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Erscheint einmal imMonat.Vlzugspr lich. Eingelnummer 30 Gr. Nr. 1
51 . 15. Jänner 1938
4. Jahrgang
Innsbrucker Gemeinöetag 5. Htzung am ^s. Dezember Am Dienstag, den 21. Dezember 1937 fand über Einladung des Herrn Bürgermeisters um 5 Uhr nachmittags im Adlersaale des Stadtsaalgebäudes eine öffentliche Sitzung des Innsbrucker Gemeindetages statt, deren Hauptthema die Beratung des Gemeindevoranschlages für das Jahr 1938 war. Eingeleitet wurde diese Sitzung durch einen Bericht, den Herr Major a. D. Amtsrat Viktor Hurth namens des Ueberwachungsausschusses des Gemeindetages erstattete. Dieser Bericht greift Zurück auf die Verhältnisse vor Errichtung der Beschaffungsstelle: er schildert die Errichtung derselben im Jahre 1930 und ihr Funktionieren nach dem Ergebnisse der vom Ueberwachungsausschusse veranstalteten Uebervrüfungen. Das einwandfreie Funktionieren dieser Stelle wird festgestellt und anerkannt und im besonderen durch eine Vergleichsstatistik für die Jahre 1932 bis 1936 beleuchtet. Ebenso wird über die Gebarung des Stadtbauamtes hinsichtlich der Einhaltung des Voranschlages berichtet und wird diese Gebarung als in jeder Hinsicht einwandfrei bezeichnet. Anschließend beschließt der Gemeindetag über Antrag des Personalausschusses, daß den Bediensteten des Stadtmagistrates (städtische Beamte, Angestellte und Pensionsparteien des Magistrates und die Stadtarbeiter) im Jahre 1937 eine Weihnachtszuwendung nach den Richtlinien und nach den Ansätzen des Vorjahres mit der Erweiterung gewährt wird, daß in den Kreis der für die Weihnachtszuwendung Bezugsberechtigten die Arbeiter-Ruhestandsparteien, Arbeiter-Witwen und Empfänger von Ehren- und Gnadengaben einbezogen werden. Nach dem Antrage des Perfonalausfchusses gelten für die Iuerkennung der Weihnachtszuwendung für 1937 folgende Richtlinien: 1. Alle vollbeschäftigten städtischen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien, deren monatlicher Bruttobezug an Gehalt und allen in die Pension einrechenbaren Zulagen oder an Ruhe- und Versorgungsgenüssen den Betrag von 400 8 nicht
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übersteigt, erhalten für jedes Kind, für das die Kinderzulage gebührt oder gebühren würde, wenn der Vertragsangestellte im pragmatischen Dienstverhältnis stünde, eine einmalige Zuwendung von 10 3. Von jenen Beamten, Vertragsangestellten und Pensionsparteien, deren Vruttobezug 400 8 übersteigt, erhalten nur jene die Zuwendung, und zwar für jedes Kind, die mehr als zwei Kinder haben. Alle städtifchen Arbeiter ohne Rücksicht auf die Art ihrer Verwendung und die Anzahl ihrer Arbeitsstunden erhalten eine Zuwendung von je 20 8. Alle Ruhestandsparteien, Witwen und Waisen, die Versorgungsgenüsse nach den Ruhegenuß- und Versorgungsbestimmungen für die Stadtarbeiter beziehen, erhalten eine Zuwendung von je 20 8. Alle Parteien, die im Bezüge von Gnadengaben und Ehrengaben stehen, erhalten eine Zuwendung von je 20 8. Als Stichtag für die Begründung der Anspruchsberechtigung gilt einheitlich der 1. Dezember 1937. Gehalts und Lohnempfänger, die vor dem 1. Dezember 1937 aus dem städtischen Dienste geschieden sind, haben keinen Anspruch auf die Zuwendung.
Die Auszahlung der Weihnachtszuwendung 1937 nach vorstehenden Richtlinien ergibt folgenden Aufwand: 126 Beamte und Vertragsangestellte mit 229 Kindern 8 2.290.— 51 Pensionsparteien nach städt. Beamten (darunter 23 Witwen) mit 83 Kindern 8 830.— 359 Arbeiter (einschl. der Poliere und anderen höheren Aufsichtsorganen des Stadtbauamtes und einschließlich aller Putzerinnen) 8 7.230.— 34 vorübergehend (Schottergrube Kranebitten, Kanalbauamt, Straßenbau) eingestehe Arbeiter, die aber am Stichtag (1.12.1937) im städt. Dienste standen 8 680.— 81 Arbeiter-Ruhestandsparteien 8 1.620.— 24 Arbeiter-Witwen 8 480.— 25 Empfänger von Gnadengaben und Ohrengaben 8 500.— 8 13.630.—
Vürgermeisterstellvertreter Adolf Platter legt hierauf namens des Finanzausschusses den Haushaltsplan der Stadt Innsbruck für das Jahr 1938 vor und leitet die