BVL-Selbstdarstellung

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Sichere Lebensmittel – Umfassender Verbraucherschutz Das BVL managt Risiken, bevor Krisen entstehen



Das Wort Krise setzt sich im Chinesischen aus zwei Schriftzeichen zusammen: Gefahr und Chance.

In der Krise h端te Dich vor der Gefahr Aber erkenne die Chance!



Intro Christian Grugel: Risiken managen, bevor Krisen entstehen

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Lebensmittel Viele Wege, ein Ziel: Sichere Lebensmittel Porträt: Das Nationale und EU-Referenzlabor Porträt: Das Lebensmittelmonitoring Porträt: Das Schnellwarnsystem

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Bedarfsgegenstände Risikomanagement von Apfelsinenkiste bis Zigarillo

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Futtermittel Sauber: Gutes Futter für unsere Tiere

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Pflanzenschutzmittel Kritisch geprüft: Pflanzenschutzmittel Porträt: Das elektronische Zulassungsverfahren Porträt: Die Europäische Wirkstoffprüfung

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Tierarzneimittel Wirksame und sichere Tierarzneimittel: Gesunde Tiere Porträt: Antibiotika-Resistenzen Porträt: Überwachung von Tierarznei nach der Zulassung

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Gentechnik Gentechnik: Sorgfältig geprüft, sicher zugelassen Porträt: Das Standortregister Porträt: Die Zentrale Kommission für die biologische Sicherheit

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Das Bundesamt Entstehung, Aufbau, Standorte Zentrale Steuerung Verwaltung Neue Systeme zur Risikofrüherkennung Wissensmanagement und Informationstechnologie Organigramm

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Kommunikation Im Dialog mit Bürgern und Medien

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Impressum/Adressen

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Intro



tung Risiken mit sich. Das BVL unterstützt die neuen Mitgliedstaaten der EU und Drittstaaten beim Aufbau und der Entwicklung einer effizienten Lebensmittelüberwachung. Bei der Minimierung von Risiken setzt das BVL auf den Dialog mit der Wirtschaft, um mit flexiblen Management-Instrumenten zu besseren Ergebnissen zu gelangen, als sie vielfach durch Grenzwerte und Verbote zu erreichen wären. Das BVL ist als wissenschaftliche Fachbehörde mit einem breiten Aufgabenspektrum auf umfangreiche Erkenntnisse in großer fachlicher Tiefe angewiesen. Um den ständigen Zuwachs an Wissen und Informationen zu verarbeiten, setzt das BVL auf elektronische Vorgangsbearbeitungssysteme und intelligente Datenbanken, mit denen das vorhandene Wissen gespeichert und interne und externe Informationen sinnvoll ausgewertet werden. Das BVL setzt sich für mündige Verbraucher ein. Durch ein breites Internetangebot, Publikationen und eine transparente Pressearbeit trägt das BVL dazu bei, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, ihre Entscheidungen eigenständig zu treffen.

Kommunikation

Das Bundesamt

Gentechnik

Tierarzneimittel

Pflanzenschutzmittel

Futtermittel

Lebensmittel

Bedarfsgegenstände

Weltweite Warenströme bringen durch einen Verlust an Informationen über die Herstellung und Verarbei-


Christian Grugel: Dialogorientiertes Handeln, schlagkräftige IT-Lösungen und Transparenz in seinen Entscheidungen prägen das moderne Management des BVL.

Risiken managen, bevor Krisen entstehen Die Lebensmittelskandale der neunziger Jahre hatten die Europäische Kommission veranlasst, die bis dahin betriebene Harmonisierung des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts zu hinterfragen. Mit dem im Jahr 2000 herausgegeben Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit hatte die EU dann ihr neues Konzept für einen wirksamen und umfassenden gesundheitlichen Verbraucherschutz vorgestellt: Lebensmittelsicherheit soll als Ergebnis der auf allen Stufen der Lebensmittelkette erforderlichen Maßnahmen hergestellt werden, vom Acker bis zum Tisch. Um auf europäischer Ebene ein unabhängiges wissenschaftliches Kompetenzzentrum für die Risikobewertung zu schaffen, wurde die Europäische Lebensmittelbehörde aufgebaut. Dem Vorbild der EU sind viele Mitgliedstaaten gefolgt und haben die Fachaufgaben im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in landesweit zuständigen Behörden zusammengefasst. Mit der Gründung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Fachbehörde mit Aufgaben auf dem Gebiet des Risikomanagements und des Bundesinstituts für Risikobewertung hat die Bundesregierung diesen europäischen Ansatz übernommen. Globalisierung und Lebensmittelsicherheit Die rasch zunehmende Globalisierung der Wirtschaft hat das Angebot landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel in Europa spürbar vergrößert. Den Verbesserungen der Lebensmittelsicherheit durch die Einführung betriebseigener Kontrollsysteme in der Lebensmittelwirtschaft stehen Unsicherheiten aus dem über die Globalisierung zugänglichen Angebot gegenüber. Weltweite Warenströme sind grundsätzlich 9

mit einem Informationsverlust verbunden. Sicherheiten, die ein Lebensmittelunternehmen aus dem Umstand gewinnt, dass dessen Lieferanten im gleichen Rechts- und Kulturkreis arbeiten, werden in einer globalisierten Wirtschaft in gewissem Umfang durch Unsicherheiten ersetzt. Ursache hierfür ist die oft fehlende Kenntnis des Importeurs über die tatsächlichen Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion und Verarbeitung der Produkte. Die Lebensmittelwirtschaft muss deshalb die vorgelagerten Stufen in ihr Qualitätsmanagement einbeziehen. Dies setzt vertragliche Vereinbarungen, Audits und Wareneingangskontrollen durch die abnehmenden Betriebe voraus. Ohne eine in allen Staaten funktionierende amtliche Lebensmittelüberwachung kann die Wirtschaft durch die in ihren Möglichkeiten liegenden Maßnahmen aber keine ausreichende Lebensmittelsicherheit gewährleisten. Mit seinen Aktivitäten zur Unterstützung der neuen EU-Mitgliedstaaten und von Drittstaaten beim Aufbau einer wirksamen Lebensmittelüberwachung leistet das BVL hierfür einen Beitrag.


Differenziertes Risikomanagement Um Gefahren zu begegnen, die von Lebensmitteln ausgehen können, wird vielfach auf Verbote und Grenzwerte zurückgegriffen. Wenn die Bewertung eines Risikos noch nicht mit ausreichender Sicherheit möglich ist, erscheinen diese Maßnahmen im Einzelfall aber unverhältnismäßig und lassen sich rechtlich schlecht begründen. Differenziertere Maßnahmen liefern dem Risikomanagement bessere Möglichkeiten. Deshalb wurde vom BVL das dynamische Minimierungskonzept als Instrument für das Risikomanagement vorgeschlagen. Bei der Reduzierung der Acrylamidbelastung von gebratenen und gebackenen kohlehydratreichen Lebensmitteln konnte sich dieser Ansatz bewähren. An die Stelle von Verboten und Grenzwerten ist die kontinuierliche Verbesserung der Herstellungsverfahren getreten. Die Eckpunkte für die Herstellungsverfahren werden dabei in einem Dialog von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung kontinuierlich an den technischen Fortschritt angepasst. Auch für zukünftige Probleme entwikkelt das BVL neue Instrumente im Risikomanagement. Im Mittelpunkt der Bemühungen steht derzeit die Verbesserung von Rückrufsystemen, um Krisen zeitlich zu verkürzen und Maßnahmen auf den notwendigen Umfang beschränken zu können.

Selbstbestimmung und Information Das Lebensmittelangebot wird grundsätzlich von der Nachfrage bestimmt. Trotzdem können die Verbraucher nur dann selbstbestimmte Kaufentscheidungen treffen, wenn das Angebot für sie eine ausreichende Transparenz besitzt. Bei der asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Lebensmittelwirtschaft und Verbrauchern ist dies aber häufiger in Frage zu stellen. Um die mit ihrer Gründung beabsichtigte Zielsetzung aufzunehmen, sieht sich das BVL als eine Behörde, die Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom Ende der Lebensmittelkette her betrachtet, also aus Sicht der Verbraucher. Deshalb wird das BVL Informationen über die Lebensmittelsicherheit der Öffentlichkeit zugänglich machen, soweit dies rechtlich möglich ist. Dabei soll dem Vorbild anderer europäischer Lebensmittelbehörden gefolgt werden und nicht nur Probleme aufgezeigt, sondern auch die zu ihrer Lösung getroffenen Maßnahmen und die damit erzielten Ergebnisse kommuniziert werden. Wissensmanagement Das Wissen vom Baum der Erkenntnis verdoppelt sich alle fünf Jahre. Im Paradies reichte zu seiner Darstellung noch ein Apfel. Heute müsste dafür die Apfelernte einer ganzen Obstplantage herhalten. Den Betroffenen fällt es dabei immer schwerer, in dem kaum noch überschaubaren Informationsangebot gezielt die Informationen zu finden, die sie für ihre Aufgaben benötigen. Dies gilt in besonderem Maße für wissenschaftliche Fachbehörden wie das BVL, das als Ergebnis des breiten Aufgabenspektrums umfangreiche Erkenntnisse in großer fachlicher Tiefe berücksichtigen muss. Um diese Aufgabe erfolgreich zu bewältigen, wird das BVL, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, die ihm zugänglichen Informationen als elektronische Dokumente speichern. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, Arbeitsabläufe durch Vorgangsbearbeitungssysteme zu unterstützen und die in den Datenbanken vorhandenen 10


Informationen über Suchstrategien auszuwerten. Das bei den Fachbehörden von Bund und Ländern vorhandene Wissen auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit soll in ein internetbasiertes Fachinformationssystem eingestellt werden. Zugriffsrechte auf dieses System, das in einer Pilotversion mit fünf Bundesländern bereits betrieben wird, sollen zukünftig alle zuständigen Stellen von Bund und Ländern erhalten. Um eine bessere Prognose über Maßnahmen des Risikomanagements abgeben zu können, entwickelt das BVL Methoden zur Modellierung von Lebensmittelkrisen. Dabei bedient es sich der in elektronischen Dateien und Dokumenten vorliegenden Informationen. Aufgaben und Ziele Von den Verbrauchern und den beteiligten Kreisen der Wirtschaft wird das BVL daran gemessen werden, ob es ihm gelingt, kritische Entwicklungen für die Lebensmittelsicherheit so frühzeitig zu erkennen, dass vor Ausbruch einer Krise wirksame Gegenmaßnahmen getroffen werden können. Prävention muss soweit wie möglich an die Stelle der Reaktion in Krisen treten. Mit seinen Zuständigkeiten für die Schnellwarnsysteme in der Lebensmittelsicherheit, die Koordinierung bundesweiter Maßnahmen in der Lebensmittelüberwachung und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen besitzt das BVL alle Voraussetzungen, um Synergien beim Einsatz präventiver Maßnahmen zu nutzen. Genauso wichtig wie die organisatorischen Voraussetzungen sind aber das Engagement und die Kompetenz der Menschen, die im BVL arbeiten. Sie sind verantwortlich dafür, dass Entscheidungen schnell und unter sachgerechter Berücksichtigung konkurrierender Handlungsziele getroffen werden. Wenn in den Medien zukünftig weniger über Lebensmittelkrisen oder Probleme mit Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln oder gentechnisch veränderten Organismen zu berichten ist, kann man davon ausgehen, dass wir unsere Aufgaben erledigt haben. << 11

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Ständig neue Produkte aus aller Herren Länder erweitern das Warenangebot ebenso wie Innovationen der Lebensmittelwirtschaft. Neben bereits bekannten Problemfeldern können auch neue Technologien und Produkte aus bislang kaum erschlossenen Märkten Risiken bergen. Im BVL arbeiten Experten aus den Bereichen Lebensmittel, Tierarzneimittel, Pflanzenschutzmittel und Gentechnik unter einem Dach zusammen. Das BVL nutzt diese Synergien, um Risiken frühzeitig zu erkennen. Wir können dadurch Maßnahmen treffen, bevor sich problematische Situationen zu Krisen entwickeln.<< Dr. Christian Grugel ist Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit


Lebensmittel



Das BVL trägt mit vielfältigen Maßnahmen zur Lebensmittelsicherheit in Deutschland bei. Es spricht Zulassungen aus, koordiniert gemeinsam mit den Bundesländern Überwachungsprogramme, sorgt im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems für den Informationsfluss zwischen der EU und den Bundesländern und unterstützt das Bundesministerium für Verbraucherschutz beim Krisenmanagement. Das BVL begleitet Inspektionen der EU und von Drittstaaten in Deutschland und unterstützt über das Referenzlabor für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe die amtlichen Laboratorien der Lebensmittelüberwachung.


Mit Monitoring und Management-Maßnahmen sorgt das BVL für mehr Sicherheit bei Lebensmitteln.

