Grundwasser Maßnahmen zur Absicherung der Versorgung Im Quellgebiet von Mühlau sind 1982erstmalsTrübungen des Trinkwassers beobachtet worden. Sie haben sich 1988 wiederholt, sind in diesem Jahr jedoch schwallartig aufgetreten und waren von längerer Dauer. Beim Auftreten dieser Erscheinungen wurde aus der, im Jahre 1982 zum Zweck der Deckung des Spitzenwasserbedarfes errichteten, Grundwasserförderungsanlage Grundwasser ins Leitungsnetz eingeleitet. Aufgrund der niederen derzeit möglichen Fördermenge kann jedoch nicht der gesamte Wasserbedarf abgedeckt werden. Das nicht klare Wasser konnte bisher aus den Wasserfassungen kurzfristig ausgeleitet werden, ohne daß die Kunden des Wasserwerkes eine Qualitätsverminderung hinnehmen mußten. Für die Wassertrübung wurden zwei verschiedene Ursachen festgestellt. 1) Weil sich das Wasser neue Wege durch den Berg gesucht hatte, wurden aufgrund des momentan erhöhten Wasserandranges feine Teilchen aus dem Berginneren ausgeschwemmt und 2) nach starken Regenfällen oder rascher Schneeschmelze nahm das schneller durch den Berg fließende Wasser Feinteile aus
aus der Höttinger Au zur Absicherung der Versorgung
der Höttinger Brecchie mit sich. Aufgrund dieser Vorkommnisse muß nun zur Absicherung der Trinkwasserversorgung das Grundwasserwerk im ergiebigen Grundwasserfeld Höttinger Au-West ausgebaut werden. Durch dieses Feld — so haben genaue Messungen ergeben — fließen in unbeeinflußtem Zustand 250 Sekundenliter. Rein rechnerisch ist es daher möglich, auch nach Verwirklichung des geplanten Flughafen-Ausbaues
Wasserabgabe aus den Hochbehältern (Quellgebieten) Hochbehälter Versorgungszonen Wasserabgabe in m 3 im Jahr 1989 Quellgebiete Mühlau Hötting Pumpwerke
Hötting
Mühlau, Arzl, Hötting, innere Stadt, Amras, Pradl, Wüten, *Rum Hötting, Wüten
14,408.609 65.017
Quellen
Hötting, Ölberg, Hungerburg
Wüten
Mentlberg, Berg Isel
97.230
Amras
Amras, Mühltal
54.770
igis
igis
274.789
* Fremdlieferungen 2,2%
gesamt: 15,218.400
317.985
zirka 600 Liter pro Sekunde aus diesem Grundwasserfeld zu entnehmen. Eine Erweiterung der Flughafen-Anlage in Richtung Westen erhöht das Gefährdungs-Risiko für das Grundwasser. Daraus ergibt sich die logische Folge, daß im Rahmen des vorgesehenen Flughafen-Ausbaues umfangreiche Schutzmaßnahmen zur Erhaltung der Grundwasserqualität eingerichtet werden müssen. Zum Schutz des Grundwassers im Feld Höttinger Au-West wurde nämlich mit Verordnung des Landeshauptmannes vom 7. Jänner 1985 bereits ein Grundwasserschutzgebiet festgelegt. Alle Maßnahmen, die auf die Beschaffenheit, Ergiebigkeit und Spiegellage des Wasservorkommens einzuwirken vermögen, bedürfen daher der wasserrechtlichen Bewilligung. In Bescheidauflagen werden daher Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vorgeschrieben. Im aktuellen Interessenkonflikt — Ausbau des Grundwasserwerkes Höttinger Au-West und Ausbau der Flughafenanlagen — wurde daher der Erhaltung der Wassergüte für eine Trinkwassernutzung der Vorrang eingeräumt und Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Bei allen weiteren Eingriffen jeder Art bedarf es ebenfalls der wasserrechtlichen Bearbeitung.