50 Jahre jugoslawische Gastarbeit in Österreich

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Ali Özbaş, Joachim Hainzl, Handan Özbaş (Hg.)

50 Jahre jugoslawische Gastarbeit in Österreich

Ali

50 Jahre jugoslawische Gastarbeit in Österreich

CLIO Graz 2016
Özbaş, Joachim Hainzl, Handan Özbaş (Hg.)

Alle Rechte vorbehalten. Fotomechanische Wiedergabe bzw. Vervielfältigung, Abdruck, Verbreitung durch Funk, Film oder Fernsehen sowie Speicherung auf Ton- oder Datenträgern, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages.

Umschlag und Umschlaggestaltung: Andreas Brandstätter

Satz: Andreas Brandstätter

Korrektorat: Sonja Kinzer

Druck: Christian Theiss GmbH, St. Stefan im Lavanttal

Printed in Austria

ISBN: 978-3-902542-50-2

CLIO, Elisabethinergasse 20 a, 8020 Graz

E-Mail: verlag@clio-graz.net

www.clio-graz.net

© CLIO und Verein JUKUS

INHALT

GEL E iTWORTE VORWORT

G E schich TE d ER A R b E i T smi GRAT i O n in Ös TERRE ich

Sylvia Ha H n

50 JA h RE Ju GO s LAW isch E GA s TAR b E i T in Ös TERRE ich a UGUST GÄCHTER

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j oaCH im Hainzl / Han Dan Özbaş / a li Özbaş

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bAL k A nismus AL s mAR k ET in G s TRATEG i E

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C HRONOLOGIE / AUTORINNEN UND AUTOREN / DANK 196 210 222

VORWORT

j oaCH im Hainzl

Han Dan Özbaş

Im Jahr 1966 wurde ein Abkommen zur Anwerbung von ArbeitsmigrantInnen zwischen Österreich und der damaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) geschlossen, um den Arbeitskräftemangel in Österreich auszugleichen. Anlässlich des 50jährigen Jubiläums dieses Anwerbeabkommens haben wir vom Verein JUKUS uns mit zahlreichen Projektmitarbeitern und -mitarbeiterinnen in den letzten Jahren intensiv mit der Thematik der Arbeitsmigration beschäftigt. Nach unserem Projekt „Österreich! Avusturya!“

über die Arbeitsmigration aus der Türkei konnten wir unsere Expertise über Arbeitsmigration in Österreich nun im Kontext mit der Geschichte von damals gekommenen Arbeitskräften aus dem ehemaligen Jugoslawien vertiefen. Dabei war es uns sehr wichtig, sichtbar zu machen, dass das Thema Arbeitsmigration nicht ausschließlich auf das runde Jubiläum reduziert werden darf, sondern einen integrativen Teil österreichischer Geschichte darstellt mit auch sehr aktuellen Aspekten.

Im Rahmen unseres Projektes haben wir unseren Fokus auf Wien gerichtet (als Bundesland mit vielen Arbeitskräften aus dem damaligen Jugoslawien und daraus entstandenen migrantischen Netzwerken) sowie auf Kärnten und die Steiermark, die im Vergleich zu anderen Bundesländern weniger ArbeitsmigrantInnen beschäftigten.

Am Anfang unseres Projekts haben wir uns die Frage gestellt, wie die Menschen, die damals zum Arbeiten nach Österreich kamen, benannt werden sollten. In der damaligen Zeit wurde zuerst von „Fremdarbeitern“ und dann von „Gastarbeitern“ gesprochen. Beide Begriffe sind für uns geprägt von der Absicht und Sicht des anwerbenden Landes. Denn die Menschen, die man nach Österreich geholt hatte, waren Fremde und sollten Gäste bleiben, die wieder gehen. Daher versuchen wir den Begriff „Gastarbeiter“ so oft es geht zu vermeiden oder unter Anführungszeichen zu setzen. Da es den Staat Jugoslawien nicht mehr gibt, haben wir uns für die aktuelle Ausstellung auf die Zeit vor dem Zerfall Jugoslawiens konzentriert. Dabei

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a li Özbaş

haben wir unseren Schwerpunkt auf die bis ins Heute reichenden Lebensgeschichten jener Menschen gelegt, die in den 1960ern und 1970ern nach Österreich kamen, sowie auf deren Kinder, die großteils bereits in Österreich geboren wurden.

Persönliche Kontakte und migrantische Netzwerke haben sich als Zugang zu ArbeitsmigrantInnen aus Jugoslawien als erfolgreichsten erwiesen. Neben unseren Interviews mit ArbeitsmigrantInnen haben wir auch Gespräche mit ehemaligen ArbeitgeberInnen und sozialen Einrichtungen geführt.

Gerade für ein Ausstellungsprojekt wie unseres sind Illustrationen und Objekte sehr wichtig. Dabei stellt sich das Problem, dass wir die Geschichte arbeitender Menschen erzählen, obwohl ihre Arbeitsplätze und Arbeitsleistungen nur unzureichend durch private Fotografien dokumentiert sind. Auch der wichtige Aspekt des Ankommens ist kaum durch persönliche Zeitdokumente dokumentiert, so dass biografische Interviews für das Thema der Arbeitsmigration sehr bedeutend sind, um einige Lücken zumindest durch biografische Berichte zu füllen und den Blickwinkel um die Sicht der betroffenen ArbeitsmigrantInnen zu erweitern.

So geht es uns in unserem Projekt „Unter fremdem Himmel“ darum, einen immer noch viel zu wenig bekannten Teil der österreichischen Sozialgeschichte kennen zu lernen.

Denn Zusammenleben und Integration sind immer eine Herausforderung. Das war auch damals schon so. Einander mit Respekt begegnen, sich nicht von Ängsten und Sozialneid leiten zu lassen, Partizipation in allen Lebensbereichen bzw. insbesondere im Arbeitsleben und im sozialen Bereich, Zugehörigkeitsgefühl geben und das ernsthafte Zulassen von kultureller Vielfalt – diesen Herausforderungen musste man sich damals genauso so stellen wie es aktuelle Fragen der Gegenwart sind.

Dieses Buch dient zum einen als begleitende Publikation zu unserer Wanderausstellung durch mehrere Bundesländer, zum anderen aber sollen die Beiträge namhafter österreichischer MigrationsforscherInnen zur Geschichte der Arbeitsmigration in Österreich auch neue Forschungsergebnisse und Ansätze versammeln. Es bleibt zu hoffen, dass vieles, was aufgrund der runden „Jubiläen“ der Anwerbeabkommen mit der Türkei 1964 und Jugoslawien 1966 in den letzten Jahren an Forschungen und Projekten realisiert werden konnte, auch ohne „Gedenkjahre“ weitergeführt werden kann. 

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R b EIT sm IGRATION

IN Ös TERREI c H

Von den derzeit weltweit ungefähr 232 Millionen mobilen Menschen sind rund 90 Prozent ArbeitsmigrantInnen. Arbeit und Migration sind seit jeher eng miteinander verbunden. Egal wie weit man in der Geschichte zurückblickt, Menschen waren immer aus unterschiedlichen Gründen freiwillig oder unfreiwillig auf der Suche nach neuen Erwerbsmöglichkeiten unterwegs. Gezielte Anwerbungen und Rekrutierungen von Arbeitskräften aus unterschiedlichen Regionen und Gründen lassen sich seit dem Mittelalter ausmachen. Eine wichtige Rolle spielten dabei sowohl die Herkunftsgebiete als auch die vielfach stark branchenspezifischen Arbeitsmarktregionen. Denn: Wer wann wohin wanderte, ist nicht erst heute, sondern war auch in früheren Jahrhunderten von der Nachfrage der zumeist geschlechtsspezifisch differenzierten Arbeitsmärkte geprägt.

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G E sc HI c HTE d ER A
Sylvia Ha H n

