KV-Intern 5/2012

Page 1

5 | 2012

116 117 - ein ausgezeichnetes Projekt: KVBB gewinnt zum dritten Mal in Folge den dfg Award 10. BKK-Tag in Berlin: Wettbewerb im Solidarsystem ein Widerspruch? Informationen f端r den Praxisalltag: Verg端tungsvereinbarung MRSA IT-Messe als Inspiration Neue Praxissoftware-Angebote



Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser Keine Revolution, sondern Evolution. Das ist das Fazit der jüngsten Sonder-VV der KBV Ende April in Berlin, bezogen auf den EBM. Was dies im Einzelnen bedeuten wird, bleibt abzuwarten. Grundsätzlich stimmen die gefassten Beschlüsse jedoch erst einmal optimistisch. So soll die Morbidität einen höheren Stellenwert erhalten, Leistungsverlagerungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich stärker berücksichtigt werden und Honorarangleichungen zwischen den Fachgruppen allein aus zusätzlichen Finanzmitteln erfolgen. Zugleich soll es Zuschläge für besondere Behandlungsanlässe sowie Zeitzuschläge bei besonderer und außerordentlicher Inanspruchnahme geben. Die bestehende Trennung der Gesamtvergütung in einen haus- und einen fachärztlichen Teil bleibt hingegen von diesen Entwicklungen unberührt. Jetzt kommt es darauf an, diese Beschlüsse umzusetzen, ein erfahrungsgemäß ebenso streitbares wie schwieriges Unterfangen. Die Krankenkassen haben bereits unüberhörbar signalisiert, dass am Prinzip der Ausgabenneutralität nicht gerüttelt werden darf. Bei ihnen ist offenbar immer noch nicht angekommen, dass ihre Versicherten immer älter und damit immer länger behandlungsbedürftig werden. Inwieweit unter diesen Vorzeichen die Initiative der KBV-VVler nach Ausgliederung der Psychotherapie-Finanzierung aus der Gesamtvergütung realistisch oder allein der Wunsch der Vater dieser Überlegung ist, bleibt ebenfalls abzuwarten. Unstrittig dabei ist jedoch die Leistungsexplosion in diesem Segment in den letzten Jahren. Pikant dabei, das Gros sind sogenannte genehmigungspflichtige Leistungen, das heißt, die Kassen haben zwar die Musik abgesegnet, doch keine adäquate Finanzierung vorgehalten. Bei solchen Wetterbedingungen soll es auf den Baustellen ja flutschen. Der EBM, gleich ob revolutionär oder evolutionär, ist jedenfalls eine solche. Sind wir mal Optimisten. Ralf Herre Pressesprecher der KV Brandenburg

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 1


Inhaltsverzeichnis

Berufspolitik

Praxis aktuell

Seite 2 | AUSGABE 5 / 2012

4

Vom Abgeben und Loslassen “KBV kontrovers” widmete sich brisantem Thema

6

Wettbewerb im Solidarsystem - ein Widerspruch?! Infos vom “BKK Tag 2012” in Berlin

10

116 117 - ein ausgezeichnetes Projekt Gewinner des renommierten dfg Award

12

Offener Brief vom MEDI Verbund Brandenburg zum RegioMed-Konzept

15

(Auf)gelesen

18

GKV-Versorgungsstrukturgesetz - Teil 4 Zulassungsrecht

20

Vergütungsvereinbarung MRSA geändert

22

CME-Fortbildung zur Vorbereitung der MRSA-Genehmigung

23

Modul Hautkrebsscreening zum AOK Hausarztvertrag

24

WeitererTonsillotomie-Vertrag mit IKK Brandenburg und Berlin

25

6. Nachtrag zur Vereinbarung zum Mammographie-Screening

26

conhIT: Eine tolle Messe mit vielen praktischen Anregungen Aktuell im Gespräch mit Holger Rostek, Leiter des Unternehmensbereiches IT der KVBB


Inhaltsverzeichnis

Praxis aktuell

Service

28

KBV warnt vor Gebühr bei scheinbar kostenloser Software

29

Arzneiverordnungssoftware mit neuen Funktionen

30

Perspektiven für Ärzte-Nachwuchs KVBB-Existenzgründertag im April

31

Fortsetzung erwünscht 20 angehende Mediziner diskutierten mit KVBB Perspektiven der ambulanten Versorgung

33

Niederlassungen im April 2012

34

Neuzulassungen und Ermächtigungen

39

Nachbesetzungen

41

Zulassungssperren

42

Praxisbörse

45

Fortbildungen

48

Leserpost

50

Glückwünsche

52

Impressum

Bitte beachten Sie unsere Information zur KBV-Vertreterversammlung und dem Deutschen Ärztetag als Sonderbeilage in diesem Heft.

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 3


Berufspolitik

Vom Abgeben und Loslassen „KBV kontrovers“ widmete sich brisantem Thema Es drehte sich alles um die künftige (veränderte) Zusammenarbeit in den Gesundheitsberufen. Kein brandneues Thema, jedoch ein ausgesprochen brisantes und eines, das uns in den kommenden Jahren noch intensiv beschäftigen wird. Ist der Arzt auch weiterhin der Chef im Zusammenwirken der Gesundheitsberufe? Muss oder sollte er etwas von seiner zentralen Stellung abgeben, und wenn ja, was und wieviel? Wer könnte es dann aber machen und unter welchen Voraussetzungen? Und nicht zu vergessen: Mit welchen Folgen? Fakt ist, die Strukturen der medizinischen Versorgung werden sich verändern müssen. Gründe sind die demographische Entwicklung der Bevölkerung, die Zunahme chronischer Erkrankungen, die medizinischen Möglichkeiten. Aber auch, beispielsweise, ein sich veränderndes Verständnis der Akteure im Gesundheitsbereich. Für den Chef der KBV, Dr. Köhler, steht fest: Ärztliche Tätigkeiten können und dürfen nur Ärzte ausüben. Substitution ist der falsche Weg, Delegation hingegen der richtige. Der zentrale Ansprechpartner für die Patienten müsse, so Köhler, der Arzt bleiben. Dabei jedoch sei er von einer Reihe bisheriger Tätigkeiten zu entlasten. Seite 4 | AUSGABE 5 / 2012

Diese Entlastung, so Köhler weiter, dürfe allerdings nicht zu einer Umverteilung der Finanzmittel führen. Deshalb warnt er vehement vor einer „Kannibalisierung“ innerhalb der Gesundheitsberufe. Die Pflege wolle an das Geld der Ärzte – so seine Kernformel – und das müsse verhindert werden. Dem ist nur zuzustimmen. Neue Strukturen erfordern auch neue Finanzierungsgrundlagen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche, auch wenn es von den Vertretern der Kassen meist immer noch geleugnet wird. Aber so entscheidend die Finanzierungsfrage ist, sie ist beileibe nicht die einzige. Es geht ebenso um ein „Neues Denken“ in der Gesundheitsversorgung, um spezielle Qualifizierungen, um eine verstärkte Kooperation. Und um Kompetenz. Genau das hatte die Vertreterin des Deutschen Pflegerates, Andrea Lemke, zugleich Pflegeleiterin im Jüdischen Krankenhaus in Berlin, im Blick, als sie mahnte, nicht bei jeder Neuerung zuerst übers Geld zu reden. Wenn dies geschehe, dann käme man „an kein anderes Problem mehr heran“. Deshalb ihr Credo: „Lassen Sie uns konkrete Projekte entwickeln und umsetzen.“


Berufspolitik

Das ist so falsch nicht, allein – ohne geklärte Finanzierung wird letztlich kein Projekt gelingen. Und zwar zusätzliche! Ein Teufelskreis? Nicht unbedingt. Das mitunter enge Miteinander beispielsweise in Brandenburg zwischen der KV und der AOK im Rahmen der IGiB zeigt, dass bei konstruktivem Herangehen, inklusive der Frage, wer die Musik bezahlt, die da bestellt wird, Erfolge durchaus möglich sind.

“Wir wissen zu wenig voneinander“, hatte Frau Lemke an einer Stelle der Diskussion gesagt. Wie wahr! Oft, zu oft, entwickeln sich kontroverse Diskussionen auf der Funktionärsebene, weil sowohl der Blick auf den medizinischen Alltag fehlt, als auch eine – freundlich formuliert – gewisse Uninformiertheit vorherrscht. Bleibt als Fazit: Mehr Kooperation, mehr Mut, mehr Praxisnähe, mehr Flexibilität und mehr Realitätssinn. Und dann sollten wir einfach anfangen. Eigentlich so, wie wir das in Brandenburg bereits praktiziert haben. R.H.

Die Wahrheit, besser, Machbarkeit, liegt wohl in der Mitte zwischen den Meinungen von Frau Lemke und Dr. Köhler. Projekt und Finanzierung sind zwei Seiten einer Medaille. Die Frage, was zuerst geklärt sein muss, erinnert doch stark an jene, ob zuerst das Ei oder die Alle Diskutanten bei „KBV kontrovers“ waren sich Henne da war. Nein, einen einig: Ohne Entlastung der Ärzte und der anderen AkKönigsweg oder gar ein Patentteure im Gesundheitsbereich wird die Versorgung nicht rezept gibt es nicht. mehr zu gewährleisten sein. Wer aber soll dabei was machen? Daran scheiden sich die Geister. Doch egal, was Unstrittig hingegen war bei gemacht wird, am Case-Management führt kein Weg aller kontroverser Diskussion, vorbei. Es ist gewissermaßen der Schlüssel zum Erfolg. dass das kooperative Element im Zusammenwirken der einzelnen Speziell dafür ausgebildete, qualifizierte Personen Gesundheitsberufe der Schlüssel müssen Aufgaben übernehmen, die die traditionellen ist, um medizinische Versorgung Akteure entlasten, sie unterstützen und andererseits auch in Zukunft zu gewährleisdie Betroffenen auf ihrem Weg in unser Gesundheitsten. Dabei gehe es weniger um system an die Hand nehmen. die Schaffung neuer Berufe oder gar um eine Akademisierung der Diese Personen müssen für ihre Tätigkeiten bezahlt Pflege, sondern darum, zielgewerden. Und zwar zusätzlich und nicht aus bereits jetzt richtet die bestehenden Qualibestehenden Töpfen – gleich, ob es sich beispielsweise fikationen auszubauen und um jene der Ärzte oder Krankenhäuser handelt. Veränweiterzuführen. derte Situationen erfordern eben ein neues Herangehen. Auch finanztechnisch. -re

Neue Wege Kommentar

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 5


Berufspolitik

Wettbewerb im Solidarsystem – ein Widerspruch?! Spannende Diskussion auf dem „BKK Tag 2012“ in Berlin Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Die zentrale Frage des diesjährigen BKK Tages, „Wettbewerb im Gesundheitswesen – der Königsweg zur optimalen Versorgung?“, wurde weder eindeutig noch abschließend beantwortet. Das zu erwarten, wäre wohl jedoch auch vermessen gewesen. Trotzdem, oder gerade deshalb, war es ein ausgesprochen spannender Nachmittag, zu dem der Landesverband Mitte der BKK in die Landesvertretung Sachsen-Anhalts in Berlins Mitte eingeladen hatte. Das lag zu allererst am Thema. Aber auch die Referenten und Diskutanten trugen mit ihren Standpunkten und Meinungen dazu bei, dass nicht nur die sonst üblichen Worthülsen die Diskussion bestimmten, sondern auch viele interessante Argumente ausgetauscht wurden. Natürlich geht es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht um „optimale“ Versorgung, wie die veranstaltende BKK mit ihrem Thema suggeriert, denn der Gesetzgeber spricht allein von zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich. Trotzdem ist die Frage, inwieweit Wettbewerb in der GKV sinnvoll und ein geeignetes

