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12.6. Eheseminar

- Wortgottesdienst o Segnungsgottesdienst für Verliebte, z.B. am Valentinstag (oder zu einem anderen Termin) o in der Pfarre oder in der Region (Dekanat, Seelsorgeraum) o Dazu können auch die Familien, Freunde, Trauzeugen und die Gemeinde eingeladen werden.

- Sonntagsgottesdienst o am besten in der Pfarre, in der die Ehevorbereitung stattfindet o dabei soll ggf. eine Fürbitte für das Paar gesprochen werden.

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- Versöhnung feiern o Hinweis auf das Sakrament der Beichte o Teilnahme an einem Abend der Barmherzigkeit bzw. an einem Versöhnungs- oder Bußgottesdienst.

- Verlobungsfeier17: falls das Paar noch nicht verlobt und damit einverstanden ist.

12.6. Eheseminar

Wie bisher ist der Besuch eines Eheseminars obligatorisch, das den Standards der Österreichischen Bischofskonferenz entspricht.

Ein solches Eheseminar wird von der Diözese angeboten bzw. anerkannt.

Es soll den Qualitätskriterien erwachsenenbildnerischer Tätigkeit entsprechen. Das betrifft vor allem die Qualifikation der Referent/innen und die Auswahl der Methoden bei der Durchführung.

Referent/innen leisten einen Dienst an den Menschen, einen Dienst der Kirche. Sie haben in diesem Sinn Anteil an der Sendung der Kirche. Diesem im eigentlichen Sinn missionarischen Anspruch werden sie gerecht aufgrund ihrer fach-

17 Siehe: Österreichische Bischofskonferenz: Verlobungspastoral, in: Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz 57 (1. Juni 2012), 6-11. 18 Vgl. Verkündigung und neue Evangelisierung in der Welt von heute (Die österreichischen Bischöfe 11), hg. vom Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz, Wien 2012, besonders Kap. 6 und 7.

lichen und methodischen Kompetenz, ihrer Liebe zu den Menschen, ihrer persönlichen Glaubenspraxis, ihrer Loyalität gegenüber der Kirche (der kirchlichen Lehre) und vor allem durch Grundhaltungen wie Freundlichkeit, Geduld, Offenheit usw., die sie jedem gegenüber praktizieren, auch angesichts so unterschiedlicher Lebens- und Glaubenssituationen von Paaren.18 Sie sind sich bewusst, dass sie so in ihrem Engagement in der Ehevorbereitung selbst zu einem Glaubenszeugnis werden.

Daraus ergeben sich folgende Voraussetzungen für eine Referententätigkeit im Rahmen eines kirchlichen Eheseminars: - einschlägige Kompetenzen, je nach dem konkreten Beitrag im Eheseminar, - eine erwachsenenbildnerische Qualifikation, - Gesprächs- und Begegnungskompetenz (Interesse an den Menschen).

Die Vielfalt von Modellen für Eheseminare soll beibehalten werden. Dies kann Brautpaare nach deren individuellen Interessen besser ansprechen, sodass sie offen sind für das, was ihnen dabei nahegebracht werden soll.

Diese Modelle unterscheiden sich im Blick auf Dauer, Schwerpunkte und Formen. Nicht alles wird in jeder Diözese angeboten bzw. gibt es auch Angebote auf überdiözesaner Ebene.

Beispiele: - Eheseminare können von einem Tag, einem Wochenende, mehreren

Abenden (oder Tagen) bis zu 8 Monaten (aufgeteilt in Wochenenden) dauern. - Es gibt Eheseminare, die auf besondere Situationen eingehen, etwa auf

Paare mit Kindern, auf konfessionsverbindende Beziehungen oder auf

Menschen mit Behinderung. - Einen Schwerpunkt haben manche Eheseminare, die auf besondere Weise

Glaubensvertiefung oder Kommunikationsfähigkeit thematisieren. - Neben den klassischen Seminarformen werden erlebnispädagogische

Angebote immer beliebter: unterschiedliche Formen von Wanderungen,

Kanutouren, Klettern, Escape-Räume, Geo-Caches, gemeinsames Kochen usw. - Online-Eheseminare (mehrere Online-Treffen als Webinare) ermöglichen eine Ehevorbereitung, wenn persönliche Kontakte nicht möglich sind.