Ähnlich den gegenwärtigen Migrationen hat es auch in der Vergangenheit unterschiedliche Faktoren gegeben, die die Menschen zu einer Arbeitswanderung bewegten. Neben den je individuellen Motiven zählen vor allem wirtschaftliche, religiöse und/oder politische Rahmenbedingungen zu wichtigen Aspekten, die zu freiwilliger oder unfreiwilliger (Arbeits-) Migration führten. Auch waren und sind die Übergänge zwischen den verschiedenen Formen von Migration, also von unfreiwilliger (Zwangs-)Migration hin zu freiwilliger (Arbeits-) Migration oft fließend und überlappend; klare Abgrenzungen lassen sich vielfach nicht ziehen. Fest steht jedenfalls, dass sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart die ArbeitsmigrantInnen den Großteil der mobilen Bevölkerung ausmachen. Auch zeigt sich, dass Arbeitsmigration stets in einem engen Zusammenhang mit den gesamtstaatlichen bzw. regionalspezifischen, wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten stand bzw. steht. Die Dynamiken von regionalen Arbeitsmärkten waren gestern und sind auch heute noch von vielfältigen wirtschaftspolitischen Interessen, angefangen von staatlichen bis hin zu (einzel-)unternehmerischen Interessen, geprägt und beeinflussen nachhaltig die unterschiedlichen Formen von Arbeitsmigration. Staatliche, nationale Grenzen spielten bis weit ins 19. Jahrhundert hinein für die Arbeitsmigration eine geringe Rolle. Selbst nach der Konsolidierung der Nationalstaaten im 19. Jahrhundert waren und blieben zahlreiche Arbeitsmarktregionen grenzüberschreitend und ein intensiver (Aus-)Tausch von ArbeitsmigrantInnen war die Regel. Beispiele dafür lassen sich in Europa zahlreich ausmachen: in der Habsburgermonarchie (und auch heute noch) zähl(t)en im Westen die Grenzregionen in Vorarlberg und der Schweiz, in Salzburg und Bayern sowie im Osten die Grenzgebiete von Niederösterreich, Steiermark und Westungarn zu grenzübergreifenden Arbeitsmarktregionen. In Westeuropa sind die Regionen an den deutsch-niederländischen, belgisch-französischen oder französisch-deutsch-luxemburgischen Grenzen gute Beispiele für grenzübergreifende Arbeitsmarktregionen mit langen historischen Traditionen. Auch lassen sich hier bestimmte Wanderungsmuster feststellen: So waren beispielsweise im ausgehenden 19. Jahrhundert von den anwesenden AusländerInnen in Niederösterreich, der Steiermark, in Krain und in Mähren die ungarischen MigrantInnen in der Mehrheit; in Böhmen und Schlesien sowie in Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg hingegen stellten Angehörige aus den angrenzenden deutschen Ländern die Majorität der anwesenden AusländerInnen; in Görz, Triest und Istrien sowie in Kärnten und Tirol dominierten italienische MigrantInnen und in Galizien die russischen Zuwanderer und Zuwanderinnen. Grenzüberschreitende Migrationen konzentrierten sich demnach vorwiegend auf die unmittelbar angrenzenden Länder und Regionen.

Neben diesen eher kleinräumig konzentrierten und organisierten grenzüberschreitenden Arbeitsmigrationen gab es aber auch schon in früheren Jahrhunderten die gezielte Anwerbung und Rekrutierung von Arbeitskräften aus weiter entfernt liegenden Regionen.

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Einen ersten Höhepunkt erreichten derartige gezielte Rekrutierungen von Fachkräften und/ oder saisonalen Arbeitskräften auf europäischer Ebene im 18. Jahrhundert. Das Zeitalter der Industrialisierung im 19. Jahrhundert beschleunigte diesen Prozess sowohl auf europäischer wie auf globaler Ebene und legte den Grundstein für die globalen transnationalen Arbeitsmigrationen des 20. und 21. Jahrhunderts.

Arbeitsmigration im vorindustriellen Zeitalter

Bereits in den mittelalterlichen Städten gehörten Zuwanderer und Zuwanderinnen zum alltäglichen Straßenbild. Insbesondere für die von permanenten Kriegen und Seuchen heimgesuchten mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städte war Zuwanderung eine unabdingbare ökonomische und demografische Notwendigkeit. Die Bandbreite der MigrantInnen, die die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Straßen und Plätze bevölkerten, reichte von WanderhändlerInnen, die mit ihren Produkten die städtischen und dörflichen Märkte bereicherten, über Dienstboten und -botinnen, HandwerkerInnen, Transport- und BauarbeiterInnen bis hin zu den Fern-, Detail- und TauschhändlerInnen. In den Hafenstädten waren stets Seeleute und in den Montanregionen BergarbeiterInnen aus den verschiedensten Sprach- und Herkunftsgebieten anzutreffen; in den ländlichen Regionen wiederum tummelten sich vom Frühjahr bis Herbst saisonale landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, die im Winter wieder in ihre Herkunftsregionen zurückkehrten. Diese ArbeitsmigrantInnen wanderten entweder in Arbeitsgruppen, wofür ein typisches Beispiel die BauarbeiterInnen waren, oder allein, wie dies zumeist bei den Dienstbotinnen und -boten und HandwerkerInnen der Fall war. Insbesondere in den ökonomisch wichtigen und reichen Handelsstädten waren bereits seit dem 11. und 12. Jahrhundert Kaufleute und HändlerInnen mit ihren Familien sowie freie und unfreie Arbeitskräfte aus vielen europäischen Regionen anwesend.

Neben den HändlerInnen, Kaufleuten und Gewerbetreibenden zählten in diesen Jahrhunderten auch der Adel und sein Hofgesinde zu einer wichtigen MigrantInnengruppe. Vor allem in der Habsburgermonarchie und insbesondere für die wechselnden Residenzstädte spielte die Adelsmigration eine wichtige Rolle. Mit den Umzügen des Hofes und der zahlreichen Adelsfamilien war auch die (Arbeits-)Migration des Hofgesindes, der höheren, mittleren und niedrigen Hofbediensteten verbunden. Die zeitweilige oder längerfristige Residenz der HerrscherInnen fand stets einen deutlichen Niederschlag in der ökonomischen und demografischen Entwicklung der jeweiligen Städte. So erlebte beispielsweise die im südlichen Niederösterreich gelegene Wiener Neustadt einen deutlichen Aufschwung als zeitweilige Residenzstadt im 15. Jahrhundert, was sich in einem Bevölkerungsanstieg auf rund 7.000

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Sylvia Hahn

EinwohnerInnen niederschlug. Gleichzeitig mit dem Rückzug des Herrscherhauses und dessen Gefolgsleuten aus der Stadt ging der Niedergang der kleingewerblichen Struktur der Stadt Hand in Hand; die Bevölkerung sank bis 1750 auf 4.000 ab. Eine ähnliche Entwicklung lässt sich in Prag ausmachen, wo die Stadt während der Jahre 1583 bis 1612, in denen sie als Residenz des Herrscherhauses fungierte, einen wirtschaftlichen Aufschwung und bevölkerungsmäßig einen Anstieg auf knapp 100.000 EinwohnerInnen erfuhr. Bei den Zugewanderten handelte es sich neben den Hofgesinde vor allem um Handelsleute aus den Niederlanden und Frankreich, um KünstlerInnen oder HandwerkerInnen „aus deutschen Territorien“, um „welsche“ MusikantInnen und MaurerInnen sowie um „ausschließlich“ italienische RauchfangkehrerInnen. Es zeigt sich, dass es bei den im Tross der Adelsmigration ins Land gekommenen HandwerkerInnen und dem Hofgesinde vielfach einen deutlichen Zusammenhang zwischen Herkunft und der je spezifischen (Erwerbs-)Tätigkeit gab. Mit der Rückverlegung der Residenz nach Wien nach dem Tod Rudolfs II. (1612) sank die Bedeutung von Prag als städtischer Arbeitsmarkt. Neben den Angehörigen des Adels und den Hofbediensteten hatte auch eine große Anzahl von Handelsleuten, KünstlerInnen, HandwerkerInnen, Dienstbotinnen und -boten und sonstigen Gewerbetreibenden die Stadt im Laufe des 18. Jahrhunderts verlassen, und zwischen 1600 und 1700 verzeichnete sie einen Rückgang von 100.000 auf 50.000 EinwohnerInnen. Im Gegensatz zu Prag profitierte Wien von seiner neuen Rolle als Verwaltungs- und Regierungsmittelpunkt: zwischen 1600 und 1700 stieg die Bevölkerung von rund 50.000 auf über 100.000 an.

Eine wichtige und große Gruppe der MigrantInnen, die in diesen Jahrhunderten bereits quer durch Europa unterwegs waren, stellten die HandwerkerInnen und gut ausgebildeten Fachkräfte der unterschiedlichsten Professionen dar. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass sich auch bei diesen MigrantInnengruppen ein starker Zusammenhang zwischen regionaler Herkunft und der jeweils ausgeübten Erwerbstätigkeit ausmachen lässt. So stammten etwa die im 13. Jahrhundert in Wien anwesenden FärberInnen vorwiegend aus Flandern und dem Rheinland, „wo die Färberkunst in hohem Rufe stand“. Die Kaufleute wiederum kamen zum großen Teil aus dem Schwäbischen, aus Regensburg, Aachen, Metz und Maastricht. Oder: beim Bau des Stephansdoms sollen ausschließlich BauhandwerkerInnen und MeisterInnen „teutscher Nation“ tätig gewesen sein. Vielfach diente die Stadt auch nur als

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bAL k ANI smus AL s mAR k ETING s TRATEGIE

Im Oktober 2012 meldete sich eine Veranstalterin bei mir, der Verfasserin dieses Beitrages. Für ein von ihr veranstaltetes Konzert in Graz verlangte sie von mir ein Foto im „Ethno-Style“. Ein einfaches Portraitfoto lehnte sie ab, weil es zu wenig „ethnisch“ wäre (vgl. Karamarković 2013: 313-314).

In erster Linie illustriert dieses Beispiel eine regelmäßig auftretende Auseinandersetzung mit Erwartungen der RezipientInnen in der künstlerischen Praxis eines Musikers/einer Musikerin mit Migrationshintergrund. Weiters kann man es als Aufrechterhaltung von exotistischen Verklärungen und zweifelhaften Klischees über kulturelle Differenzen deuten. Gleichzeitig kann man den musikalischen Balkanismus auch als Grundlage für diverse Geschäfts- und Überlebensstrategien der MusikerInnen selbst verstehen. Im rasanten Wandel der Musikindustrie ließen sie sich auf diese Vermarktungskategorien ein, um ihre musikalischen Karrieren zu bauen (vgl. ebd.: 18-21).

