Amtsblatt Innsbruck

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Amtsblatt Innsbruck V.l,.!,.

schriftleitung:Nathaus, 2.swck rechts , Kernsprecher:

Erscheint einmalmMlmat.Vezusspr. 2NjNFährtich. Einzelnummer 2oRpf. . 7

15. ^Ull 193p

5.

8tadtwerke Innsbruck Von 8tadtrat Otto Vi^urmliöringer ^ Vetriebsdirektor der 8tadtwerke Innsbruck

Die besonderen Aufgaben, die der gesamten Wirtschaft, insbesondere aber den Versorgungsunternehmungen, gestellt werden, ließen es notwendig erscheinen, die Versorgungsbetriebe, soweit sie im Besitze von Gemeinden sind, nicht durch die Hoheitsverwaltung der Gemeinden zu führen. Die Gründe hiefür sind klar, denn die allgemeine Wirtschaftsplanung verlangt eine weitaus größere Beweglichkeit und damit eine rein kaufmännische Führung. Die im November 1938 für alle im Gemeindebesitze befindlichen Versorgungs- und Verkehrsbetriebe erlassene Eigenbetriebsverordnung hat zwar für die Ostmark noch keine Allgemeingültigkeit, wohl aber entstehen durch die gemeinsame Führung aller Betriebe und die Vorlage einer Generalbilanz aller Unternehmungen schon jetzt gewisse Vorteile. Der tiefere Sinn der Eigenbetriebsverordnung ist jedoch darin gu erblicken, daß in Zukunft die Abgaben an die Gemeinde selbst einer festen Regelung unterzogen werden und daß dadurch dem Betriebe größere Eigenmittel verbleiben, die es ermöglichen, den allerorts steigenden Bedürfnissen durch Ausgestaltung und Vergrößerung der Werke gerecht gu werden. Daß die einheitliche Führung, die zweifellos Verbilligungen der Regien mit sich bringt, letzten Endes sich auch preislich auf die durch die Stadtwerke vertriebenen Produkte zugunsten der Bevölkerung auswirkt, ist selbstverständlich. Über Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters Dr. Egon Deng wurden in den Stadtwerken nachstehende Unternehmungen vereinigt: Elektrizitätswerk Innsbruck, Städtisches Gaswerk, Wasserwerk, Stadtgärtnerei, Innsbrucker Nordkettenbahn und Kraftverkehr Mühlau. Durch den Erwerb der überwiegenden Majorität der Aktien wurde die Geschäftsführung der Lokalbahn Innsbruck—Hall A.-G. ebenfalls den Stadtwerken anvertraut. Die endgültige Eingliederung diefes Unternehmens kann erst gu jenem Zeitpunkte

erfolgen, bis alle Aktien in den Besitz der Gemeinde übergegangen sind. Zweifellos entstehen aber auch der Lokalbahn durch die Betriebsplanung nicht unbedeutende Vorteile. Laut Beschluß der Generalversammlung vom 28. Juni 1939 wurden die Firma „Kraftverkehr Egger 6t Eo." sowie der jetzige Betrieb der Mühlauer Omnibuslinien der Lokalbahn A.-G. einverleibt. Eine der größten Aufgaben, die durch die Zusammenfassung all der vorgenannten Betriebe entsteht, ist wohl die Gefolgschaftsführung. So gewaltige Umänderungen in der internen Verwaltung wollen von der Gefolgschaft verstanden sein. Bedingt doch die Zusammenlegung der Betriebe die Preisgabe vieler alteingesessener Arbeitsmethoden und Dienstvorrichtungen. Es kann ein Unternehmen dieser Größe nur dann planmäßig geführt werden, wenn die Gesamtheit der Gefolgschaft verstehen gelernt hat, daß die Vereinheitlichung aller Betriebe gu einem Unternehmen letzten Endes nicht nur gu ihrem eigenen Nutzen, sondern gang besonders gum Vorteil der Konsumenten — und das ist die ganze Bevölkerung der Stadt Innsbruck — gereicht, und damit ist die Parole der Stadtwerke gegeben: E s g i b t k e i n e e i g e n e n I n t e r e s s e n , s o n d e r n n u r die der 80.000 E i n w o h n e r u n s e r e r S t a d t . Wenige Beispiele, die ich nun anführe, werden den Sinn und Zweck der Zentralen Führung und Verwaltung aller Erwerbsunternehmen der Gemeinde klar beweisen. 1. Einheitliche Organisation: Für alle Betriebe gilt eine gemeinsame Betriebssatzung, eine gemeinsame Geschäftsordnung und eine gemeinsame Vüroorgamsation. 2. Gemeinsame Verwaltung: Ein zentrales Personalbüro ermöglicht den Austausch von Arbeitskräften zugunsten jener Betriebe, deren Arbeitsprogramm besonders vordringlich behandelt werden muß.


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