Viele Wege, ein Ziel: Sichere Lebensmittel Das BVL nimmt zahlreiche Aufgaben wahr, mit denen es zu mehr Sicherheit bei Lebensmitteln beiträgt und damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland stärkt. Soweit Lebensmittel nicht der Gesundheit schaden und der allgemeinen Rechtssetzung entsprechen, dürfen sie in Deutschland ohne besondere Genehmigung hergestellt und verkauft werden. Hersteller, Importeure, Spediteure und Händler tragen jedoch die Verantwortung für die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel. Sie müssen die Sicherheit und Qualität ihrer Lebensmittel durch eigene Kontrollen sicherstellen und dies auch dokumentieren.

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Lebensmittelüberwachung Ein wichtiger Baustein für sichere Lebensmittel ist die behördliche Lebensmittel- und Veterinärüberwachung. Wo Lebensmittel hergestellt, bearbeitet oder in den Verkehr gebracht werden, kontrollieren die zuständigen Behörden regelmäßig und bei Verdacht, nehmen Proben und untersuchen diese in amtlichen Laboratorien. Diese Aufgabe übernehmen in Deutschland die Behörden der Bundesländer. Angesichts weltweiter Warenströme und der Einbindung Deutschlands in die Europäische Union ist es jedoch notwendig, bundesweit einheitliche Standards in der Lebensmittelüberwachung zu etablieren. Das BVL bereitet koordinierte Überwachungsprogramme vor, die dann von den Bundesländern durchgeführt werden. Das BVL sammelt und wertet die dabei gewonnenen Daten aus und erstattet Bericht an die Europäische Kommission und das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft.


UNTERSUCHEN AUF DEM GLEICHEN LEVEL Das Nationale und EU-Referenzlabor für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe und Kontaminanten Gesundheitlich bedenkliche Rückstände von Tierarzneimitteln, beispielsweise antibakteriell wirksame Stoffe, Antiparasitika oder Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen (Mykotoxine) und Umweltkontaminanten sind in Lebensmitteln tierischer Herkunft unerwünscht. Die Anwendung bestimmter Stoffe bei Lebensmittel liefernden Tieren ist sogar verboten, beispielsweise Sexualhormone als Masthilfsmittel. In modern ausgestatteten Laboratorien werden Fleisch, Milch, Eier und Honig sowie Proben von lebenden Tieren auf Rückstände untersucht. Probenahme, Rückstandsanalyse und Maßnahmen der Überwachungsbehörden sind EU-weit einheitlich geregelt. Das System zur Untersuchung von Rückständen und Kontaminanten ist hierarchisch aufgebaut: Es gibt vier Europäische Referenzlaboratorien, in jedem Mitgliedstaat der EU mindestens ein Nationales Referenzlabor sowie weitere amtliche Routinelaboratorien. Das Referenzlabor beim BVL ist zugleich Nationales und EU-Referenzlabor. Aufgabe der Referenzlaboratorien ist es, die Leistungsfähigkeit der amtlichen Laboratorien in der EU auf einem einheitlich hohen Niveau zu gewährleisten, um zu vergleichbaren Messergebnissen zu gelangen. Dadurch wird der Verbraucherschutz gestärkt und der Inlands- sowie grenzüberschreitende Handel durch die Vereinheitlichung von Standards gefördert.

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Komplexe wissenschaftliche Sachverhalte mit administrativen Vorgaben in Einklang zu bringen, um eine harmonisierte und effektive Kontrolle von Lebensmitteln zu erreichen, ist das Ziel meiner Arbeit. Durch meine Kontakte zu Kollegen aus der ganzen Welt erhalte ich eine interessante Übersicht über die Vielfalt der verschiedenen Systeme und Ansichten.<< Dr. Petra Gowik leitet das Nationale und EU-Referenzlabor.

Das Referenzlabor koordiniert und unterstützt die amtlichen Untersuchungslaboratorien der Bundesländer bei der Analyse von Rückständen in Tieren und in tierischen Erzeugnissen. Die vom Referenzlabor entwickelten neuen Standards zur Validierung, Qualitätssicherung sowie zur Optimierung und Weiterentwicklung von Methoden stellt das BVL anderen Labors zur Verfügung. Das Referenzlabor verschafft sich regelmäßig einen Überblick über die Leistungsfähigkeiten der in den Laboren angewandten Methoden und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht. << 16


Viele Wege, ein Ziel: Sichere Lebensmittel Berichterstattung Mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung werden Öffentlichkeit, Bundesregierung beziehungsweise Europäische Kommission informiert über relevante Daten zur hygienischen Beschaffenheit und zu unerwünschten Stoffen in den Produkten sowie zur Kennzeichnung und Zusammensetzung von Lebensmitteln. So legt das BVL die Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände vor, in der die Belastung vor allem von Obst und Gemüse sowie Lebensmitteln tierischen Ursprungs mit Pflanzenschutzmittelrückständen dokumentiert wird. Für die Berichterstattung zur Lebensmittelüberwachung werden Lebensmittel sowie Bedarfsgegenstände kontrolliert, die mit Nahrungsmitteln in Berührung kommen. In diesem Bericht fließen die Daten aus über 400.000 von den Bundesländern genommenen Proben zusammen, in denen die Beanstandungen der Überwachungsbehörden beispielsweise im Hinblick auf Hygiene und Kennzeichnung der Ware dokumentiert werden. Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ausgerichtet auf die Kontrolle der Tierbestände, der Schlachtbetriebe und der Betriebe, die das noch unverarbeitete Roherzeugnis erhalten, zum Beispiel Milch, Eier, Honig und Wild. Das Lebensmittel-Monitoring ist ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten unerwünschter Stoffe wie Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle und andere Kontaminanten in und auf Lebensmitteln. Für jedes Jahr legen das BVL und die Bundesländer einen bestimmten Warenkorb fest, in dem die Lebensmittel verzeichnet sind, die im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings untersucht werden. 17

Frühbeobachtung Eine zentrale Aufgabe des BVL ist es, Probleme im Bereich der Lebensmittelsicherheit frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen gegen zu steuern. Durch die intensive Auswertung zahlreicher Quellen betreibt das BVL eine wirksame Frühbeobachtung verbraucherrelevanter Themen. In diesem Zusammenhang ist es auch Aufgabe des BVL, ein internetbasiertes Informationssystem aufzubauen, in dem relevante Daten und Erkenntnisse des Bundes, der Länder und weiterer Behörden gesammelt und ausgewertet werden. Das BVL ist dadurch in der Lage, Problemfelder frühzeitig zu identifizieren und durch präventive Maßnahmen bestenfalls das Entstehen von Lebensmittelkrisen zu verhindern, zumindest aber krisenhaften Zuständen schnell entgegen zu wirken.


UNERWÜNSCHTEN STOFFEN AUF DER SPUR Beim Lebensmittel-Monitoring arbeiten Bund und Länder Hand in Hand Von Pflanzenschutzmittelrückständen, Schwermetallen und anderen organischen und anorganischen Substanzen in und auf Lebensmitteln können gesundheitliche Risiken für den Verbraucher ausgehen. Um repräsentative Daten zum Vorkommen dieser unerwünschten Stoffe zu erhalten, führt das BVL gemeinsam mit den Bundesländern das Lebensmittel-Monitoring durch. In einem System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten durch die Bundesländer werden tierische und pflanzliche Lebensmittel, Säuglingsnahrung sowie Lebensmittel aus dem koordinierten Überwachungsprogramm der EU untersucht. Darüber hinaus werden zielorientiert aktuelle Projekte bearbeitet. So wurde 2003 zum Beispiel die Belastung von Lebensmitteln mit Stoffwechselprodukten von Schimmelpilzen (Mykotoxinen) untersucht. Das BVL organisiert das Monitoring, erfasst und speichert die Daten und übernimmt die statistische Auswertung der Ergebnisse. Um zu vergleichbaren Ergebnissen zu gelangen, erfolgen die Probenahme und Analyse nach normierten Verfahrensschritten. Die zuständigen Behörden der Lebensmittelüberwachung und die amtlichen Laboratorien der Bundesländer nehmen im Rahmen des Lebensmittel-Monitorings jährlich etwa 4700 Einzelproben. In der Regel werden pro Lebensmittel 240 Proben analysiert.

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Ich habe in meinem Leben immer nach Verantwortung, Eigenständigkeit und Teamarbeit gestrebt. Das Lebensmittel-Monitoring ist so eine Aufgabe im Dienste des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.<< Dr. Jürgen Müller erarbeitet seit 1995 mit seinem Team das Lebensmittel-Monitoring.

Das Lebensmittel-Monitoring versetzt Bund und Länder in die Lage, eventuelle Risiken zu erkennen und zeitliche Trends in der Belastung der Lebensmittel aufzuzeigen. Es zeigt, welche Mengen dieser Stoffe die Verbraucher durch die Nahrung aufnehmen und bildet eine fundierte Datenbasis, auf deren Grundlage die Bundesregierung sowie die Akteure im Rechtssetzungsprozess der EU Entscheidungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit treffen können. <<

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Viele Wege, ein Ziel: Sichere Lebensmittel Rückverfolgbarkeit Gehen von einem Lebensmittel gesundheitliche Risiken aus, so ist es notwendig, dessen Herkunft schnell und umfassend zurückverfolgen zu können, um den Ursprung von Rückständen, Kontaminanten, Fremdkörpern oder hygienischen Mängeln zu ermitteln und mögliche weitere betroffene Lebensmittel oder Futtermittel schnell zu identifizieren. Solche Waren müssen dann schnell vom Markt genommen werden. Seit dem 1. Januar 2005 schreibt das europäische Gemeinschaftsrecht daher die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und Futtermitteln von der Urproduktion bis zum Einzelhandel vor. Die Verantwortung für das Funktionieren der vorgeschriebenen Rückverfolgbarkeitssysteme liegt bei den Unternehmen. Das BVL bereitet mit den Bundesländern koordinierte Überwachungsprogramme zur Kontrolle der Systeme vor. Auf internationaler Ebene beteiligt sich das Bundesamt an der Erarbeitung von Standards und Leitlinien zur Rückverfolgbarkeit bei der Codex Alimentarius-Kommission der Weltgesundheits- und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (WHO/FAO), sowie beim Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN), welches die nationale Vertretung in den europäischen (CEN) und internationalen Normungsgremien (ISO) darstellt. Novel Food Bei so genannten neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten handelt es sich um Lebensmittel, die bis zum Inkrafttreten der Novel Food Verordnung im Jahre 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr in Europa verwendet wurden. Darunter fallen beispielsweise die Noni-Frucht, Algenöl oder Lebens19

mittel, die mit neuartigen Verfahren hergestellt und dabei wesentlich in ihrer Zusammensetzung oder Struktur verändert werden. Neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten dürfen in der Europäischen Union nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn eine entsprechende Zulassung erteilt worden ist. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden sie zum Schutz der Verbraucher einer umfassenden gesundheitlichen Bewertung unterzogen. Das BVL nimmt Anträge auf Genehmigung des Inverkehrbringens entgegen und fertigt einen Erstprüfbericht an, der an die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten übermittelt wird. Das weitere Verfahren findet in enger Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Kommission auf europäischer Ebene statt.


FEUERMELDER ZWISCHEN LISSABON UND HELSINKI Ein Schnellwarnsystem macht Lebensund Futtermittel in der EU sicherer Wenn Lebens- und Futtermittel verunreinigt sind oder andere Risiken für den Verbraucher von ihnen ausgehen, muss sofort gehandelt werden. Für die schnelle Weitergabe von Informationen sorgt in der Europäischen Union das Schnellwarnsystem RASFF für Lebens- und Futtermittel, dessen nationale Kontaktstelle das BVL ist. Durch einen ständigen Informationsaustausch im Hinblick auf Probleme im Lebensund Futtermittelbereich und die Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen steuert das BVL dem Entstehen von Krisen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt entgegen.

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Manchmal muss alles ganz schnell gehen. In solchen Situationen hat sich gezeigt, wie wertvoll die Vernetzung der europäischen Behörden über das Schnellwarnsystem ist.<< Michael Jud sorgt dafür, dass Informationen ohne Verzögerung zwischen Brüssel und den Bundesländern fließen. Das Schnellwarnsystem arbeitet rund um die Uhr. Darum ist das „rote Telefon“ immer dabei, wenn Michael Jud Rufbereitschaft hat.

Stellen die Überwachungsbehörden eines Bundeslandes fest, dass von bestimmten Lebensmitteln oder Futtermitteln eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit ausgeht, unterrichten sie das BVL. Das Bundesamt überprüft diese Meldungen und leitet sie in standardisierter Form an die Europäische Kommission weiter. Die Meldungen enthalten Informationen zur Art des Produkts, zu seiner Herkunft, den Vertriebswegen, zu Risiken, die von ihm ausgehen und zu bereits getroffenen Maßnahmen wie Rückruf oder Beschlagnahmung an der Grenze. In den anderen Mitgliedstaaten der EU werden ebenfalls Informationen zu risikobehafteten Lebens- und Futtermitteln gesammelt und an die EU-Kommission gemeldet. Die Europäische Kommission übersetzt die eingehenden Meldungen und stuft sie als Warn- oder Informationsmeldungen ein, bevor sie an alle nationalen Kontaktstellen übermittelt werden. Zusätzlich sind diese Daten jederzeit in einer Datenbank abrufbar, auf die aus Datenschutz- und Wettbewerbsgründen nur Behörden Zugriff haben. Das BVL prüft, ob es sich bei einem mitgeteilten Sachverhalt um eine Gefahr für deutsche Verbraucher handeln könnte. Das BVL leitet die Meldungen weiter an die für die Futtermittel-, die Lebensmittel-, sowie die Veterinärüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden. <<

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Viele Wege, ein Ziel: Sichere Lebensmittel Diätetische Lebensmittel Diätetische Lebensmittel müssen strengen Kriterien entsprechen, damit sie den gesundheitlichen Anforderungen bestimmter Personengruppen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen wie beispielsweise Säuglingen oder Diabetikern gerecht werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass den Behörden der Lebensmittelüberwachung die am Markt befindlichen Produkte bekannt sind. So müssen bestimmte diätetische Lebensmittel, beispielsweise für besondere medizinische Zwecke oder für Schwangere und Stillende, dem BVL spätestens beim ersten Inverkehrbringen angezeigt werden. Das BVL leitet diese Informationen an die zuständigen Behörden der Länder und an das Bundesverbraucherschutzministerium weiter.

Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerecht regelt u.a. die Herstellung von und den Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. Das BVL bereitet Allgemeine Verwaltungsvorschriften vor und wirkt an der Ausgestaltung lebensmittelrechtlicher Gesetze und Verordnungen mit. 21

Freier Warenverkehr Grundsätzlich besteht innerhalb der EU das Recht auf einen freien Warenverkehr. Dies gilt auch für Obst oder Gemüse, das im Hinblick auf Pflanzenschutzmittelrückstände nicht den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht, jedoch in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR) rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht wird oder aus einem Drittland stammt und sich in der EU/im EWR rechtmäßig im Verkehr befindet. Zur Einfuhr solcher Waren benötigt der Importeur eine Allgemeinverfügung, die beim BVL beantragt werden muss. Das BVL kann einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung nur dann ablehnen, wenn zwingende Gründe des Gesundheitsschutzes dem entgegenstehen. <<


Bedarfsgegenst채nde



Für alle Bedarfsgegenstände wie Produkte, die mit Lebensmitteln oder dem Körper in Kontakt kommen sowie Spielwaren, kosmetische Mittel und Tabakwaren übernimmt das BVL die Koordination bestimmter Überwachungsaufgaben. Darüber hinaus werden vom BVL Schädlingsbekämpfungsmittel, die bei behördlich angeordneten Maßnahmen eingesetzt werden dürfen, in einem Vollzugsverfahren gelistet.


Das BVL sorgt für sichere Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren.

Risikomanagement von Apfelsinenkiste bis Zigarillo Das BVL übernimmt Aufgaben des Risikomanagements und koordiniert die Überwachung durch die Bundesländer bei Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln oder mit dem Menschen in Berührung zu kommen. Darüber hinaus wirkt das BVL beratend bei der nationalen Gesetzgebung und internationalen Übereinkommen mit. Bei Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln oder mit dem Menschen in Berührung kommen, initiiert das BVL Untersuchungsprogramme, um Daten über das Vorkommen unerwünschter Stoffe in diesen Erzeugnissen zu ermitteln. Die vom BVL aufbereiteten Daten dienen als Grundlage für die Risikobewertung sowie für Entscheidungen, ob Maßnahmen zur Verbesserung der Situation getroffen werden müssen.

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Grundsätzlich besteht innerhalb der EU das Recht auf einen freien Warenverkehr. Dies gilt auch für Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenstände, die nicht den deutschen Vorschriften entsprechen, jedoch in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR) rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder aus einem Drittland stammen und sich in der EU/im EWR rechtmäßig im Verkehr befinden. Zur Einfuhr solcher Waren benötigt der Importeur eine Allgemeinverfügung, die beim BVL beantragt werden muss. Das BVL kann einen Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung nur dann ablehnen, wenn zwingende Gründe des Gesundheitsschutzes dem entgegenstehen.


Sicherheit für Haut und Haar

Risikomanagement von Apfelsinenkiste bis Zigarillo Bedarfsgegenstände Bedarfsgegenstände sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln oder mit dem Menschen in Berührung zu kommen. Lebensmittel- und Kosmetikverpackungen, Spielwaren und Scherzartikel, Kleidung, Perücken sowie bestimmte Reinigungs- und Imprägniermittel dürfen nicht die Gesundheit schädigen, wenn sie in bestimmungsgemäßer oder in voraussehbarer Art benutzt werden. Es dürfen darüber hinaus bei Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt keine Stoffe aus dem Gegenstand in das Lebensmittel übergehen, die geruchlich oder geschmacklich beeinträchtigend wirken oder eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung des Lebensmittels herbeiführen. Das BVL koordiniert die Überwachung und Betreuung von Untersuchungsprogrammen und steht dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft beratend zur Seite.

Kosmetische Mittel Ob Hautcreme, Shampoo oder Badezusatz, ob Rasierschaum, Parfüm oder Deospray, Seife, Zahnpasta oder Sonnencreme, Make-up, Nagelpflege oder Babyöl: Um in Deutschland in Verkehr gebracht zu werden, müssen Kosmetika den geltenden Vorschriften entsprechen. Alle Inhaltsstoffe kosmetischer Mittel müssen grundsätzlich im Verzeichnis der Inhaltsstoffe deklariert werden. Die Kennzeichnung erfolgt mit Hilfe so genannter INCI-Bezeichnungen. Der Verbraucher kann dann im Falle einer bekannten Allergie auf die Inhaltsstoffe achten. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch darf von Kosmetika keine gesundheitsschädigende Wirkung ausgehen. Jeder in einem kosmetischen Mittel verwendete Stoff muss daher vom Hersteller einer ausführlichen Sicherheitsbewertung unterzogen werden. Darüber hinaus sind Hersteller und Importeure kosmetischer Mittel dazu verpflichtet, dem BVL die Zusammensetzung ihrer Produkte zu melden. Diese Daten sind ausschließlich für die Verwendung im Notfall bestimmt, um bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen ärztliche Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Das BVL hat den gesetzlichen Auftrag, die Zusammensetzung kosmetischer Mittel den Giftinformationszentralen zur Verfügung zu stellen. 26


Infektionsschutz Von Insekten und Wirbeltieren wie beispielsweise Schaben und Ratten übertragbare Krankheiten stellen ein gesundheitliches Risiko für den Menschen dar. Es ist daher notwendig, vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Tabakerzeugnisse Die Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen sind gesetzlich verpflichtet, den zuständigen Behörden der Bundesländer jährlich Art und Menge aller bei der Herstellung der Tabakerzeugnisse verwendeten Zusatzstoffe mitzuteilen. Bei Zigaretten ist darüber hinaus die Angabe des Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehaltes erforderlich. Ferner sind die toxikologischen Daten über die Zusatzstoffe und deren Verbrennungsprodukte beizufügen, die dem Hersteller vorliegen. Das BVL bereitet die Daten für das Bundesverbraucherministerium auf, das die Verbraucher über Tabakzusatzstoffe informiert. Die Daten werden darüber hinaus an die Europäische Kommission weiter geleitet. Tabakerzeugnisse sind alle aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellten Erzeugnisse zum Rauchen wie Zigaretten, Zigarillos, Zigarren sowie Kau- und Schnupftabak. Mit erfasst werden auch Zigarettenpapiere, Kunstumblätter, Mundstücke und Filter. 27

Zur Bekämpfung von Insekten und Wirbeltieren, die Krankheiten übertragen können und gemäß §18 Infektionsschutzgesetz behördlich angeordnet werden sind chemische, biologische oder mechanische Mittel und Verfahren notwendig, die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit sowie ihrer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft werden müssen. Haben Mittel das Verfahren positiv durchlaufen, so werden sie im Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz einmal jährlich bekannt gemacht. Die Listung dieser Mittel und Verfahren durch das BVL ist dabei mit bestimmten Auflagen versehen, die dazu beitragen sollen, den Eintrag des Mittels in die Umwelt zu minimieren. Werden Bekämpfungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz behördlich angeordnet, so dürfen nur geprüfte und anerkannte Mittel und Verfahren von sachkundigen Schädlingsbekämpfern eingesetzt werden. <<


Futtermittel



Das BVL erteilt Ausnahmegenehmigungen für Versuchszwecke und prüft Anträge auf Zulassung von Futterzusatzstoffen, Bioproteinen und Diätfuttermitteln. Darüber hinaus führt das BVL das Verzeichnis anerkannter bzw. registrierter Futtermittelbetriebe und das Verzeichnis der für die Einfuhr bestimmter Futtermittel festgelegten Grenzeingangsstellen. Das BVL wirkt mit bei der Koordinierung des Nationalen Kontrollprogramms Futtermittelsicherheit und koordiniert für Deutschland die EU-weiten Futtermitteluntersuchungs- und Erhebungsprogramme.


Das BVL setzt sich ein für sichere Futtermittel.

Sauber: Gutes Futter für unsere Tiere Sichere Futtermittel sind Voraussetzung für gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel tierischer Herkunft, die Gesundheit der Tiere und ihre Leistungsfähigkeit. Die Bundesländer überwachen die ordnungsgemäße Herstellung, den Verkehr und das Verfüttern von Futtermitteln. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unterstützt die Länder gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung bei der Durchführung dieser Aufgaben. Betriebskontrollen Die zuständigen Behörden der Bundesländer kontrollieren unter anderem Bauernhöfe und Futtermittelbetriebe und überwachen Sauberkeit und Hygiene, die Sachkenntnis des Personals sowie die Buchführung. Eine lückenlose Buchführung ist ein Schlüsselelement für die Rückverfolgung im Falle einer Produktpanne. Im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit ziehen die zuständigen Behörden der Bundesländer amtliche Proben, wenn das Risiko oder der Verdacht einer Belastung von Futtermitteln besteht. Darüber hinaus werden auch Proben nach dem Zufallsprinzip genommen, um Daten zum Status der Futtermittelsicherheit zu erheben. 31

Kontrollen finden an allen Punkten der Futtermittelkette statt. Erfasst werden beispielsweise landwirtschaftliche Betriebe einschließlich fahrbarer Mahl- und Mischanlagen, ebenso wie Händler und Tierärzte, Hersteller, Lagerhalter, Transporteure oder Grenzeingangsstellen. Dabei werden Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel beprobt und analysiert. Die Kontrolle erfasst Futtermittel für Nutztiere und Heimtiere.


Sauber: Gutes Futter für unsere Tiere Futtermittelkontrollen Für die Futtermittelkontrollen werden mit den Ländern mehrjährige ziel- und risikoorientierte Nationale Kontrollprogramme Futtermittelsicherheit ausgearbeitet. Vorrangiges Ziel dieser Kontrollprogramme ist es, in allen Ländern ein gleichmäßig hohes Niveau bei den Futtermittelkontrollen zu sichern. Die Ergebnisse der amtlichen Futtermittelüberwachung der Länder werden vom BVL zusammengestellt und ausgewertet. Die Jahresstatistik wird im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) veröffentlicht. Das BVL unterstützt das BMVEL bei der Koordinierung der Durchführung des Kontrollprogramms für Futtermittelsicherheit der Europäischen Union in Deutschland. Zusatzstoffe in der Tierernährung bedürfen einer EG-Zulassung, bevor sie in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen. Das BVL prüft und bewertet federführend für Deutschland die Zulassungsanträge für Zusatzstoffe in der Tierernährung, die von Unternehmen aus allen EG-Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Bei dieser Aufgabe wird das

BVL unterstützt von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft und dem Bundesinstitut für Risikobewertung. Das Ergebnis der Prüfung wird in einer Empfehlung an das BMVEL für die Beratungen im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit, Sektion Tierernährung der Europäischen Kommission über die Zulassung von Zusatzstoffen zusammengefasst. Das BVL ist als Mitglied der Deutschen Delegation in diese Beratungen eingebunden. Eine stets aktualisierte Liste aller für die Tierernährung zugelassenen Zusatzstoffe bietet das BVL unter www.bvl.bund.de im Internet an. Proteinquelle Bestimmte Einzelfuttermittel, die eine unmittelbare oder mittelbare Proteinquelle darstellen und die durch bestimmte technische Verfahren hergestellt werden, sind nach Europäischem Recht zulassungspflichtig. Zulassungsanträge werden von den Unternehmen bei der Europäischen Kommission eingereicht und für Deutschland federführend vom BVL gemeinsam mit der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft und dem Bundesinstitut für Risikobewertung geprüft und bewertet. Eine Zulassung kann durch die Europäische Kommission nach Zustimmung der Mitgliedstaaten erteilt werden, wenn das Erzeugnis den erforderlichen Nährwert besitzt und es bei sachgerechter Verwendung keinen ungünstigen Einfluss auf das Tier oder das von diesem gewonnene Lebensmittel hat und sich auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt nicht negativ auswirkt. Das BVL wirkt ferner mit in der Normenkommission für Einzelfuttermittel im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft, die die deutsche Positivliste für Einzelfuttermittel erarbeitet. 32