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iR ina lE p E nik- k a R ama R kovi Ć

Short cut – Der balkanistische Diskurs in der Popularmusik

Gängige Wahrnehmungsklischees über „Balkan Pop“, „World Music“, „Balkan Jazz“ etc. haben die österreichische sowie internationale Popularmusiklandschaft insbesondere seit Anfang der 1990er Jahre bedient und teilweise geprägt. Solche Klischees sind Nachfahren ihrer aufgetauten Eltern namens „feuriger Zigeuner“ und „triebhafte Carmen“ (vgl. Benz 2012: 221-222), die in einer WG namens „Balkanmentalität“ (Todorova 1999: 88, 263) wohnen und „Rhythmus im Blut“ haben. Andere Verwandte wurden natürlich nicht alle in Filmen von Emir Kusturica geboren (vgl. Brittnacher 20: 116) und sind weltweit verstreut. Die gibt es auch auf Kuba, z. B. im Buena Vista Social Club (vgl. Krey 2003).

Diese Rezeptionsmuster haben unterschiedliche Ursachen. Sie entstanden aus einem reduzierten Verständnis der musikalischen und volksmusikalischen Praktiken und deren Unterschiede, aus romantischen Publikumsvorstellungen, aus dem finanziellen Druck der VeranstalterInnen, aus existenziellen Überlegungen der Musikschaffenden, aus chronischen Verspätungen der Musikforschung, aus rassistischen politischen Diskursen und aus einer mangelnden journalistischen Ethik. Meistens ist es eine Kombination aus mehreren der oben erwähnten Faktoren und/oder Motiven, die eine „Authentizitätsschablone“ eines westlichen Markts ausmacht.

Der „Balkan Musik Hype“ erreichte seinen Höhepunkt in Österreich Anfang der 2000er Jahre. Die Nachwehen „hören“ wir bis heute (vgl. Gebesmair/Brunner/Sperlich 2014).

An dieser Stelle sollten wir uns den Begriffen „Balkan“, „Balkanismus“ und „musikalischer Balkanismus“ widmen.

Analog zu Edward Saids Begriff des „Orientalismus“ bezeichnet Maria Todorova den Komplex von Klischeevorstellungen über den Balkan als „Balkanismus“ (vgl. Todorova 19: 23-27).

Die Verwendung des Begriffes „Balkan“ verursacht eine riesige Zahl an ontologischen, historischen, geopolitischen und kulturellen Debatten sowie endlose negative Konnotationen. Aus Platzgründen und wegen der Komplexität des Themas wird hier bewusst darauf verzichtet, auf diese tiefer einzugehen. Malik Sharif formuliert in seiner Definition einleuchtend:

„Balkan“ fasse ich als Bezeichnung für einen Ort der diskursiven Geographie auf, der durch den balkanistischen Diskurs konstruiert wird und vom geopolitischen Ort Südosteuropa logisch entkoppelt ist.“ (Sharif 2012: 6)

Weiters charakterisiert er die Ideologie des musikalischen Balkanismus als eine Ästhetisierung des Marginalen und als in der Tendenz rassistisch (vgl. ebd.: 9). Alenka BarberKersovan weist auch darauf hin, dass z. B. die „Balkan Rock Musik“ für westliche Fans eine

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eskapistische Funktion hat, nämlich eine, die ein Bild des Balkans rekonstruiert (oder neu konstruiert, Anm. d. Verf.), das als emotionelle Alternative zum rationalen Konzept Europas dient (vgl. Barber-Kersovan 2006: 75-96). Richard Schuberth bezeichnet den Balkan u. a. als „das ideelle Mexiko der Euro-Gringos“, „the last frontier zwischen Halbzivilisation und Sierra“ und als „dreckige Antithese zur Mamas und Papas Bregenzer oder Salzburger Antisepsis“ (vgl. Schuberth 2009: 113-114).

Wenn man an die Definition des Balkanismus von Maria Todorova die sexualisierten Wunschprojektionen der RezipientInnen anknüpft, sie mit Klischees paart (auch endlich mit manchen, die in Hinsicht auf den „Balkan“ als „positiv“ zu bezeichnen sind), sie der aufenthaltsrechtlichen Situation der MusikerInnen aus Drittländern1 in Österreich gegenüberstellt und sie im Kontext der herrschenden Arbeits- und Produktionsbedingungen und des Wandels des Musikmarkts versucht zu verstehen, wird langsam klar, was der musikalische Balkanismus ist, was die KonsumentInnen erwarten, und was die Musikschaffenden und/oder Musikreproduzierenden mit Migrationshintergrund tun müssen, um ihre Existenz zu sichern: Nämlich mit ihrer verkaufsfördernden Exotik kalkulieren und künstlerische Kompromisse eingehen.

Theme – Zur Geschichte und aktuellen Lage der MusikerInnen aus dem ehemaligen Jugoslawien in Österreich

MusikerInnen aus Südosteuropa waren schon lange ein Bestandteil der österreichischen Popularmusikszene (vgl. Karamarković 2013: 311). In erster Linie gilt das für die MusikerInnen aus dem ehemaligen Jugoslawien, da sich andere Länder des damaligen Ostblocks in einer jahrzehntelangen kulturellen und intellektuellen Isolation hinter dem Eisernen Vorhang befanden. Der Kontrabassist Ewald Oberleitner, noch wirkender Musiker der älteren Generation, spricht über viele Kooperationen mit MusikerInnen aus dem ehemaligen Jugoslawien und über viele Konzerte, die er vorwiegend vor den jugoslawischen Kriegen in der Region gespielt hat. Im direkten Vergleich spielte er viel weniger Konzerte in OstblockLändern (wie Ungarn und der DDR) als im ehemaligen Jugoslawien (vgl. ebd.: 254-255). Die verschiedenen musikalischen Formen der exjugoslawischen Diaspora – von MigrantInnen

1 Als Drittstaaten oder Drittländer bezeichnet man Staaten, welche nicht Mitglied oder Vertragspartei der Europäischen Union sind. Es wird zwischen positiven und negativen Drittstaaten unterschieden (vgl. BM.I 2016: 21-26).

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eingepackt, mitgeschleppt und nach Österreich gebracht, bei privaten Anlässen, in Vereinen und bei kommerziellen Veranstaltungen gepflegt –existierten in Österreich seit den 1960er Jahren vorwiegend als ein musikalisches Paralleluniversum:

„In der österreichischen Mehrheitsbevölkerung blieb diese musikalische Praxis so gut wie unbeachtet, obwohl es sich bei den exjugoslawischen ZuwanderInnen um die größte Gruppe von MigrantInnen in Österreich handelt.“ (Gebesmair/ Brunner/Sperlich 2014: 101f)

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Der „Balkan Musik Hype“ des aktuellen Jahrhunderts enstand aber nicht aus der gelebten musikalischen Praxis der GastarbeiterInnen (vgl. ebd.: 254-255). Er wurde im King Size Bett der „World Music“2 erzeugt, als Element einer Alternativszene, die sich von Habitus- und Rezeptionsmustern einer vorwiegend gebildeten Mittelschicht ernährte. Natürlich gibt es unter den RepräsentantInnen der österreichischen „World Music“-Szene viele Menschen mit Migrationshintergrund, doch sind sie in Bezug auf ihre Migrationsgeschichte und Sozialisation eindeutig von den GastarbeiterInnen der ersten und zweiten Generation zu differenzieren. Auch die Vermarktungsausrichtung von „World Music“ konzentriert sich auf die Mehrheitsbevölkerung und nicht oder nicht nur auf EinwanderInnengemeinschaften (vgl. ebd.: 102). Bei den exjugoslawischen MusikerInnen der neueren Generation ist neben Migration aus politisch-wirtschaftlichen Gründen auch eine Bildungsmigration erkennbar. Anhand der von mir verfassten Studie „Die Präsenz der Musik aus Südosteuropa in der Jazzszene Österreichs –soziokulturelle, politische, wirtschaftliche und musikalische Aspekte“ aus dem Jahr 2013, die 32 Interviews mit renommierten ProtagonistInnen der österreichischen Jazzszene beinhaltet, wurde sichtbar, dass die in Österreich studierenden MusikerInnen aus Südosteuropa seit den 1960er Jahren bis dato ein wichtiges Bindeglied zwischen der österreichischen und der südosteuropäischen Musiklandschaft waren und sind (vgl. Karamarković 2013: 311). Dieser relativ großen Musikkapelle fehlten die universitären Einrichtungen im Bereich Jazz und

irina lepenik-karamarković

2 Aufgrund der umfangreichen Problematik hinsichtlich der Verwendung des Begriffes „World Music“ wird in diesem Beitrag auf den Versuch einer exakten wissenchaftlichen Definition bewusst verzichtet. „World Music“ wird hier nicht als eine Genrebezeichnung, sondern als eine Vermarktungskategorie behandelt.

