paul Blaschke Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt hälftiger Versorgungsauftrag Birkenweg 12 16868 Wusterhausen/Dosse ab 01.07.2019 Dr. med. Jens-Uwe Bock Facharzt für Allgemeinmedizin Schmiedeweg 10 16278 Pinnow ab 01.08.2019

Seite 48 | AUSGABE 8 / 2019

Diane Diebow Fachärztin für Allgemeinmedizin Marktplatz 17 16559 Liebenwalde ab 01.07.2019 Dr. med. Cecylia Giersig Fachärztin für Allgemeinmedizin Wilhelm-Külz-Str. 30 14532 Stahnsdorf ab 01.10.2019

Dr. med. Nikola Graff Fachärztin für Frauenheilkunde und


Intern

Sicherstellung

Geburtshilfe Breite Str. 22 14467 Potsdam ab 02.01.2020

Dr. med. Juliane Kausch Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Mühlenstraße 12 16727 Velten ab 01.01.2020

Dr. med. Wei Liu Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Karl-Marx-Straße 130 12529 Schönefeld ab 01.10.2019

Bernadette Loher Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Aufstockung von hälftigem auf vollen Versorgungsauftrag Saarmunder Str. 48 14478 Potsdam ab 02.01.2020 Dr. med. Susanne Metz Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten Heinrich-Rau-Str. 14 A 16816 Neuruppin ab 02.01.2020 Sven Ola Facharzt für Allgemeinmedizin Bahnhofstraße 12 16556 Hohen Neuendorf ab 01.08.2019

Dr. med. Thilo Schwalenberg Facharzt für Urologie Berliner Str. 69 16321 Bernau bei Berlin ab 01.07.2019

Dr. med. Emine Varol-Mundt Fachärztin für Kinderchirurgie lokale Sonderbedarfsfeststellung Sonnenweg 2 a 16909 Wittstock/Dosse ab 01.10.2019

Gordon Westphal Facharzt für Anästhesiologie Aufstockung von hälftigem auf vollen Versorgungsauftrag Lindenweg 17 14798 Havelsee/OT Hohenferchesar ab 01.07.2019

Dr. med. Anne-Katrin Woitke Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Aufstockung von hälftigem auf vollen Versorgungsauftrag aufgrund lokaler Sonderbedarfsfeststellung Schillerstraße 29 15907 Lübben ab 01.07.2019

Dr. med. Konrad Woitke Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Aufstockung von hälftigem auf vollen Versorgungsauftrag aufgrund lokaler Sonderbedarfsfeststellung Schillerstraße 29 15907 Lübben ab 01.07.2019

AUSGABE 8 / 2019 | Seite 49


Intern

Sicherstellung

Anstellungen

Berufsausübungsgemeinschaft Dr. med. Silvia Maas Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Dominic-Rouven Maas Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Parkstr. 4 14469 Potsdam Anstellung: Catherine-Bernadette Maas Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 01.07.2019

Berufsausübungsgemeinschaft Dipl.-Med. Kerstin Rebhan Fachärztin für Innere Medizin/ Nephrologie Dr. med. Ute Storbeck Fachärztin für Innere Medizin/ Nephrologie Marwitzer Str. 91 16761 Hennigsdorf Anstellung aufgrund Jobsharing: Dr. med. Caroline Breidert Fachärztin für Innere Medizin/ Nephrologie ab 01.07.2019

Berufsausübungsgemeinschaft Dr. med. Jürgen Schönewolf Facharzt für Augenheilkunde Dipl.-Med. Sergej Reinhardt Facharzt für Augenheilkunde Dr. med. Michaela Gaul Fachärztin für Augenheilkunde Köpenicker Str. 29 Seite 50 | AUSGABE 8 / 2019

15711 Königs Wusterhausen Anstellung: Dipl.-Med. Kathrin Kloß Fachärztin für Augenheilkunde für die ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis Schlossplatz 8 15711 Königs Wusterhausen ab 01.07.2019

Berufsausübungsgemeinschaft Dr. med. Stephan Wagner Facharzt für Pathologie Dr. med. Krisztina Zels Fachärztin für Pathologie Dr. med. Uta Kerlikowski Fachärztin für Pathologie Dr. med. Gunnar Schröder Facharzt für Pathologie Köpenicker Str. 29 15711 Königs Wusterhausen Anstellung: Jenny Anastasia Wagner Fachärztin für Pathologie ab 01.07.2019

Stefan Höhne Facharzt für Allgemeinmedizin Louisenhain 6 16348 Wandlitz Anstellung: Dr. med. Tanja Siegling Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 10.06.2019

Dr. med. Anika Petrausch Fachärztin für Allgemeinmedizin Am Dieck 27 14552 Michendorf Anstellung:



Intern

Sicherstellung

Dr. med. Natalie Sauer Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.10.2019

Dr. med. Uta Rieger Fachärztin für Innere Medizin/ fachärztlich Paul-Neumann-Str. 5 14482 Potsdam Anstellung: Dr. med. Berit Sperling Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.07.2019 Silvia Schiffer Fachärztin für Radiologie Havelplatz 1-5 16761 Hennigsdorf Anstellung: Mahnaz Jakubi-Briesovsky Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin ab 01.07.2019

Dr. med. Romy Ziegenhardt Fachärztin für Diagnostische Radiologie Karl-Marx-Str. 80 03130 Spremberg Anstellung: Dr. med. Rupert Bauer Facharzt für Diagnostische Radiologie ab 01.01.2020 ASB Gesundheitszentrum Frankfurt (Oder) gGmbH ASB MVZ Mitte Heilbronner Str. 24 15230 Frankfurt (Oder) Anstellung: Dr. med. Frank Bertkau

Seite 52 | AUSGABE 8 / 2019

Facharzt für Anästhesiologie ab 01.07.2019

Augen-MVZ Lausitz GmbH Spremberg Lange Str. 14 03130 Spremberg Anstellung: Basel Najjar Facharzt für Augenheilkunde für die ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis Schweriner Str. 3 03046 Cottbus ab 01.07.2019

CTK-Poliklinik GmbH (MVZ) Thiemstraße 111 03048 Cottbus Anstellung: Dr. med. Thomas Herrmann Facharzt für Chirurgie/SP Unfallchirurgie ab 01.10.2019 Elbe-Elster MVZ GmbH MVZ Herzberg Schliebener Str. 89 04916 Herzberg (Elster) Anstellung: Dipl.-Med. Kristina Hübing Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für die ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis Nachthainichenweg 19 15936 Dahme/Mark ab 01.07.2019

Gesundheitszentrum Calau GmbH Karl-Marx-Str. 104 03205 Calau Anstellung:


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Sicherstellung

Ursula Kunze Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ab 01.07.2019

Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbH Lauchhammer-Ost Hüttenstraße 18 01979 Lauchhammer Anstellung: Dr. med. Franziska Konczak Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 10.06.2019

Gesundheitszentrum Niederlausitz GmbH Schwarzheide Schipkauer Str. 10 01987 Schwarzheide Anstellung: Dr. med. Edelgard Knispel Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin ab 10.06.2019 IMD Potsdam MVZ Friedrich-Ebert-Str. 33 14469 Potsdam Anstellung: Prof. Dr. med. Elisabeth Gödde Fachärztin für Humangenetik ab 01.07.2019

LADR GmbH MVZ Neuruppin Zur Mesche 20 16816 Neuruppin Anstellung: Andrey Bulankin Facharzt für Laboratoriumsmedizin ab 01.07.2019

Medizinisches Dienstleistungszentrum Havelland GmbH Ketziner Str. 20 14641 Nauen Anstellung: Dr. med. Nicole Denig Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten ab 01.07.2019 Med. Einrichtung gGmbH Teltow MVZ Ludwigsfelde Albert-Schweitzer-Str. 40-44 14974 Ludwigsfelde Anstellung: Dr. med. Hanna Lehnkering Fachärztin für Radiologie ab 10.06.2019

MVZ am Hauptbahnhof 1 Johann-Carl-Sybel-Str. 1 14776 Brandenburg a. d. Havel Anstellung: Dr. med. Milena Schaeffer-Kurepkat Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 10.06.2019

MVZ Am Klinikum Barnim Rudolf-Breitscheid-Str. 100 16225 Eberswalde Anstellung: Dr. med. Katharina Krohn Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für die ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis Altstadt 17 16356 Werneuchen ab 01.09.2019

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Intern

Sicherstellung

MVZ Bernau GbR Zentrum für ambulantes Operieren Jahnstr. 50 16321 Bernau Anstellung: Juliane Matzdorf Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie Anstellung aufgrund Sonderbedarf: Nahed Naes Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ab 01.07.2019

MVZ Gesundheitszentrum Eisenhüttenstadt GmbH Friedrich-Engels-Str. 39 15890 Eisenhüttenstadt Anstellungen: Abdel Munem Nattouf Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe für die ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis Dr. Ayrer Straße 1-4 03172 Guben Gerald Vögel Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 01.07.2019

