Innsbrucker Stadtnachrichten

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„Willy Hermann, Wirkwarenerzeugung Gesellschaft m.b.H.", Maria-Theresien-Straße 42 (weitere Betriebsstätte von Hard, Oberer Achdamm, 10), Wirker „Tiroler-Repro Druckformen Gesellschaft m.b.H.", Etrichgasse 18 a, Erzeuger von Druckformen für die Massenherstellung von Vervielfältigungen Franz Strobl, Franz-Fischer-Straße 39, Versicherungsmakler Hermann Dellemann, Colingasse 9, Chemischputzer Eischa Eleonora Gebhart, Weingartnerstraße 116 a, Taxigewerbe, beschränkt auf 1 Pkw

Irina Sailer, Amraser-See-Straße 56 a, Handelsgewerbe, beschränkt auf den Einzelhandel Andreas Wienerroither, Anichstraße 38, Blumenbinder Manfred Rochelt, Conradstraße 7, Zahntechniker Dorothea Triendl, Salurner Straße 15, Handelsgewerbe, beschränkt auf Gegenstände kunstgewerblicher Art, Lampen u. Kleinmöbel Dorothea Triendl, Salurner Straße 15, Erzeugung v. Leuchten aus Papier, Zellophan u. ähnlichen Stoffen unter Ausschluß jeder Tätigkeit, die einem gebundenen, handwerksmäßigen oder konzessionierten Gewerbe vorbehalten ist

Die Stadtplanung informiert + Die Stadtplanung informiert

STADTMAGISTRAT INNSBRUCK

Öffentliche Ausschreibung Ausschreibende Stelle: Stadtbauamt Innsbruck, Fallmerayerstr. 1, 6020 Innsbruck Gegenstand: Lieferung eines Klein-LKW-Fahrgestelles für Pritschenaufbau (zul. Gesamtgewicht 3.500 kg) Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort gegen Erlag von S 100,— Unkostenbeitrag beim städt. Zentralhof Reichenau, Roßaugasse 4, 6020 Innsbruck behoben oder per Nachnahme angefordert werden. Abgabetermin: Die Angebote sind bis spätestens Montag, den 8. Mai 1989, um 11 Uhr im Stadtbauamt Innsbruck, Fallmerayerstraße 1, Neues Rathaus, Zimmer 403 abzugeben oder zeitgerecht an dieses einzusenden. Angebote, die nicht bis zu diesem Zeitpunkt eingelangt sind, können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn das Datum des Poststempels vor diesem Termin liegt. Angebotseröffnung: Diese findet am Montag, den 8. Mai 1989, um 11 Uhr im Stadtbauamt Innsbruck, Fallmerayerstraße 1, 3. Stock, Zimmer Nr. 416 statt. Es steht den Bietern frei, der Angebotseröffnung beizuwohnen. Der Abteilungsleiter: (Dipl.-Ing. Angerer) Obersenatsrat

In der Gemeinderatssitzung vom 30. März 1989 wurden folgende Änderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen beschlossen: ENTWURFE: Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/gx, Mühlau, Bereich nördlich Haller Straße 73 Der gegenständliche Bereich wird von „Hauptbahn" in „Sonderfläche im Freiland — Kleingärten" umgewidmet. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14/s, Wüten, Bereich Innrain 68 und 70 Im vorliegenden Entwurf werden die Rahmenbedingungen für eine mögliche Neuverbauung mit offener Bauweise, einer Geschoßflächendichte von 1,10, 5 Vollgeschoßen und einer Wandhöhe von 15,0 m festgelegt.

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55/ai, Hötting, Bereich Schneeburggasse 54 a — 72, östlich Schlotthofweg Im Planungsbereich werden die bisher zulässigen 3 Vollgeschoße und — in Anlehnung an die westlich und östlich angrenzenden Geschoßflächendichten — eine Geschoßflächendichte von 0,5 festgelegt. Darüber hinaus werden die erweiterten Abstandsbestimmungen aufgehoben. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51/bt, Hötting Au, Bereich zwischen Inn und Dr.-Stumpf-Straße, westlich des Hauses Nr. 55 (3. Entwurf, ZNr. 3008)