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Popularmusik in ihren Herkunftsländern. Um dies zu illustrieren, genügt das Beispiel der FMU (Fakultet muzičke umetnosti in Belgrad), wo die Jazzabteilung erst im Januar 2012 gegründet wurde: Stolze 57 Jahre nach der Gründung des Instituts für Jazz an der Grazer Musikhochschule (vgl. ebd.: 311-312).

Viele exjugoslawische MusikerInnen der neueren Generation blieben wegen der besseren Arbeits- und Produktionsbedingungen und wegen besserer Lebensumstände in Österreich, einige auch, um aus den 1990er-Kriegen zu entkommen (vgl. ebd.: 262-270). Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt und ihre Arbeits- und Produktionsbedingungen befinden sich in direkter Abhängigkeit zu ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation. Und der aufenthaltsrechtliche Rahmen verschlechterte sich prestissimo3 seit Januar 1998 (§19 Abs 2 Z 2 Fremdengesetz 1997, in Kraft getreten am 1.1.1998), um mit dem Fremdenrechtspaket 2005 seinen menschenrechtswidrigen Tiefpunkt im Januar 2006 zu erreichen (§61 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, kurz NAG, in Kraft seit 1.1.2006) (vgl. Einwallner 2016). Die Staatsbürgerschaftsnovelle 2005 würgte auch die Möglichkeiten der Einbürgerung für Selbstständige ab (vgl. Haberfellner 2007: 21-26).

Der „Balkan Musik Hype“ erwies sich als zweischneidiges Schwert. Einerseits förderte er zweifellos den internationalen und interkulturellen Austausch und sorgte für die gleichberechtigte Teilnahme der KünstlerInnen und RezipientInnen mit und ohne Migrationshintergrund am kulturellen Leben. Andererseits verstärkte dieser Trend vorhandene Klischees, erschuf neue, pochte auf „ethnische Kultur“ und fälschte die Authentizität, um Wunschprojektionen zu erfüllen. Er erpresste die Mehrheit der Musikschaffenden aus dem ehemaligen Jugoslawien, die ihnen unterstellten Vermarktungskategorien zu akzeptieren und sich innerhalb dieser künstlerisch zu verwirklichen (vgl. Karamarković 2013: 18-20). Ihr Zugang zum Arbeitsmarkt war im Vergleich zu ihren KollegInnen aus Österreich und der EU ziemlich beschränkt. Ihre ökonomische Lage war schlechter als die ohnehin schlechte Situation der heimischen freischaffenden KünstlerInnen (vgl. ebd.: 115-122). Chancen für eine dauerhafte und nicht nur kurzfristige legale Beschäftigung (z. B. in einem Theaterstück oder eine Lehrtätigkeit4) waren selten vorhanden. Das Mitspielen mit dem Eurozentrismus bzw. auch oft mit dem Rassismus

3 musikalische Vortragsbezeichnung für das schnellste musikalische Tempo.

4 „Ein Großteil der befragten KünstlerInnen ist zusätzlich zur eigentlichen künstlerischen Arbeit auch in einem anderen, zumeist kunstnahen Bereich tätig; zu nennen wären z. B. Lehr- und Vermittlungstätigkeiten im künstlerischen Umfeld, was am häufigsten bei MusikerInnen der Fall ist. Kunstferne Arbeiten finden sich am häufigsten bei AutorInnen. Diese ‚anderen‘ Tätigkeiten dienen wesentlich der finanziellen Absicherung, denn die Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit sind gering und schwer planbar.“

(Gerbasits 2012: 124)

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erwies sich in ihrer beruflichen Praxis als essenziell. Und diese Praxis war vollgestopft mit „World Music“, „Ethno-Jazz“ und „Folk-Music“-Festivals. Neben solchen Auftrittsmöglichkeiten waren sie um einiges mehr als ihre österreichischen und EU-KollegInnen auf Honorararbeiten im Serviceleistungsbereich angewiesen (Hochzeiten, Geburtstage, Taufen und sonstige private oder halböffentliche Ereignisse) (vgl. ebd.: 271-280, 311-312).

Ein Teil des Interviews mit dem Trompeter und Komponisten Imre Bozsoki Lichtenberger aus der Vojvodina über seine Situation in Österreich Ende der 1990er Jahren illustriert dies:

„Da es fast unmöglich war, legal zu arbeiten (mit einem StudentInnenvisum für Nicht-EUBürgerInnen, Anmerk. d. Verf.), habe ich auf der Straße gespielt, beziehungsweise meine Konzerte schwarz bezahlen lassen. Die einzige legale Möglichkeit zu arbeiten waren die Vereinigten Bühnen Graz, die, nachdem sie bei der Arbeiterkammer beteuern mussten, dass sie keinen Österreicher für diesen Job haben, mich für ein Theaterstück anstellen durften. (Der Regisseur wollte eigentlich Straßenmusiker haben, aber die hatten keine Meldezettel und waren illegal im Land, deshalb haben nicht die, sondern ich den Job bekommen).“ (ebd.: 271-272)

Kurzum: Der aufenthaltsrechtliche Status der MusikerInnen aus dem ehemaligen Jugoslawien definierte ihre Arbeits- und Produktionsbedingungen. Hierbei muss man klarstellen, dass die aufenthaltsrechtliche Situation der MusikerInnen aus dem ehemaligen Jugoslawien stark variiert und sich in vier Hauptkategorien unterteilen lässt: StudentInnen, Familienangehörige, KünstlerInnen und Eingebürgerte (vgl. ebd.: 271-280). Zum besseren Verständnis ist es unentbehrlich, sich mit dem Unterschied zwischen der Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung zu beschäftigen (vgl. Haberfellner 2007: 21-26). Eine „Aufenthaltsbewilligung“ wird zwecks einem vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht erteilt, eine „Niederlassungsbewilligung“ berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit.

Doris Einwallner erklärt diesen Unterschied: „Eine Niederlassungsbewilligung bringt einige wesentliche Vorteile mit sich. Sie ermöglicht nach 5 Jahren den Daueraufenthalt. Sie ermöglicht die schrittweise Aufenthaltsverfestigung. Auch das Erfordernis einer mindestens 5-jährigen Niederlassung in Österreich im Sinne des §10 Staatsbürgerschaftsgesetz kann damit erfüllt werden. Das alles ist mit einer Aufenthaltsbewilligung nicht möglich. Die ersatzlose Streichung der Niederlassungsbewilligung für KünstlerInnen im NAG bedeutet daher eine massive Aufweichung ihrer aufenthaltsrechtlichen Position.“ (Einwallner 2016) Ausübende KünstlerInnen, MenschenrechtsaktivistInnen und JuristInnen haben diesbezüglich größte Probleme:

„Seit 1.1.2006 ist der Aufenthaltstatus von Kunstschaffenden aus Drittstaaten von vornherein zeitlich beschränkt und von einer permanenten Unsicherheit begleitet. Sie wurden sogar

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explizit von der Möglichkeit ausgeschlossen, einen rechtlich sicheren und gefestigten Aufenthaltsstatus in Österreich zu erwerben, Sonderfälle ausgenommen.

Ein aufenthaltsrechtlich unsicherer, lediglich vorübergehender Status wirkt sich aber zweifellos negativ auf das künstlerische Schaffen aus. Müssen sich KünstlerInnen künftig etwa davor scheuen, zu kritische, provokative Kunst zu machen, um nicht als Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit eingestuft zu werden? Müssen sie sich davor fürchten, dass die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung mit dem Argument verweigert wird, sie seien schon zu lang in Österreich, von einem vorübergehenden Aufenthalt könne man nicht mehr ausgehen? Befinden sie sich somit auf einem permanenten Schleudersitz?

KünstlerInnen ein gefestigtes Aufenthaltsrecht, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive abzusprechen und damit einen sicheren rechtlichen Rahmen, in dem sie ungestört tätig werden können, stellt aber nicht nur einen unzulässigen Eingriff in das Recht nach Art 17a StGG dar. In all den Fällen, in denen der Aufenthaltsstatus per 1.1.2006 zurückgestuft wurde, ist auch ein Konflikt mit Art 8 EMRK, dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, zu konstatieren. Die rechtliche Zurückstufung hat, wie schon gezeigt, Auswirkungen, die sehr massiv gerade auch in den privaten und familiären Bereich hineinreichen. Und schließlich drängt sich auch noch das Diskriminierungsverbot auf. Mit Ausnahme der oben genannten Fälle gelten andere Niederlassungsbewilligungen ab 1.1.2006 als solche weiter. Somit werden KünstlerInnen aber offenbar nur aufgrund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit schlechter gestellt.“ (Einwallner 2016)

Nicht zuletzt, im Allgemeinen ist bei den MusikerInnen eine Tendenz zu einer mehrfachen und fortwährenden Arbeitsmigration festzustellen, die ihre „nomadische“ Arbeitspraxis per se verlangt. Unabhängig von ihren Herkunftsländern sind sowohl die MusikerInnen aus dem ehemaligen Jugoslawien als auch ihre KollegInnen aus anderen aufenthaltsrechtlich parallelen Universen auf das Pendeln zwischen ihren Wohn- und Arbeitsorten, Konzerte in anderen Städten und Ländern, Tourneen und „artists in residence“ Programme etc. angewiesen (vgl. Karamarković 2013: 43, 82).

