Prävention von Folter

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die information der ippnw 1. Auflage april13 10,00€

internationale ärzte für die verhütung des atomkrieges – ärzte in sozialer verantwortung

Prävention von Folter Die Rolle der Ärzt_innen und ihrer Berufsvereinigungen: Prinzipien und Praxis


Impressum Report: Prävention von Folter Die Rolle der Ärzt_innen und ihrer Berufsvereinigungen: Prinzipien und Praxis 1. Auflage, April 2013

Team der Autorinnen und Autoren: Yolanda Sydney Augustin MBBS, MRCP Marion Birch BA, MSc, SRN, SRM, Director Medact Chiara Bodini MD, Centre for International Health, Universität Bologna Frank Boulton BSc, MD, FRCPEd, FRCPath, Vorsitzender des Board of Trustees von Medact Hans-Wolfgang Gierlichs, MD , IPPNW Germany (Kap.6) Elicia Robertson MA Human Rights Valentina Maria Spada MD, Centre for International Health, Universität Bologna Miri Weingarten Physician Physicians for Human Rights-Israel

Berater_innen Frank Arnold MB, ChB Iain Chalmers DSc, FRCP, Editor James Lind Library Shiran Devakumar BA (Hons), LL.B (Hons), Barrister at Law (non-practicing) Peter Hall MBBS, MRCPI, DGM Vorsitzender Doctors for Human Rights Tony Waterston MD, FRCPCH Senior Clinical Lecturer in Child Health John Yudkin MD, FRCP, Emeritus Professor of Medicine, University College London Alison Whyte, Medact, editorial advisor

Herausgeber Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung e. V. (IPPNW) Körtestr. 10 10967 Berlin Deutschland Tel. ++49/ (0)30/ 69 80 74-0 Fax ++49/ (0)30/ 693 81 66 E-Mail: kontakt@ippnw.de Internet: www.ippnw.de

Redaktion Winfrid Eisenberg, Frank Uhe, IPPNW

Übersetzung Ekpenyong Ani

Layout Samantha Staudte / Pia Heuer, IPPNW


Prävention von Folter Die Rolle der Ärzt_innen und ihrer Berufsvereinigungen: Prinzipien und Praxis

Ein Report von: IPPNW Deutschland und Medact Großbritannien

englische Ausgabe “preventing torture – the role of physicians and their professional organisations: principles and practice” © Medact 2011 | Published in london, UK Medact is the UK affiliate of the International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW) www.medact.org



Vorwort zur deutschen Ausgabe..................................................................................................................................................7 1. Einführung.................................................................................................................................................................................9 1.  1. 1.  Was ist Mittäterschaft von Ärzt_innen an Folter („medical complicity in torture“)?. ................................................. 11 1. 2.  Der Weltärztebund (WMA) und die Prävention von Folter. .......................................................................................... 12 1. 3.  Die nationalen Ärzteorganisationen. ............................................................................................................................... 13 1. 4.  Die UN-Resolution A/HRC/10/L.32 zur Folter und der UN-Menschenrechtsrat....................................................... 14

2. Länder-Fallstudien.............................................................................................................................................................. 17 2.  2. 1.  Die Vereinigten Staaten.................................................................................................................................................... 17 2. 1. 1.  Aktuelle Situation..................................................................................................................................................... 17 2. 1. 2.  Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen.......................................................................................................... 17 2. 1. 3.  Die American Medical Association (AMA – US-amerikanische Ärzteorganisation) und zugehörige Organe..............18 2. 1. 4.  Ausblick und Empfehlungen....................................................................................................................................19

2. 2.  Sri Lanka............................................................................................................................................................................ 19 2. 2. 1.  Aktuelle Situation.....................................................................................................................................................19 2. 2. 2.  Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen . .......................................................................................................20 2. 2. 3.  Die Sri Lanka Medical Association (SLMA –Ärzteorganisation Sri Lankas) und zugehörige Organe........................22 2. 2. 4.  Ausblick und Empfehlungen....................................................................................................................................22

2. 3.  Vereinigtes Königreich...................................................................................................................................................... 23 2. 3. 1.  Aktuelle Situation.....................................................................................................................................................23 2. 3. 2.  Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen. ........................................................................................................25 2. 3. 3.  Die British Medical Association (BMA –britische Ärzteorganisation) und der General Medical Council (GMC – britische Ärztekammer) ...............................................................................................................................26 2. 3. 4.  Ausblick und Empfehlungen....................................................................................................................................26

2. 4.  Italien.................................................................................................................................................................................. 27 2. 4. 1.  Aktuelle Situation.....................................................................................................................................................27 2. 4. 2.  Die Federazione Nazionale Ordini dei MediciChirurghi e Odontoiatri (FNOMCeO – Nationaler Verband der Ärztekammern) & die Ordini Provinciali (Ärztekammern der Provinzen) . ..........................................................28 2. 4. 3.  Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen. ........................................................................................................28 2. 4. 4.  Ausblick und Empfehlungen .................................................................................................................................. 29

2. 5.  Israel................................................................................................................................................................................... 29 2. 5. 1.  Aktuelle Situation.................................................................................................................................................... 29 2. 5. 2.  Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen. ........................................................................................................ 31 2. 5. 3.  Die Israeli Medical Association (IMA – Israelische Ärztekammer)............................................................................32 2. 5. 4.  Ausblick und Empfehlungen .................................................................................................................................. 34

2. 6.  Deutschland ..................................................................................................................................................................... 35 2. 6. 1.  Aktuelle Situation.....................................................................................................................................................35 2. 6. 2.  Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen seitens der Berufskammern auf menschenrechtsverletzende Handlungen von Ärzt_innen.................................................................................................................37 2. 6. 3.  Ausblick und Empfehlungen .................................................................................................................................. 38


3. Schlussfolgerungen und Empfehlungen................................................................................................................... 39 3.  3. 1.  Schlussfolgerungen........................................................................................................................................................... 39 3. 2.  Empfehlungen fürden Weltärztebund (WMA)................................................................................................................ 40 3. 3.  Empfehlungen für die nationalen Ärzteorganisationen................................................................................................. 41 3. 4.  Abschließende Bemerkungen. ........................................................................................................................................ 43


PRäveNtIoN voN FolteR

„Niemand darf der Folter Vorwort zur deutschen Ausgabe oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ Artikel 5, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Schläge mit Kabeln und Schläuchen, Aufhängen an den Armen oder Beinen für längere Zeiträume, Elektroschocks, das Brechen von Armen und Beinen, Vergewaltigung, Tauchen des Kopfes unter Wasser oder in die Toilette, Entzug von Licht, Nahrung, Wasser ... die Liste der Foltermethoden ist lang. Und ebenso die Liste der Länder, in denen gefoltert wird. Aus über 150 Ländern liegen Berichte über Folterungen oder Misshandlungen durch Mitarbeiter staatlicher Stellen vor. In über 60 Ländern wird systematisch gefoltert. Nicht nur berüchtigte autoritäre Regime sind darunter, auch Demokratien greifen zu diesem Mittel, nehmen Menschen ihre Würde, zerstören ihre Persönlichkeit, versuchen gewaltsam ihren Willen zu brechen. Sie nehmen billigend in Kauf, dass Menschen schweres Leid zugefügt wird. Folter hat zerstörerische Wirkungen. Menschen, die gefoltert wurden, leiden nicht nur an den körperlichen Schmerzen und organischen Verletzungen durch alle kaum denkbaren Misshandlungen mit oft lebenslangen Folgen, sondern vor allem an den tiefen seelischen Verletzungen. Folteropfer sind durch den Akt der Folter traumatisiert. Die erlittene Folter beeinträchtigt die Fähigkeit, Freude und Hoffnung zu empfinden und einen Sinn im Leben zu sehen. Für Folteropfer typische Leiden sind Wahrnehmungsstörungen, Depressionen, Angstattacken und Verlust des Selbstwertgefühls. In überdurchschnittlich vielen Fällen setzen sie ihrem Leben selbst ein Ende. Der Schriftsteller und ehemalige Auschwitzhäftling Jean Amery kommt zu der Erkenntnis

„Wer der Folter erlag, kann nicht mehr heimisch werden in der Welt.“ Folter ist in vielen nationalen Rechtsordnungen und durch das Völkerrecht ausnahmslos verboten. Auch Art. 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966 bestimmt: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden.“

Nahezu wortgleiche Normen sind in regionalen Menschenrechtsabkommen enthalten (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950, Art. 5 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention von 1969, Art. 5 der Afrikanischen Charta der Rechte der Menschen und der Völker von 1981). Dessen ungeachtet gab es in den letzten Jahren immer wieder Berichte über die Methoden der „enhanced interrogations“ in US-Militärgefängnissen wie Guantanamo, die unter der Beteiligung von „health professionals“ entwickelt und begleitet wurden. „Erfolgreich“ im Sinne von Informationsgewinnung und Erpressung von Geständnissen kann Folter nur sein, wenn der/die Gefolterte nicht gleich seinen/ihren Verletzungen erliegt und wenn die Tortur so lange fortgesetzt werden kann, bis ihr Zweck erreicht ist. Dafür brauchen Folterer die Mithilfe von Ärzten oder Ärztinnen, denn eine Folter ohne Kenntnis der Funktion eines Organismus, der Grenzen seiner Belastbarkeit, der Wirkung von Medikamenten ist viel weniger zielführend. Mediziner/innen stellen fest, ob ein Gefangener „folterfähig“ ist oder nicht, sie können durch ihre Anwesenheit den Anschein von Ordnungsmäßigkeit erwecken und die Folterknechte gewissermaßen von ihrer Schuld entlasten. Psychiater_innen und Psycholog_innen können sich dazu hergeben, die Methoden zu verfeinern, um Menschen zu brechen. Die Folterskandale von Guantanamo und Abu Ghraib waren dann auch der Anlass für eine Reihe von IPPNW-Kolleg_innen aus Großbritannien, den USA, Italien und Israel, nach der Rolle der Ärzt_innen und ihrer Berufsorganisationen bei Folter und anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in ihren Ländern zu fragen. Entstanden ist unter der Federführung unserer IPPNW-Partnerorganisation Medact in Großbritannien ein Report mit fünf Länderfallstudien. Mit dem Report verfolgen die AutorInnen das Ziel, ihre Kolleg_innen und Berufsorganisationen darin zu bestärken, sich zum einen selbst gegen die Mittäterschaft von Ärzt_innen an Folterpraktiken einzusetzen, und zum anderen, medizinische Fachleute in ihrem Einsatz für die

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IPPNW Report

Prävention von Folter und die Behandlung von Folterfolgen zu unterstützen. Die deutsche Sektion der IPPNW hat den Ende 2011 in London erschienenen Report übersetzt und eine weitere Länderfallstudie über die Bundesrepublik Deutschland hinzugefügt. Beteiligungen von Ärzt_innen an Folterhandlungen sind in Deutschland zwar nicht bekannt geworden, wohl aber Fälle direkter oder indirekter Beteiligung an erniedrigender Behandlung und Menschenrechtsverletzung. Wesentliche Bereiche sind hierbei der Umgang mit Intersexuellen, Flüchtlingen, des Drogendealens Verdächtigten, Häftlingen, Alten und Behinderten. Die Länderfallstudien über die USA, UK, Italien, Israel, Sri Lanka und Deutschland können und wollen nicht repräsentativ sein für die Situation weltweit. Es ist vielmehr eine zufällige Auswahl von Ländern, in denen sich kompetente Mediziner _ innen gefunden haben, einer Mittäterschaft von Ärzt_innen bei Folterungen oder der Beteiligung an erniedrigender Behandlung nachzugehen, die Rolle der nationalen Ärzteorganisationen zu beleuchten und Empfehlungen für diese zur Prävention von Folter zu formulieren. Der Bericht endet mit einer Reihe von Empfehlungen an den Weltärztebund (WMA) und die nationalen Ärzteorganisationen, denen sich auch der IPPNW-Arbeitskreis Flüchtlinge/Asyl in besonderer Weise verpflichtet fühlt. Dazu zählt insbesondere die Verbesserung und Förderung der medizinischen Ausbildung. In der medizinischen Ausbildung ist darauf einzugehen, was Folter ist, wie etablierte ethische Kodizes umgesetzt werden und welche völkerrechtlichen Bestimmungen damit in Zusammenhang stehen. Die Diagnostik von Folteranzeichen sowie die professionellen, ethischen und rechtlichen Implikationen sind in angemessener Weise in den medizinischen Lehrplänen zu verankern. Darüber hinaus gilt für die Deutsche Sektion der IPPNW1:

»» Das Folterverbot verlangt absolute Gültigkeit. Jede Rela-

tivierung zugunsten vermeintlicher Sicherheit ist unzulässig. Keine Regierung darf einen Krieg, die Bedrohung durch einen Krieg, innenpolitische Unsicherheit oder irgendeinen anderen öffentlichen Notstand als Rechtfertigung für Folter verwenden. Das gilt auch für das Szenario der „tickenden Zeitbombe“.

1  Siehe dazu auch die IPPNW Erklärung zur Folter. In: Folter und Humanität. Psychosozial 100. Gießen 2005 8

Weitere Schritte auf dem Weg zur Abschaffung der Folter sind u.a.:

»» Das

UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ist strikt zu befolgen und von den nationalen Regierungen streng zu überwachen. Die Isolationshaft ist abzuschaffen. Folter darf nicht straffrei bleiben. Alle Hinweise auf Folter müssen untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden. Die Opfer müssen das Recht auf Entschädigung haben, einschließlich der Wiedergutmachung und Rehabilitation. Das Gesetz gegen Kriegsverbrechen (War Crimes Act) ist so zu ändern, dass unethisches Experimentieren an Menschen kriminalisiert wird und das Gesetz in Einklang mit der Genfer Konvention gebracht wird.

Mit dem Report „preventing torture“ hat unsere Schwesterorganisation Medact ein wichtiges Thema auf die internationale IPPNW Agenda gesetzt. Mit der Ergänzung und Veröffentlichung des Reports als „Work in Progress“ trägt die Deutsche Sektion der IPPNW ihren Teil zur Auseinandersetzung mit der inakzeptablen Folterpraxis bei.

Frank Uhe / AK Flüchtlinge-Asyl der IPPNW Deutschland


PRäveNtIoN voN FolteR

1. Einführung

1. Einführung

Die Gesellschaften, die aus der Zeit nach dem Ende des zweiten Weltkriegs und der Nürnberger Prozesse hervorgegangen sind, blickten optimistisch in das 21. Jahrhundert, das mit der Aussicht auf eine handlungsfähige Organisation der Vereinten Nationen die Hoffnung auf ein neues Zeitalter der Menschenrechte anzukündigen schien. Doch noch vor Ablauf des ersten Jahrzehnts dieses Jahrhunderts wurden in Ländern, die bis dahin im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte als vorbildlich galten, begründete Foltervorwürfe vorgebracht. George W. Bush verteidigte in seiner im November 2010 veröffentlichten Autobiographie „Decision Points“ seine Entscheidung aus dem Jahr 2003, die Anwendung der Praxis des „Waterboarding“ zu legitimieren, indem er sich darauf berief, dass er kein Jurist sei, und rechtfertigte sie mit der Behauptung, sie hätte in Amerika und in London Menschenleben gerettet. Andere Rechtsauffassungen ließ er dabei unberücksichtigt, ebenso die erwiesene Unzuverlässigkeit von Aussagen unter Zwang, die von britischen Regierungssprechern geäußerten Zweifel am Wert solcher Aussagen und das Verbot derartiger Praktiken durch Barack Obama am zweiten Tag nach seinem Amtsantritt als Präsident der Vereinigten Staaten.1 Eine ärztliche Mittäterschaft (englisch: „medical complicity in torture“) findet statt, wenn Ärzt_innen bereitwillig an Folterungen mitwirken, diese ermöglichen oder erlauben, indem sie es unterlassen, den zuständigen Behörden klinische Hinweise und beweiskräftige Informationen über Folterungen zu melden.2 Auf der anderen Seite gibt es zahlreiche Fälle, in 1 Siddique & McGreal (2010) Waterboarding is Torture, Downing Street confirms. The Guardian, 9. November 2010. http://www.guardian. co.uk/world/2010/nov/09/george-bush-memoirs-waterboarding; abgerufen am: 11.03.11. 2 World Medical Association (adopted 1975): WMA-Declaration of Tokyo: Guidelines for Physicians Concerning Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment in Relation to Detention and Imprisonment; http://www.wma.net/en/30publications/ 10policies/ c18/index.html ; abgerufen am: 11.03.11. [deutsch: Weltärztebund: WMA-Deklaration von Tokio (verabschiedet 1975) – Richtlinien für Ärzte bei Folterungen, Grausamkeiten und anderen unmenschlichen oder die Menschenwürde verletzenden Handlungen oder Misshandlungen in

denen Ärzt_innen, oft unter persönlichem Risiko, versuchen, Folterungen zu verhindern oder die Auswirkungen zu lindern. Es ist wichtig, dass sie die notwendige Unterstützung und den erforderlichen Schutz erhalten, wenn sie dies tun. Hier kommt den nationalen Ärztevereinigungen und deren Dachverband, dem Weltärztebund (WMA) sowie ähnlichen Berufsverbänden und UN-Menschenrechtsorganen eineSchlüsselrolle zu. Die Führungsverantwortung, Unterstützung, Reglementierung und Sanktionen, die sie anbieten, sind unverzichtbar - sowohl, um die Mittäterschaft von Ärzt_innen an Folterungen zu unterbinden, als auch um Mediziner_innen, die versuchen, Folterungen zu verhindern, Unterstützung zu bieten. Dieser Bericht beschäftigt sich mit der Frage, wie die Berufsorganisationen besser auf ärztliche Mittäterschaft bei Folterungen reagieren und wie sie ÄrztInnen unterstützen können, die versuchen, sowohl die Mittäterschaft bei Folterungen als auch Folterungen selbst zu verhindern. Frühere Berichte zu dieser Thematik konzentrierten sich meist auf einzelne Länder und deren nationale Ärzteorganisationen, daher erschien es uns nun besonders wichtig, zunächst einmal die der Problematik zugrunde liegenden allgemeinen Prinzipien zu untersuchen. Dabei erkennen wir durchaus an, dass den einzelnen nationalen Ärzteorganisationen in ihren Ländern jeweils unterschiedliche Aufgaben und Zuständigkeiten zukommen. So übernimmt etwa die Israel Medical Association (israelische Ärzteorganisation) eine Kombination von Aufgaben, die im Vereinigten Königreich auf verschiedene Organe verteilt sind und zwar auf die British Medical Association (BMA), eine freiwillige Ärztevereinigung, und den UK General Medical Council (GMC / britische Ärztekammer) als gesetzliches Organ, das für die obligatorische Registrierung von Ärzt_in-

Verbindung mit Haft und Gefangenschaft, in: Weltärztebund Handbuch der Deklarationen, Erklärungen und Entschließungen: http://www. bundesaerztekammer.de/downloads/HandbuchWMA.pdf ; abgerufen am: 26.03.12, Anm.d.Ü.] 9


IPPNW Report

nen zuständig ist und darüber hinaus über Disziplinargewalt verfügt. Insofern sind einige der Empfehlungen, mit denen der vorliegende Bericht abschließt, teilweise allgemein formuliert, obwohl sie auf der Auseinandersetzung mit konkreten Erfahrungen aus verschiedenen Ländern basieren. Um die allgemeine Einführung durch konkrete Erfahrungsberichte zu ergänzen, fügen wir sechs Länder-Fallstudien bei: aus den Vereinigten Staaten, Sri Lanka, dem Vereinigten Königreich, Italien, Israel und Deutschland. Diese Fallstudien sind, darauf sei an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen, in keiner Weise repräsentativ für die Situation weltweit, sie sollen dies auch gar nicht sein. Vielmehr möchten wir diesen Bericht als den Beginn eines Prozesses verstanden wissen, den wir nunmehr initiiert haben, indem wir präzise, gut recherchierte Fallstudien von uns persönlich bekannten medizinischen Fachleuten eingeholt haben, die entweder selbst in dem Land tätig sind, über das sie berichten, oder Expertenwissen über dieses Land haben. Die Fallstudien wurden einzig auf der Grundlage des Kriteriums ausgewählt, dass wir versierte Autor_innen kennen, die in der Lage sind, über die Situation in dem betreffenden Land präzise zu berichten. Die Beispiele sollen weder bestimmte Gruppen repräsentieren noch einen Querschnitt oder eine Stichprobenauswahl darstellen. Es bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Informationen, die Existenz von medizinischen Berufsorganisationen, deren Mitgliedschaft und Einfluss, sowie auf die Möglichkeit für medizinische Fachleute, sich öffentlich zum Thema Folter zu äußern. Wir hoffen, dass sich der hiermit eingeleitete Prozess fortsetzt und dass der vorliegende Bericht in Zukunft um zusätzliche Fallstudien erweitert wird. Zunächst jedoch möchten wir an dieser Stelle noch auf einige wichtige Punkte und Beispiele eingehen, die in den Fallstudien nicht oder nur am Rande thematisiert werden:

Die Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen ist unverzichtbar. Ein Beispiel hierfür ist der von der Arab Organisation for Human Rights in the UK in Zusammenarbeit mit dem Middle East Monitor veröffentlichte Bericht „Documenting the crime of torture in the Palestinian Territories“ (Dezember 2010). In diesem mit Fotos und Illustrationen ausgestatteten Bericht wird an mehreren Stellen von medizinischen Fachleuten berichtet, die nicht nur in Palästina, sondern auch in Jordanien Patient_innen untersuchten, die eindeutig gefoltert worden waren, dies jedoch keiner Behörde in effektiver Weise gemeldet hatten.

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Ärzt_innen und andere Fachleute, die in einem schwierigen Umfeld mit Folteropfern arbeiten, können einen wichtigen Beitrag zur Aus- und Fortbildung in der Diagnostik von Folterfolgen leisten - was auf internationaler Ebene von großem Nutzen sein kann. In der Türkei spielten Ende der 1990er und Anfang der 2000er Jahre türkische Ärzt_innen, insbesondere das Team unter der Leitung von Dr. Sema Piskinsut, eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Folterfällen. 2009 erstellte eine Gruppe von Ärzt_innen und anderen Fachleuten aus dem Gesundheitsbereich einen umfassenden und illustrierten „Atlas der Folter“, in der Absicht sicherzustellen, dass Ärzt_innen künftig eine fundierte Ausbildung in der Diagnose von Folter und Folterfolgen erhalten. Dieser zunächst in türkischer Sprache verfasste „Atlas of Torture“ wurde 2010 ins Englische übersetzt.3

Ärzt_innen können im Rahmen von Ermittlungen unter großen Druck geraten. In solchen Fällen könnten und sollten die Berufsvereinigungen eine zentrale unterstützende Rolle spielen. Ein extremes und bisher nicht geklärtes Beispiel hierfür ist der Tod von Dr. Ramin Pourandarjani, einem 26-jährigen iranischen Arzt, der im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu einer Reihe von Todesfällen in der Haftanstalt Kahrizak Ende 2009 vor dem iranischen Parlament ausgesagt hatte. Berichten zufolge hatte Dr. Pourandarjani kurz bevor er plötzlich und unter ungeklärten Umständen verstarb, mit iranischen Parlamentsmitgliedern über Folterungen gesprochen, die er gesehen hatte.4 Es wird berichtet, dass er vor seinem Tod unter großen Druck gesetzt wurde auszusagen, einer dieser Patienten sei an Meningitis verstorben.5 3  Ozkalipci u. a: Atlas of Torture – Use of Medical and Diagnostic Examination Results in Medical Assessment of Torture, Human Rights Foundation of Turkey 2010, ISBN 978-975-7217-76-3. 4  Moszynski P.: „Doctor died while assisting inquiry into deaths in Iranian detention centre“, in: British Medical Journal (BMJ) 2009; 339:b5673. 5  Tait R (2009) Death of doctor to Iranian prison arouses suspicion. The Guardian, 16 November 2009. http://www.guardian.co.uk/world/2009/ nov/16/iran-protest-doctor-pourandarjani-death ; abgerufen am: 11.03.11


Prävention von Folter

In den letzten Jahren wurde das aus verschiedenen Filmen und fi ktionalen Darstellungen bekannte „ticking bomb“Szenario – das Szenario der „tickenden Zeitbombe“ – wiederholt als Argument zur Verteidigung von Folter herangezogen. Bei dem „Zeitbomben“-Szenario handelt es sich um eine hypothetische Situation, in der einem Häftling unterstellt wird, er wüsste etwas über eine unmittelbar bevorstehende Aktion, die das Leben von unschuldigen Menschen in Gefahr bringen könnte, weigere sich aber, seine Informationen preiszugeben. Es wird oftmals als Argument benutzt, um die Behauptung zu stützen, man müsse sich für den Notfall die Folter als letzte Option offen lassen. Dieses Szenario, das erstmals 1960 in einem französischen Roman beschrieben wurde, wird manchmal auch als „Gedankenexperiment“ bezeichnet. Es basiert auf einer Reihe extrem unrealistischer, sehr spezifischer Annahmen, die in der Folge angeblich unweigerlich zu einem einzigen denkbaren Ergebnis führen - dient damit aber letztlich als Dammbruchargument, um der Anwendung von Folter auch unter ganz anderen Umständen Tür und Tor zu öffnen.6 Ungeachtet dessen bemühten selbst erfahrene USamerikanische Juristen wie Alan Dershowitz und Richard Posner dieses Szenario als eine Rechtfertigung für Folter, und der vormalige US-Vizepräsident Dick Cheney behauptete, dass Folter, in einer solchen Grenzsituation angewandt, bereits Leben gerettet hätte.7 Selbst wenn man annimmt, dass ein „ticking bomb“-Szenario tatsächlich eintreten könnte, kann es niemals irgendeine Rechtfertigung für die Anwendung von Folter geben; das gilt auch für „mäßigen physischen Druck“und für die Beteiligung medizinischer Fachleute. Ziel dieses Berichts ist es , dazu beizutragen, die ärztlichen Berufsorgane und Vereinigungen zu stärken und sie darin zu unterstützen, sich zum einen gegen die ärztliche Mittäterschaft bei Folterungen einzusetzen, und zum anderen, medizinische Fachleute bei Prävention von Folter und Linderung von Folterfolgen zu unterstützen. Der Report ist auch eine Einladung an andere Kolleg_innen, weitere Länder-Fallstudien vorzubereiten, um diesen Prozess voranzubringen und auch zu prüfen, inwieweit die in diesem Bericht formulierten Empfehlungen in ihrem jeweiligen Kontext umgesetzt werden können.

