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KLÖNSCHNACK-SERVICE

Der Steuertipp Inflationsausgleichsprämie

Alle Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Ihren Arbeitnehmern, unabhängig von der Art der Beschäftigung, eine Sonderzahlung bis zu einem Betrag von 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren. Ziel der Zahlung der sog. „Inflationsausgleichsprämie“ ist es, die steigenden Verbraucherpreise für Arbeitnehmer abzumildern.

Die Inflationsausgleichsprämie stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar und kann im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen erfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob die Auszahlung beispielsweise in monatlichen Teilbeträgen oder in einer Summe erfolgt.

Allerdings ist die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu gewähren. Zudem kann eine vertraglich geregelte Zahlung, wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld, oder eine andere rechtliche Verpflichtung nicht durch die Inflationsausgleichsprämie ersetzt werden. Es ist aber steuerlich zulässig die Sonderzahlung mit weiteren geschuldeten Gehaltsbestandteilen zu verknüpfen und in der Gehaltsabrechnung in zwei separaten Beträgen aufzuführen.

Die Steuerbefreiung kann in der Regel für jedes Dienstverhältnis in Anspruch genommen werden. Wenn der Mitarbeiter allerdings während des Begünstigungszeitraums mehrfach in einem Dienstverhältnis zu demselben Arbeitgeber steht, gilt der Betrag von 3.000 € für den Bezug der Inflationsausgleichsprämie hierbei als Obergrenze.

Ein besonderes Augenmerk gilt es bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie auf Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft zu legen. Hierbei ist, wie bei Arbeitnehmern ohne Gesellschafterstatus, darzulegen, dass es sich um eine Leistung zur Abmilderung des Verbraucherpreisanstiegs handelt. Der Ausweis mittels einer entsprechenden Lohnart sollte ausreichend sein, um die Voraussetzung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11c EStG zu erfüllen. Andernfalls kann die Zahlung zu Arbeitslohn oder einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Bitte denken Sie bei der Auszahlung an GesellschafterGeschäftsführer an die Aufsetzung eines Gesellschafterbeschlusses. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, auch eine Sondervereinbarung über die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie mit Ihren Arbeitnehmern zu schließen.

Für weitere Fragen rund um das Thema Inflationsausgleichsprämie stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Harnald Henze, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Tel. 688 77 21-0

QUELLEN: BMF, DIPL. FINW. MICHAEL SEIFERT UND HAUFE

Erste Hilfe. Selbsthilfe.

Allgemein

RAinnen Bartels & Eckhardt, www.Eckhardt-und-Bartels.de Ottenser Hauptstr. 5, 22765 HH, gegenüber EKZ Mercado Tel. 040 / 391135, Fax 040 / 3902651, Tätigkeitsschwerpunkte: Familien-, Arbeits-, Miet- und Verkehrsrecht, Strafrecht

Arbeitsrecht

RA Tobias Burgmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, www.arbeitsrecht-blankenese.de

RAin Katrin Lotze, Anwaltskanzlei Lotze

Hobökentwiete 2 a, 22559 Hamburg Telefon 040 / 68 87 79 44 E-Mail: info@lotze-ra.de

Arbeitsrecht • Familienrecht

Berendsohn Rechtsanwälte in Partnerschaft

Fachanwälte für Arbeitsrecht und Familienrecht Friedensallee 118 b, 22763 Hamburg Tel. 040 / 39 84 74 0, E-Mail: info@bmrm.de, www.bmrm.de

Erbrecht • Familienrecht

RA und Notar Maximilian Fischer M.A.

Am Marktplatz 2a 22880 Wedel Telefon 04103 / 6574

Erbrecht • Testamentsvollstreckung

Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Kai-Jürgen Aßmann

Rechtsanwalt und Mediator Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Telefon 040 / 210 913 660, www.anwalt-assmann.de

Frederike Borsdorff LL.M., www.btp-recht.de Rechtsanwältin, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) ABC-Straße 38, 20354 Hamburg – auch Hausbesuche Telefon 040 / 605 33 73 10, borsdorff@btp-recht.de

Familienrecht • Scheidungsrecht

RA Ingo Holzhäuser, Fachanwalt für Familienrecht

Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 64 61 71, Fax 040 / 86 64 61 93, E-Mail: info@ familienrecht-blankenese.de, www.familienrecht-blankenese.de

RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040 / 866 031-0, E-Mail: info@astrid-weinreich.de