Heute, in Zeiten der Flüchtlingskrise, sind wir immer wieder konfrontiert mit Forderungen nach dem Schließen von Nationalgrenzen (vgl. Schuler 2016). Das Schengener Abkommen und dessen Erweiterung ist aber für die MusikerInnen aus dem ehemaligen Jugoslawien und Drittländern immens wichtig, da sich dieses vorteilhaft auf ihre Bewegungsfreiheit auswirkt (vgl. Karamarković 2013: 271-280).

216

Outro

Es ist eindeutig eine Diskrepanz zwischen den musikalischen Tätigkeiten, auf die die MusikerInnen aus dem ehemaligen Jugoslawien in der gegenwärtigen Popularmusikszene Österreichs angewiesen sind, und der von ihnen gewünschten künstlerischen Entfaltung festzustellen.

Die Erwartungen der RezipientInnen und zuständigen Labels spielen eine Hauptrolle dabei. Shake your tits, put your gypsy hats on and let us sell you for what we prescribe you’re worth.

‘Cause world music is where we found it.5 Or where we think it should be found. 

217
5 Vgl. u. a. den Titel des Buches „World Music is Where We Found It.“ (Pond/Wolfram 2011).

Literatur

Barber-Kersovan, Alenka (2006): Rock den Balkan! Die musikalische Rekonstruktion des Balkans als emotionales Territorium. In: Helms, Dietrich (Hg): Cut and paste. Bielefeld.

Benz, Wolfgang (2012): Antiziganismus. In: Pelinka, Anton (Hg.): Vorurteile: Ursprünge, Formen, Bedeutung. Im Auftrag des Sir Peter Ustinov Instituts zur Erforschung und Bekämpfung von Vorurteilen, Wien. Berlin/Boston.

BM.I – Bundesministerium für Inneres (2016): http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_niederlassung/ (Stand: 21.05.2016)

Brittnacher, Hans Richard (2004): Femme Fatale in Lumpen. Zur Darstellung der „Zigeunerin“ in der Literatur. In: Eggert, Hartmut / Golec, Janusz (Hg): Lügen und ihre Widersacher. Literarische Ästhetik der Lüge seit dem 18. Jahrhundert. Würzburg.

Einwallner, Doris (2016): KünstlerInnen im Fremdenrecht. Eine Bestandsaufnahme der Rechtsentwicklung. In: Kulturrat Österreich, abrufbar unter: http://kulturrat.at/debatte/zeitung/rechte/einwallner (Stand: 21.05.2016)

Gebesmair, Andreas / Brunner, Anja / Sperlich, Regina (2014): Balkanboom! Eine Geschichte der Balkanmusik in Österreich. In: Smudits, Alfred (Hg): Musik und Gesellschaft, Band 34. Frankfurt am Main.

Gerbasits, Gabriele (2012): Zur sozialen Lage der Kulturschaffenden. In: Popp, Reinhold / Zechenter, Elisabeth / Reinhardt, Ulrich(Hg.): Zukunft. Kultur. Lebensqualität. Wien/Berlin.

Haberfellner, Regina (2007): Selbstständige Erwerbstätigkeit von Personen mit Migrationshintergrund: Ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen unter besonderer Berücksichtigung kreativwirtschaftlicher Tätigkeitsfelder in Wien. Teilbericht im Rahmen des Forschungsprojektes Embedded Industries. Cultural Enterpreneurs in different immigrant Communities in Vienna. Mediacult – Internationales Forschungsinstitut für Medien, Kommunikation und kulturelle Entwicklung, Wien. Abrufbar unter https://www.yumpu.com/de/ document/view/4700698/selbstandige-erwerbstatigkeit-von-personen-mit-mediacult (Stand: 14.05.2016)

Karamarković, Irina (2013): Die Präsenz der Musik aus Südosteuropa in der Jazzszene Österreichs – soziokulturelle, politische, wirtschaftliche und musikalische Aspekte. Institut für Jazzforschung an der Universität für Musik und darstellende Kunst, Graz.

Krey, Carsten (2003): „Buena Vista Social Club“ – Die „Wiederentdeckung“ des „Authentischen.“ Universität Bonn, Bonn.

Said, Edward Wadie (1978): Orientalism. New York.

Schuberth, Richard (2009): Warum Balkan-Idioten Balkan-Apachen lieben. In: Grießner, Doris Barbara (Hg.): Balkan erlesen. Klagenfurt/Celovec.

Schuler, Katharina (2016): Grenze schließen – geht das? Abrufbar unter http://www.zeit.de/politik/ deutschland/2016-01/angela-merkel-cdu-csu-grenzefluechtlinge (Stand: 23.05.2016)

218

Sharif, Malik (2011): Innenansichten zum Balkanismus in gegenwärtiger Pop- und Weltmusik. In: von Appen, Ralf/Doehring, André / Helms, Dietrich / Phleps, Thomas (Hg.): Samples. Online Publikationen des Arbeitskreis Studium Populärer Musik e.V. (ASPM), Jahrgang 10 (2011), Version vom 19.03.2012. Abrufbar unter http://www.aspm-samples.de/Samples10/sharif. pdf (Stand: 14.05.2016)

Pond, Wendy / Wolffram, Paul (Hg.) (2011): World Music is Where We Found It. Essays by and for Allan Thomas. Wellington.

Todorova, Maria (1999): Die Erfindung des Balkans –Europas bequemes Vorurteil. Darmstadt.

219

ANHANG

ch RO n OLOG i E zu R A R b E i T smi GRAT i O n A us d E m d A m AL i GE n Ju GO s LAW i E n n A ch Ös TERRE ich

1961 — Unterzeichnung des sogenannten „Raab-Olah-Abkommen“ zwischen Wirtschaftskammer und ÖGB, das den Bedarf der Wirtschaft nach einer „FremdarbeiterInnenbeschäftigung“ berücksichtigt.

— Die Politik folgt der Idee des „Rotationsprinzips“; die „Fremd-“ oder „Gastarbeiter“ sollen nach einigen Jahren Beschäftigung wieder in ihre Heimat zurückkehren.

1962 — Die Arbeitsgemeinschaft für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte nimmt in der Bundeswirtschaftskammer ihre Arbeit auf.

— Von den SozialpartnerInnen werden erste Kontingente für die Beschäftigung von ausländischen ArbeitnehmerInnen festgesetzt.

— In Österreich gibt es bereits ca. 6.000 jugoslawische ArbeitnehmerInnen – mehr als die Hälfte davon jedoch ohne jugoslawischen Reisepass.

1963 — In Jugoslawien wird das erste Gesetz zur Regulation der Beschäftigung im Ausland erlassen.

1964 — Der VIII. Kongress des Bunds der Kommunisten Jugoslawiens fällt die Entscheidung, Wirtschaft und Gesellschaft zu liberalisieren.

1965 — Abkommen mit Jugoslawien zur Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Visum) für Aufenthalte bis drei Monate ohne Erwerbstätigkeit.

222

1966 — Anwerbeabkommen zwischen Österreich und Jugoslawien.

— Gründung der Anwerbekommission beim jugoslawischen Bundesbüro für Beschäftigungsangelegenheiten in Belgrad; zuvor schon Anwerbung in kleinem Ausmaß in Kroatien und Bosnien.

— In Jugoslawien liegt die Inflation bei 28 %.

1967 — Die Anwerbestellen spielen in allen Jahren nur eine geringe Rolle; bis 1973 reisen die meisten Einwanderinnen und Einwanderer als TouristInnen ein, deren Beschäftigung und Aufenthalt im Nachhinein legalisiert wird („Touristenbeschäftigung“).

— Auf dem Wiener Ostbahnhof wird ein provisorisches Arbeitsamt für „GastarbeiterInnen“ eingerichtet.

— Die letzten Visum-Einschränkungen für jugoslawische StaatsbürgerInnen werden abgeschafft.

1968 — Der Begriff „Fremdarbeiter“ wird mehr und mehr durch den Begriff „Gastarbeiter“ abgelöst.

— In Jugoslawien wächst die Industrieproduktion nur noch um 18 % (1964 hingegen waren es noch über 54 %); 312.000 Jobsuchende.

1969 — „Hochphase“ des Zuzugs ausländischer Arbeitskräfte nach Österreich (von 1969 bis 1973) in der Zeit wirtschaftlicher Hochkonjunktur.

— Gründung von „MLADOST – Verein der jungen Jugoslawen“ in Wien.

1970 — Weitere Vereinsgründungen in Wien, z. B. Verein Jedinstvo, Požarevac.

— Radio Belgrad fängt mit eigenen Programmen für JugoslawInnen in Österreich an.

1971 — Beginn der Gründung von regionalen Dachverbänden der jugoslawischen Vereine.

— Die Volkszählung ergibt, dass sich unter 7.492.000 EinwohnerInnen in Österreich rund 212.000 ausländische Staatsangehörige befinden, wobei jugoslawische StaatsbürgerInnen die größte Gruppe bilden.

