Für sich und in Gemeinschaft. Barrierefreiheit für ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter

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F端r sich und in Gemeinschaft

Barrierefreiheit als Voraussetzung f端r ein selbstbestimmtes Leben und Wohnen bis ins hohe Alter

Eine Wortmeldung

Sozialwerk Berlin e.V.


Herausgeber:

Sozialwerk Berlin e.V. Humboldtstraße 12, 14193 Berlin Kompetenznetz-Alter@t-online.de

Verlag:

Eigenverlag

Druck:

Schmohl & Partner, 13086 Berlin

Der Text beruht auf einem Bericht über die Tätigkeit des des Arbeitsauschusses „Wohnen im Alter“ (2005) und weiteren Beiträgen von Mitgliedern des Arbeitsausschusses für diese Broschüre. Redaktion:

Jo Rodejohann, Berlin

Bildnachweis:

Klaus Ehrenheim, Berlin (Titel, 1, Rückseite) Petra Fock, Berlin (44 - 47) Heino Marx, Berlin (39 - 41, 53 - 59) Jo Rodejohann, Berlin (42 - 43)

© 2007, Sozialwerk Berlin e.V., Berlin


Vorwort

1 Vorwort Hiermit begrüße ich Sie herzlich zur Tagung „Barrierefreies Wohnen im Alter“. Es freut mich, dass diese Veranstaltung im von uns älteren Menschen vor gut 23 Jahren geplanten, finanzierten, gebauten und nach wie vor selbst verwalteten Altenselbsthilfe- und Beratungszentrum des Sozialwerks Berlin e.V. stattfindet. Das Sozialwerk Berlin wurde am 6. Dezember 1971 als Bürgerinitiative gegründet, ist konfessionell und politisch ungebunden, Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Deutschen Sozialwerk kooperativ verbunden. Aufbauend auf unserer ursprünglichen Hauptaufgabe, einem umfangreichen Besuchsdienst in Alten- und Pflegeeinrichtungen, werden von uns gesellige Zusammenkünfte organisiert, gemeinschaftsbildende Veranstaltungen kultureller Art und vielfältige Möglichkeiten zur Aktivität und zum Training für Geist und Körper angeboten. Die Fragen, wo die älteren Menschen bleiben, wo und wie sie wohnen, standen seit den ersten Erfahrungen, die wir bei unseren vielen Heimbesuchen gemacht haben und immer noch machen, zunächst noch unterschwellig, dann aber schon sehr bald auch vordergründig im Mittelpunkt unserer Altenarbeit. Fußend auf der Erkenntnis, dass viele ältere Menschen sich nach einem Krankenhausaufenthalt in Heimen wiederfinden, wo sie aufgrund ihrer Potenziale noch gar nicht hingehören, hat das Sozialwerk Berlin sich schon in den achtziger Jahren mit der Wohnungssituation älterer Menschen auseinandergesetzt. Im April 1988 hat das Sozialwerk Berlin die erste „Koordinierungsstelle für ambulante, soziale Rehabilitation älterer Menschen“ in Wilmersdorf eingerichtet. Das Einmalige dieser Initiative besteht darin, dass hier die Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen miteinander kooperieren, wenn es darum geht, älteren, kranken und behinderten Menschen das erwünschte selbst bestimmte Wohnen in den eigenen vier Wänden, solange es geht, zu ermöglichen, unerwünschte, verfrühte Heimeinweisungen abzuwenden und die Möglichkeiten der geriatrischen Rehabilitation auszuschöpfen. Diese Stelle richtete mehrmals auch Informations-Wochen zum Thema Wohnungsanpassung aus.

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Vorwort

Vor einigen Jahren ergriff das Sozialwerk Berlin eine weitere maßgebliche Initiative und gründete den Arbeitskreis „Konzertierte Aktion für Gerontologie in Berlin und Brandenburg“, mit dem Ziel, sich Gehör für die Belange älterer Menschen in der gerontologischen und geriatrischen Forschung, bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie beim Wissenschafts-Praxis-Transfer zu verschaffen. Aus diesem Arbeitskreis ging 2004 das vom damaligen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Form einer Geschäftsstelle geförderte Modellprojekt „Kompetenznetz für das Alter“ hervor, das sich u. a. in neun spezialisierten Arbeitsausschüssen artikuliert. Auch hier zeigte sich, dass die Frage des Wohnens im Alter eine zentrale Rolle spielt. Daher heißt ein Arbeitsausschuss „Wohnen im Alter“. Er ist mit kompetenten Fachleuten besetzt und geht insbesondere der Frage der Barrierefreiheit bei Wohnung und Umfeld nach. In der vorliegenden Broschüre sind die im Rahmen des „Kompetenznetzes“ erreichten Arbeitsergebnisse zusammengefasst. Sie soll Denkanstöße geben, wie die in Gesetzen und Landesbauordnungen enthaltenen Vorgaben für die Barrierefreiheit in die Praxis umgesetzt werden können. Für diese gute Arbeit danke ich dem Ausschuss „Wohnen im Alter“ sehr herzlich. Der Broschüre wünsche ich, dass sie das Interesse der Wohnungswirtschaft, der Hochschulen, der Politiker, der Praxis vor Ort und aller Stellen findet, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Hervorzuheben bleibt noch, dass die Finanzierung des „Kompetenznetzes für das Alter“ im Frühjahr 2006 auslief, dass dessen Arbeitsausschüsse aber ehrenamtlich unter der Verantwortung des Sozialwerks Berlin weiter arbeiten.

Käte Tresenreuter Gründerin und Vorsitzende des Sozialwerk Berlin e.V.

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Warum Barrierefreiheit?

2 Warum Barrierefreiheit? Wie ein Baum leben, einsam und frei, Brüderlich leben, wie die Bäume eines Waldes, Dieser Traum ist der Unsere! Nâzim Hikmet

Die Frage des Alterns, einer zukünftig altersgerechten Lebenswelt hat heute in der öffentlichen Wahrnehmung einen herausragenden Stellenwert gewonnen. Die schon seit Jahrzehnten zu beobachtende Entwicklung, dass der Anteil alter Menschen in der Gesellschaft immer mehr wächst und dies zukünftig weiter tun wird, ist unwiderruflich im öffentlichen Bewusstsein angelangt – wenn auch vornehmlich als Gefahr und Bedrohung. So kontrovers die Diskussion jedoch läuft, einige Grundsätze und Normen scheinen noch allseits unstreitig: insbesondere die Vorstellung und das Recht, das eigene Leben unabhängig vom Alter selbst bestimmen zu können. Leben im hohen Alter, wie sehr auch auf Hilfe und Unterstützung Dritter im Einzelfall angewiesen, soll nicht fürsorglich fremdbestimmt werden, das Wort des alten Menschen soll Gehör und Geltung haben. Ein wichtiger Schritt hierfür war 1992 die umfassende Reform des Betreuungsrechts mit der Ersetzung des bis dahin geltenden Rechts der Vormundschaft1 und Gebrechlichkeitspflegschaft, wobei auch letztere für die vielen betroffenen alten Menschen2 praktisch eine „Entmündigung“3 bedeutete, durch die gerichtliche Bestellung von ehren- und hauptamtlichen Betreuerinnen4. Schutz und Fürsorge hilfebedürftiger Menschen sollten zukünftig unter Beibe1

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„Der Vormundschaft ging eine Entmündigung voraus, die Betroffene entrechtete. Wer entmündigt war, konnte beispielsweise weder wählen noch ein Testament errichten. Erfolgte die Entmündigung wegen Geisteskrankheit, so konnten die Betroffenen auch nicht heiraten oder Geschäfte abschließen; nicht einmal Lebensmittel oder Kleidung konnten sie rechtswirksam kaufen. Bei einer Entmündigung aus anderen Gründen (Geistesschwäche, Verschwendung, Trunksucht oder Rauschgiftsucht) konnten Betroffene solche Handlungen zwar vornehmen, bedurften jedoch der Einwilligung ihres Vormunds.“ (BMJ 2003, 7). „Betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. (...) Viele der Betroffenen sind alte Menschen.“ (BMJ 2003, 6). „Gebrechlichkeitspflegschaften waren überwiegend sogenannte Zwangspflegschaften, also Pflegschaften, die ohne Einwilligung der Betroffenen angeordnet wurden. Die Betroffenen verloren dann das Wahlrecht. Ein Ausschluss vom Rechtsverkehr (Abschluss von Geschäften, Errichtung von Testamenten, Heirat) wurde nicht formell ausgesprochen. Da die Anordnung der Zwangspflegschaft aber voraussetzte, dass das Gericht Betroffene für ´geschäftsunfähig´ hielt, hatte die Zwangspflegschaft in der Praxis ähnliche Auswirkungen wie die Entmündigung. Entrechtung statt Hilfe stand im Vordergrund.“ (BMJ 2003, 7). Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird die weibliche Form gewählt; Männer sind – wo

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haltung größtmöglicher Selbstbestimmung den Leitbildern Betreuung, Treuhandschaft und Begleitung folgen; in das Recht des Menschen, sein Leben im Rahmen seiner Fähigkeiten nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten, sollte überhaupt nur eingegriffen werden können, wenn und soweit es verantwortbar dessen Wohl entspricht5; die alten „Asymmetrie anzeigenden Begriffe der Erwachsenenvormundschaft, Gebrechlichkeitspflege und Entmündigung“ sollten der Vergangenheit angehören6. Doch die alltägliche Umsetzung des mit rehabilitatorischen Zielsetzungen verbundenen7 neuen Betreuungsrechts „zugunsten der Achtung des Wohls und Willens der Betroffenen“8 ist in den letzten Jahren nicht aus der Diskussion herausgekommen. Sie ist längst nicht nur für die Ziele der sozialen Betreuung und Begleitung als zentralem Erfordernis selbstständiger Lebensführung bei Hilfebedarf folgenreich an die Grenzen öffentlicher Finanzierungsbereitschaft gestoßen9. Sie hadert mit eingespielten widerständigen und widersprüchlichen Strukturen der zersplitterten Versorgungs-, Unterstützungs- und Rechtssysteme. Hier wie auch an vielen anderen Orten im Alltag lässt sich beobachten, wie das positive und vorgeblich allgemein angestrebte gesellschaftliche und politische Ziel eines selbstbestimmten menschenwürdigen Lebens auch im Alter in privaten wie öffentlichen Räumen auf schwer oder nicht zu überwindende Barrieren trifft – und teilweise dramatisch verfehlt wird. Auf den Weg zu einer „altersgewandelten Gesellschaft“ (Rudolf Herweck), in der selbstbestimmtes Altern seinen altersgerechten Platz hat, hat sich vor Jahrzehnten das Altenselbsthilfe- und Beratungszentrum „Sozialwerk Berlin e. V.“ gemacht. Der dortige Arbeitskreis

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sachlich gegeben – immer mit einbezogen; sind nur Männer gemeint, gilt die entsprechende Sprachform. Vgl. § 1901 BGB und die Gesetzesbegründung: „Der Entwurf (...) nimmt die Betroffenen in ihrer Eigenschaft als kranke oder behinderte Mitbürger ernst und stärkt ihre Rechte und ihre verfahrensrechtliche Position. Rechtseingriffe läßt er nur mehr dort zu, wo dies unausweichlich ist. Im Mittelpunkt seiner Zielsetzung steht das Wohl der Betroffenen, ihre persönliche Betreuung und die Stärkung der Personensorge. Anträge, Wünsche und Vorschläge der Betroffenen sollen verbindlich sein, soweit dies verantwortet werden kann.“ (Deutscher Bundestag 1989, 52). Brüll/Schmid 2005, 12. Vgl. § 1901, 4 BGB: „Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern“; die Rechtsnorm fordert also ausdrücklich, die zu Betreuenden aktivierend wieder zu einer eigenständigen und unabhängigen Wahrnehmung ihrer Rechte, ihrer Wünsche und Vorstellungen zu befähigen. Medjedović 2003, 4; vgl. auch BMJ 2003, 6-8. Zu den Kostensenkungsabsichten „im 1999 eingeführten Betreuungsrechtsänderungsgesetz, welches eine Restriktion der ressourcenfördernden Orientierung durch Eingrenzung auf eine allein rechtliche Betreuung im Auge hat“ (Medjedović 2003, 4) vgl. dort weiter 13-21; auch das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2005 zielte auf Kostenminderung; vgl. Bundesgerichtshof 2007.

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“Konzertierte Aktion für Gerontologie in Berlin und Brandenburg“ bemüht sich schon seit Jahren um Gehör und Stimme älterer Menschen in der gerontologischen und geriatrischen Forschung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie dem Wissenschafts-Praxis-Transfer. Sein Vorschlag an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in einem Modellprojekt ein Netzwerk zwischen Wissenschaftlerinnen, Hochschullehrerinnen, Forscherinnen, Praktikerinnen und der Altenselbsthilfe zu entwickeln, fand Gehör. 2004 startete das Kompetenznetz für das Alter mit einer vom Ministerium bis Februar 2006 finanzierten und mit Wissenschaftlerinnen besetzten Geschäftsstelle, die insbesondere Recherche-, Organisations-, Koordinierungs- und Redaktionsaufgaben übernehmen sollte; das Netz selber wurde bürgerschaftlich engagiert in aktiver Altenselbsthilfe in Arbeitsausschüssen geknüpft. Einige Arbeitsausschüsse wie auch das Netzwerk selber haben die Schließung der Geschäftsstelle überlebt; die Aufgaben sind an die Altenselbsthilfe zurückgefallen.10 Einer der neun Arbeitsausschüsse dieses Netzwerkes befasste und befasst sich mit dem Thema Wohnen im Alter. Er entsprang der Tätigkeit des Arbeitsausschusses Gesetzliche Grundlagen für das Leben im Alter. Dieser hatte die seinerzeit im Entwurf vorliegende neue Berliner Bauordnung unter dem Gesichtspunkt untersucht, ob sie mit den rechtlichen Gleichstellungsforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) von 2002 auf Bundesebene sowie dem Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) in der damaligen Fassung von 1999 vereinbar ist. Denn von den bei den Versorgungsämtern Ende 2003 amtlich als schwerbehindert anerkannten 6,6 Millionen Menschen waren damals bereits mehr als die Hälfte (51,6 %) über 64 Jahre alt und weitere 22,4 % zählten zur Gruppe der 55- bis 64-Jährigen. Jeder vierte in Deutschland lebende über 74-jährige Mensch hatte 2003 einen Schwerbehindertenausweis.11 Und diese Zahlen werden noch steigen: Im Jahr 2030 erwartet die Bundesregierung in Deutschland gegenüber 3,3 Millionen im Jahr 2002 rund 5,174 Millionen Menschen über 64 Jahre mit einer Schwerbehinderung (GdB 50-100) – und zusätzlich noch einmal rund 646.000 Menschen mit einer leichteren Behinderung (GdB bis 50). Der Anteil der alten Menschen mit einer Schwerbehinderung läge demnach 2030 bei rund 62,7 % aller Schwerbehinderten; fast ein Viertel aller Menschen über 64 Jahren wäre schwerbehindert.12 10

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Über Idee, Umsetzung und Arbeit des Kompetenznetzes hat Klaus Ehrenheim (2006) auf dem 8. Deutschen Seniorentag in Köln eindrücklich berichtet; vgl. auch den Endbericht des Projekts (Kompetenznetz für das Alter 2006); zur laufenden Arbeit, die Ehrenamtliche im Sozialwerk Berlin e. V. weiterführen, wird regelmäßig unter http://www.kompetenznetz-alter.de berichtet. Vgl. Statistisches Bundesamt 2005, 5-6. Vgl. Deutscher Bundestag 2006, 18; die Statistik beruht auf der mittleren Variante der 10. Koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Bundesamtes und unterstellt die altersund geschlechtsspezifischen Behindertenquoten des Mikrozensus 2003; eigene Rechnungen.

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Der Ausschuss war bei seiner Prüfung insgesamt zu einem befriedigenden Ergebnis gekommen. Allerdings stellte er auch fest, dass „vielfältige Probleme bestehen im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Zieles, Wohnungen so zu planen und zu bauen bzw. umzubauen, dass die Bewohner darin bis ins hohe Alter wohnen können.“ Dies führte zur Bildung eines eigenen Arbeitsausschusses Wohnen im Alter mit dem Auftrag, „unter Beteiligung von Vertretern der Altenselbsthilfe“ Lösungen zu erarbeiten und für deren Umsetzung zu werben, „die aufzeigen, wie erreicht werden kann, dass einerseits bei künftigem Neubau von Wohnungen, andererseits auch bei dem Umbau von Wohnungen im Bestand der Grundsatz der Barrierefreiheit soweit irgend möglich beachtet wird“. Als vordringliche Hauptaufgabe wurde ihm aufgetragen, „die gesetzlichen Vorgaben kritisch zu beobachten und durch konkrete Schritte zu begleiten, um Investoren vom neuen Markt zu überzeugen und um als letzte Stufe klare Zuständigkeiten auf der Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu 'erwirken'“.13 Anlass für diesen Auftrag war die Beobachtung, dass trotz der eindeutigen rechtlichen Vorgaben, die dem Grund nach klar definierte Ansprüche auf Gleichstellung aller Menschen unbeeinflusst von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen setzen14, nicht nur im Alltag sondern auch bei der rechtlichen Umsetzung im Detail und in den geltenden Vorschriften erhebliche Defizite vorhanden sind. So notierte der Arbeitsausschuss in seinem Bericht die Beobachtung, dass „etwa im § 51 der Bauordnung für Berlin die 'Barrierefreiheit' so definiert [wurde], dass Bauwerke im Sinne des Gleichstellungsgesetzes zwar barrierefrei sein müssten, die Umsetzung aber nur sporadisch erfolgt.“15 Einer der Gründe dürfte darin liegen, dass Barrierefreiheit entgegen der klaren rechtlichen Vorgaben, wie sie sich unter anderem aus den Gleichstellungsgesetzen ergeben, nicht von einem international mittlerweile anerkannten allgemeinen Gleichstellungsrecht16 aus gedacht 13 14 15 16

Sozialwerk Berlin 2005, 2 (Hervorhebung im Original). Vgl. in Umsetzung von Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ neben dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die entsprechenden landesrechtlichen Gleichstellungsgesetze. Sozialwerk Berlin 2005, 2. Und wie es von der Bundesrepublik Deutschland zuletzt durch die kürzliche Unterzeichnung der am 13.12.2006 verabschiedeten UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen (BMAS 2007a) noch einmal anerkannt worden ist: „Bei dem Übereinkommen handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, in dem bestehende Menschenrechte auf die spezifische Lebenssituation behinderter Menschen angepasst werden.“ (BMAS 2007b) In der UN-Konvention heißt es zum Zweck des Abkommens in Artikel 1: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, die volle und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfrei-

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wird, welches auf eine strukturell und damit auch individuell barrierefreie Lebenswelt als Voraussetzung gleicher, nicht aussondernder17 gesellschaftlicher Teilhabe aller Menschen unabhängig von Formen körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung zielt. Stattdessen herrscht die in vielfältigen Strukturen und Regelungen verfestigte gruppenbezogene Vorstellung vor18, dass Barrierefreiheit ein besonderes, nur individuell sicherzustellendes Erfordernis für einzelne Menschen sei, die nach geltendem Recht positiv als behindert anerkannt sind. Hinsichtlich des Alters spielen dabei offensichtlich verdeckte und grundlegende altersdiskriminierende19 Vorbehalte eine weiter abgrenzende Rolle, wenn in den gängigen rechtlichen

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heiten durch alle behinderten Menschen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung ihrer angeborenen Würde zu fördern. Der Begriff behinderte Menschen umfasst Menschen mit langfristigen körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesschädigungen, die sie im Zusammenwirken mit verschiedenen Barrieren daran hindern können, gleichberechtigt mit anderen uneingeschränkt und wirksam an der Gesellschaft teilzunehmen.“ Und in Artikel 19 (Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gesellschaft) „Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleichberechtigte Recht aller behinderter Menschen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie die anderen Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um behinderten Menschen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Teilhabe und Teilnahme an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie insbesondere dafür sorgen, dass a) behinderte Menschen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Wohnsitz zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; (...)“. Und weiter in Artikel 28 (Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz) unter Ziffer 1: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht behinderter Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Wohnung (...)“. So auch der Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung bei der Gründung des Berliner "Kompetenzzentrums Barrierefreiheit": „Barrierefreiheit - oder anders gesagt: die nicht aussondernde Gestaltung unserer Umwelt - ist nicht nur für behinderte Menschen von Vorteil, sondern dient allen Menschen durch mehr Komfort und Lebensqualität“ (Marquard 2004). Zwei Beispiele: Klaus-Dieter Kottnik, Präsident des Diakonischen Werkes, sprach kürzlich im Vergleich zu anderen arbeitslosen Menschen abgrenzend von „Menschen mit Behinderungen, die ja einen Sonderstatus haben“ (Kottnick u.a. 2007; Hervorhebung jor).– Wenig später fragte Michael Conty, Geschäftsführer des Stiftungsbereichs Behindertenhilfe der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, ob Einrichtungen der Behindertenhilfe ein eigenes, besonderes Heimrecht brauchen. Er begründete dies mit der Notwendigkeit eines konsequent personenorientierten und nicht institutionenbezogenen Schutzgedankens (vgl. Conty 2007) – als ob unterstützungsbedürftige Menschen, die nur alt sind, wie zum Beispiel im rechtlichen Sinne nicht als behindert anerkannte Menschen mit Demenz, eines personenorientierten Schutzes nicht bedürften. Konsequent zu Ende gedacht wäre es dagegen, wenn Conty den personenorientierten Schutzgedanken bei seiner Suche nach Alternativen zum ordnungsbehördlichen Heimrecht zur allgemeinen Forderung machen würde samt der Schlussfolgerung: „Das ließe kaum Raum für ein neues Heimgesetz, sondern würde eine Verstärkung von Verbraucherschutz und ggf. eine Erweiterung des Rahmens gesetzlicher Betreuungen erfordern.“. Ein nicht öffentliches Thema, das im Mai 2005 vom Kuratorium Deutsche Altershilfe gemeinsam mit dem Forum Seniorenarbeit NRW zum Themenschwerpunkt gemacht worden ist (vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe 2004; Forum Seniorenarbeit NRW 2007).– Doch hinter dem ab- und ausgrenzenden Stichwort „Alter“ (Wer ist alt? Jeder Mensch ist irgendwann alt. Wer sind „die“ Alten?)

