Weser Report - Nord vom 18.12.2022

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Auflagenstärkste Anzeigenzeitung in Bremen und Umgebung

SONNTAG, 18. DEZEMBER 2022

NR. 3630/52. JAHRGANG

„Da satteln wir drauf“

Wende beim Shoppen

„Ich läute die Friedensglocke“

Was Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte plant

Wie Weihnachtsgeschäft und Weihnachtsmarkt laufen

Michael Patrick Kelly über seinen Song mit Rea Garvey und sein neues Konzert

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Lass dich impfen

Eisgekühltes Vergnügen Freie Fahrt auf der Semkenfahrt. Schon am Donnerstag hat der Bremer Eisverein die traditionsreiche Eisfläche freigegeben, mahnt allerdings zur Vorsicht: „Wir können nicht alle Gefahrenstellen kennzeichnen.“ Und Feuerwehr und DLRG warnen grundsätzlich: Nicht jedes Eis in Bremen trägt. Foto: Schlie

Schütz dich und andere – mit einer Impfung gegen das Corona-Virus. Alle Infos rund um die Impfung findest du unter aok.de/bremen

NORD

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Heiligabend in Gemeinschaft Wer Heiligabend nicht allein sein möchte, der kann am 24. Dezember ab 16 Uhr ins Kahnschifferhaus, Unterm Berg 31, kommen. Die Mitglieder des Heimatvereins Farge-Rekum wollen den Besuchern besinnliche Stunden mit kleinen Leckereien und Gesprächen bescheren. Das Haus ist bis 23 Uhr geöffnet. (WR)

Trinkgeld zu Weihnachten?

Sitzung des Beirats Vegesack Der Beirat Vegesack kommt morgen zu seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 zusammen und wird auch darüber sprechen, wie Treppen und Rampen im Zuge der Hochwasserschutzmaßnahmen im Speicherquartier aussehen könnten. Los geht es um 18.30 Uhr im Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62. (WR)

Wochenmarkt schließt früher Die Marktbeschicker bauen ihre Stände auf dem Vegesacker Marktplatz auch an Heiligabend und an Silvester auf. Der Wochenmarkt ist an diesen Tagen allerdings nur bis 12 Uhr geöffnet. (WR) Anzeige

Was Briefträger, Paketboten und Stadtreiniger jetzt noch annehmen dürfen K AT H R I N H A R M Sie sind das gesamte Jahr über bei Wind und Wetter unterwegs, tragen Brief und Paket aus oder leeren Mülltonnen. Jetzt, wenige Tage vor Weihnachten, wollen ihnen viele Menschen danken – doch dürfen sie das? Dürfen Postboten, Paketzusteller und Mitarbeiter der Stadtreinigung überhaupt Geschenke annehmen? Die Haltung der Bremer Stadtreinigung (DBS) ist klar: „Nein“, sagt DBS-Sprecherin Antje von Horn. Es „gilt ein generelles Annahmeverbot von Belohnungen und Geschenken, die im Zusam-

menhang mit der Tätigkeit bei der Bremer Stadtreinigung stehen“, betont die DBS-Sprecherin. Selbst Trinkgeld ist tabu. Auch geldwerte Vorteile wie etwa Einladungen zu Veranstaltungen, Rabattkarten oder Gutscheine müssen die Beschäftigten der Stadtreinigung ablehnen. Ausnahmen sind erlaubt, aber nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstands und nur in Einzelfällen. „Wir weisen jedes Jahr in der Adventszeit alle Mitarbeitende auf das generelle Annahmeverbot hin“, sagt von Horn. Der Paketzusteller Hermes ist nicht so streng. Seine Zustellerinnen und Zusteller dürfen Geld

oder Sachgeschenke einstecken – allerdings nur im Wert von höchstens 10 Euro. Gaben, deren Wert darunter liegt, müssen auch nicht gemeldet werden. „Zu beachten ist, dass wir bundesweit in der Paketzustellung mit regionalen Logistikunternehmen zusammenarbeiten. Diese sind zu 100 Prozent selbständige Unternehmen mit eigenen Richtlinien, was das Thema Trinkgeld betrifft“, sagt Hermes-Sprecherin Julia Kühnemuth. Für die Empfänger an der Haustüre sei nicht direkt ersichtlich, ob ein Zusteller für Hermes arbeitet oder für einen anderen Servicepartner, erklärt Kühnemuth die Regel. Daher sei-

en Kunden auf der sicheren Seite, wenn sie sich an dem Wert von 10 Euro orientierten. Für Briefträger der Deutschen Post und DHL-Zusteller gebe es keine besondere Regel, sagt Maike Wintjen, Sprecherin des DHLKonzerns, zu dem die Deutsche Post gehört. Wintjen betont aber, Arbeitnehmern sei es grundsätzlich nicht erlaubt, Belohnungen oder Geschenke anzunehmen. „Dies gilt allerdings nicht, soweit es sich um ein geringwertiges Sachgeschenk bis zu einem Wert von 25 Euro handelt“, erklärt die Sprecherin. „Die Trinkgelder zu Weihnachten liegen regelmäßig deutlich unter dieser Summe.“

Maskenpflicht in Bussen und Straßenbahnen soll fallen Vom 1. März an ohne Maske mit Bus, Straßenbahn oder S-Bahn fahren – das plant der Senat. An dem Tag soll die Maskenpflicht im Land Bremen fallen. Einen Beschluss hat der Senat aber noch nicht gefasst. Zuvor will er sich

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Corona-Lage entwickle. Allerdings geht auch sie derzeit davon aus, dass die Schutzmaßnahmen stückweise aufgehoben werden können. In den Fernzügen und Fernbussen gilt die Maskenpflicht bis zum

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7. April. Das trifft auch auf Kliniken, Pflegeheime und Praxen zu. Die Vorschriften für diese Bereiche regelt der Bund. Für die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sind die einzelnen Bundersländer zuständig. (WR)

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mit der niedersächsischen Regierung abstimmen, „da wir länderübergreifenden Verkehr haben“, wie Mobilitätssenatorin Maike Schaefer sagt. Entscheidend sei zudem, so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard, wie sich die

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