6  Association for the Prevention of Torture: Defusing the Ticking Bomb Scenario: Why we must say No to torture, always, 2007, ISBN 2-94033716-0 7  Pendell, A.: „Dick Cheney’s ‘Torture Worked’ Evidence refuted in DOJ report“ http://www.care2.com/causes/politics/blog/dickcheneystorture-worked-evidence-refuted-in-doj-report/ ; abgerufen am: 11.03.11

Wir sind uns bewusst, dass Mediziner_innen und Angehörige der Gesundheitsberufe nur eine von vielen Gruppen sind, die maßgeblich zur Prävention von Folter beitragen können, und dass die Zusammenarbeit mit anderen Gruppen unverzichtbar ist. Ein sehr anregendes Beispiel hierfür war die Veranstaltung zur Rolle von medizinischem Personal bei der Dokumentation von Folter, die anlässlich der 13. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats im März 2010 vom Weltärztebund (WMA) und dem International Rehabilitation Council for Torture Victims (IRCT) organisiert wurde.

1. 1.  Was ist Mittäterschaft von Ärzt_innen bei Folter („medical complicity in torture“)?

„Medical complicity in torture“ - also eine komplizenhafte Beteiligung - findet statt, wenn Ärzt_innen bereitwillig an Folterungen mitwirken, diese ermöglichen oder erlauben, indem sie es unterlassen, den zuständigen Behörden medizinische Unterlagen oder Beweise zukommen zu lassen, aus denen hervorgeht, dass Menschen gefoltert worden sind. Zu den Beispielen für eine direkte Mitwirkung bei Folter gehören insbesondere die Bereitstellung von medizinischem Wissen an Vernehmungsbeamte (oder andere Personen, die Verhöre durchführen) zur Unterstützung der Vernehmungsarbeit, die Missachtung des Grundsatzes der Vertraulichkeit von medizinischen Informationen, die Zwangsernährung von urteilsfähigen Menschen, die sich im Hungerstreik befinden, und das Fälschen von medizinischen Unterlagen oder Totenscheinen.8 Eine Beteiligung von Mediziner_innen an Folterungen findet oftmals in Gefängnissen und anderen Einrichtungen der Gewahrsamnahme statt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass insbesondere hier „Loyalitätskonflikte“ entstehen, bei denen sich Ärzt_innen veranlasst sehen, die (mutmaßlichen) Interessen ihres Arbeitgebers oder des Staates über ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Patient_innen zu stellen.9 Eine solche Situation stellt ein ethisches Dilemma dar, da eine medizinische Fachkraft, die in einem Gefängnis angestellt ist, in dem Folter angewandt wird, sich unter Umständen unter Druck gesetzt fühlt, mit der Gefängnisleitung zu kooperieren, oder sich möglicherweise sogar mit den Zielsetzungen des Arbeitgebers identifiziert. Dies steht jedoch in direktem Widerspruch zu der absoluten ärztlichen Verpflichtung, die Rechte der ihnen anvertrauten Patienten zu achten und zu schützen. 8  Weltärztebund (verabschiedet 1975): WMA-Deklaration von Tokio. 9  International Dual Loyalty Working Group (2002): Dual Loyalty & Human Rights in the Health Professional Practice: Proposed Guidelines & Institutional Mechanisms. Physicians for Human Rights and School of Public Health and Primary Health Care, University of Cape Town, Health Sciences Faculty, 2002. ISBN 1-879707-39-X. 11


IPPNW RePoRt

1. 2. Der Weltärztebund (WMA) und die Prävention von Folter

Der Weltärztebund (WMA) wurde offiziell im September 1947 von Fachleuten aus 27 nationalen Ärztevereinigungen ins Leben gerufen und setzt sich derzeit aus 98 nationalen Mitgliedsorganisationen zusammen. Das ursprüngliche Ziel bestand darin, eine Berufsvertretung einzurichten, um die Rechte und Interessen der Ärzteschaft zu schützen. Ein Ereignis jedoch trug in erheblichem Maß dazu bei, dass der Weltärztebund sich darüber hinaus ein weiteres Ziel setzen sollte. In der Gründungszeit des WMA wurde das ganze Ausmaß der Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs bekannt, darunter auch die Beteiligung von Ärzt_innen an entsetzlichen, unethischen Experimenten im Nationalsozialismus. Diese Erkenntnisse machten deutlich, dass es an klaren ethischen Standards für die Ärzteschaft mangelte. Der Weltärztebund trat in der Folge als das Organ hervor, dem die Aufgabe zukommen sollte, solche ethischen Richtlinien zu entwickeln.10 Die Standards und Normen, die der Weltärztebund inzwischen aufgestellt hat, reichen von ethischen Erwägungen in der Medizinforschung über die Verantwortung der Ärzt_innen gegenüber ihren Patient_innen bis hin zu Themen wie der ethisch vertretbaren medizinischen Versorgung von Patient_ innen in Gefängnissen. Aufgrund seiner Aufgaben im Bereich der Medizinethik ist der Weltärztebund unweigerlich auch in das Thema Prävention der Mittäterschaft von Ärzt_innen an Folterungen involviert. Hier besteht die wichtigste Verpflichtung des Weltärztebunds darin, ethische Standards und Normen aufzustellen, die jedwede Mitwirkung von Ärzt_innen an Folterpraktiken eindeutig ablehnen, und dafür Sorge zu tragen, dass diese Standards auch eingehalten werden. Eine solche Unterstützung benötigen insbesondere die in staatlichen Einrichtungen beschäftigten Ärzt_innen, die unter Druck geraten können, sich den Anweisungen von Staatsbeamten zu fügen. Der Weltärztebund hat seinen Standpunkt zu dieser Frage in verschiedenen ethischen Richtlinien deutlich gemacht. So geht es in der WMA-Deklaration von Helsinki11 um verschiedene Aspekte der medizinischen Forschung am Menschen, die

10 Grodin, Annas und Glantz (1993): Medicine and Human Rights - A Proposal for International Action, The Hastings Center Report, Vol.23 No.4 Jul–Aug 1993, S. 8-12. 11 World Medical Association (adopted 1964) WMA Declaration of Helsinki – Ethical Principles for Medical Research Involving Human Subjects. http://www.wma.net/en/30publications/10policies/b3/ ; abgerufen am: 11.03.11 [WMA-Deklaration von Helsinki (verabschiedet 1964): Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/handbuchwma.pdf Anm.d.Ü.] 12

WMA-Deklarationen von Tokio12 und Hamburg13 sowie deren Zusatzprotokolle liefern spezifische Richtlinien zum Thema Folter. Der Weltärztebund war als aktives Mitglied an der Ausarbeitung des sogenannten „Istanbul-Protokolls“14 beteiligt, einem UN-Dokument, das international anerkannte Vorgaben für die Definition von Folter sowie Kriterien für die Erhebung medizinischer Befunde enthält, die beweisen, dass Folter stattgefunden hat (oder stattgefunden haben könnte). Dieses Dokument bekräftigt die ethischen Verpflichtungen von Ärzt_innen gegenüber ihren Patient_innen. Es betont die moralische Pflicht von Ärzt_innen, Häftlinge vor Folter zu schützen, sich nicht selbst daran zu beteiligen, jeden Verdacht, dass ihnen anvertraute Personen möglicherweise gefoltert wurden, zu melden, und Kolleg_innen zu unterstützen, die öffentlich ihre Stimme gegen Menschenrechtsverletzungen erheben. Ferner wird in diesem Dokument auch die Problematik des Loyalitätskonflikts thematisiert. Obwohl auch einzelne Ärzt_innen dem Weltärztebund beitreten können, erlangen die meisten die Mitgliedschaft über ihre nationalen Ärzteorganisationen, die konstituierende Mitglieder sind. Dieser Umstand, dass Ärzt_innen dem Weltärztebund in der Regel eher als Gruppe denn als Einzelpersonen beitreten, ist insofern relevant, als der Weltärztebund aufgrund dessen zwar bestimmte Befugnisse gegenüber den nationalen Ärzteorganisationen als seinen Mitgliedern hat (so kann er zum Beispiel die Aussetzung der Mitgliedschaft beschließen), in der Regel jedoch nicht gegenüber einzelnen Ärzt_innen.

12 World Medical Association (adopted 1975) WMA Declaration of Tokyo, Op. cit [deutsch: Deklaration von Tokio (verabschiedet 1975) http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/handbuchwma.pdf Anm. d.Ü.] 13 World Medical Association (adopted 1997) WMA Declaration concerning Support for Medical Doctors Refusing to Participate in, or to Condone, the Use of Torture or Other Forms of Cruel, Inhuman or Degrading Treatment; http://www.wma.net/en/30publications/10policies/ c19/index.html ; abgerufen am: 11.03.11. [deutsch: WMA-Deklaration von Hamburg: Unterstützung von Ärzten, die die Mitwirkung an Folterungen oder anderen Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlungen ablehnen http://www.bundesaerztekammer.de/ downloads/handbuchwma.pdf Anm.d.Ü.] 14 Office of the UN High Commissioner for Human Rights (2004) Istanbul Protocol. Professional Training Series No.8/Rev.1; http://www. ohchr.org/Documents/Publications/training8Rev1en.pdf; abgerufen am: 11.03.11. [deutsch: Istanbul-Protokoll - Untersuchung und Dokumentation von Folter und Menschenrechtsverletzungen, Medizin & Menschenrechte/Medicine & Human Rights, Bd. 2, V&R unipress 2009, ISBN 978-3-89971-697-9 Anm.d. Ü.]


PRäveNtIoN voN FolteR

Deklarationen, die ausschließlich vom Weltärztebund verabschiedet wurden, sind rechtlich nicht bindend, zudem ist er nicht befugt, berufsrechtliche Zulassungen, Ermächtigungen oder Lizenzen für einzelne Ärzt_innen auszustellen. Dadurch hat der Weltärztebund selbst nicht die Macht, einzelne Mediziner_innen zu disziplinieren, wenn diese gegen ethische Standards verstoßen. Abgesehen davon sind nicht alle Ärzt_innen Mitglied in ihrer nationalen Ärzteorganisation und damit auch nicht unbedingt Mitglied im Weltärztebund, selbst wenn die Ärzteorganisation ihres Landes im WMA vertreten ist. Auch dies wirkt sich auf die Einflussmöglichkeiten des Weltärztebundes und seine Fähigkeit aus, einzelne Ärzt_innen zu disziplinieren. Zwei der nationalen Ärzteorganisationen, um die es in den hier vorgestellten Fallstudien gehen wird, Sri Lanka und Italien, sind derzeit nicht Mitglied im WMA. Die Unfähigkeit des Weltärztebundes, die von ihm erklärten ethischen Grundsätze auch durchzusetzen, wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisiert. Dies wurde besonders deutlich, als 1993 vier Nonnen aussagten, dass HansJoachim Sewering, der gewählte deutsche Vorsitzende des WMA, während des Zweiten Weltkriegs dafür verantwortlich gewesen war, Kinder aus einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen, an der er tätig war, in die Anstalt EglfingHaar zu überweisen und damit in ihren sicheren Tod zu schicken. Sewering bestritt zwar, gewusst zu haben, welches Schicksal die Kinder dort erwartete, trat aber dennoch als Vorsitzender des WMA zurück.15 Die Tatsache, dass jemand, der eine Tat begangen hat, die dermaßen gegen die ethischen Grundsätze des Weltärztebundes verstößt, zu einer so hohen Position aufsteigen konnte, ist ein extremes, aber auch ein äußerst besorgniserregendes Beispiel.

1. 3. Die nationalen Ärzteorganisationen Nationale Ärzteorganisationen, Ärztevereinigungen, Ärzteverbände oder Ärztekammern gibt es in vielen Staaten. Sie setzen sich jeweils aus Angehörigen der Ärzteschaft eines Landes zusammen. Die genauen Aufgaben und Funktionen der nationalen Ärzteorganisationen sind von Land zu Land unterschiedlich. Einige dieser Organe, wie die British Medical Association/BMA, sind eingetragene Gewerkschaften, die als solche zum Beispiel für bessere Gehälter und Arbeitsbedingungen kämpfen. Nationale Ärzteorganisationen setzen sich oftmals auch gegenüber ihren Regierungen für Veränderungen im Bereich der Gesundheitspolitik ein, sprechen Patiententhemen an, die auf nationaler Ebene von Bedeutung

15

Grodin, Annas und Glantz (1993) Op. cit.

sind, oder stellen Informationen über Berufe und berufliche Laufbahnen im medizinischen Bereich zur Verfügung. Darüber hinaus geben sie, ähnlich wie der WMA, oftmals auch ethische Richtlinien für Ärzt_innen heraus. Da die nationalen Ärzteorganisationen enger mit der Basis verbunden sind als der WMA, könnte man vermuten, dass sie eher in der Lage sind, die Anliegen ihrer Mitglieder genau einzuschätzen. Im Falle eines mutmaßlichen oder erwiesenen Verstoßes gegen die ethischen Grundsätze können die Reaktionen der einzelnen nationalen Ärzteorganisationen sehr unterschiedlich ausfallen: in Abhängigkeit von ihren Befugnissen bezüglich Abmahnung und Bestrafung von Verstößen, ihrer Bereitschaft, diese wahrzunehmen, und ihrem spezifischem Mandat. Bei den nationalen Ärzteorganisationen handelt es sich um länderspezifisch zum Teil sehr unterschiedliche Organe. In manchen Staaten sind es Organisationen, denen Medi-ziner_innen freiwillig beitreten können, etwa um medizinische Fragen zu diskutieren und Unterstützung von ihren Kolleg_innen zu erhalten. In anderen Staaten sind die nationalen Ärzteorganisationen neben dieser Aufgabe auch für die Zulassung von Ärzt_innen und die Erteilung von Lizenzen zuständig. Ihre genauen Aufgaben und Zuständigkeiten haben damit auch erhebliche Auswirkungen auf das Verhältnis der einzelnen Ärzt_innen zu ihrer jeweiligen Ärzteorganisation und die Art und Weise, wie sie mit ihr interagieren. In der Vergangenheit haben sich nationale Ärzteorganisationen bereits des öfteren erfolgreich für die Bekämpfung der Mittäterschaft von Ärzt_innen an Folterhandlungen eingesetzt, wenn auch zum Teil erst im Nachhinein. In Chile wurden unter dem Pinochet-Regime Hunderte von Menschen gefoltert. Als das Regime endete, führte die chilenische Ärztekammer eine Untersuchung durch und schloss sechs Ärzt_ innen aus, die der Mitwirkung an Folterungen für schuldig befunden wurden. In Südafrika wurden zwei Ärzt_innen bestraft acht Jahre nachdem sie es unterlassen hatten, die tödlichen Verletzungen, die 1977 dem politischen Gefangenen Steve Biko zugefügt worden waren, zu behandeln bzw. diese zu melden.16 Diese Bestrafung geschah nach einer langen internationalen Kampagne, die unter anderem bewirkte, dass die Medical Association of South Africa (MASA – südafrikanische Ärzteorganisation) ihre Mitgliedschaft im Weltärztebund zurückzog, um ihrem Ausschluss durch den WMA vorzugreifen. Als der Weltärztebund sich 1984 dann bereit erklärte, die MASA wieder als WMA-Mitglied aufzunehmen, protestierte die britische Ärzteorganisation BMA dagegen, indem sie ihre Mitgliedschaft im WMA vorübergehend zurückzog. Daran wird deutlich, dass einige nationale Ärzteorganisationen zum Thema Mitwisser- und Mittäterschaft von Ärzt_innen an Folterungen durchaus klar und konsequent Stellung 16 Miles S (20 08) Doctor’s Complicit y with Tor ture BMJ 2008;337:a1088 13


IPPNW RePoRt

beziehen. Andere hingegen sind dazu entweder nicht in der Lage oder weniger motiviert, dies zu tun. Ein jüngeres Beispiel hierfür ist der Umgang der US-amerikanischen Ärzteorganisation American Medical Association (AMA) mit der Beteiligung von Ärzt_innen an den Folterungen in Guantánamo Bay. Obwohl sich Angehörige der Ärzteschaft an den Folterungen in Guantánamo mitschuldig gemacht haben, erklärte die AMA, dass sie nicht die nötigen Regelungs- und Zulassungsbefugnisse habe, um die betreffenden Ärzt_innen zu tadeln oder konkrete Schritte gegen sie einzuleiten. Allerdings nutzte die AMA diese Gelegenheit, um ihre Unterstützung der Deklaration von Tokio17 zu bekräftigen und ein neues Grundsatzdokument zur Beteiligung von Ärzt_innen an Verhören herauszugeben.18 An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die offizielle Zulassung von Ärzt_innen von zentraler Bedeutung für die Möglichkeit einzelner nationaler Ärzteorganisationen ist, auf Vorfälle ärztlicher Mitwisser- oder Mittäterschaft bei Folterungen mit Sanktionen zu reagieren, und dass ihre Kompetenzen für rechtliche, disziplinarische und Zulassungsmaßnahmen stark variieren. Im Vereinigten Königreich zum Beispiel ist der General Medical Council (GMC – britische Ärztekammer) offiziell für die Zulassung von Ärzt_innen zuständiges Organ mit beruflichen und ethischen Ordnungsbefugnissen ausgestattet, während die British Medical Associaton (BMA) den Status einer Gewerkschaft und einer unabhängigen, freiwilligen Berufsvereinigung hat, die zwar einflussreiche ethische Richtlinien herausgibt, aber getrennt vom GMC agiert. In Israel sind die meisten Ärzt_innen Mitglieder der Israel Medical Association (IMA), die ethische Grundsätze festlegt, Untersuchungen zu beruflichem Fehlverhalten durchführt und einzelne Mitglieder gegebenenfalls ausschließen kann, wobei jedoch allein das Gesundheitsministerium Ärzt_innen die Approbation entziehen kann. Die IMA gibt an, dass die Gefängnisärzt_innen in ihrer Organisation unterrepräsentiert sind.

1. 4. Die UN-Resolution A/HRC/10/L.32 zur Folter und der UN-Menschenrechtsrat Die Prävention von Folter steht seit einigen Jahren ganz oben auf der Agenda der Vereinten Nationen. Die UN-Antifolterkonvention definiert Folter und verbietet es den einzelnen Staaten, Folter einzusetzen. Artikel 4 untersagt ausdrücklich Handlungen der Mittäterschaft bei Folterungen. Darüber 17 Nicholl D (2006) Guantanamo: A Call for Action: Good Men Need to do Something. BMJ 2006 April 8; 332: veröffentlicht am 6. April 2006. 18 O’Reilly K (2006) AMA Adopts Policy on Interrogations. http://www. ama-assn.org/amednews/2006/07/03/prse0703.htm ; abgerufen am: 11.03.11. 14

hinaus wurde nach der Verabschiedung dieser Konvention ein UN-Ausschuss gegen Folter (Committee Against Torture – CAT) eingerichtet, der die Einhaltung der Bestimmungen der UN-Antifolterkonvention überwacht und individuelle Beschwerden entgegennimmt. Bislang haben 147 Staaten die Konvention ratifiziert. Im März 2009 hat der Menschenrechtsrat zur Ergänzung der Antifolterkonvention die UN-Resolution A/HRC/10/L.32 verabschiedet, die speziell auf die Problematik der Mittäterschaft von Ärzt_innen eingeht.19 Aus den folgenden Gründen ist dies eine sehr wichtige Entwicklung: a. Indem ein Staat eine Konvention ratifiziert, wird diese zu einem rechtsverbindlichen Dokument. Das heißt, Mediziner_innen, die sich freiwillig an Folterhandlungen beteiligen, können hierfür rechtlich verantwortlich gemacht werden. es bedeutet auch, dass Staaten rechtlich zur verantwortung gezogen werden können, wenn sie ärzt_innen unter Druck setzen, sich an Folterhandlungen zu beteiligen. Dieser gesetzliche Aspekt stellt damit auch einen zusätzlichen Schutz für ärzt_innen dar, die sich gegen Folterungen aussprechen oder wehren.

19 Polatin, Modvyg & Rytter (2010) Helping to stop doctors becoming complicit in torture. BMJ 2010; 340:c973 (veröffentlicht: 25. Februar 2010).