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Vorgaben Behinderung so definiert wird: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“20 Ein alternativer „Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik Deutschland (BehGleichstG)“ des Forums behinderter Juristinnen und Juristen hatte bereits 2000 auf diese interpretationsfähige und -bedürftige altersabhängige Einschränkung von Gleichstellungsrechten verzichtet21, war aber im Gesetzgebungsprozess nicht durchgedrungen. In der (latenten) gesellschaftlichen Diskriminierung alternder Menschen, als wären menschliche Gleichstellungsansprüche und -rechte je nach Lebensalter gleichsam variabel gestalt(und finanzier)bar, dürfte eine der Ursachen für die im Arbeitsausschuss beobachteten Probleme liegen, alten Menschen das Verbleiben in ihren Wohnungen, in ihrem Zuhause zu ermöglichen.22 Stattdessen hat sich historisch seit dem 19. Jahrhundert die Tendenz herausgebildet, alte Menschen in eigenen, altersgeprägten, getrennten und häufig auch abgesonderten Wohnformen, sogenannten „Sonder“-Wohnformen unterzubringen.23 Fragt man dagegen alte Menschen nach ihren Wünschen, dann möchten sie heute (und mochten es wohl auch schon früher) in ganz überwiegender Mehrheit bis an ihr Lebensende zu Hause leben, ihre Wohnung altersbedingt nicht mehr wechseln müssen. Und wenn Begleitung und Hilfe notwendig werden, dann richtet sich der Wunsch, zu Hause gepflegt zu werden, zuerst an die Lebenspartnerin24 und (weiblichen) Kinder. Und wenn Dritte, wie es häufig schon lange der

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verbergen sich in den politischen und gesellschaftlichen Diskussionen aber offenbar andere Spaltungslinien, deren wesentlicher Kern Generationenkonflikte über die gesellschaftliche Ressourcenverteilung zwischen Alt und Jung, Arm und Reich, Kapital und Arbeit, Frauen und Männern, Einheimischen und Migranten sind (vgl. zum Einstieg in das Thema Kohli 2006). § 3 BGG, zuletzt geändert durch Art. 262 V v. 31.10.2006 I 2407; zit. nach http://www.gesetze{-} -im-internet.de/bgg/index.html#BJNR146800002BJNE000300000 [01.12.2006]; Hervorhebung jor.– Internetadressen werden durch ein in {} gesetztes Trennzeichen getrennt. Vgl. den Text auf http://www.behindertenbeauftragter.de/pdfs/1116418775_pdf.pdf [30.10.2006] Ein auf der Politikebene längst bekanntes Problem. Schon 1997 stellte die damalige Bundesregierung eine altersspezifische Problematik für Menschen mit Behinderungen fest: „Mehr als die Hälfte aller Behinderten ist über 65 Jahre alt. Behinderte sollen auch bei zunehmendem Alter ohne Ausgrenzung und Isolation weiterhin am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. In der Lebensspanne Behinderter nach der Berufstätigkeit eröffnen sich jedoch vielschichtige Probleme, für die es bisher nur Ansätze zu Lösungen gibt, (...). Es gilt, angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen, die ein Altern von Behinderten in größtmöglicher Selbstständigkeit und Würde ermöglichen.“ (Deutscher Bundestag 1997, 105; Hervorhebung jor). Vgl. dazu eindrücklich die viel zu wenig bekannte Studie Der Sieche. Alte Menschen und die stationäre Altenhilfe in Deutschland 1924-1961 (Irmak 2002). In diesem Fall entspricht die weibliche Sprachform zugleich der vorherrschenden Realität: Pflege und Betreuung vor Ort werden ganz überwiegend von Frauen geleistet.

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Fall ist und in Zukunft zunehmend sein wird, in die Begleitung und Hilfe einbezogen werden müssen, dann sind die Wünsche seit Jahrzehnten längst bekannt. Schon 1988 brachte eine repräsentative Untersuchung im Auftrag des Berliner Senators für Gesundheit und Soziales „Zum Bedarf an Unterstützung in Hilfssituationen älterer Menschen in Berlin“ ein eindeutiges Ergebnis, das durch neuere Berichte nicht widerlegt wird: Selbst im „Falle der Bettlägerigkeit“ wünschten die Befragten mehrheitlich eine Betreuung zu Hause, und zwar durch Sozialstationen in 29,4 % und durch ehrenamtliche Helfer in 26 % der Fälle; nur 2,7 % wünschten eine Betreuung durch ein Alten- und Pflegeheim. Damals zogen gegenüber der Betreuung zu Hause weitere 44,6 % noch die Betreuung im Krankenhaus vor25, ein Wunsch, der seit Auflösung der Langzeitpflegeabteilungen in den Krankenhäusern Ende der achtziger, Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts schon lange keine Grundlage mehr hat – an dem überwiegenden Wunsch alter Menschen, in ihrer Wohnung zu bleiben, hat sich trotzdem nichts geändert. Und auch wenn sich in den heutigen Zeiten DRGgesteuerter immer kürzerer werdender Aufenthaltsdauern in Krankenhäusern26 selbst die Behandlungspflege teilweise in den hausärztlichen Bereich verlagert und der Anteil der häuslichen Pflege sinkt27: Gewünscht wird ganz mehrheitlich unverändert die Möglichkeit, bis ins hohe Alter in der eigenen Wohnung verbleiben zu können: In einer Untersuchung des Instituts für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung aus dem vorletzten Jahr nannten 80 Prozent der befragten Mieterinnen über 65 Jahre die „ganz normale (Miet-)Wohnung und weitere fünf Prozent das Einfamilienhaus“ als Wohnwunsch. Nur 15 Prozent bevorzugten eine besondere altersgerechte Wohnform, davon die meisten das Betreute Wohnen (6,6 %); und nur 1,8 % gemeinschaftliche Wohnformen wie ein Alters(pflege)heim28, das dann bei eintretendem hohen Pflegebedarf doch gewählt werden muss, aber 25 26

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Vgl. Meinlschmidt/Völker-Oswald 1988, 32. In seiner Erfolgsbilanz für 2006 teilte der Berliner Krankenhauskonzern Vivantes kürzlich mit, er habe die durchschnittliche Aufenthaltsdauer auf sieben Tage verkürzt (bei 8,6 Tagen im Durchschnitt bundesweit und 8,4 Tagen in Berlin) und plane für 2007 eine weitere Verkürzung auf sechs Tage; vgl. Berliner Zeitung, 14.04.2007, 23. Wegen mangender häuslicher Möglichkeiten ist der Anteil stationärer Altenpflegeeinrichtungen, die sich im letzten Jahrzehnt seit Einführung der Pflegeversicherung bei steigendem Eintrittsalter und zunehmend kürzerer Aufenthaltsdauer in Einrichtungen für die letzte Lebenszeit vor dem Tod gewandelt haben, an der Versorgung Pflegebedürftiger von 1999 bis 2005 um 18 % gestiegen, und der Versorgungsgrad zu Hause ist von 71,6 % auf 68,2 % gesunken (vgl. Statistisches Bundesamt 2007, 4). Vgl. FFG/IAT 2006, 7.- Der Ende 2006 vorgelegte Altenpflege-Monitor 2006 spiegelt diese Wunschliste auch für den Fall der Pflegebedürftigkeit: Formen der häuslichen Pflege werden dort rund dreimal häufiger als stationäre Pflege gewünscht (vgl. Pressestelle Altenpflege Monitor 2006, 3). Und die tageszeitung spitzte das Ergebnis zu: „Senioren gruselt es vor dem Pflegeheim“ (die tageszeitung, 08.12.2006, 7).

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bekanntlich in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht freiwillig sondern dem Versagen häuslicher Versorgungsmöglichkeiten geschuldet. Die Bedeutung der eigenen Wohnung für ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter kann nach übereinstimmenden sozialwissenschaftlichen und gerontologischen Erkenntnissen29 kaum überschätzt werden. Denn die eigene Wohnung ist der Ort, wo sich das Recht auf ein menschenwürdiges individuelles Wohnen – mit Kontakt, falls gewünscht – verwirklichen lässt: „(M)an will das eigene Reich haben, die Tür hinter sich zumachen können, aber nicht vereinsamen, auf Wunsch und auch beiläufig ohne besondere Anstrengung Kontakte haben, auch in irgend eine - mehr oder weniger intensive - Gemeinschaft eingebunden sein.“30 Oder gerontologisch ausgedrückt: „Aus personaler Sicht stellt das Wohnen eine conditio humana dar. (...) Wohnen ist eine zentrale Verörtlichungsfunktion der menschlichen Existenz, die für die Identitätsbildung des Menschen konstitutiv ist. (...) Diese Funktion steht in einem elementaren polaren Spannungsverhältnis zur Mobilität als einer zweiten Existenzfunktion des Menschen.“31 Wie wichtig dieses soziale Recht ist und was es für die Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebens bedeutet, zeigen spiegelbildlich Erfahrungen von Menschen in stationären Einrichtungen. Sie verbringen dort ihren Alltag nicht selten in Mehrbettzimmern32, und auch die Einzel- und Doppelzimmer überschreiten häufig nur unwesentlich die rechtlich vorgeschriebene Mindestgröße von 12 m2 für Einzel- und 18 m2 für Doppelzimmer.33 Eine aktuelle Einführung in das soziale Feld Pflege beschreibt die Wohn-Situation außerhalb der eigenen Wohnung in 29

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Statt vieler Einzelnachweise zum Einstieg in die Thematik sehr hilfreich und eingehend der Zweite Altenbericht (Deutscher Bundestag 1998); ergänzend auch die entsprechenden Passagen des Dritten Altenberichts (Deutscher Bundestag 2001, bes. 241-266).– Die Diskussion um Wohnen und Leben lässt sich hier auch nicht ansatzweise differenziert darstellen; die Spannbreite reicht vom Heinrich Zille zugeschriebenen Spruch, dass man einen Menschen mit einer Axt wie mit einer Wohnung erschlagen könne, bis zum aktuellen Ikea-Slogan Wohnst Du noch oder lebst Du schon? – und sie ist damit längst nicht umschrieben. Aber allen gemeinsam ist das Wissen, dass Wohnung als eigener Ort, als zu Hause, als Heimat, wo man sich nicht erklären muss (Franz Fühmann) viel mit einem menschenwürdigen Leben zu tun hat, selbst einem in der Obdachlosigkeit (dazu anregend eindrücklich Biss 2003). Steffen [u. a.] 2006, 2. Schulz-Nieswandt 2006, 236. Und nicht nur in Zweibettzimmern: 10 % der Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen der neuen, 4 % in den der alten Bundesländer leben aktuell in Drei- und Mehrbettzimmern (vgl. Schroeter 2006, 162). Wie sehr eine solche Wohnsituation im Widerspruch zu den tatsächlichen Wohnbedürfnissen alter Menschen steht, belegt beispielsweise eine jüngere Untersuchung aus der Schweiz: „Es zeigt sich eine klare Absage an Klein- und Kleinstwohnungen“ im Alter mit einer Präferenz auf 2 bis 2 1/2 Zimmer-Alterswohnungen (vgl. Schneider-Sliwa 2004, 112).

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Einrichtungen der Altenpflege eindrücklich: „Die Bewohner empfinden die 'katastrophale' Enge der Zimmer nicht nur als ein besonderes Ärgernis, weil die geringe Größe der Zimmer und insbesondere die Mehrbettzimmer kaum Rückzugsnischen zulassen. Sie sind auch einer permanenten Transparenz ausgesetzt, wodurch sie gleichsam ihrer 'Hinterbühne' beraubt werden (...) Sie leben (...) ständig auf der 'Vorderbühne', auf der sie vom Publikum kontrolliert werden. (...) Ihre Bühne ist stets den Zuschauern zugänglich. Sie sehen sich einer steten Kontrolle und Beobachtung durch andere Mitbewohner und durch das Pflegepersonal ausgesetzt. Es ist nicht nur der Verlust der eigenen Möbel, die gemeinsame Nutzung von Toiletten und Bädern oder die eingeschränkte Intimität bei der Verrichtung von Vitalfunktionen, die zur Einengung und Verletzung der Privatsphäre führen und beim Bewohner das subjektive Gefühl des Beengtseins hervorrufen. Es ist eben auch das Fehlen der sozialen Hinterbühne, die ihm einen ungestörten Rückzug erlaubt und 'wo das, was man unterdrückt hat, in Erscheinung tritt' (...). Die unterschiedlichen Tages- und Schlafrhythmen der Zimmernachbarn, die Konfrontation mit den Krankheiten, die manchmal nur schwer tolerierbaren Eigenarten des anderen, die Gerüche und territorialen Ansprüche der Mitbewohner und der Zwang zu gegenseitiger Rücksichtnahme werden oft als störend empfunden. Bewohner, 'die einander kaum kennen', befinden sich 'in der peinlichen Situation, dass jeder vom anderen weiß, ja, dass er zu viel über ihn weiß.'“34 Eindrücklicher als im Spiegel der Wohnsituation im Altenpflegeheim35 könnte die Bedeutung der eigenen Wohnung für ein selbstbestimmtes Leben auch im Alter kaum beschrieben werden – und die ihre Bedeutung scheint auch gesellschaftlich längst allgemein anerkannt zu sein: „Gute Wohnbedingungen von Menschen“, erklärte 1998 die damalige Bundesregierung in positiver Aufnahme des umfangreichen Zweiten Altenberichts „Wohnen im Alter“36 zum Grundsatz ihrer Politik, „sind eine zentrale Voraussetzung für ein gesundes und zufriedenes Leben sowie für gesellschaftliche Beteiligung. [...] Aufgabe einer abgestimmten Wohnungs- und Altenpolitik ist es, die Rahmenbedingungen für ein menschenwürdiges, zufriedenes und selbständiges Leben im Alter zu verbessern. Wohnen und Wohnumfeld 34 35

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Schroeter 2006, 162-163. Um Missverständnisse auszuschließen: Selbst im Altenpflegeheim ist grundsätzlich eine menschenwürdige Wohnsituation durch ein entsprechendes Qualitätsmanagement herstellbar, und sie wird auch in vielen Fällen erreicht; jedoch wird sie immer eine andere Wohnqualität sein als diejenige zu Hause, und sie kann sich den beschriebenen Rahmenbedingungen grundsätzlich nicht entziehen. Und es gibt Hilfe- und Pflegesituationen nicht nur von Menschen im Alter, in denen stationäre Betreuung und Pflege unter den gegebenen und absehbaren gesellschaftlichen Bedingungen die einzig menschenwürdige Lösung des Problems ist. Deutscher Bundestag 1998.

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sind dabei von zentraler Bedeutung. Denn Wohnen hat etwas mit Schutz, Geborgenheit, Ruhe, mit Gewohnheit zu tun. Insbesondere für ältere Menschen steht das Wohnen im Mittelpunkt der alltäglichen Lebenserfahrung. Denn ältere Menschen verbringen mit durchschnittlich vier Fünftel des Tages mehr Zeit in der eigenen Wohnung oder im eigenen Garten als jüngere Generationen. Mit zunehmendem Alter nimmt die Bedeutung der Wohnung und des engeren Wohnumfeldes in dem Maße zu wie der Bewegungsradius abnimmt. Die Wohnungs- und Altenpolitik der Bundesregierung orientiert sich an dem Wunsch der überwiegenden Anzahl älterer Menschen, möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung mit den gewachsenen sozialen Kontakten zu leben. Ältere Menschen fühlen sich mit dem 'gewohnten Zuhause' eng verbunden. Für sie ist das Wohnquartier eine nicht selten über Jahrzehnte gewachsene Heimat geworden.“ Und ohne Einschränkung teilt die Bundesregierung im folgenden Satz mit: „Wenn die bisherige Wohnung nicht altengerecht ist, können die Wohnbedingungen durch Wohnberatung und gezielte Anpassungsmaßnahmen verbessert werden.“37 Wo also liegt das Problem, dass den Arbeitsausschuss umtreibt? Der Arbeitsausschuss Wohnen im Alter hat sich aus gutem Grund zunächst auf das Stichwort Barrierefreiheit konzentriert und unter den vielfältigen Wohnformen38 das „Wohnen zu Hause“ näher betrachtet, „da dieses bei den betroffenen älteren Menschen die höchste Akzeptanz findet“.39 Denn Barrierefreiheit der Wohnsituation ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen überhaupt in ihrer Wohnung leben können, die Barrierefreiheit des Umfeldes ist dann ein weiterer aber auch zwingender Schritt. Denn schon kleine Barrieren, die nach den reichen Erfahrungen und dem mittlerweile angesammelten Wissensschatz der Beraterinnen in der Wohnungsanpassung leicht und mit geringen Kosten beseitigt werden können, machen manchmal schon eine Wohnung für Menschen mit Beeinträchtigungen unbewohnbar40; und selbst größere Anpassungen sind häufig möglich, allerdings nicht ohne finanziellen Aufwand zu haben. 37 38

39 40

Bundesregierung 1998, III-IV; Hervorhebung jor. Vgl. als ersten umfassenden Überblick zu Wohnformen im Alter Wüstenrot Stiftung 2005 sowie als Standard der sich in der Diskussion der letzten Jahre herausgebildeten herrschenden Sichtweise die von Stiftung Warentest, Kuratorium Deutsche Altershilfe und Bertelsmann Stiftung gemeinsam verantwortete Studie von Keller 2006; weiteres im Abschnitt Literatur – Nachweise und Hinweise. Sozialwerk Berlin 2005, 6. Im Alter dann häufig mit der Konsequenz des Wechsels in Einrichtungen der stationären Altenpflege, wo bei konsequenter Umsetzung rehabilitierender aktivierender Pflegekonzepte (etwa nach einem sturzbedingten Oberschenkelhalsbruch) nicht selten die Erfahrung gemacht wird, dass ein selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung (wieder) weiter möglich wäre, wenn diese den Beeinträchtigungen entsprechend angepasst würde. Doch meistens ist dann die Wohnung längst aufgegeben.

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Warum Barrierefreiheit?

