1966
Aus dem Gememdcrat An, 21. Februar 1966 trat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck zu einer Geschäftssitzung zusammen. Stadtrat Zschiegner und Gemeinderat Dr. Kögl (beide ÖVP) sowie Stadtrat Gastl und Gemeinderat Dr. Salcher (beide SPÖ) waren am Erscheinen verhindert. An ihrer Stelle waren die Ersatzleute Josef Kircher und Reinhold Stoll (beide Ö V P ) sowie Franz Schwarzbauer und Erich Schuster (beide SPÖ) einberufen worden. Die Angelobung der ersten drei war noch ausständig und wurde von Bürgermeister Dr. Lugger zu Beginn der Sitzung vorgenommen. Hierauf beglückwünschte Bürgermeister Dr. Lugger im Namen des Gemeinderates Bürgermeister-Stellvertreter Obenfeldner und Gemeinderat Eichler zur Verleihung des Ehrenzeichens des Landes T i r o l und dehnte die Glückwünsche auf den ehemaligen Stadtrat Dipl.-Ing. Hradetzky aus, dem diese Ehrung ebenfalls zuteil geworden war. Anschließend berichtete Bürgermeister Dr. Lugger über einen Antrag des Stadtsenats. Der Antrag war auf Grund von Ansuchen der Personaluertretungen der Hoheitsverwaltung und der Stadtwerke zustande gekommen und führte zu folgendem Beschlüsse: 1. Die mit den vier Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vereinbarte Itbergangsregelung für die im Jahre 1966 zu erwartende Gchaltsregelung wird auf die städtischen Bediensteten angewendet. 2. Den Empfängern der Hanshaltszulage bzw. der Kinderquote zur Haushaltszulage wird rückwirkend mit 1. Jänner 1966 eine Ergänzungszulage auf 200. Schilling gewährt. 3. V i s zu einer Novellierung des Innsbrucker Gemeindebeamlengesetzes gilt vom Urlaubsjahr 1966 an das Urlaubsauomas; nach den Bestimmungen des ß 42 der Dienstpragmalik in der Fassung der Novelle 1965, B G B l . Nr. 165/1965. Bediensteten, die nach der gegenwärtigen Regelung einen Höhelen Urlanbsanspruch haben, wird dieser gewahrt. Ebenfalls aus Antrag des Stadlseiials wurde der Hauptgenossenschnft des Siedlerbundes, gemeinn. reg. Gen. m. b. H.. auf der Liegenschaft E.-Zl. 143k l'i. KG. Pradl, für ein Darlehen des Landeswohnbnufouds von 900,000. Schilling vor dem Pfandrecht der Stndtgemeinde der Vorrang eingeräumt. Gemeinderat Slerzinger berichtete über einen Antrag des Vertehrsausschusses. der in folgender Form angenommen wurde!
„ I u Anbetracht der Tatsache, das; der § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960, V G B l . Nr. 159. die zur Durchsetzung der Gehwegreinigung erforderlichen Vorschriften enthält, wird die ortspolizeiliche Vorschrift vom 8. November 1938 außer Kraft gesetzt. Da die Magistratskundmachung vom 10. Dezember 1938, betreffend den Zwangsanschluß für die Reinigung der öffentlichen Gehwege an die städtische Straßenreinigung, die vom vorliegenden Aufhebungsbeschluß unberührt bleibt, im Punkt 1 (Geltungsbereich) einen Hinweis auf die Ortspolizeiliche Vorschrift vom 8. November 1938 enthält, wird dieser Punkt hinsichtlich seines ersten Absatzes wie folgt abgeändert: I n nachstehend bezeichneten Teilen des verbauten Straßengebiets von Innsbruck sind die Eigentümer von Gebäudeu und Grundstücken oder deren gesetzliche Vertreter, bei juristischen Personen deren Organe, verpflichtet, die Reinigung und Sandstreuung der an die Gebäude und Grundstücke grenzenden öffentlichen Gehwegflächen während des ganzen Jahres durch die .städtische Straßenreinigung' im Rahmen der darauf Bezug habenden Vorschriften des § 93 der Straßenverkehrsordnung 1960, V G V l . Nr. 159, durchführen
zu lassen." Anträge des Finanzausschusses trug dessen Obmann Stadtrat Dr. Seykora vor. Nach der Bewilligung einer Reihe von Nachtragskrediten wurden für die Einrichtung der Volksschule Allerheiligen und des neuen Stadtarchivs in der Vadgasse Kredite von 300.000.— und 85.000.— Schilling freigegeben. Der Innsbrncker Turnverein 1863 erhält eine Subvention von 25.000.— Schilling für den Einban einer Schiebewand in der Turnhalle. Dem ..Weltbund der Auslandsö'sterreicher" wurde eine Subvention von 73.000. Schilling gewährt, das ist die Hälfte der Kosten, die ihm anläßlich seiner in Innsbruck abgehalteuen Iahrcsuersammlnng entstanden sind. Gleichzeitig wurde vorgesehen, daß künftig für derartige Zuschüsse eine Begrenzung gelten soll. Über die Anträge des Bauaussclmsses berichtete der Obmann Stadtrat I n g . Fritz. Für die Bebauung des Gebietes Pradl-Amras uud die südseilige Verbreiterung der Wörndlestraize wurde der H'lnderilngsplan 63/Ix» beschlossen nnd das entsprechende Teilstück des Bebauungsplanes 63/p. genehmigt am 3. Februar 1959. Z l . V^-63/56. außer Kraft gesetzt. Für das Gebiet zwischen der Rosegger- und der