KölnerLeben - Sonderausgabe

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Finanzen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Die Grundsicherung sichert den Lebensunterhalt im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung. Die Höhe der Leistung ist abhängig von Einkommen, Vermögen und den individuellen Belastungen. Wenn die Rente den Lebensunterhalt nicht deckt, sollte ein Anspruch auf diese Leistung überprüft werden. Vereinbaren Sie einen Termin für eine persönliche Beratung in der für Sie zuständigen Außen­stelle des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren im Bezirksrathaus Ihres Wohnortes. Köln-Pass Köln-Pass-Inhaber erhalten Ermäßigung bei vielen städtischen und stadtnahen Leistungen: bei den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB), dem Zoo, den Museen sowie städtischen Bühnen und vielen mehr. Bei geringem Erwerbs- oder Renten­einkommen sollte ein Antrag gestellt werden. Stadtweit zuständig: Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Abteilung Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, im Bezirksrathaus Mülheim, 3. Etage, Wiener Platz 2a, 51065 Köln Tel. 0221 / 221-3 04 01, sozialamt.koelnpass@stadt-koeln.de www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/koeln-pass/ Mietrückstände Wenn der Verlust der Wohnung durch Mietrückstände droht, bietet die Stadt Köln umfangreiche Hilfen an, um dies zu verhindern. Sie unterstützt gegebenenfalls durch Verhandlungen mit dem Vermieter. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Mietverhältnis durch die Übernahme der Mietschulden zu sichern. Falls dies nicht möglich ist, hilft sie bei der Beschaffung einer neuen Wohnung. Diese Hilfen können alle Kölner Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer jeweiligen Einkommensart in Anspruch nehmen. Notwendige finanzielle Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Stadtweit zuständig: Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Fachstelle Wohnen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, Tel. 0221 / 221-0, sozialamt.fachstellewohnen@stadt-koeln.de Mobilitätshilfe Wenn jemand außergewöhnlich gehbehindert ist, kein eigenes Auto besitzt und wenig Einkommen hat, kann eine Mobilitätshilfe beantragt werden. Das ist ein finanzieller Zuschuss, in der Regel 35 Euro im Monat. So können Taxis, Funkmietwagen und Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrer genutzt werden. Stadtweit zuständig: Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln Tel. 0221 / 221-2 74 00, sozialamt.eingliederungshilfe@stadt-koeln.de


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