MVZ Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 7 15236 Frankfurt (Oder) Anstellung: Dr. med. Frank Wittstock Facharzt für Gefäßchirurgie ab 01.07.2019 MVZ Hennigsdorf GmbH Friedrich-Wolf-Str. 11

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16761 Hennigsdorf Anstellung: Vasilis Christofi Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt ab 01.07.2019

MVZ Hochstraße Hochstraße 29 14770 Brandenburg Anstellung: Dr. med. Marlis Günther Fachärztin für Pathologie ab 01.07.2019

MVZ Medizinisches Versorgungszentrum GmbH Charlottenstr. 72 14467 Potsdam Anstellung aufgrund Sonderbedarf: Dr. med. Franziska Winkelmann Fachärztin für Strahlentherapie ab 01.07.2019

MVZ Med. Versorgungszentrum Märkisch-Oderland GmbH Prötzeler Chaussee 5 15344 Strausberg Anstellung: Kathleen Wittig Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.07.2019

MVZ Poliklinik Spremberg Karl-Marx-Straße 80 03130 Spremberg Anstellung: Sergiu Danilov Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ab 01.07.2019


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Sicherstellung

MVZ Schiffer Hennigsdorf GmbH Havelplatz 1-5 16761 Hennigsdorf Anstellungen: Mahnaz Jakubi-Briesovsky Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Said El Bali Facharzt für Allgemeinmedizin ab 01.10.2019

MVZ West Robert-Koch-Str. 17 16225 Eberswalde Anstellung: Dr. med. Marcel Pimer Facharzt für Orthopädie ab 01.08.2019

Poliklinik Ernst von Bergmann GmbH Charlottenstraße 72 14467 Potsdam Anstellung: Dr. med. Astrid Schmidt Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 01.07.2019 bis 31.12.2019 Poliklinik Rüdersdorf Seebad 82/83 15562 Rüdersdorf Anstellung: Dr. med. univ. Kristina Hager Fachärztin für Neurologie ab 01.07.2019

Lesen Sie weiter auf Seite 56.

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Sicherstellung

Sana Gesundheitszentrum Brandenburg MVZ Neuruppin Alt Ruppiner Allee 81 16816 Neuruppin Anstellung: Dr. med. Ralf-Peter Fetzer Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ab 01.07.2019 Sana Gesundheitszentrum Oranienburg/MVZ Oranienburg Bernauer Str. 100 16515 Oranienburg Anstellung: Kerstin Bieleit Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin ab 01.07.2019 Ermächtigungen

Tomasz Jacek Frackowiak Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, Kreiskrankenhaus Prignitz gGmbH, in Perleberg Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten echokardiographisch tätigen Ärzten zur Durchführung der transösophagealen Echokardiographie nach den GOP 33022, 33023 und zur Durchführung der zweidimensionalen echokardiographischen Untersuchung in Ruhe und mit standardisierter pharmakodynamischer Stufenbelastung nach der GOP 33031. Im Zusammenhang mit den Untersuchungen unter Pkt. 1 und 2 sind die GOP 01436, 01600, 01601 und 01602 ansatzfähig. Die Ermächtigung Seite 56 | AUSGABE 8 / 2019

berechtigt nicht zur Überweisung. für den Zeitraum 01.07.2019 bis 31.12.2021

Dr. med. Nils Heinze Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH, in Frankfurt (Oder) Die bestehende Ermächtigung wird um die Möglichkeit auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für HNO-Heilkunde zur Teilnahme am Zweitmeinungsverfahren zu den planbaren Eingriffen von Mandeloperationen nach den GOP 01321 und 01645 erweitert. für den Zeitraum 17.06.2019 bis 30.09.2020

Dr. med. Rüdiger Schultka Facharzt für Chirurgie/SP Unfallchirurgie, Ev. Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow gGmbH, in Ludwigsfelde Die bestehende Ermächtigung wird um die GOP 01610, 01611, 01623, 02300, 02301, 02360 erweitert. für den Zeitraum 06.06.2019 bis 30.06.2020

Dr. med. Annette Sillack Fachärztin für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH, in Cottbus Ermächtigt auf Überweisung von zugelassenen und angestellten Fachärzten für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Fachärzten für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde zur prä- und postoperativen Versorgung von Patienten mit folgenden Erkrankungen: Tumoren inkl.


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Sicherstellung

Metastasen im Kiefer-Gesichtsbereich (Schleimhaut/Haut), angeborenen Fehlbildungen im Kiefer-Gesichtsbereich, Anomalien des Kiefer-Schädelbasis-Verhältnisses und des Zahnbogens nach den GOP 01320, 01602, 01620, 01621, 01622. Die Ermächtigung berechtigt nicht zur Überweisung. für den Zeitraum 01.07.2019 bis 30.06.2021 Änderung Praxisanschrift/ Praxisverlegungen

Dr. med. Deniz Akdere Fachärztin für Allgemeinmedizin Neue Adresse: Hans-Grade-Allee 18 12529 Schönefeld bei Berlin Dr. med. Ines Eichler Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Neue Adresse: Markt 5 14943 Luckenwalde

Andreas Funke Facharzt für Neurologie Neue Adresse: Schlossplatz 8 15711 Königs Wusterhausen

Dr. med. Anne Gastmeier Fachärztin für Innere Medizin/ Hausärztin Neue Adresse: Zehlendorfer Damm 217 14532 Kleinmachnow ab 01.09.2019 Claudia Wolf Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin Neue Adresse: Bahnhofstr. 64 14612 Falkensee Ulrike Zschach Fachärztin für Anästhesiologie Neue Adresse: Lessingstraße 2 A 17268 Templin

Übersicht Zulassungsmöglichkeiten

Eine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. gesperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB finden Sie auf der Internetseite der KVBB unter www.kvbb.de Geben Sie den Webcode web003 in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten.

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Sicherstellung

Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen

Die aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperren bzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie Zulassungsförderungen finden Sie auf der Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de Geben Sie den Webcode web007 in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zu den Beschlüssen.

Zulassungsförderungen

In folgenden Regionen werden gemäß Beschluss des Landesausschusses Zulassungen gefördert:

Hausärzte: Mittelbereiche Beeskow, Eisenhüttenstadt, Forst, Guben, Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/ Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg Augenheilkunde: Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Kyritz, Lübben, Prenzlau, Zehdenick-Gransee sowie der Praxisstandort Guben (Stadt) Frauenheilkunde: Mittelbereiche Eberswalde, Forst, Guben, Seelow

Kinderheilkunde: Mittelbereiche Eisenhüttenstadt, Elsterwerda-Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Senftenberg-Großräschen Dermatologie: Mittelbereiche Beeskow, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Zehdenick-Gransee sowie der Praxisstandort Frankfurt (Oder) (Stadt) HNO-Heilkunde: Mittelbereich Perleberg-Wittenberge

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Sicherstellung

Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen

In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus: Noch laufende Ausschreibungen ohne Bewerbungsfrist

laufende Bewerbungs- Fachrichtung kennziffer

Planungsbereich

30/2018

Mittelbereich Cottbus

32/2017

Hausarzt

Mittelbereich Lübben

63/2018

Hausarzt

Mittelbereich Prenzlau

Hausarzt

137/2018

Hausarzt

17/2019

Hausarzt

20/2019

Frauenheilkunde

21/2019

29/2019 30/2019 41/2019 42/2019 43/2019

Frauenheilkunde Anästhesiologie

(½ Versorgungsauftrag)

Augenheilkunde

Physikalische und Rehabilitative Medizin Neurochirurgie

Kinderheilkunde

Mittelbereich ElsterwerdaBad Liebenwerda

gewünschter Übergabetermin baldmöglichst 2019 2019 01.10.2019

Mittelbereich Herzberg

2019

Cottbus/Stadt

01.07.2020

Cottbus/Stadt

2019

Land Brandenburg Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree

2019 01.07.2020

Land Brandenburg

2019

Land Brandenburg

2019

Barnim

schnellstmöglich

Lesen Sie weiter auf Seite 60.

AUSGABE 8 / 2019 | Seite 59


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Sicherstellung

• Ihre schriftliche Interessenbekundung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze schicken Sie per Mail an boersen@kvbb.de. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung (bei Psychotherapeuten das Richtlinienverfahren und Approbationsdatum) sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten. Die von Ihnen übermittelten Kontaktdaten werden mit der Bitte um Kontaktaufnahme an den Praxisabgeber weitergeleitet.

• Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass für die Entscheidung des Zulassungsausschusses über die Nachbesetzung einer Praxis ein vollständiger Antrag auf Zulassung innerhalb der Bewerberfrist bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses einzureichen ist. Ihre Interessenbekundung ist kein Antrag.