Vom BVL geprüft: Diätfuttermittel Diätfuttermittel erlangen immer größere Bedeutung in der Ernährung von Heimtieren, aber auch in der Fütterung von Nutztieren steigt ihr Einsatz kontinuierlich. Diese Produkte müssen eine besondere Zusammensetzung aufweisen oder nach besonderen Verfahren hergestellt sein und sind für Tiere bestimmt, deren Verdauung, Nährstoffaufnahme oder Stoffwechsel zeitweilig oder dauerhaft gestört ist. Damit ein Futtermittel als Diätfuttermittel in Verkehr gebracht werden darf, muss der damit angestrebte Ernährungszweck im Anhang der Richtlinie 94/39/EG gelistet sein. Die für die Futtermittelüberwachung zuständigen Behörden erhalten dadurch eine Übersicht, welche Produkte als Diätfuttermittel ausgelobt werden dürfen. Die bei der Europäischen Kommission eingereichten Anträge auf Aufnahme von besonderen Ernährungszwecken in den Anhang der Richtlinie werden für Deutschland federführend durch das BVL in Abstimmung mit der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft und dem Bundesinstitut für Risikobewertung geprüft und bewertet, bevor sie von der Europäischen Kommission nach Zustimmung der Mitgliedstaaten zugelassen werden. Von Diätfuttermitteln darf keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt ausgehen. Zudem dürfen sie als Diätfuttermittel nicht in irreführender Weise beworben werden. 33

Bestimmte Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen für die Tierernährung dürfen nur von anerkannten bzw. registrierten Betrieben hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden. Für die Anerkennung bzw. Registrierung sind die Bundesländer zuständig. Das BVL erarbeitet gemeinsam mit der Wirtschaft und den Überwachungsbehörden der Bundesländer unter Beteiligung der Wirtschaft Merkblätter, die den Ländern bei der Anerkennung oder Registrierung dieser Betriebe helfen sollen. Das Verzeichnis anerkannter und registrierter Betriebe wird vom BVL im Bundesanzeiger und im Internet veröffentlicht. Bestimmte Futtermittel, Zusatzstoffe und Vormischungen, die in Drittländern hergestellt worden sind, dürfen nur über bestimmte Grenzeingangsstellen in die Gemeinschaft eingeführt werden. Durch die Beschränkung der Grenzeingangsstellen wird sichergestellt, dass die Futtermittelüberwachung durch sachkundiges Personal beim Import umfassend gewährleistet wird. Das Verzeichnis der deutschen Grenzeingangsstellen wird vom BVL im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ist auf den Internetseiten des BVL abrufbar. Eine detaillierte Liste der Futtermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe, die nur über bestimmten Grenzeingangsstellen eingeführt werden dürfen, veröffentlicht das BVL ebenfalls in seinem Internetauftritt. <<


Pflanzenschutzmittel



Das BVL ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zuständig und bildet die nationale Koordinierungsstelle für die Prüfung von PflanzenschutzmittelWirkstoffen in der EU. Im Zulassungsverfahren ist das BVL verantwortlich für das Risikomanagement, das die Vermeidung negativer Auswirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Mensch und Umwelt zum Ziel hat.


Das BVL ist in Deutschland für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig.

Kritisch geprüft: Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel gelangen bei ihrer Anwendung zwangsläufig in die Umwelt und unter Umständen auch in Lebensmittel. Von Pflanzenschutzmitteln dürfen jedoch keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und das Grundwasser und keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen. Deshalb sind Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln seit langem reglementiert. Pflanzenschutzmittel werden in der Europäischen Union nach harmonisierten Vorgaben geprüft und bewertet. In Deutschland ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig. Es arbeitet dabei mit drei Bewertungsbehörden zusammen: Mit der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Umweltbundesamt. Das BVL steuert das Zulassungsverfahren, übernimmt die Vertretung nach außen und ist verantwortlich für das Risikomanagement, also für Zulassungsentscheidungen und administrative Maßnahmen. Grundlage für die Managemententscheidungen des BVL sind die Berichte der drei beteiligten Bewertungsbehörden und die Empfehlungen eines unabhängigen Sachverständigenausschusses. Ziel ist es, einen ausreichenden Schutz für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse zu erreichen, ohne die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu beeinträchtigen. Um eine sichere Anwendung zu gewährleisten, stehen dem BVL verschiedene Instrumente zur Verfügung: Es setzt mit der Zulassung die Anwendungsgebiete des Pflanzenschutz37

mittels fest, schreibt Sicherheitshinweise vor, die auf die Packung gedruckt werden müssen, legt Wartezeiten zwischen letzter Anwendung und Ernte fest und kann Auflagen und Anwendungsbestimmungen erteilen. Außerdem entscheidet das BVL, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Mittel auch im Haus- und Kleingartenbereich angewendet werden darf. Die Zulassung setzt voraus, dass für die Wirkstoffe, die in einem Mittel enthalten sind, Rückstandshöchstmengen festgesetzt sind und diese auch eingehalten werden können. Künftig werden alle Höchstmengen in der EU einheitlich festgesetzt. Bei dem Verfahren werden die Mitgliedstaaten mit der Europäischen Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zusammenarbeiten. Die vom BVL zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind in einer Datenbank unter www.bvl.bund.de recherchierbar. Darüber hinaus bietet das BVL im Internet eine Zusammenstellung von Pflanzenschutzmitteln an, die im ökologischen Landbau angewendet werden dürfen.


BITS UND BYTES STATT AKTEN UND ARCHIV Das BVL setzt auf Wissensmanagement und elektronische Vorgangsbearbeitung Als moderne Dienstleistungsbehörde setzt das BVL auf den Einsatz webbasierter Kommunikations- und Informationstechnologien. Ein wichtiges Instrument wird zukünftig ein elektronisches Vorgangsbearbeitungssystem sein, mit dem das BVL an allen Standorten arbeiten wird. Es wird ergänzt durch ein modernes Wissensmanagement, mit dem das gesamte Know-how der Behörde elektronisch abrufbar sein wird. Realisiert werden die Projekte unter dem Dach der von der Bundesregierung angestoßenen Initiative BundOnline 2005. Eines der zentralen Projekte ist die Umstellung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel, das in Zukunft vollständig elektronisch abgewickelt werden soll. Derzeit prüft das BVL jährlich etwa 100 Zulassungsanträge, die jeweils etwa zehn bis fünfundzwanzig Aktenordner umfassen und in vierfacher Ausfertigung eingereicht werden. Zukünftig übermitteln die Antragsteller ihre Unterlagen mit elektronischer Signatur online und bezahlen das Verfahren per ePayment. Das BVL erhält eine vollständige elektronische Akte, die in einem einheitlichen Vorgangsbearbeitungssystem bearbeitet und schließlich elektronisch archiviert wird. Zur Kommunikation mit den externen Prozessbeteiligten wird ein Portal in den Internetauftritt des BVL eingebettet, in dem Antragsteller, Bewertungsbehörden und Sachverständige ihre Dokumente austauschen. Für alle Beteiligten wird zudem der Bearbeitungsstatus online abrufbar sein.

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Das Zusammenwachsen von Geschäftsprozessen und Informationstechnik ist der Schlüssel für eine moderne Verwaltung. Wir wollen die technischen Möglichkeiten optimal nutzen und das Profil des BVL einer modernen Dienstleistungsbehörde weiter schärfen. Unser eAntrag (PSM) ist dazu ein Beitrag.<< Dr. Simone Wiegel (li.) und Britta Busch haben das Projekt zum eAntrag für die Pflanzenschutzmittelzulassung koordiniert.

Ab 2007 wird das BVL alle Anträge im Bereich der Pflanzenschutzmittelzulassung elektronisch bearbeiten. Das BVL minimiert damit den administrativen Aufwand des Verfahrens, verbessert die Qualität der Antragsbearbeitung und macht die Arbeit der Behörde transparenter, so dass alle Prozessbeteiligten von diesem Projekt profitieren. <<

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Kritisch geprüft: Pflanzenschutzmittel Lösungen für Indikationslücken Für kleine Kulturen, beispielsweise Kräuter und viele Gemüsearten, gibt es häufig keine zugelassenen Pflanzenschutzmittel, weil die herstellenden Firmen aus wirtschaftlichen Gründen auf entsprechende Anträge verzichten. Um dennoch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in solchen Kulturen in Deutschland zu ermöglichen, kann das BVL nach dem Pflanzenschutzgesetz die Anwendung von Mitteln, die für andere Kulturen zugelassen sind, in solchen Indikationslücken auf Antrag Dritter genehmigen. In Hinsicht auf den Verbraucherschutz und Umweltschutz gelten dabei dieselben Standards wie im Zulassungsverfahren. Ausnahmegenehmigungen bei akuten Pflanzenschutzproblemen Wenn eine unvorhersehbare Gefahr für Kulturpflanzen auftritt, die mit anderen Maßnahmen nicht abwendbar ist, kann das BVL kurzfristig für diesen Zweck den Vertrieb und die Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel für einen Zeitraum von maximal 120 Tagen genehmigen. Auch hier gelten die gleichen Sicherheitsstandards für den Verbraucherschutz und Umweltschutz wie im Zulassungsverfahren. Kontrolle und Überwachung nach der Zulassung Zur besseren Koordinierung der Kontrollen beim Verkehr und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln haben Bund und Bundesländer ein Pflanzenschutz-Kontrollprogramm erarbeitet. Das BVL wirkt im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung an diesem Programm mit und fasst die Ergebnisse in Jahresberichten zusammen. Die Labors des BVL führen dabei auch chemische Analysen zur Kontrolle der Produktqualität im Handel durch. Bei unerwarteten Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln kann das BVL Öffentlichkeit und Länderbehörden informieren, die Zulassung ändern oder, wenn nötig, diese vorübergehend ruhen lassen oder widerrufen. 39

Bewertung von Wirkstoffen auf EGEbene Zur Harmonisierung des Verbraucher- und Umweltschutzes in der EG gehört auch eine gemeinschaftliche Prüfung der Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden sollen. Zugelassen sind nur Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, die dieses Gemeinschaftsverfahren durchlaufen haben und in eine Positivliste aufgenommen wurden. Die Europäische Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Mitgliedstaaten führen hierzu ein gemeinsames Überprüfungsprogramm durch. Dabei wird für jeden Wirkstoff ein Bericht erstattender Mitgliedstaat bestimmt, der die Unterlagen, die von der Industrie einzureichen sind, nach harmonisierten Vorgaben auswertet. Abschließend wird ein umfangreicher Bewertungsbericht (Draft Assessment Report) der Wirkstoffeigenschaften und seiner Risiken erstellt. Dieser Bericht wird anschließend von den anderen Mitgliedstaaten in einem intensiven peer review überprüft. Dazu gehören auch regelmäßige internationale Expertentreffen, die von der Europäischen Kommission oder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit organisiert werden. Das BVL koordiniert als benannte Behörde die Mitarbeit Deutschlands in diesem umfangreichen Programm, nimmt an Beratun-


EUROPÄISCHE EXPERTEN AN EINEM TISCH Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden in der EU gemeinsam geprüft und bewertet Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sind, werden in der Europäischen Union nach einem harmonisierten Verfahren gemeinsam geprüft und bewertet. Bei der Koordinierung der Wirkstoffprüfung für Pflanzenschutzmittel unterstützt das BVL mit zwei Projekten die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Zusammenarbeit dieser Institutionen mit den 25 Mitgliedstaaten der EU. Risikobewertung Das EPCO-Projekt (EFSA Peer Review Co-ordination) unterstützt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit seit November 2003 bei der Koordinierung der Risikobewertung. Die Unterlagen der Antragsteller werden von Bericht erstattenden Mitgliedstaaten in Wirkstoffmonografien detailliert bewertet. Im Rahmen des EFSA Peer Review prüfen Vertreter aller 25 Mitgliedstaaten in Expertensitzungen diese Monografien. Das BVL sorgt für den Informationsfluss, organisiert die Sitzungen, bereitet relevante Dokumente vor und fasst schließlich die Ergebnisse zusammen. Pro Jahr werden in diesem Verfahren etwa 40 bis 45 Monografien bewertet.

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Für meine Generation ist der europäische Einigungsprozess eine glückliche Fügung. Ich freue mich, im Bereich des Pflanzenschutzes daran mitwirken zu können. Insbesondere die regelmäßigen Treffen mit meinen europäischen Kollegen sind auch eine persönliche Bereicherung.<< Dr. Jörg-Rainer Lundehn leitet im BVL die Projektgruppen EPCO und ECCO zur Unterstützung der europäischen Wirkstoffprüfung für Pflanzenschutzmittel.