„„

PRäveNtIoN voN FolteR

Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck “Folter” jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche

oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel

um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden

von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden (...).” Auszug aus Artikel 1 der UN-Anti-Folter-Konvention (CAt)

b. Zweitens richtet sich diese Resolution an die unterzeichnenden Staaten, was für die Deklarationen des Weltärztebundes nicht gilt. Der WMA stellt zwar Standards auf, denen sich die ärzt_innen möglicherweise ethisch verpflichtet fühlen, er kann jedoch die Gesetzgebung der Staaten nicht beeinflussen. In dem UN-Dokument hingegen sind klare Standards festgelegt, an die sich die Regierungen halten müssen. c. ein weiterer wichtiger Aspekt der UN-Resolution ist, dass sie es ermöglicht, die einhaltung der Konvention zu kontrollieren. Insbesondere fordert sie die Staaten auf, unabhängige Mechanismen zur Prävention von Folter einzurichten. Darüber hinaus überträgt die Resolution dem UN-Sonderberichterstatter für Folter die folgenden Aufgaben:

»

auf glaubhafte und verlässliche Informationen über die Beteiligung von medizinischen Fachleuten an Folterungen oder Misshandlungen zu reagieren;

»

sich zu vergewissern, dass die Unabhängigkeit der medizinischen Fachleute von den Institutionen, in denen sie Dienst leisten, gewährleistet ist;

»

Erörterung der Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation WHO und anderen relevanten UN-Organen im Hinblick auf die Rolle und die

Verantwortung medizinischer Fachleute bei Dokumentation und Prävention von Folter und Misshandlungen;

»

dem UN-Menschenrechtsrat über das Problem der Beteiligung von Mediziner_innen an Folterungen Bericht zu erstatten.20

In Anbetracht der Tatsache, dass die UN-Resolution zur Folter über einen nicht unerheblichen Einfluss verfügt, und dass der Weltärztebund mit den Mitgliedern der Ärzteschaft in Kontakt steht, erscheint es angebracht zu prüfen, inwieweit der UNMenschenrechtsrat und der WMA hier zusammenarbeiten könnten. Der Weltärztebund könnte ein Beschwerdeverfahren einrichten, über das medizinische Fachleute (und gegebenenfalls auch andere Personen) Bedenken über Handlungen von Ärzt_innen, die mutmaßlich gegen die ethischen Richtlinien verstoßen, äußern könnten. Er könnte dann als Vertreter oder Rechtsbeistand für diese „Whistle-blowers“ [Whistle-blower: Jemand, der Behördenvertreter, Vorgesetzte oder die Öffentlichkeit davon in Kenntnis setzt, dass ein_e Einzelne_r oder ein Unternehmen etwas Unethisches oder Gesetzwidriges tut Definition aus Weltärztebund: Handbuch der ärztlichen Ethik, Anm.d.Ü.] eintreten, während dem UN-Sonderberichterstatter die Aufgabe zukommen würde, gemäß seinem Mandat in diesen Fällen zu ermitteln. 20

Ebda. 15


IPPNW Report

Eine solche Kooperation zwischen dem Weltärztebund und dem UN-Menschenrechtsrat könnte allerdings auch negative Auswirkungen haben. Wie oben bereits erwähnt, gehört es zu den Aufgaben des WMA, für die Rechte der Ärzt_innen einzutreten. Dies könnte kompliziert werden, wenn er es außerdem übernimmt, seine eigenen Mitglieder zu sanktionieren. Zudem würden damit alle Mediziner_innen der Kontrolle und potenziellen Sanktionen durch die UN unterstellt; insofern könnte eine Kooperation des WMA mit der UNO die Beziehungen mit einzelnen WMA-Mitgliedern unter Umständen belasten. Letzteres würde besonders dann gelten, wenn der Weltärztebund selbst oder auch irgendeine nationale Ärzteorganisation sowohl dafür zuständig wäre, ihre Mitglieder zu vertreten als auch gegebenenfalls zu sanktionieren. Im März 2010 haben der International Rehabilitation Council for Torture Victims (IRCT – internationaler Rat zur Rehabilitation von Folteropfern) und der WMA anlässlich der 13. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats gemeinsam eine Veranstaltung zum Thema „Exploring Sustainable Systems to Document Torture – The Role of Health Professionals“ (Nachhaltige Systeme zur Dokumentation von Folter – Die Rolle der medizinischen Fachleute) ausgerichtet.21 Die Teilnehmer_innen an dieser Konferenz betonten insbesondere die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen und die Bedeutung einer angemessenen Aus- und Weiterbildung sowohl für Rechtsmediziner_nnen als auch für Ärzt_innen anderer Fachgebiete zum Thema Folter in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen. Die Empfehlungen an die einzelnen Staaten betrafen unter anderem die Gewährleistung der vertraulichen Behandlung forensischer Untersuchungen sowie die Einführung systematischer Untersuchungsverfahren und von Methoden der unabhängigen, systematisierten Berichterstattung über Folterungen.

21  International Rehabilitation Council for Torture Victims (2010) UPDATED: At Human Rights Council, the IRCT and WMA call for sustainable systems to document torture, Press release IRCT 08.03.2010; http:// www.irct.org/news-and-media/irct-news/shownews.aspx?PID=13767&A ction=1&NewsId=2466 ; abgerufen am: 11.03.11. 16


PRäveNtIoN voN FolteR

2. Länder-Fallstudien

2. Länder-Fallstudien

2. 1. Die Vereinigten Staaten 2. 1. 1. Aktuelle Situation

Im Gefängnis von Abu Ghraib in Bagdad beteiligten sich Ärzt_innen durch ihr Schweigen in einem relativ umfangreichen Ausmaß an Folterhandlungen. In den USA zeigten Berichte des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, von Human Rights Watch und von US-Militärangestellten, dass medizinische Fachkräfte Totenscheine fälschten, es versäumten, Krankheiten und Verletzungen sorgfältig zu melden, und daran beteiligt waren, Verhöre zu planen, zu bewilligen und zu überwachen.22 Auch in der Einrichtung in Guantánamo Bay, dem US-Stützpunkt auf Kuba, beteiligten sich Ärzt_ innen an Folterungen. Was ursprünglich mit einer Gruppe von Psycholog_innen begann, die Militärangestellten beibrachten, wie sie im Falle einer Gefangennahme mit Folterung umgehen sollten, wurde zu verhaltenswissenschaftlichen Beratungsteams BSCTs (Behavioural Scientific Consultation Teams).23 Diese Teams waren dafür zuständig, Verhörtechniken in Guantánamo zu entwickeln, was auch die Aufgabe beinhaltete, detaillierte Informationen über einzelne Inhaftierte einzuholen und herauszufinden, auf welche Stressoren sie möglicherweise reagieren würden, sowie festzustellen, ob Häftlinge weiterhin vernehmungsfähig waren. Bei einer Überprüfung von Krankenberichten und Patientenakten von neun dieser Häftlinge in Guantánamo im Jahr 2011 kam heraus, dass Ärzt_innen und Psychiatrie-Fachkräfte des US-Verteidigungsministeriums medizinische Beweise mutwilliger Verletzungen missachteten und/oder verschwiegen.24 Alle Häft-

linge waren seit 2002 in Guantánamo inhaftiert und hatten durchschnittlich 7 Jahre dort verbracht. Desweiteren sind immer wieder Hungerstreikende in Guantánamo einer Zwangsernährung unterzogen worden, obwohl der Weltärztebund diese Praxis für unethisch erklärt hat.25

22 Miles SH. Abu Ghraib: its legacy for military medicine. Lancet 2004; 364: 725–29 23 Fink S (2009) Tortured Profession: Psychologists Warned of Abusive Interrogations, Then Helped Craft Them. ProPublica 5. Mai 2009. http://www.propublica.org/article/tortured-profession-psychologistswarned-of-abusive-interrogations-505 ; abgerufen am: 11.03.11 24 lacopino V, Xenakis SN (2011) Neglect of Medical Evidence of Torture in Guantánamo Bay: A Case Series. PLoS Med 8(4):e1001027.

doi:10.1371/journal.pmed.1001027 25 World Medical Association (adopted 1991) Declaration of Malta on Hunger Strikers (Deklaration des Weltärztebundes von Malta zum Hungerstreik) WMA; http://www.wma.net/en/30publications/ 10policies/ h31/index.html ; abgerufen am: 11.03.11 26 Swann S (2010) What happened in Europe’s secret CIA prisons? BBC World News; http://www.bbc.co.uk/news/world-11469369 ; abgerufen am: 07.06.11

Die Mitwirkung von Ärzt_innen wird auch im Zusammenhang mit außerordentlichen Überstellungen (von Terrorverdächtigen) genannt. Von einem Häftling, der nach Stare Kiejkuty, einem Geheimdienststützpunkt in Polen, geflogen worden war, wird berichtet, dass er gesagt habe, seine Folterung sei durch die Intervention des Arztes gestoppt worden.26

2. 1. 2. Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen

Dass in US-Haftanstalten Folterungen stattfinden, kam ans Licht, als der Militärpolizist Joe Darby nach einem Besuch in Abu Ghraib Fotos weiterleitete, die ihm in die Hände gefallen waren und die Misshandlung von Gefangenen zeigten. Allerdings hatte diese Enthüllungsaktion ihre Konsequenzen: Nachdem Donald Rumsfeld Darbys Anonymität aufgehoben

17


IPPNW RePoRt

hatte, wurde er von vielen als Verräter bezeichnet. Sein Heim wurde verwüstet und seine Familie musste sechs Monate lang unter Polizeischutz leben.27. Darby war nicht der Einzige, der fand, die Folterungen müssten aufgedeckt werden; mehrere Soldaten haben sich seitdem gemeldet und gesagt, sie hätten darüber Bericht erstatten müssen. Als sie gefragt wurden, warum sie dies nicht getan hätten, sprachen sie von den Risiken, die mit einer Meldung einhergingen, da Vorgesetzte oft über die Vorgänge Bescheid wüssten und die Soldaten ihren Job gefährdet sahen.28 Nachdem die Akten veröffentlicht wurden, bestätigte der Bericht der Arbeitsgemeinschaft Psychologische Ethik und Nationale Sicherheit (Task Force on Psychological Ethics and National Security – PENS report) der American Psychological Association (APA – US-amerikanische Psychologenvereinigung)29 deren Standpunkt gegen die Beteiligung von Psycholog_innen an Verhören. Diese Stellungnahme wurde später jedoch geändert, so dass nun nur noch die Beteiligung an Verhören unter Zwangseinwirkung verurteilt wurde. Dem folgte ein offener Brief der American Medical Association (AMA – US-amerikanische Ärzteorganisation), in dem diese sich dafür aussprach, dass im Hinblick auf Inhaftierte die medizinische Ethik und die Genfer Konventionen beachtet werden müssten. 30 Bis heute ist in den USA kein Arzt und keine Ärztin wegen irgendeiner Straftat im Zusammenhang mit Mittäterschaft bei Folterungen angeklagt worden.31 Ärzt_innen haben sich jedoch auch auf positive Weise dafür eingesetzt, die Beteiligung von Mediziner_innen an Folterungen zu beenden. Der bekannte Arzt Atul Gawande äußerte sich vor kurzem über die schädlichen Auswirkungen 27 Bryan D (2007) Abu Ghraib whistleblower’s ordeal. BBC Radio 4’s The Choice, 5. August 2007; http://news.bbc.co.uk/1/hi/6930197.stm ; abgerufen am: 11.03.11 28 Zernike K (2004) The Reach of War: The Witnesses; Only a Few Spoke Up on Abuse as Many Soldiers Stayed Silent. The New York Times, 27. Mai 2004 http://www.nytimes.com/2004/05/22/international/middleeast/22WITN.html ; abgerufen am: 11.03.11 29 Report of the American Psychological Association Presidential Task Force on Psychological Ethics and National Security (June 2005); http:// www.apa.org/pubs/info/reports/pens.pdf ; abgerufen am: 11.03.11 30 Behnke S (2006) Ethics and Interrogations: Comparing and contrasting the American Psychological, American Medical, and American Psychiatric Associations positions. Juli/August 2006; http://research. apa.org/pubs/info/reports/pens-article.pdf ; abgerufen am: 11.03.11 31 Nicholl, Jenkins, Miles, Hopkins, Siddiqui, Boulton and on behalf of 260 other signatories (2007) Biko to Guantánamo: 30 years of medical involvement in torture, Lancet Bd.370, Ausg. 9590, S. 823, 8. September 2007; http://www.lancet.com/journals/lancet/article/PIIS01406736%2807%2961402-0/fulltext ; abgerufen am: 11.03.11 18

von Isolationshaft – laut Istanbul-Protokoll eine Form von Folterung – aus medizinischer Sicht.32 Gleichzeitig unterstützen Ärzt_innen in Maine einen Gesetzentwurf (Bill LD 1611) zur Beendigung dieser Praxis und beziehen sich dabei auf ihre Pflicht, sich gegen Praktiken auszusprechen, die Gefangenen schaden.33 Auch die Rolle von Militärpsychiater_innen bei der Inhaftierung des US-Soldaten Bradley Manning wird in Frage gestellt: Während sie immer wieder sagen, er müsse nicht in Isolationshaft gehalten werden, ist dies noch immer der Fall und sie überwachen seinen Zustand, voll und ganz in der Falle des Loyalitätskonflikts.34 Entscheidend für die Beendigung solcher Praktiken sind die Bereitschaft und die Fähigkeit von Ärzt_innen, einen offenen und richtungweisenden Dialog über das Thema Folter zu führen.

2. 1. 3. Die American Medical Association (AMA – US-amerikanische Ärzteorganisation) und zugehörige Organe Die Mitgliedschaft in der AMA ist freiwillig. Zuständig für die Registrierung und Zulassung von Ärzt_innen sind die Ärztekammern der jeweiligen Bundesstaaten (State Medical Boards), die zusammen die Bundesärztekammer (Federation of State Medical Boards) bilden. Einen ethischen Leitfaden finden Ärzt_innen in den „Prinzipien der Medizinethik und medizinethischen Auffassungen“ (Principles of Medical Ethics and Opinions) des Rates für ethische und rechtliche Angelegenheiten (Council on Ethical and Judicial Affairs – CEJA).35 Der CEJA prüft die Eignung von Ärzt_innen für eine Mitgliedschaft bei der AMA und ist befugt, den Vorsitzenden der AMA aufzufordern, einen Ermittlungsausschuss einzuberufen, an den der CEJA Fälle vermitteln kann, in denen möglicherweise Sittenwidrigkeit vorliegt und die nicht auf bundesstaatlicher Ebene von den Ärztekammern behandelt werden können. Als 1975 die Deklaration von Tokio verabschiedet wurde, war die AMA kein Mitglied des Weltärztebundes; allerdings unterstützte die Delegiertenversammlung die Deklaration bei ihrer

32 Gawande A (2010) Interview. Democracy Now; http://www.democracynow.org/2010/1/5/dr_atul_gawande_on_real_health ; abgerufen am: 11.03.11 33 Tapley L (2010) Are Doctors Complicit in Prison Torture? The Maine medical community looks at solitary confinement The Portland Phoenix, 21. April 2010; http://portland.thephoenix.com/news/101033-are-doctors-complicit-in-prison-torture/ ; abgerufen am: 11.03.11 34 Pilkington (2011) Bradley Manning’s military doctors accused over treatment; http://www.guardian.co.uk/world/2011/mar/15/bradley-manning-military-doctors-treatment ; abgerufen am: 07.06.11 35 American Medical Association Code of Medical Ethics; http://www. ama-assn.org/ama/pub/physician-resources/medical-ethics/codemedical-ethics.shtml ; abgerufen am: 11.03.11


Prävention von Folter

Zwischenkonferenz 1978, und diese Unterstützung ist seitdem mehrmals bestätigt worden, zuletzt 2005.36

und effektiv.39 Ohne die Einwilligung der Häftlinge ist dies eine klare Verletzung des Nürnberger Kodex.40

2009 wurde vom Ethikinstitut und der Arbeitsgruppe Internationale Medizin ein Netzwerk von Ärzt_innen eingerichtet – Ad Hoc Physician Grassroots Network for Human Rights, das sich mit der Verfolgung von Ärzt_innen weltweit beschäftigt. Ein besonderer Schwerpunkt werden Ärzt_innen sein, die als verfolgt gemeldet wurden und mit den USA in Verbindung stehen; wer keine solchen Verbindungen hat, kann sich an den Weltärztebund wenden.37

»» die AMA sollte ihre ethische Haltung zur Zwangsernäh-

2. 1. 4.  Ausblick und Empfehlungen Wir empfehlen:

»» die APA und die AMA sollten ihren Berichten, in denen sie die Beteiligung an Verhören unter Zwangseinwirkung verurteilen, entsprechende praktische Empfehlungen folgen lassen. Ohne diese werden sich Mediziner_innen weiterhin in Loyalitätskonflikten befinden zwischen ihren inhaftierten Patient_innen und ihren militärischen Vorgesetzten.

»» die AMA sollte aktiv werden, um die Uneinigkeit hin-

sichtlich Zwangsernährung zu klären, die zwischen der US-Regierung und ärztlichen Berufsvereinigungen besteht. Die Obama-Regierung forderte einen Untersuchungsbericht der Verhältnisse in Guantánamo an, der später als „Walsh Report“ bezeichnet wurde. In diesem Bericht wird explizit – und fälschlicherweise – angegeben, die Zwangsernährung von Gefangenen sei laut Genfer Konventionen gestattet.38 Der Weltärztebund verurteilt Zwangsernährung jedoch als unethisch.

»» die APA und die AMA sollten sicherstellen, dass Ärzt_

innen allein zum Wohl der Patient_innen handeln. Wir unterstützen die Aufforderung von „Ärzte für Menschenrechte“ (PHR – Physicians for Human Rights) an die Obama-Regierung, die Anwendung verschärfter Verhörtechniken und die Benutzung von Häftlingen für unethische Experimente untersuchen zu lassen. PHR behauptet, dass diese Techniken bei Häftlingen angewendet wurden, die gleichzeitig medizinisch überwacht wurden, was einem besseren Verständnis der Methoden dienen sollte. Dies hatte zur Folge, dass einige der Techniken auf andere Weise eingesetzt sowie teilweise neu klassifiziert wurden: aus illegal wurde sicher, legal

36  American Medical Association; http://www.ama-assn.org/ama1/ pub/upload/mm/38/a-10-bot-reports ; abgerufen am: 26.02.11 37  Ebda. 38  US Department of Defense 2009) DoD News Briefing With Adam Walsh From the Pentagon. 23. Februar 2009; http://www.defense.gov/ transcripts/transcript.aspx?transcriptid=4359 ; abgerufen am: 11.03.11

rung bekräftigen und für ein Ende dieser grausamen und unmenschlichen Praxis eintreten, die einen Verstoß gegen Artikel 3 des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe darstellt.41

»» die AMA sollte die Empfehlungen der „Ärzte für Menschenrechte“ (PHR – Physicians for Human Rights) für eine Änderung des Gesetzes gegen Kriegsverbrechen (War Crimes Act) unterstützen, um unethische Experimente an Menschen zu kriminalisieren und den Einklang des Gesetzes mit den Genfer Konventionen sicherzustellen.42

2. 2.  Sri Lanka 2. 2. 1.  Aktuelle Situation In den vergangenen 25 Jahren war Sri Lanka in einen verheerenden gewalttätigen Konflikt zwischen der Regierung und der separatistischen Rebellenorganisation Liberation Tamil Tigers of Elam (LTTE) verstrickt. Während der gesamten Auseinandersetzungen haben beide Seiten laut den Vereinten Nationen in gravierender Weise gegen Humanitäres Völkerrecht verstoßen.43 44 In den letzten Monaten des Konflikts, der im Mai 2009 endete, dokumentierten die UN und andere Organisationen ein humanitäres Desaster, das sich lawinenartig entwickelte. Dabei beteiligten sich Staatsbeamte und Sicherheitskräfte der Regierung an Attentaten, Entführungen, Verschwindenlassen, 39  Hopkins Tanne J (2010) Bush administration should be investigated for torture of prisoners, says human rights group. BMJ 2010;340:c3182 40  The Nuremberg Code (1947) Permissible Medical Experiments; http://www.cirp.org/library/ethics/nuremberg/ ; abgerufen am: 15.02.11 41  Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (verabschiedet 2002) Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe; http://www2.ohchr.org/english/law/ cat-one.htm ; abgerufen am: 11.03.11 42  Physicians for Human Rights (2010) Experiments in Torture: Evidence of Human Subject Research and Experimentation in the “Enhanced” Interrogation Program. A White Paper by Physicians for Human Rights, Juni 2010 43  Human Rights Watch (2009) World Report: Sri Lanka. New York; http://www.hrw.org/en/node/87402 ; abgerufen am: 11.03.11 44  Vije M Ratneswaren S (2009) Enduring ward and health inequality in Sri Lankan, Tamil Information Centre, Kingston-upon-Thames UK; http://www.tamilinfo.org/healthreport.pdf ; abgerufen am: 11.03.11 19


IPPNW Report

Folterungen, illegalen Festnahmen und Inhaftierungen sowie dem willkürlichen Bombardement von dicht besiedelten Gebieten einschließlich Krankenhäusern. Einige dieser Vorfälle wurden auch von den Soldaten selbst auf Film festgehalten.45 Die LTTE fuhr ihrerseits fort, Zivilpersonen einschließlich Kinder zwangsweise zu rekrutieren, benutzte Zivilisten als menschliche Schutzschilde und schoss zuweilen auf tamilische Zivilisten, um sie daran zu hindern, aus von der LTTE kontrollierten Kampfgebieten zu flüchten. Beiden Parteien wird vorgeworfen, verhindert zu haben, dass lebenswichtige humanitäre Hilfe die Zivilbevölkerung erreichte. Aus Berichten geht hervor, dass der Konflikt zwischen 80.000 und 100.000 Menschen das Leben kostete und Hunderttausende körperlich und psychisch verwundet und traumatisiert zurückließ. Der Bericht des Expertenpanels des [UN-]Generalsekretärs von 2011 zur Rechenschaftspflicht in Sri Lanka dokumentiert den umfangreichen Einsatz von Folter, und es ist kaum vorstellbar, dass Ärzt_innen, insbesondere Angehörige der Streitkräfte, der Polizei und des Strafvollzugs, nichts davon wussten.46 Vor diesen Ereignissen aus jüngster Zeit gab es in Sri Lanka wache Aufmerksamkeit bezüglich Folter und der Mittäterschaft von Ärzt_innen . Gleichzeitig haben Mediziner_innen immer wieder versucht – oft auf eigene Gefahr – das Ausmaß des Problems öffentlich zu machen.

2. 2. 2.  Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen

Nach einem Besuch in Sri Lanka 2007 berichtete Manfred Nowak, der UN-Sonderberichterstatter über Folter, dass Folter „weit verbreitet“ sei und dass „diese Praxis in Zusammenhang mit Anti-Terror-Einsätzen, insbesondere des TID [Terrorist Investigation Department (Ermittlungsbehörde für Terrorismus)] wahrscheinlich zur Routine wird“.47 In der Verfassung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka von 1978 ist Folter ausdrücklich verboten. In Artikel 11 der Verfassung heißt es: „Keine Person soll Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ausgesetzt sein.“

45  Channel 4 (2011) Sri Lanka’s Killing Fields, ausgestrahlt am 14.06.11 Channel 4 Dispatches 46 United Nations (2011) Report of the Secretary-General’s Panel of Experts on Accountability in Sri Lanka 31. März 2011; http://www.un. org/News/dh/infocus/Sri_Lanka/POE_Report_Full.pdf ; abgerufen am: 15.06.11 47  OHCHR (2007) Special Rapporteur on Torture concludes visit to Sri Lanka; http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews. aspx?NewsID=7898&LangID=E ; abgerufen am: 11.03.11 20

Perera untersuchte in einer Studie die medizinischen Aufzeichnungen über 100 Folteropfer aus den Jahren 1998 bis 2001. Diese Akten befanden sich im Büro des Judicial Medical Officers (JMO – Amtsarzt für Gerichtsmedizin) in Colombo, der Hauptstadt von Sri Lanka.48 68 verschiedene Foltermethoden wurden beschrieben, darunter Körperverletzung mit stumpfen und scharfen Waffen, Verbrennungen mit Zigaretten, „Wet Submarino“ (dabei wird der Kopf des Opfers in einen mit Wasser gefüllten Behälter getaucht, bis es fast ertrinkt), „Dry Submarino“ (dabei wird dem Opfer eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt, bis es fast erstickt), Tritte, Erhängen und Stromschläge. Wie häufig Folterungen während des Konflikts in Sri Lanka genau vorkamen, ist nicht bekannt, doch ein durchgängiges Muster weist darauf hin, dass es sich keineswegs um Einzelfälle handelte. 2007 untersuchte die britische Stiftung für Folteropfer Medical Foundation for the Care of Victims of Torture (heute Freedom from Torture) 130 Fälle aus Sri Lanka, die im vorangegangenen Jahr an die Stiftung vermittelt worden waren. Von diesen berichteten 55 Klient_innen, mit Gegenständen – von Schlagstöcken bis zu Elektrokabeln – geschlagen worden zu sein; 30 schilderten Verbrennungen durch Zigaretten; und 20 gaben an, mit einer in Benzin getränkten Plastiktüte, die ihnen über den Kopf gestülpt wurde, beinahe erstickt worden zu sein. Zu den weiteren üblichen Foltermethoden gehörten die Aufhängung an den Fußgelenken sowie „Falanga“ (Schläge auf die Fußsohlen). 24 Frauen und 22 Männer, die sich hilfesuchend an die Stiftung wandten, berichteten davon, vergewaltigt worden zu sein.49 In ähnlicher Weise wurde in einem 2004 im Rahmen des Istanbul Protocol Implementation Project (Pilotprojekt zur Implementierung des Istanbul-Protokolls) erarbeiteten Dokument festgestellt, dass in Sri Lanka entsetzliche physische und psychische Folterungen weit verbreitet zu sein schienen.50 Die Asiatische Menschenrechtskommission hat mindestens zwei Fälle dokumentiert, in denen Ärzt_innen mutmaßlich daran mitgewirkt haben, Folterungen zu vertuschen. In einem Fall berichtete ein Opfer, geschlagen, getreten und an den Handgelenken aufgehängt worden zu sein, eine Form der Folter, die als „palästinensisches Aufhängen“ bekannt ist und zu Nervenschädigungen führt. Anschließend habe man ihm Benzin in den After gefüllt.51 Als die Behörden ihn schließlich 48  Perera P (2006) Scars of Torture: A Sri Lankan study Faculty of Medicine, Dept of Forensic Medicine, University of Kelaniya Sri Lanka. Journal of Clinical Forensic Medicine, 17. August 2006, 16919991 49  Medical Foundation for the Care of Victims of Torture (2007) Torture once again rampant in the Sri Lanka conflict. Medical Foundation for the Care of Victims of Torture 2007; http://www.torturecare.org.uk/ files/Torture%20once%20again%20rampant%20in%20the%20Sri%20 Lanka%20conflict_0.pdf ; abgerufen am: 02.11.10 50  Istanbul Protocol Implementation Project 2003-2005 (2004) Medical Aspects of Torture as seen in Sri Lanka; http://www.irct.org/Files/ Filer/publications/ipip/National-adaptation-Sri-Lanka-medical-material. pdf ; abgerufen am: 08.02.11 51  Asian Human Rights Commission (2009) Sri Lanka: Police, doctors