— Der „Kroatische Frühling“ führt zu einer politischen Krise in Jugoslawien und zur vermehrten Auswanderung kroatischer BürgerInnen.

223

1972 — Die Industriellenvereinigung gibt die erste serbokroatische Zeitschrift „Naš List“ heraus.

— In Vorarlberg wird der erste muttersprachliche Zusatzunterricht in Serbokroatisch, Slowenisch und Türkisch angeboten.

— In Jugoslawien wird ein neues Gesetz über die Regulation der Beschäftigung im Ausland erlassen inklusive strikten Kontrollen.

— In Slowenien wird ein neuer Radiosender gegründet, damit JugoslawInnen in Österreich und Deutschland Radio Zagreb und Radio Ljubljana hören können.

— 13. August: „BalkanWoodstock“ – spontane Ansammlung von ca. 3.500 jugoslawischen ArbeiterInnen im Wiener Augarten.

1973 — In Wien wird das Plakat „I haaß Kolaric“ erstmals im Auftrag der „Aktion Mitmensch“ der Werbewirtschaft Österreichs (Agentur Lintas) aufgehängt, das den teilweise diskriminierenden Umgang mit „Gastarbeitern“ in Österreich thematisiert.

— Die AusländerInnenbeschäftigung in Österreich erreicht mit ca. 230.000 Personen ihren Höhepunkt, das entspricht einem Anteil von 8,7 % am gesamten Arbeitskräftepotential.

— Die „Touristenbeschäftigung“ gerät zunehmend unter gewerkschaftlichen Druck, während sie von der Bundeswirtschaftskammer vehement verteidigt wird.

— „Ölpreisschock“ im Dezember.

— Zwei jugoslawische Zeitungen – Vjesnik und Oslobođenje – werden nun auch für JugoslawInnen im Ausland aufgelegt.

— Radio Wien beginnt mit eigenen muttersprachlichen Sendungen für jugoslawische ArbeiterInnen.

1974 — Beginn des Abbaus von ausländischen Arbeitskräften als Folge der Rezession durch die Erdölkrise.

— Das Arbeitsverfassungsgesetz löst das Betriebsrätegesetz ab und gewährt Beschäftigten ohne österreichische Staatsangehörigkeit das aktive Wahlrecht zum Betriebsrat.

— Einschränkung der Wiedereinreise von ausreisenden ausländischen Arbeitskräften, mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit zu „exportieren“, was zur Folge hat, dass diese in der beschäftigungslosen Zeit vermehrt in Österreich bleiben und viele ihre Familien nachholen.

— „Touristenbeschäftigung“ wird nicht mehr akzeptiert; es sollen nur mehr jene ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, die im Herkunftsland angeworben wurden.

224

— Neue Verfassung in Jugoslawien – Föderalismus und ethnischer Proporz.

— In Wien eröffnet das Zentrum für Kultur und Information der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawiens – Organisation von Konzerten, Aktivitäten für SchülerInnen, Nationalfeiertag, Feste usw.

— Radio Graz startet mit wöchentlichen Programmen für JugoslawInnen.

1975 — Die offizielle Anwerbung von „Gastarbeitern“ im Ausland wird eingestellt, da die Wirtschaft erstmals seit 1945 schrumpft („Rezession“).

— In Ljubljana wird ein Protokoll verfasst über die Organisation von zusätzlichem Unterricht für jugoslawische SchülerInnen in Österreich.

— Radio Österreich Regional überträgt nun das Programm für jugoslawische ArbeiterInnen mehrmals pro Woche.

— In der kroatischen Region Imotski eröffnet die erste Devisen-Fabrik Pionirka.

1976 — Das Ausländerbeschäftigungsgesetz löst die bis dahin gültige Deutsche Reichsverordnung ab. Das Gesetz beinhaltet Verschärfungen, damit ausländische Arbeitskräfte nur so lange wie nötig in Österreich bleiben dürfen.

— Die Jugoslawische Volkshochschule fängt in Österreich mit der Ausbildung von ArbeiterInnen an.

1978 — Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe kann in bestimmten Fällen auch während des Aufenthalts im Ausland bezogen werden. Jedoch wird der Bezug der Familienbeihilfe bei Auszahlung ins Ausland um die Hälfte gekürzt.

1980 — Der Bundesdachverband der jugoslawischen Vereine wird gegründet.

— Der jugoslawische Präsident Josip Broz Tito stirbt.

— Wachsende wirtschaftliche Probleme und nationale Spannungen in Jugoslawien.

1981 — Der Bundesdachverband der jugoslawischen Vereine zählt 120 Mitgliedsvereine.

— Die österreichische Wirtschaft schrumpft ein zweites Mal leicht.

— Aufstand im Kosovo.

1983 — In Wien wird das erste arbeitsmarktpolitische Beratungszentrum für MigrantInnen gegründet.

— Erste große Studie über Einwanderung und Integration (IHS/WIFO).

— Das Wirtschaftswachstum Jugoslawiens sinkt ins Minus.

225

1984 — 1 Million Arbeitslose in Jugoslawien.

1985 — Anstieg der Inflation in Jugoslawien um 100 % im Vergleich zu 1984.

1986 — Das Sozialabkommen mit Jugoslawien wird geändert.

— Die Wiedergewährung des passiven Betriebswahlrechts für Beschäftigte ohne österreichische Staatsangehörigkeit scheitert am Widerstand der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter (FSG) im ÖGB.

1987 — Den Auslöser für alle weiteren rechtlichen Reformen zur Einwanderung stellt die Aufhebung des §3 Fremdenpolizeigesetz dar, welches das Menschenrecht von Einwanderinnen und Einwanderern auf Privat- und Familienleben nicht ausreichend gegen Aufenthaltsverbote schützt.

— In Wien wird die Einbürgerung erleichtert.

— Gründung des „Vereins der Zeitungskolporteure“.

1989 — Gründung der zentralen Minderheitenredaktion im ORF mit der Sendereihe „Heimat fremde Heimat“.

— Kriege im ehemaligen Jugoslawien führen von 1989 bis 1993 zu verstärkter Flüchtlingsmigration nach Österreich.

1990 — Ausländerbeschäftigungsgesetz: Einführung der Arbeitserlaubnis („gelber Zettel“); leichterer Zugang und längere Laufzeit des Befreiungsscheins („grüner Zettel“).

Einführung von Bundes- und Landeshöchstzahlen für die Beschäftigung.

— Ein alltagssprachlicher Wechsel vom „Gastarbeiter“ zum „Ausländer“ setzt ein.

— Zerfall des Bunds der Kommunisten Jugoslawiens und Einführung des Mehrparteiensystems in Jugoslawien.

— Autonomieerklärung der kroatischen Serben in der Region Krajina.

1991 — Unabhängigkeit Sloweniens, Kroatiens und Makedoniens.

— Kriegsausbruch in Slowenien und Kroatien.

— Unabhängigkeitsbeschluss des bosnischen Parlaments trotz serbischen Vetos.

— Auflösung des Bundesdachverbands der jugoslawischen Vereine und nachfolgend Bildung von slowenischen, kroatischen, bosnischen, serbischen und albanischen Vereinen.

226

— Im Jahresverlauf erhöht sich die Anzahl der offiziellen ausländischen Beschäftigten um mehr als 100.000, wobei rund 60 % der Beschäftigten jugoslawische oder türkische Staatsangehörigkeit haben.

1992 — Unabhängigkeitsreferendum und internationale Anerkennung Bosnien-Herzegowinas.

— Gründung der „Serbischen Republik“ innerhalb Bosnien-Herzegowinas.

— Kriegsausbruch in Bosnien-Herzegowina.

— Gründung der „Bundesrepublik Jugoslawien“ aus Serbien und Montenegro.

— Visumspflicht für jugoslawische Staatsangehörige.

— Ab April und in den folgenden drei Jahren kommen ca. 90.000 Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Österreich.

— Ein neues Asylgesetz löst jenes aus dem Jahre 1968 ab und schränkt die Möglichkeit zur Stellung eines Asylantrags ein.

— Die Gewerbeordnung erschwert ausländischen Staatsangehörigen den Einstieg in eine selbstständige Erwerbstätigkeit.

— Der Wiener Integrationsfonds und das Integrationshaus werden gegründet.

1993 — Das Fremdengesetz löst das Fremdenpolizeigesetz 1954 und das Passgesetz 1969 ab.

— Verschärfungen hinsichtlich Aufenthalt und Beschäftigung. Die Beschäftigungsbewilligung wird an einen bestimmten Arbeitsplatz gebunden.

— Das „Saisonierbeschäftigung“ ersetzt das alte „Gastarbeiter-System“.

— „Anti-Ausländervolksbegehren“ „Österreich zuerst“, das von 416.539 ÖsterreicherInnen unterschrieben wird. Diesem folgt das „Lichtermeer“ vom 23. Jänner 1993, bei dem rund 250.000 Personen gegen AusländerInnenfeindlichkeit und Rassismus demonstrieren.

1994 — Der EWR-Vertrag tritt in Kraft:

— Ausländische Familienangehörige von österreichischen Staatsangehörigen benötigen keine Arbeitsgenehmigung mehr.

1995 — Beitritt Österreichs zur EU und EWG.