Seite 6 | AUSGABE 5 / 2012

Instrument ist, das System effizienter, wirkungsvoller, stabiler zu machen, eine, die alle Akteure mehr oder weniger umtreibt. Am besten nähert man sich diesem Thema über die Fakten. 98 Prozent aller Leistungen innerhalb der GKV sind identisch. Oder anders ausgedrückt, da ist Wettbewerb über ein anderes, zusätzliches, besseres Angebot, erst einmal gar nicht möglich. Auch der Gesetzgeber hat mit dem Sozialgesetzbuch V ganz andere Prioritäten gesetzt. Er verpflichtet die Kassen zur Zusammenarbeit, zu gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Wettbewerb - ein verordneter Papiertiger? Und trotzdem war es genau dieser Gesetzgeber, der 1993 unter dem damaligen Minister Seehofer Wettbewerb, oder besser, wettbewerbliche Elemente, in die GKV einführte. Worauf beziehen diese sich jedoch in einem System, dass per Zwangsbeitrag finanziert und in seiner Grundstruktur solidarisch aufgestellt ist? Die Erfahrungen der letzten nunmehr fast zwanzig Jahre zeigen, es


Berufspolitik

wird viel von Wettbewerb geredet, doch er findet eigentlich kaum statt. Richtig, sagen die einen, denn wie auch. Falsch sagen die anderen, denn Wettbewerb belebt nicht nur das Geschäft, wie es so schön heißt, sondern ist letztlich die Antriebsfeder für jeglichen Fortschritt. Doch was für die Wirtschaft gilt, ist nicht automatisch auch gut für den Gesundheitsbereich. Das zeigen nicht zuletzt solche Gesundheitssysteme wie in den USA, wo heute noch über 30 Prozent der Bevölkerung von medizinischer Versorgung so gut wie ausgeschlossen sind. Gretchenfrage darf nicht sein, wer was am billigsten macht Der Präsident des Bundesversicherungsamtes und damit oberster Wettbewerbshüter der Krankenkassen, Dr. Maximilian Gaßner, outete sich letztlich als Wettbewerbs-Pessimist. Er passe nur bedingt zum solidarischen Gesundheitssystem, und wenn er ein belebendes Element sein solle, dann müsse die Qualität im Mittelpunkt stehen. Doch genau das sei eben nicht der Fall. Nach seiner Einschätzung stehe immer wieder allein der Preis im Fokus. Das aber führe nicht weiter. Es könne nicht sein, so Gaßner, dass nur noch die Frage sei, wer etwas am billigsten mache. An diesem Nachmittag, und wohl nicht nur da, Gaßners Widerpart: der Präsident des Bundeskartellamtes,

Andreas Mundt. Seine Behörde, das Kartellamt, sieht sich zuständig, analog zur Wirtschaft im Gesundheitswesen Entwicklungen wie Fusionen von Kassen, die Erhebung von Zusatzbeiträgen oder den Abschluss von Selektivverträgen, zu bewerten. Und zwar genau dort, so Mundt, wo die Kassen den schützenden Zaun des SGB V verlassen würden. Ohne klare Regeln funktioniert es nicht Mindestens ebenso spannend wie die Frage, ob wir Wettbewerb im GKVSystem benötigen, ist auch jene, unter welchen Bedingungen er denn erfolgen sollte. Da waren sich übrigens alle einig. Wenn schon, dann aber – das heißt, Wettbewerb brauche klare Regeln. Fehlen sie, ist er in einem so durchstrukturierten System weder möglich noch sinnvoll. Also wie nun? Jens Spahn, der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, sieht im Wettbewerb „ein Instrument, um bestimmte Ziele innerhalb eines Systems zu erreichen“. Klingt logisch, doch was bedeutet es? Wettbewerb um Zusatzbeiträge bei den Kassen beispielsweise? Kaum. Denn genau jene sind es, die zurzeit, so der allgemeine Eindruck, jegliche Innovationen im System zu ersticken drohen, weil keine Kasse einen Zusatzbeitrag erheben will. Übrigens aus Wettbewerbsgründen, denn dann fliehen die Versicher-

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 7


Berufspolitik

ten zu einer anderen, noch zusatzbeitragsfreien Kasse …Welche Schizophrenie! Andererseits besteht natürlich die Gefahr, dass ein System verkrustet, wenn es nicht immer wieder infrage gestellt oder anderweitig reformiert, verändert wird. Wettbewerblicher Wildwuchs wäre fatal Insofern scheint es doch richtig, dass wettbewerbliche Elemente als Experimentierfelder Einzug gehalten haben und auch weiterhin Einzug halten sollten. Modellvorhaben, Modellprojekte scheinen geeignet, hierbei eine Vorreiterrolle zu spielen. Doch auch für sie muss es klare Regeln geben. Zu präsent sind noch die Probleme mit den IV-Verträgen, in denen es leider vorrangig nur ums liebe Geld und das Marketing der Kassen ging. Politik und gemeinsame Selbstverwaltung sind gefordert, möglichen Wettbewerbsstrukturen klare Konturen und ebensolche Rahmenbedingungen zu geben. Wettbewerblicher Wildwuchs wäre in unserem solidarisch strukturierten System fatal.

Seite 8 | AUSGABE 5 / 2012

Bleiben zum Schluss noch zwei Anmerkungen. Zum einen: Die Tatsache, dass Wettbewerb immer Gewinner und Verlierer hervor bringt, wurde an diesem Nachmittag bewusst oder unbewusst ausgeklammert. Dabei ist sie ein ganz zentrales Element. Denn wer will oder soll im Gesundheitsbereich verlieren? Zum anderen: Es ist wohl ein ungeschriebenes Gesetz, dass die Frage, ob Wettbewerb nur als „Einbahnstraße“ gesehen wird, nicht gestellt wird! Wie leicht wäre man sonst vor das Problem gestellt, dass nicht nur die Kassen per Selektivvertrag einzelne Ärzte kontrahieren, andere außen vor lassen können, sondern dass auch die Ärzte der einen oder anderen Kasse eine wettbewerbliche, rote Karte vor die Nase halten! Eigentlich sollte Wettbewerb doch wohl mindestens zweidimensional sein. Oder? R.H.



Berufspolitik

116 117 – ein ausgezeichnetes Projekt! KV Brandenburg und KBV gewinnen in der Kategorie „Herausragende Innovation im Gesundheitswesen“ den renommierten dfg Award

Jan Herbst, Doris Rahn, Dr. med. HansJoachim Helming, Verena LehmannSpalleck (v. l. n. r.) Fotos: LetV-Verlag

Bereits zum dritten Mal hintereinander setzte sich die KV Brandenburg, diesmal mit dem Partner KBV, bei der Verleihung des renommierten und in der Gesundheitsbranche begehrten dfg Awards als Sieger durch. In diesem Jahr in der Kategorie „Herausragende Innovation im Gesundheitswesen“ für die Einführung der einheitlichen Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Die festliche Preisverleihung fand im Berliner Ritz-Carlton statt. Stellver-

Seite 10 | AUSGABE 5 / 2012

tretend für die KV Brandenburg und die KBV nahmen deren Vorstandsvorsitzende Dr. Helming und Dr. Köhler die Preise entgegen. In seiner Laudatio hatte Gerhard Schulte, ehemaliger Abteilungsleiter „Krankenversicherung“ im Bundesgesundheitsministerium und ehemaliger Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern, die große Bedeutung dieser einheitlichen Rufnummer für die Qualität der medizinischen Versorgung


Berufspolitik

herausgestellt. Sie sei ein Meilenstein, ein richtungsweisender Schritt, der für die Bürger, die dieses Angebot der ambulant tätigen Ärzte in Anspruch nähmen, eine große Erleichterung bedeute. Die Verleihung des dfg Awards durch den „Dienst für Gesellschaftspolitik“ (dfg) in insgesamt sechs Kategorien erfolgt seit 2009. Bereits 2010 hatte die KV Brandenburg für die Struktur „IGiB – Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg“ gemeinsam mit der AOK Brandenburg und 2011 für die „agnes zwei“, einem Projekt aus der Ideenwerkstatt der IGiB, einen 1. Preis erhalten. Den „Ehren dfg Award 2012 für ein Lebenswerk“ erhielt Prof. Norbert Klusen, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), Ham-

burg, für den visionären Aufbau eines erfolgreichen Marktführers im Gesundheitswesen. R.H.

Passt Kommentar Manchmal passen Wortspiele: Ein ausgezeichnetes Projekt für eine ausgezeichnete Idee. Wie im Fall der 116 117. Von der Idee bis zur ersten praxisnahen Umsetzung im April dieses Jahres vergingen knapp sieben Jahre. Doch die haben sich gelohnt. Jetzt ist bundesweit ein Produkt am Start, das für die Nutzer von großem Vorteil ist: kurz, prägnant, einprägsam. Nicht zu vergessen: kostenfrei. Das war eine der Bedingungen für die europaweite Reservierung. Apropos. Wer wird das nächste Land sein, das nach Deutschland die 116 117 einführt? Österreich, Schweden oder eine baltische Republik? Sinn macht es für alle. Vor allem auch für uns Deutsche, die ja bekanntermaßen der Branchenprimus unter den Reiselustigen sind. -re

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 11


Berufspolitik

Offener Brief

Diskussion um RegioMed-Konzept Immer mehr Kollegen, insbesondere die Jüngeren unter uns, machen sich ernsthafte Gedanken um ihre ärztliche Freiberuflichkeit. Sie wünschen sich diese an erster Stelle und nicht – wie Sie meinen „verehrter Kollege Helming“ – die jüngeren Kollegen würden das Risiko der Selbständigkeit scheuen und keine Arbeitgeber- und Investitionsverantwortung übernehmen wollen. Man müsste nur für die entsprechenden Rahmenbedingungen sorgen. Der Wunsch nach einem RegioMedZentrum ist für die meisten Kollegen unter uns nicht prioritär. Wer in einem Angestelltenverhältnis arbeiten möchte, hat sicherlich genügend andere Möglichkeiten. Die Stadt Potsdam ist zum Glück noch relativ gut mit niedergelassenen Hausärzten versorgt, die in der Einzeloder Gemeinschaftspraxis arbeiten möchten. Mit Freude stellen wir fest, dass sich die jüngeren Kollegen zunehmend organisieren, um ihre Interessen durchzusetzen. Die Versorgung der Patienten in Potsdam ist durch uns niedergelassene Ärzte durchaus gewährleistet.

