dreizehn, Ausgabe 11

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1 Warum Schulsozialarbeit in schulischer Trägerschaft

ein Angebot der Kinder-

und Jugendhilfe sein kann Nicole Ermel

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ie Zuordnung der Träger der Schulsozialarbeit in den Schnittmengen zwischen Jugendhilfe und Schule ist unklar, uneinheitlich und unterschiedlich geregelt.1 In der Praxis der Schulsozialarbeit sind drei Trägermodelle geläufig, die kontrovers diskutiert werden:

Fachkräften vermeiden. Auch begünstigt es das Entstehen klarer Arbeitsstrukturen.4 Empirisch belegbare und vergleichende Aussagen zu den verschiedenen Trägermodellen von Schulsozialarbeit liegen bisher nicht umfassend aussagekräftig vor. Deshalb ist es notwendig, die Modelle aufgrund theoretischer und fachlicher Überlegungen sowie ergänzender Praxiserfahrungen zu bewerten.5

• ein schulischer Träger wie Kultusministerien, Bezirksregierungen, Schulämter und Schulverwaltungsämter, ein Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe oder ein freier Träger der Jugendhilfe.

• •

Schulsozialarbeit in schulischer Trägerschaft heißt, dass die Bundesländer – somit die Institution Schule selbst wie bei Lehrkräften – Anstellungsträger für Schulsozialarbeit sind. Auch Schul- und Schulverwaltungsämter kommen als Anstellungsträger von Schulsozialarbeit infrage. Die schulischen Trägermodelle beinhalten, dass die Einstellung und Finanzierung sowie die dienstliche und in der Regel auch die fachliche Begleitung und Kontrolle der Schulsozialarbeitskräfte durch die Schulseite erfolgen. Oftmals zeichnen sich die Anstellungsverhältnisse in schulischer Trägerschaft durch eine gute tarifliche Absicherung und eine unbefristete Anstellung der Fachkräfte aus, was für einen langfristigen Einsatz spricht. Dies ist z. B. an den meisten Gesamtschulen und an zunehmend mehr Schulen aller weiterführenden Schulformen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen der Fall.6

Darüber hinaus gibt es – bspw. in Nordrhein-Westfalen – Jobcenter und kommunale Sozialhilfeträger als Anstellungsträger der Schulsozialarbeit. Entsprechend den fachlichen Begründungen von Schulsozialarbeit gibt es drei Hauptpositionen für die Verortung der Schulsozialarbeit:

• Schulsozialarbeit in schulischer Trägerschaft ist Teil von Schule: schulfunktionale Begründung. Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Jugendhilfe ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe: rollen- und professionstheoretische Begründung. Schulsozialarbeit ist ein Teilbereich der Jugendsozialarbeit oder vereinzelt auch Jugendarbeit: transformationstheoretische und sozialisations- und modernisierungstheoretische Begründung.

• •

Im Allgemeinen ist Schulsozialarbeit in schulischer Trägerschaft überwiegend in die Schulhierarchie eingebunden. Daraus resultiert in vielen Fällen eine entscheidende Rolle der Schulleitung für die Umsetzung der Schulsozialarbeit und das interdisziplinäre sozialpädagogische und schulpädagogische Handeln. Die Möglichkeit von Fachkräften der Schulsozialarbeit, Steuerungsfunktionen oder Koordinierungsaufgaben wahrzunehmen, ist derzeit besonders bei schulischer Trägerschaft noch abhängig von der Autorisierung und Bestärkung durch die Schulleitung. Auch über die einzelnen Schulstandorte hinaus kommt strukturell zum Ausdruck, dass sozialpädagogische Fachkräfte nur selten Leitungs-, Steuerungs- und Koordinierungsfunktionen für die Angelegenheiten der Schulsozialarbeit besetzen. Augenscheinlich werden häufig vorhandene schulische Entscheidungstragende wie z. B. didaktische Leitungen mit entsprechenden Aufgaben betraut. Diese besitzen in der Regel jedoch keine sozialpädagogischen Qualifikationen

Das Für und Wider der schulischen Anbindung Die Form der schulischen Trägeranbindung für Fachkräfte der Schulsozialarbeit ist in der sozialpädagogischen Fachdiskussion umstritten, da in der Einbindung in die Schulhierarchie die Gefahr einer möglichen Unterordnung der Fachkräfte für Schulsozialarbeit „unter schulische Zwecke“2 sowie die mögliche „Vereinnahmung und Anpassung“3 kritisch gesehen werden. Von schulischer Seite wird dieses Modell dagegen befürwortet. So lassen sich etwa Konflikte aufgrund unterschiedlicher Trägerschaften von Lehrkräften und sozialpädagogischen Kontrapunkt

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