Amtsblatt der GauliaupMM Innsbruck V. »,.!,.
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Erscheint einmlllMMlmat.Vyugspr. . Cmzelnununer 2oApf. 15. februar
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l)ie Ilroler V^alleskrastweske /^ktiengelellscliatt Rückblick aus Anlaß der Besitzveränderungen. Von Magistratsdirektor-Stellvertreter Dr. Eduard A n g e r e r 11."°)
Nach dem Ankauf des Wasserbenützungsrechtes am Achensee und der am See gelegenen Besitzungen des Stiftes Fiecht, nach der Erlangung der Konzession Zur Ausnützung der Wasserkraft des Sees und der teilweisen Vereinigung der wasserrechtlichen Fragen mit den verschiedenen Wasserrechtsinteressenten, bzw. während alle diese Verhandlungen noch liefen, trat die Stadtverwaltung tatkräftig an die Verwirklichung ihrer neu gestellten Aufgabe. Der Ausschuß für die Städtischen Lichtwerke, dem die Führung der Verhandlungen vom Gemeinderate übertragen worden war, ließ eingehende Studien über die technische Durchführung anstellen, so daß Ende des Jahres 1923 das Kraftwerkprojekt bis ins kleinste technisch ausgearbeitet vorlag, das als Unterlage für die Finanzierung dienen konnte. Das Vundesministerium für Finanzen und das für Handel und Verkehr sicherten mit Bescheid vom 13. J u n i 1927, bzw. 23. J u n i 1925 die Ausführung der Bauten als begünstigten Bau nach dem Elektrizitätswegegesetz im Rahmen der Wasserkraftförderungsgesetze zu, womit große Vorteile sowohl für den Bau, zum Beispiel bei Inanspruchnahme von Grund und Boden oder bei Verlegung der Starkstromleitungen, als auch in Gebühren und steuerrechtlicher Hinsicht erlangt worden waren. Für die Finanzierung hatten sich, wie das damals so üblich war, in den Jahren seit dem Ankauf des Achensees verschiedene mehr oder weniger ernst zu nehmende Geldgeber, bzw. Vermittler für Geld angeboten. Alle diese Angebote verdichteten sich aber auf die Angebote dreier österreichischer Banken, die jede wieder eine Gruppe von ihnen befreundeten Banken vertrat. Bei diesen Verhandlungen entschied sich auf Grund des ausgearbeiteten Projektes der Lichtwerkeausschuß unter Führung des Obmannes Stadtrat M a r t i n Rapoldi dahin, daß die Stadt das Achsenseewerk nicht als stadteigenes Werk ausbauen werde, weil sie damit das Risiko des ganzen Stromabsatzes und eine solche Schuldenlast hätte auf sich ' ) Siehe I. Teil im Amtsblatt v. 15. 1. 1939.
nehmen müssen, die beinahe die Höhe des gesamten I a h resvoranschlages erreicht hätte. Es wurden daher Besprechungen i n der Richtung geführt, den Achensee und den zugehörigen Besitz einem geldkräftigen Konsortium zum Ausbau zu übergeben, das das notwendige BauKapital vorzustrecken und das Werk auszubauen hatte. Unter den Risken wurden damals besonders die noch unbereinigten Verhandlungen mit den bayrischen Staatsangehörigen, die durch den Entzug des Achenseeabflutzwassers in ihrem wasserrechtlichen Besitz getroffen wurden, und das noch unbekannte Verhalten des Seeufers bei der Absenkung des Wasserspiegels hervorgehoben. I n der denkwürdigen Sitzung vom 17. Dezember 1923 faßte der Innsbrucker Gemeinderat unter dem Vorsitze des Bürgermeisters Dr. Anton Eder die grundlegenden Beschlüsse. Von drei österreichischen Bankengruppen unter der Führung der Niederösterr. Escomvte-Gesellschaft, des Wiener Bankvereins und der Österr. Bodencreditanstalt lagen Angebote mit sehr verschiedenem I n halte vor, so daß es äußerst schwer war, sie miteinander zu vergleichen. Das Angebot des Wiener Bankvereins erschien zwar in vielen Punkten als das günstigste, berücksichtigte aber zu wenig die Grundforderungen der Stadt, daß die Bedingungen, zu denen das Baukavital gewährt wird, bekannt fein müssen und daß die Stadt in den Gesellfchaftsorganen entsprechend vertreten sein muß, so daß sich der Gemeinderat in der Schlußabstimmung für das Angebot der Finanzgruppe der Österr. Bodencreditanstalt, der auch die Österreichische Credit-Anstalt, die Tiroler Landesbank, Hauptbank für Tirol und Vorarlberg und die Bank für Elektr. Unternehmungen in Zürich angehörten, entschied. Auf der Grundlage dieses Angebotes liefen in den nächsten Monaten eingehendste Veratungen, die manchmal fast dramatische Höhepunkte erreichten und beinahe zum Abbruche der gegenseitigen Verhandlungen geführt hätten, da der Verwaltungsrat der Lichtwerke ununterbro-. chen Verbesserungen zugunsten der Stadt zu erlangen versuchte, jedoch nur mit teilweifem Erfolg. Scheinbar erreichte Zugeständnisse sollten wieder durch Bestimmungen der Nebenverträge zurückgenommen werden. Allein es