Die Vorstellung ist jedoch weit verbreitet, dass die Kosten abschreckend hoch sind. Während sich im Neubau die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass sich die besonderen Aufwendungen für Barrierefreiheit, eine entsprechend weit- und umsichtige Bauplanung vorausgesetzt, im wirtschaftlich beherrschbaren Rahmen bewegen und kein ernsthaftes Hindernis sind, stellt sich die Situation bei Anpassungen und bei Umbauten im Wohnungsbestand vordergründig und nach verbreiteter Auffassung anders dar: Eine konsequente Durchsetzung von Barrierefreiheit sei nur für den Preis der Unwirtschaftlichkeit, der Unbezahlbarkeit der Bestandswohnungen zu haben. Angesichts der absehbaren demografischen Entwicklungen stellt diese Überzeugung, sollte sie zutreffend sein, für das Ziel barrierefreien Wohnens eine gravierende Bedrohung dar. Denn es ist unübersehbar, dass alle Lösungen der altersbedingten Wohnungsfrage einschließlich der Barrierefreiheit zukünftig, insbesondere auch in Berlin41, nicht durch Neubau42 sondern im Wohnungsbestand und praktisch ohne die Aussicht auf öffentliche Zuwendungen privat43 verwirklicht werden müssen. Somit erweist sich die Finanzierungsfrage44 als das entscheidende (auch politisch zu weitende) Nadelöhr45 einer Befreiung des Wohnungsbestandes von Barrieren – diesseits politischer und rechtlicher Zielvorstellungen und -setzungen und gerade im Hinblick auf individuell und sozial passende Lösungen.46 41 42

43

44 45

46

Vgl. Stadtforum Berlin 2020, 2005, 37-40. Neubau wird es zukünftig natürlich auch für das Wohnen im Alter geben, aber er beschränkt sich auf Nischen finanzkräftiger Interessentenkreise, für die die Kosten einer konsequenten Umsetzung von Barrierefreiheit weder als Eigentümer noch als Mieter relevant sind. Diese Modelle dominieren die aktuelle Diskussion von Bauformen für das Alter; hier gibt es hervorragende und beispielhafte Umsetzungen einer jedem Alter und jeder Beeinträchtigung gerecht werdenden Architektur. Gegenwärtig muss dahingestellt bleiben, ob der Berliner Senat bei aller aktuell zu beobachtenden Aufwertung des Themas Wohnen im Alter (zuletzt Wowereit 2007) sich zukünftig wohnungspolitisch zu mehr als symbolischen Politiken entschließen wird und das Problem nicht nur dem Wohnungsmarkt und den privaten Möglichkeiten der betroffenen Menschen überlässt; eindeutige, auch konzeptionell tragfähige Positionierungen über eine eigene Internet-Plattform Wohnen im Alter (dazu unten 6.2) hinaus stehen noch aus. Stattdessen werden Lösungen über steigende Mieten (und die Forderung nach erhöhtem Einsatz von Eigenmitteln, wie beim letzten Stadtforum 2020) vorangetrieben, so z. B. die zuständige Senatorin Junge-Reyer auf einer Fachtagung im Juni 2006 : „Das Wohnen in den eigenen vier Wänden soll möglich sein, auch wenn man zunehmend gezwungen ist, die Wohnung dem Hilfebedarf entsprechend einzurichten und umzubauen. (...) Viele Mieter sind (...) bereit, für ihre Innenstadt-Wohnung auf der 4. Etage mehr zu bezahlen, wenn ein Balkon die Wohnqualität verbessert oder ein Fahrstuhl ihnen den Umzug erspart. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird mit den Bezirken deren bisherige ablehnende Haltung in diesem Punkt grundsätzlich diskutieren.“(2006, 15). „Nur für ein Drittel der Pflegebedürftigen in Deutschland reichen die Leistungen der Pflegeversicherung aus, um das private Wohnen den veränderten Bedürfnissen des Pflegefalles anzupassen.“ (TNS Emnid 2007, 15). Auch die Arbeitsgruppe „Neue Wohnformen für ältere Menschen“ (2006, 10) des baden-württembergischen Sozialministeriums bezeichnete 2006 die Kosten sowohl beim barrierefreien Bau wie bei der Wohnungsanpassung als einzig nennenswerte „negative“ Punkte bei der Bewertung dieser Lösungsstrategien zur Verbesserung der Wohnsituation für Menschen im Alter. Lösungen, die in Zeiten schrumpfenden staatlichem Engagements, veränderter Prioritätensetzun-

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Das Beispiel der älter werdenden alleinstehenden Migrantinnen, häufig in den aktuellen Diskussionen vernachlässigt, sei abschließend noch kurz angesprochen. Es spiegelt die Probleme wie die Möglichkeiten, zeigt es doch einmal mehr die allgemeine Notwendigkeit sozialverträglicher Lösungen der Wohnungsfrage im Alter. Alternde Migrantinnen sind ebenso wenig wie alternde Menschen sonst überhaupt eine „homogene Sozialgruppe. Ihre Bedürfnisse variieren nach sozialer Lage, Bildung, Sprachkenntnissen und Individualisierungsgrad, woraus sich differenziertere (...) Handlungsbedarfe und Erfordernisse ergeben.“47 Gleichwohl ist auch für sie die altersgerechte = barrierefreie Wohnung einer der Angelpunkte48, die über gesellschaftliche Teilhabe, über ein selbständiges Leben bis ins hohe Alter entscheiden. Barrierefreiheit ist nicht nur in baulicher Hinsicht die Voraussetzung für ein selbstständiges, insbesondere aber selbstbestimmtes Leben auch im Alter bis an die Grenzen des einem mobilitätseingeschränktem Menschen jeweils Erreichbaren. Und mit der individuell notwendigen Unterstützung49 ist ein solches Leben für alle Menschen möglich. Ob es allerdings gesellschaftlich wie politisch ernsthaft gewünscht und – unabhängig von Vermögen, Geschlecht, Herkunft und konkreter Beeinträchtigung – verwirklicht wird, ist die offene Frage.

Jo Rodejohann, Dipl.-Pol.

47 48

49

gen und einer immer engeren und weniger sozialen Auslegung des politischen Auftrags zu grundgesetzlich geforderter staatlicher Daseinsvorsorge schwieriger werden – und stattdessen zukünftig offenbar (nur noch) durch bürgerschaftlich persönliches und sozial engagiertes unternehmerisches Engagement gefunden werden sollen (und wohl müssen). Diese Lösungen sind aber auch nicht umsonst zu haben, denn sie setzen ihrerseits politisch zu gewährleistende tragfähige politische und soziale Infrastrukturen voraus (vgl. z. B. als ersten Überblick Häußermann u. a. 2005). Matthai 2005, 233; vgl. im Einzelnen 150-166. Zwar geraten Wohnformen auch bei Migrantinnen nicht anders als bei den meisten Menschen im Dritten Alter überhaupt erst in den Blick, wenn es zu körperlichen Beeinträchtigungen kommt. Dann aber wird die ohne Beeinträchtigungen bisher lebbare Wohnsituation hier wie auch sonst schnell zum Problem: Es geht um eine hinreichende Infrastruktur mit Ärzten, Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, um die Bezahlbarkeit des Wohnraums, um ein lebendiges Wohnumfeld; doch vor allem geht es hier in vielen Fällen erst einmal überhaupt um die grundsätzliche Verbesserung der Wohnsituation selber, um eine den jeweiligen Lebensaltern angemessene gesellschaftliche, soziale Lösung der Wohnungsfrage: „Die Einfachausstattung vieler Wohnungen wird mit zunehmenden Alter ebenfalls zum Problem“ (Matthai 2005, 162). Vgl. als ersten Überblick zu den Möglichkeiten, die Wohnen mit Assistenz bieten könnte – und zu entsprechenden Erfahrungen in einzelnen Projekten Steffen u. a. 2006; vgl. weiter einschlägig die erwähnte UN-Konvention in Art. 19 „Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleichberechtigte Recht aller behinderter Menschen, (...) indem sie insbesondere dafür sorgen, dass (...) b) behinderte Menschen Zugang zu einer Reihe von häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in und der Teilhabe an der Gemeinschaft sowie zur Verhütung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist (...).“

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3 Barrierefrei oder barrierearm – Anspruch und Wirklichkeit Ein aktueller Bericht über eine Umfrage zur Wohnsituation von Menschen im Alter macht die Herausforderung deutlich, die das Ziel einer zukünftig den demografischen Entwicklungen angemessenen barrierefreien Umgestaltung unserer Wohnungen, erst recht unserer Lebenswelt bedeutet. Wesentliche Aussagen aus dieser Untersuchung seien hier deshalb stellvertretend für viele Sachstandsbeschreibungen zu Anspruch und Wirklichkeit eingangs zitiert, um einige Anmerkungen zur aktuellen Situation hierzulande anzuschließen, die in den Diskussionen des Arbeitsausschusses wiederholt eine Rolle gespielt haben: ●

„Viele Privatwohnungen in Deutschland sind nur schlecht auf eine Pflegebedürftigkeit eingerichtet.“50

„Die Mehrheit der Generation 50+ lebt nach eigenen Angaben in Wohnungen, die für den Fall der Pflegebedürftigkeit ungeeignet wäre.“51

„Bei eintretender Pflegebedürftigkeit wird es für die Betroffenen häufig notwendig, das häusliche Umfeld den neu entstandenen Bedürfnissen anzupassen und dementsprechend Umbauten in der Wohnung vorzunehmen. Lediglich drei Fünftel der Befragten geben an, in einer Wohnung zu leben, die auch im Alter für sie gut nutzbar sein wird. Weiterhin wohnt nur ein Viertel der Befragten in Wohnungen ohne Barrieren wie Treppen oder Stufen. Nur in zwei Fünftel der Fälle sind die Wohnungen im Falle eingeschränkter Bewegungsfreiheit für den Einsatz von Gehhilfen und Rollstühlen geeignet. [...] Betrachtet man die Altersgruppen, so ergibt sich, dass gerade einmal die Hälfte der Generation 70+ in Deutschland in Wohnungen lebt, die auch bei eintretender Gehbehinderung für sie bewohnbar bleiben würden.“52

„Allerdings: etwa jeder Dritte der Generation 50+ hat sich über diese Dinge bisher noch keine Gedanken gemacht oder weiß darauf keine Antwort, insbesondere die 50bis 59-Jährigen, wo dieser Anteil gar bei 47 Prozent liegt.“53

50 51 52 53

TNS Emnid 2007, 14. TNS Emnid 2007, 32. TNS Emnid 2007, 33. TNS Emnid 2007, 33.

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3.1 Politische und rechtliche Vorgaben zur Barrierefreiheit in Berlin Die politischen und rechtlichen Vorgaben54 zur Verwirklichung einer barrierefreien und damit in dieser Hinsicht auch altengerechten Stadt sind auch in Berlin eindeutig. § 11 der Berliner Verfassung schreibt im Abschnitt II, Grundrechte Staatsziele ohne jedes Wenn und Aber: „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Das Land ist verpflichtet, für die gleichwertigen Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen.“55 Sie entspricht der Festlegung des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“56 und verpflichtet das Land zusätzlich ausdrücklich zum Handeln. Das Berliner Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) vom 17.05.1999 zur „Umsetzung des Benachteiligungsverbotes von Menschen mit Behinderung und die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung gemäß Artikel 11 der Verfassung von Berlin“57 definiert in einem eigenen Paragrafen 4a, was im Sinne des Gesetzes unter Barrierefreiheit zu verstehen ist: „Barrierefrei sind bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderung die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.“ Um die Ziele der Berliner Verfassung zu erreichen, hat der Senat bereits am 15. September 1992 die „Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt“58 verabschiedet und 1996 noch einmal fortgeschrieben. Um den umfassenden Ansatz deutlich zu machen, der auch ausdrücklich die Interessen alter Menschen und die Wohnungsfrage einschließt, sei die 54 55 56 57 58

Eine Übersicht zu den jeweils aktuellen Rechtsgrundlagen barrierefreien Bauens in Berlin veröffentlicht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/{-} bauen/barrierefreies_bauen/de/rechtsgrundlagen.shtml [23.03.2007]. § 11 Verfassung von Berlin vom 23. November 1995, zuletzt geändert am 6. Juli 2006; hier zit. n. http://www.berlin.de/rbmskzl/verfassung/ [18.03.2007]. § 3, Abs. 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, zuletzt geändert am 28.08.2006; hier zit. n. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf [18.03.2007]. § 1 Landesgleichstellungsberechtigungsgesetz (LGBG). Senatsverwaltung für Soziales 1992, hier zit. nach der Internetfassung.

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Präambel auszugsweise zitiert: „Ziel der Leitlinien für eine behindertengerechte Stadt ist die menschengerechte Stadt, die allen behinderten und nichtbehinderten Bürgern und Besuchern die gleichberechtigte Teilnahme am vielfältigen sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in unserer Stadt ermöglichen soll. Hierfür müssen die realen Voraussetzungen, durch die Beseitigung bestehender Mobilitätshindernisse und baulicher Barrieren, geschaffen werden. Das Land Berlin wird in den Bereichen, in denen es keine originäre Regelungskompetenz hat, für die Realisierung der Leitlinien eintreten. Bestehende rechtliche Schranken, die die Umsetzung der nachfolgenden Leitlinien behindern, sollen abgebaut werden. Die Fortentwicklung und zwingende Anwendung der DIN-Normen 18 024 und 18 025 im Rahmen der Bauordnung ist anzustreben. Parallel dazu gilt es, auch die vorhandenen sozialen und psychologischen Schranken und Diskriminierungen im öffentlichen Leben zu beseitigen, die ebenfalls einer selbstbestimmten Lebensgestaltung der Behinderten entgegenstehen. Diese Einschränkungen gelten vor allem auch für Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung, deren Bedürfnisse oft nicht mit baulichen oder technischen Mitteln zu bewältigen sind. Hierzu müssen weitere Überlegungen angestellt werden. [...] Bei der Entwicklung städtebaulicher Konzepte und des Neu- und Umbaus ganzer Stadtviertel muss behindertengerechte Bauweise in allen Bereichen realisiert werden. Die entsprechenden Gesetze und Verordnungen sind dahingehend weiterzuentwickeln. Mit den Leitlinien wird versucht, nicht nur den Anforderungen und Bedürfnissen aller Behinderten (insb. Blinden, Rollstuhlbenutzern, Geh-, Seh- und Hörbehinderten) gerecht zu werden, sondern auch die Interessen der zeitweise Mobilitätsbehinderten (Kindern, Eltern mit Kinderwagen, Unfallverletzten etc.) und der alten Menschen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus erfüllt die Umsetzung dieser Leitlinien u. a. eine wichtige Funktion für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in unserer Stadt, indem die Benutzbarkeit des öffentlichen Personennahverkehrs für die Allgemeinheit erleichtert und - über mehr Komfort und Attraktivität - die Akzeptanz erhöht wird. Ebenso liegen die Vorteile behindertengerechten Bauens und behindertengerechter Stadtraumgestaltung für die Lebensqualität der Allgemeinheit auf der Hand. Die soziale und ökologische Dimension der Leitlinien erfordert politische Grundsatzent-

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scheidungen, die über die hier formulierten Zielprojektionen hinaus Umsetzungsstrategien erfordern, die dann - über die Erarbeitung von Durchführungsrichtlinien - direkte praktische Relevanz erhalten müssen.“ Die seit dem 1. Februar 2006 gültige Bauordnung Berlin (BauOBln)59 definiert ausdrücklich, was in Berlin als Barrierefreies Bauen gilt: „(1) In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses über den üblichen Hauptzugang barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. § 39 Abs. 4 bleibt unberührt60. (2) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern über den Hauptzugang barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. In diesen baulichen Anlagen sind neben den Rettungswegen im Sinne von § 33 zusätzliche bauliche Maßnahmen für die Selbstrettung von Behinderten im Rollstuhl nur dann erforderlich, wenn die Anlage oder Teile davon von diesem Personenkreis überdurchschnittlich, bezogen auf den Bevölkerungsanteil der Behinderten, genutzt werden. Anderenfalls genügen betriebliche Maßnahmen, die die Rettung mittels fremder Hilfe sicherstellen. (3) Bauliche Anlagen nach Absatz 2 müssen durch einen Hauptzugang mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m stufenlos erreichbar sein. Vor Türen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein. Rampen dürfen nicht mehr als 6 Prozent geneigt sein; sie müssen mindestens 1,20 m breit sein und beidseitig einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Am Anfang und am Ende jeder Rampe ist ein Podest, alle 6 m ein Zwischenpodest anzuordnen. Die Podeste müssen eine Länge von mindestens 1,50 m haben. Treppen müssen an beiden Seiten Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über die letzten Stufen zu führen sind. Die Treppen 59 60

Zugänglich unter und hier zit. n. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/20060711_bauobln.pdf [19.03.2007] § 39 BauOBln beschreibt die Erfordernisse für Aufzüge und definiert in Absatz 4, wann Aufzüge in welcher Form notwendig sind: „Gebäude mit mehr als vier oberirdischen Geschossen müssen Aufzüge in ausreichender Zahl haben. Von diesen Aufzügen muss mindestens ein Aufzug Kinderwagen, Rollstühle,Krankentragen und Lasten aufnehmen können und Haltestellen in allen Geschossen haben. Dieser Aufzug muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus und von allen Geschossen mit Aufenthaltsräumen stufenlos erreichbar sein. [...] Soweit Obergeschosse von Behinderten im Rollstuhl stufenlos zu erreichen sein müssen, gelten die Sätze 1 bis 4 auch für Gebäude mit weniger als fünf oberirdischen Geschossen.“

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müssen Setzstufen haben. Flure müssen mindestens 1,50 m breit sein. Bei der Herstellung von Toiletten muss mindestens ein Toilettenraum auch für Menschen mit Behinderungen geeignet und barrierefrei erreichbar und nutzbar sein; er ist zu kennzeichnen. § 39 Abs. 4 gilt auch für Gebäude mit weniger als fünf oberirdischen Geschossen, soweit Geschosse mit Rollstühlen stufenlos erreichbar sein müssen.“61 Diese politischen und rechtlichen Vorgaben62 haben in Berlin eine barrierepolitische und -fachliche Landschaft mit vielen Handelnden entstehen lassen, die weiter unten zu einer ersten Orientierung noch stichpunktartig beschrieben werden soll (6.). Berlin ordnet sich damit in eine auf Grund föderaler Bestimmungen durchaus nicht einheitliche bundesweite Landschaft barrierefreien Lebens mit Behinderung und im Alter ein, die hier nur kurz noch anhand anderer Landesbauordnungen für den Bereich Wohnen illustriert werden soll. Ein Problem ist allerdings offenbar das zielorientierte Handeln der Öffentlichen Hand gerade auch in Berlin. Wenn sie ihr Ziel einer Barrierefreien Stadt nicht im alltäglichen Handeln umsetzt, zum Beispiel bei Beschaffungen, beißt sich die Katze nicht nur im sprichwörtlichen Sinne in den Schwanz. Eine schöne Illustration bietet der bereits angesprochene Vorgang der Beschaffung von barrierefreien Kassenautomaten: Erst weigert sich der Berliner Finanzsenator bei der Beschaffung von 30 Automaten, die Anwendung des DIN-Fachberichts 124 „Gestaltung barrierefreier Produkte“ einer „intensiven rechtlichen Würdigung zu unterziehen“63, sprich: Der Senator weigert sich, die politischen Ziele des Senats offensiv und beispielgebend zur Grundlage seines Handelns zu machen, um dann bei der späteren Beschaffung weiterer sechs (erneut nicht barrierefreier) Automaten damit zu argumentieren, dass eine Beschaffung zu hinnehmbaren Kosten wegen mangelnden Auftragsvolumens nicht möglich sei.64 Offenbar reichen weiche Vorgaben wie Fachberichte, die rechtlich weniger bindend als in Gesetze und Ordnungen umgesetzte Normen sind, nicht aus, wenn innerhalb der Verwal61 62

63 64

§ 51 BauOBln. Die durch die in DIN-Normen festgelegten Technischen Bestimmungen ergänzt werden, in diesem Zusammenhang relevant DIN 18024, Teil 1 (09/1995) Barrierefreies Bauen – Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze – Planungsgrundlagen; DIN 18024, Teil 2 (11/1996) Barrierefreies Bauen – öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten – Planungsgrundlagen und DIN 18065 (01/2000) Gebäudetreppen. Landesbeauftragter 2005, 3. „... vertritt die Senatsverwaltung für Finanzen die Auffassung, dass die europaweite Ausschreibung einer so geringen Anzahl von Kassenautomaten nicht dazu führen wird, dass die Hersteller solcher Geräte eine völlig neue Automatengeneration entwickeln, zumindest nicht zu von uns bezahlbaren Preisen, da aus Sicht von Automatenherstellern die Entwicklungskosten eines völlig neu konstruierten Kassenautomaten in die Kalkulation eines Angebots auf die Anzahl der zu erwartenden Stückzahl verteilt werden.“ (Landesbeauftragter 2006, 16).

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tung die Bereitschaft gering ist, politische Zielsetzungen und allgemeine rechtliche Normen nach erforderlicher Prüfung in sachverständiger Auslegung zur Grundlage von Verwaltungshandeln zu machen.65

3.2 Unterschiedliche Umsetzung in den einzelnen Bundesländern Zusätzlich zur Berliner Bauordnung werden hier die einschlägigen Passagen aus den Landesbauordnungen für Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Bremen angeführt, um die Unterschiedlichkeit der Regelungen zu zeigen. Die Landesbauordnungen der anderen Länder sind sämtlich im Internet greifbar66, ebenso ergänzende Vorschriften und Regelungen:

65

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67 68 69 70 71 72 73 74 75

Hamburgische Bauordnung (HBauO)67

Hessische Bauordnung (HBO)68

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LbauO M-V)69

Niedersächsische Bauordnung (NBauO)70

Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)71

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)72

Bauordnung Saarland (LBO)73

Sächsische Bauordnung (SächsBO)74

Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA)75

In seiner Stellungnahme zum bereits angeführten Vorwurf der Beschaffung nicht barrierefreier Kassenautomaten schreibt der Finanzsenator Sarrazin am 25.01.2005: „Ich sehe nicht, dass es vorteilhaft gewesen wäre, statt der Ergonomierichtlinie DIN 24972 auf den DIN-Fachbericht 124 'Gestaltung barrierefreier Produkte' zurückzugreifen, dessen Anwendung für europaweite Ausschreibungen strittig und insofern erst einer intensiven rechtlichen Würdigung zu unterziehen ist.“ (Landesbeauftragter 2005, 2-3; zum weiteren Fortgang vgl. Landesbeauftragter 2006, 42-45). Die jeweils aktuellen landesrechtlichen Regelungen finden sich zusammengefasst unter http://www.baurecht.de/gesetze.htm [23.03.2007]; dem Charakter des Internet entsprechend allerdings nicht immer mit aktuellen Verknüpfungen; eine entsprechende Sammlung für das gesamte deutschsprachige Baurecht einschließlich Österreich und Schweiz ist http://www.bauordnung.at/ [26.03.2007]. http://hh.juris.de/hh/BauO_HA_2005_rahmen.htm [23.03.2007]. http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/361_Baurecht/361-108-HBO/HBO.htm [23.03.2007]. http://mv.juris.de/mv/BauO_MV_2006_rahmen.htm [23.03.2007]. http://www.lexonline.info/lexonline2/live/voris/index_0.php?lid=34&PHPSESSID=e0d1a29b72bd50269436dc5de00f7fe1&xid=23779138008596097&treeId=1579&PHPSESSID=e0d1a29b72bd50269436dc5de00f7fe1#a [23.07.2007]. http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5820031106092333838 [23.03.2007]. http://rlp.juris.de/rlp/BauO_RP_rahmen.htm [23.03.2007]. http://www.saarland.de/dokumente/thema_bauen_und_wohnen/LBO19-5-2005.pdf [23.03.2007]. http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=349611110855 [23.03.2007]. http://st.juris.de/st/BauO_ST_2005_rahmen.htm [23.03.2007].

