3 minute read

DIE REISESEITE

Next Article
MEIN ARBEITSPLATZ

MEIN ARBEITSPLATZ

Wie geht Reisen 2023?

Mehr als jeder fünfte Mensch in Deutschland kann sich Urlaub (eine Woche pro Jahr) nicht mehr leisten

Der Fachverband erklärt Budgetsicherheit geht 2023 vor

Im Jahr 2022 wurde weniger gereist und dafür teurer. Dabei war es so, dass immer mehr Menschen ganz verzichteten und der Rest mehr bezahlte. Wie werden sich die Preise in diesem Jahr entwickeln?

Schon der zurückliegende Sommer hat gezeigt: Die Reiselust der Deutschen ist nach einer langen Corona-Pause zurück. Die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekrieges erschweren jedoch eine Prognose. Der Deutsche Reiseverband (DRV) geht davon aus, dass Kunden sensibler auf Preise reagieren werden und ihre Reiseziele entsprechend auswählen. Schon jetzt würden gerade Familien auf Budgetsicherheit setzen und verstärkt All-inclusive-Angebote buchen.

Auch für 2023 erwartet der DRV daher großen Zuspruch bei diesen Angeboten. Diese waren allerdings auch schon früher angesagt. Das Gleiche gilt für viele Reiseziele. Hier sagt der DRV: „Es hat sich gezeigt, dass die deutschen Urlauber im zurückliegenden Sommer auf die bekannten und beliebten Ziele rund ums Mittelmeer gesetzt haben – sie suchten Sonne, Strand und Meer in Spanien, Griechenland und der Türkei. Dieser Trend zeichnet sich auch jetzt schon für die kommenden Sommermonate ab.“

Seit Beginn der Pandemie gibt es einen Trend zur sehr kurzfristigen Reisebuchung. Auf der anderen Seite haben die Reiseveranstalter seit Kurzem die Frühbucheraktio-

nen für den nächsten Sommer veröffentlicht – mit vielen Sparmöglichkeiten nicht nur für Familien. Die Kunden nutzen diese Frühbucherangebote, sodass bereits jetzt verstärkt Buchungen für die nächsten Sommerreisen zu verzeichnen Familien setzen sind. verstärkt auf Früh- Insbesondere Familien bucher-Angebote mit Kindern, die auf die und Flexoptionen. Hauptferienzeit angewiesen sind, setzen auf die Frühbucher-Angebote und die sogenannten Flexoptionen der Reiseveranstalter – mit denen man noch recht kurzfristig vor der geplanten Abreise den Urlaub umbuchen oder stornieren kann, berichtet der DRV dem KLÖNSCHNACK. Obwohl ein Ende der Reiseschnäppchen und Billigflüge immer wieder im Gespräch ist, sagt die Fachwelt, dass der Wettbewerb unter den Reiseveranstaltern immer wieder für günstige Angebote sorgt. Der Wunsch nach Nachhaltigkeit wird hierbei aufgegriffen. Jedoch verzeichnen die Veranstalter hier derzeit noch „eine gewisse Diskrepanz zwischen dem geäußerten Wunsch nach nachhaltigem Reisen und der tatsächlichen Buchungsentscheidung“, erklärt der Deutsche Reiseverband. www.drv.de Autor: michael.wendland@kloenschnack.de

Fahrgäste haben ab diesem Jahr ein paar Rechte mehr und ein paar weniger …

NEUERUNGEN 2023 Fahrgastrechte

Das neue Jahr bringt einige Änderungen im europäischen Fahrgastrecht. Eigentlich ist das erfreulich, denn der Schiene soll die Zukunft gehören. Doch nicht alle Änderungen sind positiv. Insbesondere die Rechte von Bahnreisenden mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität will die EU stärken: „Die Frist, in der Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ihren Hilfebedarf anmelden müssen, wird von mindestens 48 auf mindestens 24 Stunden verkürzt, wobei freiwillige Regelungen für kürzere Fristen empfohlen werden“, heißt es vom Europäischen Rat. Weitere Regelungen sollen zusätzlich helfen, etwa bei Verlust von Mobilitätshilfen. Auch die Mitnahme von Fahrrädern will die EU erleichtern. Hierzu heißt es: „Die Eisenbahnunternehmen werden künftig verpflichtet sein, Fahrradstellplätze einzurichten und die Fahrgäste über die verfügbare Kapazität zu informieren.“ Positiv fallen Rechte zur Weiterfahrt bei geänderter Streckenführung aus. So gelten ab diesem Jahr „strengere Bestimmungen im Hinblick auf die Weiterreise mit geänderter Streckenführung und die Nutzung von Durchgangsfahrkarten, womit der Schutz bei verpassten Anschlüssen verstärkt wird,“ heißt es hierzu vom EU-Rat. Negativ fallen Regelungen zu Entschädigungen aus. Hierzu sagt die Verbraucherzentrale NRW: „Ab 2023 sollen Bahnreisende keine Entschädigung mehr erhalten, wenn sie ‚durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen’ verspätet oder überhaupt nicht ans Ziel kommen. Auch Gesundheitskrisen ‚wie beispielsweise Pandemien", oder ‚bestimmte Handlungen von Dritten’ (zum Beispiel Personen im Gleis) sollen keine Gründe mehr für Entschädigungen sein.“ Der Europäische Rat spricht indes von mehr rechtlicher Klarheit. Der Europäische Verbraucherverband (Beuc) widerspricht. Die Definition höherer Gewalt sei „zu weit gefasst“. Die könne vermehrt zu rechtlichen Anfechtungen führen.

www.bit.ly/eufahrgastrecht

This article is from: