KV-Intern 7/2011

Page 29

Praxis aktuell

Neue Heilmittel-Richtlinie ab 1.7.2011 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie mit Wirkung zum 1.7.2011 neu gefasst. Im Vordergrund der Änderungen stehen redaktionelle Anpassungen des Richtlinientextes. Für den verordnungsrelevanten Heilmittel-Katalog gibt es einige Ergänzungen, aber keine generellen Neuerungen der verordnungsfähigen

Heilmittel. Bitte lesen Sie unsere ausführlicheren Informationen auf der Internet-Seite der KVBB im Menü-Punkt „Praxis“ unter der Rubrik „Verordnungen“. Ansprechpartner: Beratender Arzt, Beratende Apotheker

Heilmittel: AOK Nordost will wieder Genehmigungspflicht In einem Schreiben teilt die AOK Nordost der KV Brandenburg mit, dass sie mit „Wirkung vom 1.7.2011 ausgewählte Heilmittel, die außerhalb des Regelfalls verordnet werden, unter Genehmigungspflicht“ stellt. Maßgeblich hierfür sei der Tag der Ausstellung der ärztlichen Verordnung, heißt es weiter. Die Einführung der Genehmigungspflicht bezieht sich auf die Verordnung außerhalb des Regelfalls bei folgenden Heilmitteln:

Maßnahmen der physikalischen Therapie 20507 20702

KG, gerätegestützt KG, auch Atemtherapie, bei Mucoviscidose und

20710

20902 22001

schweren Bronchialerkrankungen, 60 Minuten KG nach Bobath, zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, nach Vollendung 18. Lebensjahr KG im Bewegungsbad einschließlich Nachtruhe Standardisierte Heilmittelkombinationen

Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 33102

33103 33104

Einzelbehandlung 30 Minuten Einzelbehandlung 45 Minuten Einzelbehandlung 60 Minuten

AUSGABE 7 / 2011 | Seite 27


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.