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3.2 Automatisches Sorgerecht für Mütter und Väter
from Familie im Mittelpunkt | Jugend- und familienpolitisches Fachkonzept der AfD-Fraktion im AGH Berlin
3.2 AUTOMATISCHES SORGERECHT FÜR MÜTTER UND VÄTER
Nach aktueller Rechtslage liegt bei unverheirateten Eltern das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind allein bei der Mutter, es sei denn, eine gemeinsame Sorgeerklärung wird abgegeben. Weigert sich die Mutter, das Sorgerecht mit dem Vater zu teilen, bleibt dem Vater nur der Weg über das Familiengericht (§ 1626a Abs. 2 S.1 BGB). Das Familiengericht prüft sodann, ob eine gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht.
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Ein automatisches Sorgerecht für Väter wird häufig aufgrund der Befürchtung abgelehnt, dass es für Frauen und Kinder mit einem Risiko verbunden sein könnte. Diese Befürchtung beinhaltet allerdings einen diskriminierenden Generalverdacht, der nicht dem Rechtswesen eines demokratischen Staates widerspricht. Die Ablehnung des automatischen Sorgerechts für Väter impliziert eine Pauschalverurteilung, die auf einem negativen Männerbild basiert.
Kinder haben von Geburt an den Anspruch auf zwei sorgeberechtigte Elternteile. Auch nach einer Trennung brauchen Kinder beide Elternteile. Die Vorstellung, der Vater sei gewalttätig oder unfähig zur Sorge, kann nicht als Normalfall vorausgesetzt werden. Wenn tatsächlich Gründe vorliegen, die gegen das Sorgerecht des Vaters sprechen, kann die Mutter diese vorgeburtlich vor Gericht geltend machen. Ein einfacher Ausschluss des Vaters vom Sorgerecht durch Versagen der gemeinsamen Sorgerechtserklärung, etwa weil dies besser in die neue Lebenskonzeption der Mutter passt, entspricht nicht dem Kindeswohl.
Die AfD-Fraktion in der Hauptstadt fordert:
• Auch unverheiratete Väter sollen automatisch das
Sorgerecht für ein gemeinsames Kind erhalten, insofern die Vaterschaft anerkannt ist (vgl.
Drucksache 18/2992). Die Mutter soll das Recht erhalten, vorgeburtlich bei Gericht einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts zu stellen. Dem Antrag ist nach Maßgabe des
Kindeswohls stattzugeben. Mit einer Stärkung der Väterrechte soll auch eine Bekräftigung der
Väterpflichten einhergehen.