Risikomanagement Das Risikomanagement, also die Entscheidung über die Aufnahme eines Wirkstoffes in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG („Positivliste“), obliegt der Europäischen Kommission nach Stellungnahme der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit. Das ECCO-Projekt (European Community Co-ordination) steuert die Bereitstellung aller relevanten Informationen für die Sitzungen und unterstützt die Europäische Kommission bei der Vorbereitung der Entscheidung und Abstimmung mit den 25 Mitgliedstaaten in Brüssel. Dieses Projekt besteht bereits seit 1996 und wurde bei der Gründung des BVL im November 2002 von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft übernommen. <<

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Kritisch geprüft: Pflanzenschutzmittel gen in den Gremien der Europäischen Union teil und setzt die Entscheidungen um. Es arbeitet dabei eng mit den zuständigen Stellen in Deutschland und auf europäischer Ebene zusammen. Daneben unterstützt das BVL die Wirkstoffprüfung mit zwei Projektgruppen, die für die Europäische Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit tätig sind. Internationale Zusammenarbeit Nicht nur bei der Bewertung von Wirkstoffen kooperieren die Zulassungsbehörden der Europäischen Union. Auch bei der Zulassung arbeitet das BVL partnerschaftlich mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten zusammen, um eine Arbeitsteilung zu erreichen und die Harmonisierung in Europa aktiv zu fördern. Über die EU hinaus basiert die Regulierung von Pflanzenschutzmitteln in vielen Bereichen auf weltweiten Normen. So erarbeitet die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) standardisierte Testmethoden, entwickelt ein international einheitliches Format für die Antragsunterlagen und fördert die Zusammenarbeit ihrer Mitglieder bei der Bewertung von Pflanzenschutzmitteln und ihren Wirkstoffen. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) legt Spezifikationen für chemische und physikalische Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln und ihren Wirkstoffen fest. Der Internationale Arbeitskreis Pflanzenschutzmittel-Untersuchung (Collaborative International Pesticide Analytical Council - CIPAC) veröffentlicht validierte Analysenmethoden. Das Codex-Komitee für Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln (CCPR) befasst sich mit der internationalen Harmonisierung von Höchstmengen. In den Gremien dieser Organisationen arbeiten Fachleute der Abteilung Pflanzenschutzmittel des BVL mit.

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Der internationale Handel mit bestimmten gefährlichen Pflanzenschutzmitteln ist durch die Rotterdamer Konvention reglementiert. Diese stellt unter anderem sicher, dass Importländer eigenständig entscheiden können, ob sie einen solchen Import zulassen, und dass den Importländern vor ihrer Entscheidung ausreichende Informationen über diese gefährlichen Pflanzenschutzmittel zur Verfügung gestellt werden. Das BVL wirkt in diesen Verfahren mit. Listung von Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen Zusatzstoffe werden Pflanzenschutzmitteln zugesetzt, um zum Beispiel die Benetzung der Blattfläche zu verbessern. Pflanzenstärkungsmittel sind unter anderem Stoffe, die die Widerstandskraft von Pflanzen erhöhen. Zusatzstoffe und Pflanzenstärkungsmittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie vom BVL gelistet sind. Vorraussetzung für die Listung ist, dass die Produkte keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben. Auch in diesem Verfahren arbeitet das BVL mit der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Umweltbundesamt zusammen. Das BVL veröffentlicht die Verzeichnisse von Zusatzstoffen und Pflanzenstärkungsmitteln im Internet. <<


Tierarzneimittel



Für die Zulassung von Tierarzneimitteln und die Mitarbeit bei EU-Zulassungsverfahren ist in Deutschland das BVL zuständig. Treten bei zugelassenen Tierarzneimitteln unerwünschte Wirkungen auf, so sind Tierärzte, Tierhalter und pharmazeutische Unternehmen verpflichtet, dies dem BVL zu melden. Ferner untersucht das BVL die aktuelle Empfindlichkeit Krankheiten hervorrufender Bakterien von Lebensmittel liefernden Tieren gegenüber verschiedenen Antibiotika und entwickelt Maßnahmen, die der Entstehung von Resistenzen entgegen wirken sollen.


Das BVL ist die nationale Zulassungsbehörde für Tierarzneimittel.

Wirksame und sichere Tierarzneimittel – Gesunde Tiere Tierarzneimittel sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, Krankheiten von Tieren zu lindern, zu heilen, zu verhüten oder zu erkennen. Somit umfasst die Definition des Begriffs Arzneimittel neben der klassischen medikamentellen Therapie auch die Bereiche Vorbeugung und Diagnostik von Erkrankungen. Die Definition entstammt dem Arzneimittelgesetz, das als einheitliche Grundlage für die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung von Mensch und Tier dient. Insbesondere Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln sollen durch dieses Gesetz sichergestellt werden. Nationale Zulassung von Tierarzneimitteln In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die zuständige Behörde für die Zulassung von Tierarzneimitteln. Im Rahmen der Zulassung eines neuen Tierarzneimittels beurteilt das BVL vom Antragsteller eingereichte Unterlagen, die die Eigenschaften des neuen Produktes nachweisen: Die Informationen zur pharmazeutischen Qualität umfassen das Herstellungsverfahren und die Beschaffenheit (Identität, Gehalt, Reinheit) des Tierarzneimittels bzw. der Ausgangssubstanzen. Auch die Stabilität wird dokumentiert, das heißt, der Zeitraum, für den die 45

Beschaffenheit und die Wirksamkeit des Produktes garantiert werden kann. Weiterhin müssen in den eingereichten Unterlagen Indikation, empfohlene Dosierung und vorgesehene Zieltierart benannt werden. Die Wirksamkeit und Verträglichkeit sind zu belegen. Anhand der Angaben zur Unbedenklichkeit wird das Risiko der Arzneimitteltherapie für das Tier selbst, den Anwender des Produktes und den Konsumenten von Lebensmitteln tierischer Herkunft und der Umwelt beschrieben.


KAMPF GEGEN RESISTENTE KEIME Das BVL wirkt daran mit, dass Antibiotika ihre Wirkung behalten Resistente Bakterien sind eine Bedrohung für die Gesundheit der Verbraucher und Tiere, da sie die Therapie von Infektionskrankheiten beeinträchtigen. Besondere Probleme bereiten Bakterien, die nicht nur gegen ein Antibiotikum resistent sind, sondern auf mehrere Antibiotika nicht mehr ansprechen. Daher ist es eine wichtige Aufgabe des BVL, die Resistenzentwicklung bei Mikroorganismen zu beobachten und deren Verbreitung durch wirksame Managementmaßnahmen entgegen zu wirken. Das BVL führt seit 2001 deutschlandweite Überwachungsstudien zur Resistenz bei Bakterien von Lebensmittel liefernden Tieren durch. Die Ergebnisse der Monitoringstudien werden bei der Zulassung von Antibiotika für Tiere berücksichtigt, indem, falls notwendig, die Anwendung des Wirkstoffs eingeschränkt wird. Praktizierende Tierärzte können auf Grundlage der Ergebnisse des BVL eine sinnvolle Vorauswahl der zur Behandlung geeigneten Antibiotika treffen.

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Als Tierarzt und Mikrobiologe kann ich die Bedeutung von Antibiotikaresistenzen für das Leben von Menschen und Tieren beurteilen. Darum weiß ich: Wir müssen in Deutschland noch mehr tun, um verlässliche Ergebnisse zur Resistenzsituation zu bekommen. Dieses Ziel zu erreichen, erfordert täglich eine Menge fachlichen und auch persönlichen Engagements.<< Dr. Jürgen Wallmann leitet das Referat Biologische Untersuchungen und Antibiotikaresistenzen.

Um verlässliche Aussagen über die aktuelle Resistenzsituation tierpathogener Bakterien machen zu können, werden kontinuierlich repräsentative Ergebnisse zur Empfindlichkeit dieser Bakterien benötigt. Daher hat das BVL seit 2001 ein Netz zwischen 35 nationalen Laboratorien aufgebaut, mit dessen Hilfe nach einem festgelegten Stichprobenplan Bakterien für die Untersuchungen gesammelt und an das BVL geschickt werden. Nach einer international anerkannten Untersuchungsvorschrift werden die Bakterien im BVL auf ihr Empfindlichkeitsverhalten gegenüber mindestens 20 Antibiotika geprüft. Durch jährliche europaweite Ringversuche wird kontinuierlich der hohe Standard der Untersuchungen bestätigt. Unter anderem im Rahmen universitärer Veranstaltungen unterstützt das BVL die Aus- und Weiterbildung zum Thema Resistenzen von Studenten und Tierärzten. <<

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Wirksame und sichere Tierarzneimittel – Gesunde Tiere Zulassungen auf europäischer Ebene Wesentliche und umfangreiche Aufgaben bei der Zulassung von Tierarzneimitteln nimmt das BVL für die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA) wahr. Das BVL wirkt mit seinen Fachleuten im Wissenschaftlichen Ausschuss für Tierarzneimittel der EMEA und seinen Arbeitsgruppen mit. Die EMEA mit Sitz in London koordiniert die Bewertung und Überwachung von medizinischen Produkten in der Europäischen Union und führt die wissenschaftlichen Ressourcen der 25 EU-Mitgliedstaaten in einem Netz mit 42 nationalen Behörden zusammen. Wird ein zentrales Zulassungsverfahren angestrebt, so wird der Antrag vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Tierarzneimittel der EMEA bearbeitet. Im Rahmen des zentralen Verfahrens wird ein Mitglied als Berichterstatter benannt und erstellt einen Bewertungsbericht, der von einem weiteren Mitglied überprüft und kommentiert wird. Gibt schließlich der Ausschuss für Tierarzneimittel eine positive Stellungnahme ab, so erteilt die Europäische Kommission dem Produkt in der Regel eine Zulassung mit EU-weiter Gültigkeit, wobei aber die Mitgliedstaaten noch Einfluss nehmen können. 47

Zugenommen hat in den letzten Jahren die Zahl der dezentralen Zulassungen. In diesem Verfahren wird die Zulassung eines Tierarzneimittels in einem Mitgliedstaat der EU beantragt. Spricht die zuständige nationale Behörde einen positiven Bescheid aus, so müssen die anderen Mitgliedstaaten diese Zulassung innerhalb von 90 Tagen anerkennen,


ZU RISIKEN UND NEBENWIRKUNGEN… Das BVL sorgt für sichere Tierarzneimittel auch nach der Zulassung Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln prüft das BVL Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit. Dennoch kann durch eine sorgfältige Prüfung der Zulassungsunterlagen noch keine vollständige Sicherheit für Arzneimittel erreicht werden. Seltene Nebenwirkungen und Risiken im Zusammenhang mit der Arzneimittelanwendung treten in klinischen Prüfungen nicht zutage, sondern erst, wenn ein Arzneimittel nach der Zulassung unter Praxisbedingungen in einer großen Population angewendet wird. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen werden dem BVL von pharmazeutischen Unternehmen und Tierärzten gemeldet. Neben den eigentlichen Nebenwirkungen bei Tieren werden auch Nebenwirkungen beim Menschen nach Anwendung von Tierarzneimitteln übermittelt sowie Beobachtungen zu mangelnder Wirksamkeit oder zu Auswirkungen auf die Umwelt. Wird ein Tierarzneimittel im Falle eines Therapienotstands bei einer Tierart angewendet, für die das Produkt nicht zugelassen ist und es treten Nebenwirkungen auf, so muss dies dem BVL gemeldet werden. Bei der Zulassung von Tierarzneimitteln, die für Lebensmittel liefernde Tiere bestimmt sind, werden Wartezeiten festgelegt, nach deren Ablauf davon auszugehen ist, dass keine für den Verbraucher gesundheitlich bedenklichen Rückstände des Arzneimittels mehr im Tierkörper vorhanden sind. Wird festgestellt, dass eine solche Wartezeit nicht ausreichend ist, so muss dies ebenfalls dem BVL gemeldet werden. Im BVL werden die Daten gesammelt und wissenschaftlich bewertet.

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Die Überwachung von Arzneimitteln auch nach der Zulassung ist wichtig. Wir sorgen dafür, dass wirksame Arzneimittel in einer möglichst sicheren und praxisorientierten Anwendungsform für die Therapie verfügbar bleiben. Manchmal erfordert es spannende „Detektivarbeit“, um die Ursachen für Nebenwirkungen herauszufinden.<< Dr. Cornelia Ibrahim ist für die Betreuung und Überwachung von Tierarzneimitteln nach der Zulassung zuständig.