Änderung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen Erlassung einer Bausperre gemäß § Gegenüber dem 2. Entwurf wird 29 TROG für den Bereich des Ent- der Planungsbereich im Westen des wurfes des Bebauungsplanes Nr. Planungsgebietes reduziert und en14/s, Wüten, Bereich Innrain 68 det nun unmittelbar an der geplanten Verbindungsstraße zwischen und 70 Zur Sicherstellung einer geordneten Dr.-Stumpf-Straße und Uferstraße. Bebauung im Sinne des aufgelegten Sonstige Änderungen gegenüber Entwurfes wird die Erlassung einer dem 2. Entwurf wurden nicht vorgenommen. Bausperre beantragt. Die Entwürfe, bestehend aus zeichEntwurf des Baudichtenplanes nerischer Darstellung, Wortlaut Nr. 52/ak, Igls, Lanser Straße, im und Planzeichenerklärung, sind Bereich zur KG. Lans während der Amtsstunden in den Entsprechend dem GeschoßfläSchaukästen des Stadtplanungsamchendichtekonzept für Igls wird im tes, Fallmerayerstraße 1, 4. Stock, vorliegenden Planungsbereich die vom 11. 4. bis 17. 5. 1989 einsehbar. Geschoßflächendichte mit 0,33 Darüber hinaus können weitere Infestgelegt. formationen zu den aufgelegten Erlassung einer Bausperre gemäß § Entwürfen während der Parteien29 TROG für den Bereich des Ent- verkehrszeit von 8.00 bis 10.00 Uhr wurfes des Baudichtenplanes Nr. von den zuständigen Sachbearbei52/ak, Igls, Lanser Straße, im Be- tern eingeholt werden. Jeder, dem die Stellung eines Gereich zur KG. Lans Zur Sicherstellung der Geschoßflä- meindebewohners zukommt, hat chendichtefestsetzung im Sinne des das Recht, innerhalb der Aufleaufgelegten Entwurfes wird die Er- gungsfrist zum Entwurf schriftlich lassung einer Bausperre beantragt. Stellung zu nehmen.

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STADTMAGISTRAT INNSBRUCK Stadtbauamt

Öffentliche Ausschreibung Art und Umfang: Hangsanierungen und Errichtung von Stützmauern an der oberen Riedgasse. Teilnahmeberechtigte Firmen: Alle konzessionierten Bauunternehmungen, welche einen Firmensitz in Innsbruck-Stadt haben und ähnliche Bauvorhaben auf den Gebieten des Straßen- und Betonbaues bereits durchgeführt haben und die entsprechende Leistungsfähigkeit nachweisen können. Unterlagen: Die Anbotsunterlagen können ab sofort im Stadtbauamt Innsbruck, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 452, gegen Bezahlung einer Gebühr von S 300,— behoben werden. Eine Zusendung ist nicht vorgesehen. Anbotsabgabe: Die Anbote sind bis zum 8. 5. 1989, 11 Uhr, im Stadtbauamt Innsbruck, Neues Rathaus, 3. Stock, Zimmer 402, verschlossen mit der Aufschrift „Hangsanierung obere Riedgasse" abzugeben. Nach diesem Zeitpunkt einlangende Anbote können nicht berücksichtigt werden. Anbotseröffnung: Die Offerteröffnung erfolgt anschließend auf Zimmer 416 in Gegenwart der Bieter. Der Stadtbaudirektor: Dipl.-Ing. Angerer eh.

Neue Vorschriften für Betriebe, die Speisereste sowie Schlachtabfälle an Klauentiere verfüttern Es wird daraufhingewiesen, daß aufgrund der Tierseuchengesetznovelle 1988, BGB1. Nr. 746/1988, ab sofort Betriebe, die Speisereste bzw. Schlachtabfälle an Klauentiere verfüttern, einer Bewilligung des Landeshauptmannes bedürfen. Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, daß die Speisereste und Schlachtabfälle vor dem Verfüttern wenigstens für eine halbe Stunde auf mindestens 95° Celsius erhitzt werden. Aus fachlichen Überlegungen werden Schweinezuchtbetriebe keine diesbezügliche Genehmigung erhalten. Im eigenen Haushalt des Tierbesitzers anfallende Speisereste dürfen an Tiere des eigenen Bestandes ohne Bewilligung verfüttert werden. Die Anträge sind vom jeweiligen Tierbesitzer wegen der erforderlichen Überprüfung dem zuständigen Amtstierarzt (städt. Veterinäramt) zu übersenden. Nach Überprüfung der Angaben werden die Ansuchen der Landesregierung im Wege der Bezirksverwaltungsbehörde zur Genehmigung weitergeleitet.

Innsbrucker Stadtnachrichten — Offizielles Mitteilungsblatt der Landeshauptstadt. Jahrgang 1989, Nr. 4


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