Gefahren im Internet
tipps für Eltern
Für Eltern ist wichtig zu wissen, dass Minderjährige zwischen sieben und 17 Jahren als beschränkt geschäftsfähig gelten. Sie können zwar in eigenem Namen Verträge abschliessen, die Wirksamkeit hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Als Eltern müssen Sie somit nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen.
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Vermitteln Sie Ihren Kindern ein kritisches Einschätzungsvermögen gegenüber Internetangeboten und weisen Sie auf die möglichen Gefahren hin.
➜ Illegaler Inhalt auf Computern und MobilgerÄten: Jugendliche machen sich strafbar durch den Besitz, das Verbreiten und die Weitergabe von Texten, Bildern und Videos, die andere Personen beleidigen, bedrohen und in ihrer Integrität verletzen. Dies gilt auch für Bilder und Videoclips mit harter Pornografie, Extremismus und Gewaltdarstellungen. ➔
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