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Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)76

Thüringer Bauordnung (ThürBO)77

3.2.1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)78 „§ 35 Wohnungen. [...] (3) In Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Anforderungen insbesondere wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstig vorhandener Bebauung nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können.“ „§ 29 Aufzugsanlagen. [...] (2) Gebäude mit Aufenthaltsräumen, deren Fußboden mehr als 12,5 m über der Eingangsebene liegt, müssen Aufzüge in ausreichender Anzahl haben, von denen einer auch zur Aufnahme von Rollstühlen, Krankentragen und Lasten geeignet sein muss. Zur Aufnahme von Rollstühlen bestimmte Aufzüge müssen von Behinderten ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Sie müssen von der öffentlichen Verkehrsfläche stufenlos erreichbar sein und stufenlos erreichbare Haltestellen in allen Geschossen mit Aufenthaltsräumen haben. Haltestellen im obersten Geschoss und in den Untergeschossen können entfallen, wenn sie nur unter besonderen Schwierigkeiten hergestellt werden können. 3.2.2 Bayerische Bauordnung (BayBO)79 Art. 46 Wohnungen. „(...) (2) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und eine Küche oder Kochnische sowie der Raum mit Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Anforderungen, insbesondere wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderli76 77 78 79

http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_rahmen.htm [23.03.2007]. http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmbv/staedteundwohnungbau/bauordnung.pdf [23.03.2007]. http://www.baurecht.de/landesbauordnungBaden-Wuerttemberg.html [24.04.2007]. Vgl. http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung{-} /_baurecht/baybo/baybo_2006_3_10.pdf; zusätzlich zur Klarstellung hinsichtlich barrierefreier Wohnungen: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikund{-} bauplanung/_baurecht/rundschreiben/barrierefr_wohnen.pdf [23.03.2007].

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chen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung, nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können.“ Art. 39 Aufzüge. „(...) (6) In Gebäuden mit mehr als fünf Vollgeschossen müssen Aufzüge in ausreichender Zahl und Größe so eingebaut und betrieben werden, dass jedes Geschoss von der Eingangsebene aus erreichbar ist. Mindestens einer der Aufzüge muss auch zur Aufnahme von Rollstühlen oder Lasten geeignet sein. Dieser Aufzug ist so einzubauen, dass er von der öffentlichen Verkehrsfläche und möglichst von allen Wohnungen im Gebäude stufenlos zu erreichen ist. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für das oberste Vollgeschoss und beim nachträglichen Ausbau von Dachgeschossen in bestehenden Gebäuden.“ 3.2.3 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)80 § 45 Barrierefreies Bauen. (1) In Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein. In Gebäuden mit Aufzügen und mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein. (...) (6) Lassen sich die Anforderungen der Absätze 1 bis 4 nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder unzumutbaren Mehrkosten verwirklichen, so kann die Bauaufsichtsbehörde zulassen, dass die Anforderungen auf einen Teil der baulichen Anlagen beschränkt werden, wenn dabei die zweckentsprechende Nutzung durch die auf barrierefreie Zugänglichkeit angewiesenen Personen gewährleistet bleibt. Im Fall des Absatzes 1 muss die Zugänglichkeit der Wohnungen für die Benutzer von Rollstühlen gewährleistet bleiben. 3.2.4 Bremische Landesbauordnung (BremLBO)81 § 47 Wohnungen. „(...) (6) In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen und in den nach § 38 Abs. 7 sowie § 53 Abs. 3 Nr. 2 barrierefrei erreichbaren Wohnungen müssen die Wohnund Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich und nutzbar sein. Satz 1 gilt nicht, soweit die Anforderungen, insbesondere wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung, nur mit unverhältnismäßi80 81

Vgl. http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.{-} 16037.de [23.03.2007]. Vgl. http://www.architektenkammer-bremen.de/pdf/bremLB.pdf [23.07.2007].

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gem Mehraufwand erfüllt werden können.“ § 38 Aufzüge. „(...) (7) In Gebäuden, in denen oberhalb des vierten oberirdischen Geschosses Aufenthaltsräume vorhanden oder möglich sind, müssen Aufzüge in ausreichender Zahl und Größe so eingebaut und betrieben werden, dass mit Ausnahme des obersten Geschosses jede Ebene erreichbar ist. Unberücksichtigt bleiben Räume, die mit Aufenthaltsräumen im vierten oberirdischen Geschoss eine Nutzungseinheit bilden sowie Zubehörräume zu Nutzungseinheiten. Mindestens einer der Aufzüge muss auch zur Aufnahme von Lasten, Krankentragen und Rollstühlen geeignet und von der öffentlichen Verkehrsfläche sowie in allen Geschossen barrierefrei erreichbar sein. Satz 1 gilt nicht beim nachträglichen Ausbau oberster Geschosse nach § 2 Abs. 6 Satz 1 in den bei InKraft-Treten dieses Gesetzes bestehenden Gebäuden. (8) Alle Aufzüge, die barrierefrei erreichbar sind, müssen unabhängig von einer entsprechenden Verpflichtung nach Absatz 7 zur Aufnahme von Rollstühlen geeignet sein. Haltestellen im obersten Geschoss und in den Untergeschossen können entfallen, wenn sie nur unter besonderen Schwierigkeiten hergestellt werden können.“ Wie in den Bauordnungen finden sich entsprechende für Barrierefreiheit bedeutsame rechtliche Regelungen auch in den jeweiligen Gleichstellungsgesetzen der Länder, die die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes – BGG82 auf Landesebene umsetzen83:

82 83 84 85 86 87 88 89 90

Baden-Württemberg

seit 01.06.2005 in Kraft84

Bayern

seit 01.08.2003 in Kraft85

Berlin

seit 18.05.1999 in Kraft86

Brandenburg

seit 20.03.2003 in Kraft87

Bremen

am 18.12.2003 Gesetz beschlossen88

Hamburg

seit 21.03.2005 in Kraft89

Hessen

seit 01.01.2005 in Kraft90

Vgl. http://bundesrecht.juris.de/bgg/BJNR146800002.html [18.03.2007]. Vgl. als Überblick u.a. http://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/bgg/ [26.03.2007]. http://www.sm.bwl.de/de/Landes-Behindertengleichstellungsgesetz/94518.html [24.03.2007]. http://www.stmas.bayern.de/behinderte/politik/baybgg.htm [24.03.2007]. http://www.berlin.de/lb/behi/auftrag/gleichberechtigungsgesetz.html [24.03.2007]. http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15947.de [24.03.2007]. http://217.110.205.153/private/aktuell/images/Gleichstellungsgesetz%20Bremen.pdf [24.03.2007] http://www.hamburg.de/Behoerden/senatskoordinator_fuer_die_gleichstellung_behinderter_{-} menschen/themen/hmbgleichstges_sammlung.htm [24.ß3.2007]. http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/34_Fuersorge_und/34-46-HessBGG/HessBGG.htm [24.03.2007].

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Mecklenburg-Vorpommern

seit 01.08.2006 in Kraft91

Niedersachsen

seit 03.12.2002 Entwurf für ein Gesetz92

Nordrhein-Westfalen

seit 01.01.2004 in Kraft93

Rheinland-Pfalz

seit 01.01.2003 in Kraft94

Saarland

am 26.11.2003 Gesetz verabschiedet95

Sachsen

seit 29.05.2004 in Kraft96

Sachsen-Anhalt

seit 21.11.2001 in Kraft97

Schleswig-Holstein

am 21.12.2002 Gesetz verabschiedet98

Thüringen

am 16.12.2005 Gesetz verabschiedet99

3.3 Das Scheitern der DIN 18030 Die Diskrepanz zwischen den Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung des Wohnraumes und des Wohnumfeldes einerseits und deren Umsetzung in der Praxis andererseits wird besonders am Scheitern der DIN 18030100 deutlich. 1997, d.h. vor nunmehr 10 Jahren, begann der zuständige Ausschuss im Fachbereich 01 „Grund- und Planungsnormen“ im DIN mit dem Projekt DIN 18030, das zum Ziel hatte, die Normen DIN 18024, Teile 1 und 2 sowie DIN 18025, Teile 1 und 2101 in einem Regelwerk zusammenzufassen. Aus den Titeln der Normen DIN 18024 und DIN 18025 wird die Komplexität der Aufgabe deutlich: Es ging darum, für die Wohnungen selbst, öffentliche Wege und Verkehrsflächen 91 92

http://www.dgsd.de/material/gesetze/LGG-MV_2006.pdf [24.03.2007]. http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/behindertenpolitik_bblni/pics/Gesetzentwurf.pdf [24.03.2007]. 93 http://www.leben-mit-behinderungen.nrw.de/recht/landesrecht.htm#gesetz [24.03.2007]. 94 Vgl. http://www.masfg.rlp.de/Behindertenbeauftragter/Gleichstellungsgesetz/Gleichstellungsge{-} setz.htm [24.03.2007]. 95 http://www.landtag-saar.de/de/dokumente/g1541.pdf [24.03.2007]. 96 http://www.sachsen-macht-schule.de/schwerbehinderte/saechsintegrg.htm [24.03.2007]. 97 http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=1577 [24.03.2007]. 98 http://sh.juris.de/sh/gesamt/BGG_SH.htm#BGG_SH_rahmen [24.03.2007]. 99 http://www.aktion-grundgesetz.de/download/Thueringer_Gleichstellungsgesetz_16_12_2005.pdf [24.03.2007]. 100 DIN 18030: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen und -anforderungen. Entwurf Januar 2006. 101 DIN 18024: Barrierefreies Bauen – Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze – Planungsgrundlagen; Teil 2: öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten – Planungsgrundlagen. DIN 18025; Barrierefreie Wohnungen – Teil 1: Wohnungen für Rollstuhlbenutzer – Planungsgrundlagen; Teil 2: Planungsgrundlagen.

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sowie für öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung zu erarbeiten. Im Weiteren wurde im November 2002 der Fachöffentlichkeit ein erster geschlossener Entwurf vorgelegt. Hierzu gingen 130 Stellungnahmen mit zum Teil schwer wiegenden Argumenten gegen die Norm ein. Sie führten zu einer Überarbeitung der Norm, die bis zum Januar 2006 vorläufig abgeschlossen werden konnte. Allerdings hatte sich auch der Umfang des Entwurfs der DIN 18030 gegenüber 2002 mit nunmehr 57 Seiten mehr als verdoppelt. Im Normenausschuss für die DIN 18030 sowie bei den Einsprüchen gab es zwei Lager, deren unterschiedliche Auffassungen derzeit unüberbrückbar erscheinen: Zu den Befürwortern der Norm gehören u. a. die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) und die Hauptschwerbehinderten-Vertretung beim Bundesministerium für Verteidigung102. Sie setzen sich für eine zügige Umsetzung der Norm in die Praxis ein. Zu den Kritikern der Norm gehören u. a. die Bundesarchitektenkammer, der Deutsche Städtetag und die ARGEBAU103. Sie vertreten die Meinung, dass der Versuch zur Zusammenführung der insgesamt vier Teile von DIN 18024 und 18025 gescheitert ist und dass der Entwurf 01/2006 von DIN 18030 die Ziele Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und allgemeingültige Anforderungen auf Mindeststandardniveau verfehlt hat. Als Hauptargument, insbesondere vom Deutschen Städtetag, wurde angeführt, dass „die Kommunen … das nicht bezahlen“ können. Letztendlich geht es um die Frage, wie viel Barrierefreiheit wir uns leisten können und wollen. Bundesweit qualitativ reduzierte Baustandards, die unter dem Begriff „barrierearm“ subsumiert werden, scheinen die derzeit gängige Kompromissformel zu sein. Diese steht jedoch aus Sicht des Arbeitsausschusses „Wohnen im Alter“ im Gegensatz zu der in den Landesbauordnungen geforderten Barrierefreiheit.

102 Normenausschuss Bauwesen im DIN, Dokument NA 005 BR N 586 vom 9. Februar 2007. 103 Bauministerkonferenz: Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder.

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3.4 Barrierearmut: Abschied von der Barrierefreiheit als Ziel? In den Sitzungen des Arbeitsausschusses wurde diese Frage wiederholt aufgeworfen, weil ihre Klärung für die Zukunft barrierefreien Wohnens und entsprechender Wohnumgebungen von einschneidender Bedeutung sein kann, weil sie das Ziel Barrierefreiheit im öffentlichen bau- und wohnungspolitischen Diskurs in Frage stellt und das Ziel selbst pragmatisch zu unterlaufen droht. Seit einiger Zeit taucht in der öffentlichen Diskussion über barrierefreies Bauen im Bestand der Begriff barrierearm auf. Er wurde von der Architektin Susanne Edinger seit Beginn des Jahrzehnts als „Begriffserweiterung“104 des Konzepts Barrierefreiheit vorgeschlagen und zuletzt in einem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen von 2003 bis 2006 geförderten Forschungsprojekt „Barrierearm - Realisierung eines neuen Begriffes“105 mit klarer wohnungsbaupolitischer Stoßrichtung weiter entfaltet. Der Gegenstand des Projekts zur Barrierereduzierung106 wurde so beschrieben: „Entgegen allen offiziellen Bemühungen um Barrierefreiheit bleiben in der Praxis bei der Anpassung von Bestandswohnungen die Maßnahmen zur Barrierereduzierung häufig unbeachtet. Die Reaktionen auf das abgeschlossene Forschungsprojekt zu Bauten der 50er Jahre (...) zeigte, dass gerade einfache, individuell "erfundene" Lösungen deutliche Verbesserungen in der Nutzbarkeit bringen können, auch wenn sie nicht vollständig den Vorschriften der Norm genügen ("barrierearm"). Mit der Zusammenstellung solcher praxisorientierter, kostengünstiger Maßnahmen soll hier ein Beitrag geleistet werden zur nachhaltigen Nutzbarkeit bestehender Bausubstanz für ein lebenslanges Wohnen.“ Und weiter das Ziel: „Erleichterung der bewohnergerechten, barrierearmen Anpassung von Bestandswohnungen verschiedener Baualter unter Berücksichtigung bestandstypischer Einschränkungen. Erarbeitung eines Kompendiums zur praxisorientierten und kostengünstigen Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung.“107 Im Dezember 2005 suchte Edinger im Deutschen Architektenblatt nach beispielhaften barrierearmen Objekten: „Barrierefreiheit ist im Neubau mittlerweile anerkanntes Ziel. Im Bestand jedoch ist die Umsetzung ungleich schwieriger – hier wird neben technischen Schwierigkeiten vor allem immer wieder mit zu hohen Kosten argumentiert. Dennoch gibt es in der Praxis 104 105 106 107

Edinger/Lerch 2003, 8. Vgl. http://www.fba.fh-heidelberg.de/cgi-bin/showForschung.pl [02.11.2006]. Vgl. Edinger/Lerch 2004. http://www.fba.fh-heidelberg.de/cgi-bin/showForschung.pl [02.11.2006].

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Barrierefrei oder barrierearm – Anspruch und Wirklichkeit

zahlreiche Beispiele für kleine, praktische Veränderungen und individuelle Anpassungen, mit denen Barrieren reduziert und für die Nutzer deutliche Verbesserungen erreicht werden können. Die DIN 18025/2 bleibt dabei immer eine Leitlinie, auch wenn ihre Anforderungen nicht in allen Situationen vollständig erreicht werden. Für diese Art der Anpassung hat die Fachhochschule Heidelberg 2001 als Ergebnis eines Forschungsprojektes den Begriff „barrierearm“ eingeführt. Für ein neues Forschungsprojekt werden nun pfiffige, barrierearme Objekte gesucht, die bereits realisiert wurden. Die Beispiele sollen gesammelt, geprüft und dokumentiert werden, damit sie eine sinnvolle Hilfestellung für Wohnungsunternehmen, Wohnungsberatungsstellen, Planer und Nutzer werden. Wer Beispiele für gelungene, barrierearme Anpassungen kennt oder selbst realisiert hat, wird gebeten, diese der Fachhochschule Heidelberg zu melden.“108 Das Stichwort Barrierearmut wurde in der Zwischenzeit vom Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. (BFW), Alexander Rychter, im „BFW-Positionspapier Wohnen im Alter“ aufgenommen. Zur Frage Barrierefreiheit heißt es dort: „Wichtigstes Handlungsfeld für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist die Anpassung des Wohnungsbestandes. Derzeit wird von Wohnungsunternehmen eine barrierefreie strukturelle Wohnungsanpassung wegen tatsächlicher oder vermuteter höherer Kosten oftmals nicht ausgeführt beziehungsweise zurückgestellt. Die bestehende DIN-Norm 18025 II (künftig DIN 18030) ist für die altersgerechte Anpassung des Wohnungsbestandes prinzipiell ungeeignet, da die baulichen Voraussetzungen aufgrund erheblicher Mehrkosten zum Beispiel durch Fahrstuhlan- oder -einbauten, Grundrissveränderungen oder denkmalschutzrechtliche Auflagen in der Regel betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll umzusetzen sind. Notwendig ist daher eine bundesweit verbindliche Festlegung qualitativ reduzierter Baustandards, die unter dem Begriff barrierearm zu subsumieren sind.“109 In den am 12.09.2005 auf einer Fachtagung vorgestellten Ergebnissen der Arbeit des Runden Tischs Pflege zur Verbesserung der Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen spielte Barrierefreiheit in bemerkenswerter Weise nur in der Arbeitsgruppe I Verbesserung der Qualität und der Versorgungsstrukturen in der häuslichen Betreuung und Pflege eine größere Rolle. Unter Ziffer 3.1 empfiehlt die Arbeitsgruppe den Wohnungsbestand und das 108 Vgl. http://www.srh.de/cps/rde/xchg/SID-3F575FEA-E690AFA1/srh_dir/hs.xsl/339_15549_{-} DEU_HTML.html [06.11.2006]; eigene Hervorhebung. 109 Rychter 2006, 8-9; eigene Hervorhebung.

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Barrierefrei oder barrierearm – Anspruch und Wirklichkeit

Wohnungsumfeld durch Modernisierung und Sanierung für die Bedürfnisse älterer Menschen zu optimieren110: „Bereits beim Wohnungsneubau kann durch Realisierung der Barrierefreiheit im Sinne der DIN 18025, Teil II, auf die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen eingegangen werden. Anders sieht es im Wohnungsbestand aus. Hier leben derzeit 95 % der 65-jährigen und älteren Menschen. Allein zwischen 1950 und 1960 wurden in Deutschland rund 1,9 Mio. Geschosswohnungen im Zuge des sozialen Wohnungsbaus errichtet. Viele dieser Wohnungen entsprechen nicht den heutigen Vorstellungen von Sicherheit, Komfort und Qualität. Zugleich sind sie für den Fall von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit nicht bedarfsgerecht gestaltet und ausgestattet. Angesichts der Alterung der Bewohnerinnen und Bewohner sollte angestrebt werden, die bauliche und auch technische Infrastruktur des Wohnungsbestands sukzessive zu verbessern. Altersgerechte Anpassungsmaßnahmen sollten im Rahmen nachhaltiger Modernisierungen und Erneuerungen, insbesondere im Zuge der regelmäßig wiederkehrenden Sanierungstätigkeiten, von Wohnungs- und Immobilienunternehmen umgesetzt werden. Sofern die baulichen Grundvoraussetzungen eine barrierefreie Umgestaltung aus betriebswirtschaftlichen und mietpreislichen Gesichtspunkten oder aber aus Gründen des Denkmalschutzes nicht ermöglichen, wäre zumindest eine barrierearme Bestandsanpassung sinnvoll. Zudem sollte zumindest im Bereich des öffentlich geförderten Neubaus von Wohnungen und Gebäuden darauf hingewirkt werden, dass diese grundsätzlich für verschiedene Lebens- und Haushaltsformen bzw. für mögliche Lebensrisiken gleich gut nutzbar gestaltet werden. Auch sollten im Zuge der strukturellen, nicht personengebundenen Wohnungsanpassung Aspekte der Einbindung in den sozialen Nahbereich sowie dessen konkrete Ausgestaltung berücksichtigt werden.“111 In dem bereits erwähnten „BFW-Positionspapier Wohnen im Alter“ wird die Arbeit des Runden Tisches so kommentiert: „Entscheidendes Ergebnis des Runden Tisches Pflege ist für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, dass für den Wohnungsbestand künftig barrierearm an die Stelle von barrierefrei gerückt ist. Es ist nunmehr die Aufgabe des Gesetzgebers, den Begriff der Barrierearmut inhaltlich auszufüllen. Zur Lösung gibt es aus Sicht des BFW drei sinnvolle Ansätze: - Prozentuale Abweichung von den Anforderungen der DIN 18025 II (18030) - Differenzierte Anforderungskriterien auf Grundlage der jeweiligen bautypologischen 110 Vgl. Deutsches Zentrum für Altersfragen, Geschäftsstelle Runder Tisch Pflege 2005a, 16; eigene Hervorhebung. 111 Deutsches Zentrum für Altersfragen, Geschäftsstelle Runder Tisch Pflege 2005a, 16; eigene Hervorhebung.