Seite 12 | AUSGABE 5 / 2012

Sprechstunden am Nachmittag werden ausreichend angeboten. Auch junge Praxen, die noch über Kapazitäten für neue Patienten verfügen, müssen eine realistische Chance bekommen. Weshalb wurden die Praxisbereitschaftsdienste am Wochenende und den Feiertagen ersatzlos gestrichen? Es wäre ein Leichtes, die diensttuenden Praxen auch für die Patienten einfacher ausfindig zu machen, zumal es jetzt die neue einheitliche Bereitschaftsdienstnummer gibt. Es wäre dann Sache der Rettungsstellen, Patienten mit leichten Erkrankungen dorthin zu verweisen. Warum bezahlen eigentlich die Ärzte diese neue Bereitschaftsdienstnummer? Warum zahlen wir Niedergelassenen 750.000 Euro aus unserem Honorar in den Strukturfonds? Wie der Kollege Heinz Uhlmann in der letzten Vertreterversammlung richtig feststellte, sind wir an dem Punkt, dass wir vor lauter Sicherstellung unser eigenes Geld zu Markte tragen. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass viele der Vorhaben der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg an den Interessen der Kollegen vorbeigehen.


Berufspolitik

PS: Übrigens warte ich heute noch auf eine Antwort des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung auf meinen offenen Brief vom 13.4.2011. Es ist offensichtlich nicht mehr üblich, mit den eigentlichen Akteuren zu kommu-

nizieren. Aber vielleicht klappt es ja diesmal. Mit freundlichen Grüßen MEDI Verbund Brandenburg

Besserwisser(ei) Kommentar zum offenen Brief des MEDI-Verbundes Da liegt nun ein „offener Brief“ auf dem Tisch – ohne namentliche Unterschrift. Er könnte vom MEDI-Vorsitzenden Uhlmann oder von Frau Herrmann stammen – egal, wirr ist er allemal.

Wie gesagt: Sollte man, muss man aber nicht – so wie medi.

Da macht man sich bei medi „ernsthafte Gedanken um die ärztliche Freiberuflichkeit“, insbesondere bei jüngeren Kollegen. Na das ist doch schon mal ein Anfang! Sinnvoll wäre, zunächst zwischen Freiberuflichkeit und Selbständigkeit zu unterscheiden, denn auch der angestellte Arzt im Krankenhaus ist Freiberufler.

•„RegioMed-Zentrum ist für die meisten Kollegen unter uns nicht prioritär“ (Tolle Erkenntnis! Deswegen ist diese Option auch nicht als Standard der Versorgungsstruktur eingeführt worden.)

Dann aber sollte man sich unbedingt mit den zahlreich vorliegenden Studien über das Berufsbild der jungen Ärztegeneration befassen. Dann würden die MEDI-Vertreter eventuell doch feststellen, dass die junge Ärztegeneration überwiegend weiblich ist, in Teilzeit arbeiten möchte, Arbeitgeberverantwortung und Investitionsrisiko möglichst meiden will und eine Niederlassung nur als Facharzt und in städtischen Gebieten anstrebt.

Dann kann man nämlich weiter vor sich hinplätschern:

• „Die Stadt Potsdam ist … noch relativ gut mit niedergelassenen Hausärzten besetzt“, „Mit Freude stellen wir fest, dass sich die jüngeren Kollegen organisieren“ und „die Versorgung der Patienten in Potsdam ist … gewährleistet“ (Was sagt uns das? Glaubt MEDI, dass dies neu sei? Aber eine Antwort darauf, dass jedes Quartal 2000 „Not“fälle vom E.v.B. abgerechnet werden, hat MEDI auch im offenen Brief nicht.) • Wenn sich MEDI die Frage, warum „Praxisbereitschaftsdienste … ersatzlos gestrichen“ worden seien, selber AUSGABE 5 / 2012 | Seite 13


Berufspolitik

mal stellen würde, kämen Frau Herrmann und Herr Uhlmann möglicherweise selber auf die Antwort: Diese freiwillig-kollegiale, unstrukturierte, den Patienten weitestgehend unbekannte Versorgungsoption war nämlich so effektiv, dass allein in der Rettungsstelle des E.v.B. jedes Quartal mehr als 2.000 Patienten betreut wurden – und die sind dort nicht etwa eingefangen worden, sondern trotz der Praxisbereitschaftsdienste in die Rettungsstelle gefahren. Was dann aber die europäische, bundeseinheitliche Bereitschaftsdienstrufnummer damit zu tun haben könnte, wissen wohl nur die MEDIFunktionäre … Zum Ende des offenen Briefes kommt es dann doch noch „dicke“: Warum zahlen wir Niedergelassenen 750.000 Euro aus unserem Honorar in den Strukturfond(s!)? Es ist schon sehr bedauerlich, dass die MEDI-Aktivisten weder die Zeit haben, das dazu schriftlich verfügbare Argumentationsmaterial zu lesen, noch wenigstens in der Vertreterversammlung zuzuhören. Die Antworten sind gegeben worden! Und so ist dann auch die Konsequenz der MEDI-Vorturner nur folgerichtig (dummerweise) falsch:

Seite 14 | AUSGABE 5 / 2012

Die KVBB wurstelt an den Interessen der Kollegen vorbei! Richtig, das hat gesessen. Der Vorstand muss sich nun wirklich Gedanken machen, ob es richtig ist, hunderttausende Euro jedes Jahr für die Weiterbildungsförderung im Fach Allgemeinmedizin auszugeben, Praktika und Famulaturen zu fördern, Praxisbörsen zu unterstützen, Studenten in den Unis für die Tätigkeit in Brandenburg als Haus- oder Gebietsarzt zu gewinnen, gemeinsam mit der LÄK und Charité Blockpraktika und Verbundweiterbildung zu organisieren usw. usw.. Allerdings wäre es überaus hilfreich, wenn die MEDI-Schlaumeier denn mal mit der Sprache rausrückten, was sie für die richtige Strategie halten. Schließlich pickt auch ein blindes Huhn mal ein Korn? Dr. med. Hans-Joachim Helming


(Auf)gelesen

(Auf)gelesen •Ärzte Zeitung, 1.5.2012 Zu: KVen besser für Verhandlungen mit Kassen rüsten „Für die Kassenärztlichen Vereinigungen mit einem unterdurchschnittlichen Honorarniveau ist der Zug offensichtlich noch nicht abgefahren. Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition prüften Möglichkeiten, wie sie die betroffenen KVen stärken können, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jens Spahn (…) ‚Gemeinsam mit Kollegen suche ich nach einem Weg, die Zuwächse anders zu verteilen‘, sagte Spahn. (…) Das heißt, dass die Annäherung an den bundesweiten Vergütungsdurchschnitt zu einem Kriterium für die Honorarverhandlungen werden könnte. (…)“ •Lausitzer Rundschau, 30.4.2012 Zu: Ärztekammer: Signal auf Rückzug „Die Vertreter der Ärzteschaft des Landes Brandenburg haben am Samstag das Signal auf Rückzug vom Standort Cottbus gestellt. Nach einer kontroversen Debatte zum Für und Wider eines Umzuges der Hauptgeschäftsstelle der Landesärztekammer Brandenburg nach Potsdam fiel das Votum der Kammerversammlung deutlich aus: 48 Ja- und neun NeinStimmen bei einer Enthaltung. (…) So

wird sich die Kammer-Spitze um Präsident Dr. Udo Wolter im Jahre 2015 offenbar eine Bürofläche im Neubau der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg in Potsdam sichern. Neben dem 1400 Quadratmeter-Areal in der Landeshauptstadt, mit dem man dichter an die politischen Entscheidungsträger heranrücken wolle, soll ein Gebäude mit 1200 Quadratmetern in Cottbus weiter genutzt werden. (…)“ •Ärzte Zeitung, 29.4.2012 Zu: KBV beschließt neue Grundsätze der EBM-Reform „Der Einheitliche Bewertungsmaßstab steht vor einer Reform. Die KBVVertreterversammlung hat sich im Vorfeld der Verhandlungen auf die Marschrichtung festgelegt. Die Reform (…) soll Ärzten Mehreinnahmen verschaffen und Umverteilungen zu Lasten einzelner Arztgruppen ausschließen. (…) Der fortgeschriebene EBM solle differenzierte Pauschalen und mehr notwendige Einzelleistungen abbilden. Möglich würde dies, wenn sich über den EBM Leistungsveränderungen und -verlagerungen nachweisen ließen. (…) Die Verhandlungsgrundlage sieht vor, im EBM die Morbidität der Versicherten stärker zu berücksichtigen. (…)“

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 15


Berufspolitik

Was wäre, wenn ... Die KV Brandenburg unterbreitet allen interessierten Ärzten ein interessantes Vertragsangebot. Um es jedoch annehmen zu können, müssen Sie sich zu Folgendem verpflichten: • Sie dürfen sich nicht beleidigend, diffamierend oder herabsetzend über die KVBB, deren Organe und Mitarbeiter äußern. • Sie dürfen so auch nicht in der Vergangenheit in Erscheinung getreten sein. • Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, Veranstaltungen mit dem Ziel der Herbeiführung eines kollektiven KV-Austrittsverzichts zu organisieren, zu unterstützen oder zu fördern. • Sie verpflichten sich, ein von der KVBB vorgegebenes Arztinformationssystem zu nutzen. • Sie verpflichten sich, die elektronische Gesundheitskarte einzusetzen und sie stets zu aktualisieren. • Sie verpflichten sich zu einer aktiven Zusammenarbeit mit den Organen der KVBB und gewähren diesen detaillierte Einblicke in Ihre Unterlagen.

Seite 16 | AUSGABE 5 / 2012

• Erfolgt Ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit diesem Vertrag erfolgreich (nachgewiesene Wirtschaftlichkeitseffekte), dann stehen alle dafür erfolgenden Zahlungen unter dem Vorbehalt der späteren Berichtigung durch die KVBB. • Sie verpflichten sich, für eventuelle Rückforderungen durch die KVBB ausreichend Rückstellungen zu bilden. Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt umgehend zu Kugelschreiber und Ihrem Praxisstempel greifen, um den Vertrag zu unterschreiben. Oder etwa nicht? Ach so – das alles steht natürlich unter obiger Überschrift – und ist ein Vertragsangebot für Ärztenetze aus der Ideenschmiede der AOK Bayerns. Was wäre, wenn, ja, wenn ein derartiges Angebot tatsächlich von der KVBB käme? Ich denke, Sie würden mir einen Vogel zeigen – wenngleich wohl sicher nicht einen solch schönen bunten wie mich, meint Ihr … … specht


Anzeige


Berufspolitik

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) Nähere Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen (Teil 4) Zulassungsrecht Wegfall der Residenzpflicht und weitere Änderungen Mit dem VStG ist die sogenannte Residenzpflicht entfallen. Die Ärzte-Zulassungsverordnung lässt seit dem 1.1.2012 zu, dass Vertragsärzte und -psychotherapeuten nunmehr auch weiter entfernt von ihrer Praxis wohnen können. Sie könnten zum Beispiel in der Stadt wohnen und zu ihrer auf dem Land gelegenen Praxis pendeln. Eine weitere Änderung betrifft Vertragsärztinnen und –psychotherapeutinnen. Sie können sich in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Entbindung bis zu einer Dauer von 12 Monaten vertreten lassen, bisher war nur eine Vertretung bis zu 6 Monaten nach der Geburt des Kindes möglich (§ 32 Abs. 1 Ärzte-ZV). Während Zeiten der Erziehung von Kindern können Ärzte und Psychotherapeuten nach entsprechender Genehmigung der KV bis zu 36 Monaten einen Entlastungsassistenten beschäftigen, wobei dieser Zeitraum nicht zusammenhängend genommen werden muss.

