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Nummer 3
März 1959
2. Jahrgang
Innsbrucker Iungbürgerfeier 1959 Vor einem Jahre, am 23. Februar 1958, versam- glied des Tiroler Landestheaters Klaus Veith sprach melten sich erstmals die Iungbürgerinnen und I u n g - Bürgermeister Dr. Alois Lugger zu den Iungbürgebürger unserer Stadt, um in festlicher Form sich ihrer rinnen und Iungbürgern. politischen Mündigkeit bewußt zu werden. Am Sonn„Die österreichische Bundesverfassung", führte B ü r tag, den 22. Februar 1959, leisteten nun die Bürgerin- germeister Dr. Lugger aus, „beginnt! ,Österreich ist nen und Bürger von Innsbruck, die im abgelaufenen eine demokratische Republik. I h r Recht geht vom Volte Jahre das 21. Lebensjahr vollendet hatten, der Ein- aus.' Die Herrschaft des Volkes ist also der Grundladung der Stadtgenwinde Innsbruck, die Erlangung pfeiler unserer Verfassung. Dazu ist aber die Mitarbeit aller staatlichen und bürgerlichen Rechte in festlicher und die Mitverantwortung aller erforderlich. Es erGemeinsamkeit zu begehen, zu einem erfreulich hohen wachsen somit den Bürgern eines demokratischen GeProzentsatz Folge. meinwesens Rechte und Pflichten, die von ihnen geWie im Vorjahre fand als Auftakt am Vorabend kannt und beachtet werden müssen, um den Staat zu ein evangslischer Gottesdienst in derEH-ristustirche und einer lebendigen Gemeinschaft feiner Bürger zu gestalam Sonntag e>in katholischer Gottesdienst i n der Spi- ten. Soll die Zukunft unseres demokratischen Staates gesichert sein, muß allen voran die österreichische J u talstirche statt. Der Festakt i m stimmungsvoll geschmückten Großen gend von den Rechten und Pflichten des Bürgers einer Stadtsaal begann mit der Ouverture zu „Fidelio" von Demokratie auch Gebrauch machen. Es besteht daher Ludwig van Beethoven, vorgetragen vom städtischen das dringende Erfordernis der Zeit, daß iin "unserer Orchester unter Leitung von Musikdirektor K u r t Raps. Jugend das Gefühl für die Notwendigkeit der M i t a r I n seinen Vegrüßungsworten führte anschließend beit und der Mitverantwortung am öffentlichen Leben Vigebürgerme'ister Otto Gamper unter anderem aus: lebendig ist. Das Interesse am Staat und an der „Nach den Bestimmungen unserer demokratischen Staatspolitik ist unerläßliche Voraussetzung' wenn Verfassung sind Sie nunmehr Vollbürger geworden das öffentliche Gemeinwesen gedeihen soll. Die M i t und damit berechtigt, bei allen großen Entscheidungen, arbeit an der Sta,atswillensbbldung erfordert i n einer seien es Nationalrats-, Landtags- oder Gemeinderats- Demokratie nicht nur das ganze Volt, sondern auch wahlen. durch Abgabe I h r e r Stimine mitzuwirken und den ganzen Menschen. Ihnen bietet sich im heurigen Einfluß zu nehmen, wem Sie die Geschicke unserer Jahre erstmals Gelegenheit, an dieser SlaatswillensStadi, unseres Landes und Staates anuertrauen ivol- bildung aktiv sich zu beteiligeu. Das Jahr >95!> ist ein Wahljahr. Das erstemal in Ihrem jungen Leben werk',i, den Sie zu den Urnen schreiten und über die ZusamIch bin überzeugt, daß Sie sich I h r e r Aufgabe, oermenselMna, des österreichischen Ratioualrates sowie anlworlungsbewußte Bürger unserer Stadt und un über jene des Innsbrncker Gemeinderates mit I h r e r seres Staates zu werden, nicht entziehen wollen, aber Stimme mitentscheiden. Unterschätzen Sie bitte dieses I h r künftiger Ausgabentreis ist noch viel weiter ge zogM! W i r alle wollen ein freies und wirtschaftlich Recht nicht! Sind Sie sich immer dessen bewußt, daß starkes Europa. Daher befassen Sie sich auch mit den Sie dazu berufen sind, auch I h r e n Einfluß darauf geltend zu machen, ma^ in Stadt. Land und Bund gepolitischen und wirtschaftlichen Verhältnissen de» a» schieht." deren Stallten, in der Erkenntnis, daß keiner der euro päischen Staaten heule für sich allein existieren kann. Alle sind auf starte gegenseitige harmonische wirtschaftliche und politische Beziehuugen angewiesen. Werden Sie daher auch gute Europäer." Nach der Rezitation des Gedichtes „Das große Händefalten" von Anton Wildgaus durch das M i t -
Räch dem 2. Satz aus der Siiinphonie Rr. I t t i („Die Uhr") von Joseph Hai)du legten eine Iungbürgerin und ein Iungbürger in Vertretung aller das Gelöbnis, „der Republik Österreich, dem Heimatlande und der Heimatgemeinde die Treue zu hallen, ihre Rechte als Bürger eines demokratischen Staates zu wahren, ihre