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Voraussetzungen - Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2006 des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2006“112 Das zuletzt erwähnte Wohnraumförderungsprogramm 2006 des Landes NRW hat ein Fördervolumen von 940 Millionen Euro. Rund 560 Millionen Euro entfallen auf die Förderung der Bildung von Wohneigentum. Weitere 280 Millionen Euro fließen in die Förderung von neuen Mietwohnungen mit dem Förderschwerpunkt Schaffung seniorengerechter Wohnangebote. Im Rahmen der investiven Bestandsförderung unterstützt das Land den „barrierearmen oder -freien Umbau“ von Bestandswohnungen mit 30 Millionen Euro, wobei diese Förderung nicht an Mietpreis- und Belegungsbindungen gebunden ist.113 Am 06.07.2006 veranstaltete das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen NRW in Aachen ein Expertengespräch zum Thema „Barrierefrei – barrierearm: Neue Sichtweisen auf ein bekanntes Thema“. Als Hintergrund wird beschrieben: „Der demografische Wandel stellt Städte vor neue Herausforderungen: Insbesondere die Wohnungswirtschaft ist gefragt, wenn es darum geht, die sich wandelnden Wohnbedürfnisse einer alternden Gesellschaft in ihre Wohnungsbestände umzusetzen. Oft stoßen die Projektbeteiligten bei der Umsetzung von barrierefreien Konzepten an die Grenzen des Machbaren: Nicht in jedem Bestandsquartier sind Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren gleichermaßen umsetzbar. Hier sind oft Kompromisse notwendig, die eine deutliche Verbesserung der Nutzbarkeit bringen, aber nicht vollständig der Barrierefreiheit nach DIN-Normen entsprechen. Dieses Spannungsfeld zwischen barrierefreiem und barrierearmen Bauen und Wohnen möchte das ILS NRW in einem Expertengespräch ausloten.“114 So wie es ausschaut, gibt es offenbar längst eine sich formierende Koalition von Architekten, Wohnungswirtschaft und Politik, die sich in der Wohnungsbaupolitik von der Orientierung am Ziel Barrierefreiheit gelöst hat. Doch dieses wohnungsbaupolitische Interesse ist nicht unumstritten und wird auch von denen nicht getragen, die den Begriff der Barrierearmut in die Diskussion gebracht haben – und etwas überrascht auf die politischen Wirkungen ihrer konzeptionellen Überlegungen zu 112 Rychter 2006, 12; eigene Hervorhebung. 113 Vgl. http://www.wohnungswirtschaftaktuell.de/index.php?id=513 [06.11.2006]; eigene Hervorhebung. 114 http://www.ils.nrw.de/zwl/aktuell/veranst/060706th.html [07.10.2006]; eigene Hervorhebung.

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Barrierefrei oder barrierearm – Anspruch und Wirklichkeit

blicken scheinen.115 Nach dem Berliner Landesgleichstellungsberechtigungsgesetz ist „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“116 unabhängig von irgendeiner persönlichen Beeinträchtigung der Fixpunkt für die Notwendigkeit einer barrierefreien Gestaltung der Lebenswelt. Es sei deshalb hier in seiner einschlägigen Passage wörtlich zitiert: „§ 4 Behinderung Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. § 4a Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Eine besondere Erschwernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn Menschen mit Behinderung die Mitnahme oder der Einsatz benötigter Hilfsmittel verweigert oder erschwert wird.“

Dr.-Ing. Hans-Ulrich Litzner; Dipl.-Ing. Heino Marx; Jo Rodejohann, Dipl.-Pol.

115 Vgl. Edinger ua 2007. 116 § 4 Landesgleichstellungsberechtigungsgesetz (LGBG) vom 17.05.1999, zuletzt geändert am 19.06.2006; hier zit. n. http://www.berlin.de/lb/behi/auftrag/gleichberechtigungsgesetz.html [18.03.2007].

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

4 Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit Wenn man sich mit „Wohnen im Alter“ unter dem zentralen Gesichtspunkt Barrierefreiheit auseinandersetzt, ist eine Bestandsaufnahme des zur Verfügung stehenden Wohn- und Lebensraumes unumgänglich. Denn die Größe und Beschaffenheit der Wohnung ist grundlegend für die Möglichkeit, bei Hilfebedarf Begleitung, Betreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Im Arbeitsausschuss „Wohnen im Alter“ wurde grundsätzlich von der These ausgegangen117, dass im Gegensatz zu anders lautenden Auffassungen konsequent am Ziel der Barrierefreiheit festzuhalten ist. Barrierefreie Wohnungen müssen im Vergleich zu herkömmlichen Wohnungen nicht größer und teurer sein. Beim Umbau und bei der Sanierung von Altbeständen können die erforderlichen Elemente barrierefreien Wohnens schnell, kostengünstig und betriebswirtschaftlich begründet in die Praxis umgesetzt werden. Die in den Arbeitsausschuss eingebrachten praktischen Erfahrungen und fachlichen Diskussionen haben gezeigt, dass diese These nicht aufgegeben werden muss. Sie bestätigten vielmehr die Erfahrung, dass Barrieren zu bewältigen sind und überwunden werden können: „Dabei ist es wichtiger, die eigenen Fähigkeiten und Erfahrungen einzusetzen, als einfach nur gegebene Richtlinien zu befolgen.“118 Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Ziel Barrierefreiheit aufzugeben ist, sondern nur, dass Lösungen unter Einbezug von fachlicher Kompetenz wie lebenspraktischer Erfahrungen vorurteilsfrei gesucht werden müssen119 und dann auch gefunden werden, sicher in Schritten des jeweils Machbaren, aber unbeirrt am Ziel ausgerichtet. In diesem Zusammenhang hat der Arbeitsausschuss baumaßliche Grundlagen (4.3.1) zur Beurteilung der Eignung einer Wohnung – sogenannte Module mit Mindestgrundflächen für Wohnräume – entwickelt, die als Hinweise in einer Liste zusammengefasst und an Wohnungsunternehmen weitergeleitet wurden. Mithilfe eines 17 Punkte umfassenden Katalogs 117 Vgl. Sozialwerk Berlin 2005, 9. 118 Dr. Herberg im Vorwort zu König 2005, 9. 119 Auch in anderen Bereichen als der Wohnungsanpassung lässt sich beobachten, wie das Argument nicht hinnehmbar hoher Kosten bei der Forderung nach Barrierefreiheit einfach als gegeben hingenommen wird, aber bei einer sachlichen Prüfung aller Beteiligten keinen Bestand hat: So heißt es im Ergebnis einer fachlichen Prüfung in Berlin, barrierefreie Kassenautomaten zu beschaffen, deren weiteres Ergebnis auf der Herstellerseite noch offen ist: „Insgesamt war der Haupttenor: Der geforderte barrierefreie Dienstleistungsautomat ist im Prinzip machbar – und dies auch zu vertretbaren Kosten.“ (Landesbeauftragter 2006, 44).

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

(4.3.2) kann eine individuelle Anpassung von Wohnraum beispielsweise in einer Sanierungsphase so konzipiert werden, dass bei künftigen Wohnungsanpassungen der Kostenfaktor gering bleibt. Der Katalog gilt nicht nur als Maßstab für den künftigen barrierefreien Umbau bei Altbauten, sondern vor allem auch als Richtlinie für Neubauten. Der Arbeitsausschuss hatte es sich weiter zum Ziel gesetzt, „Mustergrundrisse für häufig in Deutschland vorkommende Wohnungen aller historischen Epochen zu entwickeln (...) und auch das soziale Umfeld als einen wesentlichen Aspekt in dem Entwurf mit zu berücksichtigen. Die Vision ist, verschiedene Wohnformen zu konzipieren, die an die einzelnen Lebensphasen angepasst werden können und in die der gesamtgesellschaftliche Prozess wie auch die demographische Entwicklung unter der künftigen Prämisse der Abnahme der Bevölkerung und der Entvölkerung von Regionen, wie etwa in Brandenburg, sowie die daraus resultierende Sozial- und Wirtschaftspolitik eingebunden werden.“120 Die in der bisherigen Tätigkeit des Arbeitsausschusses Wohnen im Alter gefundenen Lösungsansätze, die die Ausgangsthese eines machbaren barrierefreien Umbaus des Wohnungsbestands wie des Wohnungsumfeldes bestätigen, werden hier (4.4) vorgestellt.

4.1 Wohnumfeld Mit der reinen Wohnungsanpassung und dem strukturellen Umbau des Wohnungsbestandes ist die Frage der Barrierefreiheit als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter noch längst nicht erschöpft. Denn was nutzt die barrierefreie Bewegung innerhalb der eigenen Wohnung, wenn sich im Wohnumfeld, im weiteren Lebensraum Barrieren einer uneingeschränkten gesellschaftlichen Teilhabe entgegenstellen? Das Wohnumfeld darf nicht zur Isolierung von älteren Menschen führen. Von zentraler Bedeutung sind Einkaufsstätten in angemessener Entfernung und die Nähe von Haltestellen der öffentlichen Nahverkehrsmittel. Im Wohnumfeld müssen soziale Kontakte und eine selbstständige Lebensführung möglich sein, wozu auch die Nähe zu sozialen Diensten, insbesondere Pflegediensten und Seniorentagesstätten gehört. Gewünscht werden weiter Grün- und Erholungsanlagen in Wohnungsnähe. Treffpunkte mit Sitzplätzen sollten innerhalb der Grünanlage und entlang der Wege angeordnet werden. Deshalb ist die barrierefreie Ausgestaltung des Wohnumfeldes eine Hauptforderung des Arbeitsausschusses. 120 Sozialwerk Berlin 2005, 9.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Die Gestaltung des Wohnumfeldes ist dabei nicht nur für ältere Menschen, sondern für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere auch für Familien mit kleinen Kindern, wichtig. Einkaufsmöglichkeiten, aber auch Barrierefreiheit (z. B. Kinderwagen, Zugänge zu Fahrradkellern), die gute Erreichbarkeit von Post, Ämtern, Banken etc. sowie das Vorhandensein öffentlicher barrierefreier Toilettenanlagen sind für alle Menschen von Bedeutung. All diese Punkte sind längst auch politisches Allgemeinwissen, weswegen hier statt weiterer Ausführungen auf Aussagen des Vierten Berichts der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation aus dem Jahr 1997 verwiesen werden kann, dem aus der Sicht des Arbeitsausschusses wenig hinzuzufügen ist121: „Eine barrierefrei gebaute Umwelt ist für in ihrer Mobilität behinderte und für ältere Menschen eine Grundvoraussetzung für eine vollwertige Teilhabe am Leben der Gesellschaft, denn auch dieser Personenkreis muss sich in der technisch-baulichen Umwelt selbständig bewegen und Gebäude, Einrichtungen, technische Anlagen sowie Straßen, Wege und Plätze, öffentlich zugängliche Gebäude und Freizeitstätten möglichst ohne fremde Hilfe nutzen können. Planen, Bauen und Gestalten hat die Belange aller als Nutzer und Anwender in Frage kommenden Menschen einzubeziehen, somit insbesondere auch die behinderter und älterer Menschen. Ziel sind nicht nur behindertengerechte oder altengerechte Einzelobjekte, sondern eine barrierefreie Umwelt für alle Menschen, denn eine barrierefreie Gestaltung ist meist auch die optimale Gestaltung für Nichtbehinderte. Bei den Lösungsmöglichkeiten für barrierefreies Bauen ist bereits ein hoher Kenntnisstand erreicht; notwendig ist eine systematische Umsetzung der zum barrierefreien Bauen vorhandenen Vorschriften, Empfehlungen und Erfahrungen in die Planungs- und Baupraxis. Die Wohn- und Lebensbedingungen müssen behinderten, chronisch kranken und älteren Menschen ermöglichen, ein selbständiges Leben zu führen, Kontakte mit Behinderten und Nichtbehinderten zu pflegen und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Barrierefrei gestaltete Wohnungen tragen zur Selbständigkeit bei und erleichtern bei Bedarf die nötige Pflege und Betreuung. Für Menschen, die erst in späteren Lebensjahren behindert werden, bildet die Anpassung des Wohnraums an die geänderten Bedürfnisse die Voraussetzung für ihren Verbleib in der vertrauten Umgebung.“122 121 Vgl. auch die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen zum Thema Wohnumfeld (BAGSO 2004). 122 Deutscher Bundestag 1997, 80; eigene Hervorhebung.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Der Arbeitsausschuss hat dieses Problem immer wieder in seine Überlegungen einbezogen und kann sich deshalb eine Lösung des Problems Barrierefreiheit nur in einem umfassenden Gesamtansatz vorstellen. Sein Hauptaugenmerk galt aber, wie gesagt, der barrierefreien Gestaltung der Wohnung selber. Deswegen sind hier nur zentrale Kriterien für ein barrierefreies Wohnumfeld stichwortartig zusammengefasst, die sich aus den Diskussionen und Untersuchungen ergeben haben.123

4.1.1 Straßen, Wege, Plätze Öffentliche Anlagen sind mit Hilfe von Wegweisern, Hinweisschildern und Informationstafeln grundsätzlich übersichtlich zu gestalten und frei von Hindernissen zu halten. Dazu gehören eine hinreichende Beleuchtung mit hoher Beleuchtungsstärke, aber auch öffentliche Notrufanlagen, Sanitäreinrichtungen und ausreichend Briefkästen. Für sehbehinderte und ältere Menschen sind ● ● ● ●

die Wegweiser und Hinweisschilder in klarer Schriftführung darzustellen, ist ein Leitsystem mit Leitstreifen erforderlich, sind Stufen sind kontrastreich zu markieren, müssen abgesenkte Bordsteine optisch kontrastierend gekennzeichnet werden und sind Straßenübergänge kontrastreich und mit akustischen Signalen auszustatten.

Für blinde Menschen sind ● ● ● ● ● ●

feststehende Hindernisse zu vermeiden, Wegweiser, Hinweisschilder und Informationstafeln in taktiler Ausführung zu gestalten, Aufmerksamkeitsfelder vor und hinter Türen, vor Rolltreppen und Treppen einzurichten, abgesenkte Bordsteine taktil (z.B. durch unterschiedliche Oberflächenbeschaffenheit) zu kennzeichnen, Straßenübergänge mit akustischen Signalen auszustatten und ist an zentralen Plätzen nach Möglichkeit eine Informationssäule vorzusehen.

Für kleinwüchsige Menschen und Kinder sind ● ● ● ●

Bedienhöhen zu beachten, sollten erforderliche Stufen maximal 17 cm hoch sein, sind beidseitige Handläufe einschließlich eines 2. Handlaufes in 60 cm Höhe vorzusehen und Wegweiser und Hinweisschilder in 130 cm Höhe anzubringen.

123 Das Thema Wohnumfeld ist in der Literatur breit erörtert, als ersten Einstieg vgl. Wahl u. a. 1999; Mollenkopf u. a. 2004; Münsterjohann 2004; für Berlin am Beispiel Friedrichhain-Kreuzberg Humboldt-Universität zu Berlin 2005.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Für gehbehinderte und ältere Menschen sind ● ● ●

Stufenhöhen zu beachten, um Stolpergefahren zu vermeiden, bei Bewegungen über Entfernungen von mehr als 100 m Ruhebänke erforderlich, nach Möglichkeit rutschhemmende Gehwegplatten einzusetzen,

Für Rollstuhlbenutzer sollten ● ● ● ●

Hauptwege mindestens 150 cm breit sein, parallel zu erforderlichen Stufen Rampen mit maximalen Gefälle von 6 % geführt werden, überdachte Behindertenparkplätze eingerichtet und Bedienhöhen konsequent bedacht werden.

4.1.2 Öffentlich zugängliche Gebäude und Einrichtungen (z. B. Ämter, Banken, Ärztehäuser/Apotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Gaststätten) Zusätzlich zu den bereits erwähnten Kriterien gilt hier allgemein, dass hinsichtlich der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit ● ● ● ● ● ● ● ● ●

die öffentliche Anbindung (Bus, Bahn, Parkplätze für PKW) gegeben sein muss, die Einrichtungen frei von Hindernissen zugänglich sein sollten, bereits im Eingangsbereich mit Hilfe von Wegweisern, Hinweisschildern und Informationstafeln Übersichtlichkeit erreicht wird, ein Leitsystem als Orientierungshilfe eingerichtet ist, eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist, die Mindesttürbreiten beachtet werden, ausreichende Bewegungsflächen vorhanden sind, Eingangstüren grundsätzlich mit einem Bewegungsmelder ausgestattet und alle Bedienelemente in der vorgeschriebenen Höhe angebracht sind.

Für gehörlose, hörbehinderte Menschen und ältere Menschen ● ●

sind Informationstafeln (Wegweiser, Hinweisschilder) in übersichtlicher Ausführung und visuelle Informationsübermittlung in Aufzügen notwendig.

Für sehbehinderte und ältere Menschen ist ● ● ● ● ● ● ●

der Eingangsbereich entsprechend optisch darzustellen, sind Informationstafeln (Wegweiser, Hinweisschilder) in übersichtlicher, klarer Schrift und optisch kontrastreicher auszuführen, Stufen kontrastreich zu markieren, Fußboden und Wände farblich kontrastreich und mit ausreichender Leuchtdichte zu gestalten, Bedientableaus kontrastreich zu gestalten, Glastüren mit kontrastreichen Sicherheitsmarkierungen (Wechselkontrast) zu versehen und ist ein Leitsystem (z.B. mittels Leitstreifen) erforderlich.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Für blinde Menschen sind ● ● ● ● ● ●

Hindernisse zu vermeiden, bei Notwendigkeit feststehender Hindernisse Kontraste zu verwenden, Bauteile mit Sockel oder bis zum Boden auszuführen, Wegweiser, Hinweisschilder und Informationstafeln und -säulen in taktiler/akustischer Ausführung (z.B. Bodenindikatoren), akustische Informationsübermittlung sowie taktil ausgeführtes Bedientableau in Aufzügen erforderlich sowie Aufmerksamkeitsfelder vor- und hinter Türen, vor Rolltreppen und Treppen notwendig.

Für kleinwüchsige Menschen und Kinder sind ● ● ● ●

Wegweiser und Hinweisschilder in 130 cm Höhe anzubringen, erforderliche Stufen auf eine maximale Höhe von 17 cm zu begrenzen, beidseitig Handläufe einschließlich eines 2. Handlaufes in 60 cm Höhe anzubringen und die erforderlichen Bedienhöhen zu bedenken.

Für gehbehinderte und ältere Menschen sind ● ● ●

Stolpergefahren zu vermeiden, Stufenhöhen zu beachten, im Eingangsbereich Ruhezonen wünschenswert

Für Rollstuhlbenutzer sollten ● ● ● ●

überdachte Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe vorhanden sein, parallel zu erforderlichen Stufen zum Ausgleich des Gefälles Rampen mit maximalen Gefälle von 6 % geführt werden, Bewegungsflächen vor Gebäudeein- und -ausgängen vorhanden sein und Bedienhöhen sowie die Erreichbarkeit (z. B. Treppen, Aufzüge, Flurbreiten, Brandschutztüren) und Nutzbarkeit (z. B. Raumgrößen, Tresen, Schalter, Sanitäranlagen) beachtet werden.

4.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV (z. B. Haltestellen/Stationen, Bahnhöfe, Verkehrsmittel) Auch hier gelten zunächst einmal die bereits angeführten Grundsätze; allgemein gilt, dass ● ● ● ● ●

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Haltestellen des ÖPNV sichtbar und gut erreichbar (z. B. Überwege, Ampelanlagen) gestaltet und ausreichend beleuchtet sein müssen, Bahnhöfe frei von Hindernissen zugänglich und bereits im Eingangsbereich mit Hilfe von Wegweisern, Hinweisschildern und Informationstafeln orientierend gestaltet sind, insbesondere bei den Türen die Mindesttürbreiten beachtet und diese grundsätzlich mit einem Bewegungsmelder ausgestattet werden, Schriftzüge auf Wegweisern und Informationstafeln lesbar sind, Linienpläne auch in taktiler Form vorhanden sind,


Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

öffentliche Verkehrsmittel für jeden zugänglich und nutzbar sind (Niederflurausführung der Verkehrsmittel bzw. Absenkfunktion der Ein- und Ausstiegsplattform).

Für gehörlose, hörbehinderte und ältere Menschen sind ● ●

Informationstafeln (Wegweiser, Hinweisschilder) in übersichtlicher Ausführung sowie visuelle Informationsübermittlungen in den öffentlichen Verkehrsmitteln erforderlich.

Für sehbehinderte und ältere Menschen sind ●

● ● ● ●

optisch kontrastreiche Darstellungen der Haltestellen, der Bedienelemente sowie der elektrischen Abfahrtsanzeige (akustische Durchsage bei Bedarf auf Knopfdruck) erforderlich, überdachte Glashäuschen mit kontrastreichen Sicherheitsmarkierungen (Wechselkontrast) zu versehen, Leitsysteme (Leitstreifen) für sehbehinderte Menschen erforderlich, Bauteile, die ein Hindernis in Kopfhöhe darstellen, gefahrlos zu gestalten und eine akustische Stationsdurchsage einzurichten.

Für blinde Menschen sind ● ● ● ●

Wegweiser, Hinweisschilder, Informationstafeln sowie Notruf- und Infosäulen in taktil (Bodenindikatoren) bzw. akustisch auszuführen, Bodenindikatoren auch auf Bahnsteigen anzubringen, Aufmerksamkeitsfelder vor- und hinter Türen, vor Rolltreppen und Treppen einzurichten und akustische Informationsübermittlungen und Ansagen zur Ausstiegsseite erforderlich.

Für kleinwüchsige Menschen und Kinder sind ● ● ● ● ●

Wegweiser und Hinweisschilder in 130 cm Höhe erforderlich, Stufen auf eine maximale Höhe von 17 cm zu begrenzen, beidseitige Handläufe einschließlich eines zweiten Handlaufes in 60 cm Höhe anzubringen, die Bedienhöhen zu beachten (z.B. bei Fahrkartenautomaten) und niedrigere Sitze (z. B. als Klappsitze) einzubauen.

Für gehbehinderte und ältere Menschen sind ● ● ●

Stolpergefahren auszuschließen, Stufenhöhen zu beachten und in Bahnhofs- und Haltestellenbereichen Ruhezonen wünschenswert.

