Innsbruck informiert

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1INNSBR ton. Dabei sind sowohl ein gemeinsamer Familienname, ein Doppelname und die Beibehaltung der bisher geführten Namen möglich. Bei den im Jahr 1996 erfolgten 674 Eheschließungen wurde in elf Fällen der Name der Frau als gemeinsamer Familienname ausgewählt, 84 Frauen entschieden sich für einen Doppelnamen (wobei der eigene Name voran- oder auch nachgestellt werden kann), in 44 Ehen führen die Eheleute zwei unterschiedliche Familiennamen. In diesen Fällen muß jedoch bereits bei der Verehelichung festgelegt werden, welchen der beiden Familiennamen das (die) Kind(er) tragen werden. Doppelnamen für Kinder sind nicht möglich! Das „Aushängen" des Aufgebotes wurde 1984 abgeschafft. Ob die Eheschließung in „Innsbruck informiert" veröffentlicht wird, hängt von der jeweiligen Zustimmung der Brautleute ab. Alle Paare werden dazu befragt! Die mehr als 200 beantragten Namensänderungen pro Jahr erfordern ebenfalls großen verwaltungstechnischen Aufwand. Besonders häufig nehmen Frauen, etwa 30 Prozent, nach einer Scheidung wieder den vor der Ehe geführten Familiennamen an.

Alle Daten sind bestens geschützt Das älteste in Innsbruck verwahrte Geburtenbuch stammt aus dem Jahr 1846. Von Arzl und Igls existieren aus den Jahren 1939/40 eigene Geburten-, Ehe- und Sterbebücher. Standesämter gibt es in Österreich seit 1939. Standesamtliche Trauungen werden ab 1. August 1938 vorgenommen. Alle Personenstandsbücher (Geburten-, Eheund Storbebuch) werden in feuerfesten Ar (-.hive m gelagert, Zweitbücher werden in getrennten Gebäuden verwahrt. So können keine Daten „verlorengehen. Im Gegensatz dazu kann es .schon einmal passieren, daß man Urkunden verliert. Aufgrund der genauen Eintragungen kann das Standesamt neue Dokumente ausstellen, die für weitere Personaldokumente (Paß, Personalausweis usw.) vorgelegt werden müssen.

Für den gebürtigen Innsbrucker Tobias Moretti war ebenfalls das Standesamt im Goldenen-Dachl-Haus die richtige Adresse, damit er seine Julia heiraten konnte. Die Hochzeit fand dann am 8. August in Vill statt. Unter den Gratulanten auch Innsbrucks oberster Standesbeamter, Bürgermeister Dr. Herwig van Staa. (Foto: l/V. Weger) können am Standesamt einen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen. Besonders schwer und zeitaufwendig ist diese Arbeit für die Beamten, wenn Personen vorsprechen, die soeben die Staatsbürgerschaftverliehen bekommen haben und manchmal der deutschen Sprache nur sehr mangelhaft mächtig sind. Auch in der Staatsbürgerschaftsevidenz werden alle personenbezogenen Daten festgehalten. Über 130.000 Karteikarten werden verwaltet und laufend ergänzt - und täglich werden es mehr. Für jeden neugeborenen Österreicher wird eine solche Karte angelegt. Genauigkeit ist in der Staatsbürgerschaftsevidenz besonders wichtig: Würde einmal eine Karte falsch eingereiht, wäre sie in den riesigen Karteischränken für ewig vorschollen, und es wären umfangreiche Recherchen zur Neuanlage erforderlich. Selbstverständlich unterliegt die Arbeit der Standesbeamten strengster

Der Staatsbürgerschaftsnachweis Alle österreichischen Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsit/ in Innsbruck haben,

INNSBRUCK INI ORMIKRT OKTOBER I W

Amtsverschwiegenheit. Auskünfte erhalten nur jene Personen, die ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen können (Eltern oder Kinder). „Detektivische Kleinarbeit" haben die Standesbeamten vornehmlich in jenen Fällen zu leisten, in denen alleinstehende Personen versterben, keine Dokumente vorhanden sind und somit auch der Geburtsort nicht bekannt ist. Genauigkeit ist „oberstes Gebot". Urkunden müssen richtig sein, Tippfehler oder Ähnliches dürfen nicht passieren.

Standesamt Innsbruck, Herzog-Friedrich-Straße 15, „Goldenes Dachl", Telefon 5360-0. Parteienverkehr Montag bis Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr, Freitag von 8 bis 11.30 Uhr. Fortsetzung Seite 18

NORZ Juwelier maria-theresien-straße 8

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