Police Mobil 2016 Sonderausgabe

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FACHARTIKEL

Rettungsgasse frei. Auf dieser können Einsatzfahrzeuge schneller zum Unfallort gelangen. Die Gefahr Wer sich links eingeordnet hat und eine nahende Autobahnausfahrt benützen will, muss zwangsläufig nach rechts hinüber. Und hier lauert die grosse Gefahr: kommt zum Zeitpunkt des Abbiegens gerade ein Einsatzfahrzeug, ist der Zusammenstoss vorprogrammiert. Die rechte Spur ist nicht selten langsamer als die linke, weil auf ihr auch Autobahnein- und -ausfahr-

ten liegen. Daher wollen manche Fahrzeuglenker nach links wechseln. Dies kann verheerende Folgen haben, wenn zum selben Zeitpunkt ein Einsatzfahrzeug auf der Rettungsgasse naht.

Achten Sie bei Schrittgeschwindigkeit doppelt und dreifach auf Einsatzfahrzeuge in der Rettungsgasse. Sie kommen wesentlich schneller näher, als Sie es vermuten.

Früher hatten Einsatzfahrzeuge, die auf dem Pannenstreifen fuhren, nur eine Gefahr von links zu erwarten. Seit dem Bestehen der Rettungsgasse lauert die Gefahr rechts und links. Die IPMC empfiehlt: Sobald die Rettungsgasse in Kraft ist, wechseln sie die Spur nur, wenn es unbedingt notwendig ist.

KINDERSICHERUNG IM PKW Seit 1. April 2010 ist eine neue Vorschrift in Kraft: Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren, wenn sie kleiner als 150 cm sind, müssen speziell gesichert sein (mit einer geeigneten Kinderrückhaltevorrichtung). Der Aufwand ist verhältnismässig gering. Die Erhöhung der Sicherheit ist enorm. Denn gerade bei kleinen Kindern ist das Gewicht des Kopfes im Verhältnis zur Körperkraft wesentlich grösser als bei Erwachsenen. Und bei einem Unfall wird ein ungesichertes Kind im Fond zu einem tödlichen Geschoss für Insassen in der ersten Reihe. Doch es gibt auch Ausnahmen Unter folgenden Bedingungen ist die Sicherung mit den vorhandenen Gurten ausreichend. Es muss keine Kinderrückhaltevorrichtung verwendet werden:

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• ab einer Körpergrösse von 150 cm • auf speziell für Kinder vorgese-

henen Sitzplätzen (im Fahrzeugausweis eingetragen) ab dem 4. Geburtstag auf Sitzplätzen, die nur mit Beckengurten ausgerüstet sind, ab dem 7. Geburtstag

Dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz sitzen? Kinder dürfen grundsätzlich auf dem Beifahrersitz mitgeführt werden. Es gelten die gleichen Vorschriften wie auf der Rückbank. Beachten Sie aber die Sonderregeln bei den Kindersitzen, die rückwärts zu befestigen sind

(z. B. Babyschalen). Diese dürfen nicht auf der Beifahrerseite mit aktiviertem Airbagsystem verwendet werden. In manchen Fahrzeugen gibt es hier eine Abschaltmöglichkeit.

Die Prüfnummer auf dem ECELabel muss mit 03 oder 04 beginnen!

Vor- und Nachteile von Sitzerhöhern ohne Rückenlehne Sitzerhöher haben keine Rückenlehne. Sie sind erlaubt und geeignet für gelegentliche Fahrten über kurze Distanzen. Und sie sind preisgünstig. Durch die erhöhte Sitzposition und die Gurthalterung ist gesichert, dass der Gurt nicht nach oben in die Bauchgegend des Kindes rutschen kann. Allerdings bieten blosse Sitzerhöher weniger Schutz vor Seitenaufprall als Kindersitze mit Rückenlehne und Kopfstütze.


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