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Meldungen für Kinder und Jugendliche AUS DEM AMTSGERICHT Ein aktueller Fall

Das Amtsgericht

Aus dem Amtsgericht iPad als Tatwerkzeug

Immer wieder ist das Gericht mit Fällen befasst, in denen ein Abwägen zwischen notwendiger Strafe und dem Unterstützen eines inzwischen geläuterten Lebenslaufs notwendig wird. So auch in diesem Fall, in dem Nadine U. (Name geändert) wegen illegaler Geschäfte im Internet vor Gericht steht.

Zwei Zeugen sind geladen, die dem Gericht helfen sollen, zu einem Urteil zu kommen, doch ihre Aussagen werden nicht mehr benötigt, da die Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt. Es liegt nun an der Richterin und der Staatsanwältin zu entscheiden, ob sie das Verfahren –wie vom Verteidiger beantragt – einstellen wollen.

Die Richterin lässt sich deshalb die Lebenssituation der jungen Frau schildern. „Ich habe eine einjährige Tochter und bin in Elternzeit. Diese Zeit nutze ich, um mich in Online-Schulungen weiterzubilden und hinterher im Büro arbeiten zu können“, beschreibt sie ihren Weg in ein gesetzestreues Leben. Sie lebt in einer festen Beziehung mit dem Vater des Kindes und sie und ihr Partner wollen – wie so viele – heiraten, sobald dies aufgrund von Corona wieder in größerer Runde möglich ist. Ihr Verteidiger unterstreicht, dass sie die „Kurve gekriegt“ hat, und das bereits seit drei Jahren und

zehn Monaten, denn so lang liegen die angeklagten Taten bereits zurück. Die Staatsanwältin tut sich noch schwer und verweist auf ein früheres aktenkundig gewordenes Vergehen der Angeklagten. Der Verteidiger wirft ein, dass diese Tat kurz nach der Volljährigkeit von Frau U. verübt wurde und so lange zurückliegt, dass sie deswegen nicht mehr als vorbestraft gilt. Man ist sich also einig, dass das Verfahren eingestellt werden kann; jetzt „Zahlen Sie pünktlich, sonst sehen muss nur noch die Geldstrafe ausgehandelt werden. Verteidiger: „Tauwir uns wie- send Euro.“ der!“ Richterin: „Zu wenig.“ Staatsanwältin: „Zweitausend.“ – Verteidiger: „Zu viel.“ Also 1.500 Euro, zahlbar in sechs Monatsraten. Die Richterin ermahnt Nadine U.: „In Ihrem eigenen Interesse: Zahlen Sie pünktlich und vollständig, sonst sehen wir uns hier wieder.“ Am Stolperstein vorm Amtsgericht in der Dormienstraße – einem von 27 in Blankenese – liegen drei weiße Rosen und eine Kerze brennt. Sie erinnern an Dr. Karl Stern, der hier 1935 keinen anderen Ausweg mehr sah, als sich selbst das Leben zu nehmen. Mit einer mitfühlenden Gerichtsbarkeit konnte er als Jude nicht rechnen. Alke Dohrmann