Für Rollstuhlbenutzer sind ● ● ●

möglichst überdachte Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe eines Bahnhofes einzurichten, Bewegungsflächen vor Gebäudeein- und -ausgängen zu beachten, möglichst parallel zu Stufen zum Bahnsteig ein behindertengerechte Aufzüge vorzusehen und die notwendigen Bedienhöhen zu beachten.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

4.2 Wohnungsanpassungen Menschen, die durch höheres Alter, Unfall oder Behinderung die Körperhygiene und die häuslichen Tätigkeiten aufgrund vorhandener und nun unüberwindbarer Barrieren nicht mehr selbstständig verrichten können, sind gezwungen, die Wohnung nach ihren Bedürfnissen und individuellen Fähigkeiten umzugestalten zu lassen. Gebäudeeingänge, Türschwellen, Küchen und Badezimmer sind die Schwerpunktbereiche für je nach Ausführung mehr oder weniger kostenaufwendige Wohnungsanpassungsmaßnahmen. Der von Betroffenen zu zahlende Eigenanteil ist abhängig vom Grad der körperlichen Beeinträchtigung und kann unter den gegebenen Bedingungen relativ hoch sein. Grundsätzlich sollte bei Wohnungsanpassungen von den Planern und ausführenden Firmen darauf geachtet werden, dass die baulichen Veränderungen auch Nachmietern eine problemlose Nutzbarkeit der Wohnung garantiert. Die Vermieter und Wohnungseigentümer müssen Anpassungsmaßnahmen zustimmen und erhalten im Ergebnis oft eine qualitativ hochwertigere Wohnung, die auch für einen größeren Personenkreis interessant ist. In den folgenden Praxisbeispielen sind häufig auftretende Wohnungsanpassungen erläutert und mit Grundrissen/Fotos dokumentiert.124

4.2.1 Herr P. löst sein Problem privat mit Unterstützung der Leistungsträger Herr P. ist 78 Jahre alt und zunehmend auf Gehhilfen und eine Pflegekraft angewiesen. Er wohnt seit über 30 Jahren in einer zweigeschossigen Reihenhauswohnung. An der Treppe zum Obergeschoss wurde bereits ein Sitzlift montiert. Nach dem Tode seiner Frau fehlte ihm die notwendige Unterstützung und er kam aufgrund seiner eingeschränkten Fähigkeiten immer weniger mit den häuslichen Tätigkeiten zurecht. Besonders das Bad konnte er nicht mehr selbstständig, zweckentsprechend nutzen. Die Badezimmertür ließ sich durch das Waschbecken nicht im rechten Winkel öffnen. Herr P. hatte Probleme bei der Nutzung der Badewanne, denn auch ein Wannenlifter stellt nur eine Kompromisslösung dar. Das Toilettenbecken war zu niedrig. Zur Lösung der Probleme wurden mit Herrn P. verschiedene Umbaumaßnahmen vereinbart: 124 Sie entstammen der Arbeit von barrierefrei planen. Dipl.-Ing. Heino Marx.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Ersatz der Badewanne durch eine schwellenfreie Dusche,

Setzen einer Duschtrennwand als raumhohe Vorwand für ein wandhängendes WC,

Montage eines Eckwaschbeckens,

Ersatz des Heizkörpers durch einen Badheizkörper,

Fliesen des gesamten Badezimmers.

Die Umbaukosten betrugen 12.150 € (brutto); Herr P. erhielt einen Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 2.557 € und für Hilfsmittel eine weitere Zuwendung der Krankenkasse in Höhe von 1.328 €. Herr P. hatte also 8.265 € als Eigenanteil für die gesamte Umbaumaßnahme zu zahlen.

4.2.2 Nach einem Unfall tritt für Frau E. die Unfallversicherung ein Frau E. ist 64 Jahre alt und wohnt in einer 3-Zimmer-Altbauwohnung. Nach einem Unfall

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

musste sich Frau E. mehreren Hüftgelenks- und Knieoperationen unterziehen. Die körperlichen Schäden werden sie nun auf Dauer in ihrer Mobilität erheblich einschränken. Um weiterhin die Räume selbstständig erreichen und nutzen zu können, mussten sämtliche Türschwellen beseitigt werden. Zusätzlich waren umfangreiche Umbaumaßnahmen im Badezimmer erforderlich. Die einzelnen Umbaumaßnahmen: ● ● ● ● ● ●

Beseitigung von fünf Türschwellen Einbau einer schwellenfreien Duschkabine mit festen Wandelementen und einer Echtglastür Versetzen des Waschbeckens Setzen einer Vorwand mit wandhängendem WC-Becken Montage von Halte- und Stützgriffen Fliesen des gesamten Bades

Die Umbaukosten betrugen 16.200 € (brutto) und wurden von der Versicherung des Unfallverursachers voll übernommen.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

4.2.3 Frau J. nutzt Sanierungsmaßnahmen der Wohnungsbaugesellschaft Frau J. benötigte bereits seit zwei Jahren einen Rollator, um sich selbstständig in ihrer Wohnung und im Wohnumfeld bewegen zu können. Im Vorfeld geplanter Sanierungsmaßnahmen suchte sie das Gespräch mit Verantwortlichen der Wohnungsbaugesellschaft, um ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche bei den geplanten Baumaßnahmen einfließen zu lassen.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Es wurde in ihrem Auftrag eine Planung mit entsprechender Beschreibung der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen erarbeitet und der Wohnungsbaugesellschaft zur Verfügung gestellt. Da im Haus die Fenster, Balkontüren, Küchen und Bäder saniert werden sollten und die zusätzlichen Maßnahmen keinen erheblichen Mehraufwand darstellten, wurde dem Antrag von Frau J. zugestimmt. Die einzelnen Umbaumaßnahmen: ● ● ● ● ● ● ●

Reduzierung der Schwellenhöhe zum Balkon auf 2 cm tiefere Anordnung der Fensteroliven (Handgriffe) Veränderung des Anschlages der Badezimmertür Ersatz der Badewanne durch eine schwellenfreie Dusche Lieferung und Montage von Schiebeelementen als Duschabtrennung Montage eines Eckwaschbeckens Einbau eines Eck-WC’s mit dem Schenkelmaß 60 cm

Die Umbaukosten betrugen 2.150 € (brutto) und wurden von der Wohnungsbaugesellschaft im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen übernommen. Grundlage der Kostenberechnung war die Differenz zwischen den geplanten Sanierungskosten und den Kosten für die individuelle Anpassung.

4.2.4 Strukturelle Anpassung zweier Elfgeschosser einer Wohnungsbaugesellschaft Die Aufzugsebene von zwei 11-geschossigen Wohngebäuden war nur über eine 130 cm hohe, überdachte Außentreppen erreichbar. Da sich der Anteil von älteren Mietern und Mieterinnen mit Behinderungen ständig erhöht hatte, plante der Mieterbeirat, die Eingänge zu den Wohngebäuden stufenlos zu gestalten. Zur Lösung wurden zwei Varianten erarbeitet, die zur Schaffung barrierefreier Zugänglichkeit feste Rampen oder Außenaufzüge vorsahen. Die Entscheidung fiel zugunsten der kostengünstigeren Variante, dem Anbau von zwei Seniorenaufzügen vom Typ BA 4000. Die Aufzüge wurden aus Sicherheitsgründen nur mit Sehschlitzen statt großflächiger Glaseinsätze sowie mit Schlüsseltastern außen und innen ausgestattet. Die Kosten in Höhe von rund 45.000 €

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LÜsungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

wurden aus Mitteln des Stadtbezirkes finanziert.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

4.2.5 Aus der Arbeit der Koordinierungsstellen Rund ums Alter In Berlin gibt es ein flächendeckendes Netz von Koordinierungsstellen Rund ums Alter. In diesen Einrichtungen arbeiten Sozialarbeiter/innen nach der Methode des Case Management, die unabhängig und verbraucherorientiert ältere und behinderte Menschen ab einem Alter von 60 Jahren unter anderem zu Wohnraumanpassung informieren, beraten und unterstützen. Vorläufer und Modell dieser Koordinierungsstellen war die im April 1988 vom Sozialwerk Berlin e. V. in Wilmersdorf initiierte erste „Koordinierungsstelle für ambulante, soziale Rehabilitation älterer Menschen“. Ziel der Arbeit ist es, ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden so lange wie möglich zu sichern und so unnötige Heimeinweisungen zu verhindern. Die Koordinierungsstellen werden von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert und über die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege finanziert. Im ersten Beispiel geht es um eine Wohnungsanpassungsmaßnahme125, die Schaffung

Bad: Vorher

Bad: Nachher

eines barrierefrei zugänglichen Bades in einer klassischen Altbauwohnung. Ein 72 Jahre 125 Die beiden Beispiele stammen aus der Arbeit der Koordinierungsstelle Rund ums Alter Charlottenburg-Wilmersdorf.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

alter Mann, auf die ständige Benutzung eines Rollstuhls angewiesen, kann in seiner 3-Zimmer-Altbauwohnung das Badezimmer nicht mehr selbstständig nutzen und ist bei der täglichen Körperpflege dauerhaft auf Fremdhilfe angewiesen. Das Badezimmer ist sehr eng und schmal geschnitten, mit einer Duschtasse, einem Handwaschbecken und einer auf dem Podest stehenden Toilette ausgestattet. Die Eingangstür ist mit einer hohen Türschwelle versehen und hat eine Breite von 60 cm. Damit ist der Wasch- und Duschbereich für den Rollstuhlfahrer völlig unzugänglich. Angrenzend an das Badezimmer finden sich die sogenannte Mädchenkammer sowie die Küche mit Speisekammer (blau gekennzeichnet).

Bad vorher

Bad nachher

Die perspektivische Sicht verdeutlicht die Enge des Raumes: Das Handwaschbecken ragt über den schmalen Türrahmen hinaus, die hohe Duschtasse macht ein Umsetzen vom Rollstuhl in die Dusche unmöglich. Eine Durchfahrt mit dem Rollstuhl zur Toilette ist ebenfalls nicht möglich. Das Badezimmer wurde unter Einbeziehung der angrenzenden Mädchen- und Speisekammer vergrößert. Die ursprüngliche schmale Badezimmertür sowie die Tür zur Speisekammer wurden geschlossen. Die Eingangstür wurde weiter nach links versetzt und hat nun eine Breite von 90 cm. Sie kann nach außen aufgeschlagen werden. Die niedrige Türschwelle wurde mit einer flexiblen Auffahrtrampe versehen. Der Duschbereich hat einen ebenerdigen rollstuhlgerechten Duschplatz mit Gefälle erhalten. Die perspektivische Sicht zeigt den geräumigen barrierefreien Duschplatz mit dem notwendigen Gefälle von 1-2%. Der Duschplatz erhält einen Waschstuhl und ermöglicht so ein selbst-

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

ständiges Umsetzen vom Rollstuhl. Zusätzlich wurde im Waschbereich eine vertikale Gleitstange zum Festhalten installiert, die gleichzeitig als Halterung für die höhenverstellbare Handbrause dient. Die Toilette wurde auf Körpergröße durch einen Sockel angepasst, für Entspannungsbäder eine Badewanne mit Lifter installiert. Das Ergebnis des Umbaus: Der Rollstuhlfahrer kann jetzt das Badezimmer alleine aufsuchen und nutzen. Er kann sich selbstständig vom Rollstuhl auf die Toilette setzen und durch den barrierefreien Duschplatz die täglichen Hygienemaßnahmen allein durchführen. Die Selbstständigkeit ist damit ernorm erhöht worden, die vorhandenen körperlichen Fähigkeiten konnten reaktiviert werden. Diese Maßnahme kostete 9.100 €. Neben der Kostenübernahme durch die Pflegekasse in Höhe von 2.557 €, beruhend auf § 40 SGB XI „Pflegehilfsmittel und Technische Hilfen“, konnte seinerzeit noch ein einmaliger Zuschuss der Investitionsbank Berlin in Höhe von 3.903 € eingeworben werden. Die Investitionsbank, eine Anstalt der Landesbank Berlin, förderte zum Zeitpunkt der Maßnahme noch bauliche Veränderungen für Behinderte und Senioren bis zu höchstens 50 % der Umbaumaßnahme. Weil sich zusätzlich eine Stiftung mit 1.500,00 € beteiligte, reduzierte sich der Eigenanteil auf 1.200 €. Zuschüsse der Investitionsbank werden heute für diesen Zweck nicht mehr vergeben, und Zuwendungen einer Stiftung sind nur in Einzelfällen möglich. Hieran wird deutlich, wie sehr heute Wohnungsanpassungen von den Eigenleistungen abhängig und schwieriger geworden sind. Im zweiten Beispiel geht es um zwei Stufen zur Eingangstür in einem klassischen Altbau, die für Rollstuhlfahrer nicht zu überwinden waren. Hier wurde ein Holzpodest auf Stufenhöhe angebracht; auf der einen Seite eine Auffahrtrampe (auch für Kinderwagen nutzbar), auf der anderen Seite zwei Stufen. Der Rollstuhlfahrer kann jetzt ohne fremde Hilfe und völlig autonom seine Parterrewohnung verlassen und wieder erreichen. Die Maßnahme zeigt, mit welchen einfachen Maß-

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

nahmen im Einzelfall oft große Wirkungen erzielt werden können. Wohnungsanpassung erfordert jedoch Fachkenntnisse, eine fachgerechte Planung, eine gut organisierte Durchführung sowie die Überwachung aller notwendigen Maßnahmen – inklusive Finanzierung.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

4.3 Sanierung und Modernisierung Im Rahmen von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen kompletter Wohngebäude bietet es sich an, sämtliche Wohnungen in ihrer baulichen Grundstruktur barrierefrei zu gestalten. Damit werden für alle Menschen zugängliche und nutzbare Wohnräume geschaffen, vor allem wird aber die flexible Nutzung der Wohnräume je nach konkretem Bedarf gesichert. Individuelle Wohnraumanpassungen beschränken sich dann zu gegebener Zeit auf geringfügige und vor allem wenig kostenträchtige Eingriffe.

4.3.1 Maßliche Grundlagen zur Beurteilung der baulichen Eignung bestehendem Wohnraums Grundlage für die Erarbeitung der Kriterien zur Beurteilung von Wohnraum für ältere und behinderte Menschen bildet die DIN 18025 Teil 1/DIN 18030 (Entwurf). Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten grundsätzlich Mindestabmessungen. Die Kriterien dienen dazu, eine Vorauswahl hinsichtlich der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für die angesprochenen Personengruppen zu treffen. Zugänge ● ●

Der Hauseingang und mindestens eine Wohnebene müssen stufenlos zugänglich sein. Alle zur Wohnung gehörenden Zimmer einschließlich Terrassen, Balkone, Loggien, Briefkästen, Keller- und Müllräume müssen schwellenlos erreichbar sein.

Treppen In der DIN 18065 Gebäudetreppen vom Januar 2000 sind Treppenlaufbreite, Treppensteigung und Treppenauftritt definiert und dort in Tabelle 1 mit Grenzmaßen versehen. Für baurechtlich notwendige Treppen gilt: ● ● ●

Treppensteigung (s) Treppenauftritt (a) nutzbare Treppenlaufbreite

max. 21 cm aber nicht unter 14 cm min. 26 cm aber nicht tiefer als 37 cm min. 100 cm

Für das Steigungsverhältnis wird die Schrittmaßregel zugrunde gelegt: ● ● ●

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Schrittmaßregel: bequeme Begehbarkeit: sichere Begehbarkeit:

2s + a = 59 cm bis 69 cm a – s = 12 cm a + s = 46 cm


Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Das Steigungsverhältnis von 17/29 oder auch 16/30 erfüllt sowohl die Schrittmaß-, Bequemlichkeits-, als auch die Sicherheitsregel. ●

Vorschlag

a = 30 cm / s = 16 cm

Personenaufzug (wenn zum Erreichen der Wohnungsebene notwendig) ● ● ●

Lichte Breite der Fahrschachttür Mindestabmessungen des Fahrkorbes Erforderliche Bewegungsfläche davor

90 cm 110 cm x 140 cm 150 cm x 150 cm

Türbreiten ● ● ● ●

Hauseingangstüren Fahrschachttüren Wohnungstüren Zimmertüren

90 cm 90 cm 90 cm 90 cm

Flurbreiten ● ●

Außerhalb der Wohnung Innerhalb der Wohnung

150 cm 150 cm

Bewegungsflächen Die erforderlichen Bewegungsflächen sind Grundlage für die Berechnung der Zimmergrößen. ● ● ● ● ●

In jedem Raum Vor Sanitäreinrichtungen Vor Küchenausstattungen Vor Möbeln Entlang einer Bettseite

150 cm x 150 cm 150 cm 150 cm 150 cm 150 cm

Zimmergrößen Die Zimmergrößen werden durch die Abmaße der Objekte, Einrichtungsgegenstände und die erforderlichen Bewegungsflächen bestimmt. Entscheidend für die Beurteilung sind die Raumschnitte (Breite x Tiefe) – die Quadratmeter der Zimmer spielen nur eine untergeordnete Rolle. Zur Ermittlung der Zimmergrößen werden folgende Mindestabmessungen der Objekte und Ausstattungsgegenstände zugrunde gelegt: ● ● ●

WC Wanne Waschbecken

40 cm x 70 cm 70 cm x 170 cm 60 cm x 55 cm

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

● ● ●

Waschmaschine Badmöbel Doppelbett

60 cm x 60 cm 30 cm x 30 cm 200 cm x 210 cm

4.3.2 Allgemeine Bau- und Gestaltungshinweise zur Errichtung von barrierefreiem Wohnraum Bei der Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen sind zwei Grundsätze zu beachten: ●

Ausschöpfung aller bautechnischen und gestalterischen Möglichkeiten, um (kostenaufwendige) Korrekturen zu vermeiden

Schaffung von Voraussetzungen für eine problemlose Anpassbarkeit

Die nachfolgenden Bau- und Gestaltungshinweise berücksichtigen die genannten Grundsätze, konkretisieren die Schwerpunktbereiche und nennen detaillierte Lösungsmöglichkeiten: ●

Sämtliche Türen sollten eine lichte Breite von mindestens 90 cm aufweisen.

Schiebe- und Raumspartüren sind für jeden bequem handhabbar und bieten die Möglichkeit, die Flächen optimal zu nutzen.

Die gesamte Wohnung - einschließlich Eingangsbereich, Terrasse/Balkon - ist schwellenfrei auszuführen und mit fest verlegten, rutschhemmenden und rollstuhlgeeigneten Bodenbelägen zu versehen.

Eine Heizmöglichkeit muss das ganze Jahr über verfügbar und die gewünschte Temperatur individuell regelbar sein.

Die Brüstungen von Balkonen sollten ab einer Höhe von 60 cm "durchschaubar" sein. Es lohnt sich auch darüber nachzudenken, ob nicht in jeder Wohnung eine Fensterfläche bis zum Fußboden geführt werden sollte, um aus jeder Position hinausschauen zu können. Als "Nebeneffekt" gelangt mehr Tageslicht ins Zimmer.

Die Greifhöhe der Fenstergriffe sollte so gering wie möglich sein, damit die Fenster von den meisten Menschen problemlos bedient werden können. Die Griffe sollten zusätzlich mit Schlössern versehen werden, um die durch die geringere Höhe entstandene Gefahrenquelle, speziell für Kinder, zu beseitigen.

Küchen mit unterfahrbarer Ausstattung sind von allen Menschen nutzbar. Rollcontainer stellen einen Ausgleich zu den dadurch reduzierten Unterbringungs- und Abla-

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

gemöglichkeiten dar. ●

Fast jeder Mensch möchte heute ein geräumiges Badezimmer. Diese Fläche optimal gestaltet, lässt alle Möglichkeiten offen. Grundsätzlich sollte das Badezimmer mit einer mechanischen Entlüftung ausgestattet werden.

Schwellenfreie Duschen können ohne großen finanziellen und bautechnischen Aufwand durch Badewannen überbaut werden. Im Idealfall ist ein Badezimmer mit Wanne und Dusche ausgestattet.

Vorwandinstallationen sind so zu konzipieren, dass Wasch- und Toilettenbecken vertikal und horizontal variabel platziert und Haltegriffe nachgerüstet werden können.

Einhebelmischarmaturen sind für jeden bequem handhabbar. Eine sorgfältige Auswahl des Typs lohnt sich; so gibt es z. B. Armaturen mit herausziehbarem Brauseschlauch oder mit auswechselbarem Bedienhebel, dessen Austausch nur geringe Kosten verursacht.

Armaturen mit Heißwassersperre/Thermostat vermindern die Verbrühungsgefahr.

Die Installation eines Flachaufputz- oder Unterputzsiphons bietet nicht nur mehr Freiraum unter dem Waschbecken sondern steigert auch den ästhetischen Aspekt.

Einen Abstellraum kann jeder gebrauchen. Mit einer Mindestfläche von 150 cm x 190 cm kann er einem Rollstuhlbenutzer als Umsetz- und Laderaum für den E-Rollstuhl dienen.

Sämtliche Bedienelemente lassen sich im Greifbereich zwischen 85 cm und 105 cm anordnen. Die bevorzugte Bedienhöhe liegt bei 85 cm. Der Abstand der Bedienelemente zu Wänden oder festen Bauteilen sollte 50 cm nicht unterschreiten.

Zusätzliche Leerrohre ermöglichen Nachverlegungen von Anschlüssen für Schalter, Steckdosen, Telefone und Fernsehapparate.