Auf der Basis der gesammelten Daten können gesetzliche Maßnahmen eingeleitet werden, um die Arzneimittelsicherheit zu verbessern. Diese Maßnahmen reichen von Änderungen der Dosierung, der Indikationen, der Tierarten, über Warnhinweise bis hin zum Ruhen oder dem Widerruf der Zulassung bei schwerwiegenden Risiken. <<

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Wirksame und sichere Tierarzneimittel – Gesunde Tiere wenn nicht schwer wiegende Gründe dem entgegenstehen. Die kurze Frist stellt dabei für alle Behörden eine große Herausforderung dar. Das BVL wirkt in einer Arbeitsgruppe mit, in der die Zulassungsbehörden gemeinsam die Verfahren der dezentralen Zulassung diskutieren. Strebt ein Unternehmen in der EU die Zulassung eines Arzneimittels für Lebensmittel liefernde Tiere an, so schlägt der Wissenschaftliche Ausschuss für Tierarzneimittel der EMEA für jeden in dem Arzneimittel enthaltenen Stoff Rückstandshöchstmengen in den von behandelten Tieren gewonnenen Lebensmitteln vor. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien wird hierbei geprüft, ob und welche Rückstände eines Stoffes in den vom Tier gewonnenen Lebensmitteln auftreten und in welchen maximalen Konzentrationen solche Rückstände unter gesundheitlichen Gesichtspunkten geduldet werden können. Diese Höchstmengen gelten als verbindliche Werte nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt durch die EU-Kommission.

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Internationale Aktivitäten Zur Angleichung der Anforderungen in der Tierarzneimittelzulassung zwischen der EU, Japan und den USA wurde 1996 das VICH-Programm (International Cooperation on Harmonisation of Technical Requirements for the Registration of Veterinary Medicinal Products) ins Leben gerufen. Für pharmakologisch-toxikologische, pharmazeutische und klinische Bereiche wurden bereits Leitlinien verabschiedet und in den beteiligten Ländern und der EU implementiert. Das BVL ist intensiv in diese Aktivitäten eingebunden. Auf der Ebene der EU-Kommission und des Rates der EU, insbesondere im Bereich der Generaldirektion Binnenmarkt, ist das BVL in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten. Auch im Codex-Alimentarius-Komitee der Weltgesundheitsorganisation WHO zu Rückständen aus Tierarzneimitteln in Lebensmitteln arbeitet das BVL mit. <<


Gentechnik



Das BVL ist Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit und berät in dieser Funktion Bundesregierung und Bundesländer. Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) für wissenschaftliche Versuche muss vom BVL genehmigt werden. Sollen GVO für kommerzielle Zwecke angebaut werden, so gibt das BVL als nationale Behörde im gemeinschaftlichen Genehmigungsverfahren der EU eine Stellungnahme ab. Ferner managt das BVL für Deutschland den internationalen Informationsaustausch über lebende GVO im Biosafety Clearing House.


Das BVL prüft in Deutschland die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen.

Gentechnik: Sorgfältig prüfen, sicher zulassen Seit 2004 ist das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) auf dem Gebiet der Gentechnik die zuständige Bundesoberbehörde und nimmt Aufgaben wahr, die das Gentechnikgesetz und Verordnungen der Europäischen Union vorgeben. So prüft das BVL Anträge zum wissenschaftlichen Versuchsanbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Auch an der Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Verbindung mit Lebens- und Futtermitteln ist das BVL beteiligt. Das BVL berät die Bundesregierung sowie die Bundesländer und ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik. Gentechnikgesetz Leitschnur der Arbeit des BVL im Bereich der Gentechnik ist das Gentechnikgesetz. Es setzt Richtlinien der EU in nationales Recht um und hat zum Ziel, Leben und Gesundheit von Menschen sowie Umwelt, Tiere, Pflanzen und Sachgüter vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte zu schützen. Mit dem Gentechnikgesetz soll zudem die Möglichkeit gewährleistet werden, dass Lebens- und Futtermittel konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch veränderter Organismen verträglich nebeneinander erzeugt und in den Verkehr gebracht werden können. Ferner schafft das Gesetz den rechtlichen Rahmen für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik.

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Sicherheitseinstufungen Das BVL stuft die Sicherheit gentechnisch veränderter Organismen ein, die in geschlossenen Anlagen in der Forschung und der industriellen Produktion eingesetzt werden. Darüber hinaus erteilt das BVL in Deutschland Genehmigungen mit den dazu notwendigen Maßnahmen zur Sicherheit zeitlich und räumlich begrenzter, wissenschaftlicher Freilandversuche von GVO. Bei EU-weiten Genehmigungsverfahren zum kommerziellen Anbau von GVO („Inverkehrbringen“) gibt das BVL die deutsche Stellungnahme ab und koordiniert die nationalen und internationalen Pflichten Deutschlands zur Sicherung der Koexistenz, also der Nichtvermischung von GVO und gentechnikfreien Kulturen. Ferner koordiniert das BVL die Umweltbeobachtung (GVO-Monitoring) durch die Sammlung und Auswertung von Beobachtungsberichten privater Firmen und öffentlicher Institutionen und fördert den Informationsaustausch zwischen Antragstellern, Behörden und der Öffentlichkeit.


WO WACHSEN GENTECHNISCH VERÄNDERTE PFLANZEN? Das Standortregister schafft Transparenz und sichert die Koexistenz

Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes im Februar 2005 führt das BVL ein Standortregister, in dem Flächen verzeichnet sind, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden.

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Das Standortregister ist für mich eines der wichtigsten Instrumente zur Beobachtung möglicher unvorhergesehener Umweltwirkungen von GVO und deren Ausgleich nach Haftungsregelungen. Ich setze mich dafür ein, dass nur geprüft sichere GVO in die Umwelt entlassen und hinsichtlich ihrer Chancen und Risiken ausreichend lange beobachtet werden. << Dr. Detlef Bartsch leitet das Referat Koexistenz und GVO-Monitoring.

Jeder, der gentechnisch veränderte Pflanzen zu Versuchszwecken im Freiland ausbringen („Freisetzung“) oder eine gentechnisch veränderte, bereits zugelassene Sorte gewerblich anbauen („Inverkehrbringen“) will, muss dies dem BVL drei Monate vor der Aussaat mitteilen. Das BVL veröffentlicht die Angaben zu den jeweiligen Standorten, die Bezeichnung des gentechnisch veränderten Organismus sowie dessen gentechnisch veränderte Eigenschaften im Internet. Erst das Wissen um die Standorte des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen ermöglicht die Beobachtung möglicher unerwarteter Auswirkungen auf die Umwelt oder auf die Gesundheit von Mensch und Tier. Zudem bietet das Standortregister interessierten Bürgern, Verbänden und Landwirten die Möglichkeit, sich über gentechnisch veränderte Pflanzen in ihrem Umfeld zu informieren. Das Standortregister schafft die notwendige Transparenz für eine Koexistenz von Landwirten, die ohne gentechnisch veränderte Organismen wirtschaften und Betrieben, die sich für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden. Das Standortregister stellt damit eine wichtige Voraussetzung für die Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern dar. Wer gegenüber dem BVL ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann zudem auf Antrag auch personenbezogene Daten einsehen. Eng an das Standortregister angebunden ist das Antragsregister. Das Antragsregister unter www.bvl.bund.de bietet Informationen zu Anträgen auf kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen („Inverkehrbringen“) sowie eine Liste mit Anträgen auf Freisetzungen zu wissenschaftlichen Zwecken. << 54


Gentechnik: Sorgfältig prüfen, sicher zulassen Genehmigungsverfahren für Freisetzung und Anbau Die Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen zu Versuchszwecken im Freiland („Freisetzung“) sowie der kommerzielle Anbau von GVO („Inverkehrbringen“) sind genehmigungspflichtig. Das Genehmigungsverfahren für die Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO umfasst die wissenschaftliche Prüfung molekularbiologischer, gesundheitlicher und ökologischer Daten durch das BVL, eine mehrwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Konsultation weiterer Bundes- und Landesbehörden, wie dem Bundesamt für Naturschutz, dem Robert-Koch-Institut und dem Bundesinstitut für Risikobewertung. Bei allen Antragsverfahren holt das BVL das Votum der Zentralen Kommission für die biologische Sicherheit ein, in dem Fachleute aus den Gebieten Bakteriologie, Virologie, Pflanzenzüchtung, Medizin, Ökologie sowie Arbeits- und Umweltschutz vertreten sind. Ferner führt das BVL das öffentliche Register, in das jeder Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen einzutragen ist. Gentechnik in Lebensmitteln Eine Zulassung für ein GVOLebensmittel wird nur dann erteilt, wenn genügend wissenschaftliche Daten vorhanden sind, um die Sicherheit des betreffenden Produkts zu bewerten. Darüber hinaus muss auf Grundlage dieser Daten und nach dem derzeitigen Stand des Wissens das GVO-Lebensmittel als genau so sicher und gesundheitlich unbedenklich eingeschätzt werden wie ein vergleichbares konventionelles Produkt. Der Antragsteller muss ein Verfahren zur Verfügung stellen, mit dem der GVO jederzeit nachgewiesen und identifiziert werden kann. Für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen, Lebensmitteln und Futtermitteln ist das BVL die zuständige deutsche Behörde bei Verfahren der Europäischen Union. Das BVL nimmt Anträge auf Zulassung entgegen, leitet die Anträge an die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) weiter, prüft die Vollständigkeit und die Quali55

tät der gelieferten Untersuchungsdaten, bewertet die Risikoanalyse des Antragstellers und gibt gegenüber der EFSA eine eigene Stellungnahme ab. Darin trifft das BVL Aussagen, ob dem Antrag aus deutscher Sicht zuzustimmen ist, ob eventuell Unterlagen beim Antragsteller nachzufordern sind oder der Antrag abzulehnen ist, da unvertretbare schädliche Einwirkungen auf die im Gentechnikgesetz definierten Schutzziele möglich sind. Das BVL wird in seiner Tätigkeit vom Robert-KochInstitut, der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, dem Bundesamt für Naturschutz und dem Bundesinstitut für Risikobewertung durch Gutachten unterstützt und gibt deren Einschätzungen an die EFSA weiter. EU-weite Anträge werden in einem EUGemeinschaftsverfahren bearbeitet, bei dem bei Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten die EU-Kommission vermittelt und gegebenenfalls eine eigene verbindliche Entscheidung herbeiführen kann. Das BVL kann nach Maßgabe einer europäischen Entscheidung für Deutschland Empfehlungen zum Umfang der Verwendung und zur Umweltbeobachtung der GVO und ihrer Produkte umsetzen. Das BVL bietet die Koordination der Überwachungsprogramme von GVO durch die Bundesländer in Deutschland an.


EXPERTEN GEBEN ORIENTIERUNG IN SACHEN GENTECHNIK Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit prüft mögliche Risiken gentechnisch veränderter Organismen

Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) ist ein Gremium ehrenamtlich tätiger Experten, das gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf mögliche Risiken für den Menschen und die Umwelt prüft und Stellungnahmen dazu abgibt. Die Stellungnahmen der ZKBS stellen Empfehlungen dar, die zu berücksichtigen sind. Wird von den Empfehlungen der ZKBS abgewichen, so ist dies zu begründen. Die Geschäftsstelle der ZKBS ist beim BVL eingerichtet. Zu ihren Aufgaben zählen die Bewertung der Sicherheit gentechnischer Arbeiten und Anlagen sowie die Bewertung der Sicherheit von GVO, die zu Versuchszwecken im Freiland ausgebracht oder vermarktet werden. Mit der Änderung des Gentechnikgesetzes im Februar 2005 wurde die ZKBS in zwei Ausschüsse aufgeteilt.

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Wir Wissenschaftler im BVL bereiten die Entscheidungen der ZKBS umfassend vor. Mit der hohen fachlichen Kompetenz steuern die Kommissionsmitglieder, die den Gegenstand der Diskussion aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten, noch viele Aspekte bei. Diese fachliche Tiefe und das breite wissenschaftliche Spektrum machen meine Arbeit interessant und herausfordernd.<< Dr. Inge Kruczek koordiniert die Arbeit der ZKBS.