Ferner weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte/Psychotherapeuten nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Weitere Informationen über Angebote für Praxisübernahmen: www.kvbb.de > Börsen > Praxisbörse Ansprechpartnerinnen: Iris Kalsow Tel.: 0331/23 09 322 Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320

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Praxisbörse

Praxisbörse Praxisabgabe

•Nachfolger/In für urologische Praxis in Elbe-Elster gesucht! Facharzt für Urologie möchte seine fallzahlstarke Praxis zum 01.07.2020, spätestens Januar 2021, an eine(n) Nachfolger/In übergeben. Von der liebevoll restaurierten Stadt in der westlichen Niederlausitz erreicht man in ca. 45 Minuten das Stadtzentrum von Dresden aber auch BerlinSchönefeld. Praxis/Ausstattung: insgesamt 127 m² zur Miete in 1. Etage (Fahrstuhl), 3 Praxisräume, Rezeption mit Wartebereich und Personalraum; Sonographie (Siemens), Endoskopie (Wolff), Untersuchungstisch (Schmitz), Sterilisator Vacuclav 23b. Personal: 2 Arzthelferinnen. Kontakt: 0173/37 67 961 Engelmann-Fiwa@t-online.de

•HNO-Praxis mit großem Einzugsbereich in der Prignitz sucht engagierte(n) Nachfolger/In. Die Übergabe/Übernahme der Praxis sollte bis 2021 erfolgen. Eine parallele Einarbeitung ist möglich. Praxis/Ausstattung: zentrale Lage, 145 m², 2 Arztarbeitsplätze mit 2 HNOBehandlungseinheiten, Sonografie-BGerät, Audiometrie, VNG, Luftkalorisator, Rhinotymp, Mikrowelle, BERA (siehe Fotos in der KVBB-Praxisbörse im Internet).

Personal: 2 Arzthelferinnen, 1 technische Assistentin. Sehr gute Direktanbindung mit DB nach Berlin und Hamburg, Autobahnanbindung im Bau. Kontakt: HNO@Staginnus.com

•Hälftiger Versorgungsauftrag Psychotherapie zur Nachbesetzung! Psychologischer Psychotherapeut mit Tätigkeitsschwerpunkt Kinder- und Jugendlichentherapie in Brandenburg (Stadt)/Potsdam-Mittelmark möchte ab 2020 einen hälftigen Versorgungsauftrag abgeben. Die Übernahme ist zwingend an ein Nachbesetzungsverfahren gebunden. Kontakt: stein@stein-psychotherapie.de

•Ab Juni 2020 Nachfolger/In für Hausarztpraxis im Mittelbereich Oranienburg gesucht! Die attraktive Kleinstadt am Finowkanal verfügt über eine gute Infrastruktur, eine wald- und seenreiche Umgebung und ist nur 1 Autostunde vom Stadtzentrum Berlin entfernt. Praxis/Ausstattung: 3 Behandlungsräume, Anmeldung, Warteraum, Labor, Verbandraum, Küche/Lager (insgesamt ca. 150 m²), übliche Ausstattung einer Hausarztpraxis (Sonographiegerät, Reizstromgerät, LZ-RR, EKG, LuFu, Audiometrie). Personal: 3 Arzthelferinnen, 1 Reinigungskraft.

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Praxisbörse

Die Praxis befindet sich in privater Immobilie mit separater 4-Raum-Wohnung. Beides kann gemietet werden. Chiffre: PA/22/2019

•Praxisnachfolger/In für 2020 gesucht! Hausärztliche Praxis in LDS/Luckau sucht Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin/HA für die Praxisübernahme. Praxis/Ausstattung: Leicht überdurchschnittliche Scheinzahl, komfortabel ausgestattete und vollklimatisierte Räume, Logic Pro6/L-EKG/L-RR/DMP/ EKG, Ergo. Auf Sie wartet freundliches, kompetentes Praxispersonal sowie eine gute Zusammenarbeit mit kardiologisch tätigen Internisten. Kontakt: lorenz-luckau@web.de

•Hausärztliche Praxis im Mittelbereich Falkensee sucht ab 2019 eine(n) Nachfolger/In. Vorherige Anstellung zur Einarbeitung möglich. Praxis/Ausstattung: 6 Räume auf 110 m², Sonographie, Mikrowelle, EKG, LZ-RR, Reizstromgerät. Personal: 1 Arzthelferin, 1 Kranken- und OP-Schwester (Teilzeit, 12 Std./Woche). Kontakt: 0173/52 49 569 Info@praxis-faki.de •Für 2020 Nachfolger/In für Frauenarztpraxis gesucht! Unsere Kleinstadt befindet sich im Süden des Landes Brandenburg, in unmittelbarer Nähe zum Freistaat Sachsen, und hat rund 9.000 Einwoh-

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ner. Die Stadt bietet alle Schulformen, ein Krankenhaus der Grundversorgung, stabile Wirtschaftsansiedlungen (3 Gewerbegebiete) und eine reizvolle Umgebung. Die Patientenzahlen sind stabil (im Fachgruppendurchschnitt). Die Praxisräume stehen nicht zur weiteren Nutzung zur Verfügung, da sie sich in privater Immobilie befinden. Kontakt: 0172/35 24 456 •Facharzt für Innere Medizin mit Praxisschwerpunkt Angiologie im Bereich Uckermark-Barnim sucht ab 2021 Nachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 5 Räume auf ca. 123 m² zur Miete, Duplexsonografie, Laufband, Ergometrie, Angio E, Nähe Herzzentrum Brandenburg. Personal: 2 MFA (1 Vollzeit, 1 Teilzeit). Chiffre: PA/23/2019

•Sie suchen die Beschaulichkeit einer Kleinstadt?! Ich suche für meine Frauenarztpraxis im Süden von Dahme-Spreewald eine(n) Nachfolger/In. Die Übergabe ist für Ende 2021/Anfang 2022 geplant. Praxis/Ausstattung: 1 Behandlungszimmer, 1 Sprechzimmer, 1 Anmeldung, 1 Warteraum, 1 Sozialraum, 1 Labor, 1 Untersuchungszimmer (insgesamt ca. 133 m²), übliche Praxisausstattung. Personal: 3 MFA/Krankenschwestern. Chiffre: PA/24/2019 •Hausarztpraxis im Mittelbereich Erkner sucht Nachfolger/In. Die Übergabe ist für das 2. Quartal 2020 geplant, jedoch durchaus verhandelbar.


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Praxisbörse

Praxis/Ausstattung: 5 Räume auf insgesamt 110 m² in guter Wohn- und Geschäftslage, übliche Ausstattung. Personal: 3 MFA (1 Vollzeit, 2 Teilzeit). Gute Autobahn- und ÖPNV-Anbindung. Das Tor zum „Spreeland“, einer an Wald und Wasser reichen Region! Chiffre: PA/25/2019

•Hausärztliche Förderregion! Allgemeinärztliche Berufsausübungsgemeinschaft in Lübbenau/Spreewald sucht ab Ende 2019 Nachfolger/In. Es erwartet Sie ein treuer Patientenstamm. Zum Praxisangebot gehören

derzeit Geriatrie, Chirotherapie, Psychoonkologie, Palliativmedizin und Diabetikerbetreuung. Praxis/Ausstattung: 1 Anmeldung, 1 Warteraum, 2 Sprechzimmer, 4 Funktionsräume, 1 Personalraum mit WC und Dusche, 1 Patienten-WC und 1 Lagerraum auf insgesamt 170 m² in privater Immobilie. Personal: 1 Sprechstundenschwester, 2 Mitarbeiterinnen Anmeldung/Organisation (Vollzeit und 30 Std./Wo.), 1 Reinigungskraft (geringfügig beschäftigt). Sehr gute Verkehrsanbindung (Bahn,

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Praxisbörse

Autobahndreieck Spreewald, je 1 Stunde nach Berlin und Dresden). Hilfe bei der Übernahme wird von Praxisabgeber und Kommune zugesichert. Kontakt: 0162/13 76 088 christianteuscher@web.de

•Große hausärztliche Praxis im Mittelbereich Seelow sucht Nachfolger/In! Geplante Übergabe Frühjahr 2020. Der Mittelbereich Seelow gehört zu den hausärztlichen Förderregionen. Praxis/Ausstattung: 5 Räume auf ca. 131 m², EKG, Sonographie, Spirometrie, 24h-Blutdruckmessung, weitere Räumlichkeiten im Nebengebäude (Aufenthaltsraum, Büro, Archiv). Personal: 2 Krankenschwestern (1 Vollzeit, 1 Teilzeit), 1 Arzthelferin (Teilzeit). Der Praxisabgeber hat faire, der Region angemessene Preisvorstellungen! Chiffre: PA/09/2018