Seite 18 | AUSGABE 5 / 2012

Während der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung ist die Beschäftigung eines Entlastungsassistenten bis zu einer Dauer von 6 Monaten möglich. Die KV kann in beiden Fällen die Zeiträume für die Beschäftigung des Entlastungsassistenten verlängern (§ 32 Abs. 2 Ärzte-ZV).

Praxisaufkauf

Ab dem 1.1.2013 besteht die Möglichkeit, dass in gesperrten Planungsbereichen durch Entscheidung des Zulassungsausschusses Praxissitze unter bestimmten Voraussetzungen „stillgelegt“ werden können. Der Antrag auf Durchführung des sogenannten Nachbesetzungsverfahrens kann durch den Zulassungsausschuss dann abgelehnt werden, wenn eine Nachbesetzung der Praxis aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. In diesem Fall ist die KV verpflichtet, den Praxissitz aufzukaufen und dem Vertragsarzt oder dem zur Verfügung über die Praxis berechtigten Erben eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes der Praxis zu zahlen. Die Aufkaufregelung kommt nicht zur Anwendung, wenn die Praxis von einem Ehegatten, einem Lebenspartner, einem Kind des Praxisabgebers oder einem Nachfolger weitergeführt wird, mit dem die Praxis bisher gemeinschaftlich betrieben wurde oder


Berufspolitik

der als angestellter Arzt des bisherigen Vertragsarztes tätig war (§ 103 Abs. 3a SGB V).

Eigeneinrichtungen der KVen und Kommunen

Mit dem VStG hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Eigeneinrichtungen durch die KVen verbessert. Die Kommunen können künftig mit Zustimmung der KV in begründeten Ausnahmefällen eigene Einrichtungen zur unmittelbaren medizinischen Versorgung der Versicherten betreiben. Ein begründeter Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn die Versorgung auf andere Weise nicht sichergestellt werden kann. Der Zulassungsausschuss ermächtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag die Einrichtung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (§ 105 Abs. 5 SGB V).

Änderungen betreffend die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ)

Die Voraussetzungen zur Gründung von MVZ wurden geändert und die Anforderung an die Leitung von MVZ konkretisiert. Ein MVZ kann danach ab dem 1.1.2012 nur von zugelassenen Ärzten, von zugelassenen Krankenhäusern, von nichtärztlichen Dialyseversorgern nach § 126 Abs. 3 SGB V oder gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, gegründet werden. Die Gründung ist nur in der

Rechtsform einer Personengesellschaft, einer eingetragenen Genossenschaft oder einer GmbH zulässig (§ 95 Abs. 1a SGB V). Der ärztliche Leiter muss selbst als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt in dem MVZ tätig sein. Er ist in medizinischen Fragen weisungsfrei (§ 95 Abs. 1 SGB V).

Umwandlung von Anstellungen in eine Zulassung

Eine nach § 95 Abs. 9 genehmigte Anstellung bei einem Vertragsarzt kann künftig auf dessen Antrag vom Zulassungsausschuss in eine Zulassung umgewandelt werden. Der anstellende Vertragsarzt kann entscheiden, ob er selbst oder der bisher angestellte Arzt Inhaber der neuen Zulassung wird. Will er selbst Inhaber der Zulassung werden, hat er zugleich die Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens gemäß § 103 Abs. 4 SGB V bei der KV zu beantragen (§ 95 Abs. 9b SGB V). Die Regelung gilt für beendete Zulassungen im Zusammenhang mit einem Praxisaufkauf von MVZ analog. Hat demnach ein Vertragsarzt in einem gesperrten Planungsbereich auf seine Zulassung verzichtet, um in einem MVZ als angestellter Arzt tätig zu sein, kann die Angestelltenstelle in eine Zulassung umgewandelt werden (§ 103 Abs. 4a SGB V). Sie muss jedoch einem ganzen oder halben Versorgungsauftrag entsprechen. Teil 5 folgt im nächsen Heft zum Thema: Wirtschaftlichkeitsprüfung

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 19


Praxis aktuell

Vergütungsvereinbarung MRSA geändert Zum 1.7.2012 hat der Bewertungsausschuss einige Details an der Vergütungsvereinbarung für die Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie von Trägern mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) geändert. Neben einigen redaktionellen Anpassungen sind folgende Punkte betroffen: • Die Anzahl der Eradikationstherapien je Patient wurde begrenzt. Sofern ein Patient im Laufe der Sanierungsbehandlung einen positiven Kontrollabstrich aufweist, kann nach Prüfung der medizinischen Erfordernis eine zweite Eradikationstherapie vorgenommen werden. Eine dritte Eradikationstherapie kann nur nach Vorstellung des Falles in einer Fall- und/oder Netzwerkkonferenz erfolgen. Mehr als drei Eradikationstherapien sind nicht vorgesehen. • Die Gebührennummer (GNR) 86770 (MRSA-Statuserhebung) ist nicht kurativ-stationär berechnungsfähig.

Seite 20 | AUSGABE 5 / 2012

• Die GNR 86778 (Teilnahme an der MRSA-Fall- und/oder Netzwerkkonferenz) wurde um mehrere Anmerkungen ergänzt. Wie wird die Teilnahme an der MRSA-Fall- und/oder Netzwerkkonferenz abgerechnet? Die GNR 86778 (MRSA-Fallund/oder Netzwerkkonferenz) ist nur in Behandlungsfällen im Zusammenhang mit der GNR 86772 berechnungsfähig, in denen der abrechnende Arzt eine Eradikationstherapie durchführt und darf nur einmal je Sanierungsbehandlung berechnet werden. Ärzte, die aus dem Abschnitt 87.8 nur die Labordiagnostik gemäß den GNR 86782 und 86784 berechnen, können bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 3 Nr. 3 des Anhangs zur Vergütungsvereinbarung für die Teilnahme an der Netzwerk- und/oder Fallkonferenz zusätzlich die GNR 86778 je Behandlungsfall im Zusammenhang mit der labordiagnostischen Untersuchung nach den GNR 86782 und/oder 86784 berechnen. Dabei gilt ein Höchstwert von 2600 Punkten je Praxis und je Netzwerk und/oder Fallkonferenz. Abwei-


Praxis aktuell

chend davon gilt für den Arzt, der gemäß § 3 Nr. 4 b) und c) des Anhangs zur Vergütungsvereinbarung vorträgt, ein Höchstwert von 4.285 Punkten je Netzwerk- und/oder Fallkonferenz. Die entsprechenden Änderungen des Anhangs zur Vergütungsvereinbarung entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt.

Kann im Zuge der Sanierungsbehandlung eine Verordnung ausgestellt werden?

Zur Klarstellung hat uns die KBV mitgeteilt, dass die GNR 86778 nicht berechnet werden kann, wenn der Arzt im Behandlungsquartal an keiner Netzwerk- und/oder Fallkonferenz teilnimmt.

Wie wird zur Laboruntersuchung überwiesen?

Was fällt unter den Begriff stationäre Behandlung? Der Begriff stationäre Behandlung ist im Sinne der Vergütungsvereinbarung MRSA nicht auf Krankenhäuser begrenzt. Eine stationäre Behandlung findet beispielsweise auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen statt.

Die Behandlung des MRSA-Trägers entsprechend der Vergütungsvereinbarung ist eine kurative Behandlung. Verschreibungspflichtige Arzneimittel können im Rahmen der Zulassung auf Kassenrezept verordnet werden.

Für die Überweisungen zur Laboruntersuchung im Zusammenhang mit der Vergütungsvereinbarung MRSA werden die gewohnten Formulare verwendet (Muster 10). Bitte geben Sie im Auftrag den ergänzenden Hinweis „MRSA-Screening“ an. Die vollständige Vergütungsvereinbarung sowie weitere Hinweise finden Sie unter www.mrsa-ebm.de bzw. unter www.institut-des-bewertungsausschusses.de. Ansprechpartner: Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 21


Praxis aktuell

CME-Fortbildung zur Vorbereitung der MRSA-Genehmigung Seit Ende März steht unter http://www.kbv.de40708.html die Online-Fortbildung “Diagnostik und ambulante Eradikationstherapie von Risikopatienten, MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten“ zur Verfügung. Sie dient der Vorbereitung auf die Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen des Abschnitts 87.8 EBM. Wir berichteten ausführlich in der April-Ausgabe. Der per E-Mail ausgestellte Fortbildungsnachweis ist zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen des Abschnitts 87.8 EBM an die KVBB gerne auch per Mail an gboss@kvbb.de - zu senden.

Denken Sie bitte daran, uns mit Ihrer Antragstellung das MRSA-Netzwerk zu benennen, welchem Sie sich anschließen. Dies erspart uns weitere Rückfragen und ermöglicht so eine kurzfristige Antragsbearbeitung. Eine Übersicht der bereits bestehenden regionalen MRSA-Netzwerke finden Sie auf unserer Homepage www.kvbb.de > Praxis / Qualität > Gen.-pflichtige Leistungen > MRSA. Lediglich in der Prignitz, Ostprignitz, Havelland und in Brandenburg/Stadt befinden sich die Netzwerke noch in Planung. Ansprechpartner: Fachbereich Qualitätssicherung G. Boss, Tel. 0331/23 09-316

Nächste Beratung der VI. Vertreterversammlung Die nächste Beratung der VI. Vertreterversammlung der KV Brandenburg findet am 22. Juni 2012 in der Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor-Mendel-Str. 10 in Potsdam statt. Beginn ist 15 Uhr. Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich.

Seite 22 | AUSGABE 5 / 2012


Praxis aktuell

Modul Hautkrebsscreening zum AOK Hausarztvertrag Die gute Nachricht zuerst: Das Modul Hautkrebsscreening zum AOK Hausarztvertrag konnte nun endlich nach langem Zögern der AOK rückwirkend zum 1.1.2012 für das Jahr 2012 verlängert werden. Doch ein Wermutstropfen ist dabei – die AOK ist nur bereit, eine Vergütung auf EBMNiveau bereitzustellen. Für das Hautkrebsscreening bei eingeschriebenen Versicherten zwischen 18 und 35 Jahren wird dem teilnehmenden Haus-

arzt nun ein Betrag von 21,20 Euro gezahlt. Den aktuellen Vertragstext finden Sie auf der Homepage der KVBB unter www.kvbb.de /vertraege.

