KV-Intern 03/2016

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Intern

Praxis aktuell

Ein Fall für die Vermittlung?

Häufig gestellte Fragen zur Terminservicestelle Wann nutze ich den Überweisungscode? Wenn Sie glauben, dass ein gesetzlich Krankenversicherter nicht in der 4-Wochen-Frist einen Termin bei einem Facharztkollegen erhält, kleben Sie als Hausarzt persönlich einen Code auf den ausgefüllten Überweisungsschein. Bei medizinischer Dringlichkeit nehmen Sie wie gewohnt Kontakt mit der entsprechenden Facharztpraxis auf.

in einer Facharztpraxis seiner Wahl vereinbaren, und jede Facharztpraxis sollte weiterhin Termine an Patienten mit Überweisungscode vergeben. Die Terminservicestelle vermittelt bei Patienten, die selber nicht aktiv werden können oder andere Probleme haben“.

Darf die Facharzt-Praxis einem Patienten mit gekennzeichneter Überweisung einen Termin geben oder muss dass die Terminservicestelle tun? Der Patient mit einer speziell gekennzeichneten Überweisung sollte selbst einen für ihn passenden Termin direkt

Warum kennen einige Praxisverwaltungssysteme die SNR 90055 nicht? Da es sich um eine neue SNR handelt, ist sie zum Teil im Update noch nicht vorhanden. Sie können diese SNR aber manuell im Praxisverwaltungssystem einrichten.

Muss bei akuten Fällen eine Überweisung mit Code vorliegen? Nein, bei akuten und dringenden Fällen arbeiten die Ärzte – wie früher auch – eng zusammen und behandeln Patienten innerhalb von zwei bis drei Tagen. Bei akuten Fällen gegebenenfalls sogar noch am selben Tag. Die zwischen Haus- und Facharzt vor Ort über Jahre funktionierenden Systeme der interkollegialen Zusammenarbeit zur Lösung des Patientenproblems haben sich bewährt und dürfen einer ideologisch-sachwidrigen Systematik nicht geopfert werden!

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Welche Abrechnungsmöglichkeit gibt es für eine gekennzeichnete Überweisung? Erhält der Patient mit gekennzeichneter Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin, wird dem Facharzt, gemäß der derzeit geltenden HVM-Regelung, ein Zuschlag pro Behandlungsfall von bis zu 5 Euro gewährt. Die Höhe des Zuschlages richtet sich arztgruppenspezifisch nach der Häufigkeit der Inanspruchnahme. Bei vermehrter Inanspruchnahme innerhalb einer Facharztgruppe vermindert sich der Betrag; er wird quotiert. Die Facharztpraxis setzt zur Abrechnung die Symbolnummer (SNR) 90055 auf den Behandlungsschein im Praxisverwaltungssystem.


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