Innsbruck informiert

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Parifizierungsstelle der Stadt leistet Expertenarbeit Bis zu 250 Parifizierungen werden in einem Jahr von der Schlichtungs- und Parifizierungsstelle des Stadtmagistrats erledigt, unter dem Strich sind im Schnitt 2500 Wohnungseigentumseinheiten zu bewerten. 60 Schilling sind pro Parifizierung an Gebühren zu bezahlen. Außerhalb Innsbrucks werden die Gutachten von Sachverständigen erstellt - gegen entsprechende Gebühren. Franz Gebauer, Referent der Parifizierungs- und Schlichtungsstelle, stellt nun auch für die Landeshauptstadt eine angemessene Gebühr zwischen 500 und 1000 Schilling pro Einheit zur Diskussion, eine zusätzliche Million für die Stadt. Die Nutzwertfestsetzung (Parifizierung) ist die Voraussetzung für den Wohnungseigentumsvertrag und für die Unter Parifizierung versteht man: Rechnerische Feststellung zur Ermittlung der Miteigentumsanteile zur Begründung von Wohnungseigentum in Form eines Bescheides. Was braucht man? Grundbuchsauszug, Baubescheid, Nutzflächen- und Zubehöraufstellung, Plansatz, Bestätigung des Bauamtes über die Anzahl der selbständigen Wohnungseigentumseinheiten. Für Rückfragen steht die Parifizierungsstelle, Rathaus, Maria-Theresien Straße 18/111, Zimmer 182/183; Tel. 5360 DW 582 gerne zur Verfügung.

Verbücherung. Tirolweit ist sonst für den Richter das Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen (gegen ein entsprechendes Honorar) die Grundlage. In Innsbruck geht alles, was im Wohnungseigentum steht und ins Grundbuch eingetragen wird (von der Wohnung bis zur Garage, vom Geschäftslokal bis zur Betriebsanlage), über die Schreibtische der Parifizierungsstelle im dritten Stock des Rathauses - gegen eine 60 Schilling Pauschale, unabhängig wieviel einzelne Einheiten pro Parifizierung anfallen. Die Arbeit von geprüften Sachverständigen wird dabei durch das „kleine, intensiv arbeitende Team rasch und professionell erfüllt," so Gebauer: „Diese Kapazität von Experten sollte vermarktet werden!,, „Wenn etwa ein Wohnungs-oder ein Bürolokal um rund 2 Millionen Schilling gekauft wird, dann fällt ein zusätzlicher

Innsbrucker Wohnhandbuch In den Jahren 1993 und 1994 wurde in Innsbruck täglich eine Wohnung fertiggestellt. Bei angenommenen 1,6 Mio. Schilling pro Wohnung, bedeutet dies ein jährliches Bauvolumen von rund einer halben Milliarde Schilling. Eine beachtliche Bauleistung und auch Investitionsschub für die heimische Baubranche, auf die Dr. Klaus Lugger in seinem „Innsbrucker Wohnhandbuch" verweisen kann. Der Neue Heimat-Direktor, Wohnungsexperte und Autor mehrerer Fachbücher zum Wohnthema („Wohnbau sozial", „Tiroler Wohnhandbuch" und „Österreichisches Wohnhandbuch") dokumentiert auf 50 Seiten mit 27 Diagrammen und 29 Tabellen das gesamte statistische Material über das Wohnen in Inns-

bruck. Seine Forderung: „Der Ballungsraum Innsbruck verdient gegenüber dem Land eine bessere Stellung, damit der raumordnerische Druck genommen wird!" Im Lugger-Buch lassen sich durchaus positive Tendenzen herauslesen: 1995 wurden 717 neue Wohnungen fertiggestellt (statistisch gesehen: zwei Wohnungen täglich), insgesamt wurden in diesem Jahr 58.395 Wohnungen gezählt. Sensationell gestiegen ist die Zahl der Baubewilligungen: von 285 Bewilligungen im Jahr 1989 auf 1.327 im Jahr 1995. Das „Innsbrucker Wohnhandbuch" (93 Seiten, öS 298, im Studienverlag direkt zu beziehen) ist eine aufschlußreiche Unterlage für Meinungsbildung und Politik.

INNSBRUCK INFORMIERT - SEPTEMBER 1996

einmaliger Betrag zwischen 500 oder 1000 Schilling nicht ins Gewicht, zumal ja auch außerhalb der Stadtgrenzen für das Schätzwert-Gutachten zu bezahlen ist," argumentiert der zuständige Referent und kann sich zudem auf die Erfahrung und Zustimmung der Wohnbaufirmen (private und gemeinnützige) berufen. Schon bei einer Bearbeitungsgebühr von 500 Schilling würde dies bei 2000 Einheiten eine budgetäres Potential von einer Million Schilling pro Jahr bringen. „Die Schlichtungs- und Parifizierungsstelle könnte sich so zu etwa fünfzig Prozent selbst finanzieren," verweist Gebauer auf die Einnahmemöglichkeit der Stadt, „die sich nur an eine bestimmte Käuferschicht richtet". Weiterhin kostenlos muß die mietrechtliche Schlichtungsstelle bleiben: „Hier wird eine soziale Funktion und ein echtes Bürgerservice für finanziell eher schwache Bürger erfüllt." Vorerst wird man sich aber Gedanken machen müssen, wie man diese mögliche Einnahmequelle der Stadt rechtlich realisieren kann. Referent Gebauer geht es darum, im Zug der Verwaltungsreform einen Denkanstoß zu geben und einen Beitrag für die Kostenwahrheit zu leisten. Daß es im Eigentumsbereich zu einer Kostenwahrheit auch bei der Abwicklung von Geschäften kommen muß, ist auch die Überzeugung von StR. Dr. Lothar Müller, „natürlich auch gegenüber den Leistungen der städtischen Verwaltung". Konform geht der Wohnungsstadtrat mit dem Gehbauer-Vorschlag: „Er geht genau in diese Richtung und ist sicher von den Eigentümern/Käufern verkraftbar."

Parkscheine bis 19 Uhr Achtung Autofahrer: Zahlreiche Parkflächen sind in Innsbruck bis 18 Uhr für Ladetätigkeiten reserviert. Nach diesem Zeitpunkt muß, wenn man sein Auto in dieser Zone abstellen will, ein Parkschein gelöst werden. Parken ist in jedem Fall bis 19 Uhr gebührenpflichtig.

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