Ansprechpartner: Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03 Fachbereich Verträge Anzeige


Praxis aktuell

Weiterer Tonsillotomie-Vertrag mit IKK Brandenburg und Berlin Mit Wirkung ab 1.5.2012 konnte ein Vertrag zur Durchführung einer Tonsillotomie nun auch mit der IKK Brandenburg und Berlin abgeschlossen werden. Der Vertrag entspricht inhaltlich, insbesondere hinsichtlich der Vergütung, den mit der Novitas BKK und der Bahn BKK geschlossenen. Damit hat nun auch eine weitere Krankenkasse den geforderten Anästhesiepauschalen zugestimmt (175 Euro für die Anästhesie bei einer Tonsillotomie und Tonsillotomie in Kombination mit Adenotomie; 210 Euro für die Anästhesie bei den übrigen Kombinationseingriffen). Den Vertrag finden Sie auf der Homepage der KVBB unter www.kvbb.de/vertraege . Über den Button „Teilnahme“ gelangen Sie zu den Teilnahmeerklärungen der Vertragsärzte und zu allen übri-

Seite 24 | AUSGABE 5 / 2012

gen relevanten Dokumenten: den Teilnahmeerklärungen der Versicherten, den Informationsblättern für die Versicherten und den Vordrucken für die Arztbriefe an den weiterbehandelnden Kinderarzt / Allgemeinmediziner sowie den nachbehandelnden HNO-Arzt. Die Teilnahmeerklärung senden Sie bitte an: IKK Brandenburg und Berlin Vertragsmanagement Keithstraße 9-11 10787 Berlin oder per Fax an 030/21 991-690 Ansprechpartner: Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03 Fachbereich Qualitätssicherung Fachbereich Verträge


Praxis aktuell

6. Nachtrag zur Vereinbarung zum Mammographie-Screening Nachdem die KBV und der GKVSpitzenverband zum 1.4.2012 eine neue „Vereinbarung zur Neufestsetzung und Aufteilung des Aufschlages für den organisatorischen Overhead zum Mammographie-Screening-Programm“ geschlossen hatten, war erneut eine formelle Anpassung der Vereinbarung auf Landesebene notwendig. Nunmehr wird ein Aufschlag von 5,2 Prozent für den organisatorischen Overhead vorgesehen, welcher in den Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 1.7.3 EBM enthalten ist. Durch die gleichzeitige entsprechende Änderung der EBM-Bewer-

tung bleibt die Vergütung der Mammographie-Screening-Leistungen unverändert. Die aktuelle Fassung des Vertrages finden Sie auf der Homepage der KVBB unter www.kvbb.de/vertraege.

Ansprechpartner: Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03 Fachbereich Qualitätssicherung Fachbereich Verträge

Anzeige

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 25


Aktuell im Gespräch

Eine tolle Messe mit vielen praktischen Anregungen Aktuell im Gespräch mit Holger Rostek, Leiter des Unternehmensbereiches IT der KV Brandenburg

Ende April fand in Berlin die conhIT statt und stieß auf reges Interesse. Worum ging es dabei? Die conhIT ist Europas größter Branchentreff für Informationstechnologien im Gesundheitswesen. Neben der eigentlichen Messe fand ein umfangreiches Kongressund Fortbildungsprogramm statt. Alle namhaften Hersteller und Einrichtungen, die sich mit IT im Gesundheitswesen beschäftigen, waren vertreten. Die conhIT ist im Vergleich zur CEBIT in Hannover oder medica in Düsseldorf eine kleinere, aber feine und hochkarätig besetzte Veranstaltung. Die KV Brandenburg hat dabei einen ganz aktiven Part gespielt … Ja, als Dienstleister und Vertreter für die brandenburgischen Ärzte unterstützen wir sie intensiv beim Einsatz von IT in der Arztpraxis. Auf der conhIT boten wir einen Workshop zum Thema „Online-Dienste für die

Seite 26| AUSGABE 4 / 2012

Arztpraxis, wie geht’s richtig, und was bringt es mir?“ sowie einen organisierten Messerundgang an. Worauf muss sich der ambulant tätige Arzt IT-technisch in den kommenden Jahren einrichten? In den Mittelpunkt rückt eindeutig das Thema Online-Kommunikation, seien es die elektronische Gesundheitskarte oder die vielen Onlinedienste, die wir als KVBB oder die Hersteller von Praxissoftware anbieten. Immer wieder heiß und kontrovers diskutiert: die Datensicherheit. Gab es da auf der Messe neue Erkenntnisse? Prinzipiell sind die technischen Verfahren ausgereift. Das betrifft verschlüsselte Verbindungen ebenso wie die Verschlüsslung von Daten. Da höre ich ein Aber … … ja, das Hauptproblem liegt darin, diese technischen Lösungen richtig einzusetzen und zu betreiben. So müssen zwingend beim Zugang zu Onlinediensten ein aktueller Virenschutz und eine aktuelle Firewall im


Aktuell im Gespräch

Einsatz sein. Die Betonung liegt auf aktuell! Und: Die Daten müssen regelmäßig gesichert werden. Ich möchte auch noch einmal betonen: Jeglicher Datenaustausch darf nur verschlüsselt und gezielt stattfinden und nicht „mal eben so“ via USB-Stick. Sie hatten es eingangs gesagt, erstmals gab es sehr direkten Kontakt zwischen den Softwareanbietern und den Ärzten. Ein Erfolgsrezept? Ja, das gemeinsame Ziel der Softwareanbieter, der KVBB und den Ärzten ist ja eine sichere, praktikable und preisgünstige IT in der Arztpraxis. Durch den gemeinsamen Workshop auf der conhIT und unsere Workshops mit den lokalen Systembetreuern versuchen wir, gemeinsam solche Lösungen zu fördern und umzusetzten. Welche Erkenntnisse nimmt der IT-Chef der KVBB mit von dieser Messe? Es gibt viele neue Funktionalitäten für Arztpraxen, beispielsweise OnlineTerminvergaben, elektronische Archivierung oder Spracherkennung. Alles Themen, die den Alltag in der Praxis erleichtern können. Jeder sollte sich jedoch zuerst fragen, ob die praktische Umsetzung solcher Funktionalitäten sich an den Bedürfnissen der Praxis ausrichtet. Hierbei helfen und unterstützen wir jeden Interessenten übrigens sehr gern!

Die KV Brandenburg beschreitet seit Jahren sehr erfolgreich einen eigenen Weg der Datenübermittlung über den sogenannten „DatenNerv“. Andererseits ist „KV SafeNet“ mit seinen erweiterten Angeboten immer wieder im Gespräch. Was raten Sie? Die beiden Lösungen ergänzen sich sehr gut. Für das Hochladen – den „Upload“ - der Abrechnungsdatei und der eDMP-Daten bietet sich unser „DatenNerv“ als kostenlose Variante sehr gut an. Er funktioniert aber nur von einem einzelnen PC/Arbeitsplatz in der Arztpraxis. „KV SafeNet“ ist die passende Lösung, wenn Sie von mehreren Arbeitsplätzen Daten zu uns übermitteln wollen, also auch aus Ihrem Netzwerk heraus, weitere Onlinedienste (DALE-UV) nutzen möchten oder einen gesicherten Internetzugang aus Ihrer Arztpraxis heraus einrichten möchten. Das klingt ziemlich kompliziert … Deshalb beraten wir die Praxen sehr gern zu diesem Thema, um die Auswahl der besten Lösungen zu erleichtern. Herr Rostek, vielen Dank für das Gespräch Die Fragen stellte Ralf Herre.

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 27


Praxis aktuell

Praxisverwaltungssoftware:

KBV warnt vor Gebühr bei scheinbar kostenloser Software Einige Softwareunternehmen werben derzeit im Internet damit, dass sie ihre Produkte kostenfrei zur Verfügung stellen. Doch Vorsicht: Die Benutzung dieser Praxisverwaltungssoftware kann mitunter Kosten nach sich ziehen, warnt jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem Rundschreiben. Bei den Unternehmen mit „kostenloser“ Praxissoftware könne unter Umständen eine Lizenzgebühr fällig werden, wenn Ärzte Kartenterminals der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nutzen, so die KBV. Beispiel: Sie oder Ihre Praxismitarbeiter lesen die Patientenkarte ein. Dann merken Sie, dass die Daten möglicherweise nicht gespeichert werden konnten. Es erfolgt eine Warnmeldung mit dem Hinweis auf anfallende Gebühren. Wird die Lizenz nicht erworben, sind die eingelesenen Daten sowohl im Praxisprogramm als auch im Kartenterminal nicht mehr auffindbar. Dies passiert offenbar nur beim Einlesen der neuen eGK, nicht bei der alten Krankenversichertenkarte.

Seite 28 | AUSGABE 5 / 2012

Dass eine Software für den Praxisgebrauch zugelassen ist, schütze nicht vor Lizenzgebühren. Die KBV dürfe nach den gesetzlichen Vorgaben zur Zertifizierung nur prüfen, ob Unternehmen bestimmte Anforderungen, zum Beispiel zum Einlesen von Daten der Krankenversichertenkarte und zum Bedrucken von Formularen, umgesetzt haben. Auf die Kosten oder mögliche anfallende Lizenzgebühren, die Unternehmen verlangen, habe die KBV keinen Einfluss. Empfehlung der KBV: • Wenn Sie sich für eine neue Praxisverwaltungssoftware entscheiden, überlegen Sie vorab, welche Anforderungen, zum Beispiel bezüglich der Nutzerfreundlichkeit, diese erfüllen soll. • Wenn Sie „kostenlose“ Praxissoftware nutzen möchten, erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem Softwarehersteller, mit welchen Kartenterminals der eGK diese kompatibel ist. Weitere Informationen rund um IT in der Arztpraxis finden Sie auf der KBV-Internetseite unter: http://www.kbv.de/ita/index.html.


Praxis aktuell

Arzneiverordnungssoftware mit neuen Funktionen Ab 1. Juli 2012 ändert sich die Arzneiverordnungssoftware. Darauf wies die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt in einem Rundschreiben hin. Hintergrund sind neue Software-Vorgaben, auf die sich KBV und Spitzenverband Bund der Krankenkassen verständigt haben.

Mit der neuen Software stehe Ärzten mehr Informationen in elektronischer Form zur Verfügung, teilte die KBV mit. So weise sie unter anderem auf Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse hin, die die Arzneimittel-Richtlinie bei konkreten Präparaten vorgibt.

Die Neuregelungen seien aufgrund gesetzlicher Änderungen nötig gewesen, so die KBV. Zudem hätten die bisherigen Voreinstellungen zu aut-idem den gesetzlichen Vorgaben für eine manipulationsfreie Software widersprochen.

Ausführliche Informationen zu der neuen Verordnungssoftware finden Sie auf unserer Internetseite www.kvbb.de > Praxis > Verordnungen.

Anzeige

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 29


Sicherstellung

Perspektiven für Ärzte-Nachwuchs KVBB-Existenzgründertag im April war gut besucht „Doktor sucht Praxisnachfolger“ und „Jungmediziner sucht Praxis“ – die KV Brandenburg brachte die Suchenden bei ihrem zweiten Informationstag für Existenzgründer und Praxisabgeber am 21. April an einen Tisch. Über 40 Teilnehmer folgten der Einladung nach Potsdam; 24 davon Nachwuchsmediziner und 16 Praxisabgeber. Das Programm war gespickt mit vielfältigen Informationen für junge Mediziner, sei es zu den verschiedenen Möglichkeiten der ambulanten Tätigkeit, zu betriebswirtschaftlichen Aspekten der Niederlassung oder zur Berufsordnung. Für die Praxisabgeber gab es separate Vorträge rund um Praxiswert und Praxisübergabe. Natürlich blieb darüber hinaus für den Ärzte-Nachwuchs und die „gestandenen“ Kollegen noch genügend Zeit für persönliche Gespräche. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Brandenburgs Gesundheitsministerin, Anita Tack, und dem stellvertretenden Vorsitzenden der KV Brandenburg, Dipl.-Med. Andreas Schwark. Seite 30 | AUSGABE 5 / 2012

Arbeiten und leben in der Mark – dafür wolle sie bei allen Ärztinnen und Ärzten werben, betonte Frau Tack in ihren Grußworten. Eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung heute und künftig zu sichern, sei eine gewaltige Herausforderung. Fotos: Jochen Zieba