Den Ausschuss für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen bilden 16 Sachverständige. Er führt die Risikobewertung von Mikroorganismen und die Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten durch und empfiehlt geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Der Ausschuss für Freisetzungen und Inverkehrbringen bewertet die Sicherheit einer Freisetzung oder eines Inverkehrbringens von GVO und gibt gegenüber dem BVL als der zuständigen Genehmigungsbehörde seine Stellungnahme ab. Ihre Beschlüsse fasst die Kommission entweder in einem schriftlichen Verfahren oder auf einer nicht-öffentlichen Sitzung, die ungefähr jeden zweiten Monat im BVL stattfindet und zu denen die zuständigen Landesbehörden und Bundesministerien eingeladen werden. Zur Information der Öffentlichkeit wird jährlich einen Tätigkeitsbericht publiziert. <<

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Gentechnik: Sorgfältig prüfen, sicher zulassen Umweltbeobachtung GVO unterliegen nach ihrer Zulassung in der Europäischen Union einer Umweltbeobachtung. Verantwortlich für die Organisation und Durchführung dieses Monitorings ist der Genehmigungsinhaber, also in der Regel das Unternehmen, das den GVO entwickelt hat. Die Antragsteller haben dem BVL ihre Monitoringpläne zur Prüfung vorzulegen und müssen jährlich über ihre Umweltbeobachtungen Bericht erstatten. Das BVL ist berechtigt, bei unvorhergesehenen schädlichen Auswirkungen besondere Sicherheitsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Überwachungsbehörden der Bundesländer anzuordnen. Das BVL kann auch Verfahren einleiten, die den Einsatz oder Verkauf eines GVO als Produkt oder in einem Produkt in Deutschland vorübergehend einschränken oder verbieten, wenn eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt wahrscheinlich ist. Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von GVO Für die Rückverfolgbarkeit eines Lebens- oder Futtermittels von der landwirtschaftlichen Produktion bis zur Verarbeitung und zum Verkauf an den Verbraucher ist eine lückenlose Dokumentation und Kennzeichnung notwendig. Das BVL prüft in Zusammenarbeit mit den übrigen europäischen Behörden die vom Antragsteller vorgeschlagene Kennzeichnung und koordiniert die von den Bundesländern durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen und stellt ein Register über zugelassene GVO und ihrer Nachweismethoden bereit. 57

Internationale Aktivitäten Eine Plattform für den Austausch von Informationen zu gentechnisch veränderten Organismen bietet das Biosafety Clearing House. Auf der Internetplattform http://bch.biodiv.org wird ein Genregister bereitgestellt, das Informationen über spezifische GVO nach Organismus zum Inhalt hat sowie zur Art der Veränderung und zum Herkunftsland. Ferner ist eine amtliche Methodensammlung zum Nachweis von GVO Teil des Genregisters. Deutschland hat sich mit der Annahme des Cartagena-Protokolls der Vereinten Nationen dazu verpflichtet, am Biosafety Clearing House mit zu arbeiten. Diese Aufgabe wurde dem BVL übertragen. Das BVL ist Mitglied des Konsortiums European Network of GMO-Laboratories, das spezielle Nachweisverfahren von GVO nach aktuellem Stand der Wissenschaft weiterentwikkelt.<<


Das Bundesamt



Ein neues Bundesamt:

Das BVL wurde im Jahr 2002 als Zulassungs- und Managementbehörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz gegründet. Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Als Hauptsitz des BVL wurde Braunschweig festgelegt, weitere Dienststellen befinden sich in Berlin und Bonn. Die Behörde wird nach vollständigem Abschluss des Aufbaus etwa 400 Mitarbeiter beschäftigen.


Das BVL ist die Managementbehörde für gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Engagiert und verantwortungsbewusst Zahlreiche Krisen wie die Belastung von Futtermittel mit Dioxin, die missbräuchliche Verwendung von Antibiotika in der Schweinemast und nicht zuletzt das Auftreten von BSE in Deutschland erschütterten Ende der neunziger Jahre das Vertrauen der Bürger in die Sicherheit der Lebensmittel. Der Empfehlung des Berichts der Präsidentin des Bundesrechnungshofs, Hedda von Wedel, folgend, wurde im Zuge der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zum 1. Januar 2002 die Bundesanstalt (später Bundesamt) für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als zuständige Behörde für das Risikomanagement errichtet, um die Koordination zwischen Bund und Bundesländern sowie die Kommunikation von Risiken zu verbessern. Zudem wurden Bewertung und Management von Risiken, die früher unter dem Dach einer Institution vereint waren, von einander getrennt, um die Transparenz des staatlichen Handelns zu verbessern. Die Aufgaben der Behörde sind im BVL-Gesetz sowie in verschiedenen Fachgesetzen im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-, Futtermittel-, Pflanzenschutz-, Arzneimittel- und Gentechnikrecht festgeschrieben. Das Bundesamt ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Als Hauptsitz des BVL wurde Braunschweig bestimmt, weitere Dienststellen befinden sich in Berlin und Bonn. Die Behörde gliedert sich in einen Leitungsbereich, dem die Pressestelle und die Querschnittseinheiten Zentrale Steuerung, Verwaltung und Informationstechnik direkt unterstellt sind sowie drei Fachabteilungen und eine Referatsgruppe (siehe Seite 72). Die 61

Behörde wird nach vollständigem Abschluss des Aufbaus etwa 400 Mitarbeiter beschäftigen. Das Haushaltvolumen des BVL umfasste im Jahr 2005 rund 30 Millionen Euro. Zum Aufbau der neuen Behörde nahmen im Mai 2002 fünfundzwanzig Mitarbeiter in Bonn die Arbeit auf. Hinzu kamen im Zuge der Errichtung des Bundesamtes die Abteilung für Pflanzenschutzmittel von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft und der Bereich Futtermittel von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, das im Zug der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes aufging im BVL, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Bundesforschungsinstitut für Tier gesundheit, wurde der Fachbereich Tierarzneimittelzulassung ins BVL integriert, ebenso wie eine Reihe von Fachaufgaben aus dem Bereich der Lebensmittelsicherheit. Im Jahr 2004 übernahm das BVL die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen vom Robert-Koch-Institut. <<


Besucher, Bücher und Budgets Die Zentrale Steuerung ist eine Querschnittseinheit, die dem Präsidenten des BVL direkt unterstellt ist. Sie stellt Dienstleistungen innerhalb der Behörde zur Verfügung. Zu den Aufgaben gehören die allgemeinen Rechts- und Grundsatzangelegenheiten, internationale Kontakte, das Controlling sowie die Bibliothek. In ihrer Zuständigkeit für Rechts- und Grundsatzfragen prüft die Zentrale Steuerung Verträge und Verwaltungsvereinbarungen, erstellt den Geschäftsverteilungsplan und vertritt das BVL bei Grundsatzangelegenheiten vor Gericht. Internationales Im Bereich der internationalen Angelegenheiten werden Projekte im Ausland betreut, Kontakte mit Behörden anderer Länder aus den Bereichen Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit koordiniert und Besuche ausländischer Delegationen organisiert. In der Vergangenheit wurden bereits Twinning-Projekte in Litauen (Strengthening of Food Safety Control, Food Laboratories in Lithuania), in Ungarn und Polen sowie der Türkei (Restructuring and Strengthening of the Food Safety and Control System in Turkey) betreut. Das BVL stellt bei diesen Projekten sowohl die Projektleitung als auch fachlichen Sachverstand in Form

Die Zentrale Steuerung ist interner Dienstleister im BVL.

von Kurzzeitexperten zur Verfügung. Im Kontakt mit Schwesterbehörden in den Mitgliedstaaten der EU ist es Ziel, ein Austauschprogramm von Mitarbeitern zu organisieren. Darüber hinaus führt die Zentrale Steuerung die Kosten- und Leistungsrechnung im BVL ein. Nach der Entscheidung auf Bundesebene die Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen, sind hierzu die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Mit der Einführung in den Organisationseinheiten wird es dann möglich, projektbezogen die Kosten beispielsweise eines Zulassungsverfahrens zu ermitteln. Auf der Grundlage der dann vorliegenden Kennzahlen können Maßnahmen des Controllings eingesetzt und für das Qualitätsmanagement genutzt werden. Clearing Die Zentrale Steuerung vermittelt ferner als Clearingstelle bei zwischen den Einheiten bzw. Abteilungen auftretenden Fragestellungen. Außerdem nimmt sie die Funktion einer Kontaktstelle zu externen Auftraggebern wahr, insbesondere den Bundesministerien. Als weitere Dienstleistung für die Behörde wird schließlich die Bibliothek von der Zentralen Steuerung aus betrieben. << 62


Die Verwaltung des BVL: Dienstleistungsorientiert und flexibel

Drehscheibe und Dienstleister fürs Amt Die moderne öffentliche Verwaltung einer Bundesbehörde sieht sich großen Herausforderungen gegenüber gestellt, die denen großer Unternehmen vergleichbar sind. Es bestehen hohe Qualitätsansprüche an Produkte und Dienstleistungen, Entwicklungen und Güter sind einem raschen technologischen Wandel unterworfen und werden innerhalb kurzer Zeit von neuen Produkten und Innovationen ersetzt. In den Produktionsprozessen soll Ressourcen schonend und umweltverträglich gearbeitet werden. Viele Aktivitäten finden auf internationaler Ebene statt. Die Verwaltung des BVL stellt sich diesen Herausforderungen und sieht sich als moderner Dienstleister für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes, um sie in ihrer Arbeit so umfassend wie möglich zu unterstützen. Personalentwicklung Nur mit größter Flexibilität können diese Herausforderungen bewältigt werden. Die Verwaltung des BVL begegnet dem unter anderem mit einem modernen Personalmanagement. Der arbeitende Mensch verlangt heute im Beruf Sinnentfaltung, Anerkennung, gutes Arbeitsklima sowie angenehme und gesunde Arbeitsverhältnisse. Daher werden sozialen Kontakten am Arbeitsplatz, Gemeinschaftsgefühl und einer teamorientierten Zusammenarbeit sowie einer hohen Identifikation mit dem Arbeitgeber großes Gewicht eingeräumt. Das Personalmanagement umfasst die Gewinnung neuen Personals und reicht über die Beurteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Einsatz des Personals bis zur Betreuung und Entwicklung des gesamten BVL-Teams. 63

Um den künftigen Herausforderungen begegnen zu können, sollen die Beschäftigten des BVL durch ein Personalentwicklungskonzept gefordert und gefördert werden. Die Personalentwicklung hat primär das Ziel, das Leistungs- und Lernpotential aller Beschäftigten zu erkennen, zu erhalten und zu fördern, um die Motivation und Arbeitszufriedenheit zu erhalten und zu erhöhen sowie die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ebenso wie Führungskräfte gefördert werden. Hierfür bedient sich das BVL auch eines gezielten Coachings. Die Aus- und Fortbildung ist ein weiterer Baustein des Personalentwicklungskonzepts. Ziel ist auch die Entwicklung einer positiven Kommunikationskultur im BVL, in der Konflikte konstruktiv gelöst werden. Die Personalentwicklung fördert ferner die Gesundheit der Beschäftigten. <<


Neue Risiken frühzeitig identifizieren Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) befasst sich mit breit gefassten, wissenschaftlichen Fragestellungen aus dem Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Dazu entwickelt das BVL zusammen mit anderen europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörden ein kohärentes und strategisches Konzept, das den Forschungsbedarf und die Forschungsziele im Bereich der Lebensmittelsicherheit aufzeigt. Auf längere Sicht zielt dieses Engagement darauf ab, ein grenzüberschreitendes Forschungsnetzwerk zu entwickeln. Ein Schwerpunkt des BVL liegt in diesem Zusammenhang bei der Entwicklung von Systemen zur Risikofrüherkennung. Die bestehenden europäischen Systeme haben die Aufgabe, Risiken zu überwachen und zu bewältigen. In diesen Systemen wird jedoch erst reagiert, wenn bereits Risiken für den Verbraucher aufgetreten sind. Zusätzlich zu diesen Schnellwarnsystemen ist daher ein System notwendig, mit dem neue und unvorhergesehene Risiken frühzeitig erkannt werden können, um Risiken in der Lebensmittelsicherheit

Das BVL arbeitet an neuen Systemen zur Risikofrüherkennung.

zu identifizieren, bevor größere Probleme entstehen. Das von der EU-Kommission im Rahmen des ERA-NET-Programms geförderte Projekt Europaweite aktive und vorausschauende Darstellung zukünftiger Risiken im Bereich der Lebensmittelherstellung (PERIAPT) war der erste Schritt auf dem Weg zu einem solchen System (www.periapt.net). Mit PERIAPT wurde erstmals ein Forum für den Austausch von Informationen und Erkenntnissen im Bereich der frühzeitigen Aufdeckung von Risiken der Lebensmittelsicherheit geschaffen. Neben dem BVL waren Lebensmittelbehörden aus fünf weiteren Mitgliedstaaten an PERIAPT beteiligt. Das von der niederländischen Voedsel en Waren Autoriteit (VWA) koordinierte Projekt lief im September 2004 aus, wird jedoch im Rahmen des ERA-NET- Projektes Lebensmittelsicherheit – Errichtung einer europäischen Plattform für den Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsrisiken (SAFEFOODERA) fortgesetzt (www.safefoodera.net). SAFEFOODERA ist ein Konsortium staatlicher Lebensmittelsicherheitsbehörden aus 15 Mitgliedstaaten und drei assoziierten Ländern. Koordiniert wird das von der EU-Kommission geförderte Programm vom Nordic Innovation Centre. Das BVL ist Mitglied im Europäischen Lenkungsausschuss von SAFEFOODERA, sowie im Arbeitskreis, der sich mit der Früherkennung von Risiken beschäftigt. << 64


Die Informationstechnik und das Wissensmanagement des BVL

Informationen intelligent managen Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) begreift Informations- und Wissensmanagement als mehrdimensionale Strategie, bei der die übergreifende Generierung, Verwaltung und Verbreitung von Wissen und webbasierten Dienstleistungen als ein unverzichtbares Element einer effizienten und zeitgemäßen Verwaltung angesehen wird. Dabei kommt beim BVL modernste Informationstechnologie zum Einsatz.

wendungen hinterlegten Informationen und das Wissen der Mitarbeiter im Bundesamt ganzheitlich zu vernetzen. Über das BVL-Intranet wird der Wissens- und Informationsbestand der gesamten Behörde logisch strukturiert und durch klare Benutzerführung schnell auffindbar.