•Hausarztpraxis in einer Kleinstadt im Oderbruch (östlich von Berlin) sucht Nachfolger/In. Gewünschter Abgabezeitraum: Mitte 2019. Praxis/Ausstattung: Normales hausärztliches Leistungsspektrum, zusätzlich Akupunktur, psychosomatische Grundversorgung und Homöopathie. Leicht überdurchschnittliche Patientenzahl, sehr gute Ertragslage durch straffe Kostenstruktur (Miete und Personalkosten). Gute örtliche und regionale ärztliche Vernetzung und Kollegialität (!), sowohl bei niedergelassenen Fachärzten als auch bei Kliniken. Reizvolle ländliche Umgebung bei Seite 64 | AUSGABE 8 / 2019

relativer Berlinnähe (1,25 Std. mit ÖPNV) und guter örtlicher Infrastruktur (Gymnasium, Einkauf, Werkstätten). Ideale Bedingungen für Work-LifeBalance! Einarbeitung wird zugesichert. Chiffre: PA/06/2018

•Malerische Landschaft, den Spreewald vor der Haustür und nur ca. 105 km bis ins Zentrum der Hauptstadt Berlin! Hausärztliche Praxis im Mittelbereich Lübben sucht ab Mitte 2019 engagierte(n) Nachfolger/In. Praxis: 5 Räume auf insgesamt 110 m², EKG, 24h-EKG, 24h-RR, Spirometrie, Sehtestgerät, Mikroskop. Personal: 1 Sprechstundenschwester, 1 Reinigungskraft. Chiffre: PA/11/2018

•Große hausärztliche Praxis im Mittelbereich Schwedt/Oder sucht ab sofort eine(n) Nachfolger/In. Die Praxis befindet sich in zentraler Lage in einem Ärztehaus. Praxis/Ausstattung: 2 Sprechzimmer, Labor, EKG, Warteraum, Empfang, Personalraum. Personal: 1 Krankenschwester, 1 Arzthelferin, 1 Hebamme, 1 Praxismanager. Der Mittelbereich Schwedt/Oder gehört zu den hausärztlichen Förderregionen. Chiffre: PA/21/2018 •Hausarztpraxis in liebevoll restaurierter Kleinstadt im Süden Brandenburgs (Elbe-Elster) sucht für 2020 Nachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 6 Räume (Warte-


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Praxisbörse

zimmer, Anmeldung, 3 Behandlungszimmer, 1 Personalraum) auf 120 m² zur Miete, EKG, Spirometrie, Sonodynator, 24 h-RR. Personal: 2 Arzthelferinnen (Teilzeit). Entfernung bis Berlin/Mitte 120 km, bis Zentrum Dresden 80 km, 40 Autominuten bis in den Spreewald. Chiffre: PA/14/2018

•Nachfolger für Hausarztpraxis im „Speckgürtel“ der sächsischen Landeshauptstadt gesucht! Praxisübergabe bis spätestens 2021. Förderregion! Unsere Praxis im Mittelbereich Lauchhammer-Schwarzheide versorgt Patienten aus Brandenburg und Sachsen. Entfernung von Dresden max. 30 Autominuten und von Stadtgrenze Berlin 80 Autominuten. In der Umgebung befinden sich eine reizvolle Teich- und Heidelandschaft, ausgedehnte Waldgebiete, das Lausitzer Seenland und der Spreewald. Praxis/Ausstattung: 2 Sprechzimmer, 1 Funktionsdiagnostik, 1 Therapieraum, 1 Laborraum, 1 Wartezimmer/ Rezeption, 1 Personalraum, 1 Sportraum auf insgesamt 120 m², Akupunktur, EKG, O2-Therapie, Magnetfeldtherapie, Ultrareizstrom, Wasserbettmassage. Personal: 3 Arzthelferinnen (je 30 Std./ Woche), 1 Raumpflegerin. Kontakt: 035755/51 093 dr.med.h.neunert@hotmail.com •Nachfolger für hausärztliche Praxis in Doberlug-Kirchhain (Mittelbereich Finsterwalde) gesucht. Abgabezeit-

punkt verhandelbar (07/2020 oder 12/2020 oder 07/2021). Praxis/Ausstattung: 2 Praxisräume, 1 Anmeldung, 1 Wartezimmer und Aufenthaltsraum auf insgesamt 69 m², EKG, Spirometrie, automatischer Defi. Entfernung von Berlin/Zentrum ca. 120 km und Dresden/Zentrum 80 km. Chiffre: PA/26/2018

•Nachfolger/In für Hausarztpraxis in Havelstadt, ca. 60 km nördlich von Berlin, für 2020 gesucht! Umgeben von Waldlandschaft zeichnet sich die Stadt durch eine positive Gewerbeentwicklung und Einwohnerzuwachs aus. Das Zentrum von Berlin ist mit der Bahn und dem PKW in ca. einer Stunde zu erreichen. Praxis/Ausstattung: insgesamt 168 m², 1 großes Sprechzimmer, 1 kleines Sprechzimmer, Funktionsraum, Labor, separate Anmeldung, Wartezimmer, Personalraum, Abstellraum, EKG, Spirometer, LZ-Blutdruck, Audiometer, 3 PC-Arbeitsplätze. Chiffre: PA/35/2018

•Hausärztliche Praxis im Mittelbereich Fürstenwalde/Spree sucht Nachfolger/In. Einarbeitung in Form einer Praxisgemeinschaft möglich. Übergabezeitraum verhandelbar. Praxis/Ausstattung: 6 Räume auf 100 m² in interdisziplinärem Ärztehaus, alle großen Fachgebiete einschließlich Röntgenabteilung, Aufzug, Apotheke, Physiotherapie, Hauskrankenpflege, Fahrdienst, Parkplatz. Personal: 1 examinierte Arzthelferin

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(Vollzeit). Tourismusregion mit Klinikum und Therme im unmittelbaren Umkreis, optimale Verkehrsanbindung nach Berlin und Potsdam. Chiffre: PA/09/2017

•Nachfolger/In für ausbaufähige hausärztliche Praxis im „Speckgürtel“ gesucht! Facharzt für Allgemeinmedizin im Mittelbereich Neuenhagen bei Berlin möchte ab 2020/2021 seine Praxis abgeben. Praxis/Ausstattung: 5 Räume auf ca. 100 m² in privater Immobilie, Vermietung möglich. Personal: 2 Arzthelferinnen. Hier finden Sie eine gute Infrastruktur (Schulen, Kindergärten vorhanden) und S-Bahn-Anbindung nach Berlin. Kontakt: 0171/53 14 011

•Hausärztliche Praxis in einer attraktiven Kleinstadt im Mittelbereich Beeskow, ca. 35 km von der Berliner Stadtgrenze entfernt, sucht bis spätestens 2020 eine(n) Nachfolger/In. Der Mittelbereich Beeskow gehört zu den hausärztlichen Förderregionen. Die Einzelpraxis befindet sich in zentraler Lage in einem privaten, rekonstruierten Wohngebäude und könnte auch als Mietobjekt genutzt werden. In der Nachbarschaft praktizieren weitere Fachärzte. Praxis/Ausstattung: 3 Behandlungsräume, 1 Warteraum, Garderobe, Empfang mit Tresen, Küche, gesamt ca. 110 m², weitere 40 m² im Keller (Umkleideraum, Archiv, Lager), EKG, LZ-EKG, Seite 66 | AUSGABE 8 / 2019

LZ-RR, Lungenfunktion, Handdopplergerät für periphere RR-Messung, Wadit-Gerät (Igelleistung), alle Räume sind mit PC ausgestattet (Doc expert), Teilnahme am DMP und an Spezieller ambulanter Palliativmedizin. Chiffre: PA/21/2019

•Hausärztin im Mittelbereich Bad Freienwalde sucht zum April 2020 eine(n) Nachfolger/In. Eine Weitermietung der Praxisräume ist allerdings nicht möglich, da in privater Immobilie. Die Verlegung des Praxissitzes in die 7 km entfernte Kleinstadt Wriezen (ebenfalls Mittelbereich Bad Freienwalde) wäre denkbar, da bereits jetzt viele der Patienten aus dieser Region kommen. In Wriezen treffen Sie auf eine gute Infrastruktur und großartige ärztliche Kollegen. Kontakt: 0171/49 85 800 Ikallweit@aol.com

•Frankfurt (Oder) ist nicht nur eine Grenzstadt! Die Stadt bietet Museen, Theater, eine Konzerthalle mit Sitz des Brandenburgischen Staatsorchesters, die Europa Universität Viadrina und in unmittelbarer Nähe die „kleine Ostsee“, den Helenesee. Eine hausärztliche Doppelpraxis bietet eine Stelle zur Nachbesetzung. Die Übergabe soll 2021 erfolgen. Vorherige Einarbeitung möglich. Praxis/Ausstattung: 2 Sprechzimmer, 1 Behandlungsraum, 1 Labor, 1 EKG, Anmeldung, Aufenthaltsraum, Wartebereich, insgesamt ca. 200 m², zur Miete.


