Intern
Sicherstellung
Medizinische Einrichtungs GmbH Senftenberg, in Senftenberg Genehmigung zur Anstellung von: Claudia Simona Ilciuc Fachärztin für Allgemeinmedizin ab 01.06.2014 Ramona Manci Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie ab 01.05.2014 Gesundheitszentrum Wittenberge, in Wittenberge Genehmigung zur Anstellung von: Ghassan Slilo Facharzt für Kinder‐ und Jugendmedizin ab 01.05.2014 für eine ausschließliche Tätigkeit in der Zweigpraxis, in Pritzwalk Ermächtigungen Nachstehende Entscheidungen haben noch keine Bestandskraft erlangt, sodass dagegen noch Widerspruch eingelegt bzw. Klage erhoben werden kann. Christian Böwing Facharzt für Innere Medizin/ SP Kardiologie, Kreiskrankenhaus Prignitz gGmbH, in Perleberg ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte (Ärzte‐ZV) auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in
zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Kon‐ trolle von implantierten Defibrilla‐ toren und CRT‐Systemen. Eine Berechtigung zur Überweisung an andere Vertragsärzte besteht nicht. für die Zeit vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2016 Waltraud Burgner Fachärztin für Chirurgie, Krankenhaus Märkisch‐Oderland GmbH, Betriebs‐ teil Wriezen ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte (Ärzte‐ZV) auf Überweisung von zugelassenen Ärzten sowie Ärzten in zugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Phlebologie. Einer Mög‐ lichkeit zur Überweisung ausschließ‐ lich an Dermatologen, Angiologen, Orthopäden und Labormedizinern wird zugestimmt. für die Zeit vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2016 Heike Daum Fachärztin für Urologie, Krankenhaus Forst GmbH, in Forst ermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Zulassungsverordnung für Vertrags‐ ärzte (Ärzte‐ZV) auf Überweisung von zugelassenen Urologen und Gynäkologen sowie Urologen und Gynäkologen in zugelassenen Einrich‐ tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die urodynamische Untersuchung. Eine Möglichkeit zur Überweisung an andere Vertragsärzte
AUSGABE 06 / 2014 | Seite 35