Bei der Gestaltung der Wohnungen sollten Fußböden, Wände und Türen/Türzargen zueinander mit kontrastierenden Farben versehen werden.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

4.4 Mustergrundrisse Wenn die bauliche Eignung vorhandenen Wohnraums unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und in Verbindung mit den erforderlichen Mindestzimmergrößen geprüft wird, stellt man fest, dass in den meisten Wohngebäuden barrierefreie Wohnungen realisierbar sind. In all diesen Fällen können die vorhergehend beschriebenen allgemeinen Bau- und Gestaltungshinweise zur Errichtung von barrierefreiem Wohnraum umgesetzt werden. Wie diese „barrierefrei“ im Sinne von DIN 18025 und DIN 18030 (Entwurf) umgestaltet werden können, wird nun mittels einzelner Mustergrundrisse von in Deutschland häufig vorkommenden Wohnungstypen gezeigt. Aufgrund konkreter Projekte im Bestand wurden Kostenvergleiche zwischen konventioneller und barrierefreier Umgestaltung durchgeführt. Sie lassen sich unter der Annahme, dass der Bestand aus anderen Gründen (Wärmetechnik, Modernisierung u. Ä.) umgebaut wird, dahingehend zusammenfassen, dass der durchschnittliche Mehraufwand bei üblichem Standard mit etwa 2.000 € Mehrkosten je Wohnung relativ gering ist. In den Grundrisszeichnungen, die den folgenden Abschnitten beigefügt sind, sind abzureißende Bauteile gelb, neu zu errichtende rot gezeichnet.

4.4.1 Wohnbauten aus der Zeit nach der Reichsgründung von 1871 Bei den hier beispielhaft vorgestellten Wohnbauten handelt es sich um viergeschossige Hinterhof-Gebäude aus der Zeit um 1900 mit stufenlosem Zugang. Gezeigt wird ein Teilgrundriss des Erdgeschosses im Bestand und in der barrierefreien Umgestaltung bei einer Wohnungsgrösse von 68 m². Charakteristisch für diesen Wohnungstyp ist das sehr enge Badezimmer mit dahinterliegender Speisekammer, die von der Küche zugänglich ist. Beide Räume teilen sich ein schmales Fenster, das im oberen Teil eine Entlüftung für das Bad beinhaltet. Auch der Flur ist sehr klein und bietet kaum Platz für eine Garderobe. In jedem Fall müssen deshalb Bad und Flur vergrößert werden. Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, die sich auch im Bauaufwand und in den Kosten widerspiegeln.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Sollzustand

Istzustand

Im hier gezeigten Beispiel wird die ehemalige Küche zum Badezimmer, die Fläche des Bades vergrößert das Schlafzimmer und zusätzlich entsteht ein geräumiger Flur. Wohnen und Küche befinden sich nun in einem Raum.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

4.4.2 Wohnbauten der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts Hier handelt es sich um ein zweigeschossiges Wohngebäude aus den Jahren 1930/31 mit Teilgrundrissen des Erdgeschosses im Bestand und nach der barrierefreie Umgestaltung. Zwei Wohnungen haben je 46 m² und eine Wohnung 59 m² Wohnfläche. Merkmalspezifisch für die Bauweise der dreißiger Jahre ist dieser Wohnhaustyp mit seinen außen liegenden Treppen vor den Gebäudeeingängen und schmalen Hausfluren. Das Ziel ist es, alle Erdgeschoss-Wohnungen stufenlos zugänglich und nutzbar zu gestalten. Der großzügig geschnittene Vorgarten lässt den Anbau einer Rampe zu. Die geplante Rampenkonstruktion sieht vor, dass über eine mittig angeordnete Rampenauffahrt je zwei Hauseingänge zu erreichen sind. Die jeweilige Rampenlänge wird bei einem Niveauunterschied von 6 % etwa 4,90 m Länge aufweisen. Die bestehenden Hausflure sind zu verbreitern. Unmittelbar vor den Wohnungstüren wird eine erforderliche Bewegungs- und Rangierfläche für Rollstühle vorgesehen. Typisch für die Wohnungen sind der enge Flur, das sehr schmale Badezimmer sowie in den kleiner geschnittenen Wohnungen die Zusammenlegung des Wohn- und Essbereiches. Wohnung mit 59 m²: Die großzügige Raumaufteilung dieser Wohnung lässt die Gestaltung eines geräumigen Flurbereiches zu und eine Schrankkombination mit Garderobe kann problemlos integriert werden. Weiterhin ist geplant, das bestehende Badezimmer um den Küchenraum auf eine Fläche von ca. 7 m² zu erweitern, womit auch eine Waschmaschine platziert werden kann. Eines der beiden Kinderzimmer soll künftig als Küche nutzbar sein. Im Zuge dessen wird die Wand versetzt, um ausreichend Bewegungsfläche zu schaffen. Der einstige Schlafbereich und das zweite Kinderzimmer werden zu einem großen Wohnraum zusammengefasst. Der ehemalige Wohnraum wird zum Schlafzimmer umfunktioniert. Eine überaus großflächig vorgesehene Terrasse mit integriertem Abstellraum ist sowohl von der Küche als auch vom Wohnzimmer aus zu erreichen.

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LÜsungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Sollzustand

Istzustand

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Wohnungen mit je 46 m²: Im angeführten Beispiel wird der Flur erweitert. In Verbindung mit einer erforderlichen Badvergrößerung ist die Küche zu verkleinern, bleibt aber als geräumige Küche mit Essplatz erhalten. Der Wohn- und Schlafbereich wird zu einem großen Raum zusammengefasst. Durch eine zweiflüglige Tür gelangt man künftig stufenlos auf eine großzügig geschnittene Terrasse mit integriertem Abstellraum.

4.4.3 Wohnbauten der 50er Jahre in den alten Bundesländern Hier handelt es sich um ein viergeschossiges Wohngebäude aus dem Jahr 1957 mit Teilgrundriss des Erdgeschosses im Bestand und nach barrierefreier Umgestaltung für zwei Wohnungen mit ursprünglich je 60 m². Charakteristisch für den in dieser Zeit typischen „Zeilenbau“ sind die über dem Geländeniveau liegenden Erdgeschosswohnungen. Um alle Hochparterrewohnungen stufenlos zugängig zu gestalten, sieht die Planung vor, im bestehenden Gebäude einen Aufzug zu integrieren. Im Zuge dieser Baumaßnahme wird die Gebäudeaußenwand auf einer Breite von ca. 4,00 m um etwa 0,80 m nach außen versetzt, wodurch sich die Wohnfläche einer EG-Wohnung um ca. 9 m² reduziert. Typisch für die Wohnungen sind die Mittelflure, schlauchförmige Küchen und Bäder sowie die relativ kleinen Balkone. Wohnung mit 60 m²: Der Flur wird so vergrößert, dass, auch durch den Einbau einer Schiebetür zum Badezimmer begünstigt, eine Schrankkombination mit Garderobe Platz findet und gleichzeitig ausreichend Bewegungs- und Rangierfläche vorhanden ist. Die ehemalige Küche und das Bad werden zu einem großen Badezimmer zusammengefasst, eine Waschmaschine lässt sich nun problemlos integrieren. Der angrenzende Raum wird als Küche mit Essplatz geplant. Die gegenüberliegenden Räume werden als Wohn- bzw. Schlafzimmer genutzt. Vom Wohnzimmer gelangt man durch eine zweiflügelige Tür auf den Balkon. Dieser wird vergrößert und bietet anschließend mit 4,80 m² ausreichend Bewegungsfläche.

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LÜsungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Sollzustand

Istzustand

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Wohnung mit 51 m²: Das schmale Bad und ein Teil des Flures machen einem Aufzug und dem dafür erforderlichen Vorraum Platz. Der bestehende Flur wird verbreitert. Die einstige Küche wird zum Badezimmer. Der angrenzende Raum bietet ausreichend Fläche für eine Küche mit Essplatz. Die gegenüberliegenden Räume werden als Wohn- bzw. Schlafzimmer genutzt. Vom Wohnzimmer gelangt man auf den 4,80 m² großen, geräumigen Balkon.

4.4.4 Wohnbauten der „Platte“ in den neuen Bundesländern Hier geht es um einen fünfgeschossigen Plattenbau Typenserie P2 „Cottbus“ von 1958 bis 1990 mit Teilgrundriss eines Mittelsegmentes, Normalgeschoss im Bestand und nach barrierefreier Umgestaltung mit zwei Wohnungen mit ursprünglich je 57 m².

Sollzustand

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Das für den Plattenbau typische fünfgeschossige Wohngebäude ist durch über dem Geländeniveau liegende Erdgeschosswohnungen gekennzeichnet. In Verbindung mit dem Vorhaben, alle Hochparterrewohnungen stufenlos zugänglich zu gestalten, ist geplant, einen Außenaufzug anzubauen. Im Zuge dieser Baumaßnahme wird die Wohnfläche einer der beiden EG-Wohnungen um ca. 9 m² reduziert.

Istzustand

Bauliche Merkmale der Wohnungen sind die kleinen Badzellen und Küchen mit „Durchreiche-Funktion“ zum bestehenden Wohnraum.

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Lösungsansätze zur Erzielung von Barrierefreiheit

Wohnung mit 57 m²: Das Badezimmer wird auf eine quadratische Fläche vergrößert. Der Einbau einer Schiebetür zum Badezimmer sowie das Versetzen der Schlafzimmertüren ermöglicht ausreichend Rangier- und Bewegungsfläche im Flur. Beide Schlafräume erhalten für einen Einbauschrank jeweils eine Aussparung in der Zwischenwand. Damit wird die vorhandene Fläche optimal genutzt. Die ehemalige Küche wird mit dem Wohnzimmer zu einem Raum zusammengefasst. Der angrenzende Balkon wird um 1,80 m² auf 5,40 m² vergrößert. Wohnung mit 51 m²: Das Badezimmer wird ebenfalls vergrößert. Ein Schlafzimmer macht dem Aufzugsvorraum Platz. Der zweite Schlafraum wird vergrößert. Die Fläche der ehemaligen Küche wird im Wohnraum integriert. Der angrenzende Balkon wird um 1,80 m² auf 5,40 m² vergrößert. Mit der entstehenden Balkontiefe bietet er die erforderliche Bewegungsfläche.

Dipl.-Ing. Heino Marx Petra Fock, Dipl. Sozialarbeiterin/-pädagogin (Abschnitt 4.2.5)

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Nachwort

5 Nachwort In der Gesellschaft besteht ein breiter Konsens darüber, dass sich der bis zum Jahre 2050 prognostizierte demografische Wandel auch auf das Bild der Städte, deren Infrastruktur, das Wohnumfeld sowie auf die Wohnsituation auswirkt. Die Umbenennung des ehemaligen Bundesbauministeriums in Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung trägt diesem Trend Rechnung126. Konsens besteht auch darüber, dass die Barrierefreiheit ein wichtiges Element des Umbaus darstellt und dass zu diesem Zweck im Bauordnungsrecht die entsprechenden Grundlagen formuliert werden. So ist in den Landesbauordnungen der Länder die Forderung nach Barrierefreiheit enthalten. Uneinigkeit besteht in der Frage, wie das Beispiel DIN 18030 zeigt, wie diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können. Hauptargument der Kritiker ist, dass ein hoher Mindeststandard bei der Barrierefreiheit nicht zu finanzieren sei. Der Arbeitsausschuss „Wohnen im Alter“ des Kompetenznetzes für das Alter im Sozialwerk Berlin e.V., der diese Broschüre verfasst hat, geht insbesondere dieser Frage nach. Er kommt zum Ergebnis, dass das Kostenargument gegen die Barrierefreiheit in vielen Fällen widerlegt werden kann, wenn die Barrierefreiheit bei der Umgestaltung von Wohnraum und Wohnfeld Teil eines umfassenderen Sanierungskonzeptes ist. Der Ausschuss ist sich auch darüber im Klaren, dass die vollständige Forderung nach Barrierefreiheit nur schrittweise umgesetzt werden kann. Die „Barrierearmut“ ist als Zwischenschritt realisierbar und insoweit akzeptabel. Dennoch sollte die Barrierefreiheit nicht aus den Augen verloren werden. Politik, Wohnungswirtschaft, Architekten und Fachplaner sollten deshalb in einen noch intensiveren Dialog darüber eintreten, wie das Ziel erreicht werden kann. Und für diesen Dialog ist die vorliegende Broschüre gedacht.

Berlin, im April 2007 Dr.-Ing. Hans-Ulrich Litzner Sprecher des Ausschusses „Wohnen im Alter“

126 Vgl. Wolfgang Tiefensee: Baupolitik im Zeichen von Globalisierung und demografischem Wandel. Vortrag beim Symposium "Mobilität und Stadtumbau" der Deutschen Bauindustrie am 01.06.2006 in Berlin; dokumentiert in: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie 2006.

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6 Wer-ist-Wo: Barrierefreiheit in Berlin? Das Land Berlin hat sich wie beschrieben (3.1) ausdrücklich das Ziel gesetzt, zu einer barrierefreien Stadt zu werden. Eine eigene Website des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung soll den erreichten Stand öffentlich dokumentieren, ein eigenes Signet die Fortschritte im Stadtbild sichtbar machen.127 Doch irritiert dann, wenn gerade eben der Regierende Bürgermeister in einer Grundsatzrede Die Chancen des demographischen Wandels in Berlin nutzen, die Visionen für ein Berlin aller Generationen im Jahr 2050 beschreibt, viele einzelne Aspekte benennt, aber mit keinem Wort das Stichwort Barrierefreiheit erwähnt. Stattdessen nur die Ankündigung, dass er in Kürze anregen wolle, „über die Investitionsbank Berlin einige Fördermodelle anzuschieben, um barrierearme Umbauten in vertrauter Umgebung finanzierbar zu machen“128. Versucht man nun, sich einen Überblick über die Berlin-Brandenburgische Landschaft der Initiativen, Projekte, Vorhaben zur Verwirklichung des Ziels Barrierefreiheit zu machen, stößt man auf viele, durchaus reiche Inseln in einem großen Meer129, aber offenbar häufig nebeneinander handelnd, wenig voneinander wissend, Wissen vergeudend, Erfahrungen vergessend. Hier liegt ganz offenbar ein Desiderat, das sich auch in der Arbeit des Arbeitsausschusses spiegelte und das dringend der Abhilfe bedarf; gerade auch deswegen, um Vorbehalte, Vorurteile gegen die Möglichkeit eines barrierefreien und damit selbstständigen und selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Einschränkungen abzubauen. Die Erfahrungen sind offensichtlich reichhaltig, die technischen Möglichkeiten vielfältig. Was in der berlin-brandenburger Region nottut, ist ein umfassendes, aktuelles130 Portal wie zum Beipiel im Ansatz die agentur barrierefrei NRW131, ist ein leicht zugängliches Netzwerk132, sind Ein127 Vgl. http://www.berlin-barrierefrei.de/ [22.04.2007]. 128 Vgl. Wowereit 2007; eigene Hervorhebung. 129 In Anlehnung an den Titel eines die reiche Lebenswelt von Menschen mit geistiger Behinderung beschreibenden, leider vergriffenen Bildband aus den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts (vgl. Fühmann/Riemann 1988). 130 Gerade um die Möglichkeiten zu befördern, sich selber auf den Weg zu machen, hat sich der Arbeitsausschuss in dieser Veröffentlichung bemüht, Verweise auf Internet-Seiten zu geben; allerdings zeigte sich dabei, dass diese nicht selten nicht mehr aktuell waren; und deshalb sind auch die hier gegebenen Hinweise sicher nicht auf Dauer und ggf. neu zu suchen. 131 Vgl. http://www.ab-nrw.de/ [22.04.2007]. 132 Ein Beispiel für einen solchen Versuch ist die in von der Berliner Firma HyperJoint GmbH (Dipl.-

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richtungen wie in Wetter an der Ruhr das Forschungsinstitut Technologie und Behinderung133 mit seinem Informationszentrum134, welches im Bereich technischer Hilfen zur Unterstützung älterer, kranker und behinderter Menschen informiert, berät und schult, sind Demonstrationsund Musterobjekte, die die heutigen Möglichkeiten zeigen – was offenbar fehlt, ist, auch nach den Erfahrungen des Arbeitsausschusses, ein kooperierendes, sich wechselseitig informierendes und zur Kennnis nehmendes lebendiges Projekt Barrierefreiheit im Sinne des selbstgesetzten Ziels Berlin barrierefrei, ist ein transparentes, barrierefrei zugängliches, teilhabeorientiertes Netzwerk aller Engagierten. Die folgenden Notizen können dies nicht ersetzen, machen aber deutlich, dass in Berlin viel mehr in Sachen Barrierefreiheit los ist, als auf den ersten Blick auffällt. Die Aufstellung ist überhaupt nicht vollständig, hat auch nicht den Anspruch, aber sie mag Ausgangspunkte bieten, um sich auf die Reise zu machen, zu lernen, Netze zu knüpfen, Kompetenzen zu bündeln.

6.1 Berlin barrierefrei Berlin barrierefrei ist das bereits erwähnte Projekt des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in Berlin, dessen Website135 viele Zugänge öffnet. Sehr hilfreich, auch zur Einschätzung der tatsächlichen und nicht nur der gewünschten und wünschbaren Entwicklungen, sind die Tätigkeitsberichte136 und die Verstößeberichte137 des Landesbeauftragten. Zusätzlich erscheint regelmäßig in Verantwortung der zuständigen Verwaltung, zuletzt 2006138 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, der „Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung und ihrer Teilhabe in Berlin“. Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung berät und unterstützt den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behin-

Ing. Arch. Sonja Hopf) gepflegte sehr hilfreiche Website http://www.nullbarriere.de. Vgl. http://www.ftb-net.de/ [22.04.2007]. Vgl. http://www.ftb-net.de/infoz.html [22.04.2007]. http://www.berlin.de/lb/behi/index.html [21.04.2007]. Vgl. http://www.berlin.de/lb/behi/veroeffentlichungen/taetigkeit/ [22.04.2007]; bisher drei Berichte, zuletzt für den Zeitraum bis Mai 2006. 137 Vgl. http://www.berlin.de/lb/behi/veroeffentlichungen/verstoesse/ [22.04.2007]; bisher fünf Berichte, zuletzt für den gleichen Zeitraum wie zuvor. 138 http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-soziales/downloads/behindertenbericht_2006.pdf [22.04.2007]. 133 134 135 136

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derung berühren.139 Die Koordinierungsstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung leitet und organisiert die monatlichen Sitzungen der Arbeitsgruppe "Bauen und Verkehr – barrierefrei", in der u. a. die Berliner Behindertenverbände, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, der Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen sowie die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Bezirke140 und Vertreter der S-Bahn und BVG vertreten sind.141

6.2 Berliner Initiative „Wohnen im Alter“ Die Aktivitäten rund um das Wohnen im Alter in Berlin versucht seit 2006 die Berliner Initiative "Wohnen im Alter" (BIWIA) mittels eines gemeinsamen Internetportals142 zu koordinieren und ergänzt damit vielfältige bestehende Initiativen und Projekte143. Dazu haben sich die Architektenkammer Berlin, der Berliner Mieterverein e.V., die Handwerkskammer Berlin, Haus und Grund Berlin e.V., die Investitionsbank Berlin, der Landesverband Freier Immobilienund Wohnungsunternehmen Berlin-Brandenburg, der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. sowie die Senatsverwaltungen für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zusammengetan. Diese zunächst bis 2007 befristete Vereinbarung soll nun fortgesetzt werden. Ziele und Vorhaben der BIWIA sind nach eigenen Angaben: ● ● ● ● ●

Sicherung und – soweit erforderlich – Verbesserung der Voraussetzungen für selbstbestimmtes Wohnen im Alter, Erhalt und Stärkung der Attraktivität Berlins als Standort für Wohnen im Alter, Aufbau der Internet-Plattform, Informationsveranstaltungen und Entwicklung von Qualitätskriterien/Gütesiegel.144

139 Vgl. http://www.berlin.de/lb/behi-beirat/ [24.04.2007]; dort auch Mitgliederliste, Termine, Arbeitsgruppen und Protokolle. 140 Vgl. die Übersicht http://www.berlin.de/lb/behi/bezirke/ [24.04.2007]. 141 Vgl. hierzu http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen/barrierefreies_bauen/de/ag_bauver{-} kehr.shtml [24.04.2007]; dort auch Mitgliederliste, Termine und Protokolle. 142 http://www.berlin.de/special/wohnen/alter/index.html [24.04.2007]. 143 Ein erster Überblick unter: http://www.berlin.de/special/wohnen/alter/beratungsstellen/index.html [24.04.2007]. 144 Vgl. http://www.berlin.de/special/wohnen/alter/biwia-partner.html [24.04.2007].

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6.3 Koordinierungsstellen Rund ums Alter Berlin verfügt über ein flächendeckendes bezirkliches Netz von „Koordinierungsstellen Rund ums Alter“145. Ziel der Arbeit ist es nach eigenen Angaben, „den Verbleib älterer Menschen in der eigenen Häuslichkeit oder die Rückkehr dorthin zu ermöglichen und ihnen auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit so weit wie möglich ein selbstbestimmtes, selbstständiges Leben zu sichern“, und zwar durch: ● ● ● ● ● ● ● ●

Realisierung des Selbstbestimmungsrechtes älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen (Verbraucherschutz) Entlastung von (pflegenden) Angehörigen Erhalt, Förderung, Wiederherstellung selbstständigen Wohnens und selbstständiger Haushaltsführung Vermeidung unerwünschter Heimunterbringung Erleichterung und Ermöglichung von ambulanter Hilfe und Pflege/ Reduzierung von Hilfe- und Pflegebedarf Schaffung von barrierefreiem Wohnraum Unfallprävention Verknüpfung und Verzahnung von Helfersystemen.146

Ihre gemeinsame Arbeit beschreiben die Koordinierungsstellen: Wir ● ● ● ● ● ● ●

informieren über alle Unterstützungsmöglichkeiten im Alter; beraten zu allen Fragen rund ums Alter und unterstützen bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit, bei sozialen und sozialrechtlichen Fragen; klären die Finanzierungsmöglichkeiten einschließlich der Unterstützung bei Antragsverfahren; helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen; koordinieren die notwendigen Hilfen, planen und organisieren die Maßnahmen zur Wohnungsanpassung; arbeiten bei komplexem Hilfebedarf nach der Methode des Case Managements (Planung, Organisation, Monitoring, Evaluation); fördern das bürgerschaftliche Engagement durch Motivierung und Unterstützung von Ehrenamtlichen und Freiwilligen, die sich für die Belange der älteren Generation einsetzen; vernetzen die gesundheitlichen und sozialen Angebote durch Initiierung, Aufbau und Pflege von Kooperations- und Koordinationsstrukturen im bezirklichen gesundheitlichen und sozialen Versorgungsgefüge.147

145 Vgl. http://www.koordinierungsstellen-rundumsalter.de [16.04.2007]. 146 Vgl. http://www.koordinierungsstellen-rundumsalter.de/grundsaetze.html [16.04.2007]. 147 Vgl. http://www.koordinierungsstellen-rundumsalter.de/angebote.html [16.04.2007].