Grundstück • Vermögensübertragung

Andreas Ackermann, www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Telefon 040 / 32 35 00 Fax 040 / 32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Miet-/Wohnungseigentumsrecht • Immobilienrecht

Immobilienkanzlei Ramm, Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Blankeneser Landstraße 88, 22587 Hamburg Tel. 040 / 87 08 02 92, www.kanzlei-ramm.de

Mietrecht • Wohnungseigentum • Nachbarrecht

Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut

Blankeneser Landstraße 39a, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 55 58, Fax 040 / 866 36 24 www.jungmann-rechtsanwalt.de

Verkehrsrecht

RA Tobias Burgmann

RAe Holzhäuser & Burgmann Erik-Blumenfeld-Platz 27 b, 22587 Hamburg Tel. 040 / 86 64 61 71, www.blankenese-kanzlei.de

Herzschwäche – Was tun?

©Krakenimages.com - stock.adobe.com Herz-Experten informieren umfassend über die Herzschwäche in der neuen Broschüre „Das schwache Herz“.

Fordern Sie jetzt Ihr kostenfreies Exemplar an: Telefon 069 955128-400 www.herzstiftung.de/ das-schwache-herz

Kommentar im Januar Testamentsvollstreckung und ausgewählte Fallgruppen

Rechtsanwalt Andreas Ackermann, zertifizierter Testamentsvollstrecker, Telefon 32 35 00

Der Erblasser, den Sie seit weit über 10 Jahren kennen, sitzt einmal mehr – nachdenklich und gedankenvoll – an seinem Schreibtisch. Heute sinniert er über die Aktualisierung seines notariellen Testaments. Er überprüft dessen Aktualität alle etwa drei bis fünf Jahre.

Er weiß, dass in Deutschland, kaum zu glauben, aber wahr: • 77 % der Bevölkerung kein Testament, • 20 % ein Testament mit sachlichen und/oder erbrechtlichen Mängeln und • 3 % ein zielführendes und erbrechtlich korrektes, regelhaft ein notarielles Testament haben.

Unser Erblasser, klug wie er ist, prüft für sich anhand seiner Familienaufstellung beispielhaft die typischen Fallgruppen durch: 1. Mehrere Erben

Sie haben in aller Regel eine unterschiedliche Psychologie und anderes Vorverständnis sowie insbesondere unterschiedliche Wirtschaftsinteressen.

Beispiel: Mutter bzw. Vater und mehrere Kinder. 2. Streit um die Höhe des gesetzlichen Pflichtteils

Kinder haben den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch, falls ein Pflichtteilsverzichtsvertrag nicht existiert.

Beispiel: Die Patchwork-Familie, inzwischen etwa jede fünfte Familie. Aus der Familienaufstellung ergeben sich meine, deine und unsere Kinder. 3. Nichteheliche Kinder

Sie haben den identischen Erbanspruch wie eheliche Kinder.

Beispiel: Nichteheliches Kind vor oder während der Ehe. 4. Stiefkinder

Sie haben zwar kein ge setzliches Erbrecht, aber immerhin einen Erbschaft steuer-Freibetrag von EUR 400.000,00. 5. Erben und Vermächtnisnehmer unerfahren in Rechts-, Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten

Der Erblasser möchte menschlich achtsam und psychologisch klug und wirtschaftlich optimal für seine Angehörigen sorgen.

Beispiel: Mutter oder Vater der Familie hat wenig Ahnung in rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Sie haben sich um diese Aufgaben nicht sorgsam und sorgfältig gekümmert. Oder: Die Kinder sind minderjährig. 6. Nachlass aufgrund komplexer Struktur und in der Abwicklung schwierig

Beispiel: Gesellschaftsanteil einer Personen- oder Kapitalgesellschaft im Nachlass, z. B. Kommanditanteil an einem geschlossenen Immobilien- oder sonstigen Fonds sowie Geschäftsanteil an einer GmbH.

Oder: Immobilien im Nachlass. Oder: Auslandsvermögen mit Anwendung spanischen oder französischen oder italienischen Erb- und Steuerrechts.