Prävention von Folter

in ein staatliches Krankenhaus brachten, um ihn vor seiner Gerichtsverhandlung gerichtsmedizinisch untersuchen zu lassen, soll der behandelnde Arzt das gerichtsmedizinische Formular unterschrieben haben, ohne ihn zu untersuchen. Als er ein paar Tage später von einem anderen Gefängnisbeamten zu einer weiteren Untersuchung in ein anderes Krankenhaus gebracht wurde, wurde er von dem Arzt, der ihn dort behandelte, beschuldigt, er würde über das, was ihm geschehen war, nicht die Wahrheit sagen. In einem ähnlichen von der Asiatischen Menschenrechtskommission dokumentierten Fall wurde ein weiteres mutmaßliches Opfer von der Polizei wegen des Verdachts auf Diebstahl festgenommen und nackt aufgehängt, die Hände zwischen seinen Beinen in Handschellen gefesselt, wobei eine lange Stange verwendet wurde, um ihn vom Boden hochzuheben.52 Er soll von Polizisten geschlagen worden sein, seine Beine schwollen an und schmerzten. Als sein Zustand sich dermaßen verschlimmerte, dass er sich kaum noch bewegen konnte, wurde er in ein staatliches Krankenhaus gebracht, wo sich der zuständige Arzt weigerte, ihn zu behandeln und ihm sagte, sein Fall sollte in einem größeren Krankenhaus betreut werden. Als er in ein größeres Krankenhaus gebracht wurde, weigerte sich, wie er sagte, auch dort der Arzt, ihn zu behandeln. Das im Rahmen des Istanbul Protocol Implementation Project angefertigte Dokument trägt den Titel: „Medical Aspects of Torture as seen in Sri Lanka“ (Medizinische Aspekte der Folter am Beispiel Sri Lanka).53 Es sollte die Häufigkeit von Folterhandlungen in Sri Lanka stärker ins Bewusstsein rücken und als praktisches Handbuch für Fachkräfte in Gesundheitsberufen und Anwält_innen dienen, die an der Betreuung von Folteropfern beteiligt sind. Der Bericht stellte fest, dass Ärzt_ innen, die mit der Begutachtung und Versorgung von Folteropfern betraut sind, oft die entsprechende Ausbildung, die Mittel und die Ausstattung fehlten. Außerdem waren bei den medizinischen Untersuchungen oft Polizeibeamte anwesend – eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und eine mögliche Einschüchterungsquelle.54 2007 wurde ein Amtsarzt für Gerichtsmedizin (JMO) für drei Jahre aus dem Verzeichnis der Ärztekammer gestrichen, weil er ein Folteropfer nicht ausreichend untersucht hatte. Das Komitee für Berufsordnung der Ärztekammer begründete and magistrates are complicit in a man’s torture. AHRC Urgent Appeals Programme, 2. Dezember 2009; http://www.ahrchk.net/ua/mainfile. php/2009/3329/ ; abgerufen am: 11.03.11 52  Asian Human Rights Commission (2010) Sri Lanka: Baduraliya police illegally arrest and torture a man. AHRC Urgent Appeals Programme, 28. Juli 2010; http://www.ahrchk.net/ua/mainfile.php/2010/3513/ ; abgerufen am: 11.03.11 53  Istanbul Protocol Implementation Project 2003-2005 (2004) Medical Aspects of Torture as seen in Sri Lanka; http://www.irct.org/Files/ Filer/publications/ipip/National-adaptation-Sri-Lanka-medical-material. pdf ; abgerufen am: 08.02.11 54  Ebda.

seine Entscheidung, den Arzt nur vorübergehend aus dem Verzeichnis zu streichen, zum einen mit dem jungen Alter des Mediziners und zum anderen mit der Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Komitee hiermit erstmals eine Beschwerde dieser Art vorgetragen wurde.55 Es gibt jedoch viele andere Fälle, in denen nichts unternommen wurde, wie beispielsweise beim Tod von Garlin Kankanamge Sanjeewa, der laut Polizei auf dem Polizeirevier Selbstmord beging. Zwar wurde der Arztbericht angefochten, doch gegen den beteiligten Amtsarzt wurde nicht vorgegangen.56 In einem Bericht nach einem Besuch des UN-Sonderberichterstatters über außergerichtliche, in Schnellverfahren entschiedene oder willkürliche Hinrichtungen von 2005 heißt es:

„Die geringen Nachforschungsanstrengungen sind insbesondere zurückzuführen auf Ausbildungsmängel und fehlende Mittel bei der Polizei, ineffektive Gerichtsmedizin und die fehlende Bereitschaft, für die Sicherheit der Zeug_innen zu sorgen. Den Amtsärzt_innen für Gerichtsmedizin (JMOs), die die meisten Autopsien durchführen, fehlen üblicherweise die notwendigen Fahrzeuge, die Ausrüstung und eine Spezialausbildung. Die zahlreichen Hindernisse für eine sofortige und effektive Untersuchung führen dazu, dass endlich zu viele Beweise einfach verloren gehen. Ermittlungen werden auch durch das Fehlen eines effektiven Zeugenschutzes erschwert. Aufgrund dessen sind Zeug _innen besonders abgeneigt, über von Polizisten begangene Straftaten auszusagen, was wiederum einige Gesprächspartner_ innen dazu veranlasste, Witze darüber zu machen, dass man wohl lieber ein Opfer als ein Zeuge wäre.57“ 55  The Case of Dr WR Piyasoma (2007) in the Professional Conduct Committee of the Sri Lanka Medical Council; http://www.janasansadaya. org/page.php?id=119&lang=en ; abgerufen am: 08.02.2011 56  Pinto-Jayawardena (2009) The Rule of Law in Decline; study on prevalence, determinants and causes of torture and other forms of cruel, inhuman or degrading treatment of punishment (CIDTP) in Sri Lanka Rehabilitation and Research Centre for Torture Victims pp190 ISBN: 978-87-9087827-6, unterstützt durch Rehabilitation and Research Centre for Torture Victims (RCT) 57  UN Economic & Social Council, Commission on Human Rights 62nd Session. Civil and Political Rights, including the question of disappearances and summary executions. Report of the Special Rapporteur, Philip Alston, Addendum. Mission to Sri Lanka (Nov 28–Dec 6 2005) E/ CN.4/2006/53/Add.5 27. März 2006 21


IPPNW Report

Es bleibt ungewiss, wie weit Gleichgültigkeit von Ärzt_innen gegenüber Foltervorfällen oder gar ihre Mittäterschaft an Folterungen in Sri Lanka verbreitet ist. Allerdings ist nachvollziehbar, dass Ärzt_innen möglicherweise durch Regierungsangestellte und Gefängnisbeamte eingeschüchtert werden, zumal diese oftmals auch bei ärztlichen Untersuchungen anwesend sind. Zum Teil wurden auch Ärzt_innen selbst zur Zielscheibe, als sie in der Endphase von Konflikten als Hauptzeug_innen auftraten. So wurden im Jahr 2009 fünf Ärzt_innen verhaftet und einige Monate lang festgehalten, nachdem sie berichtet hatten, dass es Bombardements durch die Regierung und zivile Opfer gegeben hatte, als sie in von der LTTE kontrollierten Gebieten arbeiteten.58 Während ihrer Inhaftierung zogen diese Ärzt_innen ihre Aussagen dann zurück, zudem wurde ihnen eine Anklage wegen Landesverrat angedroht.

2. 2. 3.  Die Sri Lanka Medical Association (SLMA – Ärzteorganisation Sri Lankas) und zugehörige Organe Die Ärztekammer Sri Lankas stellt das Regulierungsgremium des ärztlichen Berufsstandes dar, während die SLMA „sich das Ziel gesetzt hat, ihren Mitgliedern ein Forum zu bieten, um ihre berufliche und akademische Weiterbildung zu fördern“.59 Die SMLA veranstaltet unter anderem Konferenzen für Hochschulabsolventen_innen und bringt das Sri Lanka Medical Journal heraus. Gegenwärtig ist die SLMA kein Mitglied des Weltärztebundes. Die Government Medical Officers Association (Vereinigung der Amtsärzte) fungiert als Gewerkschaft für die meisten Ärzt_innen (in allen Positionen), die im Regierungssektor arbeiten und hat 7 000 Mitglieder und 65 Zweige.60 Auf der Website der SLMA heißt es in deren Erklärung zur Gesundheit, dass jeder Mensch im Falle einer Erkrankung grundsätzlich mit Fürsorge und Mitgefühl zu behandeln ist, besonders durch die betreuenden medizinischen Fachkräfte und „dass ihm während der Beratung, Untersuchung und Behandlung Vertraulichkeit und Privatsphäre gewährt werden sollen“.61 Im Länderbericht der SLMA von 2010 wird erwähnt, dass der Ethikausschuss „auf Wissenschaftskonferenzen der Regionalverbände und Berufscolleges Workshops zum Thema klinische Ethik durchgeführt habe“.62 Das 58  Human Rights Watch (2009) World Report: Sri Lanka. New York; http://www.hrw.org/en/node/87402 59  http://www.slma.lk/index.php ; abgerufen am: 08.02.11 60  Government Medical Officers’ Association; http://www.gmoa.lk/ aboutus.php?PHPSESSID=68e633a7e4cee227bd136fabecb6a9ff ; abgerufen am: 08 02 2011 61  Sri Lanka Medical Association Declaration on Health (revised 2005); http://www.slma.lk/static/doh.php ; abgerufen am: 16.02.11 62  Karunathilake I (2010) Country Report Sri Lanka Medical Association JMAJ, November/Dezember 2010— Bd. 53, Nr. 6; http:// 22

Forum für ethische Prüfungsausschüsse in Sri Lanka, zu dem die SLMA einlädt, beschäftigt sich in erster Linie mit dem Thema Ethik in der medizinischen Forschung und weniger mit Aspekten der Ethik in der Gesundheitsversorgung.63

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Ärzt_innen in Sri Lanka unter einem beachtlichen Druck stehen, Folterungen nicht zu melden, dass sie Opfer von Misshandlungen oftmals im Beisein von Polizeibeamten untersuchen müssen, und dass sie zum Teil über eine unzulängliche Ausstattung verfügen. Zudem erfahren sie in dieser Situation offenbar kaum Unterstützung von ihren Berufsverbänden. Auch der Bedarf einer diesbezüglichen Aus- und Weiterbildung und angemessener Arbeitsbedingungen für Ärzt_innen wird von den Berufsverbänden allem Anschein nach nur bedingt anerkannt.

2. 2. 4.  Ausblick und Empfehlungen In Sri Lanka stellt sowohl das Vorgehen gegen die Mittäterschaft von Ärzt_innen bei Folterungen als auch die Unterstützung von Ärzt_innen, die Foltervorfälle aufdecken (Whistle-blowers), teilweise aufgrund des Ausmaßes an Menschenrechtsverletzungen in der Gesellschaft insgesamt eine große Herausforderung dar.64 Allerdings genießt der Berufsstand der Ärzt_innen in Sri Lanka ein hohes Ansehen, so dass gerade ein Einschreiten ihrerseits eine sehr positive Wirkung auf die Gesellschaft als Ganzes haben könnte.

Wir empfehlen:

»» dass die SLMA Mitglied des Weltärztebundes wird;

dies würde den WMA in seiner Legitimität unterstützen und sowohl internationale als auch lokale Strategien zur Bekämpfung von Folter stärken;

»» dass die Regierung von Sri Lanka, die SLMA und die

Ärztekammer von Sri Lanka zusammenarbeiten, um die Unabhängigkeit von Ärzt_innen, die Inhaftierte und Gefangene untersuchen, sicherzustellen;

med.or.jp/ english/journal/pdf/2010_06/377_382.pdf ; abgerufen am: 16.02.11 63  Forum for Ethical Reviews Committees in Sri Lanka; http://www. fercsl.net ; abgerufen am: 16. Februar 2011 64  Vije & Ratneswaren (2009) Enduring War & Health Inequality in Sri Lanka. Tamil Information Centre UK ISBN 1 85201 021 5


Prävention von Folter

»» die oben genannten Vereinigungen sollten mit der Polizei, den Streitkräften, Richtern und anderen relevanten Gruppen zusammenarbeiten, um für eine Sensibilisierung für die Rechte von Inhaftierten und Gefangenen zu sorgen, einschließlich des Rechtes auf eine unabhängige ärztliche Untersuchung und die Verwendung der daraus hervorgehenden Beweise in Gerichtsverfahren.

»» die SLMA sollte im Rahmen ihrer Aktivitäten zur Förderung der beruflichen und akademischen Weiterbildung ihrer Mitglieder dafür sorgen, dass gerichtsmedizinische Untersuchungen und der Schutz von Menschenrechten zum festen Bestandteil sowohl der Ausbildung der Studierenden als auch der beruflichen Weiterbildung von Mediziner_innen wird, und dass die Anzahl der gerichtsmedizinischen Expert_innen landesweit erhöht wird.

»» die SLMA sollte Ärzt_innen, die sich gegen Folter aus-

sprechen und die versuchen, etwas zur Verhinderung von Folterungen zu unternehmen, stärker unterstützen.

2. 3.  Vereinigtes Königreich

2. 3. 1.  Aktuelle Situation In der Vergangenheit haben sich Ärzt_innen in einigen britischen Kolonien an Folterungen beteiligt. So war zum Beispiel der britische Kolonialpsychiater Dr. J.C. Carothers am Verhörkonzept für Mau-Mau-Gefangene in Kenia Anfang der 1950er Jahre beteiligt.65 Nach Angaben der kenianischen Menschenrechtskommission wurden zwischen 1952 und 1961 90.000 Kenianer_innen hingerichtet oder gefoltert.66 Angesichts des umfangreichen Einsatzes von Folter wäre es daher eher verwunderlich, wenn es dabei nicht auch zu weiteren Beteiligungen von Ärzt_innen gekommen wäre. Außerdem kam es 1970 und 1971 während des Nordirland-Konfliktes zu einer Mittäterschaft von Ärzt_innen an Folterungen, als bei internierten Gefangenen psychisch verwirrende Verhörtechniken angewandt wurden. Nach einer Klage der irischen Regierung befand die Europäische Menschenrechtskommission Großbritannien der Folterung schuldig; allerdings entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (eine höhere Instanz), dass die Handlungen der britischen 65  The Daily Nation Special Report Part 3 (2004) Horrors of the Hola detention camp 22 04 2004 OGIEK Home 66  Channel 4 News (2011) British Government long aware of Mass Kenyan torture; http://www.channel4.com/news/britain-accusedofmass-torture-on-kenyans-in-1950s ; abgerufen am: 07.06.11

Regierung zwar „unmenschlich und erniedrigend waren, jedoch nicht als Folter zu bezeichnen seien“.67 Dieser Versuch, zwischen Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung zu unterscheiden, ist künstlich: Es gibt eine Übereinkunft darüber, dass Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, in dem beides genannt wird, „in seiner Aussage absolut ist, was bedeutet, dass unter keinen Umständen davon abgewichen werden kann und es auch keinerlei Rechtfertigung dafür gibt, sich nicht daran zu halten“.68 Noch vor kurzem, 1974, gab es in Großbritannien eine öffentliche Beteiligung von Ärzt_innen an Maßnahmen der Zwangsernährung gegen den erklärten Willen von Gefangenen, die in der geistigen Verfassung waren, eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen. Während des Hungerstreiks, der von November 1973 bis Mitte 1974 stattfand, wurden im Gefängnis von Brixton junge irische Häftlinge zwangsernährt. Einer der Ärzte, der die Ernährung überwachte, soll gesagt haben, dass er nicht daran teilnehmen wollte, es jedoch auf Anweisung des Innenministeriums getan habe.69 Zwei weibliche Gefangene strengten Prozesse gegen das Innenministerium an, welches daraufhin versicherte: „Der Arzt ist dem Ethos seines Berufs und dem Gewohnheitsrecht verpflichtet; er muss nicht der Gefängnispraxis Folge leisten und einen Gefangenen gegen dessen Willen künstlich ernähren“.70 1981 wurden in Nordirland die deutlich geäußerten Wünsche der Hungerstreikenden gemäß Artikel 5 der Deklaration von Tokio respektiert. In jenem Jahr gab es in Europa 12 Todesfälle aufgrund von Hungerstreiks; 10 davon ereigneten sich in Belfast.71 Seitdem gilt in Großbritannien der Grundsatz, dass die Zwangsernährung von Patient_innen, die als urteilsfähig eingestuft wurden, verboten ist. Dies wird in den Richtlinien72, die das britische Gesundheitsministerium nach einiger Verzögerung73 herausgab, klar festgehalten. Diese Richtlinien bieten vermutlich die konkretesten Aussagen zur angemessenen medizinischen Versorgung von Hungerstreikenden, die gegenwärtig irgendwo erhältlich sind. 67  50 years of activity: European Court of Human Rights – Some Facts and Figures; http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres/ACD46A0F-615A48B9-89D6-8480AFCC29FD/0/FactsAndFigures_EN.pdf ; abgerufen am: 11.08.2010 68  Your Rights: the Liberty Guide to Human Rights; http://www.yourrights.org.uk/yourrights/rights-of-immigrants/europeanconvention-onhuman-rights/article-3-prohibition-of-torture-or-inhumane-or-degrading-treatment.shtml ; abgerufen am: 15. September 2010 69  Moore M Force-feeding of prisoners (Brief) Lancet 1974 3:52 70  Roy Jenkins, Home Secretary 17 July 1974 Hansard 877 col. 451, 1974 71  Duhamel O (1984) Sketch of a typology of hunger strikes. La Greve de la Faim. Paris, Economica S. 23 72  Offender Health, Department of Health (2010) Guidelines for the clinical management of people refusing food in immigration removal centres and prisons. http://www.dh.gov.uk/en/Publicationsandstatistics/ Publications/PublicationsPolicyAndGuidance/DH_104769 ; abgerufen am: 11.03.11 73  Editorial. Clinical care of hunger strikers. Lancet 372; 777: 2008. http://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS01406736%2808%2961313-6/fulltext ; abgerufen am: 06.03.11 23


IPPNW Report

In den vergangenen Jahren gab es zum Teil erhebliche Bedenken im Zusammenhang mit der Behandlung von Abschiebehäftlingen, und zwar in verschiedener Hinsicht: Zum einen in Bezug auf die Frage, inwieweit Nachweise von Folterungen, die die betreffenden Personen vor ihrer Ankunft in Großbritannien erlitten haben, erkannt und gemeldet werden und wie darauf angemessen reagiert wird. Zum anderen aber auch in Bezug auf die Frage, wie diese Menschen nach ihrer Ankunft in Großbritannien behandelt werden insbesondere in den privat betriebenen Haftanstalten und Abschiebegefängnissen sowie während des Abschiebeprozesses.74 Zunehmende Besorgnis erregt auch die Behandlung von Gefangenen im Irak und in Afghanistan durch britische Soldaten sowie die Rolle von Militärärzt_innen und insbesondere die Frage, ob sie nach der Untersuchung von Patient_innen, bei denen deutliche Anzeichen von Gewalteinwirkung festgestellt wurden, irgendwelche Bedenken äußerten.75 2007 stellte das Medical Justice Network (Netzwerk für medizinische Gerechtigkeit) fest, dass die medizinischen Versorgungsdienste in Haftanstalten in den seltensten Fällen die Kapazitäten oder die Kompetenzen haben, um mit der Bandbreite schwerer psychischer und körperlicher Erkrankungen umzugehen, welche die Häftlinge aufweisen. Von den 56 Häftlingen, die Mitarbeiter_innen des Netzwerkes im Zeitraum 2006 bis 2007 untersuchten, hatten 20 vor ihrer Ankunft in Großbritannien eine Krankengeschichte, die übereinstimmend mit, deutlich übereinstimmend mit oder typisch für Folterungen war (Definitionen des Istanbul-Protokolls)76. In einem Bericht des Regierungsinspektors für Gefängnisse nach einem Besuch in der Abschiebehaftanstalt Harmondsworth 2006 heißt es, dass es keine Reaktion auf 57 Berichte über Nachweise von Folter gegeben hätte, welche untersuchende Ärzt_ innen an die Haftanstaltsleitung geschickt hatten, und dass die Mitarbeiter_innen keine spezifische Ausbildung im Umgang mit Menschen, die Folterungen erlitten haben, erhalten hätten, obwohl dies nach den beiden vorangegangenen Besuchen des Inspektors empfohlen worden war.77 Eine entsprechende Weiterbildung hatte auch im Jahr 2010 noch nicht stattgefunden.78 74  Birnberg Peirce & Partners (2008) Outsourcing Abuse: the use and misuse of state-sanctioned force during the detention and removal of asylum seekers. Medical Justice and the National Coalition of Anti-Deportation Campaigns 75  Cobain I (2010) Abuse claims lift cloak of secrecy over Britain’s Iraq interrogation base The Guardian, 5. November 2010; http://www.guardian.co.uk/uk/2010/nov/05/military-iraq ; abgerufen am: 03.12.10 76  Medical Justice (2007) Beyond Comprehension and Decency: an introduction to the work of Medical Justice; S. 9, Medical Justice, Juli 2007; http://www.medicaljustice.org.uk/images/stories/reports/medical%20justice%20report%20-%20beyond%20comprehension%20 %26%20decency.pdf ; abgerufen am: 11.03.11 77  HM Chief Inspector of Prisons (2006) report on a full unannounced inspection of Harmondsworth Immigration Removal Centre 17-26 July 2006; http://www.justice.gov.uk/inspectorates/hmi-prisons/docs/harmondsworth1-rps.pdf ; abgerufen am: 08.03.11 78  HM Chief Inspector of Prisons (2006) report on an unannounced inspection of Harmondsworth Immigration Removal Centre 11-15 January 2010; http://www.justice.gov.uk/inspectorates/hmi-prisons/docs/ Harmondsworth_2010_rps.pdf ; abgerufen am: 08.03.11 24

Menschen, die aus ihrem Heimatland geflohen sind, weil sie dort gefoltert wurden, sind üblicherweise bei Kassenärzt_innen des staatlichen Gesundheitsdienstes NHS (National Health Service) registriert, bei denen sie mit komplexen medizinischen Problemen vorstellig werden können. Sie brauchen möglicherweise eine besondere Behandlung und eine Überweisung. zum Spezialisten. Manchmal, besonders in der Sekundärversorgung, werden behandelnde Klinikärzt_innen von der Verwaltung unter Druck gesetzt, diese Patient_innen aus Kosten- und Zeitgründen aufzugeben. Die Dokumentation von Anzeichen für Folterhandlungen kann bei Anträgen auf internationalen Schutz von entscheidender Bedeutung sein. Klinikärzt_innen, die für Organisationen wie die Stiftung Medical Foundation for the Care of Victims of Torture (Freedom from Torture), das Netzwerk Medical Justice Network (MJN) und die Stiftung Helen Bamber Foundation arbeiten, stellen auch gerichtsmedizinische Berichte zur Verfügung, die verwendet werden, um humane und rechtmäßige Beschlüsse in den Verfahren von Asylsuchenden aus der Gesellschaft heraus zu unterstützen. Ungefähr 20.000 Menschen werden jährlich aus migrationspolitischen Gründen in Verwaltungshaft genommen, darunter gescheiterte Asylsuchende, ausländische Staatsangehörige, die eine Haftstrafe abgegolten haben, sowie Gäste, deren Visum abgelaufen ist. Diese Art der Inhaftierung ist nicht durch eine Straftat bedingt, und trotzdem ist sie zeitlich unbestimmt: die längste Haftzeit betrug bisher acht Jahre. Eine beträchtliche Anzahl der Inhaftierten sind Folterüberlebende, für die die Inhaftierung re-traumatisierend ist, da sie eine Wiederholung früherer Erfahrungen darstellt. Die Politik der britischen Regierung sieht vor, dass Folterüberlebende „nur in absoluten Ausnahmefällen“79 inhaftiert werden sollen, allerdings wird diese Verfahrensweise nach Regel Nr. 35 häufig missachtet. Auch die medizinische Versorgung in der Haft ist oft unzureichend.80 Die Regeln für Haftanstalten sehen auch vor, dass Inhaftierte Zugang zu unabhängigen Ärzt_innen haben. Solche Untersuchungen, die meist über das Netzwerk MJN durchgeführt werden, haben in den letzten fünf Jahren in zahlreichen Fällen zu Haftentlassungen, zur Anerkennung von rechtmäßigen (und zuvor missachteten) Asylanträgen und/oder zu Entschädigungszahlungen für unrechtmäßige Inhaftierungen beigetragen. Es gibt Fälle, in denen Asylsuchende infolge von Überwachung und Fixierung während der Beförderung außer Landes oder innerhalb von Großbritannien Verletzungen erlitten

79  The Detention Centre Rules 2001 Nr. 238; http://www.legislation. gov.uk/uksi/2001/238/contents/made ; abgerufen am: 08.02.2011 80  Arnold u.a. (2006) Unmet medical needs in detention; http://www. bmj.com/content/332/7536/251/reply ; abgerufen am: 08.02.2011


Prävention von Folter

haben, Verletzungen, die unzureichend dokumentiert und gemeldet wurden. Im Oktober 2010 starb Jimmy Mubenga, offenbar durch lagebedingtes Ersticken, während er in Gewahrsam dreier G4S-Sicherheitsbeamten auf einem Passagierflug der British Airways nach Angola abgeschoben wurde.81 Einige Klagen auf Entschädigung waren erfolgreich, und zwar oftmals nachdem Verletzungen durch Ärzt_innen von MJN dokumentiert wurden.

thoden unserer Verbündeten nicht so gewissenhaft sind wie unsere eigenen“86; ein Inhaftierter, der nach Großbritannien zurückkehrte, nachdem er gefoltert wurde, war nicht haftfähig.87

Während der (zur Zeit der Erstellung dieses Berichtes) laufenden Ermittlungen zu den Foltervorwürfen gegenüber den britischen Streitkräften in Haftanstalten im Irak bleibt die Rolle von Ärzt_innen, die den Streitkräften angehören, unklar. Ein Obergefreiter, der als „junior army medic“ beschrieben wird, gab zu, im Rahmen einer Untersuchung der Royal Military Police 2008 einen 14-jährigen irakischen Jungen getreten und mit der Faust geschlagen sowie beobachtet zu haben, wie diesem eine Kapuze über den Kopf gezogen wurde (englisch: „hooding“). Eine Krankenschwester, die angeblich einen irakischen Häftling sexuell missbrauchte und ihm eine Überdosis Medikamente verabreichte, bat ihn, dem Bereitschaftsarzt nichts davon zu erzählen.82

Ärzt_innen sind aktiv geworden und haben damit teilweise etwas erreichen können, indem sie einerseits auf Gewalt aufmerksam gemacht haben und andererseits die Situation einzelner Häftlinge in Abschiebehaftanstalten und in Gefängnissen verbessern konnten.

