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Hilfe bei gesundheitlichen Problemen, Behinderung, Eltern-Kind-Kur, Kinder- krankenpflege

Wer hilft bei ...

AIDS

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Aids-Aufklärung e. V.

Frankfurt, Große Seestraße 31, Tel. 069/762933, X Mo–Mi 9–17, Do 9–19, Fr 9–15 Uhr, www.aids-aufklaerung.de, Der 1986 gegründete Verein ist eine vertrauenswürdige Anlaufstelle zum Thema HIV, AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen sowie Drogen- und Suchtproblematiken in diesem Kontext.

Aids-Hilfe Frankfurt e. V.

Frankfurt, Friedberger Anlage 24, Tel. 069/4058680, XMo–Do 10.30–16 Uhr, www.frankfurt-aidshilfe.de, R Der gemeinnützige Verein bietet sowohl Betroffenen als auch an Prävention Interessierten ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot an vielen Standorten:

Aids-Hilfe Wiesbaden e. V.

Wiesbaden, Karl-Glässing-Str. 5, Tel. 0611/302436, X Mo/Di/Do/Fr 10–14 Uhr, Mo 19–21 Uhr, www.aidshilfe-wiesbaden.de

Aids-Hilfe Offenbach

Offenbach, Frankfurter Str. 48, Tel. 069/883688, X Sprechzeiten Mo– Fr 10-12.30 Uhr, Di 16-20 Uhr, Mo/Do 13.30-16.00 Uhr, www.offenbach.aidshilfe.de

Aids-Hilfe Gießen

Gießen, Diezstraße 8, Tel. 0641/390226, X Mo/Mi 9–12, Di 17–19 Uhr, www.giessen.aidshilfe.de

Aids-Hilfe Mainz

Mainz, Mönchstraße 17, Tel. 06131/222275, Öffnungszeiten: Mo 12–16 / Di–Do 10–16 / Fr 10–14 Uhr www.aidshilfemainz.de

Aids-Hilfe Kassel

Kassel, Motzstraße 1, Tel. 0561/ 97975910, X Mo–Mi und Fr 10–13 Uhr, Do 13–16 Uhr, www.aidshilfe-kassel.de

Caritasverband Frankfurt e.V.

Frankfurt, Mainkai 40, Tel. 069/ 29826331, www.caritas-frankfurt.de Die Caritas bietet Hilfe in vielen Themen. Darunter fällt auch die Beratung und Betreuung für HIV-positive und an AIDS erkrankte Menschen.

ASTHMA

Pneumologikum Frankfurt

Frankfurt, Stresemannallee 3, Tel. 069/695972480, www.pneumologikum.de, n. V., R Zentrum für Pneumologie und Allergologie in Frankfurt. Das Angebot umfasst eine Spezialsprechstunde für schwere Asthmatiker.

Allergologie, Pneumologie, Mukoviszidose der Universitätsklinikum Frankfurt

Frankfurt, Theodor-Stern-Kai 7, Haus 32 C, Tel. 069/630183063, www.kgu.de, R Ein Schwerpunkt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsklinik Frankfurt liegt auf Allergologie, Pneumologie und Mukoviszidose.

Pädiatrische Pneumologie der Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret

Darmstadt, Dieburger Straße 31, Tel. 06151/4023020, www.kinderkliniken.de, R Diese Abteilung behandelt akute und chronische Erkrankungen der Atemwege im Kindes- und Jugendalter.

Pneumologie des Clementine Kinderhospitals

Frankfurt, Theobald-Christ-Straße 16, Tel. 069/94992212, www.clementine-kinderhospital.de, R In der Pneumologie und Allergologie werden jährlich rund 1250 Kinder und Jugendliche mit Allergien, chronischen Erkrankungen der Atemwege oder schweren Infektionen behandelt – ambulant und stationär.

AUTISMUS

Auf Regen folgt meist Sonnenschein

Autismus Rhein-Main

Frankfurt, Sonnemannstraße 3, Tel. 069/7894661, www.autismusrhein-main.de, R Der Selbsthilfeverband unterstützt Betroffene von Jung bis Alt sowie deren Eltern und Angehörige.

Autismus Ambulanz Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret

Darmstadt, Dieburgerstraße 50, Tel. 06151/402-3900 , www.kinderkliniken.de, R In der Autismus-Ambulanz der Darmstädter Kinderklinken werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Autismus-Spektrum-Störungen behandelt.

Autismus Therapieinstitut Langen

Langen, Robert-Bosch-Straße 11 B, Tel. 06103/202860, www.autismuslangen.de, R, X Telefonzeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr + Mo/Mi 14–16 Uhr Das Autismus-Therapieinstitut bietet therapeutische Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an und berät darüber hinaus Familien und Bezugspersonen – verteilt auf acht Regionalstellen.

ASB-Autismuszentrum Westhessen

Taunusstein, Barbarastraße 1, Tel. 0611/141069-60, www.asb-westhessen.de, X n. V. In dem Zentrum werden Eltern autistischer Kinder beraten, an entsprechende Stellen vermittelt sowie Begleitpersonen für den Schul- oder Kindergartenbesuch zur Verfügung gestellt. Zentrale Wiesbaden: Bierstadter Straße 49, Tel. 0611/18180

ATB Autismus Therapie- und Beratungszentrum

Kassel, Kölnische Straße 43, Tel. 0561/33430, www.atb-kassel.de Das Zentrum fördert und begleitet Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Besonderheiten aus dem Autismus-Spektrum.

DIABETES

Diabetologie-Ambulanz Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret

Darmstadt, Dieburgerstraße 31, Tel. 06151/4023122, www.kinderkli niken.de, R, X Sprechzeiten: Do/Fr 11–12.30 Uhr + Mo–Fr 13–16.30 Uhr In der Kinderklinik kümmert man sich seit 1997 um die Behandlung und Schulung sowie die Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes und deren Familien.

Diabetologische Ambulanz des Clementine Kinderhospitals

Frankfurt, Theobald-Christ-Str. 16, Tel. 069/94992307, www.clementine-kinderhospital.de, R, X Sprechzeiten: Mo/Di/Do 10–12 + 14–18 Uhr Das Team der Kinderdiabetologie hat sich zum Ziel gesetzt, jungen Betroffenen bestmöglich zu helfen, damit diese den Diabetes gut in den Alltag integrieren können.

Pädiatrische Diabetologie

Mainz, Langenbeckstr. 1, Gebäude 106, Tel. 06131/172557, www.unimedizin-mainz.de, R, X Sprechzeiten: Di 10–12Uhr + 13.30–15 Uhr Kinder und Jugendliche werden in der Abteilung umfassend betreut, beraten, eingestellt und behandelt.

Behinderung

In Deutschland leben rund acht Millionen Menschen mit schwerer Behinderung. Gut zwei Drittel davon leiden unter einer körperlichen Behinderung, gefolgt von zerebralen Störungen sowie geistigen und oder seelischen Behinderungsarten. Doch egal welches Alter, welche Art und welcher Grad der Behinderung – in der Regel ist nicht nur der Einzelne, sondern die gesamte Familie betroffen. Gerade für Eltern kann es eine enorme Belastungsprobe sein, und auch Geschwister müssen unter Bedingungen aufwachsen, die fernab einer normalen Kindheit sind. So geht es bei diesem Thema nicht nur darum, den Betroffenen selbst zu helfen, sondern auch das Umfeld miteinzubeziehen. Die Anlaufstellen in und um Frankfurt nehmen sich der Sorgen, Fragen und Probleme an und setzen sich dafür ein, das alltägliche Leben von Betroffenen so angenehm wie möglich zu gestalten und ihnen gleichzeitig den Schutz zukommen zu lassen, den sie brauchen. Die Angebote reichen von ambulanter Familienhilfe, bei der die Familien in den eigenen vier Wänden besucht werden, über psychosoziale und familientherapeutische Unterstützung bis hin zur finanziellen Entlastung. Auch in Fragen der Organisation gibt es Hilfe, und so können Eltern bei der Suche nach Frühförderung, integrativen Kindereinrichtungen sowie Freizeitangeboten unterstützt werden. Durch die Vermittlung an geeignete Adressen können die einzelnen Persönlichkeiten mit ihren individuellen Vorlieben, Stärken und Schwächen bestmöglich geschult werden und damit so selbstständig wie möglich in der Gemeinschaft mit anderen leben.

Albatros – Interessengemeinschaft von Eltern mit behinderten und nicht behinderten Kindern e. V.

Wiesbaden, Kaiser-Friedrich-Ring 70, Tel. 0611/844155, www.albatrosev.org, R, X Bürozeiten: Mo 9–13Uhr

CeBeeF – Club Behinderter und ihrer Freunde e V.

Frankfurt, Elbinger Str. 2, Tel. 069/97052279, www.cebeef.com, R

Die Lebenshilfe • Frankfurt am Main e. V.

Frankfurt, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 2,

Tel. 069/174 892500, www.lebenshilfe-ffm.de, R

• Darmstadt e. V.

Darmstadt, Mauerstraße 7, Tel. 06151/74234, www.lebenshilfe-darmstadt.de

• Main-Taunus

Kelkheim, Nachtigallenweg 19, Tel. 06195/60080, www.lebenshilfe-main-taunus.de

• Offenbach e. V.

Rödermark, Pestalozzistraße 6, Tel. 06074/696148, www.lebenshilfe-offenbach.de

Frühförderstelle Haus des Kindes e. V.

Frankfurt, Alt-Niederursel 53, Tel. 069/5890165, www.haus-des-kindes.com

Gemeinsam leben Frankfurt e. V.

Frankfurt, Egenolffstraße 29, Tel. 069/70790106, www.gemeinsamleben-frankfurt.de, X Termine n. V.

Interdisziplinäre Frühförderung Frankfurt

Frankfurt, Mainzer Landstraße 291, Tel. 069/870049600, www.vae-ev.de, R

Mutter-/VaterKind-Kur

Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind eine Sonderform der medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und kommen bei Erkrankungen des Bewegungsapparats, bei Adipositas, Depression und psychosomatischen Erkrankungen zum Einsatz. Abhängig davon, ob das Kind ebenfalls gesundheitliche Probleme hat, wird es während der Kur mitbehandelt oder nur betreut. Das gilt für Kinder bis 12 Jahren (in Ausnahmefällen bis 14 Jahren) sowie ohne Einschränkungen für Kinder mit Behinderung. Die Kurlänge beträgt in der Regel 21 Tage, kann aber wenn nötig verlängert werden. Ist die Kur medizinisch indiziert, trägt die Kosten die Krankenkasse – den Antrag stellt in der Regel der Hausarzt. Für die Eltern fällt eine Zuzahlung von 10 Euro pro Behandlungstag an. Die meisten Kurhäuser, die sich auf Eltern-KindKuren spezialisiert haben, bieten einen ganzheitlichen Therapieansatz. Der Therapieplan wird nach den individuellen Bedürfnissen der Patienten und des Kindes zusammengestellt.

Caritasverband Frankfurt e. V.

Frankfurt, Alte Mainzer Gasse 17 Tel. 069/29822857 www.caritas-frankfurt.de

Diakonie Frankfurt

Kurt-Schumacher-Str. 31 Tel. 069/24751496501 www.diakonie-frankfurt-offenbach. de/ich-suche-hilfe/kinder-familie/ mutter-vater-kind-kuren

Kur und Reha GmbH

Tel. 0800/2232373 www.kur.org

ESSSTÖRUNGEN

Frankfurter Zentrum für Essstörungen

Frankfurt, Hansaallee 18, Tel. 069/550176, www.essstoerungenfrankfurt.de, X n. V. Das Spektrum des Zentrums umfasst Einzelgespräche für Jugendliche, Elternberatung sowie Gesprächsreihen zur Orientierung und akuten Konflikt- oder Krisenbewältigung.

Darmstädter Kinderkliniken – Ernährungsberatung

Darmstadt, Dieburger Straße 31, Tel. 06151/4023100, www.kinderkliniken.de, R Die spezielle Abteilung der Darmstädter Kinderkliniken berät Kinder und deren Eltern bei Erkrankungen, die eine spezielle Ernährungstherapie erfordern – stationär und/oder ambulant.

Balance – Beratung und Therapie bei Essstörungen e. V.

Frankfurt, Waldschmidtstraße 11, Tel. 069/49086330, www.balance-bei-essstoerungen.de Beratung, Therapie und gemeinsame Koch-Workshops – die Facheinrichtung liefert betroffenen Kindern und Jugendlichen ein vielseitiges Leistungsspektrum.

Spessart Klinik Bad Orb

Bad Orb, Würzburger Str. 7–13, Tel. 06052/870, www.spessart-klinik.de, R In der Klinik werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Ernährungs- und Stoffwechselerkrankungen, insbesondere Übergewicht, bestmöglich betreut und behandelt.

BLINDHEIT & GEHÖRLOSIGKEIT

Viel Fingerspitzengefühl: Die Blindenschrift erleichtert den Alltag

Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige

Frankfurt, Rothschildallee 16a, Tel. 069/9459300, www.glsh-stiftung. de, X Mo–Fr 9–16 Uhr, R Das umfangreiche Programm der Stiftung steht Chancengleichheit an erster Stelle. Das Angebot umfasst unter anderem Eltern-Kind-Treffs sowie Workshops für Kinder und Jugendliche.

Pädagogische Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder Friedberg

Friedberg, Johann-Peter-SchäferStraße 1, Tel. 06031/608102, www.blindenschule-friedberg.de, X nach Vereinbarung, R Die Frühförderung berät und begleitet Familien mit sehbehinderten oder blinden Kindern vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt.

Sichtweisen – Frühförderung für Kinder mit Blindheit und Sehbehinderung

Frankfurt, Kurt-Schumacher-Str. 31, Tel. 069/24751494002, www.diakonie-frankfurt-offenbach.de, X n. V., R Nach dem Motto „Ein zu früh gibt es nicht“ kann das Angebot der Frühförderung vom Säuglingsalter bis zur Einschulung der Kinder in Anspruch genommen werden.

Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle

Frankfurt, Gutleutstr. 295–301, Tel. 069/2426860, www.sommerhoffpark.de In der Beratungsstelle der Schule am Sommerhoffpark werden Kinder aller Altersstufen, die in ihrer Entwicklung hör- bzw. sprachauffällig geworden sind, vorgestellt und pädagogisch-audiologisch überprüft.

Kinderkrankenpflege

Die eigenen Kinder krank zu sehen ist für Eltern eine große Herausforderung, egal ob leichter Schnupfen, akute Grippe oder eine ernsthafte Erkrankung. Gerade bei chronischen und schwerwiegenden Krankheiten ist der Alltag für die Eltern oft nicht mehr zu bewältigen und sie sollten sich Hilfe von außen suchen. Die Angebote in Frankfurt und dem RheinMain-Gebiet dafür sind so vielseitig wie die Bedürfnisse der Familien selbst und reichen von mobiler Krankenpflege in den eigenen vier Wänden bis zu entlastenden Krankenhausbesuchen. Andere Projekte wiederum setzen sich dafür ein, dass Kindern besondere Wünsche erfüllt werden können, oder versuchen durch einen Clown-Besuch am Krankenbett den kleinen Patientinnen und Patienten ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern.

Die Clown Doktoren e. V.

Wiesbaden, Oranienstraße 23, Tel. 0611/9410176, www.clown-doktoren.de

MainLichtblick e. V.

Frankfurt, Walther-von-Cronberg-Platz 2, Tel. 069/6616967-10, www.mainlichtblick.de

Mobile Kinderkrankenpflege

Frankfurt, Kohlbrandstraße 16, Tel. 069/452060, www.diakonischeswerk-frankfurt.de

Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Frankfurt/Rhein-Main (AKHD)

Frankfurt, Hanauer Landstr. 48, Tel. 069/90553779, www.akhd-frankfurt.de

Häusliche Kinderintensivpflege Kleiner Bär

Kleinostheim, Goethestraße 60a, Tel. 06027/9794858, www.kleinerbaer.de

VKKD – Verein für krebskranke und chronisch kranke Kinder Darmstadt/ Rhein-Main-Neckar e. V.

Darmstadt, Heinrichwingertsweg 17, Tel. 06151/ 25396, www.kranke-kinder-darmstadt.de

Aktionskomitee Kind im Krankenhaus (AKIK) Bundesverband e. V.

Frankfurt, Nordendstraße 32, Tel. 069/90555866, www.akik.de

KREBS

Hilfe für krebskranke Kinder Frankfurt e. V.

Frankfurt, Komturstraße 3, Tel. 069/9678070, www.kinderkrebs-frankfurt.de , R, X Bürozeiten: Mo–Fr 9–12.30 Uhr, Mo–Do 13.30–17 Uhr, Fr 13.30–16 Uhr Die Hilfe für krebskranke Kinder ist ein Verein, der sich als Einrichtung von Betroffenen für Betroffene versteht und bietet Unterstützung und Begleitung für die erkrankten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und deren Angehörige.

Kinderkrebsstation der Uniklinik Frankfurt

Frankfurt, Theodor-Stern-Kai 7, Haus 32, Station 32–4, Tel. 069/63015094, www.kgu.de, R Die Station der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin ist als spezialisiertes Zentrum für Diagnostik und Therapie von Krebskrankheiten anerkannt.

Kinderkrebshilfe Mainz e. V. am Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin

Mainz, Langenbeckstr. 1, Tel. 06131/3270030, www.kinder krebshilfe-mainz.de, n. V., R Die gemeinnützige Organisation zählt die optimale Versorgung der kleinen Patienten und die kontinuierliche Verbesserung der Heilungschancen zu ihren wichtigsten Aufgaben.

Verein für krebskranke und chronisch kranke Kinder e. V. Darmstadt

Darmstadt, Heinrichwingertsweg 17, Tel. 06151/25396, www.krebskranke-kinderdarmstadt.de , R Der Verein bietet psychosoziale und familientherapeutische Unterstützung an und versucht Familien finanziell und organisatorisch zu entlasten.

PSYCHISCHEN STÖRUNGEN

Anna-Freud-Institut Frankfurt

Frankfurt, Myliusstraße 20, Tel. 069/721445, www.ikjp.de, R, X Tel. Mo/Di/Do 10– 13, Mi 14–17 Die verschiedenen Ambulanzen des 1972 gegründeten Instituts bieten Diagnostik und psychotherapeutische Krankenbehandlung für Babys, Kinder, Jugendliche und Eltern.

Psychosomatische Ambulanz der Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret

Darmstadt, Dieburger Straße 31, Tel. 06151/4023400, www.kinderkliniken.de, R In der psychosomatischen Ambulanz der Kinderklinik werden Kinder und Jugendliche mit vorwiegend psychosomatischen Erkrankungen behandelt. Dazu zählen beispielsweise Depressionen und Angststörungen.

Klinik für Kinder- und Jugendpsychosomatik

Frankfurt, Theobald-Christ-Straße 16, Tel. 069/94992219, www.clementine-kinderhospital.de, X Mo–Fr 8–15 Uhr (Termin n. V.), R Nach der stationären Aufnahme in der Klinik erfolgt die Therapie mit einem interdisziplinären Team aus Ärzten, Psychotherapeuten, Pflegekräften, Musik-, Gestaltungs- und Physiotherapeuten.

Sozialpsychiatrisches Zentrum für Kinder und Jugendliche

Frankfurt, Wolfsgangstraße 68, Tel. 069/97787770, www.kijupsy-zentrum-frankfurt.de, R Das Zentrum ermöglicht Kindern, Jugendlichen und deren Familien komplexe Hilfeleistungen bei psychischen und psychosomatischen Störungen, Psychosomatik und Psychotherapie.

Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikum Marburg

Marburg, Hans-Sachs-Str. 4–6, Tel. 06421/5866471, www.ukgm.de, X n. V., R In der Klinik wird das breite Spektrum sämtlicher kinder- und jugendpsychiatrischer Störungen versorgt, ein weiterer Standort in Butzbach ergänzt das Angebot.

Scheidung

Faire Trennung zum Wohle des Kindes

1. GEMEINSAMES SORGERECHT – Regelung zum Kindeswohl Beim gemeinsamen Sorgerecht haben beide Elternteile die Pflicht und das Recht, für die gemeinsamen Kinder zu sorgen. Das kann mitunter sehr schwierig sein. Deshalb funktioniert dieses Modell nur dann, wenn es auch bei einer Trennung oder Scheidung gelingt, ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wichtigen Fragen zu erzielen. Klappt das nicht, kann ein Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass ihm die elterliche Sorge oder ein Teil davon, wie zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht, allein übertragen wird, sollte das dem Wohle des Kindes am besten entsprechen.

2. ALLTAGSSORGE – welche Entscheidungen werden getroffen

Liegt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen, muss bei sämtlichen Entscheidungen zwischen Angelegenheiten des täglichen

Geht eine Ehe in die Brüche, leiden vor allem die Kinder. Wie die Belastung für Kids nicht allzu groß wird und eine faire Trennung gelingen kann, erklärt Familienrechtsanwalt Dr. Christian Pfeifer anhand grundlegender rechtlicher Fakten.

Redaktion: Birgit Werner Lebens und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind entschieden werden. Bei Belangen des täglichen Lebens hat der allein betreuende Elternteil die alleinige Handlungs- und Entscheidungsbefugnis einschließlich der gesetzlichen Vertretung. Gegenseitiges Einvernehmen ist dagegen nötig, wenn es sich um eine Regelung handelt, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist. Das betrifft Entscheidungen, die nur schwer oder gar nicht zu ändern sind, wie zum Beispiel die Grundentscheidung, bei welchem Elternteil das Kind lebt, die Kita- und Schulauswahl, die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, die Religionszugehörigkeit.

3. AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT – wo hält sich das Kind hauptsächlich auf

Mit diesem Teil des Sorgerechts kann der Sorgeberechtigte den Ort festlegen, an wel-

chem sich das Kind hauptsächlich aufhält, wie zum Beispiel den Wohnort, aber auch regelmäßige Aufenthalte an festen Orten. Wird ein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt, gilt für beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Üben beide Eltern dieses Recht gemeinsam aus, müssen beide eine gemeinsame Entscheidung hinsichtlich der Aufenthaltsorte des Kindes treffen. Lebt das Kind beispielsweise bei der Mutter und möchte diese mit dem Kind in eine andere Stadt ziehen, bedarf es dazu der Einwilligung des Vaters, sofern dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist. Sollten sich die Eltern darüber nicht einigen können, wird eine Entscheidung durch das Familiengericht getroffen, wobei dieses dann auch den Wunsch des Kindes in seine Entscheidung einfließen lassen kann, sobald das Kind diesen selbst äußern kann.

4. UMGANGSRECHT – loyaler Umgang beider Elternteile mit dem Kind

Nach den gesetzlichen Vorgaben hat jedes Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist dementsprechend zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt – ungeachtet dessen, ob er nun sorgeberechtigt ist oder nicht. Der Kontakt mit beiden Elternteilen ist von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Kindes. Das Gesetz verpflichtet beide Elternteile zur Loyalität. Das Umgangsrecht gibt dem Elternteil in erster Linie die Befugnis, einerseits das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen, räumt aber auch dem Kind die Möglichkeit ein, den Kontakt zu den Personen, die ihm besonders nahestehen, aufrechtzuerhalten und zu fördern. Vor allem nach einer Trennung oder Scheidung sollen die gewachsenen familiären Beziehungen des Kindes so weit wie möglich erhalten bleiben.

5. WECHSELMODELL – annähernd gleiche Aufteilung der Betreuung und Erziehung

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einem echten und einem unechten Wechselmodell. Es handelt sich um ein echtes Wechselmodell, wenn die Betreuungsanteile beider Eltern nahezu gleichwertig verteilt sind. Dabei leisten beide Elternteile durch Betreuung den gleichen Beitrag zum Unterhalt des Kindes, somit besteht auch für beide Eltern eine Barunterhaltspflicht. Man spricht dann von einem unechten Wechselmodell, wenn die Betreuungszeiten in erheblichem Maße abweichen und sich die Eltern dennoch zu großen Teilen die Betreuung teilen. Das Kind verbringt bei einem Elternteil mehr Zeit als bei dem anderen, lebt aber in regelmäßigen Abständen mal bei dem einen, mal bei dem anderen. In diesen Fällen bleibt es generell bei der gesetzlichen Regelung, dass das hauptsächlich betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung erfüllt und die Barunterhaltspflicht allein das weniger betreuende Elternteil trifft.

6. KINDESUNTERHALT – die Düsseldorfer Tabelle als Leitlinie

Im Familienrecht ist die Unterhaltspflicht gesetzlich geregelt. Es muss also der Elternteil, bei welchem das Kind nicht dauerhaft lebt, einen bestimmten Kindesunterhalt zahlen. Wie hoch der ist, bestimmt die Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des Anspruchs auf Kindesunterhalt ist vom Einkommen des Unterhaltsschuldners sowie vom Alter des Kindes abhängig, abzüglich des Kindergeldes ergeben sich dann die Zahlbeträge für den Unterhalt.

7. UNTERHALTSVORSCHUSS – bei Alleinerziehenden hilft das Jugendamt

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Staat haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und gar keinen oder nicht regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten. Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (18. Geburtstag) können ebenfalls Unterhaltsvorschuss erhalten.

8. NAMENSRECHT – klare Regelung

Nach einer Scheidung ändern Ex-Ehegatten oft den Familiennamen. Es stellt sich dann oft die Frage, ob auch die minderjährigen Kinder, die bei dem betreffenden Elternteil leben, ihren Nachnamen anpassen können. Nach dem „Namensänderungsgesetz“ ist nur in seltenen Ausnahmefällen eine Namensänderung möglich. Der Grund muss so gewichtig sein, dass ohne die Namensänderung ein schwerwiegender Nachteil für das Kind bestehen würde.

Die Situation kann problematisch werden, wenn ein Teil erneut heiratet und in der zweiten Ehe ein weiteres Kind geboren wird. Das Kind aus erster Ehe trägt dann einen anderen Namen als das Kind aus zweiter Ehe. In diesem Fall könnte das Kind aus erster Ehe den Familiennamen aus zweiter Ehe bekommen. Voraussetzung dafür ist allerdings die Zustimmung des Elternteils aus erster Ehe.

Rechtsanwaltskanzlei Reiss, Bockenheimer Landstraße 101, 60325 Frankfurt, Tel. 069/7474380, reiss@kanzleireiss.de

Jugend und Recht

Kindsein ist nicht immer leicht – vor allem dann, wenn es um Probleme, Sorgen und Rechte geht. Wo hören die eigenen Rechte auf und wo fangen die Rechte anderer an? Für Minderjährige gelten oft noch einmal andere Gesetze als für Erwachsene. Auch wenn die Debatten seit Jahren laufen, bislang sind sie noch nicht im Grundgesetz, sondern lediglich in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Doch an wen wendet man sich, wenn diese nicht ausreichend beachtet werden? In Frankfurt gibt es Adressen, bei denen sich ratsuchende Eltern, Pflegeeltern oder Angehörige juristischen und fachlichen Beistand einholen können. Das können Fragen zu Sorgerecht und Straftaten, aber auch zu Unterhaltszahlungen sein. Und auch die Jungen finden Unterstützung: Egal ob es kleine Fragen zu Handy- oder Fitnessstudioverträgen sind, sie Ärger mit der Polizei haben oder ob es Probleme im Elternhaus gibt. Kinder und Jugendliche stehen dort an erster Stelle und werden mit ihren Fragen, Ängsten und Sorgen ernst genommen.

Deutscher Kinderschutzbund, Bezirksverband Darmstadt e.V.

Darmstadt, Holzhofallee 15, Tel. 06151/36041, www.kinderschutzbunddarmstadt.de Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr + Do 14–16 Uhr

Jugendrechtsberatung des Deutschen Kinderschutzbundes Frankfurt

Frankfurt, Comeniusstraße 37, Tel. 069/97090117, www.jugendrechtsberatung.de Sprechzeiten: Mo/Mi 16–18 Uhr

Kinderschutzbund Wiesbaden e.V.

Wiesbaden, Kaiser-Friedrich-Ring 5, Tel. 0611/51122 www.kinderschutzbund-wi.de

Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e.V

Frankfurt, Heinrich-HoffmannStraße 3, Tel. 069/67727772, www.ombudsstellekinderrechte-hessen.de

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