Fazit des Erblassers nach dieser eingehenden Prüfung:

Es bleibt bei seinem notariellen Testament und der Testamentsvollstrecker-Anordnung: „Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker gemäß § 2197 BGB ernenne ich RA …“

Der Finanztipp Neues Jahr, neues Glück

Viele Menschen fassen gute Vorsätze für das neue Jahr: mehr Sport, mit dem Rauchen aufhören, abnehmen, mehr Zeit für die Familie, ... Wie wäre es, wenn Sie mit einem Schritt gleich drei gute Vorsätze umsetzen könnten? Sparen, günstige Chancen auf attraktive Geldgewinne nutzen und etwas Gutes tun, indem gemeinnützige Organisationen in der Region unterstützt werden. Das klingt gut, ist gut und noch dazu ganz einfach – mit dem Haspa Lotteriesparen.

Pro Los für 5 Euro werden 4 Euro gespart, 25 Cent gehen an gemeinnützige Organisationen in Hamburg und Umgebung und 75 Cent fließen in die Lotterie, bei der jeden Monat bis zu 30.000 Euro gewonnen werden können. Wer zehn Lose mit verschiedenen Endziffern hat, gewinnt jeden Monat garantiert mindestens drei Euro. Denn das gibt es als Gewinn bei einer richtigen Endziffer. Für drei „Richtige“ winken 30 Euro. Die weiteren monatlichen Gewinnklassen sind 300, 3.000 und 30.000 Euro. Außerdem wandern alle Lose dreimal pro Jahr in eine Sonderausspielung.

Das Sparjahr ist das Kalenderjahr, aber einsteigen kann man auch zwischendurch. Zum Jahresende wird das im Laufe der Monate angesparte Guthaben ausgezahlt. Dieses Geld steht dann zum Beispiel zum Erfüllen von kleinen Wünschen zur Verfügung. Die Gewinne werden stets automatisch auf das Girokonto überwiesen.

Mit den Fördermitteln aus dem Haspa Lotteriesparen werden jedes Jahr mehr als 500 Organisationen aus den Bereichen Soziales, Bildung, Sport und Kultur unterstützt. So profitieren regionale Bildungseinrichtungen, Seniorenheime, Sportvereine, Hilfsorganisationen, Museen, Theater und viele mehr davon. Das Haspa Lotteriesparen wurde vor mehr als 60 Jahren ins Leben gerufen, um den Sparsinn zu fördern. Im Laufe der Zeit ist es aber auch zu einer wichtigen Institution im sozialen Leben der Metropolregion geworden. Bei der Zuteilung der Fördermittel werde darauf geachtet, dass möglichst viele Institutionen profitieren und so wichtige Anschaffungen in unterschiedlichen Bereichen ermöglicht werden.

Teilnehmen kann man ganz einfach online unter www.haspa.de/lotteriesparen oder in jeder Haspa-Filiale. Die Aktivierung der Lose ist auch bequem im Online-Banking der Hamburger Sparkasse möglich.

Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern ein glückliches, gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Und drücke allen am Lotteriesparen Teilnehmenden ganz fest die Daumen.

Ich informiere Sie auch gern über weitere Finanzthemen. Sie erreichen mich unter Tel. 040/3578-95020 oder per E-Mail an alexander. luehdorff@haspa.de.

Alexander Lühdorff, Filialdirektor Blankenese

Klönschnack – eine Welt für sich …

Allgemein

Eick & Partner GbR, Dipl.-Kfm. Eckard Eick und Max Eick, Steuerberater, Unternehmensberatung, Testamentsvollstreckung Harderweg 1, 22549 Hamburg-Osdorf, Telefon 040 / 800 71 22 E-Mail: eick@eick.de, Internet: www.eick.de

Baur Drews Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater

Strübelhorn 7, 22559 Hamburg Telefon 040 / 284 10 07-60, Telefax 040 / 81 16 55 E-Mail: office@bd-partner.de

Hamburger Steuerberatungsgesellschaft mbH

Carola Gerhardt und Claudia Bahr, Steuerberaterinnen Sülldorfer Kirchenweg 2a, 22587 Hamburg Telefon 040 / 86 60 13-0, www.steuerberater-hamburg.de

Ekkehart D. Voß, Steuerberater, Blankeneser Bahnhofstraße 37, 22587 Hamburg, Telefon 040 / 81 51 11, Fax 040 / 81 51 71 E-Mail: info@steuer-voss.de, www.steuer-voss.de

Der Sachverständige §

Ingenieurbüro Weisser, von der IHK Kiel öffentlich bestellt und vereidigt Sachverständige für KFZ-Schäden und Bewertungen, Havarien und Kaufberatungen für Boote und Yachten, Schwimmfähigkeitszeugnisse Mühlenstraße 25, 22880 Wedel, Tel. 04103 / 91 2000, www.weisser.com