Cybermobbing - Gefahren im Internet

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Cybermobbing

Editorial

BING ist kein Liebe Leserinnen und Leser! elikt»

Bild: zvg

Präventionsangebote analysiert, uns in die Begriffe der sozialen Medien und des Internets vertieft und Tipps zusammengestellt, die Eltern, Lehrern, aber auch Jugendlichen und Kindern helfen sollen, sich vor den Gefahren des InformationsWorld Wide Webs zu schützen. Den Schwerpunkt Die und Kommunikationstechnologie (ICT) haben das Thema aus polizeilicher, aberKommuniauch aus hat in wir denauf letzten zehn Jahren weltweit die seelsorgerischer Sicht – so wird die CPV Schweiz kationsstrukturen der gesetzt Gesellschaft grundlegend veränHerr Nägeli, was bedeutet Cybermobbing genau? ihremNeue Namen gerecht. dert. Medien sind■für viele Jugendliche und junge Mobbing bedeutet im weiteren Sinn, andere Menschen Erwachsene («Digital Natives») unverzichtbar geworden. ständig, wiederholt und regelmässig zu schikanieren, zu Die Entwicklung zeigt eine noch nie da gewesene Dynaquälen und seelisch zu verletzen. Wir sprechen mik von und Mob­ scheint erst der Anfang der Verknüpfung realer bing am Arbeitsplatz, in der Schule und neu und auchvirtueller von Welten zu sein. Cybermobbing. Dies kann so weit führen, dass Personen über E­Mail, im Chat oder in Communitys belästigt, be­mehr zeigt sich, dass die Nutzung Neuer Medien Mehr und droht oder gar erpresst werden. Vor allem Kinder undProblemen führen kann. Bestimmte Angebote auch zu Jugendliche nutzen die Neuen Medien immerdes häufiger Internets haben ein besonderes Potenzial, Nutzer/auch für solche fiesen Machenschaften. innen sehr stark an sich zu binden. Im psychosozialen Bereich zeigt sich problematisches Verhalten in Form Herzlich grüsst Sie Sie unterscheiden zwischen Cyberbullying, Cybermob­ eines Kontrollverlustes mit negativen Auswirkungen auf bing und Cybergrooming. Was bedeuten diesoziale Begriffe Beziehungen, Freizeitverhalten und Leistungen in und wo liegt der Unterschied? Beruf und Schule. Vor allem in drei Bereichen ist ein SuchtUnter Cyberbullying oder Cyberstalking verstehtpotenzial man dasauszumachen: Belästigen und Schikanieren anderer mithilfe CYBERMOBBING – Menschen • Online-Games (betroffen sind vor allem männliche JuFelix Ceccato, elektronischer Kommunikationsmittel Instant gendliche) GEFAHREN IM INTERNET(Internet, Präsident CPV Schweiz Messaging, Mobiltelefon), ausgehend von Einzelperso­ • Online-Kommunikation (zum Beispiel Chats, betroffen nen. Das ist Cybermobbing unterscheidet inhaltlich besonders Frauen) eine kostenlose Informationsbroschüre der sich sind nicht vom Cyberbullying. Der Unterschied besteht darin, von Sex- und Pornoseiten (der Anteil jüngerer • Konsum dass es sich bei den Tätern um mehrere Personen (eine Männer scheint hier besonders hoch zu sein) Gruppe) handelt. Cybergrooming ist das gezielte Anspre­ in Zusammenarbeit mit dem chen von Kindern und Jugendlichen im Internet mit dem Nicht nur das Suchtpotenzial von Internetangeboten ist Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Informationsverlag Schweiz GmbH problematisch. Das Internet birgt auch in anderen ZusamGrundstrasse 18 · 6343 Rotkreuz menhängen Probleme und Risiken, so zum Beispiel durch Hinweise auf weitere gemeinsame Sie sagen, dass Cybermobbing kein Kavaliersdelikt sei. Grenzverletzungen im sexuellen und im Gewaltbereich Publikationen finden Sie auf den Wofür können Täter bestraft werden? (illegale Pornografie, Gewaltdarstellungen) oder durch letzten Seiten. Bei einer Anzeige prüft die Polizei folgende Tatbestände: Übergriffe in Chats. Vor allem Kinder und Jugendliche Art. 143 bis StGB, laufen Gefahr, mit Inhalten konfrontiert zu werden, die DANKE! unbefugtes Eindringen sich negativ auf die soziale und psychosexuelle EntwickDie Herausgabe und die kostenlose in ein Datenverarbeitungssystem lung auswirken. Weitere Aspekte sind die Online-GlücksVerteilung dieser Broschüre werden zu Art. 147 einem StGB, spielsucht (z.B. Online-Poker) oder das Cybermobbing grossen Teil durch die inserierenden Firmen ermöglicht. Wir bitten betrügerischer Missbrauch (z.B. via Netzwerke wie Facebook oder Twitter). Sie daher, bei Ihren Besorgungen bevoreiner Datenverarbeitungsanlage zugt die Angebote unserer Inserenten zu Art. 144 berücksichtigen, bis StGB, Datenbeschädigung Die Präventionsbroschüre der Christlichen Polizei Vereinium deren Engagement Art. 179 auch novies StGB, in Zukunft möglich zu machen. gung Schweiz CPV nimmt einige dieser Fragestellungen unbefugtes Beschaffen von Personendaten auf. ➔ Wir haben mit Experten gesprochen, bestehende ➔­

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