Gerade in den ländlichen Regionen seien Nachwuchsmediziner gefragt, die sich „mit viel Engagement den ärztlichen Herausforderungen in der ganzen fachlichen Bandbreite“ stellten, betonte Herr Schwark. Die ambulante Versorgung habe nichts mit dem medizinischen Alltag in Kliniken gemein, berichtete der Hausarzt aus eigener Erfahrung. Gerade für jüngere Kollegen, die ihre Schwerpunkte anders setzten als die derzeitige Ärzte-Generation, eröffneten sich beispielsweise in Berufsausübungsgemeinschaften neue Arbeitsperspektiven. ute


Sicherstellung

Fortsetzung erwünscht 21 angehende Mediziner diskutierten mit der KVBB bei Grillwurst und Steak Perspektiven der ambulanten Versorgung Interessant, wissenswert, klärend, anregend – so der Tenor der 21 Medizinstudenten der Berliner Charité zum Abschluss eines ereignisreichen Nachmittags in der Potsdamer Landesgeschäftsstelle der KV Brandenburg. Diesem „Urteil“ vorausgegangen war eine lebhafte Diskussion zur aktuellen Situation der ärztlichen Versorgung in Brandenburg, zu den Möglichkeiten des Einsatzes junger Mediziner in Deutschlands fünftgrößtem Flächenland, der Weiterbildung, der Inanspruchnahme von Famulaturen und Praktika bis hin zu den Verdienstmöglichkeiten. Aber auch Fragen wie, was denn eine KV so alles zu regeln habe, wobei sie unterstützen und wo Anreize setzen kann, und in welchen Aufgaben sie sich von der Ärztekammer unterscheidet, wurden von dem stellvertretenden KVVorsitzenden Dipl.-Med. Andreas Schwark, dem Allgemeinmediziner Dr. Reinhold Schrambke sowie von Mitarbeitern der KV ebenso geduldig wie fachkundig beantwortet. Es war ein erster Kennenlern-Nachmittag, der bei Bratwurst, Steak Kartoffelsalat und einem Frischgezapften sowie jeder Menge ganz individueller

Gespräche in kleineren Gruppen ausklang. Ein Nachmittag, der unbedingt seine Fortsetzung finden sollte und wohl auch wird. Denn es war einhelliger Tenor unter den Studenten, dass sie darüber in ihren Studiengruppen berichten und diese Initiative der KVBB würdigen. Damit dürfte die Idee der KVBB, die angehenden Kolleginnen und Kollegen für eine ambulante Tätigkeit zu interessieren, möglichst schon ein Stück weit zu begeistern, ihr Ziel erreicht haben. Dass der Medizinerberuf tendenziell zu einem Frauenberuf wird, zeigt nicht nur die Tatsache, dass aktuell rund 72 Prozent der Medizinstudenten der Charité Frauen sind.

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 31


Sicherstellung

Auch unter den Teilnehmern des Kennenlern-Nachmittags dominierte das weibliche Geschlecht. Ohne dies letztlich überbewerten zu wollen (Anmerkung: Wir hatten in den neuen Bundesländern schon immer einen prozentual höheren Anteil von Frauen unter den Ärzten),

so zeigt diese Entwicklung schon, dass sich künftig bei der Ausübung des Berufes Veränderungen ergeben (müssen), denen die Struktur KV Rechnung zu tragen hat. Was bleibt als Fazit? Eine rundum gelungene Veranstaltung, die unbedingt eine Fortsetzung finden sollte. R.H.

Fotos: Ralf Herre

Seite 32 | AUSGABE 5 / 2012


Sicherstellung

Niederlassungen im April 2012 Planungsbereich Barnim Dipl.-Psych. Julia Kroeber Psychologische Psychotherapeutin/ Verhaltenstherapie Altstadt 17, 16356 Werneuchen (Übernahme der Praxis von Dipl.-Psych. Karin Dusdal) Planungsbereich Brandenburg St./ Potsdam-Mittelmark Dr. med. Sabine Spranger FÄ für Allgemeinmedizin Förster-Funke-Allee 108 14532 Kleinmachnow (Übernahme der Praxis von Dr. med. Christiane Nastke) Dr. med. Carsten Stecker FA für Allgemeinmedizin Großstr. 8, 14929 Treuenbrietzen (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Jörg Forner) Susanne Mauer FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Lilli-Friesicke-Str. 2 14770 Brandenburg an der Havel (Übernahme der Praxis von Dr. med. Magdalena Primm)

Planungsbereich Cottbus Holger Frank FA für Augenheilkunde Schillerstr. 21-22, 03046 Cottbus (Übernahme der Praxis von Dipl.-Med. Edelgard Frank) Dr. med. Matthias Seehafer FA für Urologie Bahnhofstr. 63, 03046 Cottbus Planungsbereich Elbe-Elster Jan Joswig FA für Allgemeinmedizin Bahnhofstr. 11, 04910 Elsterwerda Planungsbereich Havelland Dr. med. Christina-Barbara Flämig FÄ für Augenheilkunde Marktstr. 20/21, 14641 Nauen Dipl.-Soz.Arb./Soz.Päd. (FH) Katja Paternoga Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Verhaltenstherapie Kleine Waldemarstr. 8 14712 Rathenow

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 33


Sicherstellung

Planungsbereich Märkisch-Oderland Detlef Schreiber FA für Allgemeinmedizin Mahlsdorfer Str. 61 15366 Hoppegarten/OT Hönow Planungsbereich Ostprignitz-Ruppin Dipl.-Psych. Carola Leppin Psychologische Psychotherapeutin/ Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Pritzwalker Str. 40, 16866 Kyritz

Planungsbereich Potsdam Claudia Ludwig FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin Charlottenstr. 70, 14467 Potsdam Dr. med. Volker Kunzmann FA für Neurologie Berliner Str. 127, 14467 Potsdam Planungsbereich Uckermark Dr. med. Rainer Külker FA für Allgemeinmedizin Pappelweg 4, 17291 Oberuckersee

Zulassungen und Ermächtigungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Dr. med. Christoph Breitwieser Facharzt für Radiologie in Brandenburg a.d. Havel halbe Zulassung ab 01.05.2012 Dr. med. Dipl.-Psych. Benedikt Frings Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Psychotherapeutisch tätiger Arzt in Lübbenau ab 01.10.2012

Seite 34 | AUSGABE 5 / 2012

Dipl.-Rehapsych. (FH) Stephanie Henze Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Brandenburg a.d. Havel ab 01.05.2012 Dipl.-Psych. Simone Jacker Psychologische Psychotherapeutin in Glienicke/Nordbahn halbe Zulassung ab 01.04.2012 Dipl.-Psych. Ralf Jansen Psychologischer Psychotherapeut in Glienicke/Nordbahn halbe Zulassung ab 01.04.2012


Sicherstellung

Dr. med. Oliver Könen Facharzt für Anästhesiologie in Falkensee halbe Zulassung ab 01.05.2012 Dr. med. Ina Metag Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin in Cottbus ab 01.06.2012 Katrin Nicolai Fachärztin für Innere Medizin / HA in Groß Köris ab 01.07.2012 Dipl.-Soz.Arb./Soz.-Päd. (FH) Katja Paternoga Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Rathenow ab 01.04.2012 Dr. med. Andreas Rzadkiewicz Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Brandenburg a.d. Havel ab 01.01.2013 Ute Rittermeier Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Psychotherapeutisch tätige Ärztin in Fürstenwalde ab 01.09.2012 Dipl.-Psych. Susanne Stevens Psychologische Psychotherapeutin in Trebbin halbe Zulassung ab 01.04.2012

Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB V Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Gesundheitszentrum Premnitz GmbH Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Thomas Klee Facharzt für Nervenheilkunde ab 01.05.2012 Poliklinik Rüdersdorf Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Andreas String Facharzt für Chirurgie ab 01.05.2012 Med. Einrichtungs GmbH Senftenberg Genehmigung zur Anstellung von: Lothar Remitschka Facharzt für Chirurgie ab 01.05.2012 Medizinische Versorgungszentren gem. § 95 Abs. 1 SGB V Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. MVZ Amb. Zentrum f. Neurologie u. Psychiatrie in Bernau b. Bln. Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Georg Daxer Facharzt für Nervenheilkunde ab 01.05.2012

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 35


Sicherstellung

ANSB med Zentrum GmbH in Finsterwalde Genehmigung zur Anstellung von: Christl Biernat Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.07.2012 Dr. med. Dieter Pohle Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab 01.07.2012 MVZ am Krankenhaus Forst GmbH in Forst Genehmigung zur Anstellung von: Dipl.-Med. Mike Wilde Facharzt für Chirurgie ab 01.05.2012 MVZ Gransee Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Lars Rödiger Facharzt für Diagnostische Radiologie ab 01.05.2012 MVZ Kleinmachnow Genehmigung zur Anstellung von: Dr. med. Reinhard Dahlmann Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ab 01.05.2012 Med. Versorgungszentrum GmbH in Potsdam Genehmigung zur Anstellung von: Priv.-Doz. Dr. med. habil. Susanne Kuhn Fachärztin für Neurochirurgie ab 01.05.2012

Seite 36 | AUSGABE 5 / 2012

LADR GmbH MVZ Wittstock in Neuruppin Umbenennung in LADR MVZ GmbH Neuruppin MVZ des Ev.-Freikirchl. Krankenhauses und Herzzentrum Brandenburg in Bernau in Wandlitz/OT Klosterfelde Umbenennung in MVZ des Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg Ermächtigungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Waltraud Burgner Fachärztin für Chirurgie am KH Märkisch-Oderland in Wriezen ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Phlebologie für die Zeit vom 01.05.2012 bis zum 30.06.2014. Dipl.-Psych. Jürgen Golombeck Psychologischer Psychotherapeut an der Heinrich-Heine-Klinik in Neu Fahrland ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der somato-


Sicherstellung

formen Schmerzstörungen und auf dem Gebiet der amb. Gruppenpsychotherapie für die Zeit vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2014. Dr. med. Barbara Kowalenko Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie am Städtischen KH in Eisenhüttenstadt ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der tiefenpsychologisch fundierten und analytischen Psychotherapie für die Zeit vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2014. Dipl.-Psych. Karin Müller Psychologische Psychotherapeutin am Johanniter-KH im Fläming in Treuenbrietzen ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten mit der Schwerpunktbez. Rheumatologie und zugel. Ärzten mit der Genehmigung zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten sowie entspr. Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Verhaltenstherapie – eingeschränkt auf Schmerzpatienten – für die Zeit vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2014. Dr. med. Jürgen Raabe Facharzt für Innere Medizin an der Asklepios Klinik Birkenwerder

ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV auf Überweisung von zugel. Ärzten sowie Ärzten in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für eine Sprechstunde bei Problemfällen des Diabetes mellitus und im Zusammenhang mit der Behandlung des diabetischen Fußes für die Zeit vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2014. Matthias Woigk Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an den Havelland Kliniken in Nauen auf Überweisung von zugel. FÄ f. Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie entspr. FÄ in zugel. Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V ermächtigt gem. § 31a Abs. 1 Ärzte-ZV zur Durchführung der weiterführenden sonographischen Diagnostik des fetomaternalen Gefäßsystems und gem. § 5 Abs. 2 BMV-Ä und § 9 Abs. 2 BMV-Ä/EK in Verbindung mit den Mutterschaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6 zur Planung der Geburtsleitung für die Zeit vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2014. Zweigpraxen gem. § 24 Abs. 3 und 4 Ärzte-ZV MVZ Märkisch-Oderland GmbH in Strausberg Zweigpraxis in der Prötzeler Chaussee 5 durch Jana Melcher Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 37