— In Graz findet erstmals die Wahl eines AusländerInnenbeirats in Österreich statt.

— Friedensabkommen von Dayton für Bosnien-Herzegowina.

227

1996 — In Wien wird erstmals eine eingebürgerte Einwanderin, Maria Vassilakou, zur Gemeinderätin gewählt.

1997 — Schengener Abkommen: Die stationären Grenzkontrollen zu den angrenzenden EU-Ländern werden aufgehoben.

— Österreich kündigt alle bilateralen Sozialabkommen, wodurch ab 1998 die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder wegfällt.

1998 — Das neue Fremdengesetz unterscheidet zwischen Aufenthalt und Niederlassung. Nach acht Jahren Niederlassung wird das Aufenthaltsrecht vom Nachweis des ausreichenden Lebensunterhalts gelöst.

1999 — Neues Staatsbürgerschaftsgesetz: Zulässige Gründe für die Einbürgerung vor 10 Jahren Aufenthalt werden definiert.

— Die Ungleichbehandlung bei der Arbeitslosenversicherung wird beendet.

2000 — Der „Integrationserlass“ öffnet den Arbeitsmarkt insbesondere für nachgezogene Familienmitglieder.

2001 — In Wien werden zahlreiche Einwanderinnen und Einwanderer in den Gemeinderat und in die Bezirksräte gewählt.

— Die Volkszählung ergibt, dass unter 8.033.000 EinwohnerInnen in Österreich rund 711.000 ausländische Staatsangehörige leben, wobei Serbien-Montenegro die häufigste Staatsangehörigkeit stellt.

— Neue Konzeption der Integration – 100 Stunden Integrationsunterricht.

2002 — Die Gewerbeordnung erleichtert ausländischen Staatsangehörigen wieder den Einstieg in eine selbstständige Erwerbstätigkeit.

— AusländerInnengesetzespaket: MigrantInnen können nach fünf Jahren ununterbrochenem legalen Aufenthalt ein Niederlassungszertifikat erhalten, welches sie von den Ausländerbeschäftigungsgesetzbestimmungen befreit.

2003 — Neues Fremdengesetz und Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AusIBG):

— Niederlassungsnachweis nach fünf Jahren.

— In Wien erscheint das Bezirksjournal auch auf Serbokroatisch.

228

— Umwandlung der „Bundesrepublik Jugoslawien“ in die „Staatenunion SerbienMontenegro“.

2004 — Die Europäische Union erhält zehn neue Mitgliedsstaaten. Österreich kündigt an, seinen Arbeitsmarkt für neue EU-BürgerInnen volle sieben Jahre lang geschlossen zu halten.

— Mit 1. Juli tritt ein neues Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Künftig darf niemand aufgrund seines Geschlechts, Alters, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit sowie aufgrund der sexuellen Orientierung benachteiligt werden.

— Arbeiterkammerwahlen in Österreich, bei denen zahlreiche Einwanderinnen und Einwanderer als KandidatInnen aufgestellt sind.

— Beitritt Sloweniens zur EU.

2005 — Der Integrationsunterricht wird auf 300 Stunden aufgestockt.

2006 — Das sogenannte „Fremdenrechtspaket“ tritt in Kraft, welches im Wesentlichen das Asyl-, Fremdenpolizei- sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht 2005 umfasst.

— Das passive Wahlrecht für Nicht-EWR-StaatsbürgerInnen zu Betriebsrats- und Interessensvertretungswahlen wird eingeführt.

— Unabhängigkeitsreferendum und internationale Anerkennung Montenegros.

2008 — Unilaterale Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

2011 — Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte: Diese Karte ist ein auf 12 Monate befristetes Visum für Drittstaatangehörige, das hauptsächlich von der Bildung der BewerberInnen und den Bedürfnissen des österreichischen Arbeitsmarktes abhängt.

— Das Asylgesetz wird weiter verschärft.

2013 — Das „Rot-Weiß-Rot-Karte“-System erfordert eine Änderung des Ausländerbeschäftigungs- (AusIBG), Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetztes (NAG 2005): Antragsverfahren für Drittstaatangehörige werden vereinfacht und eine breitere Rechtsgrundlage für „reguläre“ MigrantInnen geschaffen.

— Beitritt Kroatiens zur EU – Aufschub für die freie Bewegung der kroatischen ArbeitsnehmerInnen für 2 Jahre in Österreich.

229

2014 — Fremdenrechtsnovellierungsgesetz: Völlige Neustrukturierung des Fremdenwesens in Österreich.

2015 — Der freie Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt wird für kroatische ArbeitnehmerInnen für weitere 3 Jahre aufgeschoben.

2016 — Es jährt sich zum 50. Male die Unterzeichnung des Abkommens zwischen Österreich und Jugoslawien zur Anwerbung jugoslawischer Arbeitskräfte.

Literatur

Gächter, August & Recherche-Gruppe (2004): Von Inlandarbeiter-Schutzgesetz bis EURODAC-Abkommen.

In: Gürses, Hakan / Kogoj, Cornelia / Mattl, Sylvia (Hrsg.) (2004): Gastarbajteri. 40 Jahre Arbeitsmigration. Mandelbaum Verlag. Wien.

Demokratiezentrum Wien (2015): Arbeitsmigration nach Österreich in der Zweiten Republik. In: http:// www.demokratiezentrum.org/wissen/timelines/ arbeitsmigration-nach-oesterreich-in-der-zweitenrepublik.html

Volkshilfe & Migrare (2014): Gekommen und geblieben. 50 Jahre Arbeitsmigration. Eine Wanderausstellung. in: http://www.migrare.at/cms1/images/stories/50jahre_ broschuere.pdf

Calic, Marie-Janine (2010): Geschichte Jugoslawiens im 20. Jahrhundert. Verlag C.H. Beck. München.

Ivanović, Vladimir (2012): Geburtstag pišeš normalno. Jugoslavenski gastarbajteri u SR Nemačkoj i Austriji. Institut za savremenu istoriju: Belgrad.

230

A u TOR inn E n und AuTORE n

Sanja Banjeglav, MA, studierte Geschichte und Pädagogik in Osijek (Kroatien) und Graz. Sie arbeitete als Museumspädagogin und Geschichtelehrerin in Kroatien. Seit 2015 ist sie Mitarbeiterin von JUKUS (EVS – Europäische Freiwilligendienst). Ihr Schwerpunkt liegt in der modernen südosteuropäischen Geschichte.

Mag. Ljubomir Bratić, MAS, studierte Philosophie und Slawistik, Kunstgeschichte, Pädagogik und EDV für Geisteswissenschaften sowie Soziale Arbeit und Sozialmanagement. Er war Mitglied der Recherche- und Vermittlungsgruppe der Ausstellung „Gastarbajteri 40 Jahre Arbeitsmigration“ (Wien Museum 2004) und Mitarbeiter im Projekt „Migration sammeln“ in Wien (2015-2016). Derzeit ist er Kurator der Ausstellung über ArbeitsmigrantInnen aus Jugoslawien in Museum der Geschichte Jugoslawiens/Belgrad. Seine Forschungsschwerpunkte liegen u. a. in der Kunst und Politik, Politischer Antirassismus, Migrationsgeschichte Österreichs und Selbstorganisation von MigrantInnen.

Mag. August Gächter studierte Soziologie in Wien. Er ist seit 1989 mit der Forschung zu Migration und Integration beschäftigt und hat dazu zahlreiche Forschungsprojekte durchgeführt und viele Fachbeiträge verfasst. Von 1991 bis 2002 war am am Institut für Höhere Studien und seit 2002 ist er am Zentrum für Soziale Innovation tätig.

— Mag.a Dr.in Bettina Gruber ist Zeithistorikerin und stellvertretende wissenschaftliche Leiterin des Zentrums für Friedensforschung und Friedenspädagogik an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (AAU). Ihre Schwerpunkte sind Friedensforschung, Friedenspädagogik, grenzüberschreitende Forschungsprojekte im Alpen-Adria-Raum (Peacebuilding Südosteuropa), kulturwissenschaftliche Friedensforschung, Migrationsforschung und –politik, Interkulturelles Lernen, Integrationsfragen, kommunale und internationale Jugendarbeit und -politik.

Ao. Univ. Prof.in Dr.in Sylvia Hahn ist seit 2011 Vizerektorin für Internationale Beziehungen und Kommunikation der Universität Salzburg. Sie ist seit März 2015 Mitglied des Zentrums für Ethik und Armutsforschung. Von 2006 bis 2009 war sie stellvertretende und seit 2009 ist sie Dekanin der Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät. Zu ihren wissenschaftlichen Schwerpunkten zählen die historische Migrationsforschung, die Stadt- und die Geschlechtergeschichte, sowie die Geschichte der Arbeit.

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Mag. Joachim Hainzl studierte Sozialpädagogik in Graz und Innsbruck. Seit rund zwei Jahrzenten ist er als Kulturwissenschaftler tätig in den Bereichen Forschung, Dokumentation, Vermittlung und künstlerische Interventionen zu sozialgeschichtlichen Aspekten, diversitätsfördernden Ansätzen und gesellschaftspolitischen Reflexionen. Er ist Gründer und Obmann von XENOS – Verein zur Förderung der soziokulturellen Vielfalt.

