V. b b.
derÄmdes aupkmdt nnsdrutk Enscheint einmal i Z.^K.jahrlich.Gngelnummer so Nr.i
SchriftleitunK Rathaus. 2 Hlock links
15. Jänner 1937
3. Jahrgang
Der Haushaltsplan Der Gemeindetag unterzog sich bekanntlich in der Sitzung vom 10. Dezember 1936 seiner ihm im § 39 des Stadtrechtes vorbehaltenen wichtigsten Aufgabe, der Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan für das Jahr 1937. Er erledigte diese Aufgabe, ermöglicht durch die vorausgegangenen eingehenden Veratungen im Finanzausschüsse, in einem Zuge in einer sechsstündigen Beratung. I n den Haushaltsplan der Gemeinde sind sämtliche im Laufe des Verwaltungsjahres 1937 zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben sowohl in ihrem Gesamtbetrage als auch in einer der gegenwärtigen Gliederung des Stadtmagistrates entsprechenden Einteilung in zehn Abschnitte mit entsprechenden Unterteilungen aufgenommen. Zur Förderung der Übersichtlichkeit wurden außer dieser durch die Einteilung d^s Amtes gegebenen Gliederung noch Zusammenstellungen über die Ausgaben der Gebäudeverwaltung und über die Ausgaben für den Schulaufwand, den Personalaufwand und an Subventionen beigefügt. Vermutlich dürfte der Aufbau des Voranschlages, der sich streng an den Aufbau des Amtes anschließt und sich bisher ausgezeichnet bewährt hat. das letztemal in dieser Form möglich sein. Bestrebungen des Rechnungshofes gehen dahin, die Voranschläge sämtlicher Gemeinden auf eine möglichst einheitliche Form zu bringen, um aus diese Weise schon auf den ersten Blick Vergleiche der Wirtschaft der verschiedenen Gemeinden anstellen zu können. Nach den Stadtrechten der meisten lanoesummittelbaren Städte sind die Gemeinden von der Wohlmeinung des Rechnungshofes abhängig, da die Gliederung der Haushaltspläne im Einvernehmen mit dem Rechnungshofe zu treffen ist. Das Innsbrucker Etadtrecht bildet zwar eine Ausnahme, da es nur ein Anhören des Rechnungshofes verlangt, praktisch wird trotzdem der Stadtgemeinde nichts anderes übrig bleiben, als sich den Wünschen des Rechnungshofes zu fügen, wenn sie auch dabei auf die Vorteile, die der erstmals im Jahre 1932 eingeführte neue Aufbau des Voranschlages bietet, zum Großteile wird verzichten müssen. Die vollkommene Anpassung des Voranschlages an die Amtsorgani-
sation hatte es mit sich gebracht, daß der Voranschlag, der in seiner früheren Gestaltung, den Rechnungsdirek tor und den beamteten Finanzreferenten ausgenommen, den leitenden Beamten nicht sehr geläufig war, Gemeingut sämtlicher Abteilungsleiter und Amtsvorstände werden mußte. Die Ausgaben und Einnahmen sind im Haushaltspläne getrennt nach Personal- und Sachaufwand in Bruttobeträgen veranschlagt. Die einzelnen Ansätze des Haushaltsplanes sind zum Großteil ziffernmäßig berechnet, im übrigen unter Berücksichtigung der Eingänge der letzten drei Verwaltungsjahre geschätzt. Die Ausgaben sind nur in dem allernotwendigsten, sachlich begründeten Ausmaß veranschlagt. Die Gesamtsumme der erwarteten Einnahmen beträgt 8 11,971.810.— die Summe der notwendigen Ausgaben beträgt 8 12,225.070.— Der Ahgang, der sonach 8 253.060.— ausmacht, kann, wenn die Stadtgemeinde nicht zu unvorhergesehenen Ausgaben gezwungen wird, durch äußerste Sparsamkeit, möglicherweise durch günstigere Eingänge, verringert, vielleicht auch ganz behoben werden. Zu den einzelnen Abschnitten des Haushaltsplanes sei folgendes bemerkt: ^ . Magistratspräsidium Dieses Kapitel enthält den Personalaufwand für die Gemeindefunktionäre mit 8 53.520.—, wovon 8 21.600.— von den städtischen Unternehmungen ersetzt werden, sowie den Sachaufwand und die Beiträge, welche die Stadtgemeinde als Mitglied verschiedener Vereine und Korporationen Zu leisten hat. Darin findet sich als einmalige größere Post ein Betrag von 8 5000.— für den beabsichtigten Bau des Tiroler Künstlerhauses. V. Magiftratsdirektion Der Personalaufwand und die Amtserfordernisse für die Konzepts- und Kanzleiabteilung, Gehaltsrechnungsstelle. Hilfsämter und Archiv beanspruchen einen Aufwand von 8 265.080.—. Die unter den allgemeinen Ver-