Sicherstellung

Heidrun Badalus Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin Dr. med. Matthias Beier Facharzt für Allgemeinmedizin ab 14.05.2012 Praxisverlegungen Dr. med. Rolf Buber Facharzt für Allgemeinmedizin in Oranienburg neue Adresse ab 01.07.2012: Gothaer Str. 109 Dr. med. Sophie Däberitz Fachärztin für Augenheilkunde in Cottbus neue Adresse ab 01.07.2012: Karlstr. 62 Dipl.-Psych. Liane Dulitz Psychologische Psychotherapeutin in Potsdam neue Adresse ab 01.07.2012: Gutenbergstr. 74 A Dr. med. Christine Falk Fachärztin für Allgemeinmedizin in Werder (Havel) neue Adresse: Kemnitzer Str. 39 Ulrike Kirsch Fachärztin für Allgemeinmedizin in Bernau b. Bln. neue Adresse: Breitscheidstr. 6

Seite 38 | AUSGABE 5 / 2012

Dipl.-Psych. Ursula Kny Psychologische Psychotherapeutin in Königs Wusterhausen neue Adresse: Berliner Str. 19 B Susanne Krönert Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Bernau b. Bln. neue Adresse: Breitscheidstr. 6 Dr. med. Mike Mihlan Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Psychotherapeutisch tätiger Arzt in Cottbus neue Adresse: Calauer Str. 20 Dipl.-Psych. Dorothea Rula Psychologische Psychotherapeutin in Cottbus neue Adresse: August-Bebel-Str. 80 Dipl.-Psych. Sabine Schabbel Psychologische Psychotherapeutin in Brandenburg a.d. Havel neue Adresse ab 01.07.2012: Altstädtischer Markt 7


Sicherstellung

Öffentliche Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V In Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperre angeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 10.7.2012 Kennziffer 27/2012

Fachrichtung Orthopädie (1/2 Versorgungsauftrag)

Planungsbereich

Übergabetermin

Potsdam/Stadt

sofort

28/2012

Kinder- und Jugendmedizin

Spree-Neiße

29/2012

Psychologischer Psychotherapeut

Brandenburg a. d. Havel/ Potsdam-Mittelmark

30/2012

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Cottbus

Dezember 2012 01.12.2012 01/2013

Bewerbungsfrist bis 8.6.2012 Kennziffer

Fachrichtung

Planungsbereich

23/2012

Augenheilkunde

Oberspreewald-Lausitz

24/2012

Haut- u. Uckermark Geschlechtskrankheiten

25/2012

Innere Medizin/ SP Nephrologie

26/2012

Kinder- und JugendFrankfurt (Oder) lichenpsychotherapeut Oder-Spree

Prignitz

Übergabetermin 01.01.2013 sofort 02.01.2013 01.10.2012

Weitere Infos bitte auf Seite 40 beachten !

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 39


Sicherstellung

Fortsetzung von Seite 39

• Die schriftliche Bewerbung für die ausgeschriebenen Vertragsarztsitze ist zwingend erforderlich. Sie muss die Bewerbungskennziffer, die Anschrift, die Telefonnummer, die Facharztanerkennung sowie Angaben zum möglichen Praxisübernahmezeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in der Warteliste eingetragene Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen. Ansprechpartnerinnen: Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320 Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unter www.kvbb.de

Infos zu den Planungsbereichen auf der gegenüberliegenden Seite Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie eine Überversorgung dann angezeigt ist, wenn durch einen Vergleich zwischen der für den Planungsbereich maßgeblichen allgemeinen Verhältniszahl für die Arztgruppe und der für den Planungsbereich ermittelten örtlichen Verhältniszahl eine Überschreitung von 10 v. H. festgestellt wird. Insofern ist nicht grundsätzlich davon auszugehen, dass für die in der Übersicht noch nicht gesperrten Planungsbereiche/Arztgruppen eine Unterversorgung angezeigt ist. Wir empfehlen daher dringend jedem niederlassungswilligen Arzt, sich vor der Antragstellung in der KV Brandenburg, Unternehmensbereich Qualitätssicherung/Sicherstellung, über die jeweilige Versorgungssituation zu informieren.

Seite 40 | AUSGABE 5 / 2012


Sicherstellung

Anästhesie

Augen

Chirurgie

Fachärztlich Internisten

Frauen

HNO

Hautkrankheiten

Kinder

Nerven

Orthopädie

Psychotherapie

Radiologie

Urologie

Hausärzte

Übersicht der Entscheidungen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen des Landes Brandenburg zur Anordnung bzw. Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg nach § 103 Abs. 1-3 SGB V i.V.m. § 16b Ärzte-ZV

Potsdam/Stadt

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

(2)

Brandenb./Havel/St. Potsdam-Mittelmark

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Havelland

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Oberhavel

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Ostprignitz-Ruppin

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Prignitz

x

x

x

x

x

x

(1)

x

x

x

x

x

(1)

Teltow-Fläming

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Cottbus/Stadt

x

x

x

x

x

x

(1)

x

x

x

1* x

x

x

Dahme-Spreewald

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Elbe-Elster

x

x

x

x

x

x

(1)

x

x

x

x

x

x

OberspreewaldLausitz

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

1* x

x

x

Spree-Neiße

x

(1)

x

x

x

x

x

x

x

x

2* x

x

x

Frankfurt/Stadt Oder-Spree

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Barnim

x

(1)

x

x

x

x

x

x

x

x

1* x

x

x

Märkisch-Oderland

x

(1)

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Uckermark

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Planungsbereich

(15)

(3)

(10)

(2)

(24)

Die Übersicht enthält die Entscheidungen des Landesausschusses per 9.3.2012 für die Arztgruppen in den jeweiligen Planungsbereichen bis einschließlich des Beschlusses Nr. 14/12. x

gesperrte Planungsbereiche

(1)

mögliche Zulassungen

* **

Zulassungsmöglichkeit für ärztliche Psychotherapeuten Zulassungsmöglichkeit für Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln In diesen Regionen werden Zulassungen gefördert AUSGABE 5 / 2012 | Seite 41


Service

Praxisbörse Praxisabgabe •Seit über zwanzig Jahren fest etablierte hausärztliche Praxis, in einer Kleinstadt gelegen, mit 170 m² harmonisch, stilvoll und äußerst funktionell gestalteten Räumlichkeiten, incl. Inventar auf Grund persönlicher Veränderungen abzugeben. Scheinzahl über 1000. Gute Autobahnanbindung nach Berlin (50 km) und zur Ostsee. Gute Erreichbarkeit und ausreichende Parkmöglichkeiten. Chiffre: AB/65/12 •Ich beabsichtige, meine hausärztliche Praxis in Strausberg-Vorstadt (ca. 32 km östlich von Berlin, S-BahnAnbindung vorhanden) aus gesundheitlichen Gründen Ende 2013/2014 abzugeben. Chiffre: AB/66/12 •Hausärztliche Praxis mit konstant hoher Patientenzahl (auch viele junge Patienten und Kinder) im Zentrum einer Kleinstadt nahe dem Schlaubetal aus Altersgründen zum 01.04.2013 abzugeben. Chiffre: AB/67/12 •Hausarztpraxis in unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofes Eichwalde am südöstlichen Berliner Stadtrand ab 01.01.2012 aus Altersgründen abzugeben. Engagiertes junges Mitarbei-

Seite 42 | AUSGABE 5 / 2012

terteam hilft in allen Fragen der Übernahme und Einarbeitung. Optional kann das Haus, in dem sich die Praxis nebst Wohnung befindet, käuflich erworben werden. Chiffre: AB/53/11 Praxissuche •Hausarzt mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, langjährige Klinikerfahrung und Praxiserfahrung mit breiter diagnostischer Ausrichtung sucht Niederlassungsmöglichkeit im südlichen Brandenburg Nahe Berlin (bevorzugt Potsdam bzw. Landkreis PM) mit diabetologischem Schwerpunkt. Zeitraum: ab Quartal III/2012 Chiffre: 12/05/01 •Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sucht Anstellungsmöglichkeit (Voll- oder Teilzeit) in Arztpraxis oder MVZ im Land Brandenburg. Kontakt: Frauenheilkunde@hotmail.de •Langjähriger, versierter Uni-OA (Augen) mit breitem OP-Spektrum (Cat, Netzhaut, Lider, Glaukom) sucht ab 2013 neues Betätigungsfeld, amb. Operieren, verschiedene Kooperationsformen denkbar. Chiffre: 12/05/02


Service

Kooperationsangebot/ Weiterbildungsangebot •Hausärztliche Gemeinschaftspraxis in Bad Liebenwerda, seit 20 Jahren mit Schwerpunkten NHV, Homöopathie, Akupunktur, Balneologie, sucht Kollegin/en in WB oder als Partnerin TZ/VZ - WB-Ermächtigung für Allgemeinmedizin, NHV, Homöopathie liegt vor; kleine Whg. im Praxisgebäude bei Bedarf vorhanden. Chiffre: 12/05/03

•Biete zentral in Hohen Neuendorf in 150 m² großer, etablierter, voll ausgestatteter Arztpraxis (Kinderchirurgie) Räume zur Untervermietung bzw. zur Bildung einer Praxisgemeinschaft ab 1.1.2013. Sehr günstige Miet- und Einstiegskonditionen. Kontakt: 0171/3114087 oder thomas@dr-eule.de.

Anzeige


Service

Stellensuche •Erfahrene Kardiologin; invasiv/konservativ sucht Praxiseinstieg/Assoziation/Anstellung, derzeit OA in Akutkrankenhaus, keine konkrete Region bevorzugt. Kontakt: lorenzboehler@aol.com Sonstiges •Biete Praxisinventar! Infolge Praxisschließung preiswert und in gutem Zustand abzugeben: Praxismobiliar u.a. Empfangstresen, Medikamentenschrank, Karteischrank, div. Schränke, Untersuchungsliege mit rollbaren Unterschränken, EKG mit Auswertung, Kühlschrank, Handtuchspender, Seifenspender u.v.m. Kontakt: 033875/ 149509

•Praxisvertretung gesucht! Meine im Zentrum von Potsdam gelegene hausärztliche Praxis soll auch in meiner Elternzeit gut weiterlaufen. Daher suche ich für den Zeitraum August bis Dezember 2012 zur Überbrückung eine Vertretung für 20 Stunden/Woche. Voraussetzung ist der Nachweis des Abschlusses als Facharzt/ärztin für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin. Auch ein älterer Kollege/in wäre mir sehr angenehm. Kontakt: sopraxis@hotmail.com.

Veranstaltung der LAGO Brandenburg e.V.

Onkologischer Pflege-Nachmittag 31. Mai 2012, 14 bis 18 Uhr, in Prenzlau Anmeldung:

LAGO Brandenburg e.V., Uta Kilian-Zech, Gregor-Mendel-str. 10/11, 14469 Potsdam, Tel.: 0331/27 07 173 www.lago-brandenburg.de

Weitere Termine sind geplant am:

Seite 44 | AUSGABE 5 / 2012

20.9.2012 in Perleberg 18.10.2012 in Potsdam


Fortbildung

Aktuelles Seminarangebot für Ärzte und Praxispersonal Termin | Ort

Thema | Referent | Punkte

13.06.2012 14.00 - 20.00 16.06.2012 09.00 - 18.00 Frankfurt/O.

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Diabetiker (ZI) Dr. med. Andreas Huth, FA f. Allgemeinmedizin Fortbildungspunkte

Kosten

8

100 Euro pro Arzt 150 Euro pro Praxismitarbeiter (Teampreise auf Anfrage)

Aktuelles Seminarangebot für Ärzte Termin | Ort

Thema | Referent | Punkte

Kosten

20.06.2012 15.00 - 17.15 Potsdam

Honorarunterlagen und Verordnungsstatistiken - KV-Statistiken richtig lesen für Fachärzte Abrechnungsmanagerinnen der KVBB Fortbildungspunkte 3

30 Euro

Ansprechpartner:

Frau Thiele Frau Stezaly

Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288 Tel.: 0331/23 09 426

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 45


Fortbildung

Aktuelles Seminarangebot für Praxispersonal Termin | Ort

Thema | Referent

Kosten

13.06.2012 15.00-18.00 Potsdam

Steril und validiert oder wie? Praktisches Hygienemanagement für das Praxispersonal Petra Bernhardt, Mitarbeiterin Qualitätssicherung der KVBB

40 Euro

13.06.2012 15.00-17.00 Cottbus

Der anaphylaktische Zwischenfall Marion Mühle, Lehrrettungsassistentin der Johanniter-Unfall-Hilfe

40 Euro

16.06.2012 09.00-13.00 Potsdam

QEP-Update für QM-Beauftragte Dr. med. Martina Bida, lizenzierte QEP-Trainerin der KBV

65 Euro

23.06.2012 09.00 - 16.00 Potsdam

Das Praxispersonal als Visitenkarte Ihrer Praxis - professionell in schwierigen Gesprächen Dipl.-Phil. Joachim Hartmann, Personal- und Persönlichkeitsentwicklung

85 Euro

Ansprechpartner:

Seite 46 | AUSGABE 5 / 2012

Frau Thiele Frau Stezaly

Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288 Tel.: 0331/23 09 426


Fortbildung

„Berliner Dopplerkurs “ Termine / Kurse / Kosten: 26. bis 28.10.2012 Interdisziplinärer Grundkurs, Doppler- u. Duplexsonographie der Gefäße einschl. Farbcodierung 410 Euro 16. bis 17.11.2012 Abschlusskurs Doppler- u. Duplexsonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße 370 Euro 07. bis 09.12.2012 Interdisziplinärer Grundkurs, Doppler- u. Duplexsonographie der Gefäße einschl. Farbcodierung 410 Euro 18. bis 20.01.2013 Aufbaukurs Doppler- u. Duplexsonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße 410 Euro 08. bis 10.02.2013 Aufbaukurs Doppler- u. Duplexsonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße 410 Euro 15. bis 16.11.2013 Abschlusskurs Doppler- u. Duplexsonographie der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße 370 Euro Ort: Leitung: Anmeldung:

Neurologisches Facharztzentrum Berlin St. Gertrauden Krankenhaus, Paretzer Str. 12, 10713 Berlin Dr. med. Elke Becker, DEGUM-/DGKN-Kursleiterin Christa Kaindlbauer Holsteinische Str. 26, 10717 Berlin Email: info@dopplerkurs.de Telefon und Fax: 030/86 20 75 65

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 47


Leserpost

Bürokratie-Abbau? In der Ausgabe 3/2012 von „KV Intern“ wird auf Seite 6 über eine geplante Anti-Bürokratie-Plattform der KBV berichtet. Wie löblich. In der gleichen Ausgabe gibt es einen Beileger zu einem neuen zusätzlichen Dokumentationsbogen (nach Anlage 11) für einen BARMERGEK-Vertrag im Rahmen des Zweitmeinungsverfahrens (Anlage 5) bei Überweisung von Kardiologen in ein Katheterlabor. Der Bogen ist „nunmehr Leistungsinhalt der kardiologischen Zweitmeinungspauschalen bei Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden bzw. einer Woche (SNRn 93455, 93456)“ und versehen mit einem „Behandlungspfad (Anlage 6), welcher die verschiedenen Behandlungsschritte bei einer möglichen stationären Einweisung“ darstellt. Ich musste 3x lesen, bevor ich den Sinn dieser Aussagen verstand. Das kann an meinem IQ liegen. Schade, dass ich kein Kardiologe geworden bin, sonst könnte ich mich

Seite 48 | AUSGABE 5 / 2012

den lieben langen Tag mit lustigen Dokumentationsbögen oder spannenden Behandlungspfaden beschäftigen und müsste auch keine anspruchsvollen Katheteruntersuchungen absolvieren. Aber kein Grund zum Verzweifeln: Auch wir anderen Fachgruppen können optimistisch in die Zukunft blicken. Eines wundervollen Tages werden 100 Prozent unserer Arbeitszeit mit Ausfüllen von Vordrucken, Beantwortung von Kassenanfrage, Bearbeiten von Formularen und Anfertigen von Berichten für die Krankenkassen ausgefüllt sein. Dann wird man nur noch dauerhaft die Praxistüren verschließen müssen und kein Patient wird unseren bürokratischen Schaffensdrang mehr stören. Nur das Kassieren der Praxisgebühr würde uns dann fehlen… Dr. med. Christian Rössler Oranienburg


Leserpost

Danke für tolle Famulatur! Ich möchte mich auf diesem Wege auch noch einmal recht herzlich für die Förderung in Form einer Famulatur bedanken. Da ich mir mein Studium in Berlin selbst finanzieren muss, war die Förderung nicht nur Anreiz, sondern auch die einzige Möglichkeit, eine einmonatige Famulatur ohne größere finanzielle Verluste durchzuführen.

Ärzte ist, einen Ersatz im Krankheitsfall oder gar einen Nachfolger zu finden. Ich finde, dass gerade solche Förderprogramme wie dieses sinnvoll sind, um zukünftigen Ärzten die Arbeit in Brandenburg näher zu bringen. Ich jedenfalls kann mir nun durchaus vorstellen, irgendwann eine Hausarztpraxis in der Region zu eröffnen oder zu übernehmen.

Die Famulatur selbst hat mir sehr gut gefallen. Ich bin sowohl vom Praxisteam wie auch von den Patienten sehr freundlich und offen angenommen worden und habe unter der kompetenten Führung von Herrn Grave viel gelernt. Dabei wurde ich nicht nur in die verschiedenen Krankheitsbilder einer Allgemeinarztpraxis eingeführt, sondern auch in die betriebswirtschaftliche Organisation einer Praxis an sich.

Abschließend noch ein Vorschlag: Eine Erleichterung wäre sicherlich, wenn wir Studenten vor Ort eine Unterkunft hätten. Wie wäre es zum Beispiel, mit einem Sommer-Stipendium in der Bad Saarow Klinik – freie Unterkunft statt 250 Euro? Die Gegend ist wunderschön und vielleicht kann die Klinik in den Semesterferien ja noch ein paar freie Räume oder eine Laube in der Nähe für die Studenten bereitstellen. Falls es so etwas bereits gibt, kann ich das auch gerne an meine Kommilitonen weitergeben.

Ich empfinde dieses als Bereicherung, da vor allem letzterer Teil in unserem Studium ja noch keine sonderlich große Bedeutung erfährt. Auch habe ich miterleben können, wie es um die ärztliche Versorgungssituation in Brandenburg bestellt ist und wie schwierig es für manche

Mona Furth Berlin

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 49


Geburtstage

50

Herzliche Glückwünsche

Prof. Dr. med. Stefan Brehme, Senftenberg

Dipl.-Med. Heike Schulz, Spremberg

Dipl.-Med. Erik Breitenfeld, Eisenhüttenstadt

Dr. med. Steffen Steiner, Frankfurt (Oder)

Dr. med. Ralf-Peter Fetzer, Neuruppin Dr. med. Michael Hüfner, Guben Dipl.-Med. Ralf Jurischka, Spremberg Dr. med. Ute Kallien, Königs Wusterhausen Dipl.-Med. Michael Klaus, Potsdam Dr. med. Hans Kössel, Brandenburg an der Havel Dipl.-Med. Marianne Kreibig, Panketal Dr. med. Gunnar Merz, Luckenwalde Dipl.-Med. Kirsten Psathas, Bernau b. Bln. Nikolai Saikov, Schwedt/Oder

Seite 50 | AUSGABE 5 / 2012

Dipl.-Psych. Margit Claußnitzer, Luckau

60

Dr. med. Ulrich Gießmann, Brandenburg an der Havel Dr. phil. Günter Keesen, Falkensee Dipl.-Med. Olivia Mann, Schwedt/Oder Dr. med. Klaus Schenke, Luckenwalde Dipl.-Med. Sabine Sköries, Spremberg Dipl.-Psych. Hermann Storm, Falkensee Christiane Gottmann, Werder (Havel) Johannes Weiland, Bad Freienwalde

65


Herzliche Glückwünsche 67 68

Dr. med. Roger Kirchner, Cottbus

MR Dr. med. Knut Waldschock, Golßen

Dr. med. Peter Adam, Groß Kreutz (Havel)/OT Götz

Dr. med. Karla Ehwald, Frankfurt (Oder)

Dr. med. Wilma Franz, Wandlitz Verena Fritzsche, Müllrose

69

Dr. med. Elke Chesin, Eisenhüttenstadt

Dr. med. Wolfgang Jäkel, Forst (Lausitz) Adolf Fiebig, Müncheberg

73

MR Sigrid Wysocka, Guben Dr. med. Burghard Pockrandt, Putlitz

Dr. med. Ursel Günther, Schwedt/Oder

Dr. med. Horst Wesuls, Frankfurt (Oder)

Siegfried Urban, Potsdam

70

72

Dr. med. Gerd Fischer, Teltow

Dr. med. Maria-Elisabeth Remitschka, Senftenberg

Geburtstage

Dr. med. Hans-Joachim Tolke, Elsterwerda

74

76

Dr. med. Edda Alscher, Bad Freienwalde Dr. med. Gerda Reichelt, Lauchhammer

AUSGABE 5 / 2012 | Seite 51


Impressum

Monatsschrift der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Herausgeber: Landesgeschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg Gregor-Mendel-Str. 10-11 14469 Potsdam Telefon: 0331/28 68 100 Telefax: 0331/28 68 175 Internet: http://www.kvbb.de Email: info@kvbb.de Redaktion: Dr. med. H. J. Helming (ViSP) MUDr./CS Peter Noack Dipl.-Med. Andreas Schwark Kornelia Hintz, Ralf Herre Redaktionsschluss: 16. Mai 2012 Satz und Layout: KV Brandenburg Bereich Kommunikation Telefon: 0331/28 68 196 Telefax: 0331/28 68 197 Druck: Druckerei Humburg Berlin Zimbelstraße 26, 13127 Berlin Telefon: 030/47 49 78 0 Telefax: 030/47 49 78 99 E-Mail: info@humburg-berlin.de Anzeigenverwaltung: Druckerei Humburg Berlin Zimbelstraße 26, 13127 Berlin Telefon: 030/47 49 78 0 Telefax: 030/47 49 78 99 E-Mail: info@humburg-berlin.de Anzeigenannahmeschluss: Jeder 5. des Monats Zur Zeit gilt die Preisliste vom 1. Januar 2010 Erscheinungsweise: Monatlich Auflage: 4.700 Exemplare Seite 52 | AUSGABE 5 / 2012


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.