Angesichts stets wachsender Anforderungen an die Dokumentation von Verfahren, die Information von Öffentlichkeit, Behörden und Antragstellern, angesichts umfassender Berichtspflichten an die EU sowie weiterer zahlreicher Managementaufgaben genießt die ständige Weiterentwicklung des Informations- und Wissensmanagements im BVL eine hohe Priorität.

Ein weiterer bedeutender Grundpfeiler des BVL-Wissensmanagements ist das Fachinformationssystem für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (FIS-VL). Mit dem FIS-VL baut das BVL eine effiziente Informationsplattform für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf, das auf einem leistungsfähigen Dokumentenmanagementsystem basiert. Dokumente können eingestellt, heruntergeladen, ausgedruckt und bearbeitet werden. Für Projekt- und Arbeitsgruppen können geschlossene Bereiche eingerichtet werden, zu denen nur die jeweiligen Gruppenmitglieder Zugang haben. Dies ermöglicht eine standortübergreifende Zusammenarbeit beteiligter Behörden und Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Das BVL baut zu diesem Zweck eine schlagkräftige, dezentrale Informations- und Kommunikationsplattform nach einheitlichen Standards zur weitgehenden Integration aller internen Prozess- und Arbeitsabläufe, Wissensbasen, Datenflüsse und Datenanalysen in der Behörde auf. Dabei ist die IT als Dienstleister weitgehend in alle Prozessabläufe im Bundesamt eingebunden. In seinem Rahmenkonzept zur Struktur der IT sieht das BVL einen datenbankgestützten, browserbasierten Aufbau nach offenen Standards (Linux, XML) vor. Der Aufbau des BVL-Wissensmanagements erfolgt im Kontext der IT-Strategie des Bundesamtes, die auf den BundOnline 2005-Umsetzungen der Dienstleistungen, dem Intranet, dem Fachinformationssystem und dem Internet beruht. Hierdurch wird die Kopplung des Intranets mit dem Fachinformationssystem (FIS-VL), den externen Datenbanken und unterschiedlichen BundOnline 2005 Fachanwendungen die Basis für das gesamte interne Informations- und Wissensmanagement im BVL sein. Es gilt hierbei die verschiedenen Informations- und Kommunikationssysteme, die in Fachan65

Darüber hinaus ist die Digitalisierung der Zulassungsverfahren Grundlage für die Definitionen weiterer InternetProjekte, die zurzeit im Rahmen von BundOnline 2005 in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen umgesetzt werden. <<


Kommunikation



Übergeordnetes Ziel der Kommunikation des BVL ist es, durch transparentes Handeln das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelsicherheit zu stärken. Im Rahmen einer eigenständigen Risikokommunikation vermittelt das BVL Verwaltungsentscheidungen, deren fachliche Grundlagen und die einzuleitenden oder stattfindenden Managementmaßnahmen. Die Kommunikation stellt für das BVL eine Querschnittsaufgabe dar, an der alle Mitarbeiter des Amtes mitwirken.


Transparent und gesprächsbereit präsentiert sich die Kommunikation des BVL.

Im Dialog mit Bürgern und Medien Risiken, die von Lebens- und Futtermitteln ausgehen, müssen so früh wie möglich erkannt und politischen Entscheidungsträgern wie auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Dies war eine der Kernforderungen, die die Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel, in einem Gutachten zur Neuorganisation des Verbraucherschutzes im Jahr 2001, vor Bildung des BVL, formuliert hat. Heute wird der Dialog mit Entscheidern und Öffentlichkeit zu möglichen Risiken auch durch die Kommunikation des BVL getragen. Im Rahmen der Risikokommunikation vermittelt das BVL politische Entscheidungen, deren fachliche Grundlagen und die einzuleitenden oder stattfindenden Managementmaßnahmen.

Risikoregulierung Das Management von Risken erfolgt im BVL in einem dreistufigen System. Im ersten Schritt steht die Erkennung von Risiken im Mittelpunkt. Dies geschieht vielfach durch den Input des Bundesinstituts für Risikobewertung, durch Meldungen aus den Schnellwarnsystemen, auf Grund von Erkenntnissen aus der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer oder dem LebensmittelMonitoring. In einem zweiten Schritt sind diese Risiken im Hinblick auf ihre Wirkung auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Auswirkungen auf die Umwelt vom Bundesinstitut für Risikobewertung oder anderen Bundesbehörden abzuschätzen. Auf Grundlage dieser Bewertungen leitet das BVL Maßnahmen zum Risikomanagement ein. Der gesamte Ablauf einer Risikoregulierung wird begleitet durch Kommunikation mit der Öffentlichkeit, mit betroffenen und interessierten Gruppen, mit staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen und mit Fachleuten.

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Im Dialog mit Bürgern und Medien Kommunikation als Querschnittsaufgabe Die Risikokommunikation stellt für das BVL eine Querschnittsaufgabe dar, an der alle Mitarbeiter des Amtes mitwirken. Die Pressestelle koordiniert die Kommunikation der Behörde in Abstimmung mit dem Präsidenten. Die Kommunikation von Themen aus den Bereichen Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit findet im Zusammenspiel des BVL mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und den Bundesforschungsanstalten statt. Dialog statt Durchsage Übergeordnetes Ziel der Risikokommunikation des BVL ist es, durch Transparenz das Vertrauen der Verbraucher in die staatlichen Einrichtungen der Lebensmittelsicherheit zu stärken. Dazu geht das BVL in seiner Risikokommunikation über die traditionell an Output orientierten Instrumente wie Pressemitteilungen, Publikationen und Pressekonferenzen hinaus.

Dialog mit Stakeholdern Das BVL steht in ständigem Austausch mit Verbänden, der Wirtschaft, anderen Behörden aus dem In- und Ausland sowie der Politik. Sie werden im Arbeitsablauf des BVL bereits bei der Informationssammlung einbezogen und werden oftmals bei der Entwicklung von Handlungsoptionen zum Risikomanagement konsultiert. Seine Dialogpartner bindet das BVL in Workshops, Anhörungen und Arbeitsgruppen ein und schafft über Foren im Internet eine Plattform für Fachleute. In Fachausschüssen hat das BVL die Geschäftsführung übernommen. Das BVL ist in Gremien aktiv, in denen Vertreter des behördlichen Verbraucherschutzes, der Wirtschaft und von Verbraucherseite mitwirken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVL nehmen an Fachtagungen und Konferenzen teil und führen selbst Veranstaltungen durch. Verbraucherkommunikation Das BVL steht als Managementbehörde für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im ständigen Dialog mit den Verbrauchern. Jeden Tag erreichen zahlreiche Verbraucheranfragen das BVL. Entscheidungen zum Risikomanagement und Maßnahmen zu deren Durchführung richten sich vielfach an Fachkreise auf behördlicher Ebene und Antrag stellende Unternehmen. Eine transparente Risikokommunikation muss dennoch den Anspruch haben, auf allen Ebenen so weit wie möglich laienverständlich zu sein und damit Entscheidungen und Maßnahmen transparent zu machen.

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Impressum/Adressen Sichere Lebensmittel – Umfassender Verbraucherschutz Das BVL managt Risiken, bevor Krisen entstehen © 2005 BVL Herausgeber:

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Pressestelle • Postfach 14 01 62 • 53056 Bonn Telefax: 02 28/61 98-160 E-Mail: pressestelle@bvl.bund.de

Art Direction/Redaktion: Jochen Heimberg (BVL) Fotos:

Marcus Gloger, Bonn

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Gestaltung:

externbrink und weber, Agentur für Kommunikation, Köln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine eigenständige Bundesober-

Druck:

Farbo Print und Media GmbH, Köln Gedruckt auf BVS-Matt (Umschlag: 300 g, Innen: 135 g).

behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt-

Bestellnummer:

BA-PR-001 (0505/5’)

schaft. Mit der Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen trägt das BVL eine große Verantwortung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt das BVL umfassende Dienstsitz Berlin Diedersdorfer Weg 1 12277 Berlin (Marienfelde) Telefon: 0 18 88/4 12-0 Telefax: 0 18 88/4 12-29 56

Dienstsitz Braunschweig Messeweg 11/12 38104 Braunschweig Telefon: 05 31/2 99-5 Telefax: 05 31/2 99-30 02

Dienstsitz Bonn Rochusstraße 65 53123 Bonn (Duisdorf) Telefon: 02 28/61 98-0 Telefax: 02 28/61 98-120

E-Mail für alle Dienstsitze poststelle@bvl.bund.de

Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern. Im BVL engagieren sich rund 400 Mitarbeiter für sichere Lebensmittel und einen

Internet www.bvl.bund.de

umfassenden Verbraucherschutz.


Das Bundesamt

Zentrale Steuerung Allg. Rechts- und Grundsatzangelegenheiten, Clearingstelle

Verwaltung Personal, Haushalt, Organisation

Das BVL im Netz Eine besonders wichtige Rolle in der Kommunikation stellt für das BVL das Internet dar. Praktisch alle Aktivitäten der Behörde sowie eine Vielzahl von Informationen stehen unter www.bvl.bund.de den verschiedenen Benutzergruppen zur Verfügung. Dabei sind weite Teile des BVL-Internetangebots laienverständlich verfasst, auch wenn es zum Teil um komplexe Sachverhalte geht. Als bürgernahe und transparent arbeitende Behörde will sich das BVL nicht hinter Fachterminologien verstecken, die interessierte Bürger ausschließt oder abschreckt. Wiederum andere Anforderungen erfüllt das BVL in den Onlineangeboten für Antragsteller, beispielsweise im Bereich der Tierarznei- und Pflanzenschutzmittel. Hier ist es das Ziel des BVL, möglichst nutzerfreundliche Angebote zu entwickeln, die vollständig elektronisch bearbeitet werden können. 71

Kommunikation mit den Medien Das BVL wird als Managementbehörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz von zahlreichen Zeitungen und Zeitschriften, von Radio und Fernsehen befragt, wenn es beispielsweise um Rückstände in Lebensmitteln geht oder um die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Pressestelle des BVL kommuniziert die Managemententscheidungen der Behörde und stellt sich kritischen Nachfragen. Mit aktuellen Presseinformationen und umfangreichen Hintergrundinformationen zu Fachthemen bereitet die Pressestelle die vielfach komplizierten Sachverhalte für die Medien und die allgemeine Öffentlichkeit auf. In zahlreichen Presse- und Hintergrundgesprächen steht das BVL im direkten Austausch mit den Journalisten. <<

Informationstechnik Informations- und Kommunikationstechnik, Informationssysteme

Präsident Dr. Christian Grugel

Pressestelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jochen Heimberg

Leitungsbüro

Abteilung 1 Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände

Abteilung 2 Pflanzenschutzmittel

Abteilung 3 Tierarzneimittel

Referatsgruppe Gentechnik

Dr. Klaus Werner Bögl

Dr. Hans-Gerd Nolting

Prof. Dr. Dr. Reinhard Kroker

Prof. Dr. Hans-Jörg Buhk

Referat 101 Lebensmittel

Referat 201 Grundsatzangelegenheiten bei Pflanzenschutzmitteln

Referat 301 Zentrale Steuerung der Tierarzneimittelzulassung

Referat 401 Grundsatzangelegenheiten der Gentechnik

Referat 202 Zentrales Verfahren und Qualitätsmanagement

Referat 302 Formalpharmazie, Qualitätsbeurteilung

Referat 402 Sicherheitsempfehlung und Zentrale Kommission für biol. Sicherheit

Referat 203 Nationale Zulassung und Genehmigungsverfahren

Referat 303 Veterinärmedizinische Beurteilung, Beurteilung der Umweltverträglichkeit

Referat 403 Freisetzen und Inverkehrbringen

Referat 204 EG-Verfahren

Referat 304 Betreuung und Überwachung nach der Zulassung (Post-Marketing)

Referat 102 Futtermittel Referat 103 Geschäftsstelle der Ausschüsse, Koordinierte Überwachungsprogramme Referat 104 Schnellwarnsysteme, Krisenmanagement Referat 105 Bedarfsgegenstände, Methodenstandardisierung, Monitoring und Kontaktallergien Referat 106 Nationale Kontaktstelle für Überwachungsmaßnahmen der EU und Drittstaaten Referat 107 Lebensmittelmonitoring, Rückstandskontrollprogramme, Datenmeldestelle Referat 108 Nationales und EU-Referenzlabor für pharmakologisch wirksame Stoffe und Kontaminanten

Referat 205 Pflanzenschutzmittelanwendungen Referat 206 Produktchemie und Analytik Referat 207 Gesundheit Referat 208 Naturhaushalt Referat 209 Nachzulassungsmonitoring, Meldeverfahren und Öffentlichkeitsfragen

Referat 305 Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe Referat 306 Biologische Untersuchungen, Antibiotikaresistenz

Referat 404 Koexistenz und GVO-Monitoring Referat 405 Rückverfolgung und Nachweisverfahren (Biosafety Clearing House)


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