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Personal: 2 Arzthelferinnen (Vollzeit), 2 Arzthelferinnen (Teilzeit), 1 Reinigungskraft. Kontakt: 0335/54 20 47 haak.weinberg@t-online.de

•Nachfolger/In für fallzahlstarke hausärztliche Praxis gesucht! Fachärztin für Allgemeinmedizin im Mittelbereich Guben möchte zum 1.12.2020 (ggf. 1.1.2021) ihre Praxis abgeben. Praxis/Ausstattung: 6 Räume auf ca. 160 m² zur Miete, Weitermietung möglich.

Sie erwartet eine Stadt mit gut ausgebauten sozialen Netzwerken. Für junge Familien stehen mehrere Kindertagesstätten, zwei Grundschulen, eine Oberschule, ein Gymnasium sowie ein breit gefächertes Freizeitangebot zur Verfügung. Außerdem gibt es in der Region ein rund 400 km umfassendes und sehr gut ausgebautes Radwegenetz. Ich freue mich auf Interesse! Chiffre: PA/16/2019 Lesen Sie weiter auf Seite 68.

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•Fallzahlstarke Frauenarztpraxis in Kreisstadt im Osten des Landes Brandenburg sucht eine(n) Nachfolger/In! Die Stadt mit ihren ca. 8.000 Einwohnern befindet sich etwa 80 km südöstlich von Berlin und etwa 30 km südwestlich von Frankfurt (Oder). Sie ist umringt von zahlreichen schönen Seen. Die Spree schlängelt sich, aus dem Spreewald kommend, durch die abwechslungsreiche Landschaft. Praxis/Ausstattung: ca. 174 m² zur Miete (2 Sprechzimmer, 1 Labor, 1 CTGZimmer, 2 Aufenthaltsräume), Sonographie Siemens mit Doppler und 4D, 2 CTG-Geräte, 1 Kolposkop. Personal: 3 MFA (30 Std./Woche), 1 Krankenschwester (20 Std./Woche), 1 Raumpflegerin (geringfügig beschäftigt). Chiffre: PA/17/2019

•Frankfurt (Oder) ist eine Stadt mit Perspektive! Ich suche für meine hausärztliche Praxis eine(n) Nachfolger/In. Die Übergabe soll 2020 erfolgen. Vorherige Einarbeitung möglich. Die Stadt hat durch die Europa Universität Viadrina viele junge Einwohner, günstige Mieten, vielfältige kulturelle Angebote und eine wasserreiche Umgebung. Für Familien bieten sich gute Voraussetzungen hinsichtlich Kita, Schulen und weiterführender Einrichtungen. Mit der Regionalbahn ist man in 60 Minuten im Zentrum von Berlin. Praxis/Ausstattung: in zentraler Lage in einem Ärztehaus, 6 Räume auf insgesamt 130 m², EKG, Spirometrie,

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Ergometrie, Sonographie (Abdomen, Schilddrüse), Langzeit-EKG, LangzeitRR, Ergometrie, Basislabor, 3-Platz-PCAnlage, karteifreie Praxis. Personal: junges engagiertes Team (3 MFA, davon 1 Teilzeitbeschäftigte). Kontakt: 0335/53 38 48 praxisc.schmidt@web.de

•Hausärztliche Praxis in der Region Luckenwalde sucht schnellstmöglich eine(n) Nachfolger/In. Praxis/Ausstattung: 2 Behandlungsräume, 1 Arztsprechzimmer auf insgesamt 100 m² in privater Immobilie, Weitermietung möglich; Labor, LZ-RR, EKG, Spirometrie. Personal: 2 Krankenschwestern, 1 Arzthelferin (Teilzeit). Sehr gute ÖPNV-Verbindung nach Berlin. Kontakt: 0175/59 50 992 Dr.Bischof@t-online.de

•Kleine ausbaufähige Hausarztpraxis im Spreewald sucht ab 2019 eine(n) Nachfolger/In. Die Praxis befindet sich in privater Immobilie in zentraler Lage und kann gern als Mietobjekt weiterhin genutzt werden. Zusätzliche Räume stehen im Keller zur Verfügung. Praxis/Ausstattung: 75 m², 2 Behandlungsräume, Anmeldung, Wartebereich, WC. Personal: 1 MFA. Chiffre: PA/24/2018 •Nachfolger/In für Augenarztpraxis für 2021 im Bereich Frankfurt (Oder)/ Oder-Spree gesucht! Die östlich gele-


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Praxisbörse

gene Industriestadt (ca. 32.000 Einwohner) verfügt über eine ausgezeichnete Infrastruktur und eine gute ÖPNVAnbindung nach Berlin. Im Umland findet man Kultur- und Erholungsmöglichkeiten (Schlaubetal). Praxis/Ausstattung: insgesamt 145 m², 1 Arztzimmer, 3 Untersuchungsräume, Vorbereitungsraum, Dunkelkammer, 1 Wartezimmer, Anmeldung, 1 Aufenthaltsraum, 1 Personalumkleidezimmer, 2 Untersuchungseinheiten, Cirrus-HDOCT, HRT und OCP. Personal: 1 Arzthelferin und 1 examinierte Krankenschwester (beide Vollzeit). Chiffre: PA/14/2019

•Nachfolger/In für Kinderarztpraxis in Märkisch-Oderland gesucht! Entfernung von Berlin ca. 35 km. Gewünschte Übergabe: 2019. Praxis/Ausstattung: gesamt ca. 143 m², Neubau barrierefrei und in verkehrstechnisch günstiger Lage, EKG, Spiro, Pilotentest, Tympanometrie, Praxislabor. Kontakt: 03341/31 21 33 viola_wegner@web.de

•Hausärztin in der Nationalparkstadt Schwedt (Förderregion) sucht ab 2020 eine(n) Nachfolger/In. Die Stadt Schwedt/Oder hat 31.000 Einwohner. Mit der Raffinerie und den Papierwerken ist sie einer der großen Wirtschaftsstandorte im Land Brandenburg. Als Tor zum Nationalpark Unteres Odertal bietet sich die Stadt als

Ausgangspunkt für viele Unternehmungen an. Meine Patienten möchte ich weiterhin gut versorgt wissen. Bitte melden Sie sich! Chiffre: PA/36/2018

•Hausarztpraxis im Mittelbereich Beeskow sucht dringend Nachfolger/In. Kennziffer: 120/2016

•Hausärztliche Praxis im Mittelbereich Perleberg-Wittenberge, zentral gelegen, sucht für 2020 Nachfolger/In. Praxis: 2 Sprechzimmer, 1 Labor, 1 Anmeldung, Wartebereich, Aufenthalts-/ Umkleideraum, auf insgesamt 100 m², EKG, LZ-RR, LuFu, Sonogerät (3,5 MHz Schallkopf). Personal: 2 kompetente Arzthelferinnen (Teilzeit 30 Std./Wo.), 1 Angestellte (Minijob). Es besteht eine hervorragende DB-Anbindung nach Berlin. Chiffre: PA/21/2017

•2019 aus Altersgründen Nachfolger/In für neurochirurgische Praxis gesucht! Die Praxis besteht seit 2000 und ist der einzige ambulante, neurochirurgische Versorgungsstandort der Region Uckermark. Stationäre Versorgungen sind abgesichert durch mehrere Kliniken in Schwedt, Eberswalde, Sommerfeld und Prenzlau. Die Stadt Schwedt/ Oder (31.000 Einwohner) ist einer der großen Wirtschaftsstandorte im Land Brandenburg mit moderner Infrastruktur. Reizvolle Natur in der Umgebung (Nationalpark Unteres Odertal).