— Mag.a art. Dr.in phil. Irina Lepenik-Karamarković studierte Jazz-Gesang an der Universität für Musik und darstellende Kunst in Graz. Sie promovierte an der KUG über die Präsenz der Musik aus Südosteuropa in der Jazzszene Österreichs (soziokulturelle, wirtschaftliche, politische und musikalische Aspekte). Sie ist Sängerin, Komponistin, Arrangeurin, Ensembleleiterin, Pädagogin, Schauspielerin und Autorin. Live zeigt sie sich in unterschiedlichen Auftrittsformaten – von a cappella bis zu Big Band oder Electronics. Derzeit ist sie auch Kulturbeirätin der Stadt Graz.

Mag.a Dr.in Verena Lorber studierte Geschichte in Graz. In ihrer Dissertation beschäftigte sie sich mit der „Gastarbeit in der Steiermark. Die Arbeitsmigration im Spannungsfeld ökonomischer Entwicklungen und konkreter Lebensrealitäten (1961-1976)“. Derzeit ist sie Senior Scientist an der Universität Salzburg/Fachbereich Geschichte. Daneben ist sie auch Mitarbeiterin beim Projekt „Museum und Diversität“ an der Universität Graz/Institut für Geschichte sowie beim GrazMuseum und im Stadtarchiv Graz tätig.

MMag.a Donja Noormofidi, Jahrgang 1979, hat Rechtswissenschaften und Medien studiert und zehn Jahre als Redakteurin für den Falter geschrieben, schwerpunktmäßig auch über soziale Themen und über Migration. Derzeit arbeitet sie bei der Volksanwaltschaft in Wien.

Ali Özbaş absolvierte zunächst eine kaufmännische Ausbildung und danach eine Ausbildung zum Diplom- Sozial- und Berufspädagogen. Seit dem Jahr 2000 ist er im sozialen Bereich mit dem Schwerpunkt Offene Jugendarbeit tätig. Er ist Gründungsmitglied des 2002 gegründeten Vereins JUKUS (Verein zur Förderung von Jugend, Kultur und Sport). Seit 2007 leitet er diverse Projekte und ist Geschäftsführer und Obmann des Vereins. Er engagiert sich seit vielen Jahren bei unterschiedlichen Medien als Redakteur.

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Mag.a Handan Özbaş studierte Internationale Entwicklung und Politikwissenschaften in Wien. Sie ist jahrelange Mitarbeiterin beim Verein JUKUS, wo sie aktuell die Funktion einer Vorstandsmitgliedschaft ausübt. Ihre Schwerpunkte liegen in der Friedens- und Konfliktforschung sowie der Migrationsgeschichte und Integrationsforschung. Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Wanderausstellung „Avusturya/Österreich“ und Mitherausgeberin der dazugehörigen Publikation.

— Mag.a Viktorija Ratković studierte Publizistik und Kommunikationswissenschaften, Anglistik und Amerikanistik sowie Feministische Wissenschaften/Gender Studies an der Alpen-AdriaUniversität Klagenfurt. Sie war als geschäftsführende Leiterin des Zentrums für Frauen- und Geschlechterstudien an der AAU tätig, hat ein Forschungsprojekt zu „Gastarbeiterinnen“ in Kärnten geleitet. Derzeit ist sie Wissenschaftlerin/Senior Scientist am Zentrum für Friedensforschung und Friedenspädagogik der AAU.

Dr.in Karin Maria Schmidlechner ist Professorin für Zeitgeschichte am Institut für Geschichte der Universität Graz. Seit 1994: Herausgeberin der Grazer Gender Studies. Aktuelle Forschungsschwerpunkte und Methoden: Migration und Gender, Regionale Migrationsbewegungen, Frauen- und Geschlechterbeziehungen mit besonderer Berücksichtigung Österreichs und der Steiermark, Oral-History.

Mag.a Regina Wonisch studierte Geschichte und Germanistik in Wien. Sie ist freiberufliche Historikerin, Archivarin und Ausstellungskuratorin. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der Museologie und visuellen Kultur, den Genderstudies und der Migrationsforschung. Sie ist Leiterin des Forschungszentrums für historische Minderheiten in Wien. Seit 2003 ist sie Mitglied der Arbeitsgruppe Museologie an der Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung der Universität Klagenfurt.

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Diese Publikation ist Teil des vom Verein JUKUS initiierten Projekts „Unter fremdem Himmel“, zu dem auch eine Ausstellung zählt, die ab September 2016 an mehreren Orten in Österreich gezeigt wird.

Idee, Projektleitung: Ali Özbaş

KuratorInnen: Joachim Hainzl und Handan Özbaş

MitarbeiterInnen: Sanja Banjeglav, Katharina Nelböck-Hochstetter, Senita Družanović, Esmeralda Softić

Druckgrafik: Andreas Brandstätter

Ausstellungsdesign: Laetitia Korte, Veronika Ablinger, Marie Stoiser, Dominik Pfeifer

Videoschnitt: Bariş Koç, Constantin Lederer

InterviewpartnerInnen und LeihgeberInnen: Juro Bilobrk, Ljube Bilobrk, Fabian Budimir, Ivo Derek, Ilija Dražić, Novak Gavrić, Ružica Gavrić, Daniela Grabovac, Ludwig Gruber, Friedrich Hager, Niki Ivković, Milena Jovanović, Slobodan Jovanović, Nina Krasnić, Vida Krasnić, Claudia Kummer, Ivo Martić, Sandra Micić, Niko Mijatović, Zorica Mijatović, Sonja Mijatović-Loncar, Zvonimir Mikulić, Lala Novaković, Anton Oprešnik, Blaško Papić, Mato Papić, Ljubica Pavljić, Andreas Pokrivka, Milica Pokrivka, Vinka Popadić, Milan Popović, Ranko Praštalo, Cvija Railić, Meho Sažić, Ružica Sažić, Dušanka Schöff, Davor Sertic, Zdravko Spajić, Divna Stanković, Ljubiša Stevanović

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Archive:

AK-Archiv Wien, Archiv der sozialen Bewegungen – Bestand Spajić (St. Pölten/Wien), Bildarchiv – Österreichische Nationalbibliothek, Kreisky-Archiv Wien, ORF-Archiv Wien, VGA-Archiv Wien, WKO-Archiv Wien, Archiv „Klub Jedinstvo“ Wien, Dachverband für Serbische Vereine in Wien, Fotosammlung Jovan Ritopečki, Steiermärkisches Landesarchiv, KPÖ Bildungszentrum, Stadtarchiv Leoben, Landesbibliothek Graz, Fotoarchiv Kleine Zeitung, AMS Steiermark, Caritas Archiv, Diözese Graz-Seckau, Diözesanarchiv Graz-Seckau, Kroatische Mission Graz, AK-Archiv Steiermark, WKO-Archiv Steiermark, Landesarchiv Kärnten, Alpen-Adria Universität Klagenfurt

Bildnachweise:

Seite 20: Klub Jedinstvo, Wien

Seite 37, 38,

Jovan Ritopečki © Slobodanka Kudlaček-Ritopečki

Seite 91, 160: Sammlung Ivanka und Ludwig Gruber, Graz

Seite 92: Blaško Papić, Wien

Seite 142, 167, 184: Meho und Ružica Sažić, Raaba

Seite 157: Maryam Mohammadi

Seite 161: Vinka Popadić, Villach

Seite 166: Anton Oprešnik, Kalsdorf

Seite 174: Andreas und Milica Pokrivka, Graz

Seite 188: Nina Krasnić, Graz

Seite 189: Ivo Derek, Graz

Seite 194: Niko Mijatović, Wien

Seite 208: Verein JUKUS

Die in diesem Buch abgedruckten Bilder sind sorgfältig auf Quellen und Urheberrechte geprüft worden. Für den Fall, das diese nicht zur Genüge eruiert werden konnten oder dass Ansprüche bestehen, bitten wir um Bekanntgabe.

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56, 72, 106, 127, 128, 140, 162, 168, 170, 172, 178, 182, 190, 220:

Wir bedanken uns herzlichst bei allen am Projekt „Unter fremdem Himmel“ beteiligten Personen, denn ohne ihre Unterstützung wäre das Projekt in diesem Umfang und in dieser Qualität nicht möglich gewesen.

Große Anerkennung verdienen ganz besonders unsere Zeitzeugen und Zeitzeuginnen.

Unserem Ausstellungsgestaltungsteam von der FH Joanneum sagen wir herzlich Danke.

Gedankt sei auch unseren AutorInnen, MitarbeiterInnen, KooperationspartnerInnen, FördergeberInnen und dem Sponsor, die uns bei der Realisierung dieses Projekts unterstützt haben. Abschließend möchten wir uns für die gute Kooperation mit dem Wiener Volkskundemuseum, dem Museum im Palais in Graz sowie dem Architektur Haus Kärnten bedanken.

Verein JUKUS

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A nk A n
Sponsor Fördernde KooperationspartnerInnen
JUKUS – Verein zur Förderung von Jugend, Kultur und Sport www.jukus.at www.gastarbeit.at
9 783902 542502

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