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10. Vorbemerkung

II. „Erneuerte Ehevorbereitung“

10. VORBEMERKUNG

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Im Auftrag der Österreichischen Bischofskonferenz hat eine Arbeitsgruppe12 das folgende Konzept einer „erneuerten Ehevorbereitung“ erarbeitet. Dies soll einen angemessenen Zeitraum, angemessene Inhalte und angemessene Methoden für die Brautpaare beinhalten, damit sie gut darauf vorbereitet sind, ihre Ehe als Berufung, als Heilsgeschichte, als Sakrament zu sehen und zu leben.

Als Rahmen wurde vorgegeben, dass dies mindestens etwa sechs Monate ab der Anmeldung zur Trauung dauern und kompetent begleitet werden soll. Dabei zeigen sich mehrere Phasen mit dem Beginn, dem Verlauf und dem Abschluss einer Zeit der Vorbereitung. Es geht dabei um das Aufzeigen von Perspektiven bis hin zur Klärung praktischer Fragen, um das Durchdenken und Vertiefen einer Lebensentscheidung, was das Ansprechen eventueller Zweifel einschließen kann, und nicht zuletzt um konkrete Anregungen für die Vorbereitung der Trauung.

12 Mitglieder der Projektgruppe „erneuerte Ehevorbereitung“ (2017 – 2020) waren: Erzbischof Dr. Franz Lackner (bis 2020) Bischof MMag. Hermann Glettler, Referatsbischof für Ehe und Familie (ab 2020) DDr. Peter Schipka (bis 2020), Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz Dr. Walter Krieger, Generalsekretär des Österreichischen Pastoralinstituts Dipl.Theol. Alfred Natterer, Leiter des Familienreferats der Diözese Innsbruck Mag. Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie DI Robert Schmalzbauer, Geschäftsführer der Initiative Christliche Familie Mag.a. Katrin Windischbacher, Leiterin des Familienreferats der Diözese Graz-Seckau.