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Nr. 8
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1. Jahrgang
15. Juli 1935
Hericht über öas Wintechilfswerk Innsbruck-Hotting Das Winterhilfswerk der beiden Nachbargemeinden wurde wiederum, aufgebaut auf den mehrjährigen Erfahrungen, gemeinsam durchgeführt und konnte klaglos abgewickelt werden. Das Hilfswerk selbst dauerte vom 1. Dezember 1934 bis 31. März 1935, mit dem Kanzleibetriebe wurde, um den bei der Anmeldung zu erwartenden Andrang herabzumindern und die Vorbereitungsarbeiten zu erleichtern, schon am 29. Oktober begonnen. Als ein trauriges Zeichen für die herrschende Not muß der Umstand gewertet werden, daß bereits wenige Tage nach den Voranmeldungen der Höchststand an Parteien erreicht wurde, um mehrere Wochen früher als im vergangenen Jahre. Um die zu erwartenden Kosten im Rahmen des für die beiden Gemeinden Tragbaren zu begrenzen, mußte zu dem zwar harten, aber einzig gangbaren Auskunftsmittel, der Herabsetzung des Einkommensschlüssels, gegriffen werden. Es wurden die Höchftziffern der drei Gruppen von Bezugsberechtigten, die im Hinblicke auf die Möglichkeit einer gerechteren Aufteilung der Bezüge beibehalten wurden, um durchschnittlich 20 vom Hundert herabgemindert und trotzdem die Ziffern des Vorjahres von 5511 Parteien mit 11.579 Personen erreicht. Gruppe I umfaßte die ausgesteuerten Arbeitslosen und Personen ohne nennenswertes Einkommen (monatlich höchstens 25 8). Gruppe 11 die Empfänger der Notstandsunterstützung, dann Alters- und Kleinrentner usw. (bis monatlich höchstens 60 8). Gruppe I I I die Empfänger der vollen Arbeitslosenunterstützung oder sonstiger Bezüge in dieser Höhe (bis höchstens monatlich 100 8). Für besonders kinderreiche Familien in dieser Gruppe (mit 6 und mehr Personen) wurde die Einkom-
mensgrenze auf monatlich 120 8 erhöht. Ebenso bot durch Zinsbuch nachgewiesene hohe Miete Anlaß zur Berücksichtigung bei Einteilung in die verschiedenen Gruppen. Der Schlußstand der Anmeldungen ergab hinsichtlich der Zahl der Parteien und Personen folgendes Bild: Part m Vers
davon
Innsbrucker Höttinger Part. m. Pers. Part. m. Pers.
ehelichte
Gruppe I Gruppe I I Gruppe I I I
867—1066 2627—4803 1931—5779
694—«32 2103—3766 1530—4511
173—234 524—1037 401—1268
746 1345 320
121 1282 1611
Zusammen:
5425—11648
4327—9109
1098—2539
2411
3014
Es mußte daher ein ziemlich großer Hundertsatz der Bevölkerung der beiden Gemeinden (ungefähr 13 Prozent) in das Werk einbezogen werden. I m Nachhange zu obigerUebersicht dürfte sicherlich auch eine Zusammenstellung von Interesse sein, die die Parteien nicht nach dem für die Winterhilfe geltenden Unterstützungswohnsitz, sondern' nach der Heimatzuständigkeit sichtet und über die Zusammensetzung dieses Teiles unserer Bevölkerung lehrreichen Aufschluß gibt. Es waren zuständig: nach Innsbruck 3142 Parteien, nach Hötting 689, übriges Tirol 894, Vorarlberg-Land 57, Bregenz 6, Salzburg-Land 89, Salzburg-Stadt 35. Kärnten-Land 95, Klagenfurt 9, Steiermark-Land 98, Graz 15, Oberösterreich-Land 245, Linz 19, Niederösterreich 104, Wien 110, Burgenland 13, Optanten 3,- somit Tirol 78.4 Prozent, übriges Österreich 16.6 Prozent. Dann Südtirol 71, Deutschland 72, Italien 46, Jugoslawien 10, Rumänien 2, Tschechoslowakei 37, Polen 4. Schweiz 1, England 2, Liechtenstein 1, staatenlos 55, somit Ausland 5 Prozent. I m Rahmen der Winterhilfe wurden Bekleidungsbei-