Hamburger Klönschnack - November '11

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127-129 Steuer+Recht+Finanz_kloen 21.10.11 12:57 Seite 128

S E R V I C E R E C H T S A N W Ä LT E

Der Rechtsberater

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Erbrecht l Scheidungsrecht l Familienrecht Mossdorf & Holzhäuser Rechtsanwälte für Familienrecht Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg-Blankenese Telefon: 040-86 64 61 71, Fax: 040-86 64 61 93

Andreas Ackermann, Web: www.anwaltskanzlei-ackermann.de Rechtsanwalt, zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Grimm 12, 20457 Hamburg, Tel.: 040/32 35 00 Fax: 040/32 35 74, E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Familienrecht l Scheidungsrecht RAin Dr. Stephanie Matthiessen Fachanwältin für Familienrecht Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg Tel.: 040 / 86 60 60-0, www.ormanschick.de RAin Astrid Weinreich, Infos unter: www.astrid-weinreich.de Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg Tel. 040-866 031-0; E-Mail: info@astrid-weinreich.de

Familienrecht l Vermögensstreit RA Andreas Ackermann, Anwaltskanzlei Ackermann Grimm 12, 20457 Hamburg; Tel.: 040/32 35 00 Fax: 040/32 35 74, Web: www.anwaltskanzlei-ackermann.de E-Mail: mail@anwaltskanzlei-ackermann.de

Geschäfts- und Wohnraummiete l Wohnungseigentum RA Heiko Ormanschick Rechtsanwalt • Dozent • Redakteur Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg, Tel.: 040/86 60 60-0 www.ormanschick.de

Medizinrecht RA Christian Schuler, Fachanwalt für Medizinrecht Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und anderen Heilberuflern, Alte Rabenstr. 32, 20148 Hamburg www.roggelin.de, Tel. 040/76 99 99 40

Mietrecht l Wohnungseigentum l Nachbarrecht Rechtsanwaltskanzlei Jungmann & Kaut Blankeneser Landstraße 39 a, 22587 Hamburg Tel. 040/86 55 58, Fax: 040/866 36 24 www.jungmann-rechtsanwalt.de

Steuerstrafrecht l Erbschaft- l Schenkungsteuer Dr. Jürgen Steckmeister, www.steckmeister-alldata.de Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Auguste-Baur-Straße 5, 22587 Hamburg Tel. 040/866 61 61-0, Fax 040/866 61 61-20

Klönschnack 11 · 2011

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Jörg Bastian, Zertif. Sachverständiger. Reg. Nr.: 02641 Für Bauschäden, Abdichtungen, Schimmelpilzprävention Mitglied im Sachverständigenkreis des DHBV und TÜV Tel. 040 / 41095160 oder j.bastian@generalbaubastian.de Norbert Nielsen – Maurermeister, Öffentlich best. und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer HH für Bauleistungen – Altbausanierung – Wohnungsmängel, Tel.: 040 / 39 11 46, email: info@nielsen-construction.de

Rechtzeitig vorsorgen mit einer Vorsorgevollmacht

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Erbrecht l Vermögen l Testamentsvollstreckung

Der Sachverständige

Kommentar im November

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echtzeitig vorsorgen!“ Fast jeder kennt diese Losung – und doch: zu wenige tun es. Zwar hat in den letzten Jahren das Wissen um die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht spürbar zugenommen, doch immer noch zu wenige sorgen sinnvoll und ausreichend vor. Anders als häufig angenommen spielt das Alter als Grund für die Vorsorge zwar eine wichtige, aber keineswegs die alleinige Rolle: jeder, ob jung oder alt, kann durch Krankheit oder Unfall in die Lage versetzt Rechtsanwältin Jasmin Merck, werden Entscheidungen vorüTelefon: 86 64 20 72 bergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst treffen zu können. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Person des Vertrauens für den Fall bevollmächtigt, dass der Vollmachtgeber seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Auf diese Weise wird die Bestellung einer fremden Person als Betreuer durch das Betreuungsgericht vermieden. Der Umfang einer individuell erstellten Vollmacht sollte sich ganz an den jeweiligen Bedürfnissen des Vollmachtgebers orientieren. In jedem Fall ist die Person des Bevollmächtigten mit großer Sorgfalt auszuwählen. Der Bevollmächtigte sollte nicht nur das uneingeschränkte Vertrauen des Vollmachtgebers genießen, sondern auch in der Lage sein, die Vollmacht verantwortungsbewusst und sachgerecht auszufüllen. Dabei ist zu bedenken, dass der Ehepartner nicht automatisch Bevollmächtigter ist und nicht zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Auch der Ehepartner braucht dafür eine Vollmacht. Um die Vollmacht im Außenverhältnis wirksam einsetzen zu können, sollte diese auch nicht bedingt, also beispielsweise unter der Bedingung der Geschäftsunfähigkeit, erteilt werden. Das lässt sich im Ernstfall schwerlich darlegen. Im Innenverhältnis hingegen kann zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem sehr wohl geregelt werden, in welcher Situation der Bevollmächtigte von der Vollmacht, die jederzeit widerruflich ist, Gebrauch machen soll. Grundsätzlich bedarf die Vorsorgevollmacht keiner besonderen Form durch Beglaubigung oder Beurkundung. Allerdings ist dies anders, wenn die Vollmacht in Grundbuch- und Handelsregisterangelegenheiten genutzt werden soll. Dann ist eine notarielle Beurkundung unabdinglich. Auch gilt es zu bedenken, dass Geldinstitute in der Regel nur Vollmachten auf ihren eigenen Bankformularen oder notariell beurkundete Vollmachten anerkennen. Deshalb ist eine Beurkundung der Vorsorgevollmacht durch einen Notar, der dabei auch die Identität und die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers prüft, anzuraten. Zudem hat die Bundesnotarkammer für Vorsorgeverfügungen ein zentrales Register eingerichtet. Aus diesem Register kann das Betreuungsgericht von einer bestehenden Vorsorgevollmacht unverzüglich erfahren und dann auf die Bestellung eines Betreuers verzichten.

Inserieren Sie Ihren Berater-Eintrag Informieren Sie die Leser der Elbvororte über Ihr Leistungspaket mit einem Berater-Eintrag im Hamburger Klönschnack. Nährere Informationen erhalten Sie gern: Tel. 86 66 69 55


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