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Über Konzept und Arbeit der Koordinierungsstellen informiert zusätzlich ein eigener umfangreicher Flyer148. Die Koordinierungsstellen verfügen über eine gemeinsame Rufnummer für alle Fälle, die montags bis freitags von 09:00 – 18:00 Uhr besetzt ist: 0180-5950059 (14 ct / Minute). Einen bundesweiten Überblick zu den Möglichkeiten der Wohnberatung einschließlich Berlin und Brandenburg gibt es auf der auch ansonsten informativen und bereits erwähnten Seite http://www.nullbarriere.de149.

6.4 Geographisches Institut der Humboldt-Universität zu Berlin Das Geographische Institut der Humboldt-Universität zu Berlin hat sich seit 1993 wiederholt mit Menschen mit Behinderungen in der Stadt befaßt. Ein aktuelles Projekt unter Leitung von Prof. Dr. Marlies Schulz fragt nach dem Möglichkeiten einer behindertengerechten Stadtentwicklung und untersucht konzentiert auf das Gebiet des Bezirks Treptow-Köpenick die „Zugänglichkeit von Räumen“ für Menschen mit Behinderung. Die Untersuchung wird als Ausbildungsprojekt „in Zusammenarbeit mit der Behindertenbeauftragten des Bezirks durchgeführt. Die Ergebnisse werden eine Arbeitshilfe für den Bezirk sein.“150 Es setzt frühere Projekte des Instituts fort, in denen vorhandene Barrieren für die Raumnutzung im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg151 untersucht wurden.

6.5 Kompetenzzentrum Barrierefrei Planen und Bauen (TU Berlin) Das an der Technischen Universität Berlin im Fachgebiet Entwerfen, Bauten des Gesundheitswesens (Dr.-Ing. Christa Kliemke; Dipl. Pol. Gerd Grenner) angesiedelte Kompetenzzentrum wurde 2004 gegründet. Sein Ziel ist es, ●

„dem Thema „barrierefrei“ den Stellenwert einzuräumen, der ihm gebührt und Barrierefreiheit als interdisziplinäre Aufgabe in Lehre, Praxis und Forschung zu etablieren. Dies gilt ebenso für die Aus- und Weiterbildung. Dabei sind insbesondere die Fachgebiete der Architektur, Stadtplanung, Verkehr, Tourismus, Design, Kommunikationstechnik, Medizin- und Gesundheitstechnik zu nennen und deren neueste Erkenntnisse und Erfahrungen als Innovationspotentiale

148 Vgl. http://www.koordinierungsstellen-rundumsalter.de/pdf/Konzept%20ABK%20Stand{-} %20Oktober%202005.pdf [16.04.2007]. 149 http://nullbarriere.de/wohnberater.htm [16.04.2007]. 150 Vgl. http://www.geographie.hu-berlin.de/lehre_studium/vorlesungsverzeichnis/lv_voll?num=865 [14.04.2007]. 151 Vgl. Adelhof u.a. 2001; Dangendorf u.a. 2001; Humboldt-Universität 2005.

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für das barrierefreie Planen und Bauen zu erschließen. Das Kompetenzzentrum führt vorhandenes Wissen und Kompetenzen zusammen und bündelt als Forum für Wissenschaft und Praxis Information, Erfahrung und Rat, um Barrierefreiheit als Lebensqualität für Menschen mit und ohne Behinderung zu erreichen. Anknüpfend an die interdisziplinäre und internationale Ausrichtung der „Disability Studies“ und „Design for all“ ist das Kompetenzzentrum ein Netzwerk zur Vermittlung praktischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse.“152

Im Netzwerk des Kompetenzzentrums arbeiten Menschen, Einrichtungen und Unternehmen mit ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern zusammen153, womit zugleich die Berlin-Brandenburger Landschaft aktuell weiter beschrieben wird: ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ●

Berater für sensorische Barrierefreiheit Dipl.-Ing. Carsten Ruhe154 Berater für visuelle Barrierefreiheit Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Wüstermann Berater für bauliche Barrierefreiheit und Baugestaltung Dipl.-Ing. Heino Marx155 Berliner Behindertenverband “Für Selbstbestimmung und Würde e. V.”156 Brandenburgische Technische Universität Cottbus, Lehrstuhl Kommunikationstechnik157 Fachhochschule Potsdam, Design Unit-Institut im Fachbereich Design158 FU Berlin, Arbeitsbereich Behindertensport der Freien Universität Berlin Informationsstelle für den Sport behinderter Menschen159 Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für behinderte Menschen Berlin e. V.160 Landesbeauftragter für Behinderte von Berlin161 TU Berlin, Arbeitsstelle Integration der Fakultät I der TU Berlin162 TU Berlin, Fachgebiet Integrierte Verkehrsplanung der TU Berlin163 TU Berlin, Fachgebiet Krankenhausbau und Bauten des Gesundheitswesens der TU Berlin164 TU Berlin, Fachgebiet Medizintechnik, Institut für Konstruktion, Mikro- und Medizintechnik der TU Berlin165

152 http://www.kompetenzzentrum-barrierefrei.de/?Kompetenzzentrum_Barrierefrei_Planen_und{-} _Bauen [14.04.2007]. 153 Nach den Informationen auf http://www.kompetenzzentrum-barrierefrei.de/?Partner [22.04.2007]. 154 http://www.taubertundruhe.de/ [14.04.2007]. 155 http://www.barrierefreiplanen.de/ [14.04.2007]. 156 http://www.bbv-ev.de/ [14.04.2007]. 157 http://www.kt.tu-cottbus.de/ [14.04.2007]. 158 http://www.design.fh-potsdam.de/index.php?sid=19 [22.04.2007]. 159 http://userpage.fu-berlin.de/~infobspo/ [21.04.2007]. 160 http://www.lagh-berlin.de/ [21.04.2007]. 161 http://www.berlin.de/lb/behi/index.html [21.04.2007]. 162 http://www.userpage.fu-berlin.de/~intpaed/ [21.04.2007]. 163 http://www.verkehrsplanung.tu-berlin.de/ [14.04.2007]. 164 http://subbotnik.a.tu-berlin.de/fg_nickl-weller/BdG/ [14.04.2007]. 165 http://www.t3presse.tu-berlin.de/medtech.html [14.04.2007].

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● ● ●

TU Berlin, SENTHA, Forschergruppe Seniorengerechte Technik im häuslichen Alltag166 VdK Sozialverband Berlin - Brandenburg e. V.167 ZeTeL e. V. Förderverein Zentren für Technische Lebenshilfen c/o TU Berlin168

Zu den Aktivitäten gehört auch eine regelmäßige Ringvorlesung, im SS 2007 zum Thema Sports For All – Barrierefreie Sportanlagen.169

6.6 Architektenkammer Berlin Die Architektenkammer Berlin170 hat seit langem einen eigenen Ausschuß Barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung171, der sich folgende Aufgaben gestellt hat: ● ● ● ● ●

Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung Beratung und Weiterbildung von Architekten, Fachplanern, privaten und öffentlichen Bauherrn, Produktherstellern und bauausführenden Firmen Mitwirkung an der Novellierung des öffentlichen Baurechts und des technischen Regelwerks Etablierung eines Bestellgebietes Sachverständiger für barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung Unterstützung von Forschungsarbeit in der Entwicklung "Neuer Denkansätze".

Sie ist Partner der der Berliner Initiative „Wohnen im Alter“ und bietet aktuell einen berufbegleitenden Lehrgang zum Sachverständigen für Barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung172 an.

6.7 Handwerkskammer Berlin Unter dem Stichwort Komfortwohnen für Jung und Alt hat die Handwerkskammer Berlin im letzten Jahr das Thema Wohnen im Alter ebenfalls aufgenommen.Sie hat eine Checkliste zur Wohnungsanpassung veröffentlicht und eine Broschüre herausgegeben.173 Ein geplanter 166 167 168 169 170 171 172 173

http://www.sentha.tu-berlin.de/ [14.04.2007]. http://www.vdk.de/berlin-brandenburg [14.04.2007]. http://www.kompetenzzentrum-barrierefrei.de/ZeTeL.pdf [14.04.2007]. Vgl. http://www.kompetenzzentrum-barrierefrei.de/?Ringvorlesung_-_Sommersemsester_2007 [22.04.2007]. Vgl. http://www.ak-berlin.de/ [22.04.2007]. Vgl. http://www.ak-berlin.de/publicity/ak/internet.nsf/tindex/de_as_barrierefrei.htm?OpenDocu{-} ment&89C4D3536990BDEEC12571AA00359583 [16.04.2007]. Vgl. http://www.ak-berlin.de/publicity/ak/internet.nsf/tindex/de_af_reihen.htm?OpenDocument{-} &66E2B6EEBAA72DE4C12572AB0035DE10 [14.04.2007]. Vgl. http://www.hwk-berlin.de/aktuelles/politik-und-wirtschaft/stadtentwicklung/wohnen-imalter.html [14.04.2007].

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Weiterbildungslehrgang zur Wohnungsanpassung in Berlin kam allerdings mangels Interesse bei den Kammermitgliedern nicht zustande, angeboten wird jetzt ein Fernlehrgang zum Thema "Senioren- und behindertengerechtes Bauen und Wohnen". Welche Möglichlichkeiten Handwerkskammern als wichtige Partner in einem Netzwerk zur barrierefreien Umgestaltung von Wohnung und Umwelt haben können, zeigt das u.a. Beispiel des Handwerkszentrums Wohnen im Alter in Nordrhein-Westfalen174, mit der die Berliner Handwerkskammer zwar kooperiert, deren regionales Angebot sie aber nicht erreicht.

6.8 Und noch ein Beispiel vor Ort im Kiez Eine sozialräumlich orientierte Initiative zur Umsetzung des Ziels Barrierefreiheit unter ausdrücklichem Einschluss auch alternder Menschen ist das Projekt „Barrierefreies Einkaufen in Friedrichshain-Kreuzberg“175 des Vereins WrangelVision e. V.176. *** Hier konnte nur in Stichworten darauf hingewiesen werden, dass sich in Berlin und Brandenburg177 zum Thema Wohnen im Alter und Barrierefreiheit viel tut, wie dies auch der Arbeitsausschuss „Wohnen im Alter“ in den letzten Jahren versucht hat. Die Wohnungswirtschaft ist wie angeführt in der Berliner Initiative Wohnen im Alter engagiert. Sie ist offenbar auch seit Jahren aktiv, ihre Mitgliedsorganisationen für das Thema zu sensibilisieren178, tut dies allerdings teilweise nur in einer internen Öffentlichkeit und für Aussenstehende nicht zugänglich. Dies ist weder dem gemeinsamen Anliegen zuträglich, noch trägt es dazu bei, Vorurteile durch Transparenz aufzulösen und in gemeinsamen Anstrengungen Lösungen zu finden. Zu hoffen ist, dass sich all diese Bemühungen angesichts der anstehenden Herausforderungen zusammenfinden und vor allem auch die Finanzierungsfrage gelöst wird.

174 Vgl. http://www.wia-handwerk.de [14.04.2007]. 175 Vgl. http://www.barrierefreies-einkaufen.de/index.html, eine ausführliche Projektbeschreibung liegt unter http://www.barrierefreies-einkaufen.de/texte/konzept-barrierefrei.pdf vor [04.04.2007]. 176 Vgl. http://www.wrangelkiez.de/ [04.04.2007]. 177 So gibt es in z.B. Brandenburg ein Überregionales Netzwerk Brandenburg - Wohnen im Alter und bei Behinderung, vgl. http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=lbm1.c.352448.{-} de&_siteid=7 [14.04.2007]. 178 Vgl. aber oben S. 27, Anm. 109.

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Literatur – Nachweise und Hinweise

7 Literatur – Nachweise und Hinweise Angesichts der Fülle gerade in den letzten Jahren erschienener Veröffentlichungen zum Thema Wohnen im Alter / barrierefreies Wohnen / Wohnumfeld beschränken sich die folgenden Angaben zum einen auf die für diese Schrift herangezogene Literatur, zum anderen auf eine Auswahl insbesondere seit 2006 publizierter Schriften sowie einige ältere Titel zur Berliner Situation. Zusätzlich werden Hinweise auf einige einschlägige Internet-Seiten gegeben wie auch ansonsten in diesem Text nach Möglichkeit immer der Nachweis des Zugangs über das Internet erfolgt – nicht deshalb, weil dies auch für Menschen im Alter Mode geworden ist, sondern weil dies mittlerweile häufig der einfachere wenn nicht überhaupt einzige Zugang zu einschlägigen Texten und Dokumenten geworden ist. Adelhof, Katja/Pethe, Heike (Hrsg.), 2001: Menschen mit Behinderungen in der Stadt. Berlin (= Arbeitsberichte / Geographisches Institut, Humboldt-Universität zu Berlin; 62). Arbeitsgruppe „Neue Wohnformen für ältere Menschen“, 2006: Neue Wohnformen für ältere Menschen. Stand und Perspektiven. Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg (Hrsg.). Stuttgart URL: http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/fm/1442/Konzept_Neue_Wohnformen.pdf [14.04.2007]

BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, 2004: Anpassung des Wohnumfelds an die Bedürfnisse Älterer. BAGSO Positionspapier. URL:http://www.bagso.de/wohnumfeld.html [14.04.2007]

BISS, 2003: Architektur der Obdachlosigkeit. BISS zu Gast in der Pinakothek der Moderne. Köln BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2007a: Arbeitsübersetzung. Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen. URL: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/uebereinkommen-ueber-die-rechte-behinderter-menschen,property=pdf,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf [14.04.2007]

BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2007b: Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte behinderter Menschen. URL: http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Teilhabe-behinderter-Menschen/internationales.html [14.04.2007]

BMJ - Bundesministerium der Justiz, 2003: Betreuungsrecht. Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht. 14. erw. Aufl. Berlin Brüll, Hans-Martin; Schmid, Bruno, 2005: Anwaltschaftliche Ethik. Theoretischer Ansatz und schulpädagogische Perspektiven. Weingarten (= Schriften des IBR / Pädagogische Hochschule Weingarten, Institut für Bildung und Ethik, 5) URL: http://w1.ub.uni-konstanz.de/opus-hsbwgt/volltexte/2005/14/pdf/Anwaltschaftliche_Ethik.pdf [14.01.2007]

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, 2005: Technische Grundsätze zum barrierefreien Bauen. Bonn (= BBR-Online-Publikation) URL: http://www.bbr.bund.de/nn_21272/DE/Veroeffentlichungen/BBR-Online/Downloads/DL__TechnischeGrundsaetze__EB,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/DL_TechnischeGrundsaetze_EB.pdf [06.11.2006]

Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (Hrsg.), 2006: Zukunftsgestaltung in ei-

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Literatur – Nachweise und Hinweise

ner alternden Gesellschaft. Eine Herausforderung für alle Generationen. Bonn (= Publikation; 16) Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V., 2004: Anpassung des Wohnumfelds an die Bedürfnisse Älterer. BAGSO Positionspapier. Bonn URL: http://www.bagso.de/wohnumfeld.html [03.04.2007]

Bundesgerichtshof, 2007: 2. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts. (2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz - 2. BtÄndG). Karlsruhe (= Bibliothek des Bundesgerichtshofs - Gesetzesmaterialien – Übersichtsseite; letzte Bearbeitung: 28.02.2007) URL: http://www.bundesgerichtshof.de/gesetzesmaterialien/15_wp/BetrRAendG/BtAendG-index.htm [14.04.2007]

Bundesregierung, 1998: Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission. In: Deutscher Bundestag 1998, II-XX Conty, Michael, 2007: Braucht die Behindertenhilfe ein eigenes Heimrecht? Gemeinsamkeiten zwischen stationärer Pflege und stationärer Behindertenhilfe schwinden. In: epd sozial, (11), 16.03. Dangendorf, Jan [u. a.], 2001: Die Umsetzung barrierefreien Bauens in Berlin - eine Befragung von Architekten. In: Adelhof, Katja; Pethe, Heike (Hrsg.): Menschen mit Behinderungen in der Stadt. Berlin, 43–80. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung: Berlin barrierefrei URL: http://www.berlin-barrierefrei.de/ [14.04.2007]

Dettbarn-Reggentin, Jürgen; Reichenbach, Michael, 2005ff.: Bau- und Wohnkonzepte für alte und pflegebedürftige Menschen. Praxisbeispiele, Planungshilfen, technische Daten und medizinische Grundlagen. Merching Deutscher Bundestag, 1989: Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz — BtG). Bonn (= Drucksache, 11/4528) Deutscher Bundestag, 1997: Vierter Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation. Unterrrichtung durch die Bundesregierung. [18.12.1997]. Bonn (= Drucksache, 13/9514) Deutscher Bundestag, 1998: Zweiter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland: Wohnen im Alter und Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Sachverständigenkommission. Unterrichtung durch die Bundesregierung. Bonn (= Drucksache; 13/9750) Deutscher Bundestag, 2001: Dritter Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland und Stellungnahme der Bundesregierung. Unterrichtung durch die Bundesregierung. Berlin (= Drucksache; 14/5130) Deutscher Bundestag, 2006: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz-Peter Haustein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/883. Politik für Menschen mit Behinderungen – Vorhaben der Bundesregierung. [28.03.2006]. Berlin (= Drucksache; 16/1059) Deutsches Zentrum für Altersfragen, Geschäftsstelle Runder Tisch Pflege, 2005a: Runder Tisch Pflege Arbeitsgruppe I: Empfehlungen und Forderungen zur Verbesserung der Qualität und der Versorgungsstrukturen in der häuslichen Betreuung und Pflege (September 2005). [Berlin] URL: http://www.dza.de/download/ErgebnisseRunderTischArbeitsgruppe%20I.pdf [17.09.2006]

Deutsches Zentrum für Altersfragen, Geschäftsstelle Runder Tisch Pflege, 2005b: Runder Tisch Pflege Arbeitsgruppe I: Verbesserung der Qualität und der Versorgungsstrukturen in der häuslichen Betreuung und Pflege – Anhang Praxisbeispiele – (September 2005). [Berlin] URL: http://www.dza.de/download/ErgebnisseRunderTischArbeitsgruppe%20I_Anhang.pdf [17.09.2006]

Deutsches Zentrum für Altersfragen, Geschäftsstelle Runder Tisch Pflege, 2005c: Runder Tisch

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Sozialwerk Berlin e.V. Altenselbsthilfe- und Beratungszentrum Humboldtstraße 12, 14193 Berlin-Grunewald (Nähe Bismarckplatz) Tel.: 030 – 8911051/52 Fax: 030 – 8926008 Sozialwerk@gmx.de Altenselbsthilfe@gmx.de Öffentliche Verkehrsmittel S-Bhf. Halensee; Busse der Linien X10 und M29 (Bismarkplatz) Täglich geöffnet von 10:00 bis 18:00 Uhr

Am 6. Dezember 1971 wurde der Verein als eine Bürgerinitiative gegründet. Er ist konfessionell und politisch ungebunden, Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV) und dem Deutschen Sozialwerk (DSW) kooperativ verbunden. Unter dem Motto „Ältere Menschen helfen anderen älteren Menschen“ werden gesellige Zusammenkünfte organisiert, gemeinschaftsbildende Veranstaltungen kultureller Art angeboten und viele Interessengruppen gebildet. Als wichtigste soziale Aufgabe ist ein umfangreicher Besuchsdienst in Alten- und Pflegeeinrichtungen aufgebaut worden. Neben vielen Besuchen werden Beschäftigungstherapie in Gruppen, Musiknachmittage sowie Ausflugsfahrten (Dampfer- und Busfahrten) für Heimbewohner organisiert. Im Dezember eines jeden Jahres werden für Heimbewohner Adventsfeiern im Haus des Sozialwerks ausgerichtet. Es ist ein Beratungsdienst mit und für ältere Menschen ins Leben gerufen worden.

Gegenwärtig bestehen folgende Gruppen, die von älteren Mitgliedern ehrenamtlich geleitet werden: Literatur  Kultur  Gedächtnistraining  Englisch für Anfänger je eine Gesprächsrunde der Damen und der Herren  Malen Handarbeiten  Kunstgewerbe  Singen  Yoga für Ältere Gymnastik für Ältere  Tänzerische Gymnastik  Bewegungslehre Skat  Kartenspielen  Kegeln  Wandern  Reisen The English-speaking-Circle  Hobby-Werken  Politik

Je nach Aktualität werden im Zentrum außerdem Veranstaltungen mit Dozenten Berliner Hochschulen und Fachleuten aus den verschiedensten Gebieten zu Themen angeboten, die die Situation älterer Menschen betreffen bzw. an denen sie ein besonderes Interesse haben.



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