Lesen Sie weiter auf Seite 70. AUSGABE 8 / 2019 | Seite 69


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Praxisräume zur Miete: 2 Sprechzimmer, 1 Ruheraum, Anmeldung, Warteraum, Personalaufenthaltsraum. Auf Sie wartet ein kompetentes und engagiertes Praxisteam (1 MFA, 1 Krankenschwester/QM-Managerin, 1 Lehrling bis Juni 2020). Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Kontakt: 0175/24 20 300 Praxissuche

•Facharzt für Innere Medizin/Hausarzt sucht im Mittelbereich Potsdam eine Praxis zur Übernahme. Übernahmezeitpunkt flexibel. Chiffre: PG/22/2019

•Fachärztin für Innere Medizin/Hausärztin sucht ab 2. Quartal 2020 eine Praxis zur Übernahme. Vorzugsweise in Potsdam bzw. Umkreis von 20 km. Mitarbeit zunächst gern im Angestelltenverhältnis. Kontakt: 0176/75 54 92 23 christinetauscher@gmx.de

•Fachärztin für Allgemeinmedizin sucht ab 2021 eine Praxis zur Übernahme oder Einstieg in eine Praxisgemeinschaft. Bevorzugte Region: Königs Wusterhausen, Potsdam, Schönefeld-Wildau, Teltow, Werder (Havel)-Beelitz, Zossen. Kontakt: o.missfeld@web.de 0177/61 77 037

Seite 70 | AUSGABE 8 / 2019

•Facharzt für Allgemeinmedizin sucht ab 2. Quartal 2020 eine Praxis zur Übernahme. Es sollte eine direkte Bahnanbindung nach Berlin (Fahrtzeit < 60 Minuten) sowie räumliche Voraussetzungen für den späteren Praxisausbau auf mindestens 2 Ärzte geben. Chiffre: PG/16/2019

•Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sucht Ende 2020, Anfang 2021 eine Praxis zur Übernahme, gern auch Einstieg in andere Praxisform. Bevorzugte Region: Berliner Umland. Chiffre: PG/17/2019

•Fachärztin für Innere Medizin (Hausärztin) sucht ab Mitte 2020 eine Praxis zur Übernahme, gern mit Einarbeitungszeit. Zusatzbezeichnung Geriatrie vorhanden. Bevorzugte Region: Erkner, Neuenhagen bei Berlin, Strausberg. Chiffre: PG/18/2019

•Fachärztin für Neurologie (Zusatzbezeichnung Schlafmedizin) mit umfangreicher Erfahrung in gesamter neurologischer Zusatzdiagnostik sowie langjähriger Erfahrung im ambulanten Bereich sucht eine Praxis zur Übernahme. Einstiegszeitpunkt flexibel. Bevorzugte Region: Havelland, Brandenburg (Stadt)/Potsdam-Mittelmark, Dahme-Spreewald, Potsdam, TeltowChiffre: PG/19/2019 Fläming.


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•Facharzt für Allgemeinmedizin sucht ab 2020 eine Praxis zur Übernahme oder Einstieg in Praxis. Bevorzugte Region: Falkensee, Hennigsdorf, Kyritz, Neuruppin. Chiffre: PG/20/2019

•Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin sucht eine Praxis zur Übernahme oder Einstieg in eine Praxis. Einstiegszeitpunkt flexibel. Bevorzugte Region: Havelland, Brandenburg (Stadt)/Potsdam-Mittelmark, Dahme-Spreewald, Potsdam, TeltowFläming. Chiffre: PG/21/2019

•Internist mit Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie sucht Praxis zur Übernahme oder den Einstieg in eine fachinternistische Praxis! Ich bin derzeit Leiter der Endoskopie einer kleineren Berliner Klinik und beherrsche alle gängigen diagnostischen Verfahren einschließlich ERCP, Endosonographie und CEUS (DEGUM-Zertifikate Abdomen- und Schilddrüsensonografie vorhanden). Aus meiner bisherigen Tätigkeit in einer allgemeinen Inneren Abteilung bin ich auch mit dem breiten Spektrum der Inneren Medizin vertraut. Auch die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung wäre denkbar. Bevorzugte Region: Potsdam, PotsdamMittelmark, Teltow-Fläming. Kontakt: 0170/751 84 35

•Fachärztin für Gefäßchirurgie sucht ab sofort eine Praxis zur Übernahme. Bevorzugte Region: Potsdam, Brandenburg (Stadt)/Potsdam-Mittelmark. Chiffre: PG/12/2019

•Fachärztin für Allgemeinmedizin (Zusatzqualifikation: Akupunktur, Sozialmedizin) sucht ab 2021 eine Praxis zur Übernahme. Bevorzugte Region: Königs Wusterhausen, Potsdam. Chiffre: PG/15/2019 •Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (Zusatzqualifikation Manuelle Medizin, Akupunktur, Fußorthopädie/-chirurgie, Chirotherapie) sucht ab sofort Praxis zur Übernahme oder Einstieg in eine Praxisgemeinschaft bzw. Berufsausübungsgemeinschaft. Bevorzugte Region: Dahme-Spreewald, Frankfurt (Oder)/Oder-Spree, MärkischOderland. Chiffre: PG/31/2018

•Hausärztliche Praxis in wasserreicher Region gesucht! Fachärztin für Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist ab sofort an der Übernahme einer Hausarztpraxis interessiert. Gern auch vorherige Anstellung zur Einarbeitung. Bevorzugte Region: Mittelbereiche Königs Wusterhausen, Potsdam, Werder (Havel)-Beelitz. Kontakt: Inndoc@gmail.com Lesen Sie weiter auf Seite 72.

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•Facharzt für Allgemeinmedizin sucht ab September 2020 eine Praxis zur Übernahme. Bevorzugte Region: Bad Belzig, Jüterbog, Werder (Havel)-Beelitz. Kontakt: 0178/36 20 163 Sven.Kleinerueschkamp@gmx.de Anstellungs- und Kooperationsangebote und -gesuche

•Dermatologische Praxis in PotsdamMittelmark bietet ab Oktober 2019 die Möglichkeit einer Teilzeitanstellung (Jobsharing). Kontakt: 0157/37 93 50 29 info@hautarzt-lueg.de

•Konservative MVZ-Praxis in Elsterwerda sucht fachärztliche Unterstützung für 10 bis 20 Wochenstunden durch Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde. Sie erwartet eine unbefristete Stelle in einem kleinen familienfreundlichen Praxisteam in neuen und modernen Praxisräumen. Die MVZ-Praxis wird vom regionalen Ärztenetz betrieben. Wir freuen uns auf junge Kollegen/ Kolleginnen mit Familie ebenso wie auf berufliche Wiedereinsteiger oder Senioren, die noch nicht ganz in den Ruhestand wechseln möchten. Kontakt: 03533/48 89 840 kontakt@medis-netz.de •Hausärztliche Praxis im Mittelbereich Cottbus bietet eine Anstellungsmöglichkeit für Facharzt/In für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin/HA. Beginn der Anstellung und Anstellungsumfang sind verhandelbar. Perspek-

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tivisch besteht die Möglichkeit der Gründung einer BAG oder Praxisgemeinschaft. Kontakt: hausarzt-cottbus@web.de

•Anstellungsangebot für Facharzt/ Fachärztin für Neurologie und/oder Psychiatrie! Die Gesundheitszentrum Wittenberge GmbH bietet ab 1.1.2020 eine Anstellungsmöglichkeit (Vollzeit). Wir sind ein gemeinnütziges MVZ. Gesellschafter ist der Landkreis Prignitz. Der Praxissitz befindet sich in Pritzwalk (eigene Anschlussstelle an die A24), mit einem etablierten Patientenstamm. Zwei sehr erfahrene MFA und großzügige Praxisräume stehen zur Verfügung. Es erfolgt eine suffiziente Einarbeitung. Nähere Angaben finden Sie auf unserer Homepage: www.gesundheitszentrumwittenberge.de Kontakt: 03877/56 14 00 p.wandel@krankenhaus-prignitz.de •Wir bieten ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit für eine(n) Facharzt/In für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin/HA. Anstellungsumfang verhandelbar. Unsere Einrichtung ist ein kommunales Unternehmen mit langjährigen Erfahrungen in der ambulanten medizinischen Versorgung (Näheres dazu auf unserer Homepage unter www.mzl-gmbh.de). Das Medizinische Zentrum Lübbenau befindet sich im Herzen des Spreewaldes in einer der touristisch schönsten Regionen Brandenburgs. Durch die direkte Verkehrsanbindung zur A13 erreicht man sowohl Berlin als auch Dresden


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in jeweils weniger als einer Stunde. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Kontakt: 03542/87 11 71 K.Linke@mzl-gmbh.de

•Stellenangebote! Medizinisches Versorgungszentrum bietet ab sofort Anstellungsmöglichkeiten für Kinderärztin/-arzt und Frauenärztin/-arzt in Eisenhüttenstadt sowie eine Anstellungsmöglichkeit für eine/einen Frauenärztin/-arzt in der Nebenbetriebsstätte in Guben. Anstellungsumfang jeweils verhandelbar. Kontakt: 03364/54 37 21 manuela.guenther@khehst.de

•Hausärztliche Berufsausübungsgemeinschaft im Mittelbereich ZehdenickGransee bietet ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit für Facharzt/In für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin/HA. Anstellungsumfang verhandelbar. Nähere Informationen zum Praxisspektrum auf der Homepage: www.praxis-staufenbiel.de Kontakt: 0173/28 75 105 drmstaufenbiel@gmail.com •Medizinisches Versorgungszentrum in Eberswalde bietet ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit für eine(n) Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin. Sie erwarten: flexible Arbeitszeiten – ggf. auch Teilzeit –, Entlastung von administrativen nicht medizinischen Aufgaben, enge interdisziplinäre Zusammenarbeit und Austausch mit Fachkollegen, sehr gute interne und externe Fortbildungen, Gesundheitsförderung und Mitarbei-

terrabatte sowie weitere Vorteile, gute Verkehrsanbindung nach Berlin, Unterstützung bei der Wohnungssuche. Kontakt: meg@glg-mbh.de

