Praxis aktuell
Neue Heilmittel-Richtlinie ab 1.7.2011 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie mit Wirkung zum 1.7.2011 neu gefasst. Im Vordergrund der Änderungen stehen redaktionelle Anpassungen des Richtlinientextes. Für den verordnungsrelevanten Heilmittel-Katalog gibt es einige Ergänzungen, aber keine generellen Neuerungen der verordnungsfähigen
Heilmittel. Bitte lesen Sie unsere ausführlicheren Informationen auf der Internet-Seite der KVBB im Menü-Punkt „Praxis“ unter der Rubrik „Verordnungen“. Ansprechpartner: Beratender Arzt, Beratende Apotheker
Heilmittel: AOK Nordost will wieder Genehmigungspflicht In einem Schreiben teilt die AOK Nordost der KV Brandenburg mit, dass sie mit „Wirkung vom 1.7.2011 ausgewählte Heilmittel, die außerhalb des Regelfalls verordnet werden, unter Genehmigungspflicht“ stellt. Maßgeblich hierfür sei der Tag der Ausstellung der ärztlichen Verordnung, heißt es weiter. Die Einführung der Genehmigungspflicht bezieht sich auf die Verordnung außerhalb des Regelfalls bei folgenden Heilmitteln:
Maßnahmen der physikalischen Therapie 20507 20702
KG, gerätegestützt KG, auch Atemtherapie, bei Mucoviscidose und
20710
20902 22001
schweren Bronchialerkrankungen, 60 Minuten KG nach Bobath, zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, nach Vollendung 18. Lebensjahr KG im Bewegungsbad einschließlich Nachtruhe Standardisierte Heilmittelkombinationen
Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie 33102
33103 33104
Einzelbehandlung 30 Minuten Einzelbehandlung 45 Minuten Einzelbehandlung 60 Minuten
AUSGABE 7 / 2011 | Seite 27