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Vergütungsgrundlagen

Im Folgenden sind die Vergütungsgrundlagen für die Organmitglieder und Führungskräfte der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dargestellt.

Aufsichtsrat

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist abschließend in der Satzung geregelt. Sie erhalten eine feste Grundvergütung pro Mitglied und Geschäftsjahr. Der Vorsitzende, die Stellvertreter:innen und die Mitglieder und Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten jeweils eine erhöhte Vergütung.

Vorstand und Führungskräfte

Der Vorstand und die Führungskräfte erhalten eine feste sowie eine ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung. Die ergebnis- und leistungsabhängige Vergütung, die Tantieme, hat im Verhältnis zur Gesamtvergütung bei Partner:innen zurzeit einen Anteil von durchschnittlich etwa 65 Prozent, bei den sonstigen Führungskräften etwa 30 Prozent. Die Tantieme reflektiert den individuellen Beitrag der jeweiligen Person zum Gesamterfolg des Geschäftsjahrs. Die Festsetzung der Tantieme basiert auf zwei zentralen Bausteinen: der Zielvereinbarung und der Feststellung der Zielerreichung. Der Zielerreichung liegt eine jährliche Leistungsbewertung zugrunde, die nach festgelegten Kriterien erfolgt. Diese Kriterien umfassen insbesondere die Qualität der Arbeit, den Umfang der erbrachten Leistungen für Mandanten, Umsatz und Profitabilität, Führungsqualitäten und die Beachtung der globalen Werte von KPMG sowie des Verhaltenskodexes. Bei der Bemessung der ergebnis- und leistungsabhängigen Vergütung für Prüfungspartner:innen und Prüfungsdirector:innen werden prüfungsfremde Leistungen, die für Prüfungsmandanten erbracht werden, nicht berücksichtigt.

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