•Hausärztin in Nauen wünscht sich Unterstützung und bietet ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit für Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin/HA. Anstellungsbeginn, Anstellungsumfang und Arbeitszeiten sind verhandelbar! Chiffre: AnKo/12/2019

•Das Gesundheitszentrum Brandenburg a. d. Havel GmbH bietet eine Anstellungsmöglichkeit für eine(n) Facharzt/Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten. Anstellungsumfang und Tätigkeitsbeginn verhandelbar. Wir bieten Ihnen: Selbständiges Führen einer leistungsstarken dermatologischen Praxis mit einem aufgeschlossenen und engagierten Team, Einbettung in ein fachübergreifendes MVZ, interdisziplinäre Zusammenarbeit, moderne Praxisausstattung, geregelte Arbeitszeiten, Entlastung von administrativen Aufgaben, attraktives Grundgehalt mit zusätzlicher leistungsbezogener Vergütung; attraktiver Standort mit sehr guter Verkehrsanbindung nach Berlin, Potsdam und Magdeburg. Kontakt: 03381/21 47 114 bewerbung@gzb-brandenburg.de •Sie haben Interesse an einer vielfältigen ärztlichen Tätigkeit außerhalb des Großstadttrubels? Hausärztliche Praxis

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in Perleberg sucht ab sofort Unterstützung und bietet eine Anstellungsmöglichkeit mit der Option der späteren Praxisübernahme. Anstellungsumfang verhandelbar. Bitte melden Sie sich! Kontakt: 03876/79 680 info@schmidt-perleberg.de

•Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten in Neuenhagen bei Berlin (Märkisch-Oderland) bietet eine Anstellungsmöglichkeit. Anstellungsbeginn und -umfang sind verhandelbar. Kontakt: 03342/20 81 82 praxis@janossy.de

•Große Hausarztpraxis in Briesen (Mark) bei Frankfurt (Oder) bietet eine Anstellungsmöglichkeit für eine(n) Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin/HA. Anstellungsbeginn flexibel, Anstellungsumfang verhandelbar. Spektrum: Sonographie, LZ-EKG, LZRR, Spiro usw. Direkte Anbindung an Regionalexpress 1 (38 Min. bis Berlin-Ostkreuz)! Kontakt: 033607/310 v.stuenzner@t-online.de

•Nervenarztpraxis in Rüdersdorf b. Berlin bietet eine Anstellungsmöglichkeit für eine(n) FA/FÄ für Neurologie oder Psychiatrie. Anstellungsumfang 20 Stunden/Woche, individuell aufteilbar. Kontakt: dr.belian@gzrd.de

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•Hausärztliche Praxis im Mittelbereich Bernau bei Berlin bietet ab sofort eine Anstellungsmöglichkeit (Teilzeit) für eine(n) Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin/HA. Chiffre: AnKo/09/2019 •Hausarztpraxis in Potsdam bietet eine Anstellungsmöglichkeit für Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin/HA. Anstellungsumfang und -beginn verhandelbar. Kontakt: dr.ernst@arztpraxis-ernstpotsdam.de Sonstiges

•Suche Kollegin oder Kollegen zur Gründung einer psychotherapeutischen Praxisgemeinschaft in Potsdam. Kontakt: 0172/47 47 764 •Arzthelfer/in (Teilzeit) ab sofort gesucht. Kontakt: 0152/28 99 32 10 Ansprechpartner für Chiffre-Anzeigen: Fachbereich Sicherstellung Frau Kalsow, 0331/23 09 322 IKalsow@kvbb.de KVBB, Pappelallee 5, 14469 Potsdam


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Fortbildung

Aktuelles Seminarangebot Ärzte und Praxispersonal Termin | Ort

11.09.2019 15.00 – 18.00 Frankfurt (O.)

Thema | Referent | Punkte

Kosten

Schweigepflicht, Datenschutz und Archivierung in der Arztpraxis Elke Best, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

40 Euro

Fortbildungspunkte 18.09.2019 15.00 – 18.00 Potsdam

25.09.2019 14.00 – 19.00 Teltow

23.10.2019 14.00 – 20.00 25.10.2019 14.00 – 20.00 Potsdam

4

DatenNerv, KV-Connect und Telematikinfrastruktur Onlineteam der KVBB

40 Euro

Fortbildungspunkte

3

Fortbildungspunkte

7

Fortbildungspunkte

8

Medizinprodukte-Aufbereitung – Refresher Cornelia Görs, Sterilisationsassistentin und Hygienebeauftragte Torsten Kasper, Sterilisierfachkraft Alexander Gehse, Hygieneberater

Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die Insulin spritzen Dr. med. Uta Rieger, FÄ f. Innere Medizin

125 Euro

100 Euro pro Arzt, 150 Euro pro Praxismitarbeiter (Teampreise auf Anfrage)

Lesen Sie weiter auf Seite 76.

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Intern

Fortbildung

Termin | Ort

06.11.2019 15.00 – 18.00 Potsdam

Thema | Referent | Punkte

Kosten

Schweigepflicht, Datenschutz und Archivierung in der Arztpraxis Elke Best, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Fortbildungspunkte

40 Euro

4

Ausgebucht sind: • Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen 11.09./13.09.2019 • Die Kunst, freundlich Nein zu sagen 11.09.2019 • Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen 25.09./27.09.2019 • Impfen in der Praxis – Refresher 06.11.2019 • Stressmanagement. Strategien für den Praxisalltag 09.11.2019

Aktuelles Seminarangebot Ärzte und Psychotherapeuten Termin | Ort

Thema | Referent | Punkte

Kosten

11.09.2019 15.00 – 18.00 Cottbus

Basisseminar EBM für Hausärzte Abrechnungsberater der KVBB

18.09.2019 15.00 – 18.00 Potsdam

Basisseminar Verträge für Hausärzte Abrechnungsberater der KVBB

28.09.2019 09.30 – 15.00 Potsdam

Kombinierte DMP-Fortbildungsveranstaltung KVBB & Partner

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Fortbildungspunkte

Fortbildungspunkte

Fortbildungspunkte

40 Euro

4 40 Euro

4

5

95 Euro


Intern

Fortbildung

Termin | Ort

23.10.2019 15.00 – 18.00 Potsdam

Thema | Referent | Punkte

Erfolgreiche Praxisabgabe für Psychotherapeuten – besser früher schon an später denken Karin Rettkowski, Niederlassungsberaterin der KVBB Michael Stillfried, Betriebswirtschaftlicher Berater der KVBB Fortbildungspunkte

25.10.2019 15.00 – 18.00 Potsdam

Kosten

für KVBBMitglieder kostenfrei, NichtMitglieder 45 Euro

4

Heilmittel-Verordnung: Indikationsgerecht und budgetschonend Dr. med. Erdmute Pioch, FÄ f. Physik. und Rehab. Medizin Beratende Apotheker der KVBB

50 Euro

Anzeige

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Intern

Fortbildung

Aktuelles Seminarangebot Praxispersonal Termin | Ort

Thema | Referent

23.10.2019 15.00 – 17.30 Potsdam

EBM-Seminar für fachärztliche Praxismitarbeiter – Abrechnung ambulanter Operationen Abrechnungsberater der KVBB

40 Euro

06.11.2019 15.00 – 18.00 Neuruppin

Basisseminar Verträge für hausärztliche Praxismitarbeiter Abrechnungsberater der KVBB

40 Euro

25.09.2019 15.00 – 18.00 Jüterbog

Selbsthilfe – Unterstützung für Patient und Praxis Doreen Jape, Leiterin der regionalen Informations- und Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Fläming Yvonne Meyer, Kooperations- und Beratungsstelle für Selbsthilfegruppen und Ärzte/Psychotherapeuten der KVBB

Kosten

kostenfrei

Ausgebucht sind: • Basisseminar EBM für hausärztliche Praxismitarbeiter 11.09.2019 • Der fordernde Patient – Das tägliche Dilemma in der Arztpraxis 23.10.2019 • Die chronische Wundversorgung – Standards verbessern die Behandlung 25.10.2019 Unser Service für Sie: SG Fortbildung 0331/98 22 98 02

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Intern

Fortbildung

KBV-Fortbildungsportal modernisiert Neues Angebot zum Medikationsplan erstmals mit Videos Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihr Online-Fortbildungsportal modernisiert und hält jetzt auch multimediale Angebote bereit. Los geht es mit einer Fortbildung zum Medikationsplan.

