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5.3. Unmittelbare Ehevorbereitung

Unternehmungen, die den Eheleuten helfen wollen, in der Liebe zu wachsen und das Evangelium in der Familie zu leben, eine unschätzbare Hilfe, damit ihre Kinder sich auf deren zukünftiges Eheleben vorbereiten“ (AL 208). Damit mag bereits ein Verständnis grundgelegt werden, wie die Ehe als Sakrament gelebt wird.

5.3. Unmittelbare Ehevorbereitung

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Die unmittelbare Ehevorbereitung beginnt mit einer Anmeldung zur kirchlichen Trauung. Das ist der Zeitpunkt, an dem eine kirchliche Ehevorbereitung in engerem Sinn anschließt. Dies erfolgt in der Regel zumindest sechs Monate vor einer geplanten kirchlichen Eheschließung.

Das ist eine Entscheidung, der so manche Schritte in der Beziehungsgeschichte eines Paares vorausgegangen sind. Ebenso ist dieser Schritt eingebettet in je individuelle Erfahrungen, Einstellungen und Meinungen, die im Verlauf des bisherigen Lebens – bewusst oder unbewusst – wichtig und prägend geworden sind.

Die kirchliche Ehevorbereitung soll in dieser Zeit • Person-, situations- und erfahrungsbezogen, • lebens- und glaubensrelevant, • evangeliumsgemäß, • prozesshaft und begleitend, • positiv und verbindlich, • hilfreich und erfreulich, • einladend und partizipatorisch, • inhaltlich und methodisch ansprechend sein.

Im Blick auf eine kirchliche Trauung und um diese in rechter Weise zu verstehen, sind die Brautleute zur Teilnahme an einer kirchlichen Ehevorbereitung verpflichtet, die sich als prozesshaftes Geschehen in mehreren Schritten versteht: • Anmeldung • Informative und seelsorgliche Gespräche • Eheseminar (durchgeführt gemäß den Standards der

Österreichischen Bischofskonferenz) • Gespräch zum Trauungsprotokoll • Vorbereitung der Feier der Trauung • eine angemessene Teilnahme am kirchlichen Leben.