Es gibt überzeugende Beweise für die Mittäterschaft der britischen Regierung an Folterungen von Gefangenen, die im Ausland inhaftiert wurden, darunter auch ein Medizinstudent, 83 wobei dies zuweilen nach einer Auslieferung durch ein anderes Land geschah.84 Es besteht außerdem der Vorwurf, dass britische medizinische Fachkräfte im Irak von Folterungen gewusst haben sollen. Zur Zeit der Erstellung dieses Berichtes wird von 222 ehemaligen Insassen von Haftanstalten, die von der britischen Geheimdienstorganisation Joint Services Intelligence Organisation (JSIO) betrieben werden, eine öffentliche Untersuchung angestrebt. In den meisten Berichten dieser ehemaligen Insassen heißt es, dass sie nach ihrer Ankunft auf einer britischen Militärbasis von einem Militärarzt untersucht wurden, dass dieser Arzt jedoch kein Interesse an ihren Verletzungen gezeigt hätte. 85 Es wurde öffentlich eingestanden, dass „die Standards der Verhörme81 Jimmy Mubenga family call for inquiry into deportation system (2010) Montag, 1. November 2010; http://www.guardian.co.uk/uk/2010/ nov/01/jimmy-mubenga-family-deportation-inquiry ; abgerufen am: 16.02.11  82 Verkaik R (2009) British soldiers sexually abused us, claim Iraqis The Independent, 15. November 2009; http://www.independent.co.uk/ news/uk/home-news/british-soldiers-sexually-abused-us-claim-iraqis-1820973.html ; abgerufen am: 11.03.11 83 Human Rights Watch (2009) Cruel Britannia: British Complicity in the Torture and Ill-treatment of Terror Suspects in Pakistan. HRW 1-56432-571-7 84 Qureshi A (2011) Fabricating Terrorism III Cageprisoners; http:// www.cageprisoners.com/our-work/reports/item/1063-fabricatingterrorism-iii-british-complicity-in-rendition-and-torture ; abgerufen am: 02.03.11 85 Cobain 1 (2010) Abuse claims lift cloak of secrecy over Britain’s Iraq interrogation base. The Guardian Freitag, 5. November 2010; http:// www.guardian.co.uk/uk/2010/nov/05/military-iraq?intcmp=239 ; abgerufen am: 11.03.11

2. 3. 2.  Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen

Der Folter-Bericht der British Medical Association (BMA – britische Ärzteorganisation) von 1986 betonte, dass es möglich und notwendig wäre, dass nationale Ärzteorganisationen zum Thema Folter Stellung beziehen und die Deklaration von Tokio ratifizieren sollten. 1992 wurde der BMA-Bericht durch den Arbeitsgruppenbericht „Medicine Betrayed“88 ergänzt, der sich auch mit kontroversen Fragen in Großbritannien beschäftigte: der Inhaftierung von Asylsuchenden, der Anwendung des Prevention of Terrorism Act (Gesetz zur Vorbeugung von Terrorismus) und der Misshandlung von Häftlingen in Nordirland. Im April 2009 äußerte die BMA ihre ernste Besorgnis angesichts neuester Berichte, in denen eine mögliche Mittäterschaft von Ärzt_innen an Folterungen und Misshandlungen von Insassen des US-amerikanischen Gefangenenlagers in Guantánamo Bay erwähnt wird. 2009 erstellte die BMA eine Handlungsempfehlung zur Rolle „von Ärzt_innen bei der Fixierung und Überwachung: die Situation in Haftanstalten89, und veröffentlichte die 3. Ausgabe ihres Ratgebers zur Behandlung von Inhaftierten in Polizei-

86 McGrory D (2005) American ‘Ghost Prisoners’ May Yield Vital Clues The Times, 2. August 2005; http://www.thetimes.co.uk/tto/public/ sitesearch.do?querystring=American+%E2%80%98Ghost+Prisoners% E2%80%99+May+Yield+Vital+Clues+&p=tto&pf=all&bl=on ; abgerufen am: 11.03.11  87 Cageprisoners (2009) Fabricating Terrorism II British complicity in renditions and torture Cageprisoners, April 2009; https://www.cageprisoners.com/our-work/reports/item/106-fabricating-terrorism-ii-britishcomplicity-in-renditions-and-torture ; abgerufen am: 11.03.11 88  BMA (1992) Medicine Betrayed: the Participation of Doctors in Human Rights Abuses. Report of a Working Party. Zed Books in Zusammenarbeit mit der BMA 89  BMA Ethics (2009) The Medical Role in Restraint and Control; Guidance from the British Medical Association BMA; http://www.bma. org.uk/images/medicalrolerestraintaug2009_tcm41-190278.pdf ; abgerufen am: 11.03.11 25


IPPNW Report

dienststellen90, worin spezifisch auf den potenziellen Konflikt zwischen den Pflichten des Arztes/der Ärztin und denen der Gefängnisverwaltung eingegangen wird. Wie oben beschrieben, gab es Fälle in Großbritannien, in denen anderswo begangene Folterhandlungen nicht gemeldet wurden. Zu den möglichen Gründen hierfür gehören Unerfahrenheit, fehlende Ausbildung und Gruppendruck. Im Zusammenhang mit den Misshandlungen , die zum Tod von Baha Mousa führte, einem 26-jährigen irakischen Hotelempfangsmitarbeiter, der während seiner Haft bei der britischen Armee in Basra im September 2003 zu Tode geprügelt wurde, sagte Dr. Vivienne Nathanson, Leiterin des Bereichs Professional Activities bei der BMA, dass es „offenbar ein bemerkenswertes Maß an Unwissenheit bezüglich der Regeln gibt, die bei der medizinischen Versorgung von Häftlingen zu beachten sind“.91 In seiner Aussage im Rahmen der Untersuchung machte der zum Zeitpunkt von Baha Mousas Tod zuständige Oberfeldarzt (Surgeon General) auf den Mangel an Bildungsangeboten zur Behandlung von Häftlingen aufmerksam, die Sanitätsoffizieren Anfang der 2000er Jahre zur Verfügung standen – im Vergleich zu denen, die in den 1970er Jahren im Zusammenhang mit Nordirland angeboten wurden.92

General Medical Council

2. 3. 3.  Die British Medical Association (BMA – britische Ärzteorganisation) und der General Medical Council (GMC – britische Ärztekammer)

Die BMA ist eine unabhängige Gewerkschaft, deren Mitgliedschaft freiwillig ist. Ihre Kommission für Medizinethik sowie die medizinethische Abteilung setzen sich für ethisches Handeln ein, wozu u. a. die Erstellung ethischer Richtlinien sowie die Beratung einzelner Ärzt_innen gehört. 2011 schlägt die BMA eine weitere Überarbeitung der Deklaration von Tokio 90  BMA Ethics (2009) Health care of detainees in police stations British Medical Association, Februar 2009; http://www.bma.org.uk/ethics/ detained_people/healthcaredetainees.jsp ; abgerufen am: 11.03.11. 91  The Baha Mousa Inquiry (2010) Report by Vivienne Hilary Nathanson to the Baha Mousa Public Inquiry; http://www.bahamousainquiry. org/linkedfiles/baha_mousa/module_4/expert_witnesses/vn/ miv008998.pdf ; abgerufen am: 09.02.2011. 92  The Baha Mousa Inquiry 18th May 2010 Oral Evidence; http:// www.bahamousainquiry.org/linkedfiles/baha_mousa/baha_mousa_inquiry_evidence/evidence180510/2010-18-05-day95fullday.pdf ; abgerufen am: 09.02.2011 26

vor, insbesondere zur stärkeren Unterstützung von „Ärzt_innen und ihren Familien angesichts von Drohungen oder Repressalien infolge einer Weigerung, Folterungen oder andere Formen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung einzusetzen“.93 Der GMC ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche Praxisnormen vorgibt und die Befugnis hat, einzelne Ärzt_innen in ihrer beruflichen Tätigkeit einzuschränken oder sie aus dem Ärzteverzeichnis zu streichen.

2. 3. 4.  Ausblick und Empfehlungen Bei den folgenden Empfehlungen wurde berücksichtigt, dass die BMA und der GMC eng zusammenarbeiten, jegliche gesetzlichen Maßnahmen jedoch durch den GMC vorgenommen werden müssen.

Wir empfehlen:

»» die BMA/der GMC sollten eine Überprüfung der Ausbildungssituation in den Bereichen Medizinethik und Identifizierung von Folterhinweisen vornehmen, um sicherzustellen, dass alle Ärzt_innen im Rahmen ihres Studiums eine entsprechende Ausbildung und im Anschluss daran entsprechende Weiterbildungen erhalten, insbesondere Mediziner_innen, die in Gefängnissen und Haftanstalten arbeiten. Dies würde zur praktischen Umsetzung der Empfehlung beitragen, die der Regierungsinspektor für Gefängnisse nach einer unangekündigten Besichtigung der Abschiebehaftanstalt Harmondsworth in seinem Bericht nannte, nämlich, dass das medizinische Personal eine spezielle Weiterbildung zum Thema Identifizierung von und Umgang mit Häftlingen, die gefoltert wurden, erhalten sollte. Allerdings erfolgte diese Empfehlung schon zum vierten Mal.

»» Militärärzt_innen im Einsatz sollten Auffrischungskurse

und die Möglichkeit zur Teilnahme an E-Learning-Angeboten erhalten, damit sie ihr Verständnis von Medizinethik überprüfen können, wie Dr. Vivienne Nathanson empfiehlt.

»» die BMA sollte jede Gelegenheit nutzen, um zu unter-

streichen, dass es zwischen mäßigem physischem Druck, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung und Folter keinen Unterschied gibt und sicherstellen, dass die Empfehlungen der Deklaration von Tokio nicht durch falsche Definitionen ausgehöhlt werden.

93  Brief der BMA an Medact, 4. Februar 2011


Prävention von Folter

»» die

BMA sollte die Empfehlung unterstützen, dass „jede Überarbeitung der Deklaration von Tokio die Bedeutung von Vertraulichkeit und Schweigepflicht in Beratungsgesprächen zwischen Ärzt_innen und Häftlingen herausstellen sollte“ 94, insbesondere, da dies zukünftigen Missbrauch verhindern und dazu beitragen könnte, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

»» die BMA und medizinische Berufsverbände sollten

sich weiterhin in Kampagnen engagieren, um auf Gewalt in Haftanstalten und während des Abschiebeprozesses aufmerksam zu machen und mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten, die sich dafür einsetzen, diese Gewalt zu verhindern.95

»» die BMA/der GMC sollten dringend untersuchen, inwiefern Ärzt_innen von Folterungen wissen, die im Ausland durchgeführt werden, um an Informationen für den britischen Geheimdienst zu gelangen.

2. 4.  Italien

2. 4. 1.  Aktuelle Situation

In Italien gab es in jüngerer Zeit mehrere Fälle, in denen sich Ärzt_innen an Folterungen in Gefängnissen und Haftanstalten beteiligten. Misshandlungen dieser Art, die fern der Öffentlichkeit stattfinden, sind extrem schwierig zu erfassen. Dennoch konnten einige dieser Vorfälle aufgedeckt werden, vor allem dank der Informationen von Familienangehörigen und Bürgerorganisationen.96 97 Im Jahr 2001 wurden während des 27. Gipfels der G8Staaten insgesamt 252 italienische und internationale Demonstrant_innen verhaftet und in der Nähe von Genua in einer provisorischen Gefangenensammelstelle in der Polizeikaserne Bolzaneto festgehalten. Dort erfuhren sie Gewalt durch Angehörige der Polizei und der Armee. Ärzt_innen und Pfleger_innen, die zu dieser Zeit in der Kaserne Dienst hat94  O’Neill D (2009) Medical ethics and prisoners The Lancet Bd. 373, 14. März 2009 95  Birnberg Peirce & Partners (2008) Outsourcing Abuse: the use and misuse of state-sanctioned force during the detention and removal of asylum seekers. Medical Justice and the National Coalition of Anti-Deportation Campaigns 96  Centro Studi „Ristretti Orizzonti“, Pressemitteilung November 2009 http://www.ristretti.it/areestudio/disagio/ricerca/eventi/dossier_casi_sospetti.pdf ; abgerufen am: 14.02.11 97  Ristretti Orizzonti, Dossier „Morire di carcere“ (Tod im Gefängnis) http://www.ristretti.it/areestudio/disagio/ricerca/index.htm ; abgerufen am: 14.02.11.

ten, waren nicht nur passive Zeugen dieser Gewalthandlungen, sondern sie wurden darüber hinaus auch beschuldigt, selbst eine aktive Rolle gespielt zu haben. Ihnen wurde insbesondere vorgeworfen, medizinische Untersuchungen in einer Art und Weise durchgeführt zu haben, die als menschenunwürdig beurteilt wurde98. Die festgenommenen Menschen erlitten schwere, systematische und langwierige unmenschliche und erniedrigende Behandlungen durch das medizinische Personal. Dies beinhaltete unter anderem folgende Vorfälle: Die verhafteten Personen wurden zum Teil ohne Betäubung genäht oder mussten über lange Zeiträume unbekleidet bleiben; sie wurden herumgestoßen, geschlagen und geprügelt. Man untersuchte sie nur oberflächlich und es wurde weder über ihre Verletzungen noch über deren Ursachen Bericht erstattet 99. Diese Tatsachen wurden bekannt, als zwei Krankenpfleger, Marco Poggi und Ivano Pratissoli, sich dazu entschlossen, sich öffentlich über die Vorfälle in Bolzaneto zu äußern. Marco Poggi musste anschließend aufgrund von Einschüchterungen seine Stelle als Gefängniskrankenpfleger aufgeben. Ein jüngerer Fall ist der von Stefano Cucchi, einem 31-jährigen Mann, der am 15. Oktober 2009 in Rom verhaftet wurde und eine Woche nach seiner Aufnahme im Gefängniskrankenhaus verstarb. Seiner Familie war es bis zu seinem Tod weder erlaubt worden, ihn zu sehen, noch war sie davon in Kenntnis gesetzt worden, dass sein Zustand sich zunehmend verschlechterte . Als seinen Familienangehörigen endlich erlaubt wurde, seinen Leichnam zu sehen, wies sein Körper deutliche Zeichen von Gewalteinwirkung auf. Erst die von der Familie genehmigte Veröffentlichung von Bildern des Leichnams führte dazu, dass Fragen nach der Verantwortlichkeit der diensthabenden Polizeibeamten, Ärzt_innen und Krankenpfleger_innen gestellt wurden, die Dienst hatten, als Cucchi stationär in der Häftlingsabteilung des Krankenhauses untergebracht war. Im Verlauf der letzten Tage seines Lebens hatte Cucchi sich geweigert zu essen und zu trinken, um dagegen zu protestieren, dass ihm nicht erlaubt wurde, seine Eltern und seinen Rechtsanwalt zu sehen. Die Ärzt_innen hatten in Bezug auf seine körperlichen Verletzungen, welche später bei der Autopsie dokumentiert wurden, weder Fragen gestellt noch Untersuchungen vorgenommen und auch nicht darüber berichtet; auch wurden weder sein gefährdetes Leben noch seine Rechte in angemessener Form geschützt (...)100. 98  Bolzaneto-Prozess, Schriftsatz der Staatsanwaltschaft; http://www. supportolegale.org/files/memoria_pm_bolzaneto.pdf ; abgerufen am: 10.08.10. 99  Ebda. 100  Parlamentarischer Untersuchungsausschuss: Abschlussbericht über die Ermittlungen betrefffend die Effektivität, Effizienz und Angemessenheit der medizinischen Behandlung des Herrn Stefano Cucchi, angenommen am 17. März 2010; http://www.senato.it/service/PDF/ PDFServer?tipo=BGT&id=471997 ; abgerufen am: 10.08.12. 27


IPPNW Report

2. 4. 2.  Die Federazione Nazionale Ordini dei MediciChirurghi e Odontoiatri (FNOMCeO – Nationaler Verband der Ärztekammern) & die Ordini Provinciali (Ärztekammern der Provinzen)

Theoretisch sind die Ärztekammern der Provinzen laut Gesetz zuständig für die obligatorische Registrierung von Ärzt_ innen. Sie sind im italienischen Verband der Ärztekammern (FNOMCeO) als dem Organ, das offiziell für die Koordination der Arbeit der Ärztekammern der einzelnen Provinzen zuständig ist, zusammengeschlossen. Die Kammern sind insbesondere zuständig für die Zulassung von Ärzt_innen sowie für die Überwachung des medizinethischen Verhaltens der italienischen Ärzteschaft und das eventuelle Verhängen von Sanktionen bzw. den Ausschluss von Mitgliedern. Von daher würde ihnen auch die Aufgabe zukommen, Fälle von Mittäterschaft von Ärzt_ innen an Folterungen aufzudecken, zu thematisieren und darauf zu reagieren. Der FNOMCeO ist derzeit nicht Mitglied im Weltärztebund (WMA).

Die Ärztekammer von Genua stellte zwar insofern Nachforschungen an, als sie die für die Krankenstation in Bolzaneto verantwortlichen medizinischen Leiter zu den Vorfällen befragte; sie leitete jedoch keine kritische Untersuchung zur Rolle der Ärzte_innen in Bolzaneto ein101. Bis heute hat der FNOMCeO zu den Vorfällen weder eine öffentliche Stellungnahme abgegeben noch irgendwelche Sanktionen verhängt, obwohl inzwischen fünf Ärzte, die in den Fall Bolzaneto involviert waren, von zwei verschiedenen Gerichten verurteilt wurden. Alle fünf Ärzte haben ihre Zulassung behalten und sind weiterhin registriert, und keiner von ihnen wurde irgendwelchen Disziplinarmaßnahmen unterzogen.

Die jüngste Fassung des italienischen Kodex für ärztliche Ethik enthält (in Artikel 50) einen expliziten Verweis auf das Verbot der Mitarbeit, der Beteiligung oder der Anwesenheit bei der Durchführung der Todesstrafe, von Folterungen oder anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen, auch wenn die WMA-Deklaration von Tokio nicht in ihrer Gesamtheit in den italienischen Kodex aufgenommen wurde.

Im Fall der Ärzte_innen, die in den Tod von Cucchi involviert waren, hat die zuständige lokale Ärztekammer eine außerordentliche Sitzung abgehalten, um die Angelegenheit anzusprechen, es wurden jedoch bislang keine direkten Maßnahmen eingeleitet, um die Verantwortung der einzelnen in den Fall verwickelten Mediziner_innen zu klären.102 103 Allerdings wurden Bedenken an den strukturellen Faktoren geäußert, die möglicherweise hinter diesem Vorfall stehen, und der Fall wurde als ein „Sentinel Event“ [Sentinel Event: unerwartetes Ereignis , das Tod, schwere physische oder psychische Schäden (oder ein entsprechendes Risiko) zur Folge hat (Definition der Joint Commission on Accreditation of Healthcare Organisations (JCAHO) Anm.d.Ü.)] in der problematischen Beziehung zwischen den Haftanstalten und dem Gesundheitssystem b eur teilt. 10 4 S eit Novemb er 2 0 0 9 laufen Ermittlungsverfahren gegen sechs der in den Fall verwickelten Ärzt_innen und drei Krankenpfleger_innen wegen verschiedener Vergehen, darunter Machtmissbrauch, Falschbeurkundung, unterlassene Hilfeleistung, Beihilfe zu einer Straftat und Nichtanzeige einer Stratftat.105 Im Januar 2011 beschloss der zuständige Untersuchungsrichter, wegen dieser Straftaten Anklage zu erheben, die erste Gerichtsverhandlung wurde für den 24. März 2011 anberaumt.106

2. 4. 3.  Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen

In beiden Fällen, im Fall Bolzaneto und im Fall Cucchi, haben Teile der Zivilgesellschaft (Familienangehörige und Freunde der Opfer und/oder Bürgerorganisationen) entscheidend dazu

In den oben beschriebenen Fällen verhielten sich die Ärztekammern der Provinzen in einer Art und Weise, die in erster Linie ihre Mitglieder und ihren Ruf schützen sollte. Sie bezogen nicht eindeutig Stellung, beriefen sich einfach auf die Beweisführung und Schlussfolgerungen der Richter (und ignorierten am Ende auch diese ). Allerdings haben sich einzelne Ärzt_innen und/oder Bürgervereinigungen öffentlich zu den Vorfällen geäußert. In einigen wenigen Fällen nahmen sogar einzelne lokale Ärztekammern, deren Mitglieder ernsthaften Fehlverhaltens verdächtigt wurden, öffentlich Stellung und versuchten, interne Ermittlungen anzustellen; diese Maßnahmen führten jedoch zu keinerlei Sanktionen der betreffenden Mitglieder.

28

101  G8-Arzt im Sturm (G8.dottori nella bufera), Genova Medica 9/2001. www.omceoge.org/bollettino/200109.pdf ; abgerufen am: 26 08.10 102  Rome Medical Board, Bulletin year 62-N.3- Mai/Juni 2010 http:// www.ordinemediciroma.it/OMWeb/Files/Bollettini/Bollettino_79.pdf ; abgerufen am: 07.12.10. 103 Rome Medical Board, News 5. Mai 2010; http://www.ordinemediciroma.it/OMWeb/Asp/News_cat.asp?Cat=ord ; abgerufen am: 14.02.11.  104 Ebda.  105 La Repubblica-Roma, 25. Januar 2011 http://roma.repubblica.it/ cronaca/2011/01/25/news/il_caso_cucchi_12_a_giudizio_e_una_ condanna_a_2_anni_agi_-_roma_25_gen_-_per_la_morte_di_stefano_cucchi_il_gup_rosalb-11629464/index.html?ref=search ; abgerufen am: 14.02.11. 106 BMJ News (2011) BMJ 2011; 2011; 342:d702 http://www.bmj. com/content/342/bmj.d702.full ; abgerufen am: 08.02.11.