Darin geht es um die Bedeutung des Medikationsplans für die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland. Teilnehmende Ärzte erhalten Informationen über Einführung und Entwicklung des Medikationsplans. Zudem wird die Struktur erklärt, das richtige Ausfüllen sowie die jeweiligen Zuständigkeiten von Haus- und Fachärzten bzw. Apotheken. Einige der Inhalte werden dabei erstmals per Video vermittelt. Die Online-Fortbildung dauert 45 Minuten und richtet sich an Hausund Fachärzte. Am Ende der Fortbil-

dung gibt es eine Prüfung aus zehn Multiple-Choice-Fragen. Werden mindestens sieben Fragen richtig beantwortet, gibt es drei Fortbildungspunkte. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen

Für den Zugang zum KBV-Fortbildungsportal muss Ihr Praxiscomputer an das Sichere Netz der KVen (SNK) über das DatenNerv-Programm angeschlossen sein. Im Abrechnungsportal ist es der sechste rote Button. Benutzen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten mit B00000. Sie finden das Portal auch im SNK direkt unter: https://fortbildungsportal.kv-safenet.de

Allgemeine Informationen rund um das KBV-Fortbildungsportal finden Sie auf der KBV-Internetseite unter: www.kbv.de/html/7703.php

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Intern

Fortbildung

Fortbildungen Medizinische Gesellschaft Ost-Brandenburg

Die Medizinische Gesellschaft Ost-Brandenburg bietet in diesem Jahr noch drei Tagungen an, zu denen auch ambulant tätige Ärzte eingeladen sind:

Der besondere Fall Wann? Wo?

Mittwoch, 18. September 2019, 17 Uhr Hörsaal Haus 33 des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus (Eingang Welzower Straße)

Es erfolgen Vorstellungen besonderer Kasuistiken aus den Kliniken und Instituten des CTK sowie aus Praxen und Nachbarkliniken. Es sind 3 Fortbildungspunkte beantragt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Kopfschmerzen – was gibt es Neues? Wann? Wo?

Mittwoch, 16. Oktober 2019, 17 Uhr Hörsaal Haus 33 des Carl-Thiem-Klinikums Cottbus (Eingang Welzower Straße)

In kurzen Übersichtsvorträgen wird über die Themen SAB und deren Differenzialdiagnosen sowie neue Therapieoptionen der Migräne von Referenten der Kliniken für Neurologie und Neurochirurgie des CTK berichtet. Es sind 3 Fortbildungspunkte beantragt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

70. Jahrestagung „Autoimmunerkrankungen – mehr als Rheuma“ Wann? Wo?

Samstag, 16. November 2019, Beginn 8:30 Uhr Lindner Congress Hotel Cottbus (Berliner Platz/Karl-Marx-Str. 68, 03046 Cottbus)

Autoimmunerkrankungen gehören zu den häufigsten chronischen Erkrankungen, es sind ca. 5 Prozent der Bevölkerung betroffen. Sie können jegliches Gewebe und sämtliche Organe angreifen und begleiten die Betroffenen oft lebenslang. Hochrangige Fachexperten werden ihre Sicht auf die Fach-Problematik darstellen. Teilnahmegebühr: 30 Euro.

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Intern

Unterwegs

Telemedizin in der Rheumatologie: KV COMM befragt Patienten Die Studie TeleRheumaBB der KV COMM wird erweitert Nachdem die KV Consult- und Managementgesellschaft (KV COMM) im Rahmen ihrer Studie TeleRheumaBB bereits Ärzte zu ihrer Sicht auf die Telemedizin befragt hat, sind nun die Patienten an der Reihe. Ab August führt die KV COMM in Kooperation mit dem Brandenburger Landesverband der Deutschen Rheuma-Liga und der AG RheumaDatenRhePort eine Fragebogenerhebung unter Patienten durch.

Die Fragebögen werden an die Mitglieder der Deutschen Rheuma-Liga im Land Brandenburg versandt und in den Wartezimmern rheumatologischer Praxen ausgeteilt. Hierzu ist die KV COMM auch auf die Hilfe der Brandenburger Rheumatologen angewiesen: Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie mit Ihrer Praxis an der Studie teilnehmen möchten. Gerne schicken wir Ihnen die Fragebögen zu. Die Frist für den portofreien Rückversand ist der 30. September 2019. Die aus der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse sollen mit den Ergebnissen der ärztlichen Befragung verglichen werden. Denn was hilft eine hochkarätige telemedizinische Anwendung, wenn sie von den Patienten abgelehnt wird?

Die Machbarkeitsstudie zur Implementierung eines telemedizinischen Ansatzes in die Rheumatologie im Land Brandenburg (TeleRheumaBB) untersucht die Einstellung der potentiellen Anwender gegenüber Telemedizin in der rheumatologischen Versorgung. Die Studienergebnisse tragen zur Entwicklung von anwenderzentrierten, innovativen, aber vor allem effektiven Lösungen für die ambulante rheumatologische Versorgung bei. Eine Zwillingsstudie namens TeleDermaBB wird auch in der dermatologischen Versorgung umgesetzt (siehe „KV-Intern“ 12/2018).

Aktuelle Ergebnisse der Studien TeleRheumaBB beziehungsweise TeleDermaBB werden auf dem 47. DGRhKongress (Dresden, 4. bis 7. September 2019) und dem 18. Deutschen Kongress für Versorgungsforschung (Berlin, 9. bis 11. Oktober 2019) vorgestellt.

Sie wünschen weitere Informationen oder möchten mit Ihrer Praxis Tele RheumaBB unterstützen? Die KV COMM freut sich auf Ihre Fragen und Ideen. Ansprechpartner: Felix Mühlensiepen 0331/23 09 791 felix.muehlensiepen@kv-comm.de

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Intern Unterwegs

Neue Broschüre: Sicher mobil im Alter „Mit Sicherheit mobil bleiben“ heißt eine neue Broschüre des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg. Auf 15 Seiten gibt sie hilfreiche Tipps und Hinweise, wie sich Menschen der Altersgruppe 65+ sicher durch den Straßenverkehr bewegen und gesund an ihr Ziel kommen. Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem öffentlichen Nahverkehr oder dem

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Auto – für jedes Verkehrsmittel sind die Informationen übersichtlich dargestellt. Zudem gibt es einen Serviceteil mit Hinweisen auf weitere Informations-, Übungs- und Unterstützungsangebote – auch vor Ort.

Ein Exemplar der Broschüre liegt dieser Ausgabe von „KV-Intern“ bei. Gerne können Sie weitere Exemplare für die Auslage in Ihrem Wartezimmer kostenfrei bestellen: per online-Bestellformular unter www.liebersicher.de/ bestellformular oder telefonisch unter 030/28 87 61 28.


Servicenummern der KVBB Zentrale Einwahl

0331 98 22 98 00

Fortbildung

0331 98 22 98 02

Informationsdienst/KOSA EBM/Abrechnungsberatung Formularbestellung FAX Formularbestellung

Benutzerservice DatenNerv/KV-Safenet Beratung Beiräte und neue Mitglieder

Bereitschaftsdienst-Management FAX Bereitschaftsdienst-Management Beratung zu Verordnungen und WirtschaftlichkeitsprĂźfung

0331 98 22 98 01

0331 98 22 98 03

0331 98 22 98 04 0331 98 22 98 05

0331 98 22 98 06 0331 98 22 98 07

0331 98 22 98 08 0331 98 22 98 09 0331 98 22 98 11

Betriebswirtschaftliche Beratung

0331 23 09 280

Niederlassungsberatung

0331 23 09 320

Patiententelefon

0331 98 22 98 51


Intern

Impressum

Impressum

Monatsschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Herausgeber: Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Pappelallee 5 14469 Potsdam Telefon: 0331/23 09 0 Telefax: 0331/23 09 175 Internet: www.kvbb.de E-Mail: info@kvbb.de

Redaktion: MUDr./ČS Peter Noack (V.i.S.d.P.) Dipl.-Med. Andreas Schwark, Holger Rostek, Kornelia Hintz, Christian Wehry, Ute Menzel

Redaktionsschluss: 6. August 2019 Redaktionelle Beiträge, die der Ausgabe beigelegt werden, sind nach Redaktionsschluss eingegangen. Satz und Layout: KV Brandenburg, Bereich Kommunikation Telefon: 0331/23 09 196 Telefax: 0331/23 09 197

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Druck und Anzeigenverwaltung vierC print+mediafabrik GmbH & Co. KG Gustav-Holzmann-Straße 2 10317 Berlin Telefon: 030/53 32 70 0 Telefax: 030/53 32 70 44 E-Mail: info@vierc.de Anzeigenannahmeschluss: Jeder 3. des Monats Zurzeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014 Erscheinungsweise: Monatlich Auflage: 5.500 Exemplare

Über die Veröffentlichung von Anzeigen entscheidet die Redaktion. Dafür erhält sie die nötigen Daten von der Anzeigenverwaltung.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Regel die männliche Sprachform verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten daher gleichermaßen für alle Geschlechter.




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