Intern
Praxis aktuell
GOP 40240 und 40260 EBM, welche parallel gestrichen werden.
Die GOP 38200 und 38205 EBM sind Zuschläge zur GOP 38100 bzw. 38105 EBM für die Betreuung der Patienten in Alten- oder Pflegeheimen und/oder
anderen beschützenden Einrichtungen durch qualifizierte nichtärztliche Praxisassistenten.
Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/98 22 98 03
Vermittlung mit Überweisungscodes Das müssen Sie beachten
Immer wieder erreicht uns die Frage, wie mit den Überweisungscodes im Rahmen der gesetzlichen Terminvermittlung umgegangen werden soll.
Zunächst muss der Patient von seinem behandelnden Arzt eine Überweisung mit Überweisungscode erhalten. Die überweisenden Ärzte verwenden diese Codes jedoch nur, wenn sie vermuten, dass ein gesetzlich Krankenversicherter nicht in der 4-WochenFrist einen Termin bei einem Facharztkollegen erhält.
Bei akuten und dringenden Fällen arbeiten Sie bitte weiterhin nach medizinischer Dringlichkeit (wie vor der neuen Gesetzgebung – Terminservicestelle) eng zusammen und behandeln Ihre Patienten wie bisher. Bei akuten Fällen gegebenenfalls sogar noch am selben Tag. Dafür muss kein Überweisungscode vorliegen.
Erhält ein Patient eine gekennzeichnete Überweisung, kann und soll er direkt mit seinem Wunscharzt einen Termin vereinbaren. Die Terminservicestelle (TSS) der KV Brandenburg muss nicht zwingend zwischengeschaltet werden. Jede Facharztpraxis kann neben den an die KV gemeldeten Terminen auch selber Termine an Patienten mit Überweisungscode vergeben. Dabei ist es möglich, auf Termine zurückzugreifen, die der TSS bereitgestellt wurden. Um Doppelvergaben zu vermeiden, bitten wir jedoch um Rücksprache mit der Terminservicestelle. Die Terminservicestelle vermittelt Patienten, die sich selber nicht aktiv um einen Termin kümmern können.
Bitte weiter freiwillig Termine melden
Wir bitten um neue Termine von Kardiologen aus ganz Brandenburg und von Augenärzten aus Südbrandenburg. Vielen Dank.