Prävention von Folter

beigetragen, dass und in welcher Form der Staat auf die Vorfälle reagierte. In der breiten Öffentlichkeit jedoch gab es zu beiden Vorfällen kaum Reaktionen.

von Ärzt_innen an Folter und Misshandlung zu verhüten. Geeignet erscheinen hier vor allem die folgenden Maßnahmen:

Dennoch ist es diesen Minderheitengruppen gelungen, effektive Kampagnen auf die Beine zu stellen, die sich gezielt an öffentliche Institutionen richteten mit dem Ergebnis, dass Untersuchungen eingeleitet wurden. Die Richter – und in Cucchis Fall das italienische Parlament – haben ihrerseits eine wichtige Aufgabe erfüllt, indem sie Ermittlungen durchgeführt, Verantwortlichkeiten erkannt und Strafen verhängt haben. Allerdings sind die Strafen niedrig ausgefallen, da Italien den spezifischen Straftatbestand der Folter nicht in die nationale Strafgesetzgebung aufgenommen hat. Hinzu kommt, dass die medizinethischen Standards und Normen in Italien den Status unverbindlicher Rechtsakte (auf der Ebene von Empfehlungen oder Richtlinien) haben. Verfehlungen in diesem Bereich können deshalb nicht vom Staat, sondern ausschließlich von den Ärztekammern verfolgt werden. Die Ärztekammern können Ermittlungen anstellen und Disziplinarmaßnahmen beschließen. So haben sie zum Beispiel die Möglichkeit, Ärzt_innen, die gegen den ethischen Kodex verstoßen, aus der Kammer auszuschließen und ihnen die Zulassung zu entziehen.

»» Der FNOMCeO sollte dem Weltärztebund (WMA) als

2. 4. 4.  Ausblick und Empfehlungen

Zwar wurde der internationale Druck verstärkt107 – ebenso wie das kontinuierliche, wenn auch weniger einflussreiche, inneritalienische Engagement von Organisationen wie ACAT Italia (Azione dei Cristiani per la Abolizione della Tortura), Amnesty International Italien, und Doctors Against Torture – dennoch sind derzeit keine wesentlichen Veränderungen in Sicht. Der erste Schritt müsste auf der Ebene der Gesetzgebung erfolgen: Italien müsste den Straftatbestand der Folter in die nationale Strafgesetzgebung aufnehmen, wozu es sich vor 20 Jahren mit der Unterzeichnung und Ratifizierung der UNKonvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafen verpflichtet hat.108 Im nächsten Schritt müssten dann die medizinischen Institutionen, in erster Linie der FNOMCeO als nationaler Verband der Ärztekammern, aktiv werden, um die Mittäterschaft 107 UN Committee Against Torture, Conclusions and Recommendations, Italien, 16.07.2007. CAT/C/ITA/CO/4; http://unhcr.org/refworld/co untry,,,CONCOBSERVATIONS,ITA,,46a0b8372,0.html ; abgerufen am: 11.03.11. 108 UNTC, Status as at 10/08/10 of the Convention Against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (New York, 10/12 /198 4); ht tp://treaties.un.org /Pages/ ViewDetails. aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-9&chapter=4&lang=en ; abgerufen am: 10.08.10.

vollwertiges Mitglied beitreten, um dadurch die Legitimität des WMA zu unterstützen und somit die internationale und nationale Politik zur Bekämpfung von Folter zu stärken.

»» Der FNOMCeO und die nationalen Behörden sollten

zusammenarbeiten, um Situationen mit hohem Risikopotenzial zu identifizieren.

»» Der FNOMCeO sollte Maßnahmen ergreifen, um Sank-

tionen (bis hin zum Entzug der Zulassung) gegen alle Ärzt_innen zu verhängen, die sich an Folterungen beteiligen, diese unterstützen oder billigen.

»» Der FNOMCeO sollte Ärzt_innen, die Folter anprangern, und die sich weigern, an Folterungen mitzuwirken (auf finanzieller, rechtlicher und sozialer Ebene) unterstützen.

»» Alle in der medizinischen Bildung tätigen Einrichtungen

und Lehrenden sollten die Themen Menschenrechte, ärztliche Ethik und Komplizen-/Mittäterschaft von Ärzt_ innen an Folterungen in ihre Lehrpläne aufnehmen.

2. 5.  Israel 2. 5. 1.  Aktuelle Situation

Zu einer Mittäterschaft von Ärzt_innen an Praktiken, die Folterhandlungen entsprechen, kommt es bei Verhören von palästinensischen Häftlingen, die vom israelischen Inlandsgeheimdienst Israel Security Agency (ISA) oder Shabak durchgeführt werden. Die Ärzt_innen, die palästinensische Häftlinge und Gefangene behandeln, werden entweder direkt vom israelischen Gefängnisdienst Israel Prison Service (IPS) oder über Subunternehmen des IPS beschäftigt. Die Ärzt_innen betreten selbst nicht die Gebäudeflügel, in denen die Vernehmungen durch den Shabak durchgeführt werden , aber die Häftlinge werden routinemäßig vor, während und nach den Vernehmungen einschließlich der Verhöre, im Verlauf derer es zu Misshandlungen oder Folterungen kommt, zur medizinischen Untersuchung oder Behandlung zu ihnen gebracht.

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IPPNW Report

Die Patientenakten, ärztlichen Unterlagen und Zeugenaussagen von Häftlingen belegen, dass medizinische Fachleute es immer wieder unterlassen, sich gegen die Folterung von Häftlingen, die sie untersuchen und behandeln, zu wehren, diese detailliert zu dokumentieren und darüber Bericht zu erstatten, beziehungsweise Beweise oder Anzeichen für den Verdacht auf Folterung zu melden. In einigen Fällen weigerten sie sich sogar, dies zu tun, obwohl sie von Mitarbeiter_innen des Gefängnispersonals darum gebeten wurden.109 110 111 Darüber hinaus geben Ärzt_innen zum Teil medizinische Informationen über die von ihnen untersuchten Häftlinge unmittelbar an die Personen weiter, die die Verhöre dieser Häftlinge durchführen.112 Außerhalb der Gefängnisse kommt es regelmäßig vor, dass Mitarbeiter_innen von Krankenhäusern, die Patient_innen aus Haftanstalten aufnehmen, es unterlassen, eindeutige Anzeichen von Misshandlungen zu dokumentieren, die mutmaßlichen Ursachen dieser Verletzungen zu identifizieren, oder den Verdacht auf Folterung zu melden.113 Neben dieser Form der Mittäterschaft von Ärzt_innen an folterähnlichen Praktiken unterlassen Mediziner_innen in Haftanstalten für Asylsuchende (vor allem aus dem Sudan und aus Eritrea), Hinweise auf Vergewaltigungen und Folterungen, die ihre Patient_innen in ihren Herkunftsländern oder auf dem Weg nach Israel erlitten haben, Israel Prison Service zu dokumentieren oder darauf zu reagieren. Das hat späte Schwangerschaftsabbrüche zur Folge, ferner das Versäumnis, Folteropfern eine geeignete Rehabilitation anzubieten.114 Die Offene Klinik der israelischen

109 Public Committee Against Torture in Israel (PCATI) (2007) Ticking Bombs: Testimonies of Torture Victims in Israel, S.27-28, 35-36, 53 und 79-80. http://www.stoptorture.org.il/files/pcat%20new%20web%20 file%20eng%20light.pdf ; abgerufen am: 02.12.10 110 Even D. (2010) Health Ministry, Israel Medical Association probing whether physicians failed to report torture of Palestinian detainee. Ha‘aretz: http://www.haaretz.com/print-edition/news/health-min-israelmedical-association-probing-whether-physicians-failed-to-report-torture-of-palestinian-detainee-1.266495 ; abgerufen am: 02.12.10.  111 Physicians for Human Rights-Israel (PHR-Israel) (2010) Physicians’ Involvement in Torture – the Mughrabi case http://www.phr.org.il/ default.asp?PageID=116&ItemID=600 ; abgerufen am: 02 12 10 112 Siehe Text unten: Enthüllung von Folter und Reaktionen, und Fußnote 22. 113 Brief von PHR-Israel und PCATI an das israelische Gesundheitsministerium, 07.03.2010 S. 5-10. http://www.phr.org.il/uploaded/Mugrabi_Ministry%20of%20Health_eng%2017%203%2010.pdf ; abgerufen am: 02.12.10. 114 Information von PHR-Israel eingereicht beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR – Committee on Economic, Social and Cultural Rights), Oktober 2010, S. 14-15; www2. ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/ngos/PHR_Israel45.doc ; abgerufen am: 02.12.10. 30

Ärzte für Menschenrechte (Physicians for Human Rights – Israel’s Open Clinic) hat zahlreiche Aussagen von Asylsuchenden über Folterungen aufgezeichnet. Außerdem wurden allein im ersten Halbjahr 2010 in der Klinik fast 100 Anträge auf Schwangerschaftsabbrüche von asylsuchenden Frauen registriert, die auf dem Weg nach Israel vergewaltigt worden waren. Ein israelisches Gericht hat in einer Stellungnahme Asylsuchende auf dem Weg nach Israel als Opfer von Menschenhandel bezeichnet (unveröffentlichte Stellungnahme in hebräischer Sprache vom 26.08.2010). Die Physicians for Human Rights Israel haben in Schreiben an die medizinischen Instanzen des israelischen Gefängnisdienstes IPS sowie an die zuständigen Ministerien auf die fehlende Sensibilität der Behörden für das Thema Folter aufmerksam gemacht. Darin forderte die Organisation außerdem die Einrichtung einer Instanz, welche sicherstellt, dass alle Ärzt_innen, die in Haftanstalten tätig sind, sowie alle anderen in diesem Bereich arbeitenden Beamt_innen eine geeignete Ausbildung und Richtlinien erhalten, um Folter- und Vergewaltigungsopfer erkennen zu können und angemessen zu reagieren (26.04.2010 und 13.10.2010, in hebräischer Sprache, unveröffentlicht). Die bisherigen Reaktionen waren unzureichend. Zu den systemischen Mängeln, die Ärzt_innen in ihrer Arbeit beeinträchtigen oder daran hindern, ihre Patient_innen angemessen zu schützen, gehören insbesondere die folgenden:

»» Die im Gefängnissystem tätigen Ärzt_innen sind Beschäftigte des Gefängnisdienstes IPS und des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit, nicht des Gesundheitsministeriums. Dadurch sind einerseits die Ärzt_ innen in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt, andererseits ist das Gesundheitsministerium nur bedingt in der Lage, das unter medizinischen Gesichtspunkten ordnungsgemäße Verhalten der Ärzt_innen zu kontrollieren und einzufordern.

»» Gemäß den Auflagen des Gefängnisdienstes hinsichtlich der gewerkschaftlichen Organisation ihrer Angestellten ist es IPS-Ärzt_innen grundsätzlich untersagt, der israelischen Ärzteorganisation Israel Medical Association (IMA) als Mitglied beizutreten, auch dürfen sie sich mit Vertreter_innen der IMA nur nach vorheriger Genehmigung durch den IPS treffen.

»» Das Gesundheitsministerium hat im Hinblick auf die

Identifikation, Dokumentation, Berichterstattung und Meldung von Folterungen keine Richtlinien für Angehörige der medizinischen Berufe herausgegeben.

»» Gefängnisinsassen haben gemäß der israelischen Gesetzgebung und den Bestimmungen des IPS zwar das


Prävention von Folter

Recht, sich von einem externen Arzt untersuchen zu lassen, der Shabak verbietet jedoch die Durchführung solcher Untersuchungen, solange die Häftlinge im Verhörtrakt des Gefängnisses untergebracht sind. Ein jüngeres Beispiel hierfür ist der Fall von Ameer Makhoul, einem palästinensischen Bürger Israels, der im Mai 2010 vernommen wurde. Der Shabak lehnte einen Antrag von PHR-Israel, Ameer Makhoul zu besuchen, mit der Erklärung ab, dass er Besuchen von externen Ärzt_innen während Verhören grundsätzlich widerspreche.115

2. 5. 2.  Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen Die ersten Berichte über Folterungen in israelischen Haftanstalten gab es kurz nach dem Krieg von 1967. Im Jahr 1987 fand eine Regierungskommission Beweise für den routinemäßigen Einsatz von Gewalt bei Verhören. Statt jedoch Folterungen grundsätzlich zu verbieten, regulierte und billigte die Kommission den Einsatz bestimmter Maßnahmen, die als die Anwendung von „mäßigen physischem Druck“ definiert wurden.116 Die Einzelheiten dieser Bestimmungen wurden zwar geheim gehalten, nach ihrer Einführung gab es jedoch regelmäßig Berichte über die Anwendung von Schlägen, Fesselungen in schmerzhaften Positionen über lange Zeit, und heftigem oder gewaltsamem Schütteln [hebräisch: tiltulim] von Kopf und Oberkörper.117 Der UN-Ausschuss gegen Folter (UNCAT) hat diese Maßnahmen, die von der israelischen Regierung gebilligt und systematisch angewandt wurden, als Folter definiert.118 119 120 Im April 1995 starb Abd al-Samad Harizat nach heftigem Schütteln . Nach seinem Tod strengten die Physicians for Human 115 PHR-Israel Motions to Allow a Doctor Examine Ameer Makhoul and Obtain His Medical Records http://www.phr.org.il/default. asp?PageID=116&ItemID=689 ; abgerufen am: 02.12.10. 116 The Landau Commission (1987) State of Israel: Commission of Inquiry into the methods of investigation of the General Security Service regarding Hostile Terrorist Activity. Report, Part One, Jerusalem October 1987 117 Amnesty International (1996) Under constant medical supervision: Torture, ill-treatment and the health professions in Israel and the OPT. AI Index: MDE 15/037/1996 http://www.amnesty.org/en/library/asset/ MDE15/037/1996/en/b425cd69-eafb-11dd-aad1-ed57e7e5470b/ mde150371996en.pdf ; abgerufen am: 11.03.11 118 UNCAT, A/49/44, Concluding observations of the Committee against Torture: Israel, paras 159-71. 12 June 1994. http://www.unhchr. ch/tbs/doc.nsf/0/a8dc0b9a636a7a36c12563e20033f2e4?Opendocum ent ; abgerufen am: 11.03.11 119  B’Tselem (1998) Torture as a Routine: The Interrogation Methods of the General Security Service Jerusalem http://www.btselem.org/english/publications/index.asp?TF=20 ; abgerufen am: 02.12.10. 120  Amnesty International (1998) Israel/Occupied Territories and the Palestinian Authority: Five years after the Oslo Agreement: Human rights sacrificed for ‘security’ (1998). http://www.amnesty.org/en/library/asset/ MDE02/004/1998/en/7090ae54-d9de-11dd-af2bb1f6023af0c5/ mde020041998en.pdf ; abgerufen am: 02.12.10.

Rights Israel (Ärzte für Menschenrechte Israel) und das Public Committee Against Torture in Israel (PCATI – Öffentliches Komitee gegen Folter in Israel) eine Unterlassungsklage gegen die Praxis des Schüttelns an, jedoch ohne Erfolg. Dennoch brachte Harizats Fall, bei dem das heftige Schütteln von Kopf und Oberkörper eine tödliche subdurale Blutung verursacht hatte121 122, das Thema verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und in die öffentliche Debatte. In den Gerichten wurde daraufhin ein langer Kampf um die Ächtung von Folter geführt. Diese Auseinandersetzung dauerte bis 1999 an, als der Hohe Gerichtshof in einem Entscheid über ein Folterverbot bestimmte Formen von Misshandlungen, die in Israel eingesetzt wurden, gesetzlich untersagte. Er ließ jedoch ein Schlupfloch offen, das es Vernehmungsbeamt_innen ermöglicht, sich ihrer strafrechtlichen Verantwortlichkeit rückwirkend zu entziehen, wenn sie vor Gericht geltend machen können, sie hätten in einer die Sicherheit des Landes gefährdenden Notsituation, einer so genannten „ticking bomb situation“ gehandelt123 (siehe Einführung). Trotz der Verabschiedung des Entscheids zur Folter von 1999 hat jedoch, wie den Berichten verschiedener NGOs124 125 und der UNCAT126 zu entnehmen ist, die Anwendung von Folterpraktiken und/oder grausamen, unmenschlichen, erniedrigenden Behandlungen in israelischen Haftanstalten in jüngerer Zeit wieder zugenommen. Zudem haben die israelischen Behörden im Jahr 2002 durch die Verabschiedung des Israel Security Agency (ISA) Law (2002) (Gesetz über den isralischen Innengeheimdienst 2002), dafür gesorgt, dass Angestellte des Shabak Immunität genießen und eingeräumt, dass die Ausnahmeregelung der „notwendigen Verteidigung“ bemüht wird, um den Einsatz von besonderen Maßnahmen bei Verhören zuzulassen.127 In Israel gibt es derzeit 121  Amnesty International (1995) Israel and the Occupied Territories: Death by shaking: the case of Abd al-Samad Harizat, AI Index: MDE 15/23/95 122  Physicians for Human Rights (1995) Israel and the Occupied Territories: Shaking as a form of torture. Death in custody of Abd al-Samad Harizat, a Medicolegal Report. PHR Boston October 1995 ISBN 1879707-19-5 123  B’Tselem (1999) Torture and ill-treatment as perceived by Israel’s High Court of Justice http://www.btselem.org/english/Torture/HCJ_Ruling.asp ; abgerufen am: 02.12.10. 124  B’tselem and HaMoked, (2007) Absolute Prohibition: The Torture and Ill-Treatment of Palestinan Prisoners 2007. http://www.btselem.org/ Download/200705_Utterly_Forbidden_eng.doc ; abgerufen am: 02.12.10. 125  Defence for Children International/Palestine Section (2009 Palestinian Child Prisoners: The systematic and institutionalised illtreatment and torture of Palestinian children by Israeli authorities. June 2009. http://www.dcipal.org/english/publ/research/CPReport.pdf ; abgerufen am: 02.12.10. 126  UN CAT (2009) Concluding observations of the Committee against Torture : Israel, 23 June 2009, CAT/C/ISR/CO/4. http://www. unhcr.org/refworld/docid/4a85632b0.html ; abgerufen am: 11.03.11. 127  Ebda., Abs. 14. „Gemäß den im Juli 2002 veröffentlichten offiziellen Angaben waren seit September 1999 insgesamt 90 palästinensische Häftlinge gemäß der Ausnahmeregelung ‚ticking bomb‘ (‚Zeitbombe‘) verhört worden.“ 2008 forderte eine Gruppe von israelischen Menschrechtsorganisationen, dass der damalige Premierminister Ehud 31


IPPNW Report

keine innerstaatliche Gesetzgebung, die Folter gemäß der Definition der Vereinten Nationen verbietet128, ebenso wurde bisher noch kein Vernehmungsbeamter, gegen den der Vorwurf der Folter vorgebracht wurde, strafrechtlich verfolgt.129 Bis zum Jahr 1999 wurde die Beteiligung von Ärzt_innen [an den Verhörpraktiken, Anm.d.Ü.] eindeutig dokumentiert und zwar sowohl in den medizinischen Unterlagen der Ärzt_innen, als auch in einer Erwiderung des Staates auf eine Petition, die beim Hohen Gerichtshof Israels eingereicht worden war.130 Gemäß diesen Unterlagen waren alle Vernehmungseinrichtungen des Shabak 24 Stunden am Tag mit Ärzt_innen besetzt, um eine unmittelbare medizinische Versorgung zu gewährleisten, und damit erklärtermaßen die Gefahr des Auftretens von gesundheitlichen Schäden, die durch heftiges Schütteln verursacht werden können, zu reduzieren.131 In den 1990er Jahren entdeckten und veröffentlichten die Physicians for Human Rights-Israel ferner verschiedene Formulare zur medizinischen Tauglichkeit, die in den Verhörzentren verwendet wurden, und in denen Ärzt_innen bescheinigen sollten, ob die Häftlinge in der Lage wären, bestimmte Formen von Misshandlungen und Folter auszuhalten.132 Diese Formulare wurden zwar ab 1999 nicht mehr eingesetzt, vor kurzem jedoch hat PHR-Israel aufgedeckt, dass stattdessen ein vergleichbares Verfahren angewandt wird, bei dem die Ärzt_innen wie gehabt sowohl die Ergebnisse von medizinischen Untersuchungen als auch medizinische Informationen über Häftlinge in offizielle Formulare eintragen, die explizit an den zuständigen Vernehmungsbeamten adressiert sind. Am 20. Juli 2010 hat PHR-Israel einen Brief an das israelische Gesundheitsministerium gesandt, in dem acht Beispiele für solche Formulare angeführt werden, die von 2003 bis 2009 gesammelt worden waren. Bis heute hat das Gesundheitsministerium darauf nicht reagiert.

Olmert wegen der Missachtung der Gerichtshofs zu einer Gefängnisstrafe verurteilte werde, weil er die Ausnahmeregelung der „necessity defence“ (notwendige Verteidigung) vorweggenommen - und nicht rückwirkend angewandt – hatte, indem er gesetzlich verbotene Maßnahmen vorab genehmigt hatte, und damit gegen die Bestimmungen von 1999 verstieß. Der Antrag wurde vom Gerichtshof 2009 aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt (http://www.acri.org.il/pdf/petitions/hit5100biz.pdf ; abgerufen am: 11.03.11) 128  Ebda., Abs. 13. 129  Ebda., Abs. 21 130  Physicians for Human Rights-Israel (1999) Physicians and Torture – The Case of Israel Tel Aviv. PHR-Israel 1999. 131 Ebda., S. 11. 132  Ebda., Anhang A, B & C. Siehe auch: Amnesty International 1996. Die Formulare wurden erstmals im Jahr 1993 entdeckt, wurden dann vermutlich vorübergehend nicht mehr benutzt, und schließlich 1997 in veränderter Form erneut entdeckt.[http://www.phr.org.il/default. asp?PageID=119&ItemID=213 Anm.d.Ü] 32

2. 5. 3.  Die Israeli Medical Association (IMA – Israelische Ärztekammer)

Die meisten israelischen Ärzt_innen sind Mitglieder der Israeli Medical Association (IMA), die als offizielle Gewerkschaft der Ärzt_innen in Israel definiert ist.133 Die IMA setzt sich aus den folgenden drei Organen zusammen: 1. einer Berufsvereinigung zur Interessenvertretung der israelischen Ärzt_innen die außerdem Krankenversicherung, Rechtsbeistand und andere Dienstleistungen für diese Berufsgruppe anbietet; 2. einem wissenschaftlichen Ausschuss, dem per Gesetz die Zuständigkeit für medizinische Fachausbildungen, Qualifikationen und Spezialisierungen und deren Registrierung sowie für die Anerkennung von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zukommt; 3. einem Ethik-Büro, das dafür zuständig ist, ethische Richtlinien für Ärzt_innen festzulegen, Ärzt_innen in ethischen Fragen zu beraten und gesundheitspolitische Maßnahmen durch Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie durch Initiativen im Bereich der Gesetzgebung zu fördern. Diese Zuständigkeit für ethische Fragen umfasst – anders als im Fall der britischen und US-amerikanischen Ärztevereinigungen BMA und AMA – insbesondere auch die Aufgabe, Ermittlungen einzuleiten und Anhörungen durchzuführen, um herauszufinden, ob Verstöße gegen die verabschiedeten ethischen Kodizes stattgefunden haben. Für die Zulassung von Ärzt_innen hingegen ist in Israel das Gesundheitsministerium zuständig. Die Reaktionen der IMA auf Berichte, Vorwürfe und Hinweise hinsichtlich mutmaßlicher Folterungen waren insgesamt sehr schwach. Vor 1999 übernahm sie die Argumentation des Staates, derzufolge die physischen Maßnahmen, die gegen Häftlinge angewandt wurden, nicht als Folter zu bezeichnen wären.134 Im Jahre 1999 trafen sich Vertreter_innen von PHRIsrael mit Dr. Yoram Blachar und Professor Eran Dolev von der IMA sowie mit dem Leitenden Medizinalbeamten der israelischen Polizei. Letzterer erbat sich ethische Richtlinien und eine Stellungnahme zu der Frage, ob die Durchführung medizinischer Untersuchungen vor, während und nach einem Verhör Mitwirkung bei Folter sei. 133  Welcome to the Israeli Medical Association; http://www.ima.org.il/ en/CategoryHome.asp?cat1=159&id=159&tbl=tblCategoryabout&lev el=1 ; abgerufen am: 02.12.10. 134  In einem Brief an The Lancet (03.09.1997) behauptete der Vorsitzende der IMA Dr. Yoram Blachar fälschlicherweise, dass mäßiger physischer Druck mit dem Völkerrecht vereinbar wäre, während er gleichzeitig das Bekenntnis seiner Vereinigung zur Deklaration von Tokio bekräftigte.


Prävention von Folter

Die Vorsitzenden der israelischen Ärztevereinigung antworteten, dass sie, bevor sie diese Fragen beantworten könnten, zunächst klären müssten, ob die IMA die Anwendung von mäßigem physischem Druck als Folter einstufe. Bis zur Verabschiedung des Entscheids des Hohen Gerichts zur Folter war die IMA eine Antwort auf diese Frage schuldig geblieben. Sie erbat sich, zunächst den Entscheid des Hohen Gerichts abzuwarten, bevor sie eigene Schritte in die Wege leite. Gleichzeitig lehnte sie es ab, Richtlinien herauszugeben, die es Ärzt_innen untersagen, in Einrichtungen der Shabak zu arbeiten. Nachdem schließlich der Entscheid von 1999 die Anwendung von Folter in israelischen Gefängnissen für illegal erklärt hatte, behauptete die IMA, sie könne keine Maßnahmen gegen Ärzt_innen ergreifen, die sich schuldig gemacht haben, da ihr keine konkreten Namen vorlägen. Die IMA hat keine eigenen Untersuchungen zum Verhalten von Gefängnis-ärzt_innen eingeleitet. In den öffentlichen Erklärungen und Stellungnahmen der Vorsitzenden der IMA wurden wiederholt Einstellungen zum Ausdruck gebracht, die Folter nicht grundsätzlich und unmissverständlich ablehnen: Professor Eran Dolev, der Vorsitzende des IMA Ethik-Büros, gab Neri Livneh von der Zeitung Ha’aretz am 29. Januar 1999 ein Interview, in dem er erklärte, dass nicht jede Anwesenheit [von Ärzt_innen, Anm.d.Ü] in einer Einrichtung des GSS [=Shabak] unbedingt auch die Mitwirkung an Folter bedeute.

„(...) im Übrigen leben wir nicht in einem Land namens Utopia. Als israelischer Bürger kann ich verstehen, dass diese Dinge für den Staat Israel eine Notwendigkeit darstellen.“ Dolev räumte ein, das Fehlen von Richtlinien sei ein Problem, machte gleichzeitig jedoch deutlich, dass er eine andere Vorgehensweise bevorzuge:

„Ich kenne die richtigen Leute und ich kann mit ihnen reden, und das führt zu Ergebnissen. Vor einer Woche wurde die Sache mit den angenehmeren Handschellen und dem belüfteten Sack bekannt gemacht. Was glauben Sie wohl, wer dahinter stand?“

Druck“ während der Verhöre als eine Praxis aus finsteren Zeiten bezeichnete. Er schrieb weiter:

Jetzt, vielleicht etwas spät, können sich diese Ärzt_innen [die in den Gefängnissen arbeiten] der Gemeinschaft der Ärzt_innen anschließen (...), die die ethischen Kodizes bereits angenommen haben, und der IMA jedwede Abweichung von den Verhaltensnormen, die vom Hohen Gerichtshof nun endlich legitimiert wurden, melden. Doch selbst in diesem Artikel, in dem er dem Gerichtsentscheid, der den Einsatz von Folter verbietet, zunächst beipflichtet, ließ sich Blachar doch wieder eine Hintertür dafür offen, Menschen, die verhört werden, auch künftig Schaden zuzufügen:

„Ich habe keinen Zweifel daran, dass in einer „ticking-bomb-Situation“ die Anwendung von Druck - nicht Folter - auch seitens des Generalstaatsanwalts und des Hohen Gerichts berechtigt ist, wobei die Art der Behandlung aufgrund der speziellen Situation zu bestimmen sein wird.“ Nach der Veröffentlichung der oben bereits erwähnten Berichte der Organisationen PCATI, B–Tselem und HaMoked über das Wiederaufleben der Folterpraxis kontaktierten die Physicians for Human Rights-Israel die israelische Ärztevereinigung mit der Aufforderung, Ermittlungen gegen die Ärzt_innen einzuleiten, die gemäß den Angaben in diesen Berichten in Folterpraktiken verwickelt waren. Nachdem PHR-Israel die IMA wiederholt und mit Nachdruck aufgefordert hatte zu handeln, wurde sie schließlich von der IMA gebeten, beim Vorsitzenden des Ethikbüros, Professor Avinoam Reches, spezifische Beschwerden formell einzureichen, erst dann könnten entsprechende Schritte eingeleitet werden. PHR-Israel kam dieser Aufforderung nach. Bereits im Jahr 1993 hatte die IMA erklärt, wenn sie in dieser Angelegenheit in Eigeninitiative tätig würde, wäre das eine Einmischung in politische Angelegenheiten; sie könne nur handeln , wenn ihr spezifische Beschwerden vorlägen, und solche Beschwerden seien nicht eingegangen.135 Im Jahr 2009 erklärte die IMA dann im Anschluss an eine Sitzung und infolge der ausführlichen Berichterstattung zum Thema in verschiedenen medizinischen Fachzeitschriften in Großbritannien136, sie hätte

fragte er die Journalistin. Am 15. November 1999, nach der Verabschiedung des Entscheids zur Folter durch den Hohen Gerichtshof, veröffentlichte der Vorsitzende der IMA, Dr. Yoram Blachar in Ha’aretz einen Kommentar, in dem er die Anwendung von „mäßigem

135 Amnesty International (1996) Under constant medical supervision: Torture, ill-treatment and the health professions in Israel and the OPT. AI Index: MDE 15/037/1996 http://www.amnesty.org/en/library/asset/ MDE15/037/1996/en/b425cd69-eafb-11dd-aad1-ed57e7e5470b/ mde150371996en.pdf ; abgerufen am: 11.03.11. 136 Yudkin (2009) The Israeli Medical Association and doctors complicity in torture BMJ 2009; 339:b4078 http://www.bmj.com/con 33


IPPNW Report

Ermittlungen zu den Vorwürfen durchgeführt und diese hätten ergeben, dass sich keine Ärzt_innen an Folterungen beteiligt oder mitschuldig gemacht hätten.137

worfen wird, die gegen die Bestimmungen der Erklärung von Tokio verstößt.142

Diese Ermittlungen der IMA bestanden allerdings in genau einem Telefongespräch mit jedem Arzt bzw. jeder Ärztin, dem/der vorgeworfen wurde, sich in irgendeiner Form an Folterhandlungen beteiligt zu haben. Die IMA hat sich weder Einsicht in die Patientenakten und medizinischen Unterlagen zu den Verhören erbeten, noch hat sie sich zu den medizinischen Unterlagen geäußert, die ihr zur Verfügung gestellt wurden und aus denen hervorging, dass Personen, die gefoltert worden waren, von einigen der in den Beschwerden namentlich erwähnten Ärzt_innen untersucht worden waren. Das Argument der IMA lautete: In Fällen von mutmaßlicher Folter stehe die Aussage der Opfer gegen die Aussage der Ärzt_innen, und es gibt keine Möglichkeit zu entscheiden, welche der beiden Aussagen richtig ist.138

2. 5. 4.  Ausblick und Empfehlungen

Die gleiche Einstellung, die in dem Verhalten der IMA zum Ausdruck kommt, spiegelt sich auch in einem widersprüchlichen Absatz in den ethischen Richtlinien139 der IMA wider, in dem es heißt, im Umgang mit hospitalisierten Häftlingen oder mutmaßlichen Straftätern sei die Wahrung der medizinethischen Grundsätze nicht unbedingt einzuhalten, und bestimmte Aspekte des gesellschaftlichen Gemeinwohls könnten einen Verstoß gegen die medizinische Ethik erforderlich machen. Im Zweifelsfall, so die Richtlinien, solle der Arzt/die Ärztin sich an die Justiz wenden, welche im Einzelfall die angemessene Berücksichtigung beider Ansprüche gegeneinander abwägen werde. Als positive Entwicklungen sind indes die beiden folgenden Tatsachen zu erwähnen: Im Jahr 2007 hat die IMA ihre Verpflichtung140 zur Deklaration von Tokio bekräftigt und einen Online-Lehrgang für Ärzt_innen, die in Gefängnissen tätig sind, ins Internet gestellt.141 Allerdings wurde bis dato noch keine medizinische Fachkraft wegen eines Vergehens im Zusammenhang mit einer möglichen Komplizenschaft, Mitwirkung oder Mittäterschaft an Folterungen angeklagt. Hingegen werden auch weiterhin immer wieder Berichte veröffentlicht, in denen Ärzt_innen die Beteiligung an Folterungen vorge-

tent/339/bmj.b4078.extract ; abgerufen am: 02.12.10. 137  Physicians for Human Rights-Israel (2009) Torture in Israel and Physicians’ Involvement in Torture p10 Tel Aviv http://www.phr.org.il/ uploaded/PositionPaperTortue.pdf ; abgerufen am: 02.12.2010. 138 Ebda., S. 10-11. 139 IMA (2006) Cooperation between medical institutions and law enforcement authorities http://www.ima.org.il/MainSite/ViewCategory. aspx?CategoryId=1104 ; abgerufen am: 02.12.10. 140 1 IMA (2007) Prohibition of Physician Participation in Interrogations and Torture http://www.ima.org.il/en/CategoryIn.asp?show=Categ ories&id=317&tbl=tblCategoryabout ; abgerufen am 02.12.10. 141 IMA http://www.ima.org.il/MainSite/ViewCategory.aspx?CategoryId =2771 ; abgerufen am: 02.12.2010, zusammengestellt von der Norwegian Medical Association, ins Hebräische übersetzt und bearbeitet von PHR-Israel [Heb]. 34

Ende 2009 wurde Dr. Leonid Eidelman zum neuen Vorsitzenden der israelischen Ärztevereinigung IMA gewählt. Er schrieb in einem Brief an die Organisation Physicians for Human Rights-Israel, dass die Mitwirkung an Folterungen einen Straftatbestand darstelle, der der Polizei gemeldet werden müsse.

»» Nach dieser expliziten Verurteilung der Mittäterschaft

von Ärzt_innen an Folterungen ist die IMA nunmehr aufgefordert, konkrete Schritte zu ergreifen. Gleichzeitig sollte das Gesundheitsministerium die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen festlegen, um diesen Anspruch umzusetzen. Bis die israelische Gesetzgebung die Anwendung von Folter vollständig verbietet und der Shabak nachweisen kann, dass er sie nicht länger praktiziert, sollten Ärzt_innen von der IMA angewiesen werden, nicht in Einrichtungen zu arbeiten, in denen der Shabak seine Verhöre durchführt.

»» Es sollten gesetzliche Bestimmungen eingeführt wer-

den, die es Ärzt_innen verbindlich vorschreiben, sich gegen Folterungen zur Wehr zu setzen, diese zu dokumentieren und zu melden. Außerdem sollten Verfahren zum Schutz von InformantInnen („Whistle-blowers“) gesetzlich festgelegt werden. PHR-Israel hat die israelische Ärztevereinigung IMA und das Gesundheitsministerium aufgefordert, eine entsprechende Gesetzgebung zu initiieren. Außerdem hat sie Richtlinien143 entwickelt und sowohl die IMA als auch das israelische Gesundheitsministerium aufgefordert, diese anzunehmen und für alle Angehörigen der Medizinberufe anzuwenden, unter besonderer Berücksichtigung des medizinischen Personals in Haftanstalten. Bisher gab es hierauf keine Reaktion.

»» Das medizinische Personal sollte von den Sicherheitsbehörden vertraglich unabhängig sein und stattdessen vom Gesundheitsministerium beschäftigt werden, wie es PHR-Israel seit mehr als zehn Jahren fordert.144 Das

142 Fogelman, S.: „Winning on points“, in: Haaretz, 9.07.2010. http:// www.haaretz.com/weekend/magazine/winning-onpoints-1.3009 71 ; abgerufen am: 02.12.10. 143 PHR-Israel (2008) Guidelines http://www.phr.org.il/uploaded/PreventTorture.pdf ; abgerufen am: 02.12.10. 144 PHR-ISRAEL(2008) Oversight and Transparency in the Israeli Penal System ht tp://w w w.phr.org.il/uploaded/%D7%93%D7% 95%D7%97%20%D7%A9%D7%A7%D7%99%D7%A4%D7%95%D7% AA%20%D7%95%D7%91%D7%A7%D7%A8%D7%94.pdf ; abgerufen am: 07.06.11. [http://w w w.phr.org.il/default.asp?PageID=119& ItemID=213 Anm.d.Ü]


Prävention von Folter

»» Gesundheitsministerium hat bislang immer ein Auge

zugedrückt gegenüber dem Vorwurf der mutmaßlichen Beteiligung von Ärzt_innen an Folterungen, seine Position sollte von der IMA kritisch in Frage gestellt werden. Inwieweit das Gesundheitsministerium in der Lage sein wird zu handeln, wird davon abhängen, in welchem Maß es wie die Ärztevereinigung IMA gewillt und in der Lage sein wird, sich gegenüber dem weitaus mächtigeren Apparat des Premierministers (welchem der Shabak untersteht) und dem Ministerium für Öffentliche Sicherheit (welchem der Gefängnisdienst IPS untersteht) zu behaupten.

2. 6.  Deutschland 2. 6. 1.  Aktuelle Situation Beteiligungen von Ärzt_innen an Folterhandlungen sind in Deutschland nicht bekannt geworden, wohl aber Fälle direkter oder indirekter Beteiligung an erniedrigender Behandlung oder anderen Menschenrechtsverletzungen. Wesentliche Bereiche sind hierbei der Umgang mit Intersexuellen, Flüchtlingen, mutmaßlichen Drogendealern, Häftlingen, Alten und Behinderten. Bei intersexuellen Kindern werden häufig im frühen Kindesalter chriurgische Interventionen zur Anpassung an ein Geschlecht durchgeführt, ohne die psychosexuelle Entwicklung abzuwarten (Schattenbericht zum 5. Staatenbericht der BRD an das CAT)145. Die ärztliche Mitwirkung bei der unfreiwilligen Unterbringung von Behinderten ist nicht immer mit menschenrechtlichen Standards zu vereinbaren (European Union Agency for Fundamental Rights, Unfreiwillige Unterbringung und unfreiwillige Behandlung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen, 2012)146.

Kranke Häftlinge werden in einer Reihe von Fällen nicht ausreichend und zeitgerecht medizinisch versorgt, die beteiligten Ärzt_innen nehmen unzureichende Verhältnisse häufig hin, ohne dagegen zu protestieren und sich zu verweigern. Auch in einigen forensischen Kliniken kommt es immer wieder zu mitunter deutlichen Verzögerungen bei der medizinischen Akutversorgung durch externe Ärztinnen und Ärzte. Dies ist in akuten Schmerzfällen dokumentiert, in denen die Behandlung spätestens am nächsten Werktag erfolgen sollte. Verzögerte ärztliche und fachärztliche Versorgung kommt aber auch in sonstigen Fällen nicht selten vor (Jahresbericht der Nationalen Stelle gegen Folter 2010/11, Geiger)148. Bei Personen, die beschuldigt werden, Drogendealer zu sein, wurden seitens der Polizeibehörden bis 2006 unter Beteiligung von Ärzt_innen in einigen Bundesländern zwangsweise Brechmittel verabreicht, um eine “Beweissicherung” zu erreichen. Hierbei kam es in Deutschland wiederholt zu Todesfällen. Der Deutsche Ärztetag beschloss 2002 und 2006149:

„Die Vergabe von Brechmitteln an verdächtigte Drogendealer ist zum Zwecke der Beweismittelsicherung ohne Zustimmung des Betroffenen ärztlich nicht zu vertreten. Das gewaltsame Einbringen von Brechmitteln mittels einer Magensonde stellt ein nicht unerhebliches gesundheitliches Risiko dar. Ebenso ist die gewaltsame Verabreichung von Bittersaft oder ähnlichen Substanzen mit ärztlichem Handeln nicht vereinbar. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht gezwungen werden, direkt oder indirekt an derartigen Maßnahmen mitzuwirken bzw. sie zu ermöglichen.“ Der Beschluss erwähnt zur Begründung auch die UNResolution vom 18. Dezember 1982:

Die medizinische Betreuung in Altenheimen ist ebenfalls nicht immer ausreichend. Ärzt_innen nehmen in manchen Einrichtungen unzureichende Betreuung, Freiheitsberaubung und Fixierung hin, ohne resolut dagegen anzugehen. (Freiheitsberaubung aus Fürsorge, Inauguraldissertation Ch. Schmidt Gießen 2010)147.

“Es verstößt gegen die ärztliche Ethik, wenn medizinisches Personal, insbesondere Ärzte, sich mit Gefangenen oder Häftlingen in einer Weise beruflich befassen, die nicht einzig und allein den Zweck hat, ihre körperliche und geistige Gesundheit zu beurteilen, zu schützen oder zu verbessern.“

145 http://intersex.schattenbericht.org/public/Schattenbericht_ CAT_ 2011_Intersexuelle_Menschen_e_V.pdf (abgerufen am 16.06.2012) 146 http://fra.europa.eu/fraWebsite/attachments/FRA-2012-involuntary-placement-factsheet_DE.pdf (1abgerufen am 6.06.2012) 147 ht tp: //geb.uni- gie s sen.de /geb / volltex te /2 011/ 8 0 3 6 /pdf/ SchmidtChristian 2011_02_16.pdf (abgerufen am 16.06.2012)

148 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709377.pdf, H. Geiger: Folterprävention, Ein unabhängiger Blick in Deutschlands Gefängnisse, Deutsches Ärzteblatt Heft 2 Februar 2012, http://www.aerzteblatt.de/archiv/121929/ Praevention-von-Folter-Ein-unabhaengigerBlick-in-Deutschlands-Gefaengnisse? (abgerufen am 16.06.2012) 149 ht tp://w w w.bundesaerztekammer.de/page.asp?his= 0.2.2 3.2450.2536.2548.2551 35


IPPNW RePoRt

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Praxis in einem Verfahren gegen Deutschland 2006 als unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK.150 der Bundesgerichtshof urteilte 2010 und 2012, dass die Beihilfe eines Arztes im Fall eines tödlich verlaufenen Brechmitteleinsatz nach objektiven Maßstäben eindeutig als Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) zu werten sei.151 152 Weitere Menschenrechtsverletzungen mit ärztlicher Beteiligung oder Duldung finden sich im Flüchtlingsbereich (Gierlichs, Gierlichs und Uhe)153. So wird in Abschiebehaftanstalten, deren Insassen nicht einer Strafe, sondern einer Verwaltungsmaßnahme unterzogen sind, oft nicht genügend Aufmerksamkeit auf ihren Zustand gelegt (CPT Bericht 2004154), obwohl die Wahrscheinlichkeit von psychischen und/oder physischen Verletzungen und von Suiziden bei Abschiebehäftlingen besonders hoch ist (Weber, Suizide in Abschiebehaft, FRSH)155. Die sprachliche Verständigung ist äußerst schlecht, die Behandlung unzureichend und häufig verzögert, Schweigepflicht und Schutz der Intimsphäre werden nicht immer ausreichend gewahrt. Trotz entsprechender Empfehlung des CPT aus dem Jahr 1997, bei jedem Abschiebehäftling im Rahmen einer Zugangsuntersuchung die Haftfähigkeit und die Frage von Behandlungserfordernissen zu prüfen, findet nach wie vor keine routinemäßige ärztliche und psychologische Zugangsuntersuchung statt (Parallelbericht zum 5. Staatenbericht der BRD an das CAT, Jahresbericht der Nationalen Stelle gegen Folter 2010/11)156. Eine routinemäßige Untersuchung vor Abschiebungen aus der Haft, die verhindert, dass Menschen, die dringend ärztlicher Betreuung bedürfen, in ein Land abgeschoben werden, in dem die benötigte medizinische Behandlung nicht durchgeführt wird, findet in der Regel nicht statt, ärztliche und psychologische Warnungen vor Abschiebegefahren werden nicht ausreichend berücksichtigt (Wiese, Suizid mit Vorzeichen)157. Untersuchungen nach einer fehlgeschlagenen Abschiebung, wie

150 EGMR, Jalloh gegen Deutschland, Beschwerdenummer 54810/00, Urteil v. 11.07.2006. 151 BGH, Urt. v. 29.4.2010 – 5 StR 18/10* http://www.zjs-online.com/ dat/artikel/2010_4_359.pdf 152 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&anz=94&pos= 0&nr=60987&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf 153 Gierlichs, H.W.: Flucht, Asyl und Staat. Die Rolle der Heilberufler_innen, in: Ernst, J.-P., M. Kehl, M. Thal, D. Groß (Hg.): Medizin, Zwang, Gesellschaft, 2012. Gierlichs, H. W., F. Uhe: Gefährdung kranker Flüchtlinge durch Abschiebung und Abschiebehaft, in: Deutsches Institut für Menschenrechte (Hg.): Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland Baden-Baden: Nomos 2007 www.sbpm.de 154 http://www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_55-56/s55-56_3637.pdf (abgerufen am 16.06.2012) 155 http://www.frsh.de/fileadmin/schlepper/schl_55-56/s55-56_3637.pdf (abgerufen am 16.06.2012) 156 http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Soziale_Verantwortung/ IPPNW_CAT-Parallelbericht_FINAL.pdf (16.06.2012) und siehe 3.. 157 http://www.taz.de/!49950/ (abgerufen am 16.06.2012) 36

sie auch vom CPT im Bericht zu Deutschland 2005 gefordert wurden, finden nicht regelmäßig statt. Sie sind unabdingbar, da gerade bei fehlgeschlagenen Abschiebungen das Risiko von körperlichen und psychischen Verletzungen groß ist (Jahresbericht der Nationalen Stelle gegen Folter 2010/11). Auf Flughäfen sind medizinische Einrichtungen der Bundespolizei häufig unzureichend. So fanden sich auf Liegen von Untersuchungsräumen der Bundespolizeiinspektion des Flughafens Düsseldorf metallene oder Plastik-Fixierungsvorrichtungen, die zu Verletzungen führen könnten. Untersuchungsräume waren ungepflegt, verstaubt, enthielten weder Handwaschbecken noch Schreibtisch, Telefon oder medizinisches Gerät (Jahresbericht der Nationalen Stelle gegen Folter 2010158).

Besonders unbefriedigend ist die Qualität der medizinischen Untersuchungen vor Abschiebungen. Die beauftragten Ärzt_ innen, die häufig als Amtsärzte in einem Abhängigkeits-verhältnis zu den Auftrag gebenden Behörden stehen, beschränken in vielen Fällen die Untersuchung entsprechend den Anforderungen der Ausländerbehörden auf die Klärung der Transportfähigkeit. Die krankheitsbedingte Rückkehrunfähigkeit im weiteren Sinne wird häufig nicht abgeklärt, insbesondere werden Traumafolgestörungen, die die Rückkehrfähigkeit in die Herkunf t sländer einschränken, nicht untersucht, unzureichend beschrieben und/oder nicht berücksichtigt, zumal die untersuchenden Mediziner_innen häufig nicht über eine ausreichende fachliche Qualifikation verfügen. Es gibt eine Reihe von umherreisenden Ärzt_innen, die die Rückkehrfähigkeit auch bei schwerkranken Flüchtlingen bejahen und von einigen Behörden bevorzugt angefordert und eingesetzt werden, obwohl seit vielen Jahren standardisiert fortgebildete und zertifizierte Expert_innen für 158 http://www.antifolterstelle.de/fileadmin/dateiablage/Dokumente/ Berichte/Jahresberichte/Jahresbericht2009-10.pdf (abgerufen am 16.06.2012)


PRäveNtIoN voN FolteR

Untersuchungen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren zur Verfügung stehen (Haenel159). So kam es nach einer oberflächlichen Begutachtung durch einen Psychiater bei einem Flüchtling, der bei drohender Abschiebung bereits einen Suizidversuch gemacht hatte, zu einer zwangsweisen Beendigung der notwendigen stationären psychiatrischen Behandlung, zur Verbringung in Abschiebehaft und zum Tod durch Suizid (Mesovic, B.: Zum Suizid des Kurden Mustafa, Pro Asyl)160. In anderen Fällen kam es nach unzureichenden Begutachtungen zu Suizidversuchen während der Abschiebung mit akut notwendiger Behandlung in geschützten psychiatrischen Stationen (HAZ: Suizid-Versuch bei nächtlicher Abschiebung)161. Die Mehrzahl der medizinischen Gerichtsgutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren ist unzureichend (Glocker)162. In einigen Bundesländern setzt sich allmählich die Tendenz durch, qualifizierte Heilberufler_innen mit der Untersuchung vor Abschiebungen zu beauftragen und über die Transportfähigkeit hinausgehende Einschränkungen der Rückkehrfähigkeit zu berücksichtigen (Erlass NRW 2012)163. Die Deutsche Bundesärztekammer ist als Arbeitsgemeinschaft der Ärztekammern der Bundesländer nicht berechtigt, auf konkretes Handeln der Kammern in Einzelfällen bestimmenden Einfluss zu nehmen, sie hat aber erheblichen standesrechtlichen Einfluss. Alle Ärzte sind Pflichtmitglieder der Kammern. Die Bundesärztekammer veranstaltet jährlich Ärztetage, auf denen wichtige Entschließungen zu menschenrechtlichen Themen gefasst werden. Über diesen Weg nimmt die Bundesärztekammer verhältnismäßig intensiv Einfluss auf die medizinischen Aspekte der Menschenrechtssituation in Deutschland. Die Beschlüsse der Ärztetage betreffen auch sehr konkrete Forderungen zu einzelnen unbefriedigenden Situationen, wie beispielsweise sexuelle Selbstbestimmung, medizinische Versorgung in Haft, Abschiebeuntersuchungen, Abschiebehaftbedingungen, Abschiebeversuche aus stationärer medizinischer Behandlung (Beschlüsse Ärztetage)164. Die Umsetzung der Forderungen durch die im konkreten Handeln zuständigen Landesärztekammern ist infolge unterschiedlicher politischer Ausrichtung nicht immer ausreichend.

2. 6. 2. Aufdeckung von Folterungen und Reaktionen seitens der Berufskammern auf menschenrechtsverletzende Handlungen von Ärzt_innen

Folterungen durch Ärzt_innen finden in Deutschland soweit bekannt nicht statt und sind daher nicht aufzudecken. Medienberichte über menschenrechtsverletzende Handlungen von Ärzt_innen führen in der Regel zu klaren Statements der Bundesärztekammer. In konkreten Einzelfällen erfolgende Beschwerden über Ärzt_innen, die gegen ethische Standesregeln bei ihrer Arbeit in Haftanstalten oder vor Abschiebungen verstoßen, werden von den Landesärztekammern nicht immer ausreichend intensiv verfolgt und geklärt. Die Kammern machen die Überprüfung standesethischer Verantwortlichkeit häufig von juristischer Strafbarkeit eines Handelns abhängig. So wurde der oben zitierte Psychiater, der am Suizid eines Flüchtlings zumindest beteiligt war, nicht standesrechtlich verfolgt, weil er strafrechtlich nicht belangt werden konnte, da ein direkter zwingender monokausaler Zusammenhang zwischen seinem Gutachten und dem Suizid angeblich nicht nachweisbar war.

159 Haenel, F. et al.: Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren, Beltz 2004 160 http://www.frnrw.de/recht/erlasse/abschiebehindernisse/ item/881-zusammenarbeit-von-ausländerbehörden-und-ärzten (abgerufen am 16.06.2012) 161 http://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Uebersicht/SuizidVersuch-bei-naechtlicher-Abschiebung (abgerufen am 16.06.2012) 162 Glocker M, H. W. Gierlichs, F. Pfäfflin: Zur Qualität von Gerichtsgutachten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren, Recht und Psychiatrie 2012, 30, 64-71 163 http://www.frnrw.de/recht/erlasse/abschiebehindernisse/item/881zusammenarbeit-von-ausländerbehörden-und-ärzten (abgerufen am 16.06.2012) 164 www.sbpm.de (abgerufen am 16.06.2012) 37


IPPNW Report

2. 6. 3.  Ausblick und Empfehlungen Das begrüßenswerte menschenrechtliche Engagement der Bundesärztekammer sollte von den Landesärztekammern noch umfassender in konkretes Handeln umgesetzt werden.

»» Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Selbst-

bestimmung intersexueller Menschen, die Unterbringung und die medizinische Versorgung von Behinderten, Alten, Häftlingen in Strafhaft, Forensik und Abschiebehaft und die Begutachtung von Flüchtlingen müssen verbessert werden.

»» Die Bundesärztekammer sollte weiterhin und verstärkt Einfluss in diesen Bereichen nehmen. Zur Verbesserung der Qualität medizinischer Untersuchungen zur Abklärung von gesundheitlichen Abschiebungshindernissen sollte die Kammer verlangen, dass die von ihr mit Vertretern der Innenministerien ausgehandelten Kriterien für diese Untersuchungen (Informations- und Kriterienkatalog)165 nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit verbindlich eingeführt werden und speziell zur Begutachtung psychischer Störungen im interkulturellen Setting fortgebildete GutachterInnen bei Hinweisen auf psychische Symptomatik beauftragt werden.

165 http://www.aekno.de/page.asp?pageID=5047 (abgerufen am 16.06.2012)

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PRäveNtIoN voN FolteR

3. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

3. Schlussfolgerungen und Empfehlungen

3. 1. Schlussfolgerungen Die dargestellten Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen in Anbetracht der Tatsache, dass dieser Bericht als „Work in Progress“ („in Arbeit“) noch nicht abgeschlossen ist. Nichtsdestoweniger sind die genannten Fallstudien und andere aktuelle Berichte ein deutlicher Beweis dafür, dass noch viel getan werden muss, um einerseits jene medizinischen Fachleute zu schützen, die Folterungen aufdecken, und um andererseits die Mittäterschaft von Ärzt_innen an Folterhandlungen zu verhindern. Das gilt trotz der vielen oben dargestellten Deklarationen, u.a. des Istanbul-Protokolls der UN und der Weltärztebund-Deklarationen von Tokio und Hamburg (unterstützt von nationalen ärztlichen Mitgliedsorganisationen), welche die Gesetzwidrigkeit von Folter erklären und klare ethische Richtlinien vorgeben, die jede Beteiligung medizinischen Personals an Folterungen verbieten und Schutz für jene einfordern, die Folter aufdecken (Whistle-blowers). Noch besteht eine deutliche Diskrepanz zwischen ethischen Kodizes und der medizinischen Praxis, und wir fassen zunächst zusammen, woran das liegen könnte. Nationale Ärzteorganisationen zeigen möglicherweise weniger Eigeninitiative und sind weniger ansprechbar als es die Deklarationen des Weltärztebundes erfordern, denn:

»

Einige nationale Ärzteorganisationen, wie beispielsweise die British Medical Association (BMA - britische Ärzteorganisation) sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts, daher haben sie keine gesetzliche Verpflichtung, Foltervorwürfen nachzugehen oder über ihre Untersuchungsergebnisse zu berichten.

»

Viele nationale Ärzteorganisationen haben nicht die entsprechenden Ressourcen, um aktiv zu werden oder behaupten, diese nicht zu haben, vor allem in Zeiten finanzieller Engpässe.

»

Unter bestimmten Umständen, insbesondere in Gesellschaften, die vor kurzem interne gewalttätige Konflikte erlebt und eine Geschichte gesellschaftlicher Vergeltungsakte haben, fehlt den Machthabenden möglicherweise der politische Wille, gegen Folter Stellung zu beziehen, oder sie befürworten gar die Erpressung von Informationen von Häftlingen durch Gewaltanwendung. Es kann ebenso sein, dass sie Gegner_innen von Folter verurteilen. Ein solches Umfeld stellt sowohl für einzelne medizinische Fachleute als auch für nationale Ärzteorganisationen eine Herausforderung dar, insbesondere dann, wenn es eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz von Folter gibt.

Mögliche Gründe dafür, dass sich einzelne Ärzt_innen nicht an den ethischen Kodex ihres Berufes halten:

»

Einige medizinische Fachleute fürchten, ihren Job zu verlieren oder fürchten sogar um ihre eigene Sicherheit oder die ihrer Familie, wenn sie sich weigern, Folterhandlungen zuzustimmen. Das trifft besonders dann zu, wenn sich der Arzt/die Ärztin in einer Situation der „doppelten Verpflichtung“, also in einem Loyalitätskonflikt befindet, was häufig im Militärdienst oder bei Anstellung in einem Gefängnis vorkommt.

»

Möglicherweise besteht sowohl in Graduierten- als auch Postgraduiertenstudiengängen allgemein ein Mangel an Bewusstsein, Wissen und Ausbildungsangeboten in Medizinethik und der Hippokratischen Tradition sowie dem Völkerrecht.

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IPPNW Report

»» Manche Mediziner_innen mögen dadurch beeinflusst

sein, dass sie in einem Konflikt Partei für eine Seite ergriffen haben, so dass sie ihre Unparteilichkeit als Ärzt_innen, ethische Kodizes und die Einhaltung des Völkerrechts aufgeben.

Im Bestreben, seiner Rolle als internationales Organ gerecht zu werden, das feinfühlig auf die Bedürfnisse seiner einzelnen nationalen Mitgliedsorganisationen reagiert, fühlt sich der Weltärztebund (WMA) möglicherweise gehemmt, seine ethischen Richtlinien energisch durchzusetzen, und zwar durch:

»» seine eigene (demokratische) Satzung; »» sein Anliegen, Ärzt_innen eher zu schützen als sie zu kritisieren;

»» das Fehlen jeglicher gesetzlichen

Verpflichtung, Foltervorwürfen nachzugehen und über die Untersuchungsergebnisse zu berichten, da der Weltärztebund keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist;

»» das Fehlen jeglicher gesetzlichen Verpflichtung des

Weltärztebundes, einzelne Ärzt_innen zu schützen, die als „Whistle-blowers“ aktiv geworden sind und Zeug_ innen von Folterhandlungen wurden oder Folterspuren diagnostiziert und den zuständigen Behörden darüber Bericht erstattet haben;

»» die

Machtstrukturen innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft.

3. 2.  Empfehlungen für den Weltärztebund (WMA)

die bei dem Bestreben, eine angemessene Ausbildung zur Ethik der Medizin und der Diagnostik von Folterspuren in Lehrpläne für Graduierten- und Postgraduiertenstudiengänge aufzunehmen, auf Widerstand stößt, seine Unterstützung anbieten. Der Weltärztebund sollte eine Übersicht zum Ausbildungsbedarf zusammenstellen und nationale Ärzteorganisationen anregen, Ausbildungsprogramme zu entwickeln, zu verbreiten und in die Lehrpläne aufzunehmen, sofern noch nicht geschehen.

»» Förderung

professioneller Vertraulichkeit

Der Weltärztebund sollte sich weiterhin für die ethischen Prinzipien einsetzen, die der Weigerung, sich an Folter zu beteiligen, zugrunde liegen. Er sollte mit nationalen Ärzteorganisationen zusammenarbeiten, um sichere, vertrauliche Strukturen zu entwickeln oder zu bestätigen , die es ermöglichen, Folterungen zu melden, und um Schutzmechanismen für jene einzurichten, die möglicherweise gefährdet sind, wobei ein besonderes Augenmerk auf medizinischen Fachkräften liegt, die in ihrer Arbeitssituation einem Loyalitätskonflikt unterworfen sind. Der Weltärztebund sollte auch eigene Strukturen fördern und, wo erforderlich, entwickeln, um medizinischen Fachleuten, die Repressalien fürchten oder wegen ihres Einschreitens bei Hinweisen auf Folter angefeindet werden, vertrauliche Beratung zu bieten.

»» Unterstützung einer Änderung des Gesetzes gegen Kriegsverbrechen (War Crimes Act)

Der WMA sollte die Empfehlung der Physicians for Human Rights unterstützen, das Gesetz gegen Kriegsverbrechen (War Crimes Act) so zu ändern, dass unethische Experimente an Menschen kriminalisiert werden und Übereinstimmung mit den Genfer Konventionen sichergestellt wird. 166

»» Ausbau »» Verbesserung der Ausbildung Der WMA sollte mit nationalen Ärzteorganisationen zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass relevantes Bildungsmaterial unter medizinischen Fachleuten eine weitere Verbreitung erfährt, und zwar durch alle geeigneten Medien, auch das Internet. Entsprechende Materialien sollten die ethische und berufliche Pflicht hervorheben, entgegen aller Skepsis und angesichts von Widerstand und offener autoritärer Ablehnung standhaft zu bleiben. Die Materialien sollten auch Verbindungen zum Völkerrecht herstellen sowie praktische Handbücher zur Diagnostik enthalten, wie den 2010 erschienen Atlas of Torture der Menschenrechtsstiftung der Türkei. Der Weltärztebund sollte jeder nationalen Ärzteorganisation,

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der Zusammenarbeit mit Menschenrechtsinstitutionen, um die Sanktionierung ärztlicher Mittäterschaft sicherzustellen. Der Weltärztebund sollte auf der Zusammenarbeit mit dem UN-Menschenrechtsrat und dem UN-Sonderberichterstatter über Folter aufbauen, um nationale Ärzteorganisationen bei der Entwicklung und Bestätigung von Strukturen zur Untersuchung von Vorwürfen ärztlicher Mittäterschaft bei Folterungen zu unterstützen , sowie mit dem Völkerrecht in Einklang stehende Strukturen zu schaffen, um jenen, die einer solchen Mittäterschaft beschuldigt oder für schuldig befunden wurden, ein faires

166 Physicians for Human Rights, Experiments in Torture: Evidence of Human Subject Research and Experimentation in the “Enhanced” Interrogation Program, 2010.


Prävention von Folter

Gerichtsverfahren zu gewährleisten. Die Unterstützung nationaler Ärzteorganisationen in diesem Prozess sollte konkrete Empfehlungen für Handlungsschritte sowie geeignete Verlaufskontrollen einschließen.

aktualisiert werden, so dass ein Erfahrungsaustausch und Lernprozess stattfinden kann und Prinzipien der Transparenz respektiert werden.

»» Vermittlung von Fällen an den

UN-Sonderberichterstatter über Folter Der WMA sollte ein klares Verfahren zur Vermittlung von Fällen an den UN-Sonderberichterstatter über Folter als Teil der Zusammenarbeit der UN mit dem WMA entwickeln, um eine klare Anbindung an das Völkerrecht und internationale rechtliche Verfahrensweisen zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit sollte solchen Fällen gelten, die dem Weltärztebund nicht durch die betroffenen nationalen Ärzteorganisationen selbst weitergeleitet werden bzw. wenn diese in irgendeiner Weise daran gehindert werden , die Fälle selbst zu untersuchen. Der WMA sollte nationale Ärzteorganisationen ermutigen , dem Sonderberichterstatter Fälle vorzulegen, wenn sie es für angebracht halten , die zuständige nationale Ärzteorganisation jedoch nichts unternimmt.

»» Infragestellung des Szenarios der

„tickenden Zeitbombe“ („ticking bomb“ scenario) Der Weltärztebund sollte zum Szenario der „tickenden Zeitbombe“ klar Stellung beziehen, indem er noch einmal darauf hinweist, dass Folter, einschließlich der Anwendung von „mäßigem physischem Druck“, unter keinen Umständen akzeptabel ist, und auf die Schwächen des Prinzips der „tickenden Zeitbombe“ aufmerksam macht.

»» Erweiterung des Netzwerks

internationaler Organisationen Durch die Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum von Akteuren auf der Basis von Ethik und Rechten kann der Weltärztebund dazu beitragen, internationalen politischen und militärischen Plänen entgegenzuwirken, welche das Thema Folterprävention verzerren und verschleiern. Die Zusammenarbeit mit er fahrenen Menschenrechtsorganisationen auf allen Ebenen wäre hier besonders wertvoll.

»» Transparenz und Informationsaustausch zum Widerstand von Ärzt_innen gegen Folter und zu ihrer Mittäterschaft

Unter Beachtung der Vertraulichkeit und Berücksichtigung der Sicherheit sowohl der Patient_innen als auch der Ärzt_innen sollte der WMA Berichte über Fälle, in denen Ärzt_innen Widerstand gegen Folterungen geleistet haben, sowie solche, in denen sie daran beteiligt waren, frei zugänglich machen. Diese sollten regelmäßig

3. 3.  Empfehlungen für die nationalen Ärzteorganisationen

Es gibt eine Vielzahl von behördlichen, verwaltungstechnischen und politischen Regelungen in den Ländern der verschiedenen nationalen Ärzteorganisationen, daher sind spezifische Empfehlungen vielleicht nicht immer angemessen. Die einzelnen nationalen Ärzteorganisationen werden sich außerdem in unterschiedlichen Stadien der Verfahrensentwicklung befinden und nicht unter gleichen politischen und sicherheitsrelevanten Bedingungen tätig sein. Die folgenden Empfehlungen basieren auf allgemeinen gemeinsamen Prinzipien.

»» Förderung der medizinischen Ausbildung In Zusammenarbeit mit dem Weltärztebund sollte jede nationale Ärzteorganisation energisch dafür eintreten, dass in der medizinischen Ausbildung darauf eingegangen wird, was Folter ist und wie etablierte ethische Normen, sich nicht daran zu beteiligen oder ihr zuzustimmen, umgesetzt werden. Auch der Zusammenhang mit dem Völkerrecht sollte in der Ausbildung vermittelt werden. Jede nationale Ärzteorganisation sollte dafür sorgen, dass die Diagnostik von Folteranzeichen in angemessener Weise in den Lehrplänen für Graduierten- und Postgraduiertenstudiengänge enthalten ist. Ebenso muss Ärzt_innen und Studierenden die medizinische , ethische und rechtliche Notwendigkeit verdeutlicht werden, den zuständigen Behörden mutmaßliche Fälle von Folter und Aufforderungen, an Folterhandlungen mitzuwirken, zu melden. Die nationalen Ärzteorganisationen sollten außerdem gewährleisten, dass medizinischen Fachkräften genügend Materialien und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, auch jenen Ärzt_innen, die für das Militär, für Sicherheitskräfte und in Haftanstalten arbeiten, und dass geeignete Strukturen bestehen, um vorliegende Fälle als Beitrag zu evidenzbasiertem Lernen nutzen zu können.

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IPPNW Report

»» Gewährleistung von Sicherheit und Vertraulichkeit In Zusammenarbeit mit dem Weltärztebund sollte jede nationale Ärzteorganisation energisch daran arbeiten, ein geschütztes, sicheres System der Vertraulichkeit für jene medizinischen Fachkräfte zu gewährleisten, die davor zurückscheuen, Folter zu dokumentieren oder darüber zu sprechen. Dieses System sollte auch die Sicherheit ihrer Familien berücksichtigen und besonders jene Mediziner_ innen schützen, die in ihrer Arbeitssituation einer „doppelten Verpflichtung“ unterworfen sind. Nationale Ärzteorganisationen sollten außerdem Referenzsysteme entwickeln, durch die Ärzt_innen, die über Folterungen berichten wollen, Unterstützung erfahren können, auch durch den WMA, wenn sie durch das politische Klima vor Ort gefährdet sind. Diese Referenzsysteme sollten die Möglichkeit haben, Berichte von Zeug_innen außerhalb der Ärzteschaft oder von anderen vertrauenswürdigen Organisationen zu akzeptieren. Nationale Ärzteorganisationen sollten erwägen, einen finanziellen Unterstützungsfonds für medizinische Fachleute einzurichten, bei denen eine Aussage zum Verlust von Einkommen oder der Existenzgrundlage geführt hat, oder dazu, dass Prozesskosten entstanden sind, die sie selbst zu tragen haben.

»» Entwicklung von Sanktionen bei ärztlicher Mittäterschaft

Nationale Ärzteorganisationen sollten - bei Bedarf mithilfe des Weltärztebundes - Strukturen zur Untersuchung von Vorwürfen der Mittäterschaft von Ärzt_innen bei Folterungen entwickeln oder stärken. Auch sollten Verfahren etabliert werden, mit denen Recht über jene gesprochen wird, die solcher Akte der Mittäterschaft verdächtigt oder für schuldig befunden worden sind. Verbindungen zu Menschenrechtsorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene - gegebenenfalls über den WMA - sollten genutzt werden, um diese Verfahren zu festigen, insbesondere dort, wo auf nationaler Ebene ein schwieriges Klima herrscht.

sation vertrauliche Berichte von verschiedenen Akteuren erhalten kann, darunter die Ärzt_innen selbst und andere , mit denen sie arbeiten, Folteropfer, Verwandte und Freund_innen.

»» Die Unzumutbarkeit von Folter bewusst machen Nationale Ärzteorganisationen sollten gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und rechtlichen und politischen Institutionen in ihren Ländern daran arbeiten, ein gesellschaftliches Bewusstsein für die Unzumutbarkeit von Folter zu schaffen. Dabei sollte neben den rechtlichen und ethischen Argumenten auch die zersetzende Wirkung hervorgehoben werden, die eine Billigung von Folter auf die Täter_innen und auf die Gesellschaft hat, sowie die Unzuverlässigkeit von Aussagen , die unter Zwang erpresst wurden. Nationale Ärzteorganisationen sollten darauf hinarbeiten, in der Gesellschaft ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass jegliche Form der Folter inakzeptabel ist, auch „mäßiger physischer Druck“ und „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“, und dass es keine außergewöhnlichen Umstände gibt, unter denen sie akzeptiert werden kann. Nationale Ärzteorganisationen sollten gegebenenfalls die Medien bezüglich dieser Themen zur Verantwortung rufen, im Hinblick darauf, dass dies die öffentliche Meinung beeinflussen könnte. Die internationale Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zwischen nationalen Ärzteorganisationen könnte hilfreich sein.

»» Ausbau der Zusammenarbeit mit

dem UN-Sonderberichterstatter über Folter Die Rolle des Sonderberichterstatters über Folter (gegenwärtig Juan Mendez im Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte) könnte um folgende Aufgaben erweitert werden: •

Unterstützung bei Ermittlungen nationaler Ärzteorganisationen, soweit erforderlich

»» Hilfe zur Unterstützung von Ärzt_innen, die in ihrer

Sanktionierung einzelner Ärzt_innen, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Weltärztebund und der nationalen Ärzteorganisation

Es ist bekannt, dass medizinische Fachleute, die in Gefängnissen und Haftanstalten arbeiten, sich in einer Situation der „doppelten Verpflichtung“ befinden, die zu einem Loyalitätskonflikt führen kann; daher sollte eine Struktur geschaffen werden, die sie nutzen können, wenn sie Unterstützung brauchen. Das sollte die Möglichkeit einschließen, dass die nationale Ärzteorgani-

Zusammenarbeit mit dem WMA, um eine klare Anbindung an das Völkerrecht und internationale rechtliche Verfahrensweisen zu gewährleisten.

Arbeitssituation einer „doppelten Verpflichtung“ unterworfen sind

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Prävention von Folter

3. 4.  Abschließende Bemerkungen

Der Weltärztebund spielte und spielt eine maßgebliche Rolle bei der Entwicklung ethischer Handlungsrichtlinien in einem zunehmend komplexer werdenden klinischen, rechtlichen und politischen Umfeld und wirkte als wichtiger Akteur zur Verbesserung von Sicherheit und Schutz für Menschen überall auf der Welt - insbesondere an Orten gewalttätiger Konflikte. Er spielt eine entscheidende Rolle dabei , die medizinischen Fachkenntnisse zu verbessern, die erforderlich sind, um die Folgen von Folter zu dokumentieren und zu behandeln, und die Verweigerung jeglicher Folter-Aktivitäten sicherzustellen. Wir sehen den Weltärztebund auch als entscheidenden Akteur in dem Bestreben zu gewährleisten, dass Mediziner_innen und ihre Mitarbeiter_innen, die Fälle von Folterungen miterleben und über diese berichten, mehr Schutz und Unterstützung erhalten. Wir beantragen, dass diese Empfehlungen bei der 188. Sitzung der Generalversammlung des Weltärztebundes im Oktober 2011 berücksichtigt werden.

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