Amtsblatt Innsbruck

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Erscheint einmal imM Z.^S.Mrlich.Cingeinummer so Go Nr. 4

15. April 1937

3. Jahrgang

Vaustein-Anleihe öer Lanöeshauptstaöt Innsbruck

Prospekt Der Gemeindetag legt auf Grund seines Beschlusses vom 4. August 1936 und gemäß Gesetz vom 10. Dezember 1936, Landesgesetzblatt Nr. 2/1937. eine in längstens fünf Jahren rückzahlbare Anleihe im Nennbeträge von 500.000 Schilling zur öffentlichen Zeichnung auf.

Verwenöuny öes Anleiheerlöses Der Erlös der Anleihe dient einzig und allein zur Deckung der Kosten des weiteren Ausbaues der DoppelHaupt- und Volksschule in Pradl. Durch den Ausbau der Doppel-Haupt- und Volksschule in Pradl wird unserer Schuljugend ein Heim geschaffen, das allen Anforderungen des neuzeitlichen Schulwesens entspricht. Der Ausbau bildet derzeit die einzige Möglichkeit, den schon seit vielen Jahren bestehenden Raummangel an denstädtischenSchulen und die zahlreichen damit verbundenen unangenehmen Begleiterscheinungen zu beseitigen. Gleichzeitig stellt er einen wertvollen Beitrag der Bevölkerung Innsbrucks zur Arbeitsbeschaffung dar.

Anleihe-Veöingungen Die Bausteine lauten auf Schilling. Der durch die Zeichnung der Bausteine zur Verfügung gestellte Betrag wird zinsfrei gegeben und wird von der Stadtgemeinde innerhalb von fünf Jahren nach der Einzahlung nach vorheriger öffentlicher Auslosung zurückgezahlt. Jedes Jahr gelangt ein Fünftel der Anleihe zur Einlösung.

Jeder Inhaber von Bausteinen erhält bei der Einlösung der Bausteine einen Zuschlag von IN vom Hundert ihres Nennwertes. Es werden Bausteine zu 10 8, 100 8 und 1000 8 ausgegeben, die auf den Inhaber lauten. Sie sind vom 15. Mai 1937 datiert und tragen die Unterschrift des Bürgermeisters und zweier Mitglieder des Gemeindetages. Die Verlosungen finden alljährlich im Juni öffentlich statt. Die verlosten Bausteine werden an dem der Verlosung unmittelbar folgenden 1. Juli Zur Rückzahlung fällig. Die erste Rückzahlung erfolgt am 1. Juli 1938. die letzte am 1. Juli 1942.

Feichnungs-Heöingungen Die Anleihe wird zum Preife des Nennwertes zur Zeichnung aufgelegt. Der Preis für die gezeichneten Anleihebeträge ist am Zuteilungstage fällig. Die Zeichnungsfrist beginnt am 20. März 1937 und endet am 31. Mai 1937. Zur Zeichnung der Anleihe sind ausschließlich die von der Etadtgemeinde aufgelegten Vordrucke zu verwenden. Diese sind am Schalter 2 im 1. Stock des Rathauses und beim Torwart des Rathauses erhältlich. Die ausgefüllten Vordrucke können entweder durch die Post an den Stadtmagistrat eingesendet oder am bezeichneten Schalter während der Amtsstunden überreicht werden. Dort werden alle näheren Auskünfte erteilt und können Anmeldungen auch unmittelbar gegen Ausfüllung der aufliegenden Vordrucke erstattet werden. Die effektive Zuteilung der Bausteine nach Abschluß der Zeichnung behält sich die Stadtgemeinde vor. Der Kapitalsanspruch aus den Bausteinen erlischt durch Verjährung nach 30 Jahren. D e r B ü r g e r